F: Hallo Team, ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis erhalten (Abstammung wurde bis 1904 nachgewiesen) und dort ist mein Vor- und Familienname mit jeweils nur mit großen Anfangsbuchstaben (der Rest klein) geschrieben. Nun habe ich 3 Fragen:
1.) Ich habe gelesen das der Familienname in "Sperrschrift" also "M u s t e r m a n n" anstellen von "Mustermann" geschrieben sein sollte. Da ich keine Lebenderklärung beim Standesamt etc. abgegeben habe (also keine Willenserklärung) könnte ich mir Vorstellen, dass man korrekter Weise hier keine "Sperrschrift" angewandt hat. Könnt ihr hierzu etwas sagen? Hat das einen Einfluss auf die Rechtsstellung bezüglich RuStaG-1913?
2.) Ich habe als Ausfüllhilfe ein Videotutorial benutz, habe leider "Preussen" mit Doppel "ss" geschrieben (Machinel ausgefüllt) und habe etwas Sorge, dass hier nun gesagt werden kann ein Staat namens "Preussen" existierte nie (nur ein "Preußen"), daher falsche Ableitung. Des Weiteren habe ich im Antrag "F" den Punkt 3.8 Sonstiges "nicht" ausgefüllt. Führt das eurer Meinung nach zu Problemen? Einen EStA Auszug habe ich noch nicht.
3.) Ich habe übrigens vor der Abholung der Urkunde Infopost von der Verwaltung erhalten, dass dem Antrag stattgegeben wurde und ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in der DDR sowie in Verbindung mit StAG erhalten. Wie wertet ihr diesen Satz? Ist er relevant? In den hier erwähnten Gesetzen, erwirbt man ja ebenfalls durch "Abstammung" die Staatsangehörigkeit?
A: 1. Nein, das ist kein muß, es wird zwar oft gemacht und dient der Hervorhebung des Familiennamens, ist aber ohne Bedeutung.
2. Nein, alles gut.
3. Das läßt sich erst sagen, wenn der EStA-Auszug da ist.
Familienname / Nachname: Mustermann = alles in Ordnung
F: Danke, für die schnelle Antworten. Wir, 2 Erwachsene und unsere Kinder, haben jetzt alle den GS. Die sehr freundliche SB hat sich bei mir erkundigt, warum immer mehr Menschen den GS wollen und ich hab ihr gerne Auskunft erteilt. Nun versteht sie auch warum wir auf die Bundesstaaten ableiten und den RuStaG Eintrag wollen. Da meinte sie, daß bei ihnen dieser Eintrag (RuStaG) manuell eingetragen wird (EDV macht das nicht automatisch und sie müssten es angeblich auch nicht) und dann sofort an ESta und ins Personenregister weitergeleitet wird. Dafür kamen sogar noch "Überstunden" zusammen.
A: Super, sehr sehr vorbildlich! Das ist unser aller Hauptaufgabe - die Bediensteten freundlich aufkzuklären, schließlich sitzen wir alle im selben Boot!
Weiter so und herzlichen Glückwunsch an die ganze Familie!!!
F: mein vater geb 1938 und mein grossvater geb. 1912 sind beide deutsch (wurden wie andere aus böhmen dann vertrieben, weil sie deutsche waren) - beim grossvater steht es sogar im arbeitsbuch... beide geboren in böhmwn, kreis krummau...hab ich chancen auf den gelben schein? ? staatsangehörigkeit wurde ja jedesmal vererbt...
A: Selbstverständlich sind ja deutscher Volkszugehörigkeit. Das Arbeitsbuch ist dort ein wichtiges Dokument.
F: Mein Vater sowie auch seine leiblichen Eltern sind in Preußen geboren. Er (mein Vater) wurde als er ca. 10 Jahre alt war von seinen Großeltern adoptiert. Diese sind ebenfalls in Preußen geboren und als seine Eltern im Auszug aus dem Familienbuch eingetragen. Zum Zeitpunkt seiner Geburt und somit auch bei der Adoption, waren die Adoptionseltern verheiratet.
Habe ich es richtig verstanden, dass er von seinem Adoptivvater ableiten muss?
Benötige ich irgendwelche Dokumente von seinen leiblichen Eltern oder die Adoptionsurkunde, um die Adoption zu beweisen? (Diese habe ich leider nicht und es ist mir sonst nichts über diese bekannt)
Ist es falsch unter 3.2 in Anlage V für meinen Vater “Abstammung", "vom Vater” anzukreuzen? Denn seine leiblichen Eltern waren auch schon deutsche. Also hat er doch seine deutsche Staatsangehörigkeit schon vor der Adoption erworben.
Vielen Dank!
A: Ja, Sie müssen über den Adoptivvater ableiten. Wenn alles wie Sie sagen aus den Dokumenten hervorgeht, dann sollte das ausreichend sein. Von den leiblichen Eltern brauchen Sie also nichts. Unter 3.2 kreuzen Sie es ganz normal so an wie in der Ausfüllhilfe beschrieben. Auch der Adoptivvater ist ein Vater.
23.02.2016
bald deutscher
F: Hallöchen, ich habe mitbekommen, dass viele Gemeinden nun einen zusätzlichen Vordruck ausgefüllt haben wollen, der lediglich die Abstammung vor 1913, ich meine sogar nur 1935 berücksichtig. Daher Sollte ja der richtige Antrag von 2011 mit beigefügt werden, wo die Abstammung bis vor 1913 nachweisbar ist. Jedoch habe ich Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Angaben der Orte/Städte in meinem bisherigen Leben. Ich bin sehr oft umgezogen und kann das nicht mehr auf die Reihe bekommen sowie ich nicht weiß was ich auf diesem Antrag an der Betitelung der Orte/Städte eintragen muss...
Über Hilfe wäre ich hier dankbar, vielleicht mit einem Link zu einer ausgefüllten Demo für genau diesen Antrag, den neuerdings Gemeinden ausgefüllt haben wollen.
Vielen lieben Dank im Voraus.
A: DAS DING WIRD NICHT AUSGEFÜLLT - FERTIG AUS !!!
Rechtsgrundlage erfragen, in rechtsverbindlicher Schriftform mitteilen lassen und ggf. Fachaufsichtsbeschwerde ankündigen.
F: Hallo, ich habe nun meine Unterlagen für den Antrag zusammen und nun noch 2 Fragen:
1. Habe Sudetendeutsche Vorfahren, d.h. Ausweis erst ab 1938 möglich. Sudetenland gehörte zu Österreich-Ungarn, ist es möglich und sinnvoll, daß ich parallel zum deutschen auch einen österreichischen Staatsangehörigkeitsausweis beantrage? Wo und wie? habe geforscht, aber keine Infos gefunden.
2. Ich werde im Lauf des nächsten Jahres in eine andere Stadt umziehen. Der Wohnort des jetzt beantragten Ausweises würde dann nicht mehr stimmen. Soll ich ihn trotzdem lieber sofort beantragen oder warten? Müßte ich nach dem Umzug einen neuen aktuellen Ausweis beantragen?
Ich möchte mich hier noch ganz herzlich für die Hilfe und Geduld bedanken, viele Grüße, Karin
A: 1. Nein, stellen Sie den Antrag einfach wie beschrieben. Oft kommt sogar die Ableitung nach 1913 dabei raus.
2. Ja, sofort beantragen und nein, müssen Sie nicht.
F: Von meinem Vater (geb. 1937) habe ich nur beglaubigte die BRD-Geburtsurkunde, also nicht die Kopie des Originals.
Von meinem Grossvater (geb. 1902) bin ich in Besitz des beglaubigten Originals.
Reichen diese Dokumente, um die Abstammung bis vor 1913 in meibnem Fall ins "Königreich Bayern" zu dokumentieren ?
A: Noch die Heiratsurkunden dazu, dann ist alles in Ordnung.
F: Bringe gerade meinen Staatsangehörigkeitsantrag auf den Weg. Bin abstammungstechnisch eine Sächsin. Allerdings ist das Standesamt in Leipzig nicht gewillt Urkunden älter als 110 Jahre auszustellen. Meine Frage nun: Dürfen die das? Oder kann ich auch in diesem Fall eine justiziable Erklärung verlangen? Oder doch lieber gleich bei der kirche rumgehen, da mein Urgroßvater getauft ist?
A: Kirche ist natürlich auch möglich. Das Standesamt lügt zwar nicht, aber verschweigt gezielt, daß die Dokumente die Sie brauchen tatsächlich nicht mehr bei denen, sondern inzwischen im Archiv liegen. Das heißt, wenden Sie sich an das entsprechende Archiv.
F: Man kann es vllt kaum glauben, aber wir haben das alles schriftlich mitbekommen.
Erklärung fertig nur noch zum unterschreiben, und eben die Liste erforderlicher Unterlagen.
Was sage ich der guten Frau nun, warum Sie sich das abschreiben kann?
A: Unglaublich...
Meinem Antrag ist nichts hinzuzufügen und er ist so zu bearbeiten wie er gestellt wurde. Für darüber hinaus gehende Forderungen Ihrerseits sind die entsprechenden Rechtsgrundlagen in rechtsverbindlicher Schriftform zu benennen.
F: Hallo,
war heute auf dem Landratsamt um meinen Antrag abzugeben.
1. Von den verstorbenen Ahnen wollen Sie plötzlich eine Sterbeurkunde, von den noch lebenden eine Personalausweiskopie (welche sie sicherlich nicht bekommen)
2. Verlangen Sie von einem selbst und von lebenden Ahnung eine Erklärung, keine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen zu haben und auch niemals die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeschlagen zu haben - Dürfen die das?
3. Es werden Nachweise der DEUTSCHENBEHANDLUNG der Ahnen verlangt - Klingt ganz nach dem StAG2000
Wie kann ich das ganze Verfahren in die richtige Richtung treiben?
A: Das alles ist wahrscheinlich mündlich gelaufen, oder? Schriftlich würden die das SO nie äußern! Deshalb raten wir ja auch dazu, den Antrag eben NICHT bei dem Sachbearbeiter abzugeben, sondern an der Poststelle oder per Post zu schicken. Dann muß man sich auch solch einen Blödsinn nicht anhören.
F: Bei der v-Anlage bei meinem Vater steht, ob er einen Perso oder Reisepass besitzt. Bitte Kopie beifügen. Muß ich den jetzt von meinem Vater kopieren und beilegen.
A: Lesen Sie bitte die Ausfüllhilfe.
F: Komme ich aufgrund meiner Vorahnen aus dem Sudetenland mit dem gelben Schein in den Stand vor 1914? Ahnendokumente habe ich bis vor 1914.
A: Es hat schon oft funktioniert, einfach versuchen.
F: Sind auch beglaubigte Abschriften von Geb.-und Heiratsurkunden durch das Pfarramt (Pastor)gültig?
F: Hallo ich nochmal und dann für den link zu der seite!!! Stundenlang gesucht aber so etwas nicht gefunden. Eine frage noch... Warum ist die Anleitung via DDR nich empfehlenswert? Durch sie hat man ab Geburt doch direkt die deutsche Staatsbürgerschaft nach RusTag Paragraph. 33 - 35 erworben oder irre ich mich da?
Viele Grüße und weiter so!!!
A: Bitte nicht Staatsangehörigkeit mit Staatsbürgerschaft verwechseln! Hier geht es um die mittelbare Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten und nicht um die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Auf diese sollte man nur im "Notfall" ausweichen, wenn die andere unerreichbar sein sollte.
F: Nochmal zu meiner Frage: Vater geboren 1941, dessen Eltern geheiratet 1945. In der Geb-Urkunde steht er als Vater drin. Also Vaterschaft anerkannt, sprich Väterlicherseits ableiten? Richtig?
F: Mein Sohn ist 1995 geboren habe aber erst den Vater des Kindes 1998 geheiratet. Auf welche Seite muß ich ableiten. Habe gelesen wenn innerhalb 300 Tagen geheiratet dann väterlich ansonst mütterlich.
A: Das ist mit den Infos nicht eindeutig zu sagen. Hat der Vater sein Kind anerkannt dann über den Vater wenn nicht über die Mutter.
F: Mein Urgroßvater stammmte aus dem Sudetenland. Ich habe von ihm leider nur einen Wehrpass aus der NS-Zeit mit der Staatsangehörigkeit Deutsches Reich. Kann ich den zum Ahnennachweis verwenden?
A: Ja selbst verständlich. Aber die Urkunden sollten mit den Informationen auch zu bekommen sein.
F: Hallo,
ich habe jetzt endlich alle Unterlagen zusammen und die Anträge ausgefüllt.
Habt ihr eine gute Vorlage für ein Anschreiben, die vielleicht schon einige Rückfragen und "Zickereien" der Behörden hinfällig macht? Muss ich RuStAG... erwähnen und dass ich die Originale bei Abholung vorlege, was noch?
A: Ein Anschreiben ist nicht notwendig. Die Ableitung steht ja im Antrag (siehe Ausfüllhilfe auf der Seite).
F: Mein vater ist 1941 geboren. Dessen Eltern haben aber erst nach dem Krieg 1945 geheiratet. Muss ich die Abstammung vom Vater jetzt mütterlicher Seite nachweisen?
A: Das ist mit den Infos nicht eindeutig zu sagen. Hat der Vater sein Kind anerkannt dann über den Vater wenn nicht über die Mutter.
F: Danke für die Antwort. Aber als beglaubigte Kopie in die Anlage packen wäre schon ok oder?
A: Eine Kopie von der beglaubigten Kopie ist in Ordnung.
F: Mein Großvater hatte einen Heimatschein aus dem Sudetenland. Ist es empfehlenswert diesen im Antrag unter Heimatschein einzutragen?
F: Hallo,
ich habe ein Ableitungsproblem....
Mein Problem ist folgendes:
Ich geboren DDR 1978
mein Vater geboren DDR 1950
sein Vater geboren DR 1918
sein Vater gebören O/U 1883 <---- allerdings unehelich, seine Mutter war nie verheiratet.
meine Mutter sowie deren Vorfahren sind allesamt im preußischen Raum geboren.
Ich weis einfach nicht weiter, die einen sagen ich kann über meine Mutter ableiten, die nächsten sagen ich kann via meinen Opa 1918 ableiten ( "kleiner GS"), andere
sagen ich könne da in ddr geboren einfach so ableiten ( nur hier ist die Ahnenliste ja nicht okay ) ...
grüße und danke.
A: Über die Mutter geht nur bei unehelichen Kindern. Die Ableitung 1918 ist kritisch (Gründung Weimarer Republik). Auch die DDR Ableitung ist nicht zu empfehlen. In ihrem Fall würde ich die Ableitung 1918, wählen wenn das Geburtsdatum vor dem 9.11.1918 liegt. Ansonsten Wehrmachtsunterlagen der Uhrgroßvaters bei WASt anfordern und mit einreichen.
F: Hallo, mein Vater und mein Opa ist im Kaisereich Östereich geboren, ich im Königreich Bayern, kann ich trotzdem den gelben Schein nach Abstammung gemäß Paragraph 4 Abs. 1 RuStaG Stand 1913 beantragen !??
Falls nicht, gibt es evtl. die Möglichkeit die Linie meiner Mutter nachzugehen, da hätte ich keine Probleme ! Allerdings da eheliche Vorraussetzungen erfüllt sind, müsste ich den Weg des Vaters gehen, der ist aber leider in der Linie des Kaisertums Österreich.
Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar !
A: Mütterliche Linie geht nur bei unehelichen Kindern. Trotzdem würde ich den Antrag stellen. Mit den Österreicher verbindet uns eine 800 jährige Geschichte. Sollte es trotzdem die unmittelbare statt der mittelbaren werden ist das auch kein Beinbruch.
F: Ich habe in einem Video von Rico Handta erfahren, dass es kein Problem sei den gelben Schein zu bekommen wenn die Vorfahren der Blutslinie vor 1914 Ungarisch sind. 1. Ist das richtig ? 2. Was muss dann im Antrag V unter "Staatsangehörigkeit" und "erworben durch" bzw "sonstiges" eingetragen werden ? .. vielen Dank im vorraus
A: Dann sollten Sie aber deutscher Volkszugehörigkeit sein. Im Antrag ändert sich dabei nichts. Schauen Sie auch in die Antwort von Richard über Ihrer.
F: Vater ist ungarisch
Hallo ich bin in Deutschland geboren
Meine Mutter ist deutsch.
Welchen § Muss ich angeben um den Statsangehörigkeitsausweis als Sohn eines Ungarischen Vaters zu bekommen? (anstelle vom §4 Abs. 1 RuStAG 1913)
A: Keinen!!! Sie werden nur die unmittelbare ereichen.