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Fragen und Antworten

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13.10.2015
Bernd
F: Habe den Gelben Schein beantragt und meine Vorfahren bis 1890 nachgewiesen. Behörde verlangt von mir eine Abschrift aus dem Geburtenbuch, da meine Geburtsurkunde als Registerauszug nicht ausreichen würde. Habe dann eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch angefordert. Dieses Mal Vorkasse vom Geburtsstandesamt entgegen der vorherigen Anforderung der Geburtsurkunde. Dann wiederum einen beglaubigten Registerauszug erhalten. Den habe ich zurückgewiesen mit der Bitte das zu liefern was angefordert wurde. Es wurde mir folgendes mit Einzeiler geantwortet. „ Guten Tag Herr ……, der von mir übersandte Registerauszug aus dem Geburtenregister entspricht den früher üblichen Abschriften aus dem Geburtenbuch." Frage: Können die mir die Abschrift verweigern und wie kann ich dagegen vorgehen? Danke.

A: Das wäre alles nicht nötig gewesen, das was Sie von vorneherein hatten, reicht definitiv aus! Ihre Ausländerbehörde will Sie einfach veräppeln. Ist die Aufforderung in rechtsverbindlicher Schriftform bei Ihnen angekommen? Wir vermuten nein, denn solch ein Mumpitz kommt oft nur mündlich oder per e-Post, weil sie wissen, daß es Quatsch ist. Bitte lesen Sie den ersten Artikel in der Rubrik "ERPROBTES".


13.10.2015
Brigitte
F: für den GS benötie ich u.a. meine frühere Anschrift. Auf der Meldebehörde sagte man mir, sie könne mir nur die meiner letzten un djetzigen ausstellen. ICH MÖCHTE ABER ALLE FRÜHEREN ANSCHRIFTEN BEKOMMEN (oft umgezogen) . Dazu sagte man mir ICH MÜSSE JETZT JEDES EINWOHNERMELDEAMT ANSCHREIBEN WO ICH JEWMALS GEWONT HABE:

A: Also wenn es rein um den Antrag geht, da reichen die groben Aufenthaltszeiten aus. Jahr, Ort, fertig aus.


12.10.2015
Peter
F: Ich bin ein Mensch, der ernsthaft an dem Problem leidet im falschen Körper geboren zu sein. Nichtsdestotrotz bin ich konservativ und gegen jede Agenda von linksgrün, die Familien, Kinder usw. angreift. Ich schreibe das nur, da durch diese Leute auch unsereins ernsthaft mit in dieses unschöne Raster gezogen wird. Nun mein Anliegen: Ich habe bereits eine Personenstandsänderung hinter mir, dass heißt ich ließ meinen Namen von Petra auf Peter ändern und mein Geschlecht in den Geburtsangaben von weiblich auf männlich ändern. Nun bin ich aber auch politisch auf der Suche nach Wahrheit und möchte so gut es in diesem System möglich ist den Staatsangehörigkeitsausweis oder noch besser natürlich Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher. Nun zu dem Antrag: Kann ich diese nun nur auf mein ursprüngliches körperliches Geschlecht, in welchem ich mich falsch geboren fühle, mit Namen beantragen oder auch, was mir lieber wäre, auf mein durch die Personenstandsänderung rechtlich geändertes und den nun geführten neuen Namen? Ich weiß nicht, an wen ich mich sonst in diesem Anliegen wenden könnte.

A: Die Rechtsstellung als Deutscher wird in der Praxis seit geraumer Zeit schon nicht mehr ausgestellt (2000). Die Feststellung Ihrer Staatsangehörigkeit beantragen wie hier beschrieben. Darüber hinaus fügen Sie ein entsprechendes "amtliches" Dokument, welches Ihre beschriebene, spezielle Situation offiziell dokumentiert und merken dies innerhalb des Antrags an.


12.10.2015
Luis
F: Ich bin unehelich im Jahr 1966 geboren. Im Jahr 1967 heirateten meine Eltern. Mein Vater hat den Familiennamen meiner Mutter angenommen. Nach welcher Linie muss ich ableiten? Vater oder Mutter?

A: Die Informationen reichen zur Beantwortung nicht aus. Liegen mehr als 301 Tag zwischen Geburt und Hochzeit an Mutter. Hat Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt, dann über den Vater.


12.10.2015
Katharina GM
F: Habe heute meinen gelben Schein OHNE PROBLEM erhalten! Frage: woher weiß ich, dass dieser nach §4 Abs. 1 RuStAG (Stand 22.07.1913), ausgestellt ist - und nicht nach dem Stand 1931? Wie sieht ein "echter gelber Schein" aus? ( das Foto auf der Homepage ist zu undeutlich..) Vielen Dank!!

A: Immernoch anhand der Schreibweise des Familiennamens. Bitte prüfen Sie aber auch Ihren EStA-Registerauszug und die Vollauskunft. Herzlichen Glückwunsch!


12.10.2015
Claudia
F: Ich bin Frischling auf diesem Gebiet. meine Mutter (1948 geb) in Marlow/Kreis Rostock, vater unerheblich, da nicht verheiratet, Opa (1909 geb) in Kiel, Oma (1912 geb.) in Berlin, somit bin ich nach meinem verständnis Kielerin...oder? Und wie gehe ich nun genau vor? Und welche Auswirkungen hat das alles auf meine Steuererklärung, bzw. auf mein Brutto/Netto-Gehalt...?

A: Nach meinem Verständnis sind Sie dann Preußin. Warum glauben Sie, dass der gelbe Schein Auswirkungen auf Ihr Gehalt hat?


11.10.2015
Hypermaniac
F: Untätigkeit Sachbearbeiter: Die Abstammung wurde über den Vater bis vor 1913 urkundlich nachgewiesen. Dennoch verlangt der Sachbearbeiter weierhin die Geburtsurkunden der Großeltern und verweigert die Bearbeitung, obwohl die Bearbeitungsgebühr überwiesen wurde (und der Vertrag damit zustande gekomen ist). Da der Sachbearbeiter persönlich haftet, kann hier eine Schadensersatzklage o. ä. angestrebt werden? Wo kann ich die bereits vorgeschlagene Untätigkeisklage vorbringen?

A: Schreiben Sie ihm, daß der Antrag so zu bearbeiten ist, wie er eingereicht wurde und ansonsten soll eine kostenpflichtige Ablehnung ausgestellt werden. Wir hoffen, diese Korrespondenz ist in rechtsverbindlicher Schriftform erfolgt. Falls nicht, bestehen Sie genau darauf!


10.10.2015
Joachim A.
F: Genügt das? Eheurkunde Großeltern Thüringen: v 23.8.1914, Großvater geb 2.7.1883 Königswalde Böhmen, erschienen "der Persönlichkeit nach durch Einbürgerungsurkunde"

A: Das sollte es. Obwohl jedes Ausländeramt unterschiedlich arbeitet.


08.10.2015
Marc
F: Eine Frage, wenn es auch bestimmt zu spät ist. Ich habe heute den Antrag abgegeben und leider nicht aufgepasst. Mein Vorläufiger Reisepass wurde kopiert. Ich hoffe es war kein großer Fehler und ich habe Nachteile dadurch. Vielen Dank für eure Tipps und die Arbeit die ihr habt. Gruß Marc

A: Das werden wir erst sehen wenn der Gelbe da ist.


07.10.2015
Marie R.
F: Hallo, ich habe den Antrag F und die dazugehörigen Anlage V Anträge ausgefüllt und alle notwendigen Urkunden begl. besogt. Schicke ich diese Anträge jetzt an das BvA nach Köln oder muss ich zu meinem Einwohnermeldeamt/Ausländeramt und nachfragen wo ich ihn hin schicken soll? das ist mir in dem Video nicht ganz schlüssig gewesen. Ich bedanke mich im Vorraus. MfG

A: Wenn Sie in der BRvD wohnen, ist wahrscheinlich ihre Ausländerbehörde vor Ort zuständig.


07.10.2015
Elli
F: Meine Familie (Vater wie mütterlicherseits ) sind in der Tschechoslowakei, bzw. Böhmen geboren. Evtl. könnte die Möglichkeit bestehen noch weiter zu forschen und dort einen Vorfahre zu finden der auf deutschem Boden geboren wurde. Im Ausweiss stand bei mir schon immer deutsch. Warum auch immer. Ganz verstehe ich das nicht. Bin ich nun deutsch oder österreichisch oder gar ungarisch? Bin ich eigentlich staatenlos? Aussicht auf einen gelben Schein gibt es wohl kein?

A: Die Vermutung einer Staatsangehörigkeit (deutsch) haben Sie immer. Wie alle andern die in der BRvD rumlaufen. Mit einem gelben Schein im Gebietsstand 1913 wird das so nichts. Da wird Ihnen nur die unmittelbare Reichsangehörigkeit bleiben.


07.10.2015
Michael
F: Hallo, ich möchte einen Staatsangehörigkeitsnachweis haben. Ich bin in Deutschland geboren und mein Vater und Grossvater ebenfalls. Ich lebe seit 7 Jahren in Wien. Muss ich den Antrag bei der deutschen Botschaft in Wien stellen oder direkt in Deutschland?

A: Sie können den Antrag direkt an das BVA in Köln richten.


06.10.2015
Anna Feil
F: ist der gelbe Schein auch für mich als Spätaussiedler nach § 4 des Bundesvertriebenengesetzes (Vorfahren Wolgadeutsche) möglich?

A: Das ist so nicht eindeutig zu beantworten, da müssten schon konkretere Informationen her. Existieren beispielsweise bereits Dokumente der Bundesrepublik und in welchem Ort wurde der / ein Vorfahre über den Sie ableiten müssen vor 1914 geboren?


05.10.2015
Andreas Göschel
F: Da ich in Sachsen geboren bin, wäre das Kgr Sachsen, Bundesland Sachsen oder reicht Sachsen?

A: Kgr Sachsen


05.10.2015
Andrea S.
F: Auf meine Frage konnte ich mit der Suchfunktion keine Antwort finden: Mein derzeitiger Wohnort wurde bei der "Neugründung" von Hessen 1946 einem anderen Kreis zugeordnet. Muß ich meinen Feststellungsantrag nun im jetzigen Kreis oder in dem Kreis, zu dem die Gemeinde 1913 gehörte, stellen?

A: Der aktuelle Kreis ist zuständig.


04.10.2015
Alex
F: Antrag F: Ich bin ein eheliches Kind, aber adoptiert vom 2. Ehemann meiner Mutter. In meiner Geburtsurkunde steht auch mein Adoptivvater als Vater drin. Kreuze ich unter Punkt 3 Staatsangehörigkeit durch Abstammung oder Adoption? Danke!

A: Durch Adoption und Linie des Adoptivvaters.


03.10.2015
Tobias
F: Meine leibliche Mutter hat bereits die deutsche Staatsangehörigkeit. Zumindest steht dies im Familienstammbuch. Da aber anscheinend die Abstammung immer nach dem Vater geht, muss ich dann über seine Vorfahren zurückgehen oder reicht hier bereits meine Mutter? Meine Eltern sind miteinande verheiratet.

A: RuStAG 1913 § 4 [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


02.10.2015
Sascha
F: aus welchem Grund ist eine PA Kopie böse. ( außer des im PA Gesetz stehende Gesetz das man es nicht darf)

A: Das macht es möglich nach Ersitzung abzuleiten.


02.10.2015
Marc
F: Ich hätte eine Frage, mein Vater ist Adoptiert worden. Seine leblichen, wie die Adoptiveltern sind Deutsche. Wie leite ich in diesem Falle ab? Welche Eltern meines Vaters werden in diesem Falle von den Behörden der BRD anerkannt?

A: Über den Adoptivvater.


30.09.2015
Rainer
F: Die korrekte Schreibweise auf dem Gelben Schein lautet meines Wissens in Sperrschrift Max M u s t e r m a n n - ist die Schreibweise Max Mustermann auch i.O. ?

A: Sperrschrift ist nicht notwendig. Also ist Max Mustermann auch i.O..


30.09.2015
Markus Kurz
F: Hallo hier bin ich wieder. Habe vom Justizministerium in Luxemburg nun schriftlich bestätigt vorliegen, dass ich lediglich die Staatsangehörigkeit in Luxemburg besitze. Alle anderen Unterlagen bis 1896 habe ich nun auch im Original zusammen. Nun wollte ich fragen, zum Antrag NUR KOPIEN - Originale oder beglaubigte Kopien mit einreichen. Vielen lieben Dank vorab

A: Wir wissen nicht was wir Ihnen noch schreiben sollen. Wenn Sie eine Staatsangehörigkeit haben, gibt es keine zweite. Staatsbürgerschaften können Sie mehrere haben. Original sollten aber grundsätzlich nicht eingereicht werden.


30.09.2015
spedi
F: Mein Großvater ist 1875 in Berlin geboren,war aber angeblich Pole, ist es wichtig wo man geboren wurde oder was man vorher für eine Saatszugehörigkeit hatte??

A: Bitte lesen Sie sich den § 4 Abs. 1 des RuStAG nochmal gaaanz genau durch:

Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


27.09.2015
Werner Neider
F: mein Großvater Jakop Neider war Donauschwabe und lebte in Jugoslawien der Ort hieß Beska . Da er im Krieg als vermißt gemeldet wurde , zu meiner Frage wie komme ich an Unterlagen heran . Vielen DAnk im Voraus .

A: Wehr Amt oder vor Ort, dort die Gemeinden und Kirchen anschreiben.


27.09.2015
Alexander S.
F: AntragAbleitung Hallo folgende Frage: Die Originalunterlagen „Geburtsurkunde“ und „Heiratsurkunde“ meines Großvaters, der aus Schlesien stammt (*1912), sind nicht mehr vorhanden. Eine Anfrage beim Standesamt Berlin I war leider auch ergebnislos. Mit Hilfe des deutschen Konsulats in Wroclaw (Breslau) konnte ich bei den polnischen Behörden Abschriften der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde besorgen. Beides jeweils in Form einer polnischen Urkunde und eines Auszugs im internationalen Format gemäß dem Übereinkommen von Wien 8. September 1976. Vergleichbares hinsichtlich Geburtsurkunde ist nicht mehr zu bekommen. Anfrage im Staatsarchiv hat ergeben, dass die entsprechenden Unterlagen dort nicht vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass diese Unterlagen im Krieg zerstört wurden. Auf Anfrage beim WAST habe ich eine Bestätigung erhalten, dass mein Großvater Deutscher ist („wird als Deutscher bezeichnet“). Kann mit dem vorliegenden Urkundenmaterial ein hoffentlich erfolgreicher Antrag gestellt werden, oder scheitert es einfach daran, dass eine Geburtsurkunde/eine Abschrift der Geburtsurkunde nicht vorgelegt werden kann? Falls ein Antrag möglich ist, reichen die internationalen Urkunden (Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) oder müssen die polnischen noch in einer beglaubigten Übersetzung beigefügt werden?

A: Reichen Sie den Antrag einfach ein, Dann werden Sie erfahren ob das so in Ordnung ist. Geben Sie nur Kopien in die Unterlagen. Eine Möglichkeit sind noch die Kirchen im Geburtsort für Informationen.


27.09.2015
Alex
F: Die Anlage V (Vorfahren) muss ich für meinen Vater (unehelich geb), meine Oma (ehelich geb) und meinen Uropa jeweils einmal ausfüllen? 2. Als Besonderheit bei mir kommt noch hinzu, dass meine Eltern zu meiner Geburt (1980) verheiratet waren, aber der neue Mann meiner Mutti hat mich mit der neuen Eheschließung (1987) adoptiert. Adoption zählt ja wie leibliches Kind, nur ist meine Geburtsurkunde mit der Adoption und Eheschließung nochmals neu ausgestellt worden (1987). Tun wir in diesem Fall so, als wenn meine "Adoptivvater" auch mein leiblicher Vater ist oder bin ich dann doch unehelich? 3. Bei Uropa bekomme ich jetzt die Sterbeurkunde von Oma. Reichjt ja. 3. Oma Geburtsurkunde brauch ich noch? Vielen Dank!

A: Bei Adoption geht es über den Adoptivvater. Also alles nochmal auf Anfang.


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