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Fragen und Antworten

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19.12.2016
Daniel
F: Guten Abend zusammen, bin zufällig auf ihre Seite gestoßen. Meine Frage ist ich habe den stag Ausweis Nachname groß geschrieben. Den habe ich vor 3 Jahren beantragt. Und vor einem Jahr das EStA Register. Dort steht erworben durch Geburt abstammung Paragraph 4 Absatz 1 rustag. Frage: was bin ich jetzt für ne Abteilung 13 oder 37? Nachname im EStA klein geschrieben. Frage 2 kann man die Papiere bzw Staatsangehörigkeit entziehen wegen den ganzen Krempel mit den reichsbürger? Schönen Tag noch.

A: Das sieht eindeutig nach 1913 aus, wenn auch die Urkunde nach 1937 aussieht. Ein Entzug der Staatsangehörigkeit war bis heute nicht möglich. Also wird das auch in Zukunft nichts werden.


02.12.2016
Duisburg Dusi
F: Liebes Team, hab grad meinen GS abgeholt, alles richtig soweit,Familienname und Schreibweise auch. Auf meine Nachfrage hin sagte die SA, dass ihr Computer beim ESTA Eintrag nicht die Möglichkeit gib, die "Geburt/Abstammung nach RuStAG" einzutragen. Habt ihr dergleichen schon aus Duisburg vernommen? Ohne diesen Eintrag bin ich dann einfacher StAG?

A: Was hat das Register mit der in der Akte stehenden Ableitung zu tun? Entscheidend ist die entstandene Akte und der GS. Das ESTA hat keine rechtliche Relevanz. Es dient nur der Kontrolle.


24.11.2016
ReineJ
F: Ich Habe den GS bekommen und ein EStA Registereintrag! bei Erworben durch: Geburt (Abstammung) das RuSTAG fehlt! Wie wichtig ist der eintrag und muss ich das was machen?

A: Bitte auch ältere Einträge lesen!


24.11.2016
Heinrich
F: Ich muss nochmal nachhaken, seid ihr sicher das der Esta Eintrag ohne "RuStag" in Ordnung ist? Ich glaube eher nicht. Denn der RuStag Eintrag ist ja das was ich wollte und was ich nachgewiesen habe. Jetzt steht nur "Geburt"... noch nicht mal mit dem Vermerk "(Abstammung)". In dem Esta bin ich jetzt "stag"-deutscher, was ich eigentlich nicht sein wollte. Wie kann man die Behörde dazu "ermuntern" den RuStag Eintrag zu vollführen?

A: Der neue Eintrag schließt das RuStAG nicht aus. Es steht nur nicht mehr da. Durch die Änderung haben die Sachbearbeiter nicht mehr die Möglichkeit den RuStAG Eintrag zu wählen. Die Änderung und Einschränkungen zeigen nur, die Verwesung des Systems an. Aber auch diese hektische Betriebsamkeit wird den Zusammenbruch nicht aufhalten.


22.11.2016
Rombach
F: Kann man sich den den EStA Register Auszug durch eine apostille bescheinigen lassen? Ich bedanke mich im Voraus.

A: Nein, es ist keine Urkunde.


22.11.2016
Heinrich
F: Kein RuStag - Eintrag mehr möglich im Esta! Lieber Mitstreiter, in einem telefonischen Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin, welche meinen Staatsangehörigkeitsausweis erstellt hat, wurde mir mitgeteilt das es eine Gesetzesänderung gab nachdem es im Esta-Register unter: "erworben durch" keinen Eintrag mehr geben durfte (bis vor kurzem). Sie sagte mir auch das dieses Feld bei mir auch frei blieb. Seit neuestem aber darf sie bei "erworben durch" nun aber noch des Passus "Geburt" nachtragen. Soll heißen: das ich aktuell keine Möglichkeit habe ein Dokument zu erlangen auf dem der RuStag Eintrag hinterlegt ist!!!! Vor und Nachname sind auf meinem StAA aber klein geschrieben.

A: Der Eintrag ist so auch in Ordnung, auch wenn er mehr Spielraum für Interpretation. Das ist eine altbekannte Strategie. Wird ihnen aber nicht helfen. Sie sind und bleiben die "Reichsbürger".


20.11.2016
Pessimist
F: Ich habe gestern den EsTA Eintrag erhalten. Die Schreibweise des Namens ist richtig geschrieben (Max Mustermann) im gegensatz zum GS (Max MUSTERMANN). Bei erworben steht nur erworben durch Geburt (Abstammung), also §4 Abs1 (RU)StAG fehlt. Ist jetzt dieses im EsTA so in Ordnung, oder muß ich dieses auch noch ändern lassen. Widerspruch wegen Schreibweise im GS läuft noch.

A: Das ESTA ist so in Ordnung.


20.11.2016
Sandra
F: Eine Frage, wie kann ich im Antrag RE Selbstauskunft EStA eine beglaubigte Unterschrift herbekommen ohne einen Ausweis vorzulegen? Gibt es noch eine andere Möglichkeit an ein EStA Auzug zu kommen? Es gab doch irgendwann mal eine E-Mail Adresse wo man es anfordern könnte. Vlt.könnt ihr mir weiterhelfen, Danke.

A: Das vorzeigen des Perso ist kein Problem, solange keine Kopie entsteht. Die Zeit den ESTA per ePost zu bekommen ist vorbei.


19.11.2016
Maik
F: Guten Morgen, Mein Name ist richtig geschrieben, also erster Buchstabe Gross und alle weiteren klein. Und im Register steht auch "Familienname", von daher schon mal alles Gut ! Bei der Spalte erworben am, sollte doch eigenlich mein Geburtsdatum stehen, da ist aber kein Eintrag vorhanden. Und wie bereits gesagt, bei Erworben durch, steht "Geburt(Abstammung)" aber nicht mit dem Zusatz nach §4 Abs.1 RuStAG 1913. Ist es nötig die fehlenden Angaben einzufordern oder ist der Registerauszug so in Ordnung. Danke und ein schönes Wochenende.....Maik

A: Lesen sie die Antwort von Matthias unter Ihrem.


19.11.2016
Matthias
F: Ich habe gestern Post vom Bundesverwaltungsamt erhalten. Mein EStA-Register-Eintrag ist ähnlich wie der von Maik. Unter "erworben am" ist nichts eingetragen und unter "erworben durch" steht ebenfalls nur "Geburt (Abstammung)". Also ohne Hinweis §4 Abs. 1 RuStAG, obwohl dies im Antrag so aufgeführt war. Meine Meinung ist, wenn ein Antrag die gesetzliche Angabe enthält und es erfolgt mit Ausstellung des GS ein Positiventscheid, so ist diese ges. Angabe im EStA mit aufzuführen oder der Antrag mit Begründung abzulehnen. Aber so....., ist dies eine schwammige Methode, die wieder einmal Unsicherheit hervorruft. Ich stelle die Frage von Maik noch einmal: Sollte man hier beim LRA die Vervollständigung der gesetzlichen Angabe laut Antrag verlangen?

A: Sie messen dem ESTA eine viel zu große Bedeutung zu. Das ESTA dient nur der Kontrolle und hat keine Rechtliche Relevanz. Das einzig wichtige ist die entstandene Akte zu dem Verwaltungsakt. Der Eintrag ist jetzt recht schwammig formuliert und lässt jede Interpretation zu. Aber ist besser als kein Eintrag. So lässt sich für die Mitarbeiter die Fiktion BRvD weiter aufrechterhalten. Es zeigt auch wie groß der Druck der Änderung war. Ob bei "erworben am" das Geburtsdatum drin steht oder nicht, spielt auch keine Rolle!!!


18.11.2016
Maik
F: Hallo zusammen, heute habe ich meinen EStA Registerauszug erhalten. Nun tuen sich wieder neue Fragen auf.....da wäre das Aktenzeichen, dieses ist nicht gleich wie auf dem GS (oder ist die Nummer auf dem GS etwas anderes als ein aktenzeichen ?), weiterhin ist bei Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am...nichts eingetragen. Bei erworben durch steht "Geburt(Abstammung)" und nichts von Rustag ect....meine Unsicherheit liegt nun hauptsächlich darin, ob wirklich nach Rustag abgeleitet worden ist ? Reicht der Eintrag "Geburt (Abstammung)" oder sollte ich beim LRA die Vervollständigung verlangen... Danke wie immer schon mal... Maik

A: Ausschlaggebend dafür ist die Schreibweise Vor- Familienweise. Schauen Sie unter den Artikel unter Praktisches.


15.11.2016
Marco
F: Ich habe gestern meinen Stag-Ausweis bekommen, Austellungsdatum 6.11.16. Wie lange soll ich warten bevor ich den ESTA Antrag stelle? Mein Name wurde folgenderweise geschrieben: Max M u s t e r m a n n, kann ich davon ausgehen, dass ich nach Rasttag 1913 abgeleitet wurde? Danke!

A: 14 Tage bis 3 Wochen.


13.11.2016
Mike2016
F: Hallo, ersteinmal vielen Dank für Eure tolle Arbeit. Ich lebe in Wien und habe jetzt meinen gelben Schein. Erfolgt der Eintrag ins ESTA automatisch oder muss ich etwas beantragen und wenn ja wie und wo. Die Vollauskunft muss ich ja wohl nicht machen. Nochmals Dank. LG Michael

A: Vollauskunft entfällt bei Ihnen. ESTA wird automatisch eingetragen, den Auszug müssen Sie beantragen. Antrag ist auf der Seite.


27.10.2016
Silvia
F: Hallo, ich habe meinen Schein auch 2014 gemacht und in meinen EsTA-Registerauszug steht Nachname. Heute habe ich gelesen, das bei den Neueren im EsTA "Familienname" steht.Ich bin etwas unzufrieden. Gilt denn die Bezeichnung "Nachname" auch als natürliche Person? Besteht hier irgendwie Handlungsbedarf?

A: Wenn Sie handeln wollen. Dann holen Sie sich doch einen neuen Auszug mit der nat. Person. Geändert ist das für alle.


27.10.2016
Matthias
F: OK und danke für die schnelle Antwort. Sollte ich den Sachbearbeiter schriftlich darauf hinweisen, dass er den Eintrag ins EStA-Register zu veranlassen hat? Ich möchte nicht, dass sinnlos Zeit verstreicht.

A: Er/Sie sollte das StAG kennen. Geben Sie ihm 14 Tage für den Eintrag.


27.10.2016
Matthias
F: Ich bin leider bisschen doof und daher entschuldigt meine Frage. Ich habe heute meine GS beim Landratsamt Coburg geholt. Auf meine Frage, ob der Eintrag im EStA-Register automatisch erfolgt, teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass ich dies selbst beantragen müsse. Ich bin irritiert. Ich war die ganze zeit der Meinung, dass der Eintrag in EStA-Register automatisch mit Erstellung des GS erfolgt und ich nur auf Antrag einen Auszug erhalte. Bitte klärt mich auf! Was ist nun richtig???

A: Ja das scheint ein Problem von Sender und Empfänger zu sein. Natürlich muss die SB den Eintrag vornehmen. Aber die Abfrage müssen Sie selber machen.


27.10.2016
dobermann
F: Danke für die Antwort. Was wäre wenn ich mir jetzt noch eine ESTa Register Auskunft einholen würde, bzw. wie oft kann man diese einholen bzw. beantragen? Der Unterschied zwischen Familiennamen und Nachnamen, gibts da einen? Mit freundlichen Grüßen

A: Beantragen können Sie das so oft Sie das wollen. Natürlich gibt es einen Unterschied. Mit Nachname kann sowohl Name als auch Familienname gemeint sein.


13.10.2016
Rieder Bub
F: Nun liegen mir auch die EStA Registerauszüge von mir und meiner Frau vor. Hierzu noch weitere Fragen um deren Mithilfe ich Sie nochmals bitten möchte: Bei meinem Auszug ist alles unter Sachverhalt eingetragen bis auf den Punkt Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am: Da ist nichts eingetragen. Ich versuche nun im Nachgang die entsprechende Sachbearbeiterin unseres Ausländeramtes dazu zu bewegen dies noch nachzutragen und mir ggf. zu bestätigen. Bei erworben am steht: Geburt (Abstammung), Paragraph 4 Abs.1 (Ru)StAG. Leider konnte ich hier nichts mehr weit erreichen. Begründung des Sachebearbeiters war : aus verwaltungsökonomisch bedeutet, es macht zu viel Arbeit, dafür dass es nicht verpflichtend vorgeschrieben ist. Bei meiner Frau sieht der EStA Registerauszug so aus, das im Sachverhalt folgendes steht : Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am: xx.xx.xxxx Erworben durch: Einbürgerung Ist das so ausreichend betitelt die der besteht weiterer Handlungsbedarf? Ich frage u.a. desswegen, da unsere Kinder vor unserer Vermählung geboren wurden, zwischenzeitlich volljährig sind und nach Ihr abgeleitet werden müssen. Wiederum vielen Dank für Ihre Rückantwort. Mit freundlichen Grüßen

A: Bei Ihnen besteht gar kein Handlungsbedarf. Ihre Staatsangehörigkeit hatten Sie nie verloren. Also können Sie die auch nicht auf einen bestimmten Tag bekommen haben. Somit gilt das Geburtsdatum. Der Eintrag Ihrer Frau (Einbürgerung) sollten Sie nochmal Prüfen. Es sei denn Sie ist Eingebürgert.


13.10.2016
Stankoweit
F: Hallo, ich habe heute meinen ESTA-Registerauszug erhalten. Folgendes steht drin (bzw. nicht drin): - Name (ist alles richtig geschrieben, passt!) - Wirksam geworden am: 26.09.2016. - Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am: KEIN Eintrag. - Erworben durch: KEIN Eintrag. Anschrift Staat: Deutschland. Meine FRAGEN dazu: 1.) Ist hier alles richtig gelaufen??? 2.) Wirksam geworden am: Müsste hier nicht richtigerweise das Geburtsdatum stehen statt Datum 26.09.2016? 3.) "Erworben durch" ist ohne Eintrag: Ist das in Ordnung oder was sollte hier denn stehen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Gruß

A: Im Großen und Ganzen ist da alles in Ordnung . Das einzige ist der Eintrag Erworben durch. Hier sollten Sie nacharbeiten.

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit §11


07.10.2016
Jürgen
F: Hallo Wertes Team. Was ist denn der Unterschied zwischen der Vollauskunft die ich auf der Gemeinde bekomme und der esta Auskunft die ich beantragen kann? Wie jannn ich denn nachprüfen, ob alle Vorfahren bis vor 1913 abgeleitet wurden ? Wie lange dauert es denn ca. von Ausstellung GS bis der Esta Eintrag korrekt erfolgt ist?

A: Das sind unterschiedliche Register mit unterschiedlichem Verwendungszweck. Richtige Ableitung erkennen sie an der Schreibweise des Vor- Familienname. Sie sollten dem Bediensteten 4 Wochen Zeit geben.


25.09.2016
Chris
F: Hallo. Ich habe meinen GS nun abgeholt. Danke für die Unterstützung! nun möchte ich in 2 Wochen mein Este Auszug anfordern. Was kostet dieser denn? Ich finde nirgendwo Preise. Ist es besser eine beglaubigte Kopie des Personalausweises (den ich ja Boch habe) einzureichen? oder die Unterschrift beglaubigen zu lassen? Dient ja nur der Legitimierung, oder?

A: 0 %u20AC
Unterschrift beglaubigen lassen.


18.09.2016
Harry
F: Hallo Admins, Danke für die sehr guten Informationen und eure Arbeit hier.Meine Frage: auch ich habe im ESTA Auszug die Fehlende Angabe Erworben durch Abstammung $4 Abs.1 ...RuStAG, Ihr gebt hier einen Gestztestext/Link an, ich aber darin nichts Entdecken kann, dem ich den Sachbearbeiter um die Ohren hauen kann. Auf welches Gesetz(§) sollen wir uns berufen zur Durchsetzung das dieser §4... im ESTA Nachtragen lässt? Er verweist auf die §30er-..im STAG die er mir hat zukommen lassen, und da geht auch nichts hervor das die Ausländerbehörde das so eintragen/Melden muss!

A: §11steht im Verweis.


18.09.2016
Andreas
F: Dankeschön für die schnelle Antwort. Ich hole dann morgen meinen GS endlich ab. Kann ich dort schon nach ESTA fragen bzw ist es irgendwie ersichtlich ob der Asta Eintrag weitergeleitet wurde? Oder empfiehlt sich so ein Spruch von mit wie: Der ESTA Register Eintrag muss ja bald gemacht worden sein... ODER??

A: Sie sollten denen auch schon 14 Tage Zeit lassen für den Eintrag. Aber Ihre Unterschrift können Sie sich auf dem Antrag ja schon beglaubigen lassen.


06.09.2016
Chris
F: Bei Ihren Fragen und Antworten steht folgendes: F: Kann ich mir öfters einen Esta Registerauszug besorgen, also vor der Feststellung und danach, um zu schauen was sich verändert hat? A: Personal ist im Esta Register nicht registriert. Was bedeutet das? Das über mich (habe derzeit noch keinen GS) gar nichts im Asta steht bzw gar kein Eintrag zu meiner Person existiert?

A: Genau das heißt es.


06.09.2016
Mau
F: Hallo,zuerst vielen Dank für Eure Arbeit!!!!!Ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis in der richtigen Form,übrigens vollkommen unkompliziert und sehr freundlich,erhalten.Am heutigen Tage traf die Auskunft aus dem Melderegister der Kommune ein,was ist dort wichtig in Sachen Richtigkeit? Eine weitere Frage: Wie lange kann es dauern,bis das Bundesverwaltungsamt die angeforderte Auskunft schickt? Vielen Dank.

A: In der Vollauskunft sollte der GS irgendwo auftauchen. An der jur. Person wird sich außer dem Eintrag nichts ändern. Das ESTA kann schon mal 4 Wochen dauern.


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