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Fragen und Antworten

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Heinz
F: Widerspruchsverfahren Ich habe gegen meinen Feststellungsbescheid Widerspruch eingelegt. Jetzt kam das Schreiben von der Stadt, dass sich der Stadtrechtsausschuss in einer der nächsten Sitzungen damit befasst. Wie soll ich mich am Besten verhalten? Eigentlich habe ich nicht mit einem Antwortschreiben gerechnet. Lohnt es sich weiter, die Stange zu halten oder ist es geschickter das Verfahren zu beenden?

A: Einfach abwarten. Wir haben den Widerspruch inzwischen eh auch von der Seite genommen.


14.07.2015
zorno
F: Ich habe für meine Kinder, meine Frau und für mich dank Eurer nicht zu übertreffenden Verdienste ums Vaterland Staatsangehörigkeitsausweise plus EStA-Eintrag und Vollauskunft bekommen! An dieser Stelle herzlichen Dank!!! Selbstverständlich habe ich auch das von Eurer Seite heruntergeladene Widerspruchsschreiben eingereicht.Als Antwort bekam ich 4x27,63 Euro Verwaltungsgebühr nach § 15 Abs. 3 Satz 2, 1. Halbsatz VwKostG und einen Hinweis das ich die deutsche Staataangehörigkeit nie verloren hätte und das meine Rechte nach §§ 68 Abs. 2, 113 Abs. 5 analog VwGO nicht verletzt wurden . Ist das rechtlich haltbar oder muß ich die gute Frau (mit der ich so innig Freundschaft geschloßen habe) auf §§ 43, 46 und 47 der HLKO hinweise der ich ja nun dank des "Amtsentscheides" unterliege?!

A: Eine sehr gute Idee und vielen Dank für die Blumen!
Wir haben noch einmal "kurz" nachgeschaut und keine gültige gesetzliche Regelung für eine derartige Zahlungspflicht gefunden. ;-)
Sollte ein Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungs"beamter" sein Glück versuchen wollen, dann betrachten Sie dies einfach als Bitte seinerseits, näher zum Thema aufgeklärt werden zu wollen.


14.07.2015
gaby
F: Warum ist das widerspruchsschreiben nicht zum übernehmen sondern im pdf format?

A: Weil die "Copy-Paste-Gesellschaft" uns erst dahin gebracht hat wo wir derzeit stehen. Außerdem denken wir zur Zeit darüber nach, auf den Widerspruch grundsätzlich zu verzichten, da die Verwaltung mehr und mehr dazu übergeht, diesen für sich als Geschäftsmodell zu nutzen.


14.07.2015
Wizzan
F: Hallo Com...... Habe nun im Melderegister zwar ein Zusatz heute bekommen ( nachgewiesen durch Staatsanghörigkeitsnachweis) nur nicht unter Punkt Glaubhaftmachung ..... hoffe das es nicht so schlimm ist. Desweiteren habe ich leider ebend erst eure neue HP online gesehen und gelesen das ein Widerspruch nicht mehr sinnig ist. ( ist heute morgen raus ) .... naja mal abwarten ;-) ......meine Unterlagen sind per Mail an euch raus. schöne Woche euch

A: Die "neue" Seite die Sie ansprechen wird nicht von uns betrieben! Der Widerspruch war schon immer eher als politische Stellungnahme empfohlen, denn schließlich hat die BRD keine Wahl, als ihn "abzuschmettern".


14.07.2015
Sascha
F: Werde nun den Widerspruch (NDS) nach Hannover zum Verwaltungsgericht schicken. Kommt von denen auch eine Antwort diesbezüglich?

A: Lassen Sie es bitte, es hat keinen Zweck. Es liegt bereits ein Klage dort seit über 2 Jahren auf Eis. Sie haben getan was zu tun war und die Sache ist erledigt.


14.07.2015
Andreas
F: Meine Frage sollen wir ein Widerspruch noch schreiben oder nicht? Gruß Andreas

A: Der Widerspruch ist mehr als alles andere vor allem eine politische Aussage nach dem Motto: "Wir wissen was ihr tut!"
Wir empfehlen ihn nach wie vor! Ob unsere Besucher dieses "politische Statement" auch abgeben wollen, bleibt selbstverständlich jedem selbst überlassen, schließlich sind wir Souveräne und entscheiden selbst und eigenverantwortlich was wir tun und was nicht.


14.07.2015
Sascha
F: Hallo zusammen. Wenn ich nun den Ausweis bekomme und es ist nach Rustag abgeleitet und dies wird nicht an EstA geleitet ( somit wäre mein 4 wöchiger Widerspruch) nicht einzuhalten.. Wäre es sinniger zur meldebehörde zu gehen um zu gucken in der Vollauskunft , ob dort etwas mit Abstammung steht??? Und falls nicht muss ich ja eine Klage (NDS) einreichen.

A: 1. In der Meldebehörde steht nichts von Abstammung sondern der gelbe Schein ist dort einzutragen.
2. Brauchen Sie nicht Klagen sondern Ihre Rechte in der Ausländerbehörde schriftlich einfordern(StAG §33).


14.07.2015
Mario
F: Sollte der Widerspruch gegen “ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)” nicht besser eine Zurückweisung sein?

A: Nein wir wollen den Vertrag ja eingehen, nur an den Vertragsmodalitäten noch was ändern.


14.07.2015
mresta
F: Kurze Frage zum Widerspruch. Ihr schreibt das der ESTA Auszug durchaus über 4 Wochen dauern kann. Sollte man diesen nun abwarten und dann ers Widerspruch gegen den Gelben einreichen oder doch innerhalb der 4 Wochen noch widersprechen und euren "Absatz bei Notwendigkeit" vorsorglich einfügen falls die Eintragung im ESTA nicht korrekt sein sollte. Ich habe eigentlich nur Bedenken, dass ein zu später Widerspruch quasi ignoriert werden kann und ich durch meine Untätigkeit den Gelben mit "ist deutscher Staatsangehöriger" akzeptiere

A: Der Widerspruch wird eh entweder ignoriert oder abgeschmettert. Darauf kommt es aber nicht an! Wichtig ist allein, daß er eingelegt wurde, wann ist dabei relativ egal. Man sollte erst alles überprüft haben, um dann alles in einem Rutsch erledigen zu können.


14.07.2015
Dominik C.
F: Was soll man tun, wenn man nach 4 Wochen nach Erhalt des Ausweises immer noch kein Widerspruch einlegen konnte, weil die entsprechenden Behörden durch ihren Widerstand den gesamten Prozess derart verzögert haben? Man kann also keinen Widerspruch mehr einlegen?

A: Immer Ruhig, es ist nur eine Politische Aussage(Wir wissen was ihr macht!). Sie können im Moment eh nicht drauf reagieren.


14.07.2015
Antoni
F: zählt das Datum des erhaltens eines Staatsangehörigkeitsausweises oder das Austellungsdatum für den Widerspruch?? Nochmals Danke im Vorraus!

A: Das Datum des erhaltens.


14.07.2015
Antoni
F: Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch nach erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises zum Widerspruch zwecks Staatsangehörigkeit??? Danke im Vorraus!

A: 4 Wochen


14.07.2015
Gast98
F: Thema Widerspruch... grrr ich könnt abk....en über meine Unkenntnis vor 1,5 Jahren. Ich sage euch- wenn vor euch in der Ausländerbehörde jemand mit störrischem Blick sitzt, wißt ihr gleich, woran ihr seid. Bei mir war es genau umgekehrt- sehr nette Dame mit ganz viel Verständnis (vor sowas muss man sich hüten, hab ich festgestellt). Hab bei Ihr auch meinen Widerspruch persönlich abgegeben. Damals wußte ich noch nichts von Fax und Versand. Sie sagte mir, dass Sie gar nicht wüsste, was sie damit machen solle und bot mir an, ihn mit in meine Akte zu heften. Mit meiner Unterschrift natürlich, die diesen Vorgang so bestätigte. Nachdem nun meine Kinder ebenfalls den GS hatten, haben wir ihren Widerspruch im letzten Jahr dann per Fax und Versand gemacht. Sie erhielten eine Info über den Eingang. Ich nichts- daher bin ich erstmal darauf aufmerksam geworden, dass die Dame mich bissl hinters Licht geführt hat. Denke mal, da werd ich nicht viel mehr machen könnnen... :-(

A: Es spielt keine Rolle. Die Politische Aussage ist gemacht. So ist es wenigstens eine Erfahrung auf die man aufbauen kann.


14.07.2015
Willi
F: Ich habe heute den gelben Sch erhalten und habe nun die Frage, wielange ich warten soll, um den EStA-Auszug anzufordern bzw. wielange das normalerweise dauert, bis das dort eingetragen ist.Wielange dauert es dann erfahrungsgemäß bis man den Auszug bekommt. Uns soll oder kann man diesen abwarten, bevor man den Widerspruch bei der Ausländerbehörde macht oder kann das paralell gehen. Auf den Widerspruch, weil nicht die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat eingetragen ist bekommt man in der Regel keine Antwort oder Änderung - ist das so und damit auch in Ordnung, wenn es dort aktenkundig ist? Vielen Dank für Hilfe und Antwort

A: Den Auszug können Sie sofort beantragen (dauert momentan ca. 2 - 3 Wochen), bitte denken Sie auch daran, sich eine Vollauskunft bei Ihrer Meldebehörde (Gemeinde) zu besorgen. Wenn dort alles in Ordnung ist, dann legen Sie Widerspruch ein bzw. falls nicht, fordern Sie zur Nacharbeit auf und legen dann den Widerspruch ein. Wie die Behörde damit umgeht ist unerheblich, Hauptsache Sie haben ihn eingelegt.


14.07.2015
Marius
F: Ich habe gemäß Iher Mustervorlage Widerspruch gegen meinen Staatsangehörigkeitsausweis eingelegt, Auf meinem gelben Schein stand:"...Marius .. ist deutscher Staatsangehöriger." Meinem Widerspruch wurde nicht abgeholfen. Begründung: Da RuStaG sei mit 15.07.1999 (BGB. I S.1618) in das StaG geändert, weil das zweistufige System der Reichs- und Staatsangehörigkeit seit Jahrzehnten durch §1 Abs.2 Verordnung über die deutsche Staatsanghörigkeit vom 05.02.1934 bedeutungslos sei. Der Parlamentarsche Rat hat in Art. 116 GG den in dieser Verordnung verwendeten Begriff "deutsche Staatsangehörigkeit" übernommen. Daher sei es abwegig, die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Nationalsozialismus des III. Reiches in Einklang zu bringen. Weiter heißt es in der Begründung: Zwar wurden die Länder nach 1945 wieder als Staaten errichtet, eine gesetzliche Regelung der Staatsangehörigkeit in den Ländern nach Art. 74 Nr.8 GG a.F. haben aber weder der Bund noch die Länder erlassen. Meine Recherche ergab: Weder in der alten noch in der neuen Fassung des Art. 74 Nr. 8 GG ist etwas zu finden (in beiden Fällen "aufgehoben"). Ferner sei ich nicht in meinen Grundrechten verletzt. Meine Frage: Wie schätzen Sie diese Ausführungen in der Begründung ein?

A: Ja, was die schreiben ist vollkommen egal! Sie haben getan was zu tun war und das ist alles. Um mehr geht es bei dem Widerspruch nicht, das ist aber auch schon zig-fach beantwortet worden.


14.07.2015
Holger
F: Hallo, ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis mit dazugehörendem Bescheid erhalten. Meine Fragen: 1) Auf der Urkunde steht: "Holger...ist deutscher Staatsangehöriger". Wie ist dies zu werten? - 2) Im Bescheid steht:"Die deutsche Staatsangehörigkeit erwarben Sie durch Abstammung väterlicher Seite (§4 Abs.1, Satz 2 RuStAG, jetzt StAG). Jedoch gibt es in §4 Abs. 1 RuStAG keinen Satz 2 (in §4 Abs. 1 StAG jedoch schon). Wie ist dieser Gesetzes-Hinweis nun zu werten? - 3) Soll ich dennoch Widerspruch einlegen, weil auf der Urkunde der Verweis auf die Bundesstaatszugehörigkeit fehlt oder reicht Urkunde und Bescheid in der vorliegenden Form aus?

A: 1. Die Person von Holger ist Staatsangehöriger in einem Bundesstaat.

2. Da gibt es nichts zu werten, alles ist in Ordnung.

3. Der Verweis ist doch da (siehe 1.), außerdem hat der Widerspruch ja einen anderen Hintergrund. Bitte schauen Sie sich die entsprechenden Passagen in den Videos erneut an und lesen Sie den Musterwiderspruch genau durch.


14.07.2015
Thomas
F: Hallo ich habe heute meinen Widerspruch in Wolfenbüttel (Niedersachsen) abgegeben. Dort wurde mir gesagt, ich müsste beim Verwaltungsgericht Klage einreichen, da Widerspruch in Niedersachsen nicht mehr möglich ist. Habt ihr schon Erfahrungen mit dem Klageweg und ist das in anderen Bundesländern auch so?

A: Ja, eine Klage läuft und liegt seitens des Gerichtes auf Eis. Sie haben Ihre Pflicht erfüllt und wie die "Behörde" damit umgeht, ist deren Sache.


14.07.2015
Michael
F: Danke für die Antwort. Meine Frage ist jedoch: Es steht ja auf dem Gelben weiter die Deutsche Staatsangehörigkeit. Weshalb dann mit einer Apostille das ganze zur internationalen Urkunde machen? Mir erschließt sich der Sinn nicht, warum ich eine Urkunde, wo das verkehrte drauf steht mit einer Apostille "aufwerten" sollte. Oder was ist dann der Grund für die Apostille? Jeder nicht Eingebundene würde doch zu mir sagen: Und jetzt lässt du dir das Falsche auch noch apostillieren.

A: Nein, dort steht: "ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)". Das ist der feine und wesentliche Unterschied!

"Jeder nicht Eingebundene würde doch zu mir sagen: Und jetzt lässt du dir das Falsche auch noch apostillieren."
Das ist in Ihrem Verständnis ja anscheinend auch noch so. Ein tieferes Verständnis für die Zusammenhänge kann man nunmal erst entwickeln, wenn man sich auch tiefgreifender mit der Materie beschäftigt und vor allen Dingen GENAU liest...


14.07.2015
Michael
F: Verstehe das mit der Haager Apostille auf dem gelben Schein noch nicht. Erst lege ich Widerspruch gegen den Gelben ein und dann lasse ich eine Apostille darauf machen? Mir erschließt sich die Logik dabei nicht. Bitte gebt mir Hilfe dabei.

A: Es wird kein Widerspruch gegen den Staatsangehörigkeitsausweis an sich eingelegt, sondern gegen die deutsche Staatsangehörigkeit.


14.07.2015
Zerknirschte
F: Hallo, ich wollte noch mal etwas zur Willenserklärung fragen: ich hatte meine beglaubigte Kopie der WE zum Standesamt geschickt(per Einschreiben-Rückschein,Faxbeleg)danach habe ich mir nochmal Kulturstudio-Fragen und Antworten zum Thema "Staatsangehörigkeit" angehört.Da erwähnte der Volker(ich mag ihn unheimlich gerne) das man an die Willenserklärung die Kopien der Abstammungsdokumente als Beleg anheften soll,bevor man sie zum Standesamt schickt.Das habe ich ja versäumt.Bin ganz traurig über diese Nachlässigkeit.Was würdet ihr mir jetzt raten?Das ganze ist jetzt 3-4 Monate her.

A: Alles in Ordnung machen Sie sich keinen Stress. Ihre Aufgaben nach BGB haben Sie erfüllt.


14.07.2015
Rainer
F: mal zur Info: am Tag der In-Empfangnahme meines Gelben legte ich Widerspr. ein . Binnen 3 Tage (wow) erhalte ich ein Schreiben, daß keine weitere Korrespondenz mehr mit mir geführt wird und der Verwaltungsgerichtsweg eröffnet sei und mich hierzu zuständigkeitshalber an das hiesige Verwaltungsgericht wenden soll - interessant. Aber wie sagt R. Oberüber: wichtig ist, daß die wissen: Ich weiß Bescheid ! - Es bleibt spannend

A: Genau, alles ist gut...


14.07.2015
Friedhelm
F: am 19.02.2015 läuft mein Widerspruchsverfahren zum gelben Schein beim Stadtrechtsausschuss in Koblenz. Wie ist die Erfolgsaussicht, wer will teilnehmen?

A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular (unten).


14.07.2015
Hypermaniac
F: Welche Möglichkeiten gibt es nach dem Widerspruch, wenn behauptet wird alles sei gesetzeskonform und andere Dokumente gäbe es nicht. Klagen?

A: Gar keine, Sie haben getan was Sie tun konnten und was damit beabsichtigt war. Klage ist bereits eingereicht und liegt seitens des Gerichts seit 2 Jahren auf Eis.


14.07.2015
Christian G
F: Hallo, ich habe meinen gelben schon seit dem 08.05.2012! Esta Eintrag ist auch vorhanden! Den Widerspruch habe ich aber erst am 10.11.2014 gemacht. Das Antwortschreiben ist interessant. Sie schreiben mit, dass ich jetzt keinen widerspruch einlegen kann, wegen der verschiedenen Fristen... bis zu 1 Jahr. "Ergänzend teilen wir Ihnen mit, dass für Staatsangehörigkeitsurkunden aufgrund §1 Absatz 2 Satz 1 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) die von der Bundesdruckerei hergestellten Vordrucke zu verwenden sind. Gemäß §1 Absatz 1 Nummer 6 der StAUrkVwV handelt es sich bei einem Staatsangehörigkeitsausweis um eine Staatsangehörigkeitsurkunde. Eine Abänderung des von der Bundesdruckerei hergestellten Vordrucks ist nicht zulässig und kommt für di hiesige Staatsangehörigkeitsbehörde nicht in Betracht". Also kein Widerspruch möglich. Kann ich nochwas tun?

A: Es ist doch alles in Ordnung. Sie haben getan was Sie konnten und was nötig war. Wie die Herrschaften diesbezüglich dann damit umgehen ist deren Problem. Wie gesagt, alles ist gut...


14.07.2015
Mike1966
F: Hallo, muss der Eid (Willenserklärung) persönlich unterschrieben sein (Vorname + Familienname), oder langt ein Computerausdruck, Danke

A: Die Willenserklärung kann ein Ausdruck sein muss aber selbstverständlich unterschrieben werden.


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