F: Hallo,
ich habe eine Problem mit dem Nachweis meiner Abstammung. Ich und meine Vater sind in Ostdeutschland geboren. Mein Großvater hat in der Wehrmacht gedient und nach dem Krieg in Ostdeutschland geheiratet. Laut der Heiratsurkunde ist sein Geburtsort in Schitomir 1907 (damals Russland heute Ukraine). Leider bekomme ich nicht mehr heraus. Wie steht es jetzt mit meiner Staatsangehörigkeit? Ich gehe aber davon aus, das mein Urgroßvater damals als Siedler nach Russland gegangen ist, und vor dem 1. WK wieder nach Deutschland musste. Nachweisen kann ich es aber nicht.
A: Das hört sich nach deutscher Volkzugehörigkeit an. Vielleicht kann Ihnen die WASt helfen.
F: Hallo mein Opa ist 1897 in kanton schweiz geboren habe ich chancen auf den gelben schein nach rustag 1913?
A: Lassen Sie sich von der Beantragung nicht abhalten. Selbst die unmittelbare Staatsangehörigkeit ist besser als Staatenlos.
F: Die Geburtsurkunde meines Vaters ( geb.1897 in Thorn / Westpreußen ) kann nicht beschafft werden. Können alternativ Reichswehrunterlagen mit entsprechenden Geburtsdaten ( Jahr / Ort )helfen ??
A: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 30
(2) Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
F: Vielen dank!
Jetzt eine blöde frage!
Wo bekomme ich diese her, wenn ich diese nicht besitze. Und bekomme ich die so einfach?
A: Beim Geburtsstandesamt Ihrer Vorfahren.
F: Schönen guten Tag!
Ein Freund hat mir über das Thema Gelber Schein berichtet. Hat mich sehr neugierig gemacht.
Jetzt meine frage, ich weiß wie mein verstorbener Vater heißt. Aber nicht mein Opa/ sein Vater. Ich weiß nur das er bei der Waffen SS war. Wer kann mir helfen was ich zutun hab u. wie ich alles angehn soll...
Viele dank..
A: Schritt für Schritt, eine Urkunde nach der anderen. Auf der Urkunde deines Vaters findest du die Daten des Opas.
F: Hallo allerseits, als ich 18 wurde habe ich mich eingebürgert (bin jetzt 30 Jahre, bin auch in Hannover geboren), aber meine Eltern sind Türken und Großeltern ebenfalls. Kann ich immer noch den gelben Schein erlangen oder ist das dann unmöglich? Und wenn es doch möglich ist, wie kann ich die Geburtsurkunden etc. meiner Ahnen herausfinden? Da ich kein Wort türkisch spreche... Danke schonmal im voraus.
A: Sie können machen was Sie wollen, Sie werden kein Bundesstaatenangehöriger. Einen höheren Status als die Einbürgerung in die Republik des Bundes(BRvD) werden Sie nicht erreichen können.
F: Hallo Julia getauft wurde zu der Zeit ausschließlich aber das Jahr 1922 macht mir sorgen da es bereits nach 300 Jahren zu Polen gehörte Versuch ein Schritt weiter zu gehen also ich meine mindestens bzw vor 1918.
gelbes Schein Team kann man in den Fall nicht über die Mutter ableiten?
A: Das Beste ist man kommt noch vor 1914.
F: @Dobermann
Der leibliche Vater meines Vaters ist 1922 geb. In Krakau.
Mehr weiß ich leider noch nicht.
Es wurde nur auf dem Geburtenregister meines Vaters als Randnotiz eingetragen, das er die Vaterschaft anerkennt.
Den Namen kann man auch kaum lesen.
Somit denke ich nicht, dass das bei der Kirche vermerkt wurde.
Ich weiß auch nicht ob und wo mein Vater evtl. getauft wurde.
Aber ich bin für jede Hilfe dankbar!
F: Hallo,
wenn ich mich im Besitz des gelben Scheines (Königreich Preußen) besitze,sind meine Kinder dann automatisch ebenfalls Staatsbürger Preußens?
A: Nein, die müssen einen eigenen Antrag stellen.
F: Alle Anträge müssen in polnisch sein, ich kann kein polnisch.
A: Vollbetreuung kostet aber extra!!! Wie ich schon geschrieben habe sind die Anträge(deutsch %u2013 polnisch, deutsch %u2013 russisch) im Bereich Herunterladen auf der Seite.
F: Die Ableitung jeweils über die väterliche Linie (da alle eheliche Kinder) ist bis 1927 ohne probleme möglich. Der Urgroßvater ist 1896 in Koge Dänemark geboren. Gibt es irgendeine Ableitungsmöglichkeit nach Rustag? Macht der Gelbe Schein dennoch Sinn?
A: Ja, auch wenn es max. die unmittelbare Staatsangehörigkeit gibt.
F: Wie soll ich das verstehen, Standesamt vor Ort. Dort wo mein Vater geboren ist?
F: Was für Jahrgänge sind das, der Opa und Uropa? Kirche Vorort haben auch die dementsprechenden Nachweise. Aber vorsichtig beachten Sie die Jahrgänge Krakau ist nach 1918 Polen geworden.
F: DANKE!!!
Also gehe über den leiblichen vater (opa) aus Krakau, da er die Vaterschaft anerkannt hat.
Bekomme ich die weiteren Unterlagen über die Botschaft oder wie stelle ich das an. Ich bräuchte dann ja auch noch den Urgroßvater.
Muss ich die Volkszugehörigkeit noch explizit erwähnen beim Antrag zur Feststellung?
A: Die Unterlagen bekommen Sie über das Standesamt in Krakau. Den Antrag finden Sie unter Herunterladen. Beim Antrag halten Sie sich strikt an die Ausfüllhilfe.
F: Danke für die schnelle Antwort.
Nur bekomme ich keine Geburtsurkunde.Die Behörde schreibt: Entsprechende Personenstandsnachweise oder sonstige Unterlagen sind nicht vorhanden. Obwohl das Standesamt 1 in Berlin für Ostpreußen die Dokumente haben müsste. Was mache ich jetzt.
A: Dann wenden Sie sich an das Standesamt vor Ort. Antrag ist in Herunterladen.
F: Krakau gehörte nicht zu Preußen sonder Österreich Ungarische Monarchie bis 1918. es geht aber über die Volkszugehörigkeit.
F: Hallo, ich habe den Reisepass meines Vaters, in dem steht er sei Deutscher nicht Deutsch. Muss ich trotzdem die Geburtsurkunde haben? MfG Rosi
F: Wir reden aber vom heutigen krakau in Polen.
Ich hab mir jetzt die ganze Geschichte durchgelesen. Ich kann keine Zugehörigkeit zum deutschen Reich oder speziell Preußen finden.
In ihrer Auflistung sind viele einzelne Orte Namens Krakau aufgeführt, die zu anderen kreisen zählten, aber nicht die große Stadt Krakau?!
In keiner Karte liegt es in Preußen.
Was verstehe ich falsch?
F: Wenn ich mir die Karte vom deutschen Reich bis 1918 anschaue,liegt Krakau nicht in Preußen sondern im Kaiserreich Österreich?!
Sie antworteten mir, da eine Legitimation nach deutschem Recht stattgefunden hat ( uneheliches kind/ Vaterschaft anerkannt von X aus Krakau) das ein kind dann die staatsangehörigkeits des Vaters erlangt.
Da es aber kein deutscher war (wenn die Karte die ich hab stimmt)
Hätte ich sie ja verloren.
F: Hallo,leider haben Sie nicht auf meine Frage geantwortet.
Ich bräuchte echt ein bisschen Hilfe.
Ich habe mir jetzt nochmal ganz genau das RuSTaG angeschaut und habe unter Paragraph 17 Punkt 5 etwas zum Verlust der Staatsangehörigkeit gefunden....
Das war sonst nicht direkt interessant für mich.
Nun trifft das ja auf mich zu, wenn ich mich nicht irre.(leibliche Vater meines Vaters geb. in Krakau)
Wäre es nun ratsam den Weg über die Mutter zu versuchen?
Oder muss ich es über Österreich versuchen?
Oder gehe ich einfach über meinen Mann, wenn er seine Feststellung hat, als Erwerb durch Eheschließung?
Ich möchte es nur richtig machen!
Danke!
A: Wieso wollen Sie über Österreich gehen? Krakau liegt in Preußen. Für Sie ganz normal über §4 Abs. 1 RuStAG. Wenn Sie §4 Abs. 1 RuStAG gelesen haben werden Sie feststellen, dass der Weg über Mutter auch nicht geht.
F: Hallo, ich muss über meine mütterliche Linie zurückgehen und haben da einen Großvater gefunden, welcher im August 1913 geboren wurde und zwar in Graupen (Krupka), heutiges Tschechien.
Zum einen reicht in 1913 geboren oder muss er vor 1913 geboren worden sein??
Und leider finde ich Graupen nicht in der Verzeichnisliste. Kann mir da jemand helfen, wozu Graupen bzw. Krupka gezählt hat und sagen was ich da eintragen muss??? Danke vorab!!!
A: Das Geburtsdatum ist in Ordnung. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Sudetenland. Das läuft unter Deutscher Volkszugehörigkeit.
F: Vielen Dank
da ergibt sich ein neues Problem mein Vater hat einen Eintrag ich glaub aus dem Geburtenbuch der lautete per Gericht wurde festgestellt:
dass der Mann der Mutter nicht der Vater ist.
Sie waren aber verheiratet später geschieden.
Ist das nun anerkannt und wieder aberkannt wurden? Wie Leitet er bzw. ich nun ab wenn der leibliche Vater unbekannt bzw. dieser Eintrag es aufhebt?
A: Würde in dem Fall über die Mutter gehen. Aber auch die anderen Dokumente besorgen. Die Sichtweise des SB kann abweichen.
F: Hallo,
benötige dringen Hilfe.
Meine Mutter hat mich unehelich geboren aber 2 Jahre nach der Geburt mit meinem Vater dem Erzeuger geheiratet.
Laut Videos zum GS z.B.Weidner etc. ist eine Ableitung über den Vater außer wenn sie nicht verheiratet sind dann über die Mutter.
Ich hoffe ich hatte das so richtig verstanden.
Meine Eltern haben 2 Jahre nach meiner Geburt geheiratet also müsste ich über die Mutter ableiten da unehelich geboren jetzt sagt aber das Amt bei der Heirat wurde alles anerkannt ich muss über den Vater ableiten wo finde ich schriftliche Nachweise oder wie komme ich an die richtige Ableitung über die Eltern ??
Könnte mir jemand weiterhelfen wie ich es nachlesen kann gesetzliche Grundlagen oder ähnliches?
A: Wenn Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat, müssen Sie über den Ableiten. Im RuStAG heißt das Legitimation und finden Sie im § 5.
F: Der leibliche Vater war aber Pole.
Trotzdem?
A: Haben Sie schon mal die Karte der BRvD und die Karte des Kaiserreichs im Gebietsstand 1913 verglichen? Polen verwaltet also nur deutsche Gebiete.
F: Wieso denn über den Opa?
Mein Vater ist doch unehelich geboren und der leibliche Vater wurde nie geheiratet.
Ein anderer Mann wurde von seiner Mutter geheiratet, welcher den anderen Namen übertragen hat.
Ich denke unehelich immer über die Mutter.
Ich bin jetzt echt verwirrt!
A: "Ja es gibt eine Vaterschaftsanerkennung, vom leiblichen Vater meines Vaters. Vermerkt als Randnotiz auf dem Geburtenregister Auszug meines Vaters."
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz § 5
Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters.