F: Hallo liebes GS-Team,
eine Frage zum Antrag auf Selbstauskunft aus dem Register EStA:
Im Forum gelberschein.net habe ich vor einiger Zeit gelesen, dass der Eintrag eines Bundesstaates wie beispielsweise "Königreich xx" bei "Geburtsstaat" bei Beantragung des GS nicht mehr empfohlen wird.
Dann dürfte man es beim Antrag auf Selbstauskunft aus dem Register EStA ebenfalls nicht eintragen.
Stimmt das denn oder ist das eine falsche Info?
Was ist im EStA-Antrag bei Geburtsstaat nach aktuellen Erkenntnissen einzutragen?
Danke u. viele Grüße
A: Entscheidend ist der Antrag also gehört das genau da rein. Einzutragen ist die ererbte Staatsangehörigkeit. Siehe Ausfüllhilfe!!! Was Sie auf den Antrag Selbstauskunft schreiben ist egal. Wir wissen auch woher die Desinfo kommt.
F: Hallo!!!
Wie sieht es mit Sudeten Deutschen aus?
Bis1875nachvollziehbar.
Gruss
F: Meine Abstammung ist Herzogtum Anhalt. Preuße bin ich also nicht, richtig?
F: Hallo zusammen
Eine Frage noch einmal zuden Sudetendeutschen,mein Großvater kam aus Mährisch Schönberg.Das war damals Nord Mähren bekomme ich Schwierigkeiten oder was muss ich beachten. MFG.
F: Hallo,wollte dann gleich im Anschluss zu Peter vom 2.3.17 fragen,
einreichen nur Kopien der Orginale oder Beglaubigungen,und Vorlage der Orginale nur beim Eingang,so das Orginale in meiner Hand bleiben sowie das Orginal des Blattes 4 von Antrag F BVA.
A: Es werden nur Kopien der Orginale einreicht.
F: Hallo, guten Abend!
Mein Opa wurde in Bensheim geboren. Gemäß amtlichen Unterlagen hat er am 3.1.1919 per Aufnahmeurkunde die Badische Staatsbürgerschaft erworben.
Dann gibt es noch zwei amtliche Unterlagen, die ihn als hessischen Staatsbürger bekunden - einen Staatsangehörigkeitsausweis (für die Nutzung Inland), ausgestellt vom Hessischen Kreisamt in Darmstadt am 12.Mai 1921; bestätigt vom Standesamt Freiburg/Brsg. am 19.März 1939 sowie per Bescheinigung vom Standesamt Freiburg vom 19.6.1954 (die jedoch nur besagt, dass mein Opa gemäß Staatsangehörigkeitsausweis "als hessischer Staatsangehöriger bezeichnet wird" ).
Was heißt das nun konkret für mich, wenn ich den Staatsangehörigennachweis beantrage - mein Opa ist Hesse? Und somit auch mein Vater und letztlich auch ich?
A: Da müssen Sie noch eine Generation zurück. Das ist schon Weimacher Republik.
F: Hi,bräuchte mal ein O.K oder Neh für meine Unterlagen.Habe meine Geb.Urk.,not.begl.Geb/Eheurkunde meines Vaters,not.begl.Geb/Eheurkunde meines Opas und not.begl.Geb/Eheurkunde Fam.Buch meines Uropas 1879.
Muß ich mehr einreichen?
Danke im voraus.
A: Nein, scheint alles OK zu sein.
F: Hallo würde gerne meine staatsangehörigkeit nachweisen, aber aber meine vorfahren kommen aus jugoslawien nachweisbar bis 1892 is das machbar wie muss ich vorgehen?
A: Denn GS können Sie bestimmt erhalten, allerdings nicht im Gebietsstand 1913. Eine Ersitzung wäre möglich. Die bringt Ihnen aber keine Vorteile.
F: Hallo, mein Vater wurde adoptiert. Hab ich die Möglichkeit auch über seinen leiblichen Vater abzuleiten, hier liegt mir Geburts- und Heiratsurkunde vor oder muss ich trotzdem über meinen Adoptiv-Großvater ableiten?
Herzlichen Dank für die Hilfe!
A: Sie müssen über den Adoptivvater gehen.
F: Muss ich bei Geburtsort den Kreis Stand 1913 angeben oder den Stadtnamen der bei meiner Geburt aktuell ist
A: Das ist eigentlich egal. Der aktuelle Geburtsort macht aber die wenigsten Probleme. Werfen Sie einfach nochmal einen Blick in die Ausfüllhilfe.
F: Hallo erst mal meine Frage,ist es wichtig im Antrag V für meinen Großvater alle Ehen anzugeben,oder nur diese aus der ich abstamm?
A: Nur aus der Sie stammen.
F: Danke für die Antwort,sie schreiben letzter Termin 08.11.1918,aber warum schreiben sie man sollte vor 1913 den Nachweis erbringen.
A: Eigentlich vor 1914(Kriegsbeginn), aber spätestens 1 Tag vor Weimarer Republik. Die Lösung ist zwar nicht 1000 prozentig sauber, aber machbar, wenn es Probleme mit den Urkunden gibt.
F: Hallo liebes gs Team, lt. Merkblatt zur Beantragung des Staatsangehörigenausweises des Bundesverwaltungsamtes, Seite 8, müssen nicht ehelich Geborene Antragsteller ab dem Geburtstag 1.7.1993 väterlicherseits ableiten. Bisher war ich immer der Ansicht, daß nicht ehelich Geborene grundsätzlich über due Mutter ableiten müssen. Könnt ihr mir da bitte weiter helfen?
Wie verhält es sich, wenn der Antragsteller (geboren 1978) ehelich Geborene ist, dessen Vater jedoch unehelich geboren wurde und dessen Vater unbekannt ist?
Vielen Dank im voraus für Eure Bemühungen.
A: RuStAG § 3.
Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben
1. durch Geburt (§ 4),
2. durch Legitimation (§ 5),
RuStAG § 4.
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters,
das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
RuStAG § 5.
Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters. (Anerkennung und Adoption)
F: Mein Großvater,Vater waren Sudetendeutsche habe nur die Sterbeurkunde von beiden reicht das für den gelben Schein.Mfg.
A: Ja das sollte reichen. Liegt aber hauptsächlich an SB.
F: Wenn ich zu eingeschränkt bin, den Server oder die Möglichkeit mit Ihnen zu kommunizieren HIER nicht finden kann, dann ist es meinem a-digitalen und Internet-unaffinen, wie Unvermögen geschuldet. Wäre trotzdem dankbar, wenn man mir eine Chance einräumt oder beschreibt, wie ich von Ihnen Beschriebenes bewerkstelligen könnte. Danke dafür. MfG D
A: Es kann wohl nicht so schwer sein auf den Link zu klicken und der Bedienungsanleitung zu folgen. Wir sind Personell und auch Finanziell nicht in der Lage in den nächsten Wochen über diese Plattform eine voll Betreuung zu bieten.
F: Gibt es noch eine Möglichkeit, eine sachliche Antwort zu erhalten? Ich komme durch fehlende Unterlagen zu keiner Ableitung vor 1914 meiner deutschen, schlesischen Vorfahren.
Gibts es möglicherweise DNA-Tests, die eine Abstammung belegen. Das ist keine Scherzfrage. MfG
A: Ich weiß nicht was wir noch tun sollen, als Ihnen die Möglichkeit zu geben, direkt mit uns zu sprechen. Ihr Problem ist in 5 Zeilen nicht abgehandelt und sprengt die Möglichkeiten dieser Plattform.
F: Guten Abend.
Vater, 1943 unehelich geboren. Grossvater gefallener Soldat (alle Daten unbekannt).
Mutter, geboren 1943
Grossvater, geboren 1917 Veriebener aus Schlesien keine weiteren Papiere.
Grossmutter, geboren 1926 Vertriebene aus Schlesien. Alle Papiere in Dresden verbrannt.
Wird mir der GS verwehrt bleiben? Der mit RSTaG von 1913?
Danke für eine Antwort. MfG
A: Sie scheinen ein Recherche Problem zu haben. Besuchen Sie uns auf unseren Server.
TS3 GS Server
F: Hallo.
Ich lebe seit meiner Geburt in Gelsenkirchen.
Meine Vorfahren Mütterlicherseits waren Deutsche, bzw Preußen. Mutter, Preußen, ehelich; ihr Vater, Preußen, ehelich; ihr Großvater, Vermutung auch Preußen
Meine Mutter war jedoch mit einem Kroaten verheiratet, also geht es ja nach dem Vater.
Dieser hatte, so glaube ich, die Jugoslavische bzw Bosnische(?) Staatsangehörigkeit, wenn das gleiche auf der Väterlichen Seite durch spiele.
Wenn die Ehe meiner Eltern nachweislich rechtskräftig war, bin ich doch sogesehen kein Deutscher, oder?
Wenn diese ehe nicht anerkannt wäre, ginge nach meinen mütterlichen Vorfahren.
Meine Eltern haben Standesamtlich in Zenica geheiratet und sind wieder geschieden. Mein Vater ist wieder in Kroatien.
Diese Ehe wurde in Deutschland anerkannt.
Kirchlich ist jedoch nichts erfasst, da nur standesamtlich geheiratet wurde.
Ist dieser nachweiß überhaupt erforderlich wenn §4 abs 1 RuStag nachweislich zutrifft?
Ich lebe seit meiner Geburt in Gelsenkirchen. Diese Stadt gehörte 1913 zur Provinz Westfalen, Preußen. Der Stadtteil in dem ich Geboren wurde, war 1913 jedoch eigentständig später mit anderen Stadtteilen zusammengelegt und in Gelsenkirchen-Buer, dann Gelsenkirchen umbenannt. Laut Wikipedia: "eine ehemalige Gemeinde in Vest und Kreis Recklinghausen und eine ehemalige kreisfreie Stadt und Großstadt in Westfalen".
Wie gebe ich nun meinen Wohnort im Antrag an?
Geburtsor/Kreis: Buer/recKlinghausen?
Geburtsstaat: Preußen?
Westfalen ist ja in diesem Fall die Provinz
Ist ganz schön viel Materie die einen doch gut verwirren kann, aber ist mein gedankengang soweit Richtig und in wie weit spielt anlave v eine Rolle?
Ich hoffe ihr könnt mir bei der klärung dieser Identitätskrise helfen und mir sagen was ich nun bin.
A: Nein, wir können bei der Klärung nicht helfen. Sie werden nicht in den Gebietsstand 1913 kommen.
F: Liebe Deutsche Mitbürger,
heiße Walter Mrowetz bin als Spätaussiedler 1990 aus Oberschlesien ( aktuell PL) nach Deutschland gekommen. Nach der einwandfreier "Registrierung" bekam ich den Vertriebenen-Ausweis und dann am 03.03.1993 den gelben Staatsangehörigkeitsausweis.
So weit so gut , nun habe ich mir den gerade angeschaut und muss mit Entsetzen feststellen , dass seine Gültigkeit am 02.03.2003 abgelaufen ist.... Meine Frage ist - sollte der SAA nicht unbefristet gültig sein ? Ist das rechtens ? Muss ich den Ausweis jetzt ganz neu beantragen mit allen möglichen, nötigen Papieren ?
Werde sehr dankbar für einen kurzen Kommentar dazu.
Vielen Dank und LG
Walter Mrowetz
A: Ein Perso muss doch auch alle 10 Jahre neu beantragt werden. Aber mittlerweile sind sie ja unbefristet. Den Ausweis sollten Sie noch einmal neu beantragen.
F: Guten Tag,
ich habe bereits den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStaG 1913.
Für meine Kinder möchte ich diesen nun auch beantragen.
Reicht es bei der Ableitung (Anlage V) aus, nur auf mich zu verweisen inkl. einer Kopie des Staatsangehörigkeitsausweis?
Oder muss ich die Anlage V so oft ausfüllen bis ich vor 1913 bin?
Danke
A: Diese Frage sollten Sie dem SB stellen. Es liegt an seinen Befindlichkeiten.
F: Hallo.... Mein Opa 6.2.26 geboren und seine Eltern haben am 10.2.26 geheiratet. Ist das Unehelich oder durch die spätere Hochzeit doch wieder ehelich. Vielen Dank
A: Das läuft unter Ehelich!
F: Ich muß einmal nachhaken.
Mein Vater ( geboren November 1914 ) und meine Mutter ( geboren 1925 ) waren verheiratet, als ich geboren wurde. Ich muß als väterlicherseits zurückgehen.
Als mein Vater 1914 geboren wurde, waren sein Vater ( geboren 1887 ) und seine Mutter
( geboren 1886 ) noch nicht verheiratet. Dies geschah erst 1919. Also ist mein Vater unehelich geboren.
Reicht es jetzt aus, wenn ich eine Sterbeurkunde der Mutter meines Vaters vorlegen kann ( allerdings aus dem Jahre 1975, ausgestellt und mit Stempel aus Hamburg )?
Müßte ich zusätzlich noch eine Geburts- oder Sterbeurkunde des Vaters meines Vaters haben ?
Es ist sehr schwierig,Unterlagen zu bekommen, da alle Akten ab einer gewissen Zeit ins Hamburger Staatsarchiv ausgelagert wurden / werden und Recherchen sich ausgesprochen schwierig gestalten ( gewollt ???! ).
A: Der letzte Termin ist der 08.11.1918. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen sollten die Sterbeurkunden reichen. Wenn Ihr Vater den Familiennamen seines Vaters und nicht der Mutter trägt, sollten Sie eine Vaterschaftsanerkennung oder Adoption prüfen.
F: Guten Tag Mitstreiter,
doofe Frage, aber reicht meine Geburtsurkunde, Eheurkunde der Eltern, Geburtsurkunde des Vaters, Eheurkunde des Großvaters mit Auflistung aller Söhne und Töchter (also auch meines Vaters) aus um meine Abstammung bis vor 1914 nachzuweisen ? Also mein Großvater ist von 1902 und Geburtsdatum/-ort stehen auf der Eheurkunde drauf. Das Problem ist die Geburtsurkunde von meinem Großvater lässt sich wohl nicht mehr finden. Deswegen wollte ich fragen ob die Eheurkunde reicht?
Dann noch eine Frage. Die Urkunden sind alle beglaubigt und abgesendet werden diese als Kopie oder ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
A: Das sollte reichen, liegt aber an Ihrem Sachbearbeiter. Bei Ihnen gehen nur Kopien raus.
F: Hallo,
ich bin adoptiert worden und kenne meine leiblichen Eltern nicht, reichen Informationen über meine Adoptiveltern, wenn ja welche?
mit freundlichen Grüßen
Rudi
A: JA, Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren bis vor 1914. Wie bei jedem anderen auch.
F: Hallo und vielen Dank, dass wir hier die Möglichkeit haben Fragen zu stellen.
Ich bin 1974 geboren worden in Bayern als Kind einer deutschen Mutter und eines madagassischen Vaters, der zu meinem Geburtszeitpunkt aber schon den Einbürgerungsprozess begonnen hatte. Über meine Mutter könnte ich problemlos bis vor 1913 ableiten.
Ich vermute, dass ich eventuell staatenlos gewesen wäre denn es gibt eine Urkunde von 1975, dass ich die deutsche Staatsbürgerschaft durch Erklärung erhalte aufgrund der Abstammung von meiner Mutter. Gibt es eventuell Ausnahmeregeln zur Ableitung, die hier zur Geltung gebracht werden könnten?
Vielen Dank schonmal.
A: Wir wissen nicht wo Sie eine Staatsbürgerschaft herbekommen haben. Sollten Ihre Eltern zu Ihrer Geburt verheiratet gewesen sein, ist eine Ableitung über die Mutter nicht möglich.