Besucher letzten 24h:
1.370
Besucher letzte Woche:
7.831
Besucher letzten Monat:
30.637
Besucher gesamt:
4.199.032
Besucher online:
16


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2853

05.02.2026

1492

06.01.2026

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3440

18.02.2026

07.05.2017
Moppel
F: Hallo und großes Lob an das GS-Team für die unermüdliche Hilfe hier. Eine Frage hätte ich auch: Habe vor längerer Zeit den Gelben Schein durch Ersitzung erhalten. Meint Ihr es macht Sinn, bei der gleichen Behörde nochmals neu zu beantragen? Danke für Eure Antwort.

A: Nein, Sie können nur probieren die Abstammungsurkunden in die Akte zu bekommen.


06.05.2017
Heiko
F: Kann mir mal jemand erklären, warum man sich nicht mit seinem noch vorhandenen Personalausweis ausweisen soll? Im Moment der Antragstellung bin ich doch noch eine juristische Person und das zumindest auch solange bis die mir den Gelben Schein nach RUSTAG ausgestellt haben und ich mich dann bei der BRD abmelde.

A: Ausweisen können sie sich damit, es darf nur keine Kopie in die Akte. Der Antrag wird auch von der nat. Person(Familienname) gestellt und nicht von der jur. Person(Name). Somit hat eine Kopie des PA nichts in der Akte zu suchen. Manche SB fühlen sich genötigt nach der Kopie falsch abzuleiten.


05.05.2017
Ableitungsprocedere Abstammung
F: Kann ich den Gelben Schein beantragen? Die Abstammung geht ja immer nach dem Vater und wenn die Eltern nicht verheiratet waren, nach der Mutter. Meine Eltern sind aber jetzt geschieden. Frage: Gilt so dann auch, dass "geschieden" mit "unverheiratet" gleich zu setzen ist, und daraufhin die Ableitung der Abstammung nach der Mutter erfolgt? Nach wem geht nun die Abstammung? Nach dem Vater, oder nach der Mutter? Vielen Dank für Ihre Mühen.

A: Es geht immer um den Zeitpunkt der Geburt!


03.05.2017
Richard
F: Meine deutschen Vorfahren haben 230 Jahre im Ausland gelebt. Nach §3 RuStAG brauche ich die Geburtsurkunde des Vorfahren, welcher zuletzt in einem Bundesstaat geboren wurde. Dies wäre ca. 1740 und damals existierten noch keine Bundesstaaten. Ein weiteres Problem stellt die Tatsache da, dass man in dem Antrag zur Feststellung zur Staatsangehörigkeit bestenfalls Ur-Großvater angeben kann. Ich bräuchte das Ur- x 7 :(

A: Vielleicht finden Sie Unterlagen zur Volkszugehörigkeit.


01.05.2017
Richard
F: Ich wurde ehelich geboren, die Vorfahren meines Vaters sind ca. um 1750 aus dem deutschen Reich ausgewandert. Demnach müsste ich bis 1750 alle Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden aus Russland besorgen. Wie mache ich das? Kann ich vielleicht die Vorfahren meiner Mutter für den Antrag nutzen?

A: RuStAG 1913 §4 [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Für die Urkunden aus RU liegt der Antrag im Bereich Herunterladen. Eventuell befinden sich Unterlagen in Akten der Verwaltung.


30.04.2017
thiot23
F: Mein Urgroßvater geboren 1910 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (1815-1918). Dieses bezeichnete man/sich aber ab 1903 nur noch als Großherzogtum Sachsen, obgleich das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach ja trotzdem bis 1918 fortbestand. Ist für mich nun: A: Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (lt. Verfassung 1815), oder B: Großherzogtums Sachsen wie 1913 entscheidend? Vielen Dank und meine absolute Hochachtung.....

A: Es ist egal wie die sich bezeichnet haben, einen Bundesstaat Großherzogtums Sachsen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet sich ja auch als Deutschland und ist es nicht. Auch endete der Bundesstaat Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach nicht 1918, sondern ist bis heute existent.


26.04.2017
Max
F: Hallo, mein Vater, Opa und Urgroßvater sind im Königreich Sachsen geboren. Ich jedoch im Königreich Bayern. Beantrage ich die die in Bayern?

A: Ja, in Ihrer Gemeinde bzw. Ausländerbehörde.


26.04.2017
Pessimist
F: Nur kurz zur Frage von Vesemir, die Staatsangehörigkeit ist Königreich Sachsen. Bin selbst in Seifhennersdorf geboren.Varnsdorf ist der Nebenort.

A: Danke


26.04.2017
vesemir
F: Hallo, mein Vter ist 1935 in Varnsdorf geboren, welche Staatsangehörigkeit kann ich beantragen.

A: Vermutlich Königreich Sachsen. Recherchieren Sie zu welcher Landsmannschaft der Ort gehört.


26.04.2017
rondo
F: Meine Eltern sind 1916(Vater) und 1924 (Mutter) in Komotau und Marienbad geboren. 1973 wurde Lt . Familienbuch fur mich anlaesslich einer Eheschliessung bescheinigt, dass ich Staatsangeh., StAAusw. Der Stadt Augsburg vom 20. Juni 1973 bin Unterschrift der Standesbeamte. Habe ich da schon den gelben Schein und muss ihn nur abholen, von Rustag 1913 steht da aber nichts.

A: Sie werden genau wie alle einen Antrag stellen müssen. Aus 1973 dürfte es dazu keine Unterlagen mehr geben.


25.04.2017
Pimala
F: Unbewusster weise besitze ich seit 1991 die Staatsangehörigkeit im bundesstaat Sachsen und bestätigt durch Urkunde. Man hat mir einen perso damals ausgestellt. Esta habe ich seit 1991. 2003 habe ich geheiratet und unter Staatsangehörigkeit steht null. Ich bin bundesbeamter. Die Ehefrau eines deutschen erwirbt die Staatsangehörigkeit des Mannes da das rustag niemand ändern kann zumindest nicht legal und rechtskräftig sollte meine Ehefrau ebenfalls meine staatsangehörigkeit Sachsen ab 2003 erworben haben oder und wo lässt Mann das eintragen Liebe Grüße Pimala

A: Ja das hat sie! Eine Bestätigung wird und kann die BRvD aber nicht ausstellen. Dazu müsste Ihre Frau selber den Antrag stellen.


23.04.2017
wolle
F: Mein leiblicher Bruder besitzt den Gelben Schein. Genügt es, wenn ich nachweise, dass er mein Bruder ist um selbst den Schein zu erhalten. Schließlich hat er ja schon für sich alle Nachweise erbracht? Gruß wolle

A: Nein, das müssen Sie schon selber tun.


22.04.2017
Liberty Bell
F: Sorry nochmal aber Aufendhaltsbescheinigung gleich Meldebescheinigung was anderes gibts im Sucher des Bürgeramtes nicht.Odercbin ich be i der falschen Stelle damit?

A: Nein, die Aufenthaltsbescheinigung ist nicht gleich Meldebescheinigung, sonst würde sie Meldebescheinigung heißen.


22.04.2017
Liberty Bell
F: O.k.danke,kann mir zwar nicht vorstellen was für Unklarheiten,von meiner Geburt bis zum Alter von 2-3Jahren.Werde mich in dem Alter ja nicht auf Weltreise begeben haben.Habe im Antrag von Geburt bis jetzt Berlin,kann ich mich auch darauf berufen dem Antrag nichts mehr hinzuzufügen oder könnte das zu Komplikationen führen,denn eigendlich ist es ja eindeutig?

A: Das kann wegen fehlender Mitwirkung zur nicht Bearbeitung führen.


22.04.2017
Liberty Bell
F: Habe noch mal auf eurer Seite nachgeschaut,es heißt bei euch Meldebescheinigung.Der SB mochte eine Melderegisterauskunft,ist das ein Trick um Daten der jur.Person zu bekommen die auch bei der Kopie eines Persos vorliegen würden?

A: Nein und nach StAG auch in Ordnung. Aber eine Aufenthaltsbescheinigung ist besser.


22.04.2017
Liberty Bell
F: Hallo liebes GS Team,habe heute einen Brief vom SB bekommen in dem ich eine Melderegisterauskunft von meiner Geburt bis knapp 3 Jahre danach liefern soll. Laut eurer Seite stellt dies ja kein Problem da,wundern tut mich nur der Zeitraum.Vielleicht liege ich auch falsch,Hilfestellung von euch wäre ganz nett.

A: Anscheinend gibt es Unklarheiten in diesem Zeitraum. Besser ist natürlich eine Aufenthaltsbescheinigung.


20.04.2017
Katie
F: Hallo und danke vorab. :-D Ich habe die Sterbeurkunde meines Opas, der 1913 in India Jugoslawien geboren ist. (Heutiges Serbien) Er trug allerdings einen deutschen Namen und er soll nach Erzählungen Volksdeutscher gewesen sein. Was muss ich dann in die Anlage V eintragen, damit es beim Amt fehlerfrei durchgeht und ich den Lappen bekomme?

A: Der Antrag ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Allerdings sollten Sie einen Nachweis über die Volkszugehörigkeit haben.


20.04.2017
Bert
F: Wenn ich den GS habe und meine Kinder nur einen Reisepass bekommen und keinen Perso bleiben meine Kinder dann natürliche Personen? Im übrigen warte ich schon 5 Monate auf eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde von meinen Großeltern. Nach Beschwerden scheint es jetzt weiter zugehen. Vielen Dank für Eure tolle Arbeit

A: Nein, selbst der Reisepass ist die jur. Person. Da werden Ihre Kinder wohl auch den GS brauchen.


20.04.2017
eberhard
F: Hallo ich benötige eine Geburtsurkunde meines Opas,er ist in Westreusen in Klein Neudorf geboren. An wen kann ich mich da wenden. Danke

A: Sie sollten sich an das Standesamt vor Ort wenden. Die Anträge in den passenden Sprachen finden Sie unter Herunterladen.


19.04.2017
Stephan
F: Danke für die schnelle Antwort. Ich kann mit der Aussage ich könne den "GS nur durch Eritzung erlangen". Können Sie mir bitte weitere Informationen dazu zusenden? Beantrage ich den GS dann auch über das normale Formular der BVA? Danke im voraus.

A: Schauen Sie in den Beitrag "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA" unter Praktisches. Der GS durch Ersitzung ändert nichts an Ihrem derzeitigen Status.


19.04.2017
Attila Ugur
F: Hallo, meine Eltern kommen aus der Türkei und wurden 1988 eingebürgert. Ich habe daher kraft Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft. Wegen der vielen Fragen hier habe ich auch einen ESTA-Auszug beantragt u. darin wird meine deutsche Staatsbürgerschaft kraft Abstammung auch bestätigt. Wieso haben die Leute hier denn alle solche Probleme? Und gehen bis vor 1914 zurück?

A: Hier den Inhalt der gesamten Seite wiederzugeben macht keinen Sinn. Die Leute wollen zurück auf Staatlichen Boden und nicht in eine Firma. Sie sind in die Republik des Bundes(BRvD) eingebürgert. Die Bundesstaatenangehörigkeit können Sie nicht erreichen. Schauen Sie in den Beitrag "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA" unter Praktisches.


19.04.2017
Stephan
F: Ich habe eine etwas kompliziertere Frage, in der Hoffnung, dass Sie mir weiter helfen können. Ich bin gebürtiger Niederländer. Mein Vater ist Niederländer gewesen. Seine Eltern und Großeltern ebenso. Meine Mutter ist Deutsche. Geb. 1941 in Danzig. Die Eltern und Großeltern meiner Mutter stammen ebenfalls aus Danzig. 1975 habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung bekommen (Blaue Urkunde). Meine Mutter hat sie damals für mich beantragt, da ich noch minderjährig war. Dies war möglich durch das RuStAÄndG 1974, Artikel 3, worin der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Abstammung auch von der Mutter möglich wurde. Das Gesetz beruft sich noch auf das RuStAG von 1913. Kann ich nun meine Abstammung auch über die mütterliche Seite zur Erlangung des gelben Scheines herleiten? Im ESTA-Register stehen sowohl bei Geburtsstaat und bei Anschrift Staat keine Angaben. Wenn ich den gelben Schein nicht beantragen kann, macht es Sinn die niederländische Saatsangehörigkeit wieder zu erlangen um der staatenlosigkeit zu entgehen? Danke schon mal im vorraus für die Antworten.

A: Die Abstammung über die Mutter gibt das RuStAG bei verheiraten nicht her. Ihre Feststellung ist auch schon Abgeschlossen. Sie sind in die Republik des Bundes(BRvD) eingebürgert worden. Den GS erhalten Sie nur durch Ersitzung. Schauen Sie in den Beitrag "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA" unter Praktisches.


19.04.2017
Klaus Panschar
F: Guten Morgen, ich bin 1970 geboren, daher reicht für die Beantragung wohl die Rückverfolgung bis zu meinen Großeltern (vor 1914). Meine Eltern haben zwar geheiratet, aber erst NACH meiner Geburt. Muss ich jetzt die Abstammung über meine MUTTER und dann Grossvater (weil die Grosseltern schon verheiratet waren), oder "normal" über meinen Vater/Grossvater nachweisen???????? Vielen lieben Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

A: Das sind zu wenige Informationen um die Frage beantworten zu können. Sollte Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt haben, geht es über den Vater. Sollten Sie seinen Familiennamen tragen ist das schon ein Hinweis darauf. Sollte die Hochzeit innerhalb einer Frist von 301 Tagen nach der Geburt sein, gilt das gleiche.


19.04.2017
Kruppstahl
F: Beim Antrag meiner Kinder gibt es den Punkt 7 "Angaben zu Staatsangehörigkeitsverfahren von anderen Familienmitgliedern des Kindes" da schreibe ich meinen Vorgang rein. Soll/ muß ich eine Kopie meines Staatsangehörigkeitsausweises dazulegen? Es ist das gleiche Landratsamt. Dürfen problemlos Kopien angefertigt werden, oder muß man da auch vorsichtig sein, so wie beim Personalausweis. vielen Dank für Ihre Mühe. Freundliche Grüße

A: Ein Personalausweis hat grundsätzlich nichts in der Akte zu suchen. Der GS kann Problemlos als Kopie an den Antrag gehängt werden. Der dem Rest der Frage sollten Sie den SB befragen.


18.04.2017
Jascha
F: Hallo Zusammen, ich wurde damals von meinem Stiefvater Adoptiert, dieser heiratete vorher meine Leibliche Mutter. Muss ich nun den Nachweis über meinen Adoptiv Vater oder meines leiblichen Vaters erbringen? Oder kann ich es mir sogar aussuchen? Danke vorab!

A: Ihr Weg geht über den Adaptiv Vater.


Ergebnisseite 33 von 115
<<  <  28  29  30  31  32  33  34  35  36  37  38  >   >>   

Copyright © 2026 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour