F: Okay und wie komme ich an den GS?
Muss ich die Einbürgerung Ablehnen.
A: Gar nicht! Zu mindestens nicht im Gebietsstand 1913. Hier können Sie nur die Urkunden zusammen suchen. Den GS bekommen Sie nur durch Ersitzung das ändert nichts an Ihrem derzeitigen Status.
F: Hallo, danke für die letzte Info, ich habe mir das Video von Herrn Oberüber aus 2014 angeschaut, und kam deshalb etwas durcheinander. Auf der Anlage V meines Vaters habe ich ein Problem, es wird nach der Ehe bzw. nach Ehen gefragt. Meine Eltern wurden geschieden, und mein Vater hat neu geheiratet, muss ich diese Eheschließsungsdaten genauestens eintragen sprich Tag, Monat, Jahr? Danke.
A: Nur die Daten ihrer Eltern wie auf der Eheurkunde.
F: Mein Opa ist 1911 als Deutscher Siedler in Brunnental, Gebiet Saratow, Rußland Geboren und nach dem zweiten Weltkrieg nach der Gefangenschaft als deutscher nach Kasachstan vertrieben.
Mein Vater und Ich in Kasachstan ehem. UDSSR Geboren und seit 1989 in der BRD, seit 1992 Eingebürgert.
Habe ich eine Chance auf ein Staatsangehörigkeitsausweis und wie soll ich den dann Ausfüllen z.b. Antrag F 4.2 Staatsangehörigkeit?
Im Esta Register gibt es kein Eintrag über meine Person. Mein Sachbearbeiter sagt ich bin deutscher nach Art. 116 Abs.1 und ich bekomme den Staatsangehörigkeitsausweis nicht.
Gruß
Petro
A: Sie sind schon in die Republik des Bundes(BRvD) Eingebürgert. Damit dürfe Die Entscheidung schon gefallen sein. Es ist also schon eine Entscheidung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gefallen.
F: Hallo, könnte ein Brasilianer, dessen Großvater 1910 als Russlanddeutscher nach Brasilien ausgewandert ist, den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen, wenn die deutschen Vorfahren sich schon um 1765 in Russland ansiedelten? Müsste die deutsche Abstammung in dem Fall bis 1765 oder 1910 nachgewiesen werden?
A: Selbstverständlich kann er das. Wie weit er zurück muss, liegt an seinen Dokumenten.
F: Hallo, ich möchte in den nächsten Tagen meine Staatsangehörigkeit bestätigen lassen. Jetzt mal eine Frage zum Antrag F.Soll man die PLZ jetzt angeben oder nur den Kreis und die Stadt? soll ich meine Bundeswehrdienst angeben oder nicht?
A: Halten Sie sich an die Ausfüllhilfe unter Erprobtes.
F: Hallo,wie verhält es sich jetzt wenn ich für die Zusendung einer Eheurkunde meine Geburtsurkunde und Kopie des Perso senden soll ans Standesamt.Befinde mich jetzt doch eh noch im Kreis der juristischen Person,sollte doch für die Antragstellung des GS kein Problem sein wenn dort keine Kopie mit eingereicht wird.Oder übersehe ich etwas?
A: Für das Standesamt ist das kein Problem.
F: Mein Opa Juni 1915 in Schlesien geboren habe die Geburtsurkunde da steht das Heiratsdatum von meinen Uropa darauf (1911) ist das auch ein Nachweis weil an die Heiratsurkunde und Geburtsurkunde ist nicht mehr vorhanden habe in Polen nachgeforscht und die sagten es existieren keine Unterlagen mehr .Langt die Geburtsurkunde von meinem Opa aus da ja sein Vater mit der Heirat 1911 vermerkt ist.
A: Das ist eine Frage des Ermessens des SB. Eventuell kommen Sie noch an die Sterbeurkunde. Sie sollten sich auch an die Kirche des Geburtsortes wenden.
F: Hallo und Sorry bräuchte aber nochmal Hilfe,
Bei Antrag F für mich schreibe ich als Geburtsstaat Kgr. Preußen ein,auch wenn ich die Ableitung über meinen Urgroßvater mache welcher im Kgr.Sachsen geboren wurde.
A: Das spielt doch für IHREN Geburtssaat keine Rolle. Ihre Staatsangehörigkeit ist natürlich durch Abstammung Kgr. Sachsen, Ihr Geburtsstaat ist Kgr. Preußen.
F: Hallo liebes GS-Team,
eine Frage zum Antrag auf Selbstauskunft aus dem Register EStA:
Im Forum gelberschein.net habe ich vor einiger Zeit gelesen, dass der Eintrag eines Bundesstaates wie beispielsweise "Königreich xx" bei "Geburtsstaat" bei Beantragung des GS nicht mehr empfohlen wird.
Dann dürfte man es beim Antrag auf Selbstauskunft aus dem Register EStA ebenfalls nicht eintragen.
Stimmt das denn oder ist das eine falsche Info?
Was ist im EStA-Antrag bei Geburtsstaat nach aktuellen Erkenntnissen einzutragen?
Danke u. viele Grüße
A: Entscheidend ist der Antrag also gehört das genau da rein. Einzutragen ist die ererbte Staatsangehörigkeit. Siehe Ausfüllhilfe!!! Was Sie auf den Antrag Selbstauskunft schreiben ist egal. Wir wissen auch woher die Desinfo kommt.
F: Hallo!!!
Wie sieht es mit Sudeten Deutschen aus?
Bis1875nachvollziehbar.
Gruss
F: Meine Abstammung ist Herzogtum Anhalt. Preuße bin ich also nicht, richtig?
F: Hallo zusammen
Eine Frage noch einmal zuden Sudetendeutschen,mein Großvater kam aus Mährisch Schönberg.Das war damals Nord Mähren bekomme ich Schwierigkeiten oder was muss ich beachten. MFG.
F: Hallo,wollte dann gleich im Anschluss zu Peter vom 2.3.17 fragen,
einreichen nur Kopien der Orginale oder Beglaubigungen,und Vorlage der Orginale nur beim Eingang,so das Orginale in meiner Hand bleiben sowie das Orginal des Blattes 4 von Antrag F BVA.
A: Es werden nur Kopien der Orginale einreicht.
F: Hallo, guten Abend!
Mein Opa wurde in Bensheim geboren. Gemäß amtlichen Unterlagen hat er am 3.1.1919 per Aufnahmeurkunde die Badische Staatsbürgerschaft erworben.
Dann gibt es noch zwei amtliche Unterlagen, die ihn als hessischen Staatsbürger bekunden - einen Staatsangehörigkeitsausweis (für die Nutzung Inland), ausgestellt vom Hessischen Kreisamt in Darmstadt am 12.Mai 1921; bestätigt vom Standesamt Freiburg/Brsg. am 19.März 1939 sowie per Bescheinigung vom Standesamt Freiburg vom 19.6.1954 (die jedoch nur besagt, dass mein Opa gemäß Staatsangehörigkeitsausweis "als hessischer Staatsangehöriger bezeichnet wird" ).
Was heißt das nun konkret für mich, wenn ich den Staatsangehörigennachweis beantrage - mein Opa ist Hesse? Und somit auch mein Vater und letztlich auch ich?
A: Da müssen Sie noch eine Generation zurück. Das ist schon Weimacher Republik.
F: Hi,bräuchte mal ein O.K oder Neh für meine Unterlagen.Habe meine Geb.Urk.,not.begl.Geb/Eheurkunde meines Vaters,not.begl.Geb/Eheurkunde meines Opas und not.begl.Geb/Eheurkunde Fam.Buch meines Uropas 1879.
Muß ich mehr einreichen?
Danke im voraus.
A: Nein, scheint alles OK zu sein.
F: Hallo würde gerne meine staatsangehörigkeit nachweisen, aber aber meine vorfahren kommen aus jugoslawien nachweisbar bis 1892 is das machbar wie muss ich vorgehen?
A: Denn GS können Sie bestimmt erhalten, allerdings nicht im Gebietsstand 1913. Eine Ersitzung wäre möglich. Die bringt Ihnen aber keine Vorteile.
F: Hallo, mein Vater wurde adoptiert. Hab ich die Möglichkeit auch über seinen leiblichen Vater abzuleiten, hier liegt mir Geburts- und Heiratsurkunde vor oder muss ich trotzdem über meinen Adoptiv-Großvater ableiten?
Herzlichen Dank für die Hilfe!
A: Sie müssen über den Adoptivvater gehen.
F: Muss ich bei Geburtsort den Kreis Stand 1913 angeben oder den Stadtnamen der bei meiner Geburt aktuell ist
A: Das ist eigentlich egal. Der aktuelle Geburtsort macht aber die wenigsten Probleme. Werfen Sie einfach nochmal einen Blick in die Ausfüllhilfe.
F: Hallo erst mal meine Frage,ist es wichtig im Antrag V für meinen Großvater alle Ehen anzugeben,oder nur diese aus der ich abstamm?
A: Nur aus der Sie stammen.
F: Danke für die Antwort,sie schreiben letzter Termin 08.11.1918,aber warum schreiben sie man sollte vor 1913 den Nachweis erbringen.
A: Eigentlich vor 1914(Kriegsbeginn), aber spätestens 1 Tag vor Weimarer Republik. Die Lösung ist zwar nicht 1000 prozentig sauber, aber machbar, wenn es Probleme mit den Urkunden gibt.
F: Hallo liebes gs Team, lt. Merkblatt zur Beantragung des Staatsangehörigenausweises des Bundesverwaltungsamtes, Seite 8, müssen nicht ehelich Geborene Antragsteller ab dem Geburtstag 1.7.1993 väterlicherseits ableiten. Bisher war ich immer der Ansicht, daß nicht ehelich Geborene grundsätzlich über due Mutter ableiten müssen. Könnt ihr mir da bitte weiter helfen?
Wie verhält es sich, wenn der Antragsteller (geboren 1978) ehelich Geborene ist, dessen Vater jedoch unehelich geboren wurde und dessen Vater unbekannt ist?
Vielen Dank im voraus für Eure Bemühungen.
A: RuStAG § 3.
Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben
1. durch Geburt (§ 4),
2. durch Legitimation (§ 5),
RuStAG § 4.
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters,
das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
RuStAG § 5.
Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters. (Anerkennung und Adoption)
F: Mein Großvater,Vater waren Sudetendeutsche habe nur die Sterbeurkunde von beiden reicht das für den gelben Schein.Mfg.
A: Ja das sollte reichen. Liegt aber hauptsächlich an SB.
F: Wenn ich zu eingeschränkt bin, den Server oder die Möglichkeit mit Ihnen zu kommunizieren HIER nicht finden kann, dann ist es meinem a-digitalen und Internet-unaffinen, wie Unvermögen geschuldet. Wäre trotzdem dankbar, wenn man mir eine Chance einräumt oder beschreibt, wie ich von Ihnen Beschriebenes bewerkstelligen könnte. Danke dafür. MfG D
A: Es kann wohl nicht so schwer sein auf den Link zu klicken und der Bedienungsanleitung zu folgen. Wir sind Personell und auch Finanziell nicht in der Lage in den nächsten Wochen über diese Plattform eine voll Betreuung zu bieten.
F: Gibt es noch eine Möglichkeit, eine sachliche Antwort zu erhalten? Ich komme durch fehlende Unterlagen zu keiner Ableitung vor 1914 meiner deutschen, schlesischen Vorfahren.
Gibts es möglicherweise DNA-Tests, die eine Abstammung belegen. Das ist keine Scherzfrage. MfG
A: Ich weiß nicht was wir noch tun sollen, als Ihnen die Möglichkeit zu geben, direkt mit uns zu sprechen. Ihr Problem ist in 5 Zeilen nicht abgehandelt und sprengt die Möglichkeiten dieser Plattform.
F: Guten Abend.
Vater, 1943 unehelich geboren. Grossvater gefallener Soldat (alle Daten unbekannt).
Mutter, geboren 1943
Grossvater, geboren 1917 Veriebener aus Schlesien keine weiteren Papiere.
Grossmutter, geboren 1926 Vertriebene aus Schlesien. Alle Papiere in Dresden verbrannt.
Wird mir der GS verwehrt bleiben? Der mit RSTaG von 1913?
Danke für eine Antwort. MfG
A: Sie scheinen ein Recherche Problem zu haben. Besuchen Sie uns auf unseren Server.
TS3 GS Server