Besucher letzten 24h:
893
Besucher letzte Woche:
6.539
Besucher letzten Monat:
35.531
Besucher gesamt:
3.839.485
Besucher online:
5


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2841

12.10.2024

1487

19.10.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3387

13.10.2024

09.11.2016
Sebastian.B.W
F: Guten Abend. Ich bin 1980 im Polnischen Teil der Provinz Ostpreussen in der Stadt Ortelsburg/Szczytno geboren. Gilt für mich das selbe Antragsverfahren oder gibt es da Unterschiede??? Wenn ja, worauf muß ich achten? Ich bedanke mich im voraus. Gruß, Sebastian.B.W P.s Meine Mutter und Ich (6Monate alt) sind auch 1980 nach Westdeutschland gekommen.

A: Es ist genau das gleiche, wie bei allen anderen auch. Preußen ist und bleibt eben Preußen.


09.11.2016
Patrick
F: Hallo. Ich bin Halb Deutscher und halb Franzose. Ich möchte den gelben Schein beantragen, meine BRD Dokumente zurückgeben/auslaufen lassen und den französischen Pass beantragen. Inwiefern hätte dies Vor oder Nachteile für mich?

A: Um die Frage zum GS zu beantworten fehlen die Informationen. Die französische Gesetzgebung ist nicht unser Thema. Da Sie deutsch sind müssten Sie sich vermutlich einbürgern lassen.


08.11.2016
Nadjea
F: Aber es geht doch um meine Abstammung. Selbst mit einem Franzosen verheiratet (wir sind getrennt und lassen uns scheiden), stamme ich von Mutter, Großvater und Urgroßvater (alles Preussen) ab, oder?

A: RuStAG 1913 gültige Gesetzgebung


08.11.2016
Gabriele
F: Wenn der Großvater -Sudetendeutscher - 1910 in Karlsbad geboren wurde, ( im Gemeindeverzeichnis finde ich es nicht) - kann trotzdem der Antrag F + V ausgefüllt werden? Danke!

A: JA


08.11.2016
Lutz
F: Hallo, ich habe jetzt alle Urkunden über mich und meine Vorfahren zusammen. Jetzt habe ich noch eine Frage: Wäre es bei mir nicht vorteilhafter den Familienbuchauszug (beglaubigte Kopie) aus dem Familienstammbuch zunehmen statt der gewöhnlichen Heiratsurkunde? Weil im Familienbuch steht unter Punkt 7 ("Vermerk über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten als Nachweis") bei meiner Frau und mir folgendes: "Deutsche(r) Staatsangehörige(r)".

A: Nein Sie nehmen die Kopien der beglaubigten Urkunden.


08.11.2016
Orange Ritter
F: Antrag/Ableitung: Wieder Dank für die flotte Antwort. Laut GG Art. 20 Abs.3 ist die Gesetzgebung der BRvD an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden - also gültige Gesetze. Da die BRvD nur eine Verwaltung ist, kann sie keine gültigen Gesetze Erlassen (auch nicht das StAG) sondern muss sich an die gültigen Gesetze halten (hier RuStAG). Habe ich das so richtig verstanden?

A: Ich meinte GG Artikel 20 Abs.1.


08.11.2016
Nadjea
F: Hallo Ihr Lieben, mir sind noch einige Fragen gekommen. 1. Da ich 2010 einen Franzosen in Frankreich geheiratet habe (und 2014 oder 2015 ein PA oder Reisepass nicht mehr zum Staatsangehörigkeitsnachweis ausreichte) trage ich trotzdem auf meinem Antrag F "verheiratet" und meinen angenommenen Familiennamen ein und reiche eine Kopie der Heiratsurkunde mit ein? 2. In der DVD wurde gesagt, die Geburts- und Heiratsurkunden müssten notariell beglaubigt sein; ist der Stempel und Unterschrift vom Standesamt nicht ausreichend? 3. Sollte ich für meine Kinder (2 und 5 Jahre) den Antrag FK erst stellen wenn ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis habe? Muss mein getrennter Mann als Sorgeberechtigter auch auf dem Antrag unterschreiben, auch als Franzose? 4. Leite ich meine Kinder von mir ab? 5. Muss ich für meine kleinen Kinder auch einen Ausweis vorzeigen oder reicht die entsprechende Geburtsurkunde? Herzlichen Dank für Eure Unterstützung

A: In Ihrem Fall weiß ich nicht, ob der GS Sinn für Sie macht. Durch Ihre Heirat bleiben Sie im StAG und kommen nicht ins RuStAG.

RuStAG §17 Abs. 6 Die Staatsangehörigkeit geht verloren für eine Deutsche durch Eheschließung mit dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Ausländer.

Somit bleibt Ihnen nur die Ersitzung. Dadurch ändert sich also nichts. Das betrifft auch Ihre Ehelichen Kinder. Eine Einbürgerung Ihres Mannes in die Republik des Bundes(BRvD) bringt auch nichts.


08.11.2016
Fabian
F: Ist es ratsam dem Antrag ein Schreiben hinzuzufügen, indem ich schon im Vorhinein klarstelle, dass meinem Antrag nichts hinzuzufügen ist ? Falls etwas geändert oder nachgebessert werden soll, bestehe ich auf Korrespondenz in rechtsverbindlicher Schriftform mit der Nennung der gültigen Gesetze oder man soll mir eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen, falls die Bearbeitung verweigert wird.

A: Die Frage habe ich Ihnen doch schon in Ihrer letzten Frage beantwortet (Das halte ich zwar nicht für Ratsam). Wenn Sie das machen wollen, ist das auch Ihre Entscheidung!!! Ich würden dem SB nicht ohne Strafbare Handlung Verurteilen und zum Reichsbürger machen. Das könnte für Ihren Antrag kontraproduktiv sein. Ich hoffe die Frage ist jetzt ausführlich genug beantwortet.


08.11.2016
Orange Ritter
F: Antrag/Ableitung: Herzlichen Dank, Ihr Lieben, für die flotte Antwort. Ehrlich gesagt bin ich etwas unsicher geworden, vielleicht habe ich auch ein Brett vor dem Kopf. Ich besitze keine "deutsche" Staatsangehörigkeit (wie es das StAG §1 einem Glauben machen will), obwohl ich einen Reisepass habe. Dieser ist kein tatsächlicher Nachweis dass ich "Deutscher" gemäß StAG §1 bin, sondern er legt nur die Vermutung nahe, dass ich "Deutscher" bin. Was soll ich da nachweisen?

A: Aber eine Vermutung, also sollte man nachweisen das man NICHT Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Also RAUS aus dem StAG. GG §20 Abs.1 zu Hilfe nehmen.


08.11.2016
Orange Ritter
F: Antrag/Ableitung: Hallo Ihr Lieben, herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich würde jeweils eine Kopie der entsprechenden Unterlagen (beglaubigte Auszüge/Ablichtungen aus den entsprechenden Geburtsregistern) einreichen (per Einschreiben). Muss ich im Begleitschreiben darauf hinweisen, dass meine Staatsangehörigkeit nach RuStAG abzuleiten ist (nach RuStAG §4) und nicht unter Berücksichtigung des Adoptionsgesetzes, da das RuStAG immer noch gültig ist, da es nicht zurückgezogen wurde? Was bedeutet "Sie müssen aus eigener Kraft aus dem StAG raus"?

A: Alles zum RuStAG steht doch schon im Antrag. Es gibt in der BRvD ein Ableitungsverfahren. Dieses fängt im StAG an. Sie müssen also nachweisen das Sie kein Deutscher im Sinne des StAG(§1) sind. Dann geht es mit dem RuStAG weiter.


07.11.2016
Fabian
F: Kann ich schon im Antrag F unter "weitere Angaben" schreiben, dass ich mich bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises ggf. legitimieren werde? Oder das erst schreiben, wenn die Behörde sich bei mir meldet und die Kopie des Persos will. Möchte das alles so schnell und reibungslos wie möglich abläuft.

A: Das halte ich zwar nicht für Ratsam, aber Sie können ja ein Anschreiben beilegen.


07.11.2016
Patrick
F: Frage zum Gemeindeverzeichnis: Zu welchem Kreis gehört die Stadt Homburg? Als Bezirksamt steht Homburg und als Regierungsbezirk steht Pfalz. Also ist der Regierungsbezirk der Kreis? Möchte sicher gehen.

A: Ja


07.11.2016
Patrick
F: Mein Vater hat einen gelben Schein, jedoch nicht nach RuStAG 1913, und seit 2014 abgelaufen. Soll ich den der Anlage V hinzufügen oder nicht?

A: Der ist doch abgelaufen.


07.11.2016
Peter
F: Ist es besser einen Antrag per Post einzureichen oder persönlich zur Ausländerbehörde zu marschieren? Habe Bedenken, dass ich vor Ort nicht souverän genug auftrete.

A: Lesen Sie den Artikel unter Erprobtes dazu.


06.11.2016
Grit
F: ....Calbe liegt an der Saale, Köthen an der Elbe. Ich nahm wirklich an, für meinen Fall ist ein anderes Aken im Gemeindeverzeichnis gemeint. Soll ich "Kreis Calbe" in meinem Antrag bei 1.6. auch eintragen, obwohl in Papas Geburtsurkunde "Kreis Köthen" (geb. 1946) steht? Was meint ihr mit "2013 Königreich Preußen"? Also wieso 2013? Recht vielen Dank für eure nicht selbstverständliche Hilfe, das ist wirklich sehr lieb von euch. Ich werde euch weiterempfehlen.

A: Das scheint dasselbe zu sein! Da liegen 20km dazwischen und kann somit der Kreis Calbe sein. Liegt aber an der Elbe. Im Kreis Köthen gibt es kein Arken.


06.11.2016
Grit
F: Hallihallo ihr lieben noch einmal...ich bin momentan extremst verwirrt. Mein Papa wurde 1946 in Aken/Kreis Köthen geboren. In dem mir vorliegendem Gemeindeverzeichnis nebst der Bundestaatten finde ich zwar Aken/Kreis Calbe, nicht aber Aken/Kreis Köthen. Letzterer gehörte zu Königreich Preußen; Aken/Kreis Köthen aber zum Herzogtum Anhalt. Welcher Bundesstaat ist jetzt der Richtige und muss in der Anlage V für meinen Papa eingetragen werden? Ich tippe auf Herzogtum Anhalt?

A: Aken {Stadt}
Kreis Calbe %u2013 Königreich Preußen


06.11.2016
Grit
F: ...vielen, vielen Dank für eure schnelle Antwort, über die ich mich sehr gefreut habe. Entnehme ich eurer Antwort also, dass ich tatsächlich also doch noch die Heiratsurkunde meiner Großeltern benötige, obwohl wir alle seit 1912 den Familiennamen meines Großvaters tragen?

A: Eigentlich nicht! Man weiß aber nicht was dem Sachbearbeiter so einfällt.


05.11.2016
Grit
F: Guten Abend, liebe, fleißige Helfer. Ich wurde ehelich geboren, also habe ich als Nachweis meiner Geburtsurkunde, die Geburtsurkunde meines Vaters und die Heiratsurkunde meiner Eltern zusammengetragen. Mein Vater wurde ebenfalls ehelich geboren. Von meinem Großvater (also dem Vater meines Vaters) habe ich eine Personenstandsurkunde, mein Großvater wurde 1912 geboren. Benötige ich nun aber noch die Heiratsurkunde meiner Großeltern um den Nachweis zu erbringen, dass mein Vater ehelich geboren wurde? Meine Großeltern sind beide verstorben und ich wüsste nicht, wo ich diese Heiratsurkunde herbekomme?

A: Beim Standesamt der Heirat.


04.11.2016
kr.w@gmx.de
F: Die Ableitung der Ahnenreihe erfolgt über den Status ehelich/unehelich. Wie geht man vor, wenn der Antragsteller ehelich geboren ist, also wird nach dem Vater geschaut. Dieser ist unehelich, also wird dann nach der Mutter geschaut. Diese ist allerdings keine Deutsche. Gibt es evtl. die Möglichkeit gleich mütterlicherseits zu schauen (hier sind alle Deutsche) ?

A: RuStAG 1913
§ 4.
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


02.11.2016
Schlie
F: Hallo nochmal, wie kann ich nachweisen, dass mein Urgroßvater die Staatsangehörigkeit von Preußen hatte? Er wurde in Mölln in 1884 (Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein) geboren, und ich bin mir sicher, dass er deutscher war, da ich einen Reisepass und Staatsangehörigkeitsausweis von ihm habe (beide Dokumente stammen aus dem Jahr 1956). Mit diesen Dokumenten ist genug? Oder welche Unterlagen brauche ich? Habe kein Ausweis von "Preußen", nur die BRD Anlagen und die Geburtsurkunde. Brauche ich unterlagen meines Ururgroßvaters?

A: Der Nachweis besteht aus der Geburts- und Heiratsurkunde. Wenn Sie vom Ururgroßvaters ableiten wollen werden Sie die Unterlagen brauchen.


01.11.2016
Otter
F: Ich möchte gerne meine deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 Abstammung feststellen lassen. Antrag F und V (Stand April 2011 beim BVA runterzuladen, entspricht dem Antrag der in mehreren Beschreibungen empfohlen wird.) Das Amt (Kreis xxx (NRW)) hat mir aufgrund meiner Frage, ob man persönlich den Antrag abgeben muss, folgendes geschrieben : ...(Frage wurde beantwortet) "Desweiteren ist der von Ihnen aufgeführte Antrag F und Antrag V der Antragsvordruck des Bundesverwaltungsamtes für Antragsteller, die im Ausland leben." (So ist das auch auf dem Merkblatt zu Antrag F vom BVA vermerkt) "Ich schicke Ihnen daher den für Sie zu verwendenden Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit als Anlage dieser Email zu." Anlage Ministerium für Inneres + Kommunales NRW Referat 113 Stand 12.10.2015 Folgende Unterschiede sind mir aufgefallen: 1) Es steht NICHT Antrag F / Antrag V oben rechts in der Ecke. 2) Auf Seite 1 ist unten eine Erklärung abzugeben, dass mir keine Tatsachen bekannt sind, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei mir oder den Personen von denen ich herleite, zur Folge hatten. Und das das Stag vom 22.07.1913 erhoben und verarbeitet wird. 3) Auf ab Seite 2 Antrag F + Antrag V steht beim BVA Antrag: Angaben zum ERWERB der deutschen StA oben auf jeder Seite beim Antrag vom Kreis steht: die deutsche StA des Antragstellers zu 1. wird ABGELEITET durch ... Vater/Mutter/usw. oben auf jeder Seite. Ich finde den vom Kreis geschickten Antrag aber nirgendwo auf offiziellen Seiten. Bei der Verwaltungsvorschrift zum StAG wird ja auch unterschieden zwischen 1.2 Besitz der deutschen StAG und 1.2.1 Erwerb der deutschen StAG. Kann mir das irgend jemand erklären oder mir da weiterhelfen.

A: Es gibt keine Vorschrift zur Form eines Antrags. Dieser kann auch Formlos eingereicht werden. Also nutzen Sie den Antrag und die Ausfüllhilfe auf der Seite.


01.11.2016
Stina
F: Hallo nochmal. Habe mich vielleicht nicht konkret ausgedrückt. Ich bin ehelich geboren, Mutter (deutsch), Vater (Pole). Die Vorfahren mütterlicherseits sind im Gebietsstand 1913 geboren wurden also nachweislich Deutsche. Die Vorfahren väterlicherseits nicht (Abstammung Gebiet Polen 1913). Da ich gehört habe wenn man ehelich geboren wurden ist (z.B. ICH)zählt ausschließlich die Abstammung väterlicher Linie und nicht die mütterliche, ist das wahr? Oder kann ich auf die mütterliche Abstammung Gebietsstand 1913 zurückgreifen? LG Stina

A: Eigentlich steht in der 1. Antwort alles drin! Da Sie ehelich geboren sind geht es nur über den Vater. Welches Polen meinen Sie denn? Wir kennen nur Polnisch verwaltete Gebiete. Schauen Sie sich die Karte vom Kaiserreich im Gebietsstand 1913 an. Oder nutzen Sie das Gemeindeverzeichnis.


01.11.2016
Stina
F: Hallo, die Abstammung meines Vaters (Pole), und dessen Vorfahren väterlicher sowie mütterlicher Seite sind bis Stand 1913 auf polnischen Gebiet zurückzuführen. Meine Mutter und ihre Vorfahren väterlicher sowie mütterlicher Seite sind bis 1913 nachweislich Deutsche. Nun meine Frage habe ich eine Chance auf ein Gelben Schein durch die Familie meiner Mutter? Lieben Dank und Gruß Stina

A: Die Frage lässt sich mit den Informationen nicht beantworten. Prüfen Sie ob Ihre Vorfahren im Gebietsstand 1913 geboren sind. Bei Verheiratet Väterliche Linie sonst Mütterliche Linie. Helfen kann dort das Gemeindeverzeichnis 1900 auf unsere Seite.


01.11.2016
Ramona
F: Hallo, kann man den Staatsangehörigkeitsausweis auch beantragen wenn der Opa, geb. 1908 in Schlögelsdorf Kreis Troppau geboren wurde ? Zu der Zeit war es ja Königreich Österreich- Ungarn......was schreibt man dann in Anlage V zum Geburtsstaat? LG

A: Wenn er Volksdeutscher ist sollte das kein Problem sein.


31.10.2016
WernerSchlie
F: Hallo wieder liebes GS-Team und danke für die letzte Antwort. Ich sah, dass der Staatsangehörigkeitsausweis (Jahr 1956, Senat der Hamburg) meines Urgroßvaters kein Dienstsiegel hat, das ist sehr komisch und ich verstehe nicht warum. Der hat alle Unterschriften. Vielleicht das ist ein Fehler von den Behörden. Kann ich ein Problem damit haben? Ich habe auch der Reisepass und Geburtsurkunde von meinem Vorfahre, alles in Ordnung.

A: Nein das sollte kein Problem sein.


Ergebnisseite 41 von 114
<<  <  36  37  38  39  40  41  42  43  44  45  46  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour