F: Hallo und guten Abend.
Ich glaube meine Frage ist nicht gesendet worden.
Ja es gibt eine Vaterschaftsanerkennung, vom leiblichen Vater meines Vaters. Vermerkt als Randnotiz auf dem Geburtenregister Auszug meines Vaters.
Dieser wurde aber nicht geheiratet.
Der dann 1,5 Jahre mach Geburt geheiratete Mann hat meinem Vater lediglich den Familiennamen übertragen.
Somit muss ich doch normal über die mütterliche Seite gehen.
Oder was meinten Sie bezgl. der anneekannten Vaterschaft?
Desweiteren habe ich jetzt des öfteren gelesen, das zusätzlich noch eine Heiratsurkunde benötigt werden soll.
Wenn doch aber in meinem Register steht, das meine Mutter "wohnhaft bei ihrem Ehemann" war/ist.
Müsste das nicht ausreichen?
Danke
A: Mit der Anerkennung sollte klar sein, das es mit Ihrem Opa weiter geht. Ob dazu noch Heiratsurkunden nötig sind, liegt an den Befindlichkeiten Ihres SB.
F: Ich habe mich mit der ganzen Thematik befasst und wollte einen Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit stellen. Mir wurde lediglich mitgeteilt, daß ich die dt. Staatsangehörigkeit besitze.
Mein Vater wurde in West-D geboren und hat die Dt Staatsangehörigkeit per "Einbürgerung" erhalten (Grüner Schein) ich habe die dt. Staatsangehörigkeit mit 3 Jahren per "Erklärung" erhalten auch als grüner Schein.
Habe ich mit dem gelben Schein weitere Vorteile, wenn ich nachweisen kann daß mein Urgroßvater in den Grenzen von Deutschland gelebt hat vor 1914? Bzw kann ich diesen dann noch beantragen?
A: Nein, für Sie ist alles erledigt. Sie können den GS nur nach Ersitzung erhalten. Dazu haben Sie noch 9 Jahre Zeit. Eine Änderung wird dadurch aber nicht eintreten.
F: Hallo, vielen Dank für Eure tolle Arbeit! Frage 1: Wenn ich mich an die Ausfüllhilfe halte und meinen Personalausweis verschweige, dann mache ich doch wissentlich unvollständige Angaben. Ist das nicht riskant? Frage2: Reicht für mich als Nachweis der jugoslawische Pass mit dem Vermerk "deutsche Volkszugehörigkeit"? Meine Eltern wurden 1967 als Spätheimkehrer eingebürgert. Die Urkunden liegen mir vor. Vielen Dank
A: Sie haben also einen Perso mit Familienname statt Name? Der Perso ist die jur. Person mit dem Namen. Die nat. Person hat keinen Perso, sonst müsste auf dem Perso Familienname stehen. Den Fehler würden Sie begehen, wenn Sie dort den Perso reinschreiben. Für den Antrag sollten Sie eher die Kopien der Urkunden nehmen.
F: Sind Pflegeeltern das gleiche wie adoptiveltern
A: Nein, nur wenn eine Adoption stattgefunden hat.
F: Vielen Dank für Eure tolle Seite und das Super Engagement!
Ich kann bei meiner Ahnenforschung bis zu meinem Großvater (geb. 1921) anhand von Familienbüchern und Geburtsurkunden ableiten. Die Angaben (Geburt und Heirat)für meinen Urgroßvater (geb. 1895) kann ich nur mit einer Ahnentafel (in altdeutscher Schrift) meines Großvaters nachweisen. Reicht diese evtl. aus oder muss ich auch von ihm zwingend eine Geburtsurkunde nachweisen?
Vielen Dank und Gruß!
A: Das wird nicht reichen. Aber auf der Geburtsurkunde Ihres Großvaters sollten die Daten des Urgroßvaters schon stehen. Wenn Sie nicht an die Geburtsurkunde kommen, geht auch die Heirats- oder Sterbeurkunde.
F: Kann für den Nachweis der Abstammung von Großeltern auch deren Ariernachweis der 30er Jahre
verwendet werden ?
A: Aber selbstverständlich, die "Reisdeutschen" in den Behörden werden damit umgehen können.
F: Hallo zusammen, ich habe heute eine Mitteilung des BVA bekommen, in der sich das Amt als nicht zuständig erklärt! "..., da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in DE haben (§5 des Gesetzes über die Errichtung des BVA i.d.F. v. 15.12.2010)" Wo und mit welchen Antrag kann ich den "gelben Schein" beantragen?? Vielen Dank für eure Unterstützung!
A: Diese Frage sollten Sie Ihrer Gemeinde stellen. In der Regel ist es die Ausländerbehörde Ihrer Gemeinde. Es gibt aber auch Ausnahmen.
F: Hallo, ich habe eine Frage zum Nachweis der Staatsangehörigkeiten. Meine Eltern haben erst nach meiner Geburt geheiratet und sind mittlerweile wieder geschieden. Wenn ich also einen gelben Schein beantragen möchte, muss ich nun die mütterliche oder väterliche Linie nachweisen?
A: Das lässt sich aus den Infos nicht erkennen. Hat Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt geht es über den Vater.
01.01.2017
Interessierter
F: Hallo allerseits und vielen Dank für die Arbeit!
Ich müsste als eheliches Kind über meinen Vater ableiten, zu dem (und dessen gesamter Familiengeschichte) ich kaum Bezug habe, da er nicht mein Erzeuger ist, sondern nur die Vaterschaft anerkannt hat. Zur dieser Linie gibt es kaum Kontakt, bzw. verweigert man mir die Mithilfe an dem Vorhaben, den GS nach RuStaG zu erwerben. Habe ich auch die Möglichkeit an die Unterlagen/Urkunden zu kommen, ohne die Mithilfe/Zustimmung der Familie? MfG
A: Ja selbstverständlich!!! Das Geburtsstandesamt Ihres Vaters wird Ihnen gerne weiterhelfen.
F: Zuerst möchte ich mich für die schnellen und hilfreichen Antworten beim letzten Mal bedanken!
Nun zu meiner Frage.
Ich selbst habe nun von mir (ehelich geboren ) und von meinem Vater (unehelich geboren )
Beide beglaubigten Abschriften aus dem Geburtenregister.
Mein Vater wurde wie gesagt unehelich geboren, hat aber 1,5 Jahre nach Geburt den Familiennamen des Ehemannes seiner Mutter (nicht sein Vater und auch nur eine Namensübertragung-keine Adoption)erhalten.
Somit bin ich bei meinem Vater auch über die Mutter weiter gegangen und habe mir gleich die Abschrift meiner Oma mitgeben lassen.
Das war doch korrekt so?!
Das muss ich jetzt nur wissen, denn genau der gleiche Fall tritt dann bei meiner Oma auch ein.
Vielen Dank!
A: Nochmal prüfen ob eine Vaterschaftsanerkenntnis vorliegt. Sollte das nicht sein ist das so in Ordnung.
F: Hallo mein Freund . würde wenn er über seine Mutter die Abstammung macht den gelben Schein bekommen über seinen Vater nicht die beiden haben aber vor seiner Geburt geheiratet(standesamtlich)...kann er einfach übersehen Mutter gehen? Liebe Grüsse
A: RuStAG § 4. [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
F: Frage: meine Mutter ist 1962 nach § 6 Abs. 2 Rustag eingebürgert worden, da Sie meinen Deutschen Vater geheiratet hat. 1987 wurden sie geschieden. Jetzt zur Frage; kann ich nach der Scheidung die Staatsangehörigkeit auch von meiner Mutter ableiten, da Sie ja Deutsche ist?
A: Wenn Sie Ehelich geboren sind, bleibt Ihnen der Weg über die Mutter verwehrt. Ihre Mutter wurde 1962 auch nicht in die Bundesstaaten eingebürgert. Dieses ist seit 1918 nicht möglich. Sie ist lediglich in die Republik des Bundes(BRvD) eingebürgert.
F: Hallo,
das Rathaus gibt mir die Geburtsurkunde meines Opas nicht weil § 5 PStG besagt das das Geburtsregister nur 110 Jahre geführt wird. Mein Opa ist 1902 geboren wie komme ich jetzt an diese Geburtsurkunde?
F: Wegen der Ableitung:
Ich bin ehelich geboren,leite also väterlicher Seite her. Sein Vater war Pole und seine Mutter Deutsche. Kann/Muss ich dann über meine Oma väterliche Seite weiterleiten?
Bei meiner Mutter ist es umgekehrt => Vater deutsch, Mutter polnisch.
A: Nein, wenn sie verheiratet war immer die Väterliche Linie. Polen gehört zum Gebietsstand 1913.
F: Hallo Mitstreiter, nachdem ich nun ein halbes Jahr recheriert habe muss ich leider feststellen, das ich urkundentechnisch nicht vor 1913 komme, da die Unterlagen aus den damaligen Ostgebieten höchst wahrscheinlich während des Krieges zerstört oder verloren gegangen sind, also nach RuStaG 1913 kann ich nicht ableiten.
Ist es trotzdem sinnvoll den GS nach dem StaG zu bantragen, da wir alle ohne GS Staatenlose sind?
Viele Weihnachtsgrüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr an das Team, macht weiter so!
A: Ja, aber erst alle Möglichkeiten ausschöpfen! Dazu gehört die Kirche Vorort und auch die WASt.
F: also verstehe ich das richtig, es geht weniger um die heirat, als vielmehr um die anerkennung der vaterschaft. sprich; sobald eine anerkennung des kindes durch den vater vorliegt wird somit automatisch über den vater abgeleitet auch wenn es niemals zur heirat kam?!
A: Es geht auch um die Anerkennung der Vaterschaft.
F: Hallo zusammen,
ich hab da auch mal eine Frage.
Ich ehelich geboren in Friedberg, mein Vater (geb. 1956) unehelich, sein Vater war us soldat und seine Mutter Deutsche. Eigentlich sollte ich nun von meiner Oma weiter ableiten...
Allerdings habe ich neben einer Vaterschaftsanerkennung meines Opas von 1956 auch noch heraus gefunden, dass mein Vater kurz vor seinem Tod in den usa war und dort die doppelte Staatsbürgerschaft erhielt.
Und nun weiß ich nicht mehr weiter.
Sollte ich die Vaterschaftanerkennung ignorieren und einfach über meine Oma weiter ableiten und welche Konsequenzen könnten daraus entstehen?
Sollte ich über eine doppelte Staatsbürgerschaft nachdenken?
Gruß Christian
A: Wir wissen zwar nicht wo Sie die Staatsbürgerschaft herbekommen wollen. Aber bei der Staatsangehörigkeit sieht das bei Ihnen eher nach der unmittelbaren Reichsangehörigkeit aus.
F: danke für die schnelle antwort, dachte bisher nämlich, dass es um den zeitpunkt der geburt geht. ist halt anscheinend ein sonderfall.
großmutter deswegen, weil mein vater unehelich geboren wurde und meine großmutter niemals den erzeuger geheiratet hat. ist das korrekt?
A: Ja!!! Es geht dabei eigentlich um die Anerkenntnis der Vaterschaft und Adoption.
F: hallo.
meine großmutter wurde am 29.09.1935 unehelich geboren. am 23.10.1935 hat mein urgroßvater die erzeugerschaft anerkannt; später erfolgte dann die heirat. leite ich nun nach urgroßvater oder urgroßmutter ab?
danke im voraus
A: Urgroßvater, aber wie kommen Sie zur Großmutter müsste das nicht auch Großvater sein?
F: Hallo, möchte gerne den Gelben Schein beantragen und hab auch alle Papiere beisammen.
Gibt es vielleicht in Köln jemanden, der sich bereit erklärt, als Zeuge mit zum BVA den Antrag abgeben könnte.
MfG
Wolfgang
A: Die BVA dürfte nicht Ihr Ansprechpartner sein. Die ist nur für Deutsche im Ausland zuständig. Es wird wohl auf die Ausländerbehörde Ihrer Gemeinde herauslaufen.
22.12.2016
Vater geboren 1891
F: Wenn mein Vater 1891 geboren wurde, reicht das für die Beantragung des gelben Scheins? Muss ich eine Geburtsurkunde meines Vaters beschaffen? Was, wenn ich nicht überall gemeldet war?
A: Die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde ihres Vaters sollte reichen. Ihre Aufenthaltszeiten sollten Sie natürlich kennen.
F: und was schreib ich dann bei Punkt 3.8 rein? Geburt [Abstammung] gemäß.....?
Danke vorab!
A: Da bleib alles wie es ist. Denn auch die Ableitung geht nach Geburt Abstammung.
F: Hallo, mein Großvater väterlicherseits ist in Budapest geboren. Alle anderen im Gebiet Deutsches Reich. Also keine Chance auf den gelben Schein nach RuStag 1913? :(
A: Das sollte Sie aber nicht abhalten den GS zu machen. Selbst die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist besser als Staatenlos.
F: Hallo,
ich habe meine Unterlagen zum gelben Schein nach langem hin und her endlich beisammen.
Mein Großvater kann ich nachweisen bis 1899 im Königreich württemberg, alle danach bis zu mir auch Württemberg. Muß ich nun beim Antrag explizit auf (Ru)Stag hinweisen oder geht das automatisch?
Grüße an alle und danke für euer Engagement.
A: Da sollten Sie Daraufhinweisen. Halten Sie sich an die Ausfüllhilfe unter Praktisches.
F: Hallo miteinander,
Ich bin Türke 2 Generation hier geboren und einen deutschen Reisepass. Sowie ich das hier verstanden habe ist es besser den türkischen Pass zu beantragen und den deutschen abzugeben weil ich bessere Rechte habe oder wie? Oder soll ich den gelben Schein nach stag beantragen sprich Abteilung 1937. bin verwirrt. Ich möchte nicht nach der Türkei zurück aber auch kein Personal sein. Ich würde mich freuen wenn sie mir ehrlich antworten. Mit dem islam habe ich wenig zutun außer den türkischen Stammtisch quasi.
Viele Grüße
A: Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben, sollte mit der Einbürgerung alles erledigt sein. Sie kommen auch nicht bis 1937. Das Maximum ist eine Einbürgerung in die Republik des Bundes(BRvD).