F: Hallo, tut mir leid manchmal hängt die Tastatur wenn ich so hektisch bin. Habe von meinem Uropa leider nur die Heiratsurkunde und den Trauungsschein. (Die Sterbeurkunde evtl auch). Gibt es irgend eine Möglichkeit die Geburtsurkunde zu bekommen. Mein Opa hat sie leider nicht mehr. Bzw wie könnte ich sonst weiter kommen. Danke schon mal. Lg Andi
A: Das Standesamt vor Ort anschreiben oder Urlaub dort machen und das Archiv der Kirche besuchen.
F: Hallo, mein Uropa wurde in Kumrowtz bei Brünn geboren und zwar 1885. Meine frage ist nun welcher Gurtsstaat war dies damals?
Mein Opa ist 1935 in Goldenstein Mährisch Schönberg geboren. Und welcher Gurtsstaat war dies damals?
Freu mich auf Ihre Rückmeldung. LG Andi
A: Die Ortschaft heißt Kumrowitz bei Brünn und war eine deutsche Sprachinsel. Auf tschechisch nennt sich der Ort Komárov und war eine Bezirkshauptmannschaft bis 1938. Bitte schauen sie auf die Geburtsurkunde ihres Uropas ob sich der Eintrag Bezirkshauptmannschaft oder Amtsmannschaft findet.
17.08.2017
Goethes daughter
F: Urgroßmutter geb. 1877 zu Deutschen Eltern heiratete 1905 einen Engländer;
Großvater geb. 1911 in Italien verheiratet mit einer Engländerin;
Vater geb. 1945 in England verheiratet mit einer Engländerin;
Ich geb. 1978 in England verheiratet mit einer Deutschen.
Was sind meine Chancen auf deutsche Volkszugehörigkeit durch meine deutsche Urgroßmutter?
A: Das wird schwer, der §6 des RuStAG wird in der Verwaltung nicht bescheinigt. Sie sind zwar deutsche durch Heirat, aber ohne GS. Von alleine kommen Sie nicht in den Rechtskreis 1913.
F: Hallo,
meine Staatsangehörigkeit leitet sich über meinen Vater und Großvater (weil jeweils verheiratet) ab... Problem: mein Großvater (vor 1914 geb.) wurde in Oberhanichen/ Reichenberg (heutige Liberec) geboren (Pfarramt Röchlitz). Wer bzw. was bin ich? Macht es Sinn für mich, den Staatsangehörigkeitsausweis überhaupt zu beantragen?
Vielen Dank
A: Ihre Staatsangehörigkeit ist Königreich Sachsen.
F: Kann ich den Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit mit den erforderlichen Unterlagen direkt an das Bundesverwaltungsamt schicken, oder ist es ratsam den Antrag bei meiner Kommunalbehörde abzugeben? Ich stelle diese Frage, weil die Mitglieder bei meinem GS Stammtisch ihren Antrag direkt ans BVA geschickt haben. Ich habe aber gelesen, dass man bei Antragstellung Zeugen mitnehmen soll, weil ja der Antrag bereits der eigentliche Nachweis der Deutschen Staatsangehörigkeit ist. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist, die Quittung für die erbrachte Arbeit.
A: Wenn Sie auf dem von der BRvD verwalteten Gebiet Ihre Wohnhaft haben ist die BVA nicht zuständig. Lesen Sie auch den Artikel unter Erprobtes.
F: Bitte entschuldigt. Ich verstehe es leider immer noch nicht richtig (Anfrage vom 11.08.2017). In §5 RuStAG begründet die Legitimation (Vaterschaftsanerkennung) die Staatsangehörigkeit des Vaters. Damit wird doch auch der 4.1 für die Ableitung über Mutter bei nicht-ehelichen eigentlich überstimmt, oder ? Und ich muss alle Unterlagen des Vaters besorgen. Warum kann ich trotzdem nach 4.1 ableiten ? Ich würde dies gern dann auch so vor der Behörde erklären können. Vielen, vielen Dank
A: Schön dass Sie gleich mit dem SB in die Argumentation gehen wollen. Lesen Sie aber vorher den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" Unter Erprobtes!!! Bei Ihrem Verständnisproblem können wir Ihnen leider nicht weiter helfen. Aus unserer Sicht ist dort alles gesagt.
F: Eine dumme frage hätte ich noch und zwar die bekommen von mir nur kopieen der der urkunden oder? Da ich glaube das ich für meinen opa keine mehr bekomme da 1904 geboren ist.
F: Hallo reicht auf der geburtsurkunde der verweis wann und wo geheiratet wurde oder muss ich die eheurkunden auch besorgen? Auf den beglaubigten kopien die ich habe sind die daten der eheschließungen mit vermerkt
A: Das liegt an den Befindlichkeiten des SB. Aus unserer Sicht reicht das.
F: Vielen Dank für Eure Informationen. Zur Frage vom 09.08.2017 Zephyros begründet die Legitimation doch die Staatsangehörigkeit des Vaters für das Kind. So steht es im §5 RuStAG. Wieso bleibt es dann bei 4.1 Ableitung bei nicht ehelichen Kindern ? Bitte, bitte ein kurze Erklärung dazu.
A: Wir dachten das ergibt sich automatisch. Im Kaiserreich gilt das Abstammungsprinzip und nicht das Geburtsortprinzip. Der §5 schließt nur die Anerkenntnis mit ein.
F: Ist es von Vorteil, sämtliche Personenstandsurkunden (für dieses Verfahren) mit einer Haager Apostille zu versehen?
LG
A: Nein, was sollen die Urkunden im Ausland.
F: zur Antwort 09.08.:
Also "genügt" die Vaterschaftsanerkennung und dann die jeweilige Geburtsurkunde von Sohn, Vater und Großvater. Vorausgesetzt auch diese sind Legitimiert (Ehe oder Vaterschaftsanerkennung)?
LG
A: Wenn Sie noch die Heiratsurkunden dazu haben ist das perfekt.
F: Hallo! Dank ihrer Seite habe ich meinen Gelben seit letztem Monat (Vielen Vielen Dank) und möchte nun meinen 5 jährigen Sohn einbürgern. Dieser ist unehelich, aber mit meinem Namen auf die Welt gekommen. Das wurde auf den Wunsch der Mutter und mir vor der Geburt amtlich abgesegnet. Ich weiß jetzt nicht wie ich den Antrag für Minderjährige ausfüllen soll und ob alle Ahnennachweise nochmal aufs Amt müssen oder nur meine + beglaubigte Kopie vom GS ?
Ich bitte um ihre Hilfe.
Gruß Sven
A: Die Frage können wir Ihnen nicht beantworten. Das liegt im Ermessen des SB. Also sollten Sie mal den mal Fragen.
F: Danke liebes Team von GS: zur Frage vom 09.08.17
Ja, mein Vater hat die Vaterschaft anerkannt. Aber meine Eltern waren nie verheiratet. Dann gilt doch nach §4 (1) RuStaG die Staatsangehörigkeit meiner Mutter. Oder? Ich bin etwas verwirrt.
LG
A: Für Sie gilt der §5(Legitimation), das ist die Vaterschaftsanerkenntnis. Trotzdem bleibt es bei 4.1 bei Ihnen.
F: brauche ich einen staatsangehörigenausweis meine Eltern sind beide bis
1913 in Sachsen geboren, was ich durch Urkunden belegen kann.
A: Nein, wenn die Urkunden vorhanden sind reicht die Kopie davon.
F: Hallo: Ich bin ein der DDR geboren, meine Mutter war nicht verheiratet (Ableitung nach der Mutter). Die Eltern meiner Mutter (meine Großeltern) waren verheiratet (Ableitung nach meinem Großvater). Die Eltern meines Großvaters (geb. 1914) waren zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht verheiratet, die Ehe wurde erst 1917 (3 Jahre später) vollzogen.
Frage: Leite ich dann nach meiner Urgroßmutter (geb. 1889 in Cölln) ab?
LG
A: Mit 1914 sind Sie schon am Ziel angekommen. Prüfen Sie aber auch ob bei Ihnen eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Dann ist die andere Linie abzuleiten.
F: Hallo, vielen Dank für eure schnelle Antwort auf meine Frage vom 06.08.2017. Es freut mich sehr, das ich den Bundestaat Königreich Sachsen angeben kann. Allerdings kann ich den Ort Stebno/Stöben (Sudetenland) im Gemeindeverzeichnis von 1900 nicht finden. Wie kommt diese Ableitung zustande? Ich möchte es gerne verstehen, um meinen Antrag richtig auszufüllen. Danke. Viele Grüße tom
A: Die Gebiete des Sudetenlandes standen unter deutscher Verwaltung. Nachprüfen können Sie das in den Urkunden aus der Zeit. Dort werden Sie deutsche Landsmannschaften finden.
F: Implikation: zu Frank 123, vom 26.06.2017
Abweichend von Franks bekannten bin ich adoptiert worden und musste laut SB über meine leibliche Mutter ableiten. Ich hatte einen Antrag für eine beglaubigte Abschrift/Ablichtung aus dem GEBURTENREGISTER (hier sind die entsprechenden Angaben vermerkt) beim zuständigen Standesamt meines Geburtsortes gestellt (Als Angabe zu den Gründen zum Antrag, sofern vom SB gefragt, habe ich immer "...aus privaten Gründen..." angegeben). Dass hat problemlos funktioniert. Auf der beglaubigten Ablichtung stand meine leibliche Mutter (nicht verheiratet). Die weiteren notwendigen Unterlagen zur Ableitung (Vater meiner leiblichen Mutter) habe ich ebenfalls problemlos bei den zuständigen Standesämtern erhalten.
A: Bei der Adoption geht es aber über den Adoptivvater. Vermutlich kannte der SB Ihre Situation nicht.
F: Hallo zusammen,
mein Großvater (1929), sowie mein Urgroßvater (1869), sind in Stebno/Stöben (Sudetenland) geboren. Kann ich nach RuStAG 1913 ableiten ? Welchen Bundesstaat müsste ich dann angeben ? Oder kann ich nur die Staatsangehörigkeit nach StAG (Statusdeutscher) beantragen ?
Wäre es vielleicht sinnvoll zu klären, ob mein Ururgroßvater in einem Bundesstaat geboren wurde ? Dann wäre eine Ableitung nach RuStAG doch möglich ?
Danke im voraus !
Viele Grüße tom
A: Selbstverständlich können Sie über das RuStAG 1913 gehen. Der Bundesstaat ist Königreich Sachsen.
F: Preußen oder Königreich Preußen; Abstammung oder Abstammung gemäß RuStAG ??
Hallo,
ich bin gerade dabei den Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit auszufüllen.
Es gibt im Internet einige hilfreiche Seiten dazu, die sich bei der Ausfüllhilfe nicht ganz einig sind bezüglich:
-> Staatsangehörigkeit/Geburtsstaat und
->> erworben durch
in AntragF 1.6; 1.11.; 4.3; 5 und
in AnlageV 1.7; 1.10; 4.3;
Quellen:
gemeinde-neuhaus.de:
->Königreich Preußen bzw. Kgr. Preußen,
->>RuStAG 1913 4.1 RuStAG 1913 4.1
bewusst-handeln.eu (Mathias Weidner):
->Königreich Preußen;
->>Abstammung gemäß RuStAG Stand 1913, §§ 1, 3 Nr. 1, 4(1)
gelberschein.net (Ausfüllhilfe, Antrag und Anlage zum "Gelben Schein"):
->Preußen bzw. Preußen [Deutschland als Ganzes];
->>Abstammung
Welche Formulierung führt mich am wahrscheinlichsten zum Gelben Schein?
(RuStAG Stand 1913, §§ 1, 3 Nr. 1, 4(1) sind in meinem Fall alle gegeben.)
Vielen Dank im Voraus
und ein großes Lob an die Betreiber: Diese Seite hat sich wirklich toll Entwickelt!
F: Hallo, nochmal zu meiner Frage zu gestern (über die Einbürgerungsurkunde)
Falls der Antrag mit Hilfe der Einbürgerungsurkunde durchgehen sollte und ich einen gelber Schein besäße, könnte man auf dem gelben Schein nicht lesen, wie ich diesen erworben hätte. So hätte ich den gleichen Status wie ein nicht Eingebürgerter. Oder? Was meinen Sie, warum sollte ich es nicht versuchen?
MfG
A: Den Festgestellten Gebietsstand kann man sehr wohl den GS entnehmen. Ihre Aussagen lassen erkennen das Sie noch neu im Thema sind. Den Status im Rechtskreis können Sie so nicht erreichen. Sie bestätigen lediglich Ihren PA.
F: Ich besitzte den Gelben Schein (ausgestellt 1982) meines Großvaters (Jahrgang 1913). Mein Großvater wurde aber außerhalb des Deutschen Reiches geboren. Kann ich nach meinem Großvater nach Rustag ableiten oder muss ich bis zu meinem Urgroßvater (1876 in Preußen geboren) gehen um nach Rustag ableiten zu können. Vielen Dank für eine Antwort.
A: Das sind nicht genug Informationen um die Frage richtig zu beantworten.
F: Habe ich als in Deutschland geborener Rumäne (Eltern aus
Siebenbürgen)ein Recht auf die Staatsangehörigkeit nach Rustag?
Oder steht mir nur die nach Stag zu?
Siebenbürgen lag 1913 im ungarischen Königreich, und wurde von deutschen Auswanderern
gegründet. Freue mich auf eine Antwort!
A: Nur wenn Ihre Vorfahren deutscher Volkszugehörige waren.
F: Hallo, mir ist bei dem Antrag (Anlage F/V) noch eine Sache unklar, und zwar
bei Familienstand. Was muss man da ankreuzen, ich meine damit muss der Stand aktuell
sein (jetzt) oder muss der damalige Zeitpunkt zur Geburt des Kindes (Vorfahre/Ableitung) angekreuzt werden ? Danke.
A: In Ihrer Anlage den derzeitigen Stand. In den anderen bei Geburt.
F: Mein Vater ist in Ebersbach Kreis Löbau (Sachsen) geboren, was trage ich im Feld 1.7 Anlage V ein? Kgr. Sachsen? Habe hierzu leider nichts gefunden. Danke
F: Benötige ich beglaubigte Kopien meiner Original Urkunden oder reichen hier die Kopien aus?
A: Originale werden nicht aus der Hand gegeben! Es werden nur Kopien davon genommen.