F: Hallo zusammen,
mein Großvater (1929), sowie mein Urgroßvater (1869), sind in Stebno/Stöben (Sudetenland) geboren. Kann ich nach RuStAG 1913 ableiten ? Welchen Bundesstaat müsste ich dann angeben ? Oder kann ich nur die Staatsangehörigkeit nach StAG (Statusdeutscher) beantragen ?
Wäre es vielleicht sinnvoll zu klären, ob mein Ururgroßvater in einem Bundesstaat geboren wurde ? Dann wäre eine Ableitung nach RuStAG doch möglich ?
Danke im voraus !
Viele Grüße tom
A: Selbstverständlich können Sie über das RuStAG 1913 gehen. Der Bundesstaat ist Königreich Sachsen.
F: Preußen oder Königreich Preußen; Abstammung oder Abstammung gemäß RuStAG ??
Hallo,
ich bin gerade dabei den Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit auszufüllen.
Es gibt im Internet einige hilfreiche Seiten dazu, die sich bei der Ausfüllhilfe nicht ganz einig sind bezüglich:
-> Staatsangehörigkeit/Geburtsstaat und
->> erworben durch
in AntragF 1.6; 1.11.; 4.3; 5 und
in AnlageV 1.7; 1.10; 4.3;
Quellen:
gemeinde-neuhaus.de:
->Königreich Preußen bzw. Kgr. Preußen,
->>RuStAG 1913 4.1 RuStAG 1913 4.1
bewusst-handeln.eu (Mathias Weidner):
->Königreich Preußen;
->>Abstammung gemäß RuStAG Stand 1913, §§ 1, 3 Nr. 1, 4(1)
gelberschein.net (Ausfüllhilfe, Antrag und Anlage zum "Gelben Schein"):
->Preußen bzw. Preußen [Deutschland als Ganzes];
->>Abstammung
Welche Formulierung führt mich am wahrscheinlichsten zum Gelben Schein?
(RuStAG Stand 1913, §§ 1, 3 Nr. 1, 4(1) sind in meinem Fall alle gegeben.)
Vielen Dank im Voraus
und ein großes Lob an die Betreiber: Diese Seite hat sich wirklich toll Entwickelt!
F: Hallo, nochmal zu meiner Frage zu gestern (über die Einbürgerungsurkunde)
Falls der Antrag mit Hilfe der Einbürgerungsurkunde durchgehen sollte und ich einen gelber Schein besäße, könnte man auf dem gelben Schein nicht lesen, wie ich diesen erworben hätte. So hätte ich den gleichen Status wie ein nicht Eingebürgerter. Oder? Was meinen Sie, warum sollte ich es nicht versuchen?
MfG
A: Den Festgestellten Gebietsstand kann man sehr wohl den GS entnehmen. Ihre Aussagen lassen erkennen das Sie noch neu im Thema sind. Den Status im Rechtskreis können Sie so nicht erreichen. Sie bestätigen lediglich Ihren PA.
F: Ich besitzte den Gelben Schein (ausgestellt 1982) meines Großvaters (Jahrgang 1913). Mein Großvater wurde aber außerhalb des Deutschen Reiches geboren. Kann ich nach meinem Großvater nach Rustag ableiten oder muss ich bis zu meinem Urgroßvater (1876 in Preußen geboren) gehen um nach Rustag ableiten zu können. Vielen Dank für eine Antwort.
A: Das sind nicht genug Informationen um die Frage richtig zu beantworten.
F: Habe ich als in Deutschland geborener Rumäne (Eltern aus
Siebenbürgen)ein Recht auf die Staatsangehörigkeit nach Rustag?
Oder steht mir nur die nach Stag zu?
Siebenbürgen lag 1913 im ungarischen Königreich, und wurde von deutschen Auswanderern
gegründet. Freue mich auf eine Antwort!
A: Nur wenn Ihre Vorfahren deutscher Volkszugehörige waren.
F: Hallo, mir ist bei dem Antrag (Anlage F/V) noch eine Sache unklar, und zwar
bei Familienstand. Was muss man da ankreuzen, ich meine damit muss der Stand aktuell
sein (jetzt) oder muss der damalige Zeitpunkt zur Geburt des Kindes (Vorfahre/Ableitung) angekreuzt werden ? Danke.
A: In Ihrer Anlage den derzeitigen Stand. In den anderen bei Geburt.
F: Mein Vater ist in Ebersbach Kreis Löbau (Sachsen) geboren, was trage ich im Feld 1.7 Anlage V ein? Kgr. Sachsen? Habe hierzu leider nichts gefunden. Danke
F: Benötige ich beglaubigte Kopien meiner Original Urkunden oder reichen hier die Kopien aus?
A: Originale werden nicht aus der Hand gegeben! Es werden nur Kopien davon genommen.
F: Wie muss ich ableiten, wenn ich nach den Vätern ableite und der leibliche Vater meines Vaters der zweite Mann meiner Oma war. Nach dem zweiten Mann, sprich dem leiblichen Vater, denn es geht ja um "Abstammung nach Geburt" oder?
A: Ob das der zweite oder zehnte Mann war spielt doch keine Rolle. Es geht immer nach Geburt Abstammung.
F: F: Ich habe eine Frage zu meiner Ableitung. Mein Vater verheiratet, mein Großvater verheiratet. Ich leite also komplett väterlicherseits ab. Ich habe folgende Unterlagen im Original. Meine Geburtsbescheinigung. Die meines Vaters sowie die Heiratsurkunde meines Großvaters. Reicht dies aus, oder benötige ich noch die Heiratsurkunde meines Vaters?
A: Eigentlich ist das ausreichend, aber es könnten noch Nachforderungen des SB kommen. Zum Beispiel die Heiratsurkunde Ihrer Eltern oder die Geburtsurkunde des Großvaters. Das ist dann aber eher Willkür.
30.07.2017
Heimatvertriebener
F: Mein Großvater väterlicherseits war Heimatvertriebene aus dem Gebiet der heutigen Tschechei. Es gibt keinerlei Urkunden oder sonstige Dokumente.
Wo sollte ich die Suche nach meiner Abstammung beginnen?
A: Anfangen sollten Sie bei sich! Dann an zu Ihren Eltern und so weiter. Die Lage der Urkundenbeschaffung aus dem Gebiet ist unkompliziert.
F: Ich habe eine Frage zu Punkt 4 im Antrag F. "Ich besitze die xxx Staatsangehörigkeit". Ich bin in Sachsen geboren, mein Grossvater kommt jedoch aus Bayern. Welche gebe ich an?
F: Ich stehe vor dem gleichen Problem, wie Thomas vom 22.07.2017 hinsichtlich Antragstellung für unheheliches Kind. Laut § 5 RuStaG würde er Deutscher durch Legitimation sein. Die Legitimation ist die Vaterschaftsanerkennung. Da ich bereits Deutscher nach § 4 RuStaG bin, müssten doch theoretisch folgende Unterlagen reichen:
- Geburtsurkunde Antragsteller (Kind)
- Urkunde über die Sorgeerklärung (ggf. Beschluss über die Sorge)
- Urkunde über Anerkennung der Vaterschaft (Legitimation)
- Zustimmungserklärung der Vaterschaft (Legitimation)
- Staatsangehörigkeitsausweis des Vaters
...oder müssen zusätzlich noch die Abstammungsunterlagen des Vaters inkl. Anlagen V hinzugefügt werden?
A: Das liegt am guten Willen des SB. Also sollten Sie den Fragen.
F: Hallo, mein Vater wurde 1935 in Bremen geboren (Geburtsstaat Hansestadt Bremen), mein Großvater wurde 1906 in Aumund geb. (Geburtsstaat Königreich Preußen). Ich wurde in Bremen geboren (Geburtsstaat Hansestadt Bremen). Was muß ich im Antrag F in 4.3 eintragen, Hansestadt Bremen oder Königreich Preußen? Und wie ist das dann bei der Anlage V in 4.3 für Vater und Großvater? Danke!
A: Ihre Staatsangehörigkeit ist Königreich Preußen.
F: Hallo, möchte meine Staatsangehörigkeit feststellen lassen. Bin ehelich geboren, mein Vater (24.6.1919) unehelich (sein Vater Deutscher, Mutter Tschechin, wurde als Kleinkind von Deutschen adoptiert). Mütterlicherseits sind die Verhältnisse eindeutig. Habe ich väterlicherseits die Chance auf den gelben Schein oder könnte ich ggfs. wechseln zwischen Abstammung Vater oder Mutter ? Vielen Dank für die Unterstützung.
A: Ja, über den Adoptivvater.
F: Hallo, ich ziehe im September für ein praktisches Auslandssemester nach Toronto/Kanada und wollte auch gern einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen und hatte schon 2016 versucht in Deutschland einen Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen. Leider hat sich das Landratsamt bei mir mehr als rechtswidrig verhalten, mich als "Reichsbürger-Student" beschimpft, und meinen Antrag damals abgelehnt. Frage: Da man in der BRD im Jahre 2017 eh keine Behörde und Gerichte mehr findet, die nach geltenden Gesetzen arbeiten, jetzt meine Frage: Kann ich meinen Antrag ab September über den Generalkonsul in Toronto einreichen? Der Konsul würde die Eingangsbearbeitung machen und den Antrag anschließend an das BVA weiterleiten. Ginge das?
A: Das ist das beste was Sie machen können.
F: Hallo sehr geehrtes GS Team, ich habe mir die beglaubigten Geburtsurkunden und Heiratsurkunden beim Standesamt meiner Stadt bestellt. Alles soweit in Ordnung da alle Geburten und Vermählungen in besagter Stadt Statt gefunden haben, bis auf eine Geburtsurkunde, die meines Vaters da der in einer anderen Stadt geboren ist.
Ich habe aber die beglaubigte Heiratsurkunde meiner Eltern reicht das als Nachweis ?
A: Eine Kopie der Urkunden reicht für den Antrag.
F: Hallo,
Wie sieht es aus, wenn ein Kinde ehelich geboren, der Vater echter Deutscher (aber noch staatenlos) und die Mutter Russin ist. Vater und Sohn möchten jetzt den Feststellungsantrag stellen.
1) Das geht doch für den Sohn auch nach RuStAG, oder?
2) Könnte der Sohn als (hofentlich baldiger) GSträger zusätzlich auch die russische Staatsbürgerschaft annehmen? Gibt es da in Rußland auch Unterschied, also Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft?
Besten Dank!
A: Der Sohn leitet über Sie ab, also nach RuStAG. Jur. Personen(Firmen) kann Ihr Sohn so viele haben wie er möchte. Genauere Informationen zu Russischen Föderation haben wir nicht.
F: Meine Anfrage vom 17.7.17
Ist es hilfreich, wenn man eine begleubigte Kopie des nicht mehr gültigen Staatsangehörigkeitsausweises (aus dem Familienstammbuch), bei der Beantragung mit eingereicht wird ? (Wird ja wohl sowieso bekannt sein)
A: Das hängt von der vorgenommenen Ableitung ab. Einzutragen ist er im Antrag sowieso. Zumal Sie zu Unterlagen dritter keinen Zugriff haben.
F: Hallo, wenn Vater und eheliches Kind gleichzeitig ihren Feststellungsantrag abgeben wollen, müssen da jeweils nur 1 Urkunde (Kopie) der gemeinsamen Vorfahren für beide beigelegt werden und 2 (je eine für jeden)?
A: Die Frage sollten Sie den SB vor Ort stellen. Unsere Glaskugel gibt dazu nicht her.
F: Hallo zusammen. Habe ja Gestern die Frage gestellt, bezüglich der Ableitung meines Sohnes. Er leitet also auch ganz normal über die Abstammung ab (wie bei einer ehelichen Geburt). Sind denn dabei noch zusätzliche Unterlagen notwendig, oder reicht bei der Legitimation die Geburtsurkunde?
A: Es ist genau das gleiche wie bei Ihnen.
F: Hallo GS Team, meine Frage bezieht sich auf die Orte. Mein Großvater ist 1904 in Georgenthal geboren, das ist Sachsen-Coburg-Gotha. Geheiratet hat er in Eisenach, das ist Sachsen-Weimar-Eisenach.
Muss ich das so eintragen? Ist für Laien etwas schwierig das raus zu finden...;-))
A: Eintragen müßen Sie lediglich Ihre Staatsangehörigkeit. Diese ist Sachsen-Coburg-Gotha.
F: Hallo liebes GS team. Ich möchte gerade den Feststellantrag für meinen Sohn fertigstellen und habe dazu eine frage. Da mein Sohn nicht ehelich zur Welt gekommen ist und wir auch im nachhinein nicht geheiratet haben, ist mein Sohn ja unehelich zur Welt gekommen. Ich habe die Vaterschaft aber anerkannt. Mein Name steht ja auch in seiner Geburtsurkunde und er trägt ja auch schon immer meinen Familiennamen. Das wäre ja dann Ableitung über Legitimation. Aber wie, bzw. was schreibe ich denn in seinem Antrag (FK) unter Punkt 3 und 4?
A: Das bleibt so wie ist. Er leitet auch über seine Vorfahren ab.
F: Hallo, sollte man den Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit (Anlage F und V) Handschriftlich ausfüllen? Danke.
A: Das ist Ihre Entscheidung!
F: Nach Abgabe meines Feststellungsantrages möchte der SB gern einen persönlichen Termin, um die Originale der Urkunden zu sehen. Ist das üblich? DAS möchte ich gern vermeiden. Habt ihr / irgendjemand eine Idee, wie ich da argumentieren und final abbügeln kann?
Danke!
A: Ja, das ist üblich. Nehmen Sie diesen Termin auf keinen Fall alleine war. Lassen Sie Ihren Zeugen ein Protokoll führen.