F: Lieber Rainer liebes b-staat team, ich habe gerade ein problem mit dem landratsamt!!!! ich war letzte woche dort um alle unterlagen fuer den stag/ausweis abzugeben auch mit allen richten abstammungsnachweisen...(war ehh ein grosser aufwand diese alle zu bekommen) mit gutem zuspruch ging ich dort hin (ich weiss ihr ratet davon ja ab) aber manche haben mit dem persoenlichen besuch mehr erreicht...als mit der post!!! jedenfalls ich gleich zu dem sachgebietsleiter geangen und nicht zu der vielleicht normal-wissenden sachbearbeiterin....dieser wusst sofort als ich ihm die unterlagen ueberreicht hatte was ich wollte.....als ers ich die unterlagen durchsah..mente er...jopp alles soweit da was wir brauchen..abbberrrrrrrrrrrrrr den esta eintrag !!!! geburt/abstammung nach rustag....werden sie durch uns nicht bekommen....da wir diese daten ans bva nicht weitergeben! es besteht fuer uns als landratsamt auch keine verpflichtung dazu.......jedes landratsamt kann selbst entscheiden ob es diese daten weiterreicht oder nicht.........die geforderten daten vom bva fuer den esta eintrag werden wir selbstverstaendlich machen...aber den rest nicht..... er hat mir dann sein gesetz buch ueber staatsangehoerigkeitsrecht gezeigt..den pargraphen rausgesucht und mir vorgelesen......... wenn sie mir nicht glauben..koennen sie ja gerne eine verpflichtungsklage gegen mich und das landratsamt traunstein einrechen........ ich bin dann voerst mal aufgestanden habe meine unterlagen eingepackt und zu ihm gesagt....ich komme wieder..mache mich mal schlau deshalb.....und bin gegangen.... im anschluss gleich beim BVA angerufen..und nach langem verbinden bin ich auch bei dem ESTA-zustaendigen rausgekommen und dieser hat die aussage bestaetiget.....das es jedem landratsamt freigestellt ist genau diesen gewuenschten satz ins esta aufzunehmen....... nun meine frage an euch bzw. dich...was soll ich nun machen....hab natuerlich bei eingigen in der rsutag gruppe auf fb nachgefragt und diese meinten.....auch wenn sie diesen eintrag icht vornhemen, ist das landrasamt verpflichtet, mir mitzuteilen wie sie mich abgeleitet haben und wenn dies korrekt ist..habe ich ja auch den nachweis dafuer...... fuer eine hilfestellung von euch waere ich sehr dankbar.... sg
A: Ob dieser Eintrag im EStA Auszug auftaucht ist tatsächlich nicht so wichtig. Wie abgeleitet wurde erkennt man allein schon an der Schreibweise des Familien- /Nachnamens. Versuchen Sie den Eintrag trotzdem zu bekommen, aber daraus eine Lebensaufgabe zu machen lohnt sich nicht.
F: Für den EStA Registerauszug wird neuerdings eine beglaubigte Kopie des Personalausweises benötigt (oder beglaubigte Unterschrift). Was ist hiervon zu halten? Auf meine Anfrage wurde mir mitgeteilt, dass dieses Kopierverbot nur für Firmen gilt. Streng genommen befinden wir uns jedoch in einem Firmenkonstrukt.
A: Wählen Sie unbedingt die Variante der beglaubigten Unterschrift, dies ist meist auch bei der Kirche möglich.
F: Gibt es Erfahrungen, wie lange es dauer, bis man den ESTA-Auszug bekommt, warte schon 2,5 Wochen...?
A: Ja, die Herrschaften sind wohl nur zu zweit, oft abwesend und das Arbeitsaufkommen ist im Laufe des vergangenen Jahres immens gestiegen! 4 Wochen scheinen inzwischen die Regel zu sein, aber Sie können ruhig einmal dort anrufen und nachfragen.
F: Wenn im ESTA Register nicht eingetragen wurde :" Erworben durch-Geburt-Abstammung lt. §4.1 RU STAG sondern durch "Geburt vom Vater" . Frage: Kann man Wierspruch einlegen bzw. den Eintrag ändern lassen?
A: Ist der Familienname auf dem StAG-Ausweis und / oder im EStA-Eintrag komplett in Großbuchstaben geschrieben? Wenn ja, dann ist da sowieso grundsätzlich was schief gelaufen.
F: Habe heute den Auszug aus dem EStA Register erhalten. Hier steht bei Nachnahme mein Familienname (erster Buchstabe groß, Rest klein geschrieben). Bei Vorname meine beiden Vornamen ebenfalls erster Buchstabe groß Rest klein geschrieben. In den Feldern "erworben am" und "Erworben durch" sind leer. In der Vollauskunft steht "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörikeit". Ist da alles richtig eingetragen worden, wenn ich die Abstammung seit 1904 (Preußen) habe nachweisen können?
A: Fordern Sie die ausstellende "Behörde" des Gelben auf, den Eintrag "Erworben durch" vorzunehmen. Der Rest ist in Ordnung.
F: Ich habe meinen Stag- Ausweis Anfang November 2014 erhalten. Nachname groß geschrieben. Laut BVA Anfang Dezember kein Eintrag zu meiner Person. Nach schriftlicher Aufforderung an meine Kreisverwaltung dies nachzuholen mit Fristsetzung und erneuter Nachfrage beim BVA kam heute 12.01.2015 wieder ein Brief, das sich keine Eintragung zu meiner Person im Register befinden. Was jetzt?
A: Zunächst einmal hätte ser StAG-Ausweis wegen der Namensschreibweise von Ihnen gar nicht angenommen werden dürfen. Da hilft dann wohl nur noch eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter, direkt an den Landrat gerichtet.
F: Auf dem Esta-Registerauszug steht: Deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch §4 Abs. 1 (Ru)StAG....1. dieser Paragraf war meines Wissens jedoch auch vor dem Jahr 2000 noch gültig oder täusche ich mich? 2. Wenn dem so ist, bringt mich dann alleine die korrekte Ableitung in den Rechtsstand vor 1914, weil allein der Auszug bestätigt dass ja dann noch nicht?
A: 1. Natürlich, an der Gültigkeit des RuStAG hat sich seit 101 Jahren nichts geändert.
2. Ja, die korrekte Ableitung bringt Sie in diesen Rechtsstand und der EStA-Eintrag bestätigt dies.
F: Habe den gelben Schein und möchte nun den Esta auszug beantragen. Dort wird nach Geburtsort und Geburtsstaat gefragt. Was schreibe ich da rein? Bin in Andernach geboren. Danke schon mal für die Antwort und liebe Grüsse aus der Eifel
A: Das gleiche wie in Ihrem Antrag.
F: Antrag auf Selbstauskunft EStA-Register: Familienname in Großbuchstaben ? Geburtsstaat = Deutschland oder bei mir Bundesstaat Württemberg ? Danke im voraus !!
A: Nein, weder Vor- noch Familiennamen jemals in Großbuchstaben und ja, unter Geburtsstaat wird der Bundesstaat eingetragen.
F: Esta Auskunft. Wie füllt man den Antrag aus? Gibt man hier das Geburtsland ebenfalls mit Preußen an?
F: Habe meinen Gelben Schein mit Namen in korrekter Schreibweise erhalten. Im ESTA-Auszug fehlt allerdings der Hinweis auf den Erwerb durch Abstammung, obwohl ich bis ins 19. Jahrhundert (1860) zurückgegangen bin.
A: Wenn der Vor- und Familienname dort auch richtig geschrieben sind, dann ist auch alles korrekt gelaufen. Die gewünschten Eintragungen vorzunehmen, wird zunehmend verweigert. Der Eintrag in der Vollauskunft ist viel wichtiger. Das was nicht korrekt ist mahnen Sie mit Bezug auf § 33 StAG bei Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde an.
F: Die Gemeinde hat den Esta-Auszug zum Verbleib vom Ausländeramt zugesendet bekommen. Kann ich mir, falls mir die Gemeinde eine Kopie mitgeben sollte, die Beantragung des Auszuges beim BVA sparen?
A: So eine Kopie wäre schon klasse, lassen Sie sich diese aber von Ihrer Gemeinde dann auch abstempeln. Warum wollen Sie sich die Anforderung beim BVA sparen? Soviel Aufwand ist es ja nun auch nicht.
F: Ich habe korrekt gem. RuStAG 1913 abgeleitet bis zum Urgroßvater, der 1864 in Schlesien/Preußen geboren wurde, aber der Eintrag "Erworben durch" im ESTA-Register ist leer – warum?
A: Weil die Staatsangehörigkeitsbehörde die entsprechenden Daten nicht ans BVA weitergeleitet hat. Fordern Sie Ihren Sachbearbeiter schriftlich auf, seiner Pflicht gemäß § 33 StAG nachzukommen und sämtliche Daten, auch den Erwerbsgrund, sowie das Erwerbsdatum (Ihr Geburtsdatum), sowohl an das BVA, als auch an die zuständige Meldebehörde unverzüglich weiterzuleiten und dafür Sorge zu tragen, daß Ihnen ein korrigierter Auszug aus dem Register EStA übermittelt wird.
F: Habe heute meinen / unseren (meine Frau und die Kinder auch) GS abgeholt. Erstaunlicherweise hat uns der MA des Landratsamtes einen EStA - Meldungsbeleg auf Anfage mitgegeben. Aber im Feld "Erworben am" und "Erworben durch" ist kein Eintrag. Er behauptete, dass er keine Möglichkeit hat in diese Felder etwas einzutragen, er meinte das BVA mimmt dann diese Eintragungen durch.
A: Das ist eine glatte Lüge! Entweder Sie hetzen die beiden "Behörden" einfach aufeinander, wobei Sie die Aussage des Herrn ja leider wahrscheinlich nicht schriftlich haben, oder Sie setzen ein Schreiben wie dieses an ihn auf:
Sehr geehrter...,
auf meine Nachfrage beim BVA hin teilte man mir dort mit, daß Ihre Aussage, das BVA würde diese Einträge vornehmen, nicht den Tatsachen entspricht und die Staatsangehörigkeitsbehörden selbst für die entsprechenden Eintragungen verantwortlich sind.
Die Nachfrage, um welches Landratsamt es sich in meinem Falle handelt, habe ich bislang nicht beantwortet, da ich davon ausgehe, daß es sich bei Ihrer getätigten Aussage schlicht und ergreifend um einen Irrtum gehandelt haben mag und Sie - wie es das Gesetz vorsieht - nun unverzüglich diese Eintragungen im Register EStA vornehmen werden.
In einer Woche werde ich einen erneuten Auszug anfordern und erwarte die bis dahin erfolgte Erledigung.
MfG
F: Auf meinem EStA-Registerauszug steht "Geburt (Abstammung), $ 4, Abs. 1 (RU)StAG". Hat (Ru) eine negative Bedeutung? Ist hier Widerspruch erforderlich?
A: Nein, es ist alles in Ordnung. Herzlichen Glückwunsch!
F: Wenn der ESTA Eintrag richtig erfolgt ist, brauch ich dann überhaupt noch die falsch ausgestellte Staatangehörigkeitsausweis? Kann ich nach Erhalt des Ausweises und dem richtigen ESTA Eintrag ohne weiteres einen Personalausweis besitzen bzw. welches Dokument empfehlen Sie man benötigt ja irgendetwas um z.B. ein Konto etc zu eröffnen. Gibt es irgendein Ausweisdokument mit dem ich mich nicht zum deutschen Staatangehörigen mache?
A: Ohne Staatsangehörigkeitsausweis bzw. ein getroffene Entscheidung / Feststellung gibt es gar keinen EStA-Eintrag Ihrer Person. Sie können den Personalausweis weiter verwenden, in den Situationen, die Sie für richtig halten. Das geeignetste Paßdokument ist der sog. "vorläufige" grüne Reisepaß.
F: Antrag auf Selbstauskunft aus dem Register EStA Formular des BVA „RE“. Was ist dort üblich bei 1.6 Geburtsstaat einzutragen, reicht Deutschland, wenn dort Kgr. Preußen steht… geht die Diskussion auf dem Bürgeramt los (Die kennen das Formular nicht und den Hintergrund nicht…)? (Beglaubigung der Unterschrift auf dem Bürgeramt…)
A: Welche Diskussion? Die Unterschrift soll beglaubigt werden, das ganze ist doch vollkommen unabhängig von dem Inhalt. Und selbst wenn, das ist doch eine gute Übung Ihre Staatsangehörigkeit auch zu leben. Der Aufklärungsprozeß im Rahmen solcher "Diskussionen" sind das eigentlich Wesentliche, wir sollten sie suchen und nicht vermeiden!
F: Sie haben mir dankenswerterweise schon im Oktober eine Frage bzgl. EStA beantwortet, und inzwischen hat das LRA auf meine Nachfrage die ausstehende Meldung an das BVA nachgeholt. Nun habe ich den Auszug über einen Folgeantrag an H. Peterlini bekommen, doch leider habe ich nicht wie erhofft die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung, sondern durch "Feststellung positiver Entscheidung" des LRA erhalten, d.h. hier die Ableitung von 1937 wirksam und nicht durch Abstammung von 1913. Das läßt sich aus Ihrer Zusammenstellung der verschiedenen Eintragungsvarianten erkennen. Daß mein Großvater 1917 in Rheydt heiratete, wird offenbar nicht berücksichtigt, trotz der Tatsache, daß die Weimarer Republik 1919 entstand. Da er ja 1887 in Bocholtz/Holland geboren wurde, macht dies insofern meine Argumentation bei einem Widerspruch haltlos, wenn gilt, daß er als Deutscher in Deutschland geboren sein muß, um von ihm abgeleitet zu werden. Sehe ich das richtig? Dann wäre ein Widerspruch gegen den Auszug bedeutungslos. Für eine erneute Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! Viele Grüße Gerhard Senden
A: Wenn Ihr Vorfahre, über den Sie abgeleitet haben in Holland geboren wurde, dann ist das eben so. Da scheinen Sie schon im Vorfeld der Antragstellung irgendetwas mißverstanden zu haben.
14.07.2015
martin breinbauer
F: im esta register fehlt der eintrag erworben durch geburt. die staatsangehörigkeits behörde weigert sich den eintrag einzutragen
A: Sie sind nach § 33 StAG dazu verpflichtet. Versuchen Sie es erneut bei dem Sachbearbeiter der Behörde mit dieser Argumentation. Bleibt dies fruchtlos, so richten Sie eine Fach- und Diskriminierungsbeschwerde gegen ihn an den Landrat. Manchmal hilft auch schon dies Ankündigung einer solchen gegenüber dem Sachbearbeiter.
F: Sagt mal, im Bezug zum BVA.EStA-Verzeichnis, gibt es tatsächlich eine menschliche Person die Peter Peterlini heißt,oder ist das ein Verzeichnis-Kennzeichen-Name?
A: Nein, den Herrn gibt es wirklich. Telefonate sind zwar meist recht kurz (jedenfalls mit uns) und er ist auch oft abwesend, aber es gibt ihn.
F: EStA-Register:Hallo, mein Straßenname ist im EStA-Registerauszug etwas falsch geschrieben.Es fehlt ein Buchstabe-ansonsten ist alles von der Ableitung korrekt.Die Sachbearbeiterin der Staatsangehörigkeit hatte schon mal bei Korespondenz meinen Straßennamen falsch geschrieben. Soll ich wegen der Korrektur die BVA kontaktieren oder die Sachbearbeiterin der Stag-Behörde? Außerdem ist in meiner Vollauskunft des Stadtamts bei meinen Aktenzeichen des Stag-Ausweises eine Ziffer falsch.Machen die sowas eigentlich absichtlich?
A: Kontaktieren Sie wegen beiden Fehlern die Sachbearbeiterin der StAG-Behörde und fordern Sie sie sowohl zur Korrektur auf, als auch dafür Sorge zu tragen, daß ihnen die entsprechenden Dokumente korrigiert von der jeweiligen Behörde zugesandt werden. Letzteres wird sie höchstwahrscheinlich nicht tun, aber probieren kann man es ja mal. Absicht oder Trotteligkeit... in dieser Verwaltung sind die Grenzen da fließend...
F: Hallo, ich habe den beglaubigten Antrag auf Selbstauskunft des EStA-Register und Kopie des gelben Scheins am 8.10 per Einschreiben-Rückschein versendet. Angenommen vom BVA wurde es am 9.10. Bis jetzt habe ich nichts erhalten. Wann und wie sollte ich mal reagieren,was meint ihr?
A: Die Bearbeitungszeiten sind aufgrund des massiv gestiegenen Arbeitsaufkommens recht lang geworden. Rufen Sie nächste Woche einfach mal dort an und fragen nach.
F: Bezüglich meiner Frage weggen der Großschreibung meines Familiennamens: Ist geklärt. Ich habe den richtigen (???) Eintrag im EStA-Register >>Abstammung, §4.Abs1 (Ru)StaG<< Alle anderen Mitstreiter, die zwar ebenfalls den richtigen EStA-Eintrag haben, aber die Großschreibung ihres Nachnamens bemängeln, haben alle den Staatsangehörigkeitsausweis mit dem Bundes-Personalausweis beantragt. Jene, die bei der Beantragung einen Reisepass nutzten, hatten dieses "Problem" nicht. Ich nehme an, dass wir Teil-Großgeschriebenen damit nur eine Capitis Deminutio Media bekommen haben, da wir noch im Persobesitz waren. Nun zur eigentlichen Frage: Mein Gelber ist i.A. unterschrieben. Macht es Sinn sich darüber aufzuregen??? Ich muss zwar eh noch den Widerspruch machen, wegen "deutscher Staatsangehörigkeit" statt "im Bundesstaat"etc. aber es würde mich interessieren ob durch das i.A. die Wertigkeit des Ausweises in Frage steht. Danke übrigens für Eure Arbeit hier!!!!!
A: Vielen Dank für die Information, Sie haben in Ihrem Bekanntenkreis also genau den nachteiligen Effekt hautnah erlebt von dem wir sprechen wenn wir sagen: KEINE PERSONALAUSWEISKOPIE! Sich über die Unterschrift im Auftrag aufzuregen bringt nichts, dies ist in diesem Fall sogar völlig korrekt, denn der Auftraggeber ist schließlich benannt. Dort sollte stehen: Der Landrat (bzw. Der Bürgermeister) Im Auftrag... es ist also alles in Ordnung. Über eine Registrierung bei uns, von der Sie zu gegebener Zeit profitieren könnten, würden wir uns übrigens sehr freuen... Jedenfalls herzlichen Glückwunsch und Willkommen in der Heimat!
F: Ich habe den GS 2012 gemacht und unwissend meinen Personalausweis kopierne lassen und hatte keine V-Unterlagen beigefügt. Im GS ist mein Familienname komplett Groß und der Vorname klein geschrieben. Eine Änderung wurde auf Antrag nicht vorgenommen. 2014 beim BVA nach dem EStA Registerauszug per MAil angefragt. Die Auskunft war - es ist noch kein Eintrag erfolgt. Somit forderten wir diesen bei der örtlichen Behörde an und es gaschah noch am selben Tag. Der Inhalt ist wiederum richtig geschrieben, auch die Namensschreibung. Jedoch fehlt das Datum der Wirksamkeit und ab wann die Deutsche Staatsangehörigkeit gilt. Die Vollauskünfte haben wir auch erhalten, mit dem Kommentar - wir wären die Ersten, die das wollten.; mit dem Vermerk deutsch, statt Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit. Was ist hier nun zu tun oder auch nicht? Vielen Dank.
A: Hier scheint einiges durcheinander zu gehen. Beim EStA-Auszug ist wichtig, daß drin steht: Erworben durch Abstammung (Geburt), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG (siehe rechte Spalte der tabellarischen Aufstellung in unserer Rubrik "PRAKTISCHES"). Ob das Datum dort vermerkt ist, ist eher zweitranging. Was den Staatsangehörigkeitsausweis und die Schreibweise angeht, ist da wohl leider nichts zu machen. Zum Thema Vollauskunft schauen Sie sich bitte nochmal folgende Video-Passage an um zu erkennen, worauf es dabei ankommt und worauf nicht:
F: Zu ESTA Regist: Ich habe im September den Antrag mit "beglaubigter Kopie" des Perso eingeschickt. Rückantwort von der Person Y.Rust: " im Register Entscheidungem im Statsangehörigkeitsangelegenheiten -ESTA befinden sich keine Eintragung zu ihrer Person.Sollten Sie im Besitz eines Staatsangehörikeitsausweis sein, empfehle ich ihnen ,, sich an die örtlich zuständige Behörde zu wenden. Meine eingereichter Antrag samt beglaubigter Kopie ist weggeschmissen worden. Das BVA hebt keine daten auf. Nächster Antrag im beisein einer Person im "Bürgeramt" der bestätigt das meine Unterschrift die ist der den Antrag stellt. Brief mit 4 cent versendet. 10 Tage her, noch keine Antwort. Ohne ESTA Auszug ist die Kündigung des Personalkontos dennoch machbar oder eher nicht? Auch die Verweigerung Spenden an das FA oder ander Unternehmen zu spenden ist dies ohne ESTA Auszug möglich und wird dies auch bei den den Alliierten und Geschäftsführeren der Stellen im besetzten DR akzeptiert? lg Ich bin Preuße aus dem Hause Czekalski mit Vorname Sven
A: Der EStA-Auszug ist nur der Beleg, daß Ihre Gemeinde alles richtig eingetragen hat. Akzeptieren tun die hier nichts mehr. Sie leben in einer Diktatur. Es liegt an Ihnen, ob Sie es lernen sich durchzusetzen. Darum heißt die Devise einfach machen.
Nachtrag:
Wenn kein Eintrag zu Ihrer Person im EStA-Register vorhanden ist dann liegt das daran, daß die Behörde, welche Ihnen den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt hat, die entsprechenden Daten nicht weitergeleitet hat. Fordern Sie sie auf, dies gemäß § 33 StAG nachzuholen und zwar sowohl an deas BVA, als auch an die zuständige Meldebehörde.