F: Hallo, ich habe den gelben Schein. Wie sieht es mit meinen Kindern aus. Sollte ich diesen auch für meine zwei Kinder 10 und 7 Jahre alt zu beantragen? Danke.
F: Hallo,
gibt es einen gesonderten Antrag für die Ehefrau eines Gelben Schein Inhabers ?
Ehefrau ist noch ,,Perso" Inhaberin und in Deutschland geboren.
Gruß,Reiner
A: Nein Ehefrau muss ihren eigenen Antrag stellen.
F: Hallo liebes gelberschein.net Team,
Vor wenigen Wochen wurde mir bereits sehr gut geholfen meinen Antrag bei der
zuständigen Behörde einzureichen. Dieses mal ist er endlich angenommen worden jedoch verlangt man von mir ein berechtigtes Feststellungsinteresse. Im Schreiben steht folgendes:
Sehr geehrter Herr ****,
Ihren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß §30 Absatz 1 (StAG) habe ich erhalten.
Gem. § 22 Verwalungsverfahrensgesetz für das Land Nordrheinwestfalen ist im Antragsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Interesse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat, insbesondere
sie zur verwirklichung oder Wahrung eines Rechts benötigt und die Verwaltung nicht für unnütze, unlautere Zwecke oder sonst missbräuchlich in Anspruch nimmt.
Für die weitere Bearbeitung bzw. Entscheidung über Ihre/n Antrag/Anträge ist es erforderlich, dass Sie einen geeigneten Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, welches über die Ausstellung eines Personalausweises und/oder Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland hinausgeht, nachweisen.
Die Erklärung über den Nachweis eines berechtigten Interesses an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit habe ich diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist es notwendig, dass Sie diese Erklärung ausgefüllt und mit aussagekräftigen Belegen hier einreichen.
Meine Vorgehensweise wäre nun folgende:
1. Mitgeschickte Erklärung nicht nutzen
2. Eigenes kurzes Schreiben aufsetzen und auf das Urteil BVerfGE 77, 137 hinweisen mit dem Zusatz das der Personalausweis keine Beweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Wäre das der richtige Weg?
Bis hier her habe ich es nun mit Ihrer Hilfe geschafft, vielen Dank dafür und Entschuldigung für den langen Text ;)
Viele Grüße aus der Provinz Westfalen
A: Erklärung auf keinen Fall abgeben und ihnen das hier mit dem Zusatz, daß Ihrem Antrag darüber hinaus nichts hinzuzufügen ist, um die Ohren hauen:
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 15 Seite 578, 584, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2004)
Artikel 10 - Bearbeitung der Anträge
Jeder Vertragsstaat stellt sicher, daß Anträge auf Erwerb, Beibehaltung, Verlust, Wiedererwerb oder Bestätigung der Staatsangehörigkeit in angemessener Zeit bearbeitet werden.
F: Kurze Frage zum Nachweis meiner Abstammung.
Es heißt man muss die Vorfahren bis 1913 nachweisen. Ich bin Jahrgang 1979 (geb. Kirgistan UdSSR). Mein Vater 1953 (geb. Russland UdSSR), mein Urgroßvater 1923 (geb. Wohlynien Ukraine), mein Ururgroßvater 1881 (geb. Wohlynien Ukraine) und mein Urururgroßvater 1858 (geb. Preußen). Habe ich rechtlich gesehen die preußische Staatsangehörigkeit? Oder liegt es schon zu weit hinten? Ich meine das Kaisereich bestand ja ertst seit 1871. Bis jetzt konnte mir noch niemand darauf eine Antwort geben.
A: Prinzipiell ja. Aber die Verwaltung sucht regelrecht nach Gründen, um falsch ableiten zu können. Sicher kann man aber erst sein, wenn das Feststellungsverfahren abgeschlossen ist.
F: Hallo nochmal,ich soll Meldebstätigungen von Geburt bis 1990 vorlegen,bis zum 18. Lebensjahr wohnte ich bei den Eltern, das ist doch klar, angegeben habe ich im Antrag ja auch die Wohnorte von a bis b,Westphalen, Bayern,etc. -ihr habt geschrieben:
das ist Sache der Sachbearbeiter,lediglich eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung kann ich mitschicken, aber doch keine Bescheinigungen von Geburt bis heute, die gibt es auf den Meldeämtern ja nicht mehr und ich hatte so oft die Adressen gewechselt, das bekomme ich heute nie mehr zusammen.Es geht um Meldebestätigungen!
A: Die Meldebescheinigungen sind nicht Ihre Aufgabe. Sie haben Ihre Aufenthaltszeiten nur aufzulisten. Ansonsten ist Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen.
F: Guten Tag. Ich möchte auch meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen und habe auch alle erforderlichen Unterlagen beisammen. Jetzt habe ich allerdings gelesen (wohl aber nicht verstanden), das dass Stag am 20.10.2015 heimlich abgeändert wurde?! Können Sie das bestätigen? Was bedeutet das für "UNS"? Ist es grundsätzlich noch möglich die Staatsangehörigkeit gem. RuStaG Stand 1913 zu erhalten?
A: Die Änderung betraf uns nicht.
F: Hallo zusammen, und guten Tag.
Ich plage mich seit einiger Zeit mit der Frage rum,gelber Schein oder nicht.
Ich bin unehelich geboren, mein Vater soll Amerikaner sein.
Meine Mutter hat Jahre nach meiner Geburt einen Amerikaner geheiratet, und ist mit ihm nach USA ausgewandert.Meine Mutter ist die Eheliche Tochter meiner Großeltern, wobei mein Opa Deutscher ist, und meine Großmutter aus Posen stammt. Meine Großeltern waren erziehungsberechtigte,weil meine Mutter mich bei ihnen zurück ließ.Ich habe auch den Status als Halbwaise. Großvater ist 1901 geboren in Deutschland.
Meine Frage: Bestehen unter diesen Voraussetzungen bei mir die Möglichkeit den "Gelben Schein" zu bekommen?
Ich wäre ihnen sehr verbunden, wenn sie mir eine Auskunft geben könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Uranus
A: Ja wenn nicht Sie wer dann.
F: Antrag zum 2.mal abgelehnt. Grund: Mangel eines konkreten Feststellungsinteresses.
Trotz Hinweis auf das Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit - BGBl. Teil II 2004 S. 584 (Artikel 10), der nicht geklärten Rechtstellung als Deutscher, der nur "Behandlung" von deutschen Behörden als deutscher Staatsangehöriger, und das der Perso oder der Reisepass kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, da Sie lediglich die Vermutung begründen, dass der Behandelnde oder Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Die Behörde schreibt: Das Bestehen der d. Staatsangehörigkeit gem. StAG §30(1)wird auf Antrag festgestellt. Hierbei handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt, dem verwaltungsverfahrensrechtlich ein berechtigtes Feststellungsinteresse zugrunde liegen muss, unabhängig davon, ob dies dem Wortlaut des StAG §30 entnommen werden kann (vgl. Kommentierung von Marx in Gemeinschaftskommentar StAR Luchterhand). Es liegt kein Feststellungsinteresse vor, da von deutschen Behörden als d. Staatsangehöriger behandelt, der Besitz ist nicht strittig und somit nicht klärungsbedürftig. Ich denke die wollen mich in die Verwaltungsfalle locken.
Soll ich meinem nächsten Schreiben mit nochmaligem Antrag an den Landrat bereits eine Fachaufsichts- mit gleichzeitiger Diskriminierungsbeschwerde gegen die Mitarbeiter beifügen, oder sollte ich ein persönliches Gespräch mit dem Zuständigen für die Deutsche Frage führen und meine gültigen Rechte Vor-Ort vortragen?
A: Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde wäre jetzt das richtige Mittel. Als Argumentation kann man u.a. dabei auch folgenden Verstoß gegen europäisches Recht anführen:
Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 15 Seite 578, 584, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2004)
Artikel 10 - Bearbeitung der Anträge
Jeder Vertragsstaat stellt sicher, daß Anträge auf Erwerb, Beibehaltung, Verlust, Wiedererwerb oder Bestätigung der Staatsangehörigkeit in angemessener Zeit bearbeitet werden.
F: Nach RuStaG erbt das eheliche Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters. Meine relevanten Ahnen:
Opa Georg 1898 in München geboren - also Königreich Bayern, wanderte irgendwann mal (vor 14) nach Chemnitz, Königreich Sachsen, aus. Papa wurde dort 1914 geboren. Ich wiederum wurde 1957 in Darmstadt, Großherzogtum Hessen geboren.
Bin ich also bayerischer Staatsangehöriger? Oder ist Opa Georg etwa durch den Zuzug nach Sachsen sächsicher Staatsbürger geworden? Oder bin ich gar Hesse?
A: Da werden Sie wohl Bayer sein. Ein Wechsel der Staatsangehörigkeit hätte Ihr Opa aktiv vornehmen müssen.
F: welches Ausländeramt ist für mich als in Belgien lebende Deutsche zuständig, Brüssel oder Berlin? Danke und Gruß, Anna
F: Kann ich (beglaubigte) Kopien der Familienstammbuecher meiner Vorfahren benutzen am meine Abstammnung nachzuweisen?
Dort sind ja alle Geburten eingetragen.
Gruss!
A: Selbstverständlich, das ist der Idealfall!
F: Ich möchte für meinen Sohn (8 Jahre) auch die Staatsangehörigkeit feststellen lassen.
Sollte ich warten, bis meine festgestellt worden ist, um die schriftliche Ausführung des Antrages zu verkürzen oder benötigt er auch die komplette Abstammungslinie? Wenn ja: Wo bekomme ich Anlage V für den Ur Ur Großvater. Die kann ich nicht wirklich finden? MfG
A: Am besten, Sie erledigen alles in einem Aufwasch. Dann reicht es auch, wenn Sie sich für Ihren Sohn auf sich selbst beziehen. Aber abgesehen davon ist die Anlage V für den UrUrgroßvater ganz einfach zu erstellen. Sie nehmen das Standardformular und setzen handschriftlich ein "Ur" vor den Urgroßvater... ;-)
F: Wird für den GelbenSchein nur die Geburts-oder Sterbeurkunde benötigt,oder reicht auch ein Taufzeugnis? Danke.
A: Eines von beiden sollte ausreichen, aber ein Taufzeugnis definitiv nicht.
F: Ich habe eine Frage zu Kopien vom Reisepass. Da ich den (roten) noch besitze, möchten die eine Kopie davon (steht ja auch so im Antrag F unter 2.3). Ist es ratsam, die gewünschte Kopie einzureichen, oder kann man das "verweigern"? Wenn ja, was sollte man als Begründung angeben?
F: Hallo. Habe das Problem das ich aus Kasachstan komme. Jetzt denke das es für mich und meiner Familie nicht möglich ist Dokumente zu finden von meinen Vorfahren. Das währen dann meine Uhrgroßeltern. Haben leider nichts von ihnen. Ihre Kinder sind alle gestorben ,also auch meine Oma. Weiß nur das meine Oma schon dort zu Welt kam 1935. Ihr Vater war vom Jahr 1909. Weiß nicht weiter ,sprich ob es trotzdem für mich die Möglichkeit besteht den Gelben Schein zu bekommen. Danke
A: Für den Gelben Schein sollten Sie Vorfahren haben die auf deutschen Boden im Gebietsstand 1913 geboren worden sind. Die nötigen Urkunden bekommen Sie vom Geburtsstandesamt des Vorfahren. Anfangen sollten Sie mit Ihrer. Dort finden Sie die Infos zu Ihrem Vater und dann Schritt für Schritt zurück.
F: Im Antrag zum Gelben wird die Auflistung der Aufendhaltsorte Verlangt.
Es beruflichen Gründen bin ich bis heute genau 19 mal in dder BRD umgezogen. Dazu kommen berufliche Aufendhalte in der Schweiz, in Österreich und Australien.
Ich bekomme das niemals korrekt zusammen.
Soll ich das Feld freilassen? kommt es beim freilassen zu komplikationen mit der Behörde? Vielen Dank für Eure Hilfe-freu mich von Euch zu hören
A: Dann kommen auf alle Fälle nachfragen. Ausfüllen nach besten Wissen und Gewissen.
F: Antrag:
Kann ich für den Antrag meine selbst hergestellten Kopien der AbstammungsUrkunden auf dem Amt beglaubigen lassen oder wollen die das man deren Kopien kauft?
A: Es sollte die Kopie reichen. Die Originale können bei Abholung vorgelegt werden.
F: würde es nicht, anstatt alle Nachweise der Abstammung zu erbringen, reichen, wenn als Nachweis der Staatsangehörigkeitsausweis des Vaters eingereicht wird?
A: Das sollten Sie den Bediensteten der Behörde Fragen. Seine Ableitung ist dann aber zu beachten.
F: ich wurde unehelich geboren und im alter von 10 jahren von dem neuen ehemann meiner mutter adoptiert. muss ich für die beantragung des gelben scheins nach meiner mutter gehen?
F: F: Muß eigentlich jeder Antrag separat gestellt werden, oder könnte ich auch gleichzeitig den Antrag (FK) für unseren ehelichen 11-jährigen Sohn stellen?
A: Am besten alles in einem Abwasch und eigenen Antrag.
F: Ich habe fast alle Unterlagen für den gelben Schein zusammen. Problem: Mein Großvater ist 1905 in Pfalzburg geboren, damals im Kreis Saarburg, heute in Lothringen / Frankreich. Wie komme ich an seine Geburtsurkunde?
A: Über das dortige Standesamt.
F: ich hätte bitte eine Frage, mein gelber Schein ist abgelaufen seit 1964. Ist der noch gültig. Dann bin ich adoptiert, ich habe nur die Unterlagen meiner Adoptionseltern, Großeltern und Urgroßeltern, genügt das ? Ich bin ledig und habe ich 2 Kinder aus Russland adoptiert, sie haben einen deutschen Pass und einen abgelaufenen russ. Pass. kann ich bei ihnen auch als Ahnen meine Adoptionseltern angeben als nachweis? Wäre sehr dankbar, wenn Sie mir diese Fragen beantworten könnten, mit freundlichen Grüßen
A: 1. In der Ausländerbehörde nachfragen, der könnte einfach erneuert werden.
2. Die Unterlagen sind vorraussetzung.
3. Ja
F: ich hatte die frage vergessen.
Die Abstammung können wir nach weisen, aber mein Mann hat nie Wehrdienst geleistet. Dieser wurde 2x verschoben und dann ausgesetzt wegen dem Status Verheiratet.
Ist es ein Grund für Verlust der Staatsbürgerschaft, vgl RuStAG §17?
F: Hallo, ich lebe in den USA (mein Mann ist Amerikaner), bin aber Deutsche und kann meine Vorfahren relativ weit zurueck verfolgen und vor 1875, aber wie kann ich den gelben Schein erwerben und was fuer Vor- und Nachteile haette es fuer nich hier in Amerika? Meine Tochter hat beide Staatsangehoerigkeiten durch Geburt, wie auch meine Enkelin, kann man die gelben Scheine trotzdem beantragen?
A: Der gelbe Schein wird benötigt seine Rechte in der Besatzerverwaltung (BRvD). durchzusetzen. Dadurch dürfte der Ihnen beim Besatzer nichts nützen. Wichtig ist für Sie, die Geburts- und Heiratsurkunden zusammen zu haben. Werfen Sie auch mal ein Blick ins RuStAG § 6.
F: Hallo, ich habe für mich den Gelben Schein bekommen und auch den RuStAG-Eintrag. Soweit so gut. Danke für die vielen Infos hier. Bis wohin müssen meine Kinder jetzt die Nachweise erbringen? Auch bis vor 1913 (so dass es mit jeder Generation mehr Urkunden werden), oder reicht ab jetzt die Angabe von mir in der Anlage V als Vater für den Gelben Schein mit RuStAG-Eintrag?
A: Die Frage sollten Sie dem Bediensteten der Ausländerbehörde stellen.