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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Beate
F: Als Besitzer des Gelben Scheines, der sich von der BRD per eidesstattliche Erklärung lossagt, bekomme ich dann noch einen Reisepass?

A: Ja.


14.07.2015
AG
F: Bei der Bank wollte ich ein altes gefundenes Sparbuch auflösen, den Betrag abheben. U.a. könnte man mir das Geld nicht aushändigen, weil der Staatsanghörigkeitsausweis kein aktuelles Bild von mir zeige. Und nun? - Jetzt frage ich mich: Was sind meine Rechte und Pflichten mit dem "gelben Schein"?

A: Ja natürlich, was haben Sie denn erwartet? Selbstverständlich benötigen Sie ein Ausweis- / Paßdokument für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die diese gemäß ihrer AGB´s voraussetzen.


14.07.2015
Herbert
F: Verliert das Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939 und damit meine Zulassung als Heilpraktiker seine Rechtswirksamkeit, so daß ich nicht mehr praktizieren darf ?

A: Sie entscheiden, welche "Geschäftsbedingungen" Sie akzeptieren und welche nicht. Sofern Sie sich also nicht anderweitig entscheiden, läuft alles weiter wie bisher.


14.07.2015
Maik
F: wie funktioniert die ganze sache bei einer kontoeröffnung oder beim arbeitsamt

A: Das funktioniert mit einem Ausweis- oder Paßdokument, welches die Vertragspartner eben auch akzeptieren.


14.07.2015
Micha
F: Habe zwei Fragen: 1. Empfehlt ihr die Haager Apostille auf dem gelben Schein?? Er steht ja nur die deutsche Staatsangehörigkeit drauf. Ist das für das Ausland sinnvoll? 2. Muss man einen Vertragsstaat für den man Sie benötigt angeben?

A: 1. ja, 2. nein. Ich habe noch keinen Gelben gesehen auf dem steht besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Dort steht immer nur ist deutscher Staatsangehöriger. Ich stelle mal die Vermutung auf das das nicht das gleiche ist.


14.07.2015
Ewir
F: Was ändert sich für mich kongret wenn ich den Staatsangehörigkeitsausweis habe? Bleiben Personalausweis und Reisepass nach wie vor gültig und was mache ich nach Ablauf dieser Dokumente insbesondere bei einer Auslandsreise?

A: Ja, die Dokumente bleiben gültig. Wenn Sie noch Ablauf noch so weit im System sind, daß Sie sie benötigen, dann bleibt Ihnen auch nichts anderes übrig, als einen Reisepaß zu beantragen.


14.07.2015
Peter
F: Welche Steuern muss ich noch zahlen?

A: Grundsätzlich nein. Die Durchsetzung gegenüber der Verwaltung steht auf einem anderen Blatt.


14.07.2015
peter
F: Muss ich noch Steuern zahlen als Gelber Schein Besitzer

A: Formaljuristisch gesehen nicht, allerdings reagiert die Verwaltung insbesondere auf dieses Thema am empfindlichsten, wenn es um die Durchsetzung geht.


14.07.2015
Beate
F: Jetzt habe ich den gelben Schein. Falls ich mich nun durch die "Willenserklärung" von der BRD lossage, bekomme ich dann keinen Reisepass mehr?

A: Herzlichen Glückwunsch! Doch, natürlich... Wir werden aber in Kürze noch einen Artikel zum Thema veröffentlichen.


14.07.2015
Christina
F: Hat schon jemand erfolgreich SGB XII nach der Einbürgerung in einen Bundessaat beantragt? Und wenn ja wie?

A: Was heißt wie? Solche Sachen gehen ihren ganz normalen und gewohnten Gang. Allerdings wird in der Praxis, wenn Sie nicht hinreichend sattelfest in der Materie sind, hier der Personalausweis oder Reisepaß zum Einsatz kommen müssen... wie gewohnt halt.


14.07.2015
Melanie
F: Wenn ich meinen beantragten gelben Schein bekommen habe und meinen Perso bzw. Reisepass abgebe, wie ich es desöfteren gelesen habe...Wie reise ich in andere Länder außerhalb der EU?

A: Bequem ist das KONSEQUENTE Leben als Bundesstaatsangehöriger nicht, das hat auch nie jemand behauptet. Genauso wenig, wie die zwingend notwendige Abgabe der von Ihnen genannten Dokumente. Sie entscheiden, wie weit Sie selbst sich aus dem System lösen können oder wollen. Wenn Sie noch nicht bereit für eine so weit gehende Loslösung sind oder dies nicht können, dann müssen Sie auch die dementsprechenden "Sklavenkärtchen" behalten. Das ganze ist ein Prozeß auf diversen Ebenen, der nicht innerhalb von ein paar Wochen zu durchlaufen ist, weder für den Einzelnen, noch gesamtgesellschaftlich. Zu dem Thema Ausweise werden wir in Kürze einen recht ausführlichen Artikel veröffentlichen, auch um augenscheinlich entstandene Mißverständnisse zu versuchen auszuräumen.


14.07.2015
Mike
F: Vielleicht eine naive Frage. Welche Vorteile bietet der Gelbe Schein dem deutschen BRD-Bürger in der Praxis?

A: Also die Kombination klingt ehrlich gesagt gruselig... Staatsangehöriger und BRD-Bürger in einem... in der Mythologie würde man so etwas als Schimäre bezeichnen, ein Wesen halb Mensch, halb Tier... ;-)

Wenn Sie ihre Rechte kennen und durchsetzen (lernen), dann stehen Ihnen unglaublich viele Türen offen. Gegen Willkür ist allerdings nach wie vor kein Kraut gewachsen und mit dem "Gelben" zu winken, reicht definitiv auch nicht. Im Vordergrund sollte allerdings die Freiheitsbewegung des Volkes / der Völker stehen und Grund genug dafür sein, der Verwaltung endlich mitzuteilen wer Sie / WIR sind!


14.07.2015
Jens
F: Wozu raten Sie mehr wenn es nicht anders geht Reisepass besitzen oder Personalausweis? Bitte mit Begründung! Danke

A: Wir werden in Kürze einen recht ausführlichen Artikel zu diesem Thema veröffentlichen. Auf jeden Fall gilt hier, wie bereits mehrfach erwähnt:

BITTE NICHTS ÜBERSTÜRZEN !!!


14.07.2015
Ello
F: Hallo! Ich habe eine Frage zur Abstammung: und zwar geht es um die Sudetendeutschen, mein Vater ist unehelich geboren, darum muss ich ja in der Richtung meiner Oma gehen, die war Sudetendeutsche und finde rein garnix über sie, nicht in Kirchenbücher und auch nicht in der damaligen Stadt oder Gebiet, also habe ich keine Geburtsurkunde.Eine Sterbeurkunde hab ich aber leider finde ich dann nix von meinen Urgroßeltern.Habe nur Namen, hat sich das dann mit dem Staatsangehörigkeitsausweis dann erledigt oder kann ich auch die Schiene meines Opas gehen wenn über meiner Oma nix zu finden ist?

A: Sudetendeutsche sind völker- und staatsrechtlich betrachtet Bewohner des Königreiches Österreich-Ungarn mit volksdeutschen Wurzeln. Wenn Sie an jene Wurzeln kommen, dann funktioniert es, wenn nicht dann nicht.


14.07.2015
Lars
F: Was für ein Zufall das der grüne Pass nicht von den Besatzern anerkannt wird :-) ... Meinen Sie mit den Besatzern alle, sprich Ruslland, UK, USA und Frankreich?

A: Rußland ist keine Besatzungsmacht (mehr), Frankreich streng genommen auch nicht, denn Frankreich hat die entsprechenden Rechte quasi nur treuhänderisch seitens China übertragen bekommen. Gemeint waren vornehmlich die USA.


14.07.2015
Thomas
F: Angenommen die Polizei hält mich an und ich zeige meine uralten abgelaufenen Perso bzw. sage, dass ich keine habe. Die Folge wäre, dass ich ein Bußgeld zahlen soll. Kann ich dann sagen, wie Sie im Video auch mitteilen, leute ruft bei der Gemeinde an, ich bin nicht Eure Abteilung. Wenn das so ist können Sie kurz erklären warum ich nicht deren Abteilung bin. Macht ich ein Polizeibeamter theoretisch strafbar, wenn er mich festnimmt obwohl er aus dem Gemeideregister weiß, dass ich unter Rustag falle?

A: Beschäftigen Sie sich mit der Gesamtthematik. Sie müssen die Rechtslage kennen und selbst argumentieren können. Dazu gehört ein Mindestmaß an Grundverständnis für die Zusammenhänge und Eigeninitiative. Grunsätzlich ist es ganau so wie Sie es beschreiben / annehmen.


14.07.2015
Lars
F: Was ist an dem grünen vorläufigen Personalausweis anders als bei den anderne? Warum ist dieser besser?

A: Dieser wird direkt von der Gemeinde ausgestellt und hat nichts mit der EU zu tun. Allerdings ist er nur 1 Jahr gültig und wird auch nicht in allen Ländern akzeptiert, z.B. nicht bei unseren Besatzern.


14.07.2015
Thomas
F: Und was heißt in den sauren Apfel beißen? Gefährde ich mein "Deutscher sein" wenn ich einen Perso besitze bzw beantrage. Die Firma kann mir gerne einen austellen solange ich mich immer auf meinen Staat (Preußen) berufen kann und definitiv trotz Ausstellung von Pässen NICHT staatenlos bin.

A: Was Sie durchsetzen und was nicht liegt weitestgehend an Ihnen. Machen Sie einfach einen Schritt nach dem anderen. Begeben Sie sich zunächst in den staatlichen Rechtskreis und bilden sich bzgl. Ihres Status fort. Überstürzen sollte man nie etwas!


14.07.2015
Thomas
F: "Es kommt primär darauf an, wie weit Sie sich bereits aus dem System gelöst haben." Meinen Sie mit dieser Aussage einfach, dass mans ich nicht mehr den Regeln dieser Firma unterwirft und eben versucht alles ohne Dokumente (Pass) zu eröffnen z.B. Konto?

A: Letzteres wird nicht höchstwahrscheinlich nicht funktionieren. So weit wie möglich lösen aus dem System heißt SO WEIT WIE MÖGLICH LÖSEN AUS DEM SYSTEM. Die meisten können sich z.B. kaum vorstellen, daß es ein Leben OHNE KONTO gibt, aber einige von uns tun dies! Niemand hat behauptet, der KONSEQUENTE Weg, der "Geschäftswerdung der Welt" und dieses Versklavungssystems entgegen zu treten sei bequem. Jeder muß für sich selbst entscheiden, wie weit er dabei gehen will. Wer wirklich kein Sklave mehr sein will - bis in die letzte Konsequenz hinein - der muß eben auch bereit sein, die entsprechenden Ketten abzuwerfen...


14.07.2015
Thomas
F: Widerspreche ich denn nicht meiner erfolgreichen Anmeldung Gelber Schein, ESTA nach Rustag und Widerspruch Standesamt, wenn ich wieder neu einen Personalausweis oder Reisepass beantrage? Schließlich unterschreibe ich ja dann in der Gemeide wieder einen Antrag für einen Perso und man hat keine Ahnung was man da unterschreibt. Wenn nein, wäre ich um eine kurze Erklärung dankbar?

A: Es kommt primär darauf an, wie weit Sie sich bereits aus dem System gelöst haben. Wenn Sie "weit genug" draußen sind, dann brauchen Sie theoretisch keine dieser Dokumente. Sie können auch argumentieren, daß man Ihnen Dokumente nach deren geltenden Gesetzen ausstellen soll, dann kommen sie schon ins schwimmen, da sie dies nicht können. Ansonsten müssen Sie halt in den sauren Apfel beißen. Das geeignetste Dokument ist der grüne Reisepaß.


14.07.2015
Ursula
F: Guten Abend, gibt es irgendwelche rechtliche Kosequenzen diesen Gelben Schein zu beantragen außer, dass ich nicht mehr staatenlos bin?

A: Es ist nicht so ganz klar was Sie mit Konsequenzen meinen. Falls Sie Repressalien befürchten, dann können wir Sie dahingehend beruhigen.


14.07.2015
Bernd
F: Angenommen ich habe den Staatsangehörigenausweis erhalten und der ESTA Eintrag sowie der Gemeindeeintrag sind richtig erfolgt, wie verfahre ich dann mit meinem Personalausweis? Sofern ich nach Ablauf meines aktullen einen neuen beantrage widerspreche ich doch meiner Aussage, dass ich Deutscher bin weil die Austellung des Personalausweises besagt dass ich dann deutscher Staatangehöriger bin und dieser "Titel" besagt widerum, dass ich staatenlos bin und somit doch nicht z.B. Preußen angehöre. Ein Ausweisdokument braucht man doch aber für diverse Dinge z.B. Versicherunge, Banken, Behörden etc.. Wie machen Sie das? Was empfehlen Sie?

A: Behalten Sie ihn einfach und setzen Sie ihn in den Situationen ein, wo es Ihnen paßt, ansonsten eben nicht. Spielen Sie mit Ihrer Person / Ihren Personen.

Art 5 BGBEG - Personalstatut
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

Art 6 BGBEG - Öffentliche Ordnung (ordre public)
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.


14.07.2015
Anonym
F: Hallo, wenn ich einen Staatsangehörigenausweis erfolgreich beantragt habe und über das Standesamt meine Willenerklärung abgegeben habe wo ich mich auf das alte Gesetz berufe und zudem im ESTAG richtig eingetragen wurde kann ich dann ohen Gefahr trotzdem ein Personalausweis besitzen, den man nun mal für z.B. Bankkonto eröffnungen benötigt oder ist davon abzuraten?

A: Ja, können Sie, denn Sie entscheiden wann und zu welchem Zweck Sie ihn einsetzen!


14.07.2015
Michael
F: Was passiert dann eigentlich mit der Fahrerlaubnis ? oder der "Staatlichen!" Unterstützung? Wenn ich den gelben Schein habe?

A: Was soll da passieren?


14.07.2015
Stefan
F: Wenn ich den Gelben Schein dann habe, habe ich dann trotzdem noch anspruch auf Hartz4 ????

A: Die Frage ist zigfach beantwortet: JA!


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