F: Hallo, ich habe heute einen Ablehnungsbescheid erhalten. Die Ausländerbehörde lehnt es ab meinen Feststellungsantrag zu bearbeiten, da kein schutzwürdiges Interesse bestünde. Es stünde außer Frage, dass mich deutsche Stellen stets als deutschen Staatsangehörigen behandelt hätten, auch wenn ich dies nicht zu vertreten hätte, und somit wäre eine Feststellung der Staatsangehörigkeit nicht notwendig und nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses auf Ersitzung möglich. Gerade eben habe ich mit dem Landrat telefoniert und der erzählte mir, dass man in Deutschland, sobald man im Melderegister, Passregister oder Personalausweisregister eingetragen sei, sofort auf Vermutung als deutscher Staatsangehöriger behandelt würde, selbst dann, wenn man selber keinen Nachweis erbracht hätte. Stimmt das?
A: Er hat es doch schon gesagt: "vermutung als deutscher Staatsangehöriger behandelt würde".
TS3 GS Server
F: Wo beantragt man denn die Vollauskunft?
Ich war neulich beim Bürgerbüro und die SB kannte dies angeblich nicht.
Danke
A: Schön wurden Sie verarscht. Sie wollen eine Auskunft nach §10 BMG in Verbindung mit §9.
F: Habe mal eine Frage zwecks der Ausweispapiere.Personalausweis wurde von mir in entwerteter Form mit selbst verfaßter Begründung an die Firma EWO übesandt.Mein vorläufiger Reisepass ist seit Februar 2017 abgelaufen.Staatsangehörigkeitsausweis ist vorhanden.Ich weise mich durch diesen aus.Hat jemand von euch bezüglich des abgelaufenen Reisepasses Post vom EWO erhalten?Das ein neuer beantragt werden muß?Gemäß EGBGB Art 5 Abs.1 Satz 2 ist dies nicht nötig.
A: Selbstverständlich versuchen es die Behörden. Verlangen Sie doch einfach ein Ausweisdokument nach den Gesetzen der BRvD. Sollte das nicht gehen, verlangen Sie das schriftlich. Dann sollte ruhe einkehren.
F: Habe meinen GS erhalten, dort steht Vorname, Familienname, Geburtsname. Es ist ganz rechts mein (Nach)Name eingetragen, aber nicht in Sperrschrift. Zudem fehlt die Straße, Hausnummer und die Postleitzahl, es ist nur der Wohnort eingetragen. Was soll ich tun, reklamieren ? Wie muss es korrekt aussehen ? Grüße, Oxi
A: Wenn Ihr Vor- Familienname Max Mustermann geschrieben ist, dann ist das alle so in Ordnung.
F: Jetzt hab ich alles zusammen. Noch beglaubigte Kopie machen und ab damit. Jetzt meine Frage:
Hamburg stellt den gelben Schein nur bis 1938 aus also nicht nach RuStag. Ist das ein Problem?
A: Nach unseren Informationen stellt Hamburg gar nicht mehr aus. Sie schicken die Unterlagen unbearbeitet zurück und das ohne Kommentar dazu.
F: Hallo liebes GS-Team,
nach 3 Monaten Wartezeit haben wir unsere kostenlose Vollausunft immer noch nicht erhalten. Was können wir jetzt tun?
Danke!
A: Eventuell hilft eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
F: Hallo liebes und fleißiges GS Team. Will Euch nun schreiben wie es bei meinem Sohn bisher verläuft. Nach dem der SB von Unterallgäu in den letzten 2 Schreiben nichts bewirken konnte, einmal wegen fehlender sachlicher Interesse und andermal wegen Antrag nur zulässig wegen...... Wir antworteten dann mit dem Teso Urteil und seit dem 22.01.2017 hörten wir nichts mehr von dem Landratsamt. Ob es eine neue Masche ist einfach nicht mehr darauf zu antworten oder sie eine wichtige Frist verstreichen lassen wollen, weiß ich nicht. Meine Frage wäre, ob solch ein Verhalten seitens des Landratsamtes Euch geläufig ist. Ich möchte nächste Woche dem SB einen Brief schreiben.
Netten Gruß Lupo
A: Ja leider ist diese Vorgehensweise bekannt. Stellen Sie eine Sachstandsanfrage.
F: Hallo: Habe heute meine Vollauskunft geholt. Die Gemeinde wusste angeblich nichts von der Ableitung. Es steht nur Staatsangehörigkeit: Art Deutscher u. dann darunter unter Staatsangehörigkeiten 000deutsch u. Nachweisart Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis. Nachweisdatum welches wann der Schein ausgestellt wurde u. nicht das Antragsdatum.
Die wollten mir weiß machen, sie wissen gar nicht was das ESTA-Register ist. Das habe ich vor 2 Wochen angefordert u. heute angerufen. Diese Woche ist gar keiner da u. nächste Woche kommt wieder jemand- volle Verarschung, denn ich weiß nicht was abgeleitet wurde. Müssen die in der Gemeinde das genau eintragen? Die Regierung macht die Apostillierung nur noch auf dem Postweg mit den Originalen u. dann auch nur noch mit schriftlichem Nachweis von dem Land, das es anfordert- bestimmt die nächste Verarschung, oder? Diese Auskunft bekam ich heute am Telefon.
Vielen Dank. Grüße Rupert
A: Die SB vom Bürgerservice kennen das ESTA in der Regel nicht. Die Vollauskunft scheint bei Ihnen ja richtig gelaufen zu sein. Das mit dem Postweg ist auch bekannt. Also nicht überall ist verarsche drin. Bei Ihnen ist bis jetzt ja alles gut gelaufen.
F: Hallo,
ich habe meinen Auszug aus dem EStA Register heute erhalten. Darin fehlt die Eintragung in das Feld "Wirksam geworden am". Als wie relevant sehen Sie diesen Eintrag an? Soll ich den SB nochmals darauf ansprechen, mit dem Ziel diese Ergänzung noch vorzunehmen?
A: Wenn der Eintrag fehlt ist es Automatisch das Geburtsdatum. Also alles in Ordnung.
F: Mein Ausweis (gelber Schein) ist ausgestellt und abholbereit.
Punkt 6 Militärdienst hatte ich nicht ausgefüllt.
Mir wurde die Aushändigung des Ausweises verweigert,
solange Punkt 6 (Militärzeit) nicht ausgefüllt ist.
Durch die Ausstellung des Ausweises (er liegt bereits in Papierform vor)
wird bestätigt, dass ich die Deutsche Staatsangehörigkeit habe.
Wozu ist es dann erforderlich, Punkt 6 (Militärzeiten) noch auszufüllen?
Es handelt sich doch um ein bereits abgeschlossenes Verfahren.
Hat jemand Erfahrung damit?
Antrag nach $$ 1,3 StAG 1870.
A: Warum geben Sie die Militärzeiten nicht an, wie in unserer Ausfüllhilfe beschrieben. Das ist doch nun oft genug hier besprochen worden.
13.04.2017
will-verstehen
F: Hallo! Muss ich einen triftigen Grund für die Beantragung der Urkunde nennen? Oder was soll ich da als Grund angeben? Mir geht es nur darum einen amtlichen Beweis zu haben, dasss ich als deutscher Bürger die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Es gibt so viele Geschichten darüber, dass die Behörden es ungerne austellen... Es ist doch nicht illegal, also warum nicht? Im voraus danke schön!
A: Nein, es gibt keine Gesetzliche Grundlage für ein Feststellungsintresse.
F: Da die Behörden eh Täuschung im Rechtsverkehr begehen, würde mich mal interessieren was die daran hindert, statt bis zum Vorfahren der vor 1914 geboren wurde nur bis zum Vater, der zB. 1942 geboren wurde abzuleiten und trotzdem Geburt (Abstammung)ins EStA einzutragen?Die können doch argumentieren Geburt (Abstammung)vom Vater und tragen trotzden Max Mustermann in den GS und ins EStA-Register ein.
A: Man kann nicht alle über einen Kamm scheren. Die meisten Arbeiten sauber. Es gibt nur einige die mit hoher krimineller Energie ausgestattet sind. Als zweiten Punkt ist die Akte endscheidend und nicht die Quittung, oder das ESTA Register.
F: Hallo, ich habe den gelben Schein nun seit gut 2 Monate und bin noch immer beim Ausländerzentralregister registriert, und zwar als "vermutlich deutscher Staatsangehöriger" (vorher stand dort nur deutsch). 1. Frage: Warum ist das so? Wenn man Deutscher ist, werden die Daten beim AZR gelöscht, das weiß ich. Ich allerdings bin trotz gelben Scheines immer noch kein Deutscher. 2. Frage: Auch das Bürgerservicecenter (Einwohnermeldeamt) bestätigt mir, dass ich trotz gelben Scheines immer noch nicht als Deutscher bei denen geführt werde. Dort steht: "Staatsangehörigkeit: Deutsch. - Glaubhaftmachung der dt. Staatsangehörigkeit KVR G3.10.10.2 am 08.02.2017 -, Erwerbsgrund: § 3 Abs. 2 StAG (Ersitzung)." 3. Frage: Warum steht beim Einwohnermeldeamt weiterhin deutsch statt Deutscher? 4. Frage: Warum steht bei der Meldebehörde als Erwerbsgrund "Ersitzung" und nicht wie im EStA-Register Abstammung/Geburt nach § 4 Abs. 1 (Ru)StAG ? Welche der beiden Behörden (Einwohnermeldeamt oder AZR/EStA-Stelle des BVA) lügt nun?
A: Sie nehmen hier eine Vermischung der Personen vor. An der jur. Person wird sich nichts ändern. Außer den Eintrag im Melderegister. Die jur. Person steht auch im Ausländerzentralregister. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Mensch und Person oder Personen. Allerdings ist der Erwerbsgrund falsch eingetragen. Es sieht so aus, als wenn das am Einwohnermeldeamt liegt.
F: Hallo 🙂 Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. War heute bei der Ausländerbehörde und wollte mir den Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit geben lass (sprich will den Staatsangehörigkeitsausweis)
Ich glaube sie hat mir extra ein anderen Antrag geben . Die Überschrift lautet " Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung).
Dazu ganz am Ende des Antrags steht klein dabei das ich eine Gebühr von 255,00 Euro bezahlen müsste für die Einbürgerung.
Bitte sagt mir das das der falsche Antrag ist den die mir extra gegeben hat.
Wäre euch mega dankbar für jede hilfreiche Antwort
A: Ja die hat Sie verarscht. Sie brauchen einen Antrag zur Feststellung und nicht zum Erwerb. Man wird Ihnen aber auch dort nicht den richtigen geben. Alles was Sie brauchen finden Sie auf dieser Seite.
F: mein Mann und ich haben gestern unseren ESTA-Registerauszug erhalten. Auch bei uns sind die Felder "erworben am" und "erworben durch" leer. Durch unseren Bekannten, dem es ebenso ergeht, weiß ich, dass die Sachbearbeiterin sich weigert, den Erwerbsgrund nachzutragen.Ist der schriftliche Weg jetzt für uns besser und auf welches Gesetz bzw. Verordnung können wir uns beziehen um den Eintrag zu erhalten?
A: StAG §33 und das immer in Rechtsverwertbarer Schriftform.
F: Hallo,
habe den GS, jedoch Familienname komplett groß geschrieben. Vornamen normal. ESta ist korrekt nach RuStAG, auch die Schreibweise der Namen. Was tun? Korrektur will ich nicht durchsetzen, da ich Jäger und Waffenbesitzer bin und der VS/Polizei wegen des GS schon 2-mal da war wegen Verdacht des R-bürgers
A: Dann sollten Sie die Füße stillhalten.
F: Bin da aber jetzt verunsichert,da es zuvor hieß AUF KEINEN FALL EINE PLZ in den Antrag schreiben?
A: Wo hieß das??? Lesen Sie auch auf unseer Seite?
F: Wenn ich keine Email, Telefonnummer und meine Anschrift nur ohne Postleitzahl im Antrag habe,wie nehmen die Behörden dann Kontakt mit mir auf? Oder reicht die Anschrift auf dem Briefumschlag?
A: Wie kommen Sie nur dazu? Werfen Sie einen Blick in die Ausfüllhilfe auf der Seite!!!
F: Kann ich in den Antrag F eine Telefonnummer oder Email einreichen in die vorgegebenen Spalten?Zwecks Rückantwort.Zur Legitimation sollte doch auch mein noch gültiger Sozialversicherungs AUSWEIS gehen,ist doch auch von einer Behörde der Verwaltung ausgestellt und ohne Ablaufdatum?
A: Nein, Ein Telefonat oder eine ePost ist Gerichtlich nicht verwertbar. Als Ausweis können Sie verwenden was Sie wollen. Sie dürfen nur keine Kopie zulassen.
F: Um meine Abstammung bis zu meinem Urgroßvater belegen zu können habe ich das Standesamt nach einem Geburtenregisterauszug und Heiratsurkunden. Das Standesamt fragt jetzt zu welchem "Zweck" ich diese bräuchte. Was soll ich antworten, um nicht zu riskieren, dass sich das Amt querstellt / Probleme macht, weil es in mir einen "Reichsbürger" sieht? Vielen Dank im vorraus!
A: Da ist nichts zu antworten! Aber Sie können Fragen ob der SB früher bei der STASI war. Gewöhnen Sie sich die Obrigkeitshörigkeit ab.
F: "Vertriebenenunterlagen" (oder ersatzweise Heimatschein, Arbeitsbücher, Wehrausweis etc.)der Großeltern werden verlangt. Gibt es so etwas überhaupt? Wenn ja - wo bekommt man solche Unterlagen her. Beide leben nicht mehr. Und alter DDR - Ausweis wenn vorhanden (von mir) davon hab ich zuvor nirgends etwas gelesen. Und mir auch neu: Aktuelle "erweiterte" Meldebescheinigung mit Angabe der "Staatsangehörigkeit" (!) und allen im Melderegister vorhandenen Wohnanschriften. Ich war mir sicher, dass die Angaben im Antrag ausreichen.
Hab nun meine ganzen Unterlagen zurück bekommen und soll bei der erneuten Abgabe einen Termin vereinbaren. Ich habe das dumme Gefühl ich soll hingehalten werden. Was dürfen die denn nun wirklich zusätzlich verlangen?
A: Wenn Ihre Abstammung Glaubhaft nachgewiesen ist, sollte das ausreichen.
StAG §30 Abs. 2
F: Hallo Freunde. Meine Frage wäre. Ich habe bei dem mir zuständigen Landratsamt meine kompletten Unterlagen,Urkunden plus Ausgefülltem Antrag (BVA) schön abgegeben.Habe den Antrag Auf Abstammung gestellt nach (Ru)StAG 1913. Da mein Großvater 1886 geboren ist, habe ich auf dem Antrag bei Wohnsitz natürlich ,,Königreich Württemberg"angegeben. Wir Stammen aus Württemberg.Das aber will der Herr Sachbearbeiter keines falls Akzeptieren.Ich solle dies ändern und man könnte dann vielleicht einen weg finden. Das Prozedere geht nun bereits schon ein halbes Jahr,was bitte kann ich noch tun.Da ich mein recht haben möchte.einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.Oder gibt es eine andere Möglichkeit wie ich doch noch zu meinem Recht komme.Für Antwort von euch wäre ich wirklich sehr dankbar. Gruß Horst
A: Der Antrag ist so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde. Der SB hat dort keine Entscheidungsfreiheit. Zu empfehlen ist nach dem Zeitraum eine Untätigkeitsbeschwerde. Dazu noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
F: Ich grüße das GS-Team. Und zwar ist folgendes bei mir passiert: Wir sind eine 6-köpfige Familie (Mutter, Vater und 4 Kinder im Alter von 5-11 Jahren). Wir haben am 01.03. alle einzelnd Anträge zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt. Am 16.03. haben wir die Anträge abgeholt. Das Problem: Obwohl wir 6 einzelne Anträge gestellt hatten, haben wir insgesamt nur 1 gelben Schein bekommen, wo wir alle drauf sind. Der gelbe Schein ist zwar ähnlich aber bei uns steht nicht ist deutscher Staatsangehöriger sondern sind deutsche Staatsangehörige. Die Namensschreibweise ist sonst korrekt. Der Sachbearbeiter will uns allerdings keine 6 einzelnen Scheine ausstellen. Sollte man dagegen angehen?
A: Das ist so auch in Ordnung. Es bleibt aber Ihre Endscheidung, ob sie weiter drauf drängen.
F: Was zu dem Beitrag von Pessimist.Wenn die Schreiben das Adjektiv deutsch ist korrekt.Haben die Recht.Für die juristische Person trifft dies zu.Pessimist sollte den Herrschaften mal bekannt geben das in das Register der juristischen Person (Name,deutsch)eingetragen werden soll, das die natürliche Person deutscher Staatsangehöriger ist.Auf diese Art und Weise habe ich über die ungültige Wahlbenachrichtigung an die juristische Person (Name), welche ja nicht wahlberechtigt ist, den GS erhalten.Im September waren ja diese Scheinwahlen in Berlin.
F: Hallo,
habe gestern Antwort bekommen vom Datenschutzbeauftragten.Es geht um den Eintrag der deutschen Staatsangerhörigkeit in einer Vollauskunft.Selbst die Vollauskunft wird uns verweigert und uns stattdessen eine Meldebescheinigung oder Selbstauskunft vom Meldegesetz §12 ausgestellt.Dieses Antwort haben wir sinngemäß erhalten.
Wir haben nur einen Anspruch auf Auskunft aus dem Melderegister, das vollständig und richtig ist.Alles andere, wie eine Vollauskunft nach §9 Bundesmeldegesetz und §7-10 (BMG)so wie von uns gefordert,würden wir durch unsere vorgebrachten einschlägigen Vorschriften, falsche Schlüsse ziehen.
In Ihrem Fall ist unter der Rubrik Staatsangehörigkeit das Adjektiv deutsch eingetragen.Diese Aussage ist korrekt.Selbsvertändlich gibt es eine deutsche Staatsangehörigkeit.Dieses kommt Ihnen auch zu.
Wie kann ich die nun bewegen mir endlich eine Vollauskunft auszustellen, wo unsere deutsche Staatsangehörigkeitsausweis den wir besitzen vermerkt ist.
A: Da bleibt nur noch den Straftätern die Akte zu füllen. Dienst und Fachaufsichtsbeschwerden, Strafanträge mit Strafverfolgung. Beim Datenschutzbeauftragten scheint Täuschung im Rechtsverkehr vorzuliegen.