F: Hallo,nach Nachfrage bei der Ausländerbehörde, warum der Staatsangehörigkeitsausweis bzw. die Entscheidung diesbezüglich, trotz Nachfrage meinerseits und Verweis auf §33 StAG, nicht an die Meldebehörde weitergeleit wird (wurde) schrieb der Sachbearbeiter folgendes: §33 StAG würde sich ausschließlich auf die Optionsregelung nach §§29 ff. beziehen, nicht jedoch auf den Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit nach §4.
A: Da sollten sie den SB mal Fragen ob er lesen kann. Sie haben aber auch die Möglichkeit, selber die Eintragung vornehmen zu lassen. Eine Fachaufsichtsbeschwerde könnte auch helfen.
F: Ich habe den Antrag mit allen Unterlagen eingereicht (alle Dokumente in Kopie).
Jetzt soll ich während der Öffnungszeiten alle eingereichten Unterlagen im Original vorlegen und mich mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweises ausweisen-
Muss ich die Originale persönlich vorlegen oder reichen Kopien?
Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass nur mit Originalen der Antrag Bearbeitet werden Kann?
Vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mir dabei helfen.
A: Der SB möchte lediglich die Originale sehen. Das steht ihm zu. Auch den Perso oder Pass kann er sehen. Sie dürfen aber keine Kopie zulassen.
F: Hallo, ich habe eine Frage und hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.
Ich habe den Antrag zum Gelben Schein gemäß RuStaG 1913 komplett ausgefüllt abgeschickt. Heute kam eine Antwort das der Antrag in Ermangelung eines Sachbescheidungsinteresse und da keine Zweifel an meiner deutschen Staatsangehörigkeit vorliegen abgelehnt wird.
Jetzt habe ich 4 Wochen für den Widerspruch.
Hat schon jemand so eine Antwort erhalten ?
Wie gehe ich am besten vor? Subtil und freundlich oder mit nettem Nachdruck und der Geschichte mit dem deutschen Reich, Gesetze dazu etc?
Danke im voraus :)
F: Hallo, gestern war ich bei der Einbürgerungsbehörde und wollte meinen Antrag abgeben. Die Amtsleiterin sagte nur zu mir, dass Sie für Reichsbürgerangelegenheiten nicht zuständig sei. Ich betonte dass ich mit Reichsbürger nichts zu tun habe aber sie weigerte sich vehement den Antrag anzunehmen. Ich solle mich an den König von Preußen wenden. Soll ich mich beim Bürgermeister beschweren oder wer ist nun zuständig?
A: Dienstaufsichtsbeschwerde an den nächsten Vorgesetzten und Strafantrag mit Strafverfolgung wegen Politischer Verdächtigung.
F: Hallo,
ich hatte einen Strafantrag/Strafanzeige gegen die Mitarbeiter und Bürgermeister der Gemeinde gestellt.Heute kam die Ablehnung mit folgender Begründung.
Wie bereits im hiesiegen Bescheid vom 26.01.2017 ausgeführt, führt die Bezeichnung der Anzeigenerstatter als Personen, die der Gruppe der sog."Reichsbürger"zugehörig sein sollen,nichtzu einer Gefahr der Verfolgung aus politischen Gründen,weshalb wegen dieses Vorwurfes kein für die Einleitung eines Verfahrens ausreichender Anfangsverdacht besteht. Sofern den Anzeigenerstatter der Eintrag der deutschen Staatsangehörigkeit in Melderegister verwehrt worden sein soll oder die Erteilung einer Auskunft aus dem Register und zwar durch die beanzeigten Amtspersonen, die bei der Gemeinde xxx in einem Beamten-oder Angestelltenverhältnis stehen sollen,besteht unter Berücksichtigung des Anzeigevorbringens nach kriminalistischer Betrachtungsweise ebenfalls kein Anfangsverdacht.
Es ist davon auszugehen,dass die Anzeigenerstatter von der irrigen Annahme ausgehen,von ihnen gewählten Namenszusätze "a.d.F."seien in amtliche Melderegister eintragungsfähig.
Offensichtlich sind die Anzeigenerstatter der Rechtsauffassung nach §30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes eine Anspruch auf Abänderung der Ihnen erteilten Ausweispapiere zu haben bzw.auf Eintragung dahin,seien Bürger des weiterhin existenten Deuzschen Reiches.
Diese Rechtsauffassung ist unzutreffend.Insoweit wird verwiesen auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22.11.2016,Az.:19A 1457/16, abgedruckt in die Neue Juristische Wochenschrift 2017,Seite 424ff.
Kommisch ist nur, da ich einen Strafantrag wegen der Bezeichnung als Reichsbürger wegen Beleidigung und Amtsanmaßung gestellt hatte.Da war nie die Rede das ich den Namenzusatz a.d.F. in das Melderegister eigtragen haben möchte. Ich will nur das meine deutsche Staatsangehörigkeit im Melderegister angezeigt wird.
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen. Soll ich gegen diesen Bescheid Beschwerde einlegen.Natürlich ist er wieder nur mit einer Paraphe unterschrieben.
A: Ihr Vorhaben musste gegen den Baum laufen. Eine Aufarbeitung würde die Möglichkeiten hier sprengen. Also besuchen Sie uns auf unseren TS3 GS Server.
F: Guten Morgen. Ich war so eben auf dem Amt und wollte meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Ich legte dazu alle OriginalStammbücher vor. Der Herr meinte das ich diese aktuell begläubigen lassen müsste. Stimmt das? Danke.
A: Nein, machen Sie selber Kopien davon und reichen es damit ein. Lesen Sie den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" Unter Erprobtes.
F: Brauche eure Hilfe, habe heute meinen Staatsangehörigkeitsausweis im Briefkasten gehabt und (Ableitung nach Rustag1913) bin mir jetzt nicht sicher ob der richtig ausgestellt worden ist weil bei meiner Stadt steht die Stadt und schrägstrich BRD!? Also Stadt/ BRD wie kann das sein oder ist das richtig ? Und bei Wohnort ist die Postleitzahl angegeben bin ich dann nicht wieder in Wohnhaft? Also es kommt mir sehr komisch vor, keine Bestätigung der Antragsannahme damals, kein Perso. verlangt und mir einfach jetzt den Staatsangehörigkeitsausweis (mit Rechnung ohne irgendwelche Rechtliche Grundlage) geschickt. Soll ich unter Vorbehalt der Richtigkeit der RuStAG Ableitung und Eintragung im Esta-Register bezahlen oder könnt ihr mir ein Tip geben. Bin sehr verunsichter, bei der Kriminellen Energie dort kommt mir das sehr komisch vor. Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
A: Wenn der Familien und Vorname richtig geschrieben ist, ist alles in Ordnung.
F: ESTA ok. Meldebehörde weigert sich, "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" in der Vollauskunft zu ergänzen. SB schreibt, dies sei Aufgabe der Meldebehörde. Wie komme ich nun zu diesem wichtigen Eintrag?
A: Die Aussagen des SB gibt der §33 des StAG nicht her. Täuschung im Rechtsverkehr ist hier zu vermuten. Teilen Sie das dem SB schriftlich (rechtsverbindlich) mit. Setzen Sie eine Frist und kündigen Sie Rechtliche Konsequenzen an. Sollte der Eintrag bis Fristablauf nicht erledigt sein, bleibt Ihnen Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde und Strafantrag mit Strafverfolgung.
F: Hallo Ihr Geplagten,
ich soll ca. 10 von meinen 20 Wohnorten nachweisen, den Rest haben sie angeblich selbst im Computer. Nur ist sehr auffällig, das ich bei den Gemeinden auf dem Land sofort die Bescheinigung bekam u. die zwei in den Städten nicht. Da war immer eine dabei, die sie im Computer nicht mehr finden können. Denen in München habe ich eine Bescheinigung von der nächsten Adresse gefaxt, wo diese Adresse drauf steht, zusätzlich ein Schreiben vom Finanzamt, von der Zeit mit Steuernummer u. Adresse u. trotzdem haben sie mir eine schriftliche Absage erteilt, mit der Begründung dass laut Ihren Unterlagen ich niemals dort gemeldet gewesen bin- nicht zu glauben oder? Lege ich das jetzt so wieder vor oder soll ich vorher gegen diese Leute vorgehen, damit meine Unterlagen komplett sind? Vielen Dank.
A: Das sollten Sie mit dem SB besprechen. Da Sie ja schon seine Arbeit machen.
F: Hallo,
ich habe den GS mit allen erforderlichen Dokumenten beantragt und eine Ablehnung bekommen. Nun kann ich innerhalb eines Monats dagegen in Widerspruch gehen. Ich brauche Hilfe bei der Argumentation, um juristisch sauber der Ablehnung entgegenzuwirken. Können Sie mir dabei helfen? Kann ich mit Ihnen in direkten Kontakt treten?
Freundliche Grüße
Christian
F: Hallo liebe Mitstreiter,ich hatte vor ca. 1-2 Wochen eine Email-Anfrage wie ich bei einer Ablehnung des Staatsangehörigkeitsausweises reagieren soll, eine Kopie des "Amtsschreibens" aus Rostock habe ich beigelegt. Eine Antwort habe ich bis heute nicht erhalten und da ich bis morgen reagieren muß bitte ich um eine Bearbeitung meiner Anfrage.Liebe Grüße André Deutschkämer
F: ich komme hier in nrw zum verrecken nicht weiter. schlimer noch werde ich wegen meines anliegens schon deformiert und in die naziecke gestellt. hat jemand einen tip wo ich rechtliche unterstützung bekomme ???
F: Moin "GS Hilfeteam"! War mehrmals nach 18.00Uhr im GsG3 und hing da im Warteraum, ohne Reaktion von jemanden mit Ad.-Rechten.
Werde es noch mal versuchen, meine Zeit ist aber leider sehr begrenzt.
Meine Frage auf das Gesülze vom SB- Brief: wenn der sich quer stellt u die Prüfung meiner Staatsangehörigkeit nicht macht, müsste doch eine kostenpflichtige Ablehnung für diese Parasiten in der Zukunft als Strick genügen?! Dann soll er mir das Ding schicken, da bin ich ganz fein raus u die können mir den Buckel runter rutschen. Gruß
A: Ja das sollte reichen, nach Bundesverfassungsgerichts Urteil - BVerfGE 77, 137 (Teso) ist das eine Grundrechtsverletzung.
Lesen Sie dazu den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land?".
F: Seid ihr auch von den Säuberungs- und Einschüchterungsaktionen der BRiD betroffen?Mittlerweile werden ja Staatsangehörige vom SEK oder der Firma Polizei besucht.
A: Ja, deswegen haben wir ja das Video mit dem Kulturstudio gemacht.
F: Mein RuSTAG Antrag ist noch am Laufen. Jetzt wollen sie mir den kleinen Waffenschein entziehen wegen dem Reichsbürgstatus, den sie mir angeheftet haben, wegen dem Antrag. Ich muss ihn in den nächsten 7 Tagen abgeben, sonst drohen sie mir mit Stafe usw.. Wenn ich das mache, hat das dann einen negativen Einfluss auf den Antrag oder kann/soll ich das auch verhindern? Vielen Dank.
A: Wir können für Sie keine Entscheidung treffen. Auswirkungen auf den GS sollte das nicht haben. Aber der der Einstellung des Landrats kann man auch schon mit der Ablehnung rechnen.
F: Hallo Team, hatte gehofft das ich die Urkunde ohne großen Energieverlust von der Behörde abholen kann. Leider gestern die Absage bekommen. Auszug: Ich habe einen Perso der BRD, der mich in der Regel als deutscher Staatsangehöriger ausweist. Keiner bestreitet das ich Deutscher bin, bzw.wurde immer als Deutscher behandelt.Da ich diesen Ausweis besitze bin ich auch nicht Staatenlos.Es fehlt das Sachbescheidungsinteresse!(Urteil,Verwaltungsgericht Potsdam vom 14.03.2016). Außerdem besteht der Verdacht, meine Antragsstellung könnte missbräuchlich verwendet werden. Ich kann den Antrag zurücknehmen, oder würde in ca. 3 Wochen die kostenpflichtige Absage bekommen.
Könnt Ihr helfen??
F: Hallo, ich habe die schriftliche Info, dass der Staatsangehörigkeitsausweise für meine Familie zur Abholung bereit liegen (3 Erwachsene und 2 Kinder unter 16 Jahren). Plötzlich die telefonische Mitteilung - der Chef der Abteilung hält alles zurück. Persönlich vorgesprochen - abgeschmettert. Haben ihn dann aufgefordert die Nichtherausgabe gerichtsrelevant bis 03.03 zu begründen. Jetzt warteich noch 3 Werktage. Was mache ich dann ? Wäre toll über ein Hilfe. H.Schö.
F: Hallo an Euch. Habe heute die Eingangsbestätigung für meinen Antrag erhalten mit der Aufforderung: "Für die Bearbeitung des Antrages ist die Einsichtnahme in die Originaldokumente und Urkunden erforderlich. Diese kann ich dann beglaubigen. Zum Termin bringen Sie bitte Personalausweis/Reisepass mit."
Ist das soweit korrekt, daß ich vor der Bearbeitung die Originaldokumente vorlegen muss?
Vielen Dank an Euch
A: Bis jetzt sieht das alles gut aus. Sie dürfen nur keine Kopie des Perso/Pass zulassen.
F: Hallo langt die Geburtsurkunde von meinem Opa geboren 22 Juni 1915 für den gelben Schein.
A: Der letzte Termin ist der 08.11.1918.
F: Morgen "GS Hilfeteam"! Habe das Schreiben mit dem üblichen "blaablaa" vom SB erhalten. Könnt ihr mir bitte den Paragraphen aus dem STAG schicken, der eindeutig sagt, dass es jedem freisteht den Staatsangehörigkeitsnachweis zu beantragen, das sie das eintragen lassen müssen u das ein Kopieren von persönlichen Dokumenten verboten ist! Dank im Voraus!
F: Hallo ihr Leut,
so ich habe vor ca. zwei Wochen die Zurückweisung meines Widerspruches bekommen.
Es wurde entschieden das ich keinen Anspruch auf die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit habe.
Dieses Urteil, das durch eine mündliche Verhandlung entschieden wurde die am 26.01.2017 stattfand ist voll mit Fehlern!
Zum ersten hat man im Tatbestand mein Geburtsdatum falsch angegeben.
Zweitens verlangt man neben den 202,90euro Widerspruchsgebühr noch 25euro für die Ablehnung meines Antrages. Die laut BVA Merkblatt Antrag F nur 18euro betragen.
Und drittens neben den ganzen Gesetztlichen Verwirrungen hat man im Teil Entscheidungsgründe die komplett falschen Namen meiner Eltern und das Falsche Bundesland eingefügt!
Dies wurde alles Unterschrieben und abgestempelt von dem Verwaltungsdirektor Breunig des Landkreises Saarlouis.
Ich bitte um Hilfe da ich jetzt wirklich nicht mehr weiter weiß.
Ich bin auch gerne bereit diesen Brief hier hochzuladen.
Wie kann ich hier noch was bewirken oder verändern?
Ich freue mich auf eure Hilfe und eure Vorschläge und bedanke mich schon im Vorfeld dafür.
DANKE
F: Guten Tag. Wieso habe ich ein Recherche-Problem und hier ist doch Ihr Server, oder?
Kann man mir die Antwort konkretisieren? Vielen Dank. Bin neu in der Materie. MfG D
A: Mehr wie eine direkte Kommunikation mit uns können wir Ihnen nicht anbieten.
F: Ich habe folgende Frage:
Ich habe die Anlage F+V so ausgefüllt das die Staatsangehörigkeit seit Geburt, durch Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStaG Stand 1913 festgestellt werden kann und auch alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. Die Dame fragte mich wie ich denn meine Staatsangehörigkeit nachweisen will. Daraufhin bot sie mir an dies von der DDR-Bürgerschaft meines Vaters abzuleiten was ich aber abblockte und darauf bestand das sie den Antrag so und nicht anders annimmt, was sie dann auch tat. Soweit so gut dachte ich... bis dann dieses Schreiben ins Haus flatterte:
„auf Ihren Antrag komme ich wie folgt zurück;
Mit inkrafttretten des Staatsangehörigkeitsreformgesetzes (SatAngRG) am 01.01.2000 wurde das Reich- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) durch das Staatsangehörigkeitsgesetz abgelöst.
Laut Artikel 1 Absatz 1 dieses Gesetzes vom 15.07.1999 (BGBII S.1618) wurde die Überschrift wie folgt gefasst: “Staatsangehörigkeitsgesetz“
Das StAG bildet steither die Grundlage für das deutsche Staaatsangehörigkeitsrecht und die deutsche Staatsangehörikeit wird damit entsprechend nach $ 30 StAG festgestellt. Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat die bestehenden Gesetze zu beachten und zu vollziehen.
Der von Ihnen vorgelegte Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kann aus oben genannten Grund nicht nach RuStAG bearbeitet werden, sondern ausschließlich nach dem StAG in der aktuellen Fassung.
Sollten sie damit nicht einverstanden sein, empfehlen wir Ihnen bis zum 03.03.2017 Ihren Antrag schriftlich zurückzuziehen.“
Wie komme ich nun zu meinen ESTA Eintrag „RuStaG 1913)? Wie muss ich weiter vorgehen?
A: Kreative versuche des SB mit hoher krimineller Energie, Sie von Ihrem Vorhaben abzubringen. Naja öfter mal was neues. Kurioser weise führt der Weg ins RuStAG über das StAG. Der SB sollte bei sauberer Arbeit feststellen, dass Sie kein Deutscher im Sinne des StAG(§1) sind. Weiter geht es dann mit vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung aus dem GG 116 Abs. 1 2. Halbsatz(RuStAG). Teilen Sie dem SB mit das Ihrem Antrag so zu bearbeiten ist wie er eingereicht wurde. Dem Antrag ist weder was hinzuzufügen noch wegzulassen. Achten sie bei Ihrer Kommunikation mit dem SB auf Gerichtsverwertbarkeit. Gespannt bin ich auf den nächsten Schritt des SB. Ich vermute mal es kommt das Sachentscheidungsinteresse. Aber Sie können sich dann ja wieder Melden.
F: Mein GS wurde i.A. unterschrieben. Damit ist der VerwaltungsAkt nicht legitimiert, da der Auftraggeber nicht zu identifizieren ist (Willensäußerung)... Andererseits kann die Verwaltung ja nichts "bescheinigen" (mangels Wassersuppe) und die Bestätigung einer rein vewaltungstechnischen Eintragung durch Boten wäre eventuell ausreichend... Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Auch wurde der jetzige Geburtsort und nicht der korrekte historisch belegte eingetragen (aber da werde ich wohl nichts geändert bekommen - von Berlin auf korrekt Berlin-Lichtenberg gegründet 1912 - hmm) ... Hat jemand Erfahrung?
A: Der GS wird immer nur i.A. Unterschrieben. In der Regel steht der Auftraggeber (Bürgermeister, Landrat, Behörde) dabei. Das ist für die BRvD voll in Ordnung.
F: Hallo "GS Hilfeteam", die Sachbearbeiterin möchte von meinen gesamten Wohnungen die Meldebescheinigung haben. Ich bin fünf mal im Reich umgezogen u lebe seid 9Jahren fest an einem Punkt u zu diesem habe ich eine aktuelle Bescheinigung mit eingereicht. Was will die Verwaltungstante? Hab meine Adressen u den Zeiträume- wie lange u wo ich gewohnt habe- im Antrag richtig eingetragen! Zudem will sie von meinen Eltern eine Meldebescheinigung, da hab ich gesagt das ist mein Antrag u nicht der meiner Eltern. Wie weit können die rechtlich Bescheinigungen verlangen, gibt es da ein Gesetz? Dank Euch!
A: Die Abfragen sind die Aufgabe des SB und nicht Ihre. Hier scheint doch etwas Willkür vorzuliegen. Ihrem Antrag ist nichts hinzuzufügen noch wegzulassen.