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Fragen und Antworten

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09.10.2017
Iceqtbc
F: Ich dachte der Personalausweis wird Staatenlosen vergeben?! Dann hält mich also der Reisepass auch in der BRD gefangen? Danke.

A: Es ist und bleibt immer die jur. Person!


09.10.2017
Uschi
F: Können Sie bitte schreiben ob man nun seine Waffen abgeben muss oder was der Stand der Dinge ist wenn man den gelben Schein erworben hat. Ein Verweis auf einen Anwalt hilft mir nicht weiter. Danke!

A: Wie sollen wir Ihnen das sagen? Das liegt im ermessen des Landrates oder Bürgermeister. Mittlerweile gibt es auch ein Urteil vom Veraltungsgericht, das für die GS Träger spricht.


09.10.2017
Udo
F: Stimmt es das man den gelben Schein nur noch bis Ende 2017 beantragen kann?

A: nein


09.10.2017
Iceqtbc
F: Hallo, Danke. Ich muß meine Frage konkretisieren. Gibt es zur Abgabe des Persos bzw. hierzu eine bewähre Vorgehensweise? Danke.

A: Nein, warum wollen sie die jur. Person PA abgeben, wenn Sie die jur. Person Reisepass behalten.


08.10.2017
iceqtbc
F: Hallo, wenn ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis im Besitz habe, wie stelle ich es dann an meinen Personalausweis abzugeben, bzw. aus der Firma BRD auszusteigen? Den Reisepass behalte ich, und lasse ihn im Vorfeld auf 10 Jahre erneuern, oder? Danke.

A: Perso oder Paß - behalten oder abgeben?


08.10.2017
Tommi
F: Hallo, kurze Frage: Ich hatte vor kurzem einen Notartermin. Hierbei ging es eigentlich nicht um Staatsangehörigkeitsthemen sondern um einen Verkauf. Ich habe den Notar in diesem Zug gebeten, mir zu beurkunden, dass ich meinen Wohn"sitz" in Hamburg genommen habe, was dieser dann getan hat. Ist dieses Dokument nun innerhalb der BRiD ein Nachweis über die eigentlich nicht mögliche "Wohnsitzname"? Danke schonmal :)

A: Nein, den Wohnsitz kann man doch dem Bürgermeister einfach erklären. Das macht aber nur Sinn wenn man nicht mehr in Wohnhaft ist.


07.10.2017
Richard
F: Hallo, ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten. Soweit ist alles in Ordnung auch mit der Schreibweise. Eine Frage habe ich bezüglich zur Rechtssicherheit: Ist es sinnvoll eine Vorbeglaubigung machen zu lassen und anschließend eine Haager Pastille zu beantragen? Gruß Richard

A: Eine Vorbeglaubigung ist nur nötig wenn der ausstellende SB keine Unterschriftenprobe abgegeben hat.


05.10.2017
David 22
F: Ich habe ohne den staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt bekommen zu haben,bei meiner Vollauskunft Familienname drin stehen. Was bedeutet das ? Vielen Dank im voraus

A: Nichts


05.10.2017
Frank
F: Hallo! Ich war heute im Einwohnermeldeamt der Stadt Ahrensburg, um mir eine Aufenthaltsbescheinigung zu holen. Leider gibt es von der Aufenthaltsbescheinigung inzwischen 2 Varianten: Nr. 1 nach § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz von 2013 und Nr. 2 nach § 7 Abs. 2 Schleswig Holsteinisches Landesmeldegesetz (LMG). Beide Gesetze sind parallel in Anwendung und nun muss ich mich dazwischen entscheiden. Der Sachbearbeiter sagt, dass ich mich entscheiden müsse und ich müsse sagen, dass es für "Rentenzwecke" wäre, damit ich keine 6 Euro bezahlen muss. Stimmt das und welches Meldegesetz ist nun für mich das richtige? MfG Frank

A: Für Bundesgesetze dann auch § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz.


05.10.2017
Iceqtbc
F: Guten Tag euch allen. Wenn mein Staatsangehörigkeitsausweis die nächsten Tage zur Abholung bereit ist, wie lasse ich mir dann diese Angehörigkeit in dieses Register eintragen beim Einwohnermeldeamt? Danke.

A: Das passiert automatisch(sollte es). Ihnen bleibt nur die Kontrolle das es passiert ist.


28.09.2017
Manu
F: Hallo, im Internet vorallem in Facebook Gruppen kosiert das Gerücht, dass jetzt nach der Wahl, man keinen GS mehr bekommt? Ich wollte fragen, ob das zu trifft?

A: Gerüchten sollte man nicht glauben.


28.09.2017
Martin
F: Hallo! Hier noch mal ein kleiner Nachtrag zu meinem Bericht von vorgestern. Am 26.09. habe ich ja bereits schon davon berichtet, dass mir der grüne Reisepass verweigert wurde und dass der neue rote Reisepass (ePass 3.0) wegen fehlender Unterschrift und fehlendes Siegel keine gültigen Pässe mehr im Sinne des Paßgesetzes sind. Nun habe ich heute einen neuen Anlauf gestartet, um den grünen Pass zu bekommen. Dieses Mal hatte ich in der Stadtverwaltung einen anderen, älteren Sachbearbeiter (diesel Mal keine Frau), der mir von Anfang an wesentlich kompetenter, ehrgeiziger und freundlicher schien, als die ganzen anderen "Zicken", die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Ich sagte ihm gleich zu Anfang, dass ich einen Pass benötige und innerhalb von 24 Stunden verreise. Er sagte, dass dies kein Problem sei und stellte mir unaufgefordert binnen 2 Minuten einen vorläufigen Reisepass aus. Kein lästiges Nachfragen, wo die Reise hingeht und ich musste dieses Mal auch nicht das Paßgesetz und die Verwaltungsvorschriften rausholen, um daraus zu zitieren. Er fragte mich dann noch, ob ich zusätzlich einen regulären Reisepass dazubestellen möchte, was ich verneinte. Ich zahlte die 26 Euro, bekam den grünen Reisepass und die Quittung und ging innerhalb von 2 Minuten wieder raus. Dafür herzlichen Dank an den netten Sachbearbeiter! Es geht also auch anders. Einen Tipp für die anderen, die den grünen Pass noch beantragen wollen: Bitte betont bei der Passbehörde nicht, dass ihr einen grünen oder vorläufigen Reisepass haben wollt. Dann werdet ihr nämlich auf das Reichsbürger-Gleis abgestellt. Einfach nur dem Sachbearbeiter sagen, dass ihr einen Reisepass binnen 24 Stunden benötigt. Gruß Martin

A: Danke für die Info!!!


27.09.2017
Freeman
F: Macht es für die Feststellung der staatsangehörigkeit, einen Unterschied ob man sich auf der Behörde mit dem grünen (vorläufigen) oder dem roten Reisepass identifiziert

A: Nein, die Regel heißt erst Gelb dann Grün!


26.09.2017
Tommi
F: Hallo in die Runde, Ich hatte heute Nachmittag ein fast 3-stündiges Gespräch mit der zuständigen und in meiner Region einzigen Mitarbeiterin der Staatsangehörigkeitsbehörde. Ich wollte mich eigentlich nur bei ihr bedanken, dass in Bezug auf meine damalige Antragstellung, korrekte Ableitung usw. alles so problemlos und schnell abgelaufen ist (ich hatte meinen Staatsangehörigkeitsausweis, korrekt gesiegelt, Name korrekt geschrieben, unterschrieben etc. nach ca. 4 Tagen) Sie war schon damals sehr nett, hatte (ohne Witz) sogar eine Empfangsbestätigung über alle Unterlagen, Anlagen, Nachweise etc. mit ihrer Unterschrift und Siegel ausgestellt, was mich ehrlich gesagt schon sehr überrascht hat. Nun gut, jedenfalls war ich wie schon beschrieben heute nochmals dort und wir haben uns sozusagen "verquatscht". Es war ein völlig offenes und ungezwungenes Gespräch, ich versuchte Ihr meinen Standpunkt näher zu bringen, Sie mir Ihren. Jetzt kommt aber der Punkt: Ich fragte sie ganz offen, ob Sie bei mir wirklich korrekt nach RuStag 1913 abgeleitet hat und das auch so ans EStA-Register übermittelt hat. Ihre Antwort: "Wir übermitteln keine Daten über die Ableitung bzw. ob bis vor 1913 nachgewiesen wurde oder wie weit zurück auch immer. Es gibt für uns garkeine Möglichkeit dort irgendwie Einfluss zu nehmen. Wir können zwar über ein Auswahlmenü wählen, ob jemand z.B. eingebürgert wurde etc., aber ansonsten können wir nichts zusätzlich hinzuschreiben, verändern oder bearbeiten." Das war schon mal der erste Schock. Ich habe daraufhin - und wirklich, es war ein ehrliches, offenes und freundliches Gespräch - konkreter nachgefragt und wollte wissen, was passiert wäre, hätte ich die ganzen Angaben bzgl. RuStag 1913 usw. in Antrag F / Anlagen V etc. weg gelassen, oder nur bis 1934 nachgewiesen. Ihre Antwort: "Es hätte nichts an der Bearbeitung hier bei uns geändert. Wir achten da nicht drauf. Es gibt für uns überhaupt keinen Anlass, das zu beachten. Ob das nun dasteht oder ob diese Felder leer bleiben, hat weder Einfluss darauf, was ich bzw. wir als Landratsamt ans EStA übermitteln kann/können, noch darauf wie die Anträge bearbeitet werden." Ich fragte weiter und wollte wissen: "Mal angenommen ich schicke Ihnen ein Schreiben, in dem ich auf meine Rechte in Verbindung mit der in meinem Fall "Bayerischen" Staatsangehörigkeit usw. Bezug nehme und zwar unter Angabe entsprechender Gesetze, Paragraphen etc., ... prüfen Sie in irgendeiner Weise nach, ob ich nicht vielleicht doch Recht haben könnte? Es besteht doch die Möglichkeit dass es so ist!" - Ihre Antwort, mit einem schon fast mitleidigen Lächeln: "Wir prüfen sowas nicht nach. Es ist für uns ganz ehrlich, wirklich ... egal, weil wir uns nicht mit Themen oder diesen ganzen Verschwörungen beschäftigend. Es ist so als würde ich Ihr Auto fahren wollen, dabei haben Sie garkeins. Und weil Sie kein Auto fahren, würden Sie sich doch nicht mit nem Brief beschäftigen, in dem jemand trotzdem damit fahren will? Wir haben dazu überhaupt keine Zeit und beachten sowas überhaupt nicht." Noch mehr schockiert meine letzte Frage: "Darf ich Sie Fragen ob Sie eigentlich ne Versicherung abschließen mussten, bzgl. Amtshaftung usw." - Daraufhin hatte Sie mich schon fast ausgelacht und mir nochmal, für mich echt glaubwürdig geantwortet: "Herr XXXXXX, ich war schon so oft vor Gericht. Da gehts teilweise auch um ganz andere Sachen wie z.B. dass mal jemand nicht in irgendein Land einreisen kann oder was auch immer. Es gibt schon Situationen, in denen wirklich mir oder dem Amt mal ein Fehler unterläuft, aber ich selbst hab jetzt noch nie irgendwas bezahlen oder darüber selbst dann haften müssen." !!! Sorry für diesen langen Text. Ich musste es so detailliert beschreiben, damit Ihr versteht, dass ich gerade mehr als völlig vor den Kopf gestoßen bin. Hauptsächlich wegen des EStA-Themas. Gerade das galt doch immer als das eigentlich Wichtige oder irre ich mich? Wie kann irgendetwas korrekt dort eingetragen sein, wenn im Falle der Antragstellung inkl. aller Dokumente bis wie bei mir vor 1870 lückenlos nachgewiesen wurde, und trotzdem exakt die gleiche Bearbeitung abläuft und sich die Datenübermittlung nicht im Geringsten von der eigentlich "falschen" Ableitung unterscheidet? Falls jemand von Euch (sachkundige) weitere Informationen diesbezüglich hat oder in erster Linie einen Lösungsansatz hat, um doch noch zu seinem Recht zu kommen bitte ich um Feedback. Gibt es z. B. höhere Instanzen oder Möglichkeiten durch andere Stelle auf EStA Eintrag oder korrekte Ableitung Einfluss zu nehmen? Ich bin für jede Info dankbar und ich denke, dass dies für uns alle hier sehr sehr wichtig und interessant ist. Denn ist das wirklich so, ... tja was soll man dann sagen :( Danke Euch für Eure Unterstützung

A: Leider wissen die wenigsten SB was sie da tun und welche Mechanismen im Hintergrund ablaufen. Wie Sie auf unserer Seite sehen können unterscheidet die BVA sehr wohl. Das aller wichtigste ist die entstandene Akte für die Sie die Quittung(GS) haben. Ihr Recht werden Sie nicht hinterher geworfen bekommen, die müssen Sie kennen und einfordern. Nur mit dem GS winken reicht noch nicht.


25.09.2017
Stade
F: Staatsangehörige haben einen Wohnsitz und keine Wohnung. Demnach sind sie von der Meldepflicht befreit. Welche Erfahrungen liegen zu PauswG Art.1/4 vor?

A: Beschäftigen Sie nochmal Personen. Sie müssen wissen ob Sie die jur. Person benötigen oder nicht. Ein vermischen der Personen funktioniert nicht.


24.09.2017
Stade
F: Fortsetzung zu 20.09.2017 Stade: "A: Was lässt Sie vernuten das nat. Personen im Melderegister stehen? Sie haben doch schon richtig festgestellt, dass dort nur jur. Personen registriert sind. Die jur. Person enthält lediglich einen Hinweis auf die nat. Person. ,,," Gemäß Betroffenenauskunft (vorher/nachher) wurde die Zeile NAME in Familienname geändert! Das Melderegister erfasst demnach schon Nat. Personen. Abmelden scheint nach deiner Erfahrung der schwierigste Weg zu sein. Soweit so gut. Wie sind denn so die Erfahrungen mit BMG26/2 Befreiung? Oder wie sieht es aus, bei seiner Gemeinde den Rechtskreis seiner Staatsangehörigkeit einzuforden? Hat das überhaupt schon jemals einer durchsetzen können?

A: Es ist egal was auf der Meldebescheinigung steht es ist und bleibt die jur. Person. Das System kennt nur jur. Personen egal ob man die nat. vortäuscht. Es gibt viele die das derzeit mit allen Konsequenzen durchsetzen.


21.09.2017
TS3 Server - hm??
F: Hallöchen, hab so was wie einen ClientServer noch nie benutzt, aber jetzt den TS3Client installiert, mich dann mit euch verbunden, sehe viel Ordner, hab die Hausordnung gelesen und dann… es passierte nichts, ich hörte nichts. WAS mache ich falsch? Was ist der nächste Schritt? Kann man euch immer nur Freitags ab 19h sprechen? Vielen Dank.

A: Nicht zu jeder Uhrzeit ist jemand auf dem Server. Ab 18 Uhr ist aber immer jemand da.


20.09.2017
Jesse4
F: Hallo, Wie kann ich meine Staatsangehörigkeit nachweisen, wenn es von meinen Vohrfahren aus Ostpreussen auf Grund des Krieges keine Unterlagen mehr gibt. Mir liegt nur die Sterbeurkunde meiner Mutter vor (Ableitung von der Mutter bei unehelichen Kindern). Eine Anfrage an das deutsche Generalkonsulat in Kaliningrad und beim Standesamt II in Berlin war bisher erfolglos.

A: Die Urkunden müssen Sie schon organisieren. Das Standesamt I in Berlin ist dabei nicht der richtige Ansprechpartner. Sie sollten sich an das Standesamt und Kirche vor Ort wenden. Anträge finden Sie unter Herunterladen.


20.09.2017
Stade
F: Im Melderegister sind nach BMG nur Einwohner (deutsch) gemeldet. Was haben die G.Schein-Besitzer als eigenes Rechtssubjekt u. Bürger darin zu suchen? Ist es nicht gar zwingend notwendig aus dem Melderegister gelöscht zu werden?

A: Was lässt Sie vernuten das nat. Personen im Melderegister stehen? Sie haben doch schon richtig festgestellt, dass dort nur jur. Personen registriert sind. Die jur. Person enthält lediglich einen Hinweis auf die nat. Person. Natürlich haben Sie die Möglichkeit ohne die jur. Person zu leben. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass es unwahrscheinlich schwer ist. Leichter ist es sich mit dem Thema Mensch und Personen zu beschäftigen und die Personen richtig Situationsabhängig einzusetzen.


20.09.2017
Frage zur Abkürzung
F: Zu der Frage von "Abwehr Ablehnung" vom 19.09 möchte ich kurz fragen wofür das Kürzel FA steht?

A: F Antrag


19.09.2017
Juergen-01
F: Hallo, gerne hätte ich einen unverbindlichen Tip bzgl. folgender Verleumdung vom Amt. Ich bekam nach der Ausstellung vom GS nach RuStAG einen unterschriebenen Brief von der Waffenbehörde, dass mir die gelbe Waffenbesitzkarte entzogen wird. Mir wird automatisch unterstellt, ein "Reichsbürger" zu sein. Nun habe ich RA Lutz Schaefer beauftragt und erwäge, dass das ja auch zivilrechtlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berührt. Haltet ihr das für sinnvoll? Mit freundlichen Grüßen Jürgen

A: Die Vorgehensweise sollten Sie Herrn Schaefer überlassen! Der weiß genau was er macht.


19.09.2017
Horst
F: Guten Tag, meine Frau und ich haben zeitgleich den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und gestern in Empfang genommen. Auffällig war dabei, dass der gleiche Sachbearbeiter der Ausländerbehörde unsere Staatsangehörigkeitsausweise unterschiedlich gestempelt und unterschrieben hat. Bei mir hat der SB ein blaues Amtssiegel mit zusätzlichen Wasserzeichen gesetzt und mit blauer Tinte unterschrieben. Bei meiner Frau ist zwar auch das Amtssiegel blau, aber das Wasserzeichen fehlt und unterschrieben hat der gleiche SB mit schwarzem Permanentstift. Frage: Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Stift- und Stempelfarben? Gruß Horst aus dem Vogtland

A: Dazu ist uns nichts bekannt. Auskunft dazu kann Ihnen nur der SB geben.


18.09.2017
Peter Silber
F: Ich habe vor 4 Wochen meinen Antrag auf Feststellung der StAg bei der Stadtverwaltung abgegeben. Am Samstag erhielt ich Post: "Einbürgerung in der deutschen Staatsverbanband" Meine Urkunde sei zur Abholung bereit ich darf diese gerne abholen. Wurde ich jetzt in die Republik des Bundes eingebürgert und nicht nach RuStaG 1913 abgeleitet?

A: Nein, das sind die Typischen Textbausteine. Man hat ja auch nur eine Feststellung und keine Einbürgerung beantragt.


16.09.2017
Anfrage
F: Hallo, tut sich hier noch was? Ich bemerke hier zunehmend immer weniger Aktivität. Ihr erreicht immer weniger Menschen/Staatsangehörige.Dies ist mein Eindruck.Ist irgendwas in Planung? Wir müssen neue Energie hier hereinstecken oder die Flamme wird zu einem schwachen gimmen und geht almählich aus. Ich mache mir Sorgen......

A: Ihre Wahrnehmung können wir nicht teilen.


15.09.2017
Chris
F: Hallo, im Buch "Die BRD-GmbH" von Dr. Klaus Maurer (3. Auflage 08/16, Seite 293) steht: Wer also den "Gelben Schein" hat und sich im ESta-Register des Bundesverwaltungsamtes in Köln eintragen lassen hat, hat sich zur "hitlerischen" deutschen Staatsangehörigkeit bekannt und ist als bekennender Nationalsozialist registriert. Stimmt das? Danke.

A: Was für ein Schwachsinn!


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