F: Bin in Kasachstan( damals UdSSR) geboren, 1976 als Heimkehrer nach Deutschland eingereist. Vater, Großvater und Urgroßvater in Blumenfeld bzw. Krasna / Odessa geboren. Vorfahr 1809 in Krasna eingewandert, am ehesten aus Baden. Wie könnte ich jetzt an den gelben Schein kommen? Meine Eltern haben einen grünen Schein damals erhalten, nutzt der mir etwas? Würde mich freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Vielen Dank schon mal.
A: So wie es aussieht, bleibt Ihnen nur die konventionelle Beantragung übrig, ohne Vorfahren usw..
08.01.2016
Andreas aus der Familie Göschel
F: Wenn ich Deutscher nach RuStaG 1913 bin, sind dann meine Frau und meine ehelichen Kinder auch Deutsche nach RuStaG 1913, oder muß jeder einen Ausweis beantragen?
A: Nach RuStaG > Ja nach StaG > Nein! Die Frau und das Kind sollten ihre eigenen gelben Scheine beantragen.
F: Mein Großvater wurde 1915 in Hamburg geboren, wurde aber Adoptiert. Wahrscheinlich von einer Familie mit Dänischen Hintergrund. Was zählt? Das er in Hamburg geboren wurde, oder die Adoption. .
A: Wir haben auch schon Leute die mit 1916 und 17 den Antrag gestellt haben. Also den Antrag mit dem Großvater als Ausgangspunkt.
F: Antrag abgelehnt : Auszüge aus der Begründung. Laut § 30 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (S handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt. Ein berechtigtes Feststellungsinteresse § 43 Abs. 1 (VwGo) liegt nur dan vor wenn der Besitz der der D. Saatsangehörigkeit strittig u. somit Klärung nötig ist. Zur Klärung : Feststellungsinteresse nachweisen, gültigen Peso. u . beglaubigte Abschrift aus Geburtenbuch mit Randnotizen nachreichen Feststellungsinteresse ?? Peso im Original ?? Abschrift Geburtenbuch wusste ich u. ca. weite 20 Bekannte nicht das es mehrere gibt. Inzwischen bei dem zuständigen Standesamt angefortert. Nach § 38 StAG u. §1 (StAGebV) zu zahlen 21,38 € möglich dagegen Klage bei dem Verwaltungsgericht einzureichen. Da ich nicht aufgeben will (Frist bis 15.01. 2016 bitte dringend um ausführliche Hilfe)
A: Gerne... bitte melden Sie sich erneut in der Angelegenheit über unser Kontaktformular (unten)!
F: Moin Moin.. 1. Habe mir von meinem Urgroßvater, welcher 1901 geboren wurde, die Sterbeurkunde besorgt. Auf dieser steht auch das Datum und Ort der Heirat mit meiner Urgroßmutter, sprich mein Großvater wurde somit ehelich geboren. Muss ich mir dennoch die Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern besorgen reicht die beglaubigte Sterbeurkunde? 2. Mein Sohn wurde 2008 unehelich geboren mit Anerkennung der Vaterschaft meinerseits im Anschluss. 2013 haben wir (Mutter u. ich) und ich geheiratet. Sohn trägt seit dem meinen Namen. Kann ich die Staatsangehörigkeit über mich ableiten? Danke
A: Die Sterbeurkunde sollte reichen es sei denn es liegt Willkür vor. Ihr Sohn muss nach der Anerkenntnis über Sie ableiten.
F: Hallo die Dame vom Amt hat bei der Beantragung meine Reisepass kopiert, den Gelben Schein hab ich erhalten. Hab ich dadurch einen Nachteil bzw. was kann ich tun ? Danke.
A: Ja das kann durchaus sein, dass jetzt falsch abgeleitet ist. Wenn Sie den Pass mit eingereicht haben nichts.
F: Hallo, ich habe den Gelbenschein beantragt nach RuStaG, habe heute den Schein bekommen. Allerdings gefällt mir darauf was nicht und zwar hinter meinem Geburtsort steht / Bundesrepublik Deutschland. Soll ich den Schein so annehmen bzw. wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Bitte um Rückmeldung danke.
A: Wichtig ist nur das der Name "Max Mustermann" geschrieben ist.
F: Antragsabgabe mit roten Reisepass oder Personalausweis: Sich die Kopie von dem Pass aushändigen lassen und den Vermerk auf die Kopie schreiben. Diese Kopie darf nicht zur Feststellung meiner Staatsangehörigkeit und auch nicht zur Bearbeitung meines Antrages verwendet werden. Der Reisepass ist ungültig er enthält falsche Angeben verstößt gegen § 4 Passgesetz. (der Familienname) Bei dem Personalausweis ist es übrigens der §5. Wenn ich meinen roten Reisepass demnächst bei Gericht vorzeigen soll verweise ich auf die Ungültigkeit des Passes wegen falscher Angaben (verstoß gegen § 4 Passgesetz) und gebe mich grundsätzlich als natürliche Person aus. Mein Name ist Markus M. ist nicht mein Name sondern der Name der Familie welcher ich angehöre. Bei einem Freund hat die Antragsabgabe mit dem Vermerk auf dem Perso funktioniert, aber ich selber rate jedem dieses Teufelsding vorher einziehen und vernichten zu lassen. Selbst der Besitz eines abgelaufenen Persos steht in der Vollauskunft von der Meldebehörde!!!!!
F: Zur Abholung des Ausweises steht im Schreiben der Behörde, dass ich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen soll. Einen Reisepass habe ich nicht (und brauche demnächst auch keinen). Ich werde es zunächst wie unter „Erprobtes“ beschrieben mit dem Führerschein versuchen. Kann es dabei helfen, zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung zu haben? (Bisher wurde weder nach einer Melde- noch Aufenthaltsbescheinigung verlangt.) … Welche einschränkenden Konsequenzen kann es haben, wenn ich mich notfalls doch mit dem Perso ausweise? (Für eine Kopie werde ich ihn freilich nicht herausgeben.)
A: Ausweisen können Sie sich mit dem Personalausweis. Eine Kopie darf dabei nicht entstehen.
F: Etwa fünf Wochen nach Einsendung des Antrages kam nun ein Schreiben von der Behörde, dass ich den Ausweis abholen könne. Ist das ein zeitlicher Rahmen in dem ich davon ausgehen kann, dass die Prüfung der Rustag1913-Abstammung vorgenommen wurde?
F: Ich habe bei meinen Recherchen herausgefunden das ich Österreich-Ungarisch bin durch abstammung. Habe ich jetzt ein Heimatrecht in Österreich bzw. Muss ich meinen Deutschen Personalausweis abgeben?
A: Wenn Sie Österreicher sind warum haben Sie einen Perso? Leben Sie in der BRvD stellen Sie den Antrag.
F: Vielen dank auf der geburtsurkunde steht datum oder geburtsort meines opas. Bei nachfrage wurde mir folgendes mittgeteilt ohne geburtsdatum und ort kann die urkunde nicht gefunden werden. ich muss die daten wissen .gibt es nun eine andere möglichkeit diese heraus zu finden?
A: Informationen bekommen Sie auf der Geburtsurkunde oder auf dem Auszug aus dem Geburtenregister Ihres Vaters.
F: Mein Großvater war ein Findelkind .. Soll ich jetzt über meine Großmutter weiter machen ?natülich väterliche Seite ??
A: Nein! Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz RuStAG 1913 §4
Abs. 2 Ein Kind, das in dem Gebiet eines Bundesstaates aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweise des Gegenteil als Kind eines Angehörigen dieses Bundesstaats.
F: Bin ich als Mensch mit deutscher Mutter und ungarischem Vater von der Staatsangehörigkeit ausgeschlossen?
A: Ein Mensch hat keine Staatsangehörigkeit! Die Ihnen zugeordnete Person schon. In Ihrem Fall aber nur die unmittelbare Staatsangehörigkeit. Das ist nicht Perfekt aber besser als keine.
F: Das Standesamt sagt es gibt keine Abstammungsurkunden ich bekomme aber die Geburtsurkunde meines Großvaters wenn ich sein Geburtsdatum und Geburtsort angeben Wo bekomme ich solch eine Information her?
A: Informationen bekommen Sie auf der Geburtsurkunde oder auf dem Auszug aus dem Geburtenregister Ihres Vaters.
F: Meine gesamte Ahnenreihe ist deutsch, der Vater meiner Kinder ist Italiener. Sie sind ehelich geboren. Wie kann ich es für sie handhaben? Danke und viele Grüße.
A: Gar nicht! Die Kinder kommen maximal in die unmittelbare Staatsangehörigkeit. Das ist aber immer noch besser als Staatenlos.
F: Hilfe! Vor einer halben Stunde war ich bei dem Bürgeramt aber wie soll es anders sein die Dame hat mir gesagt angeblich Prüfen diese nur bis zurück bis 1950 dann wollte Sie den Personalausweis was ich natürlich nicht wollte. Sie sagte, ja Sie denken das was sie gehört haben dass dies ein Problem wäre aber dass ist nicht so. Also alles ein riesengrosser Beschiss. Am besten die Unterlagen Einwerfen in den Briefkasten unter 2 Zeugen ?
F: Bei der Erklärung im Video ab Minute 4:36 von Rainer O. wird die Patverfue und die öffentl. Eid / Willenserklärung aufgeführt ? Die Willenserklärung scheint doch wichtig dass für mich ausschliesslich die kaiserliche Verf. von 1871 und die Preuß. Verfassung von 1850 zählt so als auch die Gesetzgebung vor dem 01. Januar 1914
A: Das Video ist auch schon ein paar Tage älter und die Entwicklung geht weiter.
F: Antrag F Punkt 5. Ort Kelsterbach welcher Staat, Ort Münster welcher Staat?
F: erneut die Sudetendeutsche Frage mit der konkreten Situation: Ableitung vom Vater (geboren in Kreis Falkenau, Böhmen; vertrieben nach Bayern 194x) und vom Großvater (geboren 189y in Kreis Falkenau, Böhmen); Rico Handta erklärt im Youtube-Video Staatsangehörigkeitsausweis zweiter Teil ab Minute 12, daß eine Ableitung nach RuStAG 1913 für vor 1913 in Österreich-Ungarn geborene "absolut sicher funktioniert", aber bei dem Großvater ein anderer Paragraph rein muß, "das geht dann über die Vertreibung"; diese Frage wurde hier schon gestellt, leider nicht allgemein beantwortet und im Web war nichts zum konkreten Paragraphen zu finden; daher die Fragen bitte mit Danke im Voraus für etwaige Antworten: (a) ist dies der RuStAG § 33 ("Die unmittelbare Reichsangehörigkeit kann verliehen werden 1. einem Ausländer, der sich in einem Schutzgebiete niedergelassen hat, oder einem Eingeborenen in einem Schutzgebiete; 2. einem ehemaligen Deutschen, der sich nicht im Inland niedergelassen hat; dem ehemaligen Deutschen steht gleich, wer von ihm abstammt oder an Kindes Statt angenommen ist.") oder welcher Paragraph wäre das, (b) falls §33 ja, wird dies in die Anlage V des Großvaters eingetragen bei Sonstiges als "Abstammung gemäß §33 RuStAG Stand 1913" und bei Anlage V Vater und Anlage F "Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913" oder wie wäre das und (c) sind zusätzlich besondere Nachweise zu erbringen (z.B. betreffend der Vertreibung)
A: Füllen Sie den Antrag aus wie in der Ausfüllhilfe beschrieben. Legen Sie eine Kopie des Vertriebenen Ausweis bei. Die Paragraphen die Sie anführen sind aus dem StAG und nicht aus dem RuStAG.
F: Sorry, es ist so wichtig ! bzgl. dieses Antrages da gibt es zwei Punkte - Überschrift: II Angaben über die Staatsangehörigkeit - Unter Punkt 8: Wodurch ist die Staatsangehörigkeit erworben? Dann Punkt 11: Besitzt der Antragsteller noch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit? Wenn ja, welche, seit wann und wodurch? Soll ich jetzt unter Punkt 8 hinschreiben: Abstammung gemäß § 4 Abs.1 RuStaG (Stand 22.07.1913) oder unter Punkt 11 ??
A: Die Ausfüllhilfen befinden sich auf der Seite unter Praktisches.
F: Ob so direkt die Bürgermeisterin das Teil entgegennimmt denke nicht. Also, wohne in Saarbrücken. Das Bürgeramt kann doch eigentlich nur zuständig sein. Wie ich erwähnt habe ist da eine Frau zuständig für und die hat mir einen Antrag gegeben vermutlich so um die sechziger Jahre der schon vergilbt ist. Also Wohnsitz Saarbrücken und dann auch Zuständigkeit Saarbrücken Bürgeramt oder haben Sie einen anderen Wissensstand und kann auch woanders hingehen ? Danke für Ihre Mühe!
A: Sie sollten das per Post hinschicken. Die Bürgermeisterin ist dafür zuständig den die Unterschreibt auch. Oder hat dafür jemanden Beauftragt.
F: Ich konnte nun meine Vorfahren bis zum Urgroßvater zurückverfolgen. geboren 1894 in Neustadtl Kreis Tachau. Somit habe ich wohl keine Möglichkeit auf eine Staatsangehörigkeit oder ?
A: Stellen Sie einfach den Antrag!
F: Sorry ich wieder. Hatte Ihre eigentliche Antwort übersehen: Ich glaube kaum, dass die BVA für Sie zuständig ist. Fragen Sie Ihre Gemeinde wo der Antrag hingehört ? Warum ist oder sollte das BVA nicht zuständig für mich zuständig sein? Das verstehe ich nicht??
A: Die BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig und das sind Sie noch nicht. Schicken sie Ihren Antrag an den Landrat, oder in Kreisfreien Städten an den Bürgermeister. Der weiß wem er den Auftrag dafür erteilt hat.
F: Kann der Antrag von dem Staatsangehörigkeitsausweis auch persönlich bei dem BVA abgegeben werden ?
A: Ich glaube kaum, dass die BVA für Sie zuständig ist. Fragen Sie Ihre Gemeinde wo der Antrag hingehört.