F: Ist es richtig, dass eine verheiratete Frau nur nach den Vorfahren ihres Ehemannes ableitet und ihre Abstammung nach dem Vater/Großvater wegfällt?
Dankefür die Antwort
A: Nicht in der geltendem Recht(BRiD), nur im gültigem Recht. Also werden Sie die Unterlagen Ihrer Abstammung brauchen.
F: F: Ist es notwendig bei der Antragsstellung Beglaubigungen von den Originalen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) zuschicken oder reichen Kopien aus?
Auf der Seite steht auch, dass man die Unterlagen zuschicken (Antrag) und nicht persönlich abgeben soll.
Ist es nicht besser persönlich den Antrag einzureichen? (natürlich mit Zeugen)
Wird der Antrag dann nicht schneller bearbeitet?
Was sind die Nachteile einer persönlichen Abgabe?
A: 1. Kopien reichen
2. Das liegt an Ihnen und Ihrem Wissensstand.
3. Nein
4. Die Bereitschaft der Willfährigen Erfüllungsgehilfen zu Straftaten und die Obrigkeitshörigkeit der Antragsteller.
F: Hallo, kann mir jemand von euch fleissigen Helfern verbindlich sagen, wie ich in dem Fall korrekt ableite?
1.
Eine Frau (noch ledig) ist = Kgr. Preußen nach ihrem Vater. Auch wenn sie einen Sachsen heiratet, behält die Ehefrau trotzdem ihre (=Kgr. Preußen). Richtig? Die ehelichen Kinder bekommen ja die vom Vater = Kgr. Sachsen.Nun aber:
2.
Meine Großmutter (= Kgr. Sachsen) hat meinen Vater unehelich geboren. Also wäre er wie seine Mutter = Kgr. Sachsen; aber:
Ein Jahr später heiratet meine Großmutter den Kindsvaters (Großvater = Kgr. Preußen), der meinen Vater auch anerkennt.
Nach wem leite ich meinen Vater richtig ab – von der Großmutter oder dem Großvater? a) Nach der zur Geburt ledigen Großmutter (= Kgr. Sachsen) wäre mein Vater danach Sachse oder b) dem Großvater (= Kgr. Preußen), da nach Heirat und Anerkennung mein Vater dann Preuße ist?
Ich hoffe, mir kann jemand eine korrekte Antwort geben.
A: 1. Nein, durch Heirat erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes(RuStAG §6).
2. Durch die Anerkenntnis vom Großvater.
F: Hallo,
ich stell mal die Frage die bestimmt schon zig mal in dieser Form gestellt wird. Ihr könnt mir sicherlich helfen.
Hab mir eine Geburtsurkunde von meinem Opa besorgt, dieser ist 1923 geboren, seine Mutter 1888, beide in Leipzig.
Leider steht auf dieser Urkunde "Vater unbekannt". Jetzt meine Frage, richtet es sich jetzt nach meiner Oma ihren Vorfahren und reicht die Mutter meines Opas?
Vielen Dank für euer Hilfe.
A: Dann geht es weiter über die Mutter (1888 Leipzig) Ihres Opas.
F: Ich bin in Karl-Marx-Stadt (vormals und jetzt wieder Chemnitz) geboren. Kommt im Antrag F bei Geburtsstadt / Kreis nun jeweils Karl-Marx-Stadt oder Chemnitz rein?
Und der Opa kommt aus Millikau - jetzt in Tschechien, jedoch zur Geburt Österreich-Ungarn. Gilt auch Österreich-Ungarn für die Beantragung?
A: Chemnitz, Ja über die Volkszugehörigkeit
F: Ihr lieben Leute, zwei Fragen hinsichtlich der Urkunden: Reichen Kopien aus dem Familienstammbuch oder müssen selbige noch beglaubigt werden? Bei einem Ahn stehen auf der Heiratsurkunde Geburtstag und Geburtsort - reicht dies oder muss es eine Geburtsurkunde sein (aktuell nicht vorhanden) ?
A: Kopien vom Familienstammbuch sollten reichen, auch wenn Sie das Original nochmal vorzeigen müssen. Eigentlich sollte die Heiratsurkunde reichen, aber wir kennen Ihren Sachbearbeiter nicht. Die Reichsdeutschen in den Behörden verlangen manchmal komisches.
F: Antrag: Wehrpflicht
Soll ich in Feld 6.3 auch einen Wehrersatzdienst im Katastrophenschutz (THW, Freiwillige Feuerwehr etc.) angeben? Es fand keine Wehrdienstverweigerung statt.
F: Hallo, ich habe bei dem Standesamt eine beglaubigte Abschrift des Originaleintrag Geburt und Eheschließung beantragt und beglaubigte Abschriften aus dem Geburten- bzw. Ehebuch erhalten.Kann ich diese einreichen oder müssen es unbedingt die Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde sein?
A: Das können Sie so verwenden.
F: Danke für die Antwort.
Kann ich das schon während des Adoptionsverfahrens machen, da die Bearbeitung noch drei vier Monate dauert?
F: Guten Abend.
Ich würde mir gerne den gelben Schein besorgen.
Momentan lasse ich mich adoptieren.
Der Antrag läuft noch.
Gehe ich nun über die Linie meines Erzeugers oder die meines Adoptivvaters ?
LG & Danke
A: Über den Adoptivvater!
F: Hallo,
Ich möchte einen Staatsangehörigkeitsausweis nach Rustag 1913 beantragen.
Soweit so gut, mein Vater geb. in Japan/Tokyo wurde im Alter von 12 Jahren von einem deutschen Ehepaar adoptiert,mein Vater und meine Mutter waren zu dem Zeitpunkt meiner Geburt verheiratet. Bedeutet dies, dass ich über den Adoptivvater meines Vaters weiter ableite? oder ist meine Chance auf den GS damit verwirkt?
Danke im vorraus.
A: Sie haben den Weg richtig erkannt.
F: vielen Dank für die Antwort. Habe mich missverständlich ausgedrückt. Nach Rustag 1913 wird ja die Staatsangehörigkeit bei ehelichen Kindern über den Vater, bei unehelichen Kindern über die Mutter abgeleitet. Dies habe ich zur Grundlage gemacht. Hier ist der Fall so, dass der Vater ein Waisenkind war, über den keine Informationen vorhanden sind. Von Amts wegen wurde sein Geburtsort in Schlesien festgestellt, es gibt aber sonst keine Daten seiner Eltern. Deshalb die Ableitung über die Großmutter.
A: Nach Ihrer Beschreibung ist die Kette irgendwie unterbrochen. Das lässt sich erst in den Bundesstaaten heilen. Lesen Sie dazu das RuStAG §4 Abs. 2.
F: Ein Familienangehöriger von mir hat vor kurzem seinen Antrag abgegeben. In der Familie ist der Vater unehelich. Die Ausländerbehörde teilt nun mit, dass bis zum Jahre 1974 die deutsche Staatsangehörigkeit NUR vom Vater abgeleitet werden konnte. Sollte ich nun tatsächlich trotz unehelicher Geburt über den Großvater ableiten? Ich bin nach der RuStAG-Regel (ehelich--> väterlicher Linie, unehelich--> mütterliche Linie) vorgegangen.
A: Die Informationen reichen für eine Beurteilung nicht aus. Auch die Info von der Ausländerbehörde ist nicht hilfreich. Die schreiben immer irgendeinen Blödsinn. Vielleicht gab es ja einen Anerkenntnis des Großvaters.
F: Habe den Antrag vor ca 6 Wochen eingereicht mit Zeugen aber noch nichts gehört. Meine Eltern haben zwischenzeitlich den Schein richtig bekommen. Ist es sinnvoll diese Information nachzureichen? Wenn ja nur per Text oder auch Kopie der Scheine? Vielen Dank im Voraus schon für eure Antwort/Hilfe!
A: 6 Wochen ist doch ne normale Zeit. Nach 12 Wochen sollten Sie den Bearbeitungsstand energische nachfragen.
F: http://polizei.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=198
Auf den link sieht der Antrag bei uns aus.
Was halten sie davon?
Mit freundlichen Grüßen
A: Wir lehnen andere Anträge ab.
F: Bei uns im Antrag steht unten.
Ich bin informiert worden,dass die in meinem Antrag angegeben Daten aufgrund des Staatsangehörigkeitgesetzes vom 22.07.1913 in der Fassung und den dazu ergangenen Rechtsvorschriften erhoben und verarbeitet wird.
Wie kann man das deuten?
Mit freundlichen Grüßen Andy
A: Andere Anträge können wir so aus dem Zusammenhang nicht kommentieren. Antrag mit Ausfüllhilfe gibt es auf dieser Seite.
F: Guten Abend. Ich bin 1980 im Polnischen Teil der Provinz Ostpreussen in der Stadt Ortelsburg/Szczytno geboren. Gilt für mich das selbe Antragsverfahren oder gibt es da Unterschiede??? Wenn ja, worauf muß ich achten? Ich bedanke mich im voraus.
Gruß,
Sebastian.B.W
P.s Meine Mutter und Ich (6Monate alt) sind auch 1980 nach Westdeutschland gekommen.
A: Es ist genau das gleiche, wie bei allen anderen auch. Preußen ist und bleibt eben Preußen.
F: Hallo. Ich bin Halb Deutscher und halb Franzose. Ich möchte den gelben Schein beantragen, meine BRD Dokumente zurückgeben/auslaufen lassen und den französischen Pass beantragen. Inwiefern hätte dies Vor oder Nachteile für mich?
A: Um die Frage zum GS zu beantworten fehlen die Informationen. Die französische Gesetzgebung ist nicht unser Thema. Da Sie deutsch sind müssten Sie sich vermutlich einbürgern lassen.
F: Aber es geht doch um meine Abstammung. Selbst mit einem Franzosen verheiratet (wir sind getrennt und lassen uns scheiden), stamme ich von Mutter, Großvater und Urgroßvater (alles Preussen) ab, oder?
F: Wenn der Großvater -Sudetendeutscher - 1910 in Karlsbad geboren wurde, ( im Gemeindeverzeichnis finde ich es nicht) - kann trotzdem der Antrag F + V ausgefüllt werden? Danke!
F: Hallo, ich habe jetzt alle Urkunden über mich und meine Vorfahren zusammen. Jetzt habe ich noch eine Frage: Wäre es bei mir nicht vorteilhafter den Familienbuchauszug (beglaubigte Kopie) aus dem Familienstammbuch zunehmen statt der gewöhnlichen Heiratsurkunde? Weil im Familienbuch steht unter Punkt 7 ("Vermerk über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten als Nachweis") bei meiner Frau und mir folgendes: "Deutsche(r) Staatsangehörige(r)".
A: Nein Sie nehmen die Kopien der beglaubigten Urkunden.
F: Antrag/Ableitung: Wieder Dank für die flotte Antwort. Laut GG Art. 20 Abs.3 ist die Gesetzgebung der BRvD an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden - also gültige Gesetze. Da die BRvD nur eine Verwaltung ist, kann sie keine gültigen Gesetze Erlassen (auch nicht das StAG) sondern muss sich an die gültigen Gesetze halten (hier RuStAG). Habe ich das so richtig verstanden?
A: Ich meinte GG Artikel 20 Abs.1.
F: Hallo Ihr Lieben,
mir sind noch einige Fragen gekommen.
1. Da ich 2010 einen Franzosen in Frankreich geheiratet habe (und 2014 oder 2015 ein PA oder Reisepass nicht mehr zum Staatsangehörigkeitsnachweis ausreichte) trage ich trotzdem auf meinem Antrag F "verheiratet" und meinen angenommenen Familiennamen ein und reiche eine Kopie der Heiratsurkunde mit ein?
2. In der DVD wurde gesagt, die Geburts- und Heiratsurkunden müssten notariell beglaubigt sein; ist der Stempel und Unterschrift vom Standesamt nicht ausreichend?
3. Sollte ich für meine Kinder (2 und 5 Jahre) den Antrag FK erst stellen wenn ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis habe? Muss mein getrennter Mann als Sorgeberechtigter auch auf dem Antrag unterschreiben, auch als Franzose?
4. Leite ich meine Kinder von mir ab?
5. Muss ich für meine kleinen Kinder auch einen Ausweis vorzeigen oder reicht die entsprechende Geburtsurkunde?
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung
A: In Ihrem Fall weiß ich nicht, ob der GS Sinn für Sie macht. Durch Ihre Heirat bleiben Sie im StAG und kommen nicht ins RuStAG.
RuStAG §17 Abs. 6 Die Staatsangehörigkeit geht verloren für eine Deutsche durch Eheschließung mit dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Ausländer.
Somit bleibt Ihnen nur die Ersitzung. Dadurch ändert sich also nichts. Das betrifft auch Ihre Ehelichen Kinder. Eine Einbürgerung Ihres Mannes in die Republik des Bundes(BRvD) bringt auch nichts.
F: Ist es ratsam dem Antrag ein Schreiben hinzuzufügen, indem ich schon im Vorhinein klarstelle, dass meinem Antrag nichts hinzuzufügen ist ? Falls etwas geändert oder nachgebessert werden soll, bestehe ich auf Korrespondenz in rechtsverbindlicher Schriftform mit der Nennung der gültigen Gesetze oder man soll mir eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen, falls die Bearbeitung verweigert wird.
A: Die Frage habe ich Ihnen doch schon in Ihrer letzten Frage beantwortet (Das halte ich zwar nicht für Ratsam). Wenn Sie das machen wollen, ist das auch Ihre Entscheidung!!! Ich würden dem SB nicht ohne Strafbare Handlung Verurteilen und zum Reichsbürger machen. Das könnte für Ihren Antrag kontraproduktiv sein. Ich hoffe die Frage ist jetzt ausführlich genug beantwortet.
F: Antrag/Ableitung: Herzlichen Dank, Ihr Lieben, für die flotte Antwort. Ehrlich gesagt bin ich etwas unsicher geworden, vielleicht habe ich auch ein Brett vor dem Kopf. Ich besitze keine "deutsche" Staatsangehörigkeit (wie es das StAG §1 einem Glauben machen will), obwohl ich einen Reisepass habe. Dieser ist kein tatsächlicher Nachweis dass ich "Deutscher" gemäß StAG §1 bin, sondern er legt nur die Vermutung nahe, dass ich "Deutscher" bin. Was soll ich da nachweisen?
A: Aber eine Vermutung, also sollte man nachweisen das man NICHT Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Also RAUS aus dem StAG. GG §20 Abs.1 zu Hilfe nehmen.