F: Gut, vielen Dank.
Hab noch eine weitere Frage: Sobald ich den GS habe+richtigen Esta-Eintrag, würde meine Frau auch gerne den GS beantragen. Sie wird das wahrscheinlich nicht bis 1913 nachweisen können. Kann sie den Antrag auch stellen und sich auf Paragraph 6 des RuStAG beziehen, Staatsangehörigkeit in Preußen erworben durch Eheschließung. Steht das dann auch im Esta?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
A: Nein das lässt das StAG nicht zu.
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also ist es richtig, das wenn die Eltern 300 Tage nach der Geburt heiraten, das Kind noch als ehelich betrachtet wird?! Ist das im RuStAG geregelt? Falls die sich querstellen?!
A: 1. Ja 2. Nein im BGB aber Sie haben das Kind ja anerkannt, Das ist im RuStAG geregelt.
F: Hallo zusammen.
Mein erster Sohn ist unehelich geboren, ich habe die Vaterschaft 7 Tage nach seiner Geburt anerkannt, er hatte noch den Familiennamen der Mutter behalten. 7 Monate und 14 Tage nach seiner Geburt haben wir geheiratet und er hat auch dann unseren Familiennamen erhalten. Zählt er noch als eheliches Kind und wenn ja, mit welchem Gesetz und Paragraphen kann ich das den Behörden belegen falls die sich weigern, das er über RuStAG 1913 4.1 väterlich ableiten möchte?
A: Er muss über den Vater ableiten. Beweis sind die Unterlagen.
F: Ich muss Geburtsurkunden von Vater 1915 und Großvater 1885 aus Pommern Kreis Kolberg-Körlin beschaffen. Wie geht es am schnellsten?
A: Mit einen Schreiben an das Geburtsstandesamt. Anträge finden Sie unter Herunterladen.
F: Hallo
Ich habe beim Standesamt die Geburtsurkunde und den Auszug aus dem Geburtenregister meines Vaters beantragt und auch erhalten. Auf dem Auszug aus dem Geburtenregister ist die Eheschließung meiner Eltern vermerkt und auch die Eheschließung meiner Großeltern vor der Geburt meines Vaters. Muss ich die Eheurkunden meiner Eltern und meiner Großeltern trotzdem mit beilegen oder reicht das als Nachweis aus?
A: Eigentlich sollte das reiche. Das liegt aber am Sachbearbeiter.
21.10.2016
Helga Schamper
F: Ich habe in München bei der Stadt nicht gesagt bekommen, wo ich den Antrag einreichen kann. Angeblich gibt es weder einen Antrag noch einen Ausweis für die Zeit vor 1941. Bitte wo muß ich denn hingehen oder anrufen ?
Auch gibt es hier keinen Stammtisch.
Vielen Dank für die Antwort
F: Mojn,
eine vermutlich relativ einfache Frage:
Ich bin durch Bürokratie aus dem Gebiet der BRD hinausgedrängt worden (Familienzusammenleben ging mir vor Leben in BRD) und wohne daher in den Niederlanden. Wohin richte ich von hier aus am besten meinen Antrag zum gelben Schein? In NL? Konsulat? oder kann ich dass als Grenzgänger (in D voll steuerpflichtiger aufgrund Arbeit in D) auch in D machen?
Vielen Dank, bin auch gerne für einen link zu einem passenden Video dankbar.
Beste Grüße
Fritz aus Arnheim
A: Sie können die Unterlagen direckt an die BVA nach Köln schicken. Oder über Konsulat.
F: nochmals zu meiner Frau:
bevor es Missverständnisse gibt.
Sie hat ebenfalls den Staatsangehörigkeitsausweis (gelben Schein) erhalten.
Grundlage war jedoch die Einbürgerungsurkunde als Nachweis. Dort müsste ja die deutsche Abstammung bereits geprüft worden sein. Wir haben die väterlichen Vorfahren hier nicht mehr bis 1914 belegt.
Der Auszug aus dem Melderegister weist folgendes aus:
Staatsangehörigkeit deutsch. Glaubendmachung durch Einbürgerungsurkunde oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Datum 16.01.1991
Glaubendmachung steht dann auch noch Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis
Datum 10.08.2016
So steht es auch im EStA Register
Somit sollte alles i.O. sein - oder?
Besteht die Möglichkeit die damalig eingereichten Unterlagen zur Einbürgerung in einem Amt oder Register einzusehen?
A: Mit einen Basis Einbürgerungsurkunde ist hier nicht ok. Es ist eine Einbürgerung in die Republik des Bundes also in der BRvD. Das hat nichts mit dem Staatsangehörigkeitsausweis zu tun. Der kann so Maximal durch Ersitzung erworben werden. Zu den Unterlagen sollten Sie das Ausländeramt befragen und nicht uns.
F: Hallo,
2 Fragen:
a) wie kann ich erwirken, dass in meinem gelben Schein (den ich noch nicht beantragt habe) mein Vor- und Familienname in Kleinbuchstaben geschrieben sein wird, da dies ja äußerst wichtig zu sein scheint:
"...Wir selber sind damit keine natürlichen Personen mehr sobald unser Name in Großbuchstaben geschrieben ist!!
Warum?
Weil du damit nach der DIN 5007 eine Verschmelzung mit DIR als beseelter Mensch mit deiner gleichen, als Juristische Person eingehst, und somit zustimmst, dass du eine Sache nach BGB Untertitel 3 Absatz 2 §90 bist.
EINE SACHE HAT KEIN RECHT AUF RECHTLICHES GEHÖR etc.
Wir werden dann als Firma behandelt und unterliegen dem Handelsrecht, das auf See gilt.
DAS HEIßT ALSO:
Mit der Beantragung und der Unterschrift unter den Bundespersonalausweis unterstellt sich jeder Deutsche freiwillig mit Unterschrift besiegelt, der Wirtschafts- und Verwaltungseinheit NGO (Non Government Organisation - NichtRegierungsOrganisation)
Bundesrepublik Deutschland GmbH / Bund" aus ´Reisepass des Deutschen Reiches`von Paul3Kalkbrenner
b) mein Reisepass (mit rotem Einband) ist in 2003 abgelaufen. Sollte ich diesen verlängern lassen? Vor oder nach Erhalt des gelben Scheins?
LG Bibi
A: Indem Sie den Antrag richtig ausfüllen und keine Kopie der Peros oder Pass zulassen. Der Unterschied zwischen jur. Person und nat. Person liegt nicht an der Schreibweise. Sondern am Namen und Familiennamen und die Anrede. Eine nat. Person hat keine Anrede(Herr, Frau). Das andere sind nur zugeordnete Rechte der Person. Ob Sie Ihren Reisepass verlängern lassen ist und bleibt Ihre Entscheidung. Das ist auch für die Beantragung nicht von Bedeutung. Ausweise aus der Reichsdruckerei sind Blödsinn. Aber auch Ihre Entscheidung. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Mensch und Person!
F: Sorry, dann noch ein kleine Ergänzung/Präzisierung: es ist schon ein beglaubigter Registerausdruck mit Unterschrift vom Standesbeamten sowie Siegel des Standesamt mit den Daten aus einer normalen Heiratsurkunde nur eben mit Zusatzangaben wie Staatsangehörigkeit: deutsch sowie Namensführung in der Ehe: deutsch.
A: Dann verwenden Sie die doch.
F: Habe neue Abschrift von Heiratsurkunde vom Standesamt angefordert. Bekam jetzt 3-seitigen Auszug aus Eheregister mit Zusatzangaben wie Staatsangehörigkeit: deutsch, Namensführung in der Ehe: deutsch. Ist das auch verwendbar?
A: Nein, verwendbar sind nur Urkunden oder beglaubigte Kopien und beglaubigte Abschriften.
F: Hallo ....Bereits im Jahre 2004 habe ich einen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten. Leider habe ich dieses Dokument durch Umzug etc. verloren. Nun habe ich bei der selben Behörde den Verlust, zunächst formlos, mündlich angezeigt und um Ausstellung eines neuen Ausweises gebeten. Diese Behörde ( Einwohnermeldeamt Hansestadt Lüneburg) hat die Verlustmeldung auch akzeptiert, schriftlich bestätigt, verlangt nun aber, erneut einen Antrag zu stellen mit allen erforderlichen Nachweisen etc. da man angeblich nicht auf die "alten Dokumente" zugreifen könne (und wie müdlich erklärt wurde, dieser Ausweis nur max. 1 Jahr gültigkeit habe). Kommt dieses nicht, wie "Volker" im neuesten "Kulturstudio"-Video erklärt hat, der Aberkennung der Staatsangehörigkeit gleich, welche ja nach Art. 16 GG ncht zulässig ist? Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Vielen Dank und schöne Grüße
A: Nein, nur ein Ablehnungsbescheid kommt dem Entzug gleich. 2004 wurden die Staatsangehörigkeitsausweise noch mit 10 Jähriger Gültigkeit ausgestellt. Also macht es Sinn den Antrag mit derzeitigen Wissenstand neu zu stellen.
F: Hallo,
reichen zur Ableitung für jede Generation Geburts- und Heiratsurkunden? In welchem Fall benötige ich Sterbeurkunden?
A: Falls die Geburtsurkunden nicht greifbar sind.
F: Ich bin noch an meiner ahnenforschung dran und möchte wissen, ob schlesien auch dazu zählt, um den gelben schein beantragen zu können. Immerhin ist nur die rede von preußen. Sehe ich mir die karte von 1913 an, dann beinhaltet das deutsche reich auch die stadt katowice.
A: Kattowitz {Stadt}
Stadtkreis Kattowitz %u2013 Königreich Preußen
F: Hallo, bei der Durchsicht der Heiratsurkunde meiner Eltern von 1949 gibt es den Hinweis auf die Eheschließung meiner Großeltern. Dort sind zwei verschiedene Daten eingetragen: Eheschließung des Mannes, 5. September 1931 Qedlinburg, Eheschließung der Frau, 23.Juni 1928 Hannover. Ich vermute damalige Vorschriften, seitens des Militärs. Ab einem gewissen Rang durfte erst geheiratet werden. Kann das sein? Welche Linie verfolge ich jetzt weiter? Großmutter oder Großvater? Das Stammbuch meiner Großeltern ist verschollen. Grüße Gerhard
A: Kuriose Situation!!! Damit fehlt uns die Erfahrung.
F: Antrag abgegeben. Kam Nachforderung anzugeben ob ich und Vater von dem ich RuStAG ableite bei Militär waren. Kann ich hierzu Angaben machen?
A: Ja so lange Sie nicht für die BRD eintragen, sondern Bund oder Deutschland.
F: Hallo, Eltern (Bj 40er) haben BVA-Antrag schriftlich eingereicht mit Geburtsurkunden und Heiratsurkunden zurück bis vor 1900. Haben noch eine Stufe weiter abgeleitet mit noch einer grafischen Übersicht über Abstammung zur einfacheren Nachverfolgung. Amt hat schriftlich Eingang bestätigt und bittet nun noch um folgende Unterlagen: Kopie von Personalausweis/Reisepass von beiden, neue Abschrift ihrer Heiratsurkunde, Militärzeiten des Ehemanns, Erweiterte Meldeauskunft vom Meldeamt beider Einreicher, Aufenthaltsorte von Geburt und Aufenthaltszeiten von Geburt bis Tod ihrer Väter, Angaben über Militärzeiten von Ihren Vätern (Bj Anfang 1900) Meine Fragen: a) Was kann oder soll man ggf schicken und b) was darf man definitiv nicht da es schädlich wäre/negative Auswirkung auf den Antrag hätte. Dürfte alles bekannt sein bis auf 1 Militärzeit eines Vaters. (Dass Kopie PA und RP nicht erlaubt sind und man sich bei Abholung ausweist ist mir bekannt.) Danke im Voraus für eure Hilfe und klasse Arbeit!
A: Die Eigenen Aufenthaltszeiten sind ja in Ordnung, aber die der Vorfahren sind wohl nicht mehr zu ermitteln.
F: Hallo
Ich brauch die Geburtsurkunde von meinem Opa und meinem Uropa.
Die Heiratsurkunde von meinem Opa habe ich da steht auch der Name von meinem Uropa drauf.
Nun habe ich versucht über Danzig die Geburtsurkunden zu bekommen, aber von da erhalte ich keine Antwort.
In Berlin im Staatsarchiv habe ich es auch versucht, Wartezeit 19 Monate.
Gibt es noch eine änder Möglichkeit?
Vielen Dank im voraus!
F: Bin Pole und habe keine BRD Papiere. Meine Vorfahren stammen aus Deutschland, komme auch vor 1913.
Womit weise ich mich bei Antragstellung aus? Polnischer Ausweis oder Pass?
Was bin ich dann ? Müsste ja 8 Jahre aufenhalt hin BRD haben um Eingebürgert zu werden!?
A: Warum wollen Sie sich ausweisen? Ihre Geburtsurkunde ist doch schon in den Unterlagen. Als Deutscher brauchen Sie sich auch nicht einbürgern lassen. Einfach Ihre Unterlagen an die BVA schicken.
F: Hallo, ich habe ein Problem mit der Antragstellung zur Staatsangehörigkeit. Ich war heute bei der Ausländerbehörde, und mein Antrag wurde nicht angenommen. Ich wurde am Schalter einfach stehengelassen. Kennen sie nicht, wissen sie nicht, die Vorgesetzte ist auf einem Seminar, gibt keine schriftl. Erklärung... Ich muss dazu sagen, ich würde von einem Neubürger am Schalter empfangen, vielleicht lags auch daran, dass ich eine Frau bin da brauch man keinen Respekt haben... Bei diesem " Herrn " hat selbst die Drohung mit einer Fachaufsichtsbeschwerde nichts geholfen. Ich weiß nun nicht wie ich da überhaupt zu meinem Recht kommen soll. Vielleicht habt ihr einen Tipp?
A: Lesen Sie den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.
F: Hallo und guten Tag.
2 Fragen habe ich an Euch;
1. Mein Vater kennt seinen Vater, meinen Opa nicht. Ist unehelich im Krieg gezeugt worden.
Wie kann ich väterlicher-seits herleiten, wenn kein Name, nichts vom Großvater bekannt ist?
2. Als ALG2 - Bezieher. Wird der Staat die Leistung streichen, wenn man sich abmeldet aus der BRiD , bzw. den Rechtskreis (GS) wechselt?
Vielen Dank für Antworten hierauf.
Grüße
F
A: 1. Bei unehelicher Geburt geht es ganz normal über die Mutter weiter.
2. Welcher Staat? An der jur. Person ändert sich nichts. Diese können Sie doch weiter als Begünstigter nutzen. Eine Streichung der Leistung können nur Sie durch das abmelden der Wohnhaft der jur. Person auslösen.
F: Ich habe hier u.a. zwei Originaldokumente über die Abstammung meiner Vorfahren vorliegen, zum einen den Ahnenpaß und zum anderen den Ariernachweis.
Aus beiden geht die Abstammung lückenlos hervor; könnte man diese Dokumente zum Nachweis der Staatsangehörigkeit nutzen?
A: Ja selbstverständlich. Ich würde die Dokumente aber nicht aus der Hand geben.
08.10.2016
NatuerlichePerson
F: Gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), §3 Absatz 2 gilt, "... die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein ... oder Personalausweis ausgestellt wurde. ...".
Bedeutet das, dass jemand der für die Dauer von mindestens zwölf Jahre über einen Personalausweis verfügt im Grunde, bis auf kleine Ausnahmefälle, die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat?
Wenn ich das richtig verstehe leitet sich doch daraus auch ein Recht für ihn/sie ab, sich diese bestätigen/beglaubigen/beurkunden zu lassen?
Besten Dank!
A: Das sind unterschiedliche Gebietsstände. Der Gebietsstand Ersitzung bringt einem gar nichts. Schauen Sie sich die Tabelle unter Praktisches an. Dort sind alle Gebietsstände aufgelistet.
08.10.2016
Michael Wagner
F: F: Zwei Fragen ähnlicher Thematik: 1. Kann ein nicht ehelicher Sohn gegebenenfalls auch über seinen Vater ableiten, sofern dieser bereits seinen "Gelben" - nach RuStAG §4 Abs. 1 natürlich - innehat? 2. Wie verhält es sich mit - angeblich zwingend - zu beantragenden Geburtsurkunden für eheliche Kinder bei vorhandenem Gelben? Vielen Dank Michael Wagner
A: Nein, das ist ohne die Anerkenntnis der Vaterschaft nicht möglich. Es gibt auch keinen Unterschied beim Beantragen der Geburtsurkunden.
Vielen Dank.
Eine Vaterschaftsanerkennung liegt selbstverständlich vor! Somit kann der Sohn also tatsächlich über seinen Vater ableiten?
Nach einigen Aussagen im Netz ist die GU doch genau der Unterschied zwischen Mensch mit StA und Person ohne StA, oder was verstehe ich daran nicht?
A: Ja!!!
Der Antragsteller hat den Nachweis doch noch gar nicht geführt.
07.10.2016
Michael Wagner
F: Zwei Fragen ähnlicher Thematik:
1. Kann ein nicht ehelicher Sohn gegebenenfalls auch über seinen Vater ableiten, sofern dieser bereits seinen "Gelben" - nach RuStAG §4 Abs. 1 natürlich - innehat?
2. Wie verhält es sich mit - angeblich zwingend - zu beantragenden Geburtsurkunden für eheliche Kinder bei vorhandenem Gelben?
Vielen Dank
Michael Wagner
A: Nein, das ist ohne die Anerkenntnis der Vaterschaft nicht möglich. Es gibt auch keinen Unterschied beim Beantragen der Geburtsurkunden.