F: Hallo zusammen,
wenn meine Urgroßeltern und Großeltern in der Slowakei und erst meine Eltern in Deutschland geboren sind, habe ich dann überhaupt eine Chance auf den Gelben Schein vor 1913?
Wenn ich alles Recht verstanden habe, dann bin ich auf Lebenszeit Sklave in meinem Land. :-(
Das ist irgendwie zum Verzweifeln.
Über eine kurze Auskunft (ja, nein) würde ich mich schon sehr freuen.
Vielen Dank!
A: Ihre Urgroßeltern und Großeltern können nicht in der Slowakei geboren sein. Die gab es da noch nicht. Also Unterlagen zusammen sammeln und los.
Sudetendeutsche
F: War heute mit meinen Anträgen im Landratsamt. Der Sachbearbeiter belächelte mich und sagte ich sei BRD Feindlich und er könnte mich beim Verfassungschutz melden. Meine Anträge hat er nicht angenommen. Was kann ich tun. Danke.
A: Lesen Sie unter Erprobtes den gelben Artikel. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollten Sie machen. Wenn diese kein Erfolg hat, weitergehende Dienstaufsichtsbeschwerden machen.
15.09.2016
Der Orange-Ritter
F: Antrag/Ableitung/Adoption
Auf meine Frage vom 13.09.2016 habe ich folgende Antwort erhalten:
Im RuStAG heißt es Legitimation, den Begriff Adoption gab es noch nicht. Bei Ihnen bleibt es bei 4.1. Dazu habe ich weitere Fragen.
- Wieso 4.1?
- Muss ich über meine leibliche Mutter ableiten?
- Kann das StAg von 1977 bzw. 1999 rückwirkend auf den Adoptionszeitpunkt von 1968
angewendet werden?
A: Ihr Vorfahre von dem Sie Ableiten ist nicht adoptiert worden, aber Sie leiten von dort ab.
Bei Adoption immer über den Adoptivvater.
Das StAG kommt in Ihrem Fall nicht zu Anwendung.
F: Guten Morgen und danke für die schnelle Antwort (14.09.). Um auf Ihre Frage zu kommen, meine Mutter hat den Familiennamen ihres geschiedenen Mannes (meines biologischen Vaters) beibehalten bis heute, somit hatte auch ich den Familiennamen meines "Erzeugers" (mein Mädchenname) bis zu meiner Eheschließung. Ich hoffe aufgrund dieser Angaben können Sie mir weiterhelfen. Könnten Sie mir bitte noch diese Frage beantworten: Sind die Urkunden der DDR bei der Beantragung auch gültig? Herzlichen dank für Ihre Hilfe
A: Das macht es leider etwas komplizierter. Sie sollten Prüfen ob eine Vaterschaftsanerkenntnis vorhanden ist. Dann geht es über den Vater ansonsten Mutter.
F: Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Deutscher (deutschstämmig) aus Rumänien (Donauschwabe bzw. Banater Schwabe).
Mein Stammbaum reicht zurück bis zur Zeit der Auswanderung meiner Vorfahren aus dem süd- / südwestdeutschen Raum (Bayern, B-W, Pfalz, Saarland bis Elsaß-Lothringen). Mein Vater war als Deutscher (damals ebenfalls in Rumänien lebend) während des II. WK. in die deutsche Armee einberufen worden und ist nach engl. und amer. Gefangenschaft wieder zurück ins Banat (Rumänien).
Ich möchte gerne den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuSTAG beantragen.
Ist das in meinem Fall möglich?
Was muss ich dafür unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus.
A: Selbstverständlich ist das in Ihrem Fall möglich. Wie alle anderen auch, Antrag ausfüllen, Kopie der Urkunden anhängen und einreichen.
F: Guten Tag, ich habe folgendes Problem was ich auch aus den vorangegangenen Antworten nicht lösen kann. Mein leiblicher Vater hat meine Mutter während der Schwangerschaft verlassen und sie sind noch vor meiner Geburt geschieden (ehem. DDR). In meiner Geburtsurkunde (original beglaubigt durch DDR) steht bei Eltern mein "Erzeuger" und meine Mutter drin. Über welche Linie muß ich jetzt ableiten, meine Mutter und deren Vater usw. oder mein leiblicher Vater und dessen Vorfahren? Sind die Urkunden der DDR bei der Beantragung auch gültig? Ich hoffe das Ihr mir helfen könnt. Vielen Dank
A: Die Informationen reichen für eine Bewertung nicht aus. Aus den Daten würde ich sagen über die Mutter. Die Frage ist welchen Namen Sie tragen? Den des Erzeugers(Anerkenntnis) oder den der Mutter? Trug Ihre Mutter noch den Familienname des Erzeugers nach der Scheidung?
TS3 GS Server
F: Hallo!
Meine Fragen wären:
Gibt es die Anträge bis zum Ururgroßvater?
Falls nicht, wie kann ich das Problem lösen?
Danke im vorraus.
A: Nein leider nicht! Kreatives Malen.
13.09.2016
Der Orange-Ritter
F: Antrag/Ableitung/Adoption
Ich war heute bei der zuständigen Ausländerbehörde und habe meinen Antrag für den Staatsangehörigkeitsausweis abgegeben. Es lief alles sehr sachlich und höflich ab. Beim Punkt Adoption wurde es etwas holprig.
Ich (unehelich geboren) wurde 1968 im 2. Lebensjahr adoptiert (Meine leibliche Mutter hatte mich zur Adoption freigegeben). Nun behauptet der Sachbearbeiter, da es im RuStAG keine Adoption gab (erst mit dem StAG von 1999, später sagte erst mit dem StAg von 1977) und deshalb die Ableitung der Abstammung über den Adoptivvater (wie im Antrag beschrieben) nicht möglich ist. Er werde ggf. weitere Unterlagen nachfordern.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich meine Staatsngehörigkeit über meinen Adoptivvater durch Abstammung bekomme? Welches gültige Gesetz ist hier maßgebend (§5 RuStAg?)?
A: Im RuStAG heißt es Legitimation, den Begriff Adoption gab es noch nicht. Bei Ihnen bleibt es bei 4.1.
F: Warum Stichtag 1.1.1914
Mein Opa ist März 1914 ...... und nun?
Frühere Vorfahren kann ich nicht nachweisen.
1.1.14 war die Inkrafttretung des Gesetzes - warum hat das eine Bedeutung?
Kriegsausbruch war doch erst im August 1914 - dieses Datum könnte ich als Grund verstehen - oder der Tag des Kriegsendes.
A: Das Datum ist das Jahr der Einführung des RuStAG. Natürlich geht auch bis zum 27.07.1914 (beginn 1 WK). Das absolute max. Datum ist der 08.11.1918. Der letzte Tag vor der Weimarer Republik. Die Ableitung ist nicht ganz sauber, aber möglich (nur in Notfällen).
F: Danke für die schnelle Antwort! :) Um für mich Klarheit zu haben; eine Staatsangehörigkeit nach RuStaG wird es für mich wohl nicht geben? Ich werde wohl die Staatsanghörigkeit aus den 30er Jahren bekommen, die Hitlersche, oder?
A: Nein, die Vorfahren sind doch deutscher Volkszugehörigkeit.
F: Mein Großvater wurde 1902 in Nixdorf (Sudetenland) geboren und mein Vater 1932 in Wölmsdorf (ebenfalls Sudetenland)geboren. Beide sind eheliche Kinder deutschstämmiger Eltern. Das geht aus dem Auszug des Geburtenbuchs jeweils hervor.
1.) Trage ich auf der Anlage V des Vaters und Großvaters bei Geburtsstaat "Sudetenland" ein, oder lasse ich dies besser frei?
2.) Trage ich auf der Anlage V des Vaters und Großvaters auch den Geburtskreis "Schluckenau" ein, oder lasse ich dies auch besser frei?
Über eine präziese Angabe würde ich mich sehr freuen.
A: Tragen Sie dort Sudetenland ein.
F: So ein Mist!!! - ich hab doch tatsächlich meinen Personalausweis bei der Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises zugelassen. Wie kann ich diesen Fehler korrigieren; welche Konsequenz/Fehler sind dadurch für mich entstanden; sehe ich dadurch gewisse "andere" Eintragungen im Staatsangehörigkeitsausweis oder im EStA-Register? Benötige unbedingt Hilfe!
Liebe Grüße
Alex
A: Das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen. Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken.
F: Hallo, ich habe meinen Antrag eingereicht, dieser ist in Bearbeitung.
Leider habe ich sämtliche Angaben in Großbuchstaben geschrieben, auch meinen Namen.
Was soll ich tun? So laufen lassen oder die Seite 1 des Antrags korrigiert nochmals an das
Landratsamt nachsenden?
A: Nichts, es sollte keine Auswirkungen haben.
F: Ich besitze meine Geburtsurkunde, die Sterbeurkunden meines Vaters und Großvaters. Der Großvater wurde 1888 in Paderborn ( Westfalen ) geboren. Die Heiratsurkunde meines Großvaters kann ich vermutlich nicht besorgen. Genügen für den Antrag auch die Geburts - und Sterbeurkunden ?
A: Für die Glaubhaftmachung reicht das eigentlich. Die Frage ist ob das der Bedienstete das auch so sieht.
F: Hallo, ich habe folgedes Problem, es geht um meine Abstammung und zwar bin ich unehelich Geboren und meine Mutter ist ehelich geboren, meine Mutters Vater ist unehelich geboren glauben wir jedenfalls, er wurde aber Adoptiert als Kleinkind. Von der Leiblichen Mutter ist nix zu finden beim Standesamt und in der Kirche. Die Pflegeeltern sind uns nicht bekannt und beim Standesamt und Kirche gibt es nix dazu. Da mein Opa nicht darüber gesprochen hat über seine Kindheit, ist da leider nix bekannt. Was machen ich da denn jetz, ich bleib quasi bei 1940 hängen und komm nicht weiter. Wenn ich von meiner Großmutter ableiten würde, würde ich bis 1896 kommen.
Aber das geht nicht oder? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Beste Grüße
Danny
A: Sie sollten(müssen) die Line über den Adoptivvater verfolgen.
F: Hallo,
Habe GS erhalten, Angaben erworben am und erworben durch fehlen.
Beschwerde beim Bearbeiter erfolglos, daraufhin Beschwerde beim Landrat.
Antwort: Der Grund des Erwerbs der dt. Staatsangehörigkeit ( erworben durch ) ist nicht in § 33 Abs. 2 StAG enthalten und kann somit auch nicht an das Register des Bundesverwaltungsamtes übermittelt werden. Gibt es Erfahrung hinsichtlich Klagen dagegen bzw. hat es Sinn weitere Beschwerden bei der Ausländerbehörde Sachsen oder Bundesverwaltungsamt zu führen.
Besten Dank für die Antwort im voraus.
A: Lesen Sie die 5 Beiträge unter Ihnen!
F: Ich habe meinen Antrag auf den gelben Schein schriftlich eingereicht. Nun bekam ich Post, dass die Sachbearbeiterin noch Einsicht in die Originaldokumente benötige
(vermutlich die Originale der beglaubigten Ablichtungen der Geburts- und Heiratsurkunden).
Diese hatte ich als Kopien eingeschickt. Dazu soll ich telefonisch einen Termin vereinbaren und zum Termin dann Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Frage 1: Was soll ich jetzt tun? Den Termin vereinbaren und die Originale mitbringen?
Frage 2: Wäre es besser die Originale wieder mit der Post einzusenden?! (Obwohl Originale eigentlich nicht eingeschickt werden sollen)
Sicher wollen die eine Kopie meinens Personlausweises machen. Reisepass habe ich nicht. Danke für Ihre Mühe!
A: Machen Sie den Termin und lassen sich nichts erzählen. Wichtig lassen Sie keine Kopie des Perso%u2018s oder Pass zu.
F: Hallo an alle hier im Forum!
Ich habe einen Staatsangehörigkeitsausweis (gelber Schein) einfach unaufgefordert im Jahr 1982 (bei der Beantragung meines damaligen "grünen" Ausweises)in Berlin vom Senator für inneres erhalten. Zumindest sieht dieser Schein genauso wie der (gelbe Schein). Allerdings hat er einer Gültigkeit von 10 Jahren bis zum Jahr 1992.
Was soll ich darunter verstehen? Ist er der begehrte (gelber Schein) oder etwas anderes? Wenn Ja, kann ich den einfach verlängern lassen oder ist eine neue Beantragung nötig?
Danke Sehr im Voraus für die Antworten
A: Die Wahrscheinlichkeit das der GS richtig abgeleitet ist, ist sehr gering. Also sollte der GS neu beantragt werden. Akteneinsicht könnte dabei helfen.
F: Mein Urgroßvater ist 1870 in Sudetengau/ Böhmen geboren und hat dort 1890geheiratet,lebten dann aber ab 1900 in Sachsen. Mein Großvater ist genau im August 1914in Sachsen geboren.Kann ich trotzdem den Staatsangehörigkeitsnachweis nach RuStAG beantragen?
Vielen Dank!
A: Ja kein Problem wir haben auch schon Leute mit 1916 und 1917. Ist nicht die ganz saubere Lösung aber machbar.
F: Hallo Community,
ich habe da einige Fragen zum Antrag:
Ich bin in Schleswig-Holstein geboren, meine Eltern in der Türkei. Seit 1996 besitzen wir alle zusätzlich die "deutsche Staatsangehörigkeit" - also zu der Türkischen! In meinem Führungszeugnis z.B. steht auch unter Staatsangehörigkeit "deutsch, türkisch"! Habe ich denn die Möglichkeit, einen GS zu bekommen???
Ich muss doch dann im Antrag unter 3.4 "Geburt in Deutschland als Kind ausländischer Eltern" ankreuzen - oder? Dann 3.5 "Einbürgerung"? Und wie sieht es mit 3.8 "Sonsitges" aus? Muss ich die Spalte auch noch ausfüllen? Also mit "Abstammung gemäß §4 Abs.1 RuStAG (Stand 22.07.1913)???
Wie sieht es weiterhin dann mit der Anlage V aus? Mein Großvater ist ebenfalls in der Türkei geboren! Wo mein Urgroßvater jedoch geboren ist, weiß ich leider nicht! Wie kann ich hier voran gehen bzw. was benötige ich in meinem Fall für Unterlagen?
Vielen Dank im Voraus. MfG
7.1913)"
A: Nein Ihre Staatsangehörigkeit ist schon geklärt. Sie haben schon einen Grüne Einbürgerungsurkunde. Damit sind sie schon in die Republik des Bundes (BRvD) Eingebürgert. Eine Staatsangehörigkeit eines anderen Bundesstaates können Sie nicht erreichen.
F: Hi ihr lieben Menschen.
Mein Vater hat den GS, das weiß ich!
Ich bin ehelich geboren, habe jedoch keinerlei Kontakt mehr zu meinem Vater und demzufolge auch die ganzen Urkunden und Dokumente der Vorfahren nicht mehr.
Kann ich mir eine Geburtsurkunde von mir und von meinem Vater bestellen und damit meinen Antrag stellen? wenn ich angebe dass mein Das schon den GS hat und ich ehelich bin ist ja klar, dass ich über den Vater ableiten muss und das hat er ja bereits nachgewiesen, da er den GS hat...
Könnte diese Nummer Erfolg haben?
A: Die benötigten Urkunden bekommen Sie beim Geburtsstandesamt Ihrer Vorfahren. Auf den GS Ihres Vaters sollten Sie sich nicht beziehen. Der könnte falsch abgeleitet sein.
F: Also, liebe Freunde! Zu Richtistellung bezüglich Ostpreußen: Ostpreußen ist geteilt in einen südlichen Teil, nennt sich Ermland und Masuren und wird von Polen verwaltet, und einen nördlichen Teil, das Gebiet um Königsberg und dem Samland und wird von Russland verwaltet (Kaliningrader Oblast). Das nur um Irrtümern vorzubeugen!
F: Zur Frage von Kerstin vom 2.9.: Im polnischen Teil von Ostpreußen sind die Ehe- u. Geburtsurkunden nur bis 1938 vorhanden, zu mindest im Standesamt Rastenburg/Ketrzyn. Kann natürlich von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich sein. Die Urkunden nachfolgender Jahre befinden sich im Standesamt I in Berlin. Wartezeit 20 Monate. Gehen Sie zu dem nächsten Standesamt. Die Standesämter führen ein Verzeichnis über die ostdeutschen Standesämter, in denen die Vefügbarkeit der Jahrgänge aufgelistet sind.
05.09.2016
gelber schein für sudetendeutsche
F: nachforschungen, ob ein flüchtlingsausweis ausgestellt wurde : herr siebenbürger, SG 15, regierung von mittelfranken, nürnberg. er verwaltet das archiv 0911/2352 206
05.09.2016
gelber schein für sudetendeutsche
F: lieber robert, wenn deine großeltern nach der vertreibung einen vertriebenausweis bekommen haben, sind sie als deutsche staatsbürger anerkannt worden und du bekommst deinen gelben schein. so hat es bei mir geklappt