F: Hallo zusammen,könnt Ihr mir netterweise 2 Fragen beantworte: wohne in Frankreich kurz hinter der Grenze zu Deutschland und möchte den Ausweis beantragen, muss ich den Antrag nach Paris zur Botschaft schicken, diese schicken ihn weiter, oder kann ich diesen auch direkt nach Köln senden oder sogar in Deutschland bei meiner ehemaligen Gemeinde abgeben ? und.. wird dieser nach Frankreich gesandt oder muss ich mir diesen abholen ? vielleicht zwei einfache Fragen für Euch,aber für mich
von großer Bedeutung.. ganz herzlichen Dank schon mal vorab !
A: Sie sollten Ihren Antrag direkt an die BVA nach Köln schicken. Die werden Ihnen dann den GS per Post zustellen.
F: Mein Großvater ist 1897 in Galizien geboren. Mir liegt ein beglaubigter Ahnenpass vor, der dies bestätigt.Genügt dies zum Nachweis für RuStAG?
F: Hallo und guten Tag Meine Mutter war bei meiner Geburt noch mit einem anderen Mann verheiratet lebte aber schon ihn Scheidung 2Jahre später hat sie dann meinen Leiblichen Vater geheiratet,eine Vaterschaftsanerkenntnis müsste ich aber noch besorgen. Aber bei der Geburtsurkunde meines Vaters ist leider nur die Mutter eingetragen. Obwohl sie mit meinen Opa verheiratet war
Danke im Voraus
A: Wenn Ihr leiblicher Vater die Vaterschaft anerkannt hat, geht der Weg über ihn. Der fehlende Eintrag kann dann durch die Heiratsurkunde belegt werden.
F: was ist, wenn auf Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden der Vorfahren kein Hinweis auf die Staatsangehörigkeit steht. (Abstammung Donauschwaben)
A: Dann sollten Sie noch weiter zurückgehen oder Dokumente suche die eine Volkszugehörigkeit belegen.
F: Moin
Ich bin in Hannover geb. 1969 mein Vater ebenfalls 1941 mein Großvater allerdings 1912 in Athus/Belgien ca.20 Kilometer von Elsass/Lothringen.
Meine Frage : (Da die Erblinie meiner Mutter sich auf Hannover (Königreich) beschränkt.)
Besteht die Möglichkeit über die Mutter abzuleiten auch bei ehelichen Kindern ?
Gruß und Danke im vorraus
F: Hallo nochmal,
ich habe mich jetzt mal näher mit den Vorfahren aus dem Sudetenland beschäftigt. Dieses, also auch die Geburtstadt meines Großvaters Graupen, Landkreis Teplitz-Schönau
, zählte ja bis 1919 zu Österreich - Ungarn. Was trage ich da aber nun ein bei der Herkunft?!
F: Danke für die schnelle Antwort, aber welche Heiratsurkunde ist damit gemeint, meine, vom Vater, vom Großvater oder alle drei?
F: Hallo zusammen, ich möchte auch den gelben Schein über Abstammung beantragen, reicht eine Sterbeurkunde des Großvater (die könnte ich einfacher beschaffen) dafür aus oder muß ich eine Geburtsurkunde haben (wird wohl schwieriger, ist in Westpreußen geboren)? Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Hilfe
A: Ja und die Heiratsurkunde nicht vergessen.
F: Hallo und guten Tag
Meine Mutter war bei meiner Geburt noch mit einem anderen Mann verheiratet lebte aber schon ihn Scheidung 2Jahre später hat sie dann meinen Leiblichen Vater geheiratet. Muss ich jetzt von der Mutter ableiten oder vom Vater
A: Die Informationen reichen nicht aus um das einschätzen zu können. Liegt eine Vaterschaftsanerkenntnis vor?
F: Bin ein uneheliches Kind, dann ist die Mutterlinie entscheidend . Habe dann von den Eltern meiner Mutti die Scheidungsunterlagen, da sind beide Großeltern genau augeführt,gelten diese auch als Nachweis? Geburtsurkunde meiner Oma ist auch vorhanden, gilt diese auch.
A: Sie werden schon die Geburtsurkunde ihres Opas benötigen.
F: Hallo, kann ich den Gelben Schein mit RuStag erhalten mit deutscher Abstammung(Ostpreußen)nachweislich vor 1914,obwohl ich in den USA geboren bin?
A: ja, selbstverständlich.
F: Hallo Team
was für ein Antrag wäre das ,wenn ich über die Volkszugehörigkeit gehe.
Ich finde nicht wirklich was.
Danke im voraus
A: Immer der gleiche nur mit anderen Unterlagen(Nachweis der Volkszugehörigkeit).
F: Hallo liebes Gelber Schein Team,Fragen zur Abstammung: meine Mutter hat
auf der Geburtsurkunde keinen Vater angegeben, dieser hat wohl lt. Amtsgericht einen Monat später die Vaterschaft anerkannt. dann hat meine Mutterals ich 3 Jahre alt war geheiratet und ich habe dann den Namen geehelichten erhalten der aber nicht mein leiblicher Vater ist. im Geburtsregister ist dies alles nicht vermerkt. 1. falschen Auszug erhalten? 2. Abstammung nach leiblichen Vater oder doch nach der Mutter weil lt. Geburtsurkunde unehelich geboren. ich danke vorab schon mal recht herzlich für Ihre Antwort. schön das es Euch gibt !!
A: In solchen Fällen wurde ich mir alle Urkunden besorgen. Ableiten sollten Sie aber über den Leiblichen Vater, da dieser die Vaterschaft anerkannt hat.
F: Hallo,und Danke das es uns gibt!!!!!
Ich bin geboren 1959 zu Wanne-Eickel,Preußen heute NRW
Mein Problem ist es,das mein Vater in Rümänien Ebenfeld Krs.Garul geboren ist 1929!
Sein Vater wahrschenlich auch in Rumänien nehme ich an! Währe es nicht besser
wenn ich über meine Mutter geboren 1932 Reddigau Krs. Salzwedel Sachsen und über ihren Vater gehe !?
Meine Eltern haben zu Wanne-Eickel am 26.Oktober 1951 geheiratet,in der Heiratsurkunde steht das mein Vater, sich nicht seiner Geburt beurkunden konnte obwohl er 1941/42 von den Nazi Eingebürgert wurde, und er Deutsch sei.
es geht um den Satz 1949 bis 1953.
Danke im Voraus und macht alle Weiter so ,dann, Wir Schaffen Das
Bruno
Im Staatsangehörigen Gesetz steht diese Aussage.
Eheschließung
Deutsche Frauen, die vor dem 23. Mai 1949 einen Ausländer geheiratet haben, haben die deutsche Staatsangehörigkeit auch bei dann eintretender Staatenlosigkeit verloren. Sie können wieder eingebürgert werden. Deutsche Frauen, die zwischen dem 23. Mai 1949 und dem 31. März 1953 einen Ausländer geheiratet haben, verloren die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn sie dadurch nicht staatenlos wurden. Seit dem 1. April 1953 bleibt die deutsche Staatsbürgerschaft bei Eheschließung mit einem Ausländer erhalten und ist kein Verlusttatbestand mehr.
A: Sollten Ihre Vorfahren bei Geburt Verheiratet gewesen sein, haben Sie nicht die Möglichkeit über die Mutter abzuleiten. Da bleibt Ihnen nur die Möglichkeit über die Volkszugehörigkeit zu gehen. Sie bewegen sich mit Ihrem Aussagen auch in den geltenden und nicht in den gültigen Gesetzen. Da bedarf es wohl noch etwas Nacharbeit.
F: Hallo, habe gerade gesehen das unser zuständiges Amt ihre eigenen Anträge zum gelben Schein hat.
1. Seite Aktenzeichen, Antragsgrund...
Welchen muss ich abgeben? Habt ihr Erfahrungen damit?
Die Dame ist sehr unfreundlich mit den erteilen von Auskünften diesbezüglich!
Danke für die Hilfe
A: Es gibt keinen Antragsgrund! Auch deren Anträge sind nicht zu verwenden. Wir haben auf der Seite die Anträge und eine Ausfüllhilfe.
F: Ich bin 1968 in der DDR geboren ,mein Vater ist 1943 in Deutschland geboren ,die Großmutter 1907 in Berlin aber keiner weiß welches Standesamt zuständig ist,weil die Familie mir nicht sagen kann in welchem Bezirk sie zur Welt kam. Wo bekomme ich eine Geburtsurkunde meiner Großmutter her?
Meine Frau ist in der BRD geboren, meine Tochter wurde auch in der BRD geboren,ich habe gehört das durch die Heirat und durch meine Vaterschaftsanerkennung meine Familie durch mich die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen,weil ich DDR Bürger war. Muss ich bei der Beantragung trotzdem bis vor 1914 beweisen?
A: Warum Sie mit einem mal über die Großmutter gehen erschließt sich uns nicht. Aber die benötigten Daten Ihrer Großmutter finden Sie auf den Urkunden Ihres Vaters. Ihre Frau muss Ihre Urkunden alleine zusammen suchen. Ihre Kinder brauchen dann nur noch ihre eigene Geburtsurkunde.
F: Habe da mal eine Frage, wenn der Urgroßvater geboren in Preußen ist und damit die Staatsangehörigkeit Preußen inne hat, seine Söhne (Großvater)ebenfalls.
Der Vater in Großherzogtum Hessen geboren ist und ich ebenfalls.
Habe ich durch Abstimmung und Erbe die preußische Staatsangehörigkeit?
Und habe ich durch meiner Geburt die hessische Staatsangehörigkeit?
Wie muss ich dies in den Antrag eingeben / ausfüllen?
A: Ihre Staatsangehörigkeit ist Königreich Preußen, der Geburtsstaat ist Großherzogtum Hessen. Seit der Weimacher Republik ist kein Eintrag der Geburt im Bundestaat mehr möglich.
F: Zu Claudia
Tschetschenen sind nicht deutsche Volkszugehörige. Das liegt in Asien.
Sie meinen wohl Tschechien oder? Dann ja.
F: Hallo nochmal liebes gelberschein.net Team, Vielen Dank erstmal für die schnelle Rückmeldung. Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden. Bei meinem Großvater, Vater und mir bei 4.2 Abstammung ankreuzen und bei 4.3 (ebenso Großvater, Vater und mir) neben der Staatsangehörigkeit des Königreich Preußen ebenso die "polnische" Staatsangehörigkeit aufführen? Ich möchte gerne sicher gehen und den Antrag korrekt ausfüllen. Vielen Dank im Voraus.
A: JA, Sie streichen im Antrag das deutsche durch und schreiben dort polnisch hin.
F: guten abend , ich habe eine frage. ich selbst bin in der brd geboren, bin 52 j , mein vater ist in deutschland 1935 geboren, der opa ist von tschetschenien nach deutschland geflüchtet , besteht die möglichkeit , einen gelben schein nach 1913 zu bekommen ?
A: Ja selbstverständlich über die deutsche Volkszugehörigkeit.
F: Hallo wollte fragen: Wie sieht das mit der tschechischen Republik aus? Ist das auch ein verwaltungskonstrukt? Dort hat jeder ein Familiennamen und überall steht bei der Staatsangehörigkeit Tschechische Republik. Frage weil ich an mein Antrag arbeite da ein Vorfahr aus olmütz kommt.
Danke für die Antwort im Voraus.
A: Es ist vollkommen egal ob die tschechische Republik ein Verwaltungskonstrukt ist oder nicht. Früher gehörte es zu Österreich Ungarn.
F: Liebes gelbeschein.net Team, folgender Sachverhalt: Mein Vater (1964), Großvater (1937) und Urgroßvater (1906) wurden alle in Posen-Stadt, Stadtkreis Posen (Königreich Preußen) geboren. Ich wurde 1986 in Lübeck, Stadt Lübeck (Freie und Hansestadt Lübeck) geboren. Mein Vater und Großvater besitzen/besaßen nur die "polnische" Staatsangehörigkeit. Über die Staatsangehörigkeit meines Urgroßvaters habe ich leider (noch) keine Informationen. Ich besitze die polnische (durch meine Eltern) und die „deutsche“ Staatsangehörigkeit (durch Einbürgerung). Soweit ich das verstanden habe, ist das unerheblich, da sich der Staatsangehörigkeitsausweis auf das Gebiet bezieht in dem mein Urgroßvater (vor 1913) geboren wurde (folglich Königreich Preußen). Also das Abstammungsprinzip. Wie verhält sich das bei meinem Vater und Großvater? Trotz polnischer Staatsangehörigkeit im Antrag V ebenso Abstammung ankreuzen? Wie beantworte ich bei meinem Vater und Großvater die Frage 4.2 „Neben der „deutschen Staatsangehörigkeit...“? Kreuze ich 4.2 gar nicht an und beantworte nur 4.3. Bitte um Hilfe. Vielen Dank im Voraus.
A: Polen ist genauso ein Verwaltungskonstrukt wie die BRD. Also kommt dort polnische Staatsangehörigkeit rein.
F: Hallo Leute
Hab mich nun Umfassend mit dem Thema GS beschäftigt und mich entschlossen einen anzufordern.
Habe aber noch nicht alle unterlagen gehabt. Nun hatte meine Mutter heute in ihrer Kistenwitschaft rumgestöbert und siehe da Ein Deutsches Einheits-Familienstammbuch gefunden in dem alle relevanten Daten vorhanden sind.Nun meine fragen:
Kann ich ,wenn ich diese seiten aus dem Stammbuch kopiere,als Abstammungsnachweis nutzen.Die sind ja in Altdeutsch geschrieben und abgestempelt.oder brauche ich ein beglaubigte abschrift aus dem Familienstammbuch.
ich finde einen besseren Nachweis kan man nicht haben ???
A: So ist es. Einen besseren Nachweis gibt es nicht.
F: da mein Urgroßvater 1893 in Kgoge Dänemark geboren ist (mein Großvater1927 in Sachsen) und ich den Gelben Schein nun trotzdem beantragen will, habe ich in Anlage V für den Urgroßvater unter Punkt 3.8 Sonstiges: §3, 4. RuStAG 22.07.1913 (für einen Deutschen d. Aufnahme) sowie unter Punkt 4.2 eingetragen: Kgr. Sachsen /Geburt / Aufnahme gem. § 3, 4. RuStAG Stand 22.07.1913. Als Nachweis habe ich lediglich den Auszug aus dem Eheregister mit Angabe wann und wo mein Urgroßvater geb. ist. Ist das so möglich? oder passt ein anderer § da besser?
A: Fragen Sie doch mal bei der WASt nach Unterlagen zu Ihrem Urgroßvater. Der hält für Sie vielleicht noch eine Überraschung parat. Ob der Auszug aus dem Eheregister reicht liegt an der Befindlichkeit Ihres SB. Welcher § zutreffend ist, kann man bis jetzt noch nicht sagen, hier ist noch Recherche notwendig.
F: Mein Vater ist in Ostpreussen 1927 geboren, Geburtsurkunde ist durch Flucht nicht vorhanden. Seine Eltern haben 1922 in Ostpreussen geheiratet, allerdings ist mein Großvater Wolgadeutscher, als "preussischer Staatsbürger 1878 in Karlowka, Kirch-spiel Kronau, Gouvernement Cherson im Bezirk des St. Petersburger ev.-luth.Konsis-
toriums geboren. Es gibt keine Unterlagen. Welchen Sinn machen Stammbäume oder würde auch das Herausfinden der Heirat 1922 reichen ?
A: Sie sollten weiter recherchieren, die Heiratsurkunde ist schon mal der erste Schritt. Hilfe bekommen Sie auch bei den Kirchen Vorort oder bei der WASt.