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Fragen und Antworten

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09.08.2017
laila
F: brauche ich einen staatsangehörigenausweis meine Eltern sind beide bis 1913 in Sachsen geboren, was ich durch Urkunden belegen kann.

A: Nein, wenn die Urkunden vorhanden sind reicht die Kopie davon.


09.08.2017
Zephyros
F: Hallo: Ich bin ein der DDR geboren, meine Mutter war nicht verheiratet (Ableitung nach der Mutter). Die Eltern meiner Mutter (meine Großeltern) waren verheiratet (Ableitung nach meinem Großvater). Die Eltern meines Großvaters (geb. 1914) waren zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht verheiratet, die Ehe wurde erst 1917 (3 Jahre später) vollzogen. Frage: Leite ich dann nach meiner Urgroßmutter (geb. 1889 in Cölln) ab? LG

A: Mit 1914 sind Sie schon am Ziel angekommen. Prüfen Sie aber auch ob bei Ihnen eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Dann ist die andere Linie abzuleiten.


08.08.2017
tom
F: Hallo, vielen Dank für eure schnelle Antwort auf meine Frage vom 06.08.2017. Es freut mich sehr, das ich den Bundestaat Königreich Sachsen angeben kann. Allerdings kann ich den Ort Stebno/Stöben (Sudetenland) im Gemeindeverzeichnis von 1900 nicht finden. Wie kommt diese Ableitung zustande? Ich möchte es gerne verstehen, um meinen Antrag richtig auszufüllen. Danke. Viele Grüße tom

A: Die Gebiete des Sudetenlandes standen unter deutscher Verwaltung. Nachprüfen können Sie das in den Urkunden aus der Zeit. Dort werden Sie deutsche Landsmannschaften finden.


07.08.2017
Orange Ritter
F: Implikation: zu Frank 123, vom 26.06.2017 Abweichend von Franks bekannten bin ich adoptiert worden und musste laut SB über meine leibliche Mutter ableiten. Ich hatte einen Antrag für eine beglaubigte Abschrift/Ablichtung aus dem GEBURTENREGISTER (hier sind die entsprechenden Angaben vermerkt) beim zuständigen Standesamt meines Geburtsortes gestellt (Als Angabe zu den Gründen zum Antrag, sofern vom SB gefragt, habe ich immer "...aus privaten Gründen..." angegeben). Dass hat problemlos funktioniert. Auf der beglaubigten Ablichtung stand meine leibliche Mutter (nicht verheiratet). Die weiteren notwendigen Unterlagen zur Ableitung (Vater meiner leiblichen Mutter) habe ich ebenfalls problemlos bei den zuständigen Standesämtern erhalten.

A: Bei der Adoption geht es aber über den Adoptivvater. Vermutlich kannte der SB Ihre Situation nicht.


06.08.2017
tom
F: Hallo zusammen, mein Großvater (1929), sowie mein Urgroßvater (1869), sind in Stebno/Stöben (Sudetenland) geboren. Kann ich nach RuStAG 1913 ableiten ? Welchen Bundesstaat müsste ich dann angeben ? Oder kann ich nur die Staatsangehörigkeit nach StAG (Statusdeutscher) beantragen ? Wäre es vielleicht sinnvoll zu klären, ob mein Ururgroßvater in einem Bundesstaat geboren wurde ? Dann wäre eine Ableitung nach RuStAG doch möglich ? Danke im voraus ! Viele Grüße tom

A: Selbstverständlich können Sie über das RuStAG 1913 gehen. Der Bundesstaat ist Königreich Sachsen.


05.08.2017
Dreiklang
F: Preußen oder Königreich Preußen; Abstammung oder Abstammung gemäß RuStAG ?? Hallo, ich bin gerade dabei den Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit auszufüllen. Es gibt im Internet einige hilfreiche Seiten dazu, die sich bei der Ausfüllhilfe nicht ganz einig sind bezüglich: -> Staatsangehörigkeit/Geburtsstaat und ->> erworben durch in AntragF 1.6; 1.11.; 4.3; 5 und in AnlageV 1.7; 1.10; 4.3; Quellen: gemeinde-neuhaus.de: ->Königreich Preußen bzw. Kgr. Preußen, ->>RuStAG 1913 4.1 RuStAG 1913 4.1 bewusst-handeln.eu (Mathias Weidner): ->Königreich Preußen; ->>Abstammung gemäß RuStAG Stand 1913, §§ 1, 3 Nr. 1, 4(1) gelberschein.net (Ausfüllhilfe, Antrag und Anlage zum "Gelben Schein"): ->Preußen bzw. Preußen [Deutschland als Ganzes]; ->>Abstammung Welche Formulierung führt mich am wahrscheinlichsten zum Gelben Schein? (RuStAG Stand 1913, §§ 1, 3 Nr. 1, 4(1) sind in meinem Fall alle gegeben.) Vielen Dank im Voraus und ein großes Lob an die Betreiber: Diese Seite hat sich wirklich toll Entwickelt!

A: Ausfüllhilfe, Antrag und Anlage zum "Gelben Schein"


04.08.2017
Richard
F: Hallo, nochmal zu meiner Frage zu gestern (über die Einbürgerungsurkunde) Falls der Antrag mit Hilfe der Einbürgerungsurkunde durchgehen sollte und ich einen gelber Schein besäße, könnte man auf dem gelben Schein nicht lesen, wie ich diesen erworben hätte. So hätte ich den gleichen Status wie ein nicht Eingebürgerter. Oder? Was meinen Sie, warum sollte ich es nicht versuchen? MfG

A: Den Festgestellten Gebietsstand kann man sehr wohl den GS entnehmen. Ihre Aussagen lassen erkennen das Sie noch neu im Thema sind. Den Status im Rechtskreis können Sie so nicht erreichen. Sie bestätigen lediglich Ihren PA.


02.08.2017
georg
F: Ich besitzte den Gelben Schein (ausgestellt 1982) meines Großvaters (Jahrgang 1913). Mein Großvater wurde aber außerhalb des Deutschen Reiches geboren. Kann ich nach meinem Großvater nach Rustag ableiten oder muss ich bis zu meinem Urgroßvater (1876 in Preußen geboren) gehen um nach Rustag ableiten zu können. Vielen Dank für eine Antwort.

A: Das sind nicht genug Informationen um die Frage richtig zu beantworten.


02.08.2017
Rudolf
F: Habe ich als in Deutschland geborener Rumäne (Eltern aus Siebenbürgen)ein Recht auf die Staatsangehörigkeit nach Rustag? Oder steht mir nur die nach Stag zu? Siebenbürgen lag 1913 im ungarischen Königreich, und wurde von deutschen Auswanderern gegründet. Freue mich auf eine Antwort!

A: Nur wenn Ihre Vorfahren deutscher Volkszugehörige waren.


01.08.2017
Neugierig
F: Hallo, mir ist bei dem Antrag (Anlage F/V) noch eine Sache unklar, und zwar bei Familienstand. Was muss man da ankreuzen, ich meine damit muss der Stand aktuell sein (jetzt) oder muss der damalige Zeitpunkt zur Geburt des Kindes (Vorfahre/Ableitung) angekreuzt werden ? Danke.

A: In Ihrer Anlage den derzeitigen Stand. In den anderen bei Geburt.


01.08.2017
Fritzi
F: Mein Vater ist in Ebersbach Kreis Löbau (Sachsen) geboren, was trage ich im Feld 1.7 Anlage V ein? Kgr. Sachsen? Habe hierzu leider nichts gefunden. Danke

A: Genauso ist es!


31.07.2017
Mike
F: Benötige ich beglaubigte Kopien meiner Original Urkunden oder reichen hier die Kopien aus?

A: Originale werden nicht aus der Hand gegeben! Es werden nur Kopien davon genommen.


31.07.2017
Gordon
F: Wie muss ich ableiten, wenn ich nach den Vätern ableite und der leibliche Vater meines Vaters der zweite Mann meiner Oma war. Nach dem zweiten Mann, sprich dem leiblichen Vater, denn es geht ja um "Abstammung nach Geburt" oder?

A: Ob das der zweite oder zehnte Mann war spielt doch keine Rolle. Es geht immer nach Geburt Abstammung.


31.07.2017
Roland19
F: F: Ich habe eine Frage zu meiner Ableitung. Mein Vater verheiratet, mein Großvater verheiratet. Ich leite also komplett väterlicherseits ab. Ich habe folgende Unterlagen im Original. Meine Geburtsbescheinigung. Die meines Vaters sowie die Heiratsurkunde meines Großvaters. Reicht dies aus, oder benötige ich noch die Heiratsurkunde meines Vaters?

A: Eigentlich ist das ausreichend, aber es könnten noch Nachforderungen des SB kommen. Zum Beispiel die Heiratsurkunde Ihrer Eltern oder die Geburtsurkunde des Großvaters. Das ist dann aber eher Willkür.


30.07.2017
Heimatvertriebener
F: Mein Großvater väterlicherseits war Heimatvertriebene aus dem Gebiet der heutigen Tschechei. Es gibt keinerlei Urkunden oder sonstige Dokumente. Wo sollte ich die Suche nach meiner Abstammung beginnen?

A: Anfangen sollten Sie bei sich! Dann an zu Ihren Eltern und so weiter. Die Lage der Urkundenbeschaffung aus dem Gebiet ist unkompliziert.


30.07.2017
Mia
F: Ich habe eine Frage zu Punkt 4 im Antrag F. "Ich besitze die xxx Staatsangehörigkeit". Ich bin in Sachsen geboren, mein Grossvater kommt jedoch aus Bayern. Welche gebe ich an?

A: Königreich Bayern


26.07.2017
Marco
F: Ich stehe vor dem gleichen Problem, wie Thomas vom 22.07.2017 hinsichtlich Antragstellung für unheheliches Kind. Laut § 5 RuStaG würde er Deutscher durch Legitimation sein. Die Legitimation ist die Vaterschaftsanerkennung. Da ich bereits Deutscher nach § 4 RuStaG bin, müssten doch theoretisch folgende Unterlagen reichen: - Geburtsurkunde Antragsteller (Kind) - Urkunde über die Sorgeerklärung (ggf. Beschluss über die Sorge) - Urkunde über Anerkennung der Vaterschaft (Legitimation) - Zustimmungserklärung der Vaterschaft (Legitimation) - Staatsangehörigkeitsausweis des Vaters ...oder müssen zusätzlich noch die Abstammungsunterlagen des Vaters inkl. Anlagen V hinzugefügt werden?

A: Das liegt am guten Willen des SB. Also sollten Sie den Fragen.


26.07.2017
dynup
F: Hallo, mein Vater wurde 1935 in Bremen geboren (Geburtsstaat Hansestadt Bremen), mein Großvater wurde 1906 in Aumund geb. (Geburtsstaat Königreich Preußen). Ich wurde in Bremen geboren (Geburtsstaat Hansestadt Bremen). Was muß ich im Antrag F in 4.3 eintragen, Hansestadt Bremen oder Königreich Preußen? Und wie ist das dann bei der Anlage V in 4.3 für Vater und Großvater? Danke!

A: Ihre Staatsangehörigkeit ist Königreich Preußen.


25.07.2017
Kreuz-
F: Hallo, möchte meine Staatsangehörigkeit feststellen lassen. Bin ehelich geboren, mein Vater (24.6.1919) unehelich (sein Vater Deutscher, Mutter Tschechin, wurde als Kleinkind von Deutschen adoptiert). Mütterlicherseits sind die Verhältnisse eindeutig. Habe ich väterlicherseits die Chance auf den gelben Schein oder könnte ich ggfs. wechseln zwischen Abstammung Vater oder Mutter ? Vielen Dank für die Unterstützung.

A: Ja, über den Adoptivvater.


25.07.2017
Fritz
F: Hallo, ich ziehe im September für ein praktisches Auslandssemester nach Toronto/Kanada und wollte auch gern einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen und hatte schon 2016 versucht in Deutschland einen Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen. Leider hat sich das Landratsamt bei mir mehr als rechtswidrig verhalten, mich als "Reichsbürger-Student" beschimpft, und meinen Antrag damals abgelehnt. Frage: Da man in der BRD im Jahre 2017 eh keine Behörde und Gerichte mehr findet, die nach geltenden Gesetzen arbeiten, jetzt meine Frage: Kann ich meinen Antrag ab September über den Generalkonsul in Toronto einreichen? Der Konsul würde die Eingangsbearbeitung machen und den Antrag anschließend an das BVA weiterleiten. Ginge das?

A: Das ist das beste was Sie machen können.


25.07.2017
Neugierig
F: Hallo sehr geehrtes GS Team, ich habe mir die beglaubigten Geburtsurkunden und Heiratsurkunden beim Standesamt meiner Stadt bestellt. Alles soweit in Ordnung da alle Geburten und Vermählungen in besagter Stadt Statt gefunden haben, bis auf eine Geburtsurkunde, die meines Vaters da der in einer anderen Stadt geboren ist. Ich habe aber die beglaubigte Heiratsurkunde meiner Eltern reicht das als Nachweis ?

A: Eine Kopie der Urkunden reicht für den Antrag.


24.07.2017
Erik
F: Hallo, Wie sieht es aus, wenn ein Kinde ehelich geboren, der Vater echter Deutscher (aber noch staatenlos) und die Mutter Russin ist. Vater und Sohn möchten jetzt den Feststellungsantrag stellen. 1) Das geht doch für den Sohn auch nach RuStAG, oder? 2) Könnte der Sohn als (hofentlich baldiger) GSträger zusätzlich auch die russische Staatsbürgerschaft annehmen? Gibt es da in Rußland auch Unterschied, also Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft? Besten Dank!

A: Der Sohn leitet über Sie ab, also nach RuStAG. Jur. Personen(Firmen) kann Ihr Sohn so viele haben wie er möchte. Genauere Informationen zu Russischen Föderation haben wir nicht.


24.07.2017
Giovanni
F: Meine Anfrage vom 17.7.17 Ist es hilfreich, wenn man eine begleubigte Kopie des nicht mehr gültigen Staatsangehörigkeitsausweises (aus dem Familienstammbuch), bei der Beantragung mit eingereicht wird ? (Wird ja wohl sowieso bekannt sein)

A: Das hängt von der vorgenommenen Ableitung ab. Einzutragen ist er im Antrag sowieso. Zumal Sie zu Unterlagen dritter keinen Zugriff haben.


23.07.2017
Doppelantrag
F: Hallo, wenn Vater und eheliches Kind gleichzeitig ihren Feststellungsantrag abgeben wollen, müssen da jeweils nur 1 Urkunde (Kopie) der gemeinsamen Vorfahren für beide beigelegt werden und 2 (je eine für jeden)?

A: Die Frage sollten Sie den SB vor Ort stellen. Unsere Glaskugel gibt dazu nicht her.


23.07.2017
Thomas
F: Hallo zusammen. Habe ja Gestern die Frage gestellt, bezüglich der Ableitung meines Sohnes. Er leitet also auch ganz normal über die Abstammung ab (wie bei einer ehelichen Geburt). Sind denn dabei noch zusätzliche Unterlagen notwendig, oder reicht bei der Legitimation die Geburtsurkunde?

A: Es ist genau das gleiche wie bei Ihnen.


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