F: Ich möchte den Antrag schriftlich einreichen.
Die amtlich beglaubigten Ablichtungen der Geburts- und Heiratsurkunden, kann ich die nochmal kopieren und diese Kopien dann einreichen oder die Originale?
Ich habe eine aktuelle Meldebestätigung. Sollte ich diese auch in Kopie schriftlich mit einreichen?
A: Es werden immer nur Kopien eingereicht. Die Meldebestätigung kann gleich mit bei.
F: Habe für unsere gesamte Familie den Gelben Schein bekommen. Mein Esta-Eintrag und der unserer beiden Kinder ist ok. In allen drei Fällen: Geburt (Abstammung), §4 Abs. 1 (Ru)StAG. Mein Mann und ich sind verheiratet, also leiten unsere Kinder über ihn ab. Die Kinder haben den "richtigen" Eintrag und mein Mann (der adoptiert ist!) hat folgenden Eintrag: Erworben durch: "Annahme als Kind (Adoption), §6 StAG
????
Wie kann es bei unseren Kindern "richtig" sein, also nach (Ru)StAG und bei ihm nicht? Wie müsste sein Eintrag "richtig" lauten bzgl. der Adoption?
A: Der Eintrag musste dort genau wie bei den Kindern sein.
F: Hallo , würde gerne wissen ob RuStAg bei mir greift ..
Mein Ur-Opa ist 1908 in deutsch liebau geborenen , mein Opa 1940 auch in deutsch liebau geboren ..
Frage greift RuStAg 1913 bei mir ?
A: Wenn sie deutscher Volkszugehörigkeit sind!!!
F: ich habe den gelben schein beantragt.
dem antrag habe ich KEINE kopie meines personalausweises begefügt.
dies bemängelt die dame im landratsamt.
muß ich den personalausweis in kopie dem antrag beifügen ?
A: Nein auf keinen Fall!!! Sie können sich bei Abholung Identifizieren.
F: Rückfrage zu Ihrer Antwort vom 20.07.2016:
Leider muss ich nochmals nachhaken; Eine deutsche Staatsangehörigkeit, die 1970 festgestellt wurde, müsste doch (bis 2000) das Abstammungsprinzip gelten.
Bei meinem Vater (*1906) steht im Familienbuch "Deutsch durch Abstammung".
Wie auch immer; kann ich auf Basis dieses Status einen Gelben Schein gemäß Rustag bekommen? Danke
A: Ja selbstverständlich!!!
F: Gibt es auch eine Ausfüllhilfe für den Antrag Kinder unter 16J?
Desweiteren steht ganz oben auf Anlage V, dass der Antragsteller seinen "Namen", Vornamen u. Geburtsdatum eintragen soll. Wenn ich also den Familiennamen unter Name angebe, wird also nichts schiefgehen - bzgl. der jur. Person? Hoffe ich hab die Frage halbwegs verständlich ausgedrückt.
A: Nein der ist identisch bis auf das Sorgerecht.
F: Hallo,
Ohne es bewusst zu wissen hat damals meine deutsche Mutter nachhaltig bewirkt das ich als Deutscher Staatsangehöriger mit gelben Schein der bis 1988 befristet gültig war und in dem berliner Bezirk damals ausgestellt wurde in dem ich lebte,galt.Kann ich den verlängern oder muss der basierend auf dem Alten neu ausgestellt werden?
A: Zuerst würde ich mal Recherchieren, ob richtig Abgeleitet wurde. Dann kann man entscheiden das beim Neuantrag verwendet oder nicht.
F: Hallo, reichen Kopien aus dem Familienstammbuch die ich selber anfertige oder muss ich diese Kopien nochmals beglaubigen lassen? Danke
A: Die Kopien sollten reichen.
F: Hallo, auf dem Antrag F muss ich ja unterschreiben, dass unvollständige Angaben zur Rücknahme des Staatsangehörigkeitsausweises führen können. Ist es trotzdem okay, die Aufenthaltszeiten und den Militärdienst wegzulassen?
Außerdem habe ich noch folgende Frage:
Mein Vater hat eine Niederländerin geheiratet ( = meine Mutter ;-) . Im Familienbuch steht unter Punkt 7. "Vermerk über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis" Folgendes bei meinem Vater:
Deutscher Staatsangehöriger, STAAusw. des Ordnungsamtes Mannheim vom 07.11.1975.
Diesen hat er leider nicht mehr und weiß auch garnicht, was er damals beantragt hatte. Sollte ich mich darum kümmern? Mannheim ist für mich leider nicht um die Ecke, ich müsste mich also telefonisch oder schriftlich an das dortige Ordnungsamt wenden... macht das überhaupt Sinn?
vielen Dank für Eure Hilfe
A: Nein das ist natürlich nicht in Ordnung. Ihre Aufenthalts und Militärzeiten gehören dort rein. Das Risiko mit Ihrem Vater sollten Sie aus dem Weg gehen.
F: Guten Tag, ich habe ein Problem. Wie bereits weiter unten beschrieben sind meine Urgroßeltern in Sodargen http://wiki-de.genealogy.net/Sodargen geboren. Dieser Ort existiert heute aber nicht mehr. An welche Stelle kann ich mich in diesem Fall wenden um Unterlagen zu erhalten?
Geheiratet heben meine Urgroßeltern in Danzig, dort habe ich bereits die Heiratsurkunde, wie hier empfohlen wurde, direkt beantragt.
Vielen Dank und liebe Grüße.
A: Die Kirche im ehem. Sodargen sollte Ihnen weiterhelfen.
F: 1. frage in anlage F. Punkt 1.6 Geburtsstatt : was muß ich da rein schreiben (Sachsen Preußen ) ?? komme aus Zwickau und bin in Zwickau auch Geboren. 2. Frage Punkt 1.11 Wohnsitzstat :muß ich da Zwickau Preußen rein schreiben ???
F: Ich möchte den Antrag für den Staatsangehörigkeitsausweis schriftlich einreichen, und das auf dem GS der Vorname und Name kleingeschrieben ist(außer die Anfangsbuchstaben).
Da ich ja keine Kopie des Personalausweises mit einreiche, wo die Großschreibweise übernommen wird, müsste das doch auch so geschehen oder??! Legitimieren würde ich bei der Abholung am besten mit dem grünen Reisepass!?
A: Auf dem GS gibt es keinen Name sondern Familienname. Legitimieren können Sie sich egal mit was. Hauptsache es wird keine Kopie gemacht! Auch nicht vom grünen Pass!!!
F: Hallo, mein Vater wurde unehelich geboren, trägt aber den Familiennamen seines Vaters, sowie ich auch. Seine Eltern haben 2 Jahre später geheiratet! Muss ich jetzt über seine Mutter gehen oder gilt das noch als ehelich? Also vom Urgroßvater bis zu mir tragen alle den selben Familiennamen.
A: Da sollte man prüfen ob eine Annahme des Kindes stattgefunden hat. Ist das der Fall, dann über den Vater.
F: Hallo. Ich bin sozusagen Spätaussiedler. Wurde eingebürgert und habe den Personalausweis. Meine Mutter ist Deutsche, sowie ihre Vorfahren. Mein Vater ist jedoch Russe. Lebt auch in Russland, da meine Mutter sich scheiden lassen hatte und wir ohne ihn nach Deutschland gezogen sind. Kann ich was machen bezüglich der Staatsangehörigkeit?
A: Bei Ihnen ist doch alles erledigt. Sie haben sich in die BRvD einbürgern lassen. Eine Ableitung über Ihre Mutter wäre auch nicht möglich gewesen.
F: Ich habe heute Post vom Standesamt bekommen und habe nun Informationen über meine Urgroßeltern bekommen. Diese sind in Sodargen, östliches Ostpreußen, geboren und haben in Danzig geheiratet. Ich werde morgen beim Standesamt 1 in Berlin anrufen und entsprechende Urkunden anfordern. An welche Stellen kann man sich noch wenden, falls das Standesamt 1 nicht helfen kann?
Ich mache mir Sorgen, das kriegsbedingt Unterlagen nicht mehr zu finden sind.
A: Berlin 1 können Sie sich sparen! Holen Sie die Urkunden direkt vom Geburtsstandesamt. Anträge 2 Sprachig sind auf der Seite.
F: Ic habe auf eurer Seite dies gelesen "Verlangt man die Zusendung einer aktuellen Meldebescheinigung, dann gehen Sie zu Ihrer Gemeinde und besorgen Sie sich eine AUFENTHALTS-bescheinigung, welche Sie dann dort einreichen." nun habe ich bei meiner
Antrag-Abgabe Dokumente von mir bis Urgroßvater und eben ne Meldebescheinigung abgegeben, aber kein Perso oder Reisepaß dabei gegeben..was man ja auch nicht machen sollte! Hat dies aber jetzt Auswirkungen da ich ne Meldebescheingung mit dazu gegeben habe?
A: Nein das ist egal! Aber die Aufenthaltsbescheinigung hat die wenigsten Daten.
F: Hallo ich habe da eine Frage:
Meine Frau und ich haben eine Ahnentafel wo wir die Vorfahren von meiner Frau bis 1807 zurück Verfolgen können also für den GS kein Großes Problem aber das Problem ist ich habe von meiner Seite aus Nichts was das Betrifft. Frage wenn meine Frau einen GS bekommen würde wäre das dann durch unsere Ehe für mich mit Abgesichert für den GS? für mich? und wie soll ich mich da verhalten?
Danke im Vorraus
A: Nein!!! Durch Hochzeit erwirbt die FRAU die Staatsangehörigkeit des Mannes.
F: Betrifft die Anlage F 1.5 Geburtsort/Kreis. Ich bin in Chemnitz geboren, welches zu DDR-Zeiten mal Karl-Marx-Stadt hieß. Karl-Marx-Stadt steht auch in meiner Geburtsurkunde.
Ist doch richtig wenn ich da nur "Chemnitz" reinschreibe?
F: Guten Tag,
Eine Frage, was die Anlagen bei der Antragsabgabe angeht.
Benötigt man von jedem seiner Vorfahren die Geburtsurkunde oder genügt eine Sterbeurkunde/Abstammungsurkunde?
Viele Grüße
A: Hauptsache es sind Urkunden! Die lückenlos Ihre Abstammung nachweisen. Denken Sie dran, dass auch Heiratsurkunden benötigt werden.
F: Hallo, welchen Paragraph Rustag 1913 soll man beim Antrag als Adoptivkind eintragen?
Ist das auch der §§ 1,3 Nr.1, 4(1)? und welche Angaben ändern sich noch.
Danke im voraus
A: Es geht auch nach Abstammung vom Adoptivvater! Also bleibt alles beim alten.
F: Gehört beim Geburtsstaat (Punkt 1.6) aller ab 1914 geborenen Abkömmlinge nicht Deutschland anstatt z.B. Königreich Preußen bzw. Preußen?
A: Nein!!! Denn die natürliche Person hat die Eigenschaft der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat und nicht im Gebietsstand 1937.
F: Hallo und guten Tag!
Ich habe den gelben Schein erhalten und festgestellt,dass der Bürgermeister unterschrieben hat.Irgendwo habe ich mal gelesen,dass der Landrat unterschrieben haben muß.Ist das richtig und was muß ich nun tun?
A: In Kreisfreien Städte ist der Bürgermeister der Landrat.
F: Vielen Dank für Eure schnelle Antwort. Wo kann mein Vater denn die Akteneinsicht beantragen (vielleicht eine dumme Frage, ich habe aber keine Antwort darauf gefunden...) Wie gesagt, an seine Personalakte kommt er ja nicht mehr ran. Wäre dann die Stelle zuständig, bei der er damals den Gelben Schein beantragt hat? Muss man dann erst mal schriftlich die Akteneinsicht beantragen, da wahrscheinlich die Unterlagen erst rausgesucht werden müssen ? . Könnte er mir nicht eine Vollmacht ausstellen und seinen Perso mitgeben, damit ich dann die Akteneinsicht vornehmen kann? Hat man das Recht, sich von den Unterlagen Kopien geben zu lassen ? Vielen Dank im Voraus
A: Genau an dieser Stelle sollte eine Akte existieren. Wie Sie das tun bleibt Ihnen überlassen. Einfach hingehen wäre auch eine Möglichkeit. Eine Vollmacht sollte reichen um Einsicht zu nehmen. Gegen einen kleinen Entschädigungsaufwand können Sie bestimmt eine Kopie mit nach Hause nehmen.
03.07.2016
Urkunden aus den ehemaligen Ost gebieten
F: Hallo,bezüglich der Urkunden aus den ehemaligen Ost gebieten habe ich eine Frage im Video wird ja gesagt das das für die Urkunden ja das Standesamt 1 in Berlin zuständig ist. Mir persönlich dauert das etwas zu lange 20 Monate bis ich die Urkunden erhalte. Ich habe mir diese von den Standesämtern bzw. Direkt aus den Archiven besorgt und beglaubigen lassen. Meine Frage ist werden diese durch die Behörden anerkannt da es sich um beglaubigte Urkunden aus dem Ausland handelt?
Was ich auch noch wissen möchte wie es sich mit meiner Frau verhält?
Sie ist Niederländerin und wurde mit 15 eingebürgert sie Besitz die grüne Urkunde.
Da sie über mich auf Grund unserer Heirat eigentlich meine Staatsangehörigkeit bekommt laut (Ru)Stag wie bekomme ich sie in den selben Rechtskreis mit hinein? Hart da evl.jemand Erfahrung mit oder war in einer änlichen Situation?
Mit besten grüßen
A: Die Urkunden sind zwischen den Verwaltungen kein Problem. Ihre Frau ist automatisch im richtigen Rechtskreis. Eine Bestätigung wird sie von der Verwaltung nicht bekommen. Sie wird mit der Urkunde Premium Sklave leben müssen.
F: Vielen Dank für Eure schnelle Antwort und ein dickes Lob für Euer Engagement !!! Habe noch eine kurze Frage: Es will mir einfach nicht in den Kopf, dass mein Vater damals (1982) den Staatsangehörigkeitsausweis "umsonst" beantragt haben soll. Ist das denn nicht im EStA-Register gespeichert oder z.B. bei der Ausländerbehörde, bei der er diesen damals beantragt hatte? Ich bin Beamter. Wenn ich vom Vater ableiten könnte, würde ich mich auf jeden Fall trauen, den Gelben Schein zu beantragen. Wenn ich jedoch das Königreich Preußen angeben muss (Ableitung über Urgroßvater), habe ich Angst, dass das dienstliche Konsequenzen für mich hat. Vielen Dank für Eure Mühe !!!
A: Ihr Vater wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nach 1913 abgeleitet haben. Im ESTA Register wird Ihr Vater auch nicht eingetragen sein, den der GS war abgelaufen bevor das ESTA eröffnet wurde. Akteneinsicht sollte gehen aber für Ihren Vater, nicht für Sie. Also werden Sie nicht umhin kommen sich zu mindestens die Urkunden zu organisieren.