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Fragen und Antworten

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23.07.2017
bonni
F: habe meinen Perso verloren, wie kann ich mich dann aus der BRD abmelden

A: Sie können sich gar nicht aus der BRvD abmelden! Sie können lediglich deren Person nicht mehr verwenden. Der Ausweis ist ja nun schon weg. Jetzt brauchen Sie die Person nur noch ins Ausland abmelden. Zu beachten sind dabei die Konsequenzen.


23.07.2017
Axel
F: Es liegt ein Schreiben zur Kontenpfändung der Sparkasse wegen diesen unsäglichen Rundfunkabgaben vor. Darinnen steht: "Sofern die Person eine nat. Person ist, wird auf § ..ZPO sowie §.... StGB verwiesen". Werden hier ganz fiese Tricksereien angewendet? Wird hier versucht, über die nat. Person mit dem NAMEN die privatrechtliche juristische Person handlungsfähig zu machen? In deren Augen sind wir das doch hier alle sowieso. Der legitime Rechtsträger mit dem FAMILIENNAMEN ist mit " nat. Person " doch bestimmt nicht gemeint, richtig? Worauf will die Spaßkasse hinaus?

A: Ja es ist der Unterschied zwischen dem EigenNAMEN Natürliche Person zur natürlichen Person. Die Natürliche Person ist die jur. Person.


22.07.2017
Petra
F: Hallo! Gilt das alles für Österreicher gleichermaßen? Weil wir waren ja zwangsweise auch im Dt.Reich...

A: Das ist mir neu! Österreicher waren 1913 im Dt. Reich? Da ist wohl was an mir vorbeigegangen.


21.07.2017
Liberty Bell
F: Wollte was zu Meldebescheinigung sagen,habe meinen SB darauf aufmerksam gemacht das er laut Bundesmeldegesetz Auslieferdatum 03.05.2013 § 34 Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen,im Sinne von § 2 Abs.1-3 und 4Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes diese Daten selber erheben kann.Glaube eine ähnliche Satzung steht auch im Stag,bei dem er ja anfangen sollte um gegebenenfalls aufs RuStag zu kommen.Bitte berichtigen falls fehlerhaft.

A: Für eine Antwort ungenügende Informationen.


21.07.2017
BuStAG?
F: Da das Ausfertigungsdatum des RuStAG erst der 22.7.1913 war, müßte doch für seinen Vorfahren in Anlage V, der daVOR geboren worden ist, das BuStAG von 1.6.1870 gelten, oder? Falls nein, dann erklärt mir bitte, warum nicht - warum dennoch dort das RuStAG eintragen werden sollte. Besten Dank!

A: Das letzte gültige Völkerrechtssubjekt ist vom 27.07.1914. In dem gab es nur das RuStAG.


21.07.2017
Desinfo?
F: Wenn der H.Dietzel bzgl. der Bodenrechte desinformiert und er vor kurzem mit M.Klama bei www.bewußt.tv im Interview saß, dann muß man doch bei der offensichtlichen Informationskenntnis des M.Klama nur annehmen, daß er auch dazugehört oder? Auf der Seite Gemeindebelebung (die ihr öfters schon verlinkt habt) wird auch angenommen, daß die Gemeinde Neuhaus ggf. doch nicht reaktiviert ist, sondern nur so tut, da z.B: verbreitet wird, daß zu Reaktivierung nur 7-8 GSträger nötigt wären, was auch der Anzahl entspricht, die man für die Gründung eines Vereins bräuchte. WAS denkt ihr? WAS wißt ihr? Jo Conrad scheint da ja auch gar nicht seine Gäste zu hinterfragen (hat ja auch den Rüdiger Klassen interviewt)… Hm?

A: Wir wollen uns dazu nicht äußern. Es kann ja nicht so schwer sein, die Geschäftsmodelle zu erkennen. Jo Conrad macht da nur seine Arbeit. Leider steckt er nicht tief genug im Thema um alles zu erkennen.


21.07.2017
Person
F: Meine Frage bzgl. des Arbeitsvertrages stellte ich aufgrund EURER Antwort zu Reißator am 20.7. „Wenn Sie die jur. Person für einen Arbeitsvertrag nutzen, hängt dort eben die Krankenkasse dran.“ Dies klang eben so, als ob es eine Wahl gäbe, wenn ja, kann es ja nur die natürliche Person über den GS sein. Wenn nicht? Bleibt ihr dabei, daß es NUR Arbeitsverträge über die jur. Person geben kann, abgesehen von dem EINEN (wer soll das sein, der Bundespräsident?) Andere Meinungen oder Erfahrungen? DENKfehler nach jahrzehntelanger Täuschung seit Geburt muß ich nicht entschuldigen oder mich für schämen. E ist ein schwer begreifliches Thema! DARUM fragen euch ja die Leute… Seid doch bitte gütiger und geduldiger!

A: Schade, dass Sie den Einwand mit dem Denkfehler verkehrt Interpretiert haben. Wir sind aber nur für das verantwortlich was wir schreiben. Nicht das was Sie lesen. Wir wissen nicht wie das beim Bundespräsidenten gehandhabt wird, aber der ist es nicht. Kennen dürften Sie den auch nicht. Aber da wird es in naher Zukunft noch Neuigkeiten geben.


20.07.2017
Person
F: „Verträge sauber rückabwickeln“ lese ich oft, doch nie erfährt man genaueres. WIE also ohne das Zwangsvollstreckungen durchgeführt werden? Versteh ich das also richtig, daß man 1) Zwangsverträge nur als GSträger rückabwickeln kann? 2) dann über die natürliche Person die Verträge kündigen kann z.B. Krankenkasse? 3) Wie schließt man Verträge über die natürliche Person z.B. einen Arbeitsvertrag, durch Bei-/vorlegung des GS? WER hat PRAKTISCHE Erfahrung damit? Grundsätzliche Tips für den Anfang? PS: Ich kenne außer euch niemanden der Wissenden, die so offiziell die neue deutsche Rechtschreibung ablehnen (denn die ist ja nicht rechtswirksam, also nur folgerichtig)! Das freut mich, denn ich mache es auch so, aber auch aus anderen Gründen… Danke!

A: Es ist Ihr Denkfehler der Sie einschränkt. Die Verträge sauber rückabwickeln beschreibt es doch schon eindeutig. Einen GS brauchen Sie dazu schon andernfalls fehlt Ihnen ja eine Person mit der Sie agieren können. Arbeitsverträge können nur mit der jur. Person geschlossen werden. Denn die nat. Person hat keine Steuernummer in der BRvD. Einen gibt es schon der im BRvD System mit der nat. Person arbeiten geht.


20.07.2017
Reißator
F: Zitat, Anfang A: Und das mit Recht!!! Sie haben erst Ihre Verträge sauber Rückabzuwickeln. Wenn Sie die jur. Person für einen Arbeitsvertrag nutzen, hängt dort eben die Krankenkasse dran. Zum Thema Mensch und Person gibt es 20h Videomaterial auf der Seite. Zitat, Ende Es gibt in der BRiD auch Anträge für die natürliche Person.Bei derartigen Anträgen setze ich das Herr in eckige Klammern, Familienname in Sperrschrift und als Geburtsland ist Deutschland eingetragen. Wenn man nun im Besitz der Natürlichen Person ist, den GS dem Antrag auch beigefügt hat, der Antrag genehmigt wurde, muß erstens die natürliche Person von der BRiD angeschrieben und Forderungen über diese einegholt werden.Gemäß Art.5 Abs.1 Satz 2 EGBGB wäre alles andere doch rechtswidrig.Anspruch hat die natürliche Person und Sanktionen werden durch die juristische Person verhängt.Wie seht ihr das?

A: Ein Antrag für die nat. Person in dem Herr steht, ist kein Antrag für die nat. Person. Zu dem stellt ein souverän keine Anträge! Ein Antrag ist immer eine Abgabe der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit. Ein souverän kann maximal einen Auftrag erteilen. Ob Art.5 Abs.1 Satz 2 EGBGB umgesetzt wird liegt an jedem selber.


19.07.2017
Ich weiß es nicht!
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich kenne 3 verschiedene Ausfüllhilfen; eure, die von M.Weidner und die von(ehemals)-NESTAG/Gemeinde Neuhaus. Könnt ihr mir sagen, an welcher Stelle /welchem Punkt M.Weidners Ausfüllhilfe völlig falsch ist? Lieben Dank PS: Was ist mit M.Klama? Es gibt zwar nicht viele Interviews mit ihm, aber liegt er mit dem was er sagt, richtig? Stimmen bei ihm wenigstens die Begrifflichkeiten?

A: Vergleichen Sie doch einfach!!! Kleiner Tipp - Deutschland = unmittelbare Reichsangehörigkeit. Aber Sie wollten doch in die mittelbare oder?


19.07.2017
H.Dietzel
F: Ich hab irgendwo gelesen, daß ihr nix von H.Dietzels Weg haltet, z.B. auch von seiner Friedensvertragspetition. Haltet ihr ihn auch für einen Desinformanten, obwohl mir seine Worte in Interviews inhaltlich richtig vorkommen. Stimmt das etwa nicht mit dem Verlust des Bodenrechts nach Gewohnheitsrecht, wie er es beschreibt? Er hat ja Ende 2016 seiner Aussage nach im Namen aller echten deutschen der Privatisierung widersprochen. Stimmt dies? Ging das überhaupt? Hätte es dessen bedurft, um das Bodenrecht nicht zu verlieren? Ich bin jetzt verunsichert, wem man überhaupt noch vertrauen soll, denn alles kann ich nicht überprüfen. Danke!

A: Wer sich einreden lässt das die Bodenrechte auslaufen, sollte einen Eimer und Wischmopp nehmen und Aufwischen. Ich denke zu Herrn Dietzel ist alles gesagt.


19.07.2017
Person
F: Grüße Euch! Ihr betont immer wieder, wenn euch Leute von ihren Willkürfällen schreiben und Rat suchen, daß die nat. Person (GS) nichts mit der jur. Person aus den Verträgen (oder „Staatszwangspflichten“) zu tun hat. Ok. Ich muß gestehen, daß ich – wie sicher VIELE andere auch - noch nicht soweit bin, daß ich dies komplett verinnerlich habe, fähig bin, dies immer zu unterschieden und die über Generationen geführte verbrecherische Täuschung der vermeintlichen Identität seit Geburt für mich als Mensch von der Person (egal jetzt welche) zu lösen. Das braucht Zeit - zu dem weiß davon erst seit Februar 2017. Feststellungsantrag ist gestellt. In praktischen Fällen schwimme ich noch, daher meine Frage: Was also macht man wenn eine „Behörde oder „Körperschaft des Öffentl. Rechts“ wie z.B. die Krankenkasse oder das Jobcenter Rückzahlungsforderungen aufgrund von nicht mehr geltenden und noch nie gültigen Gesetzen stellt? Wenn ich denen antworte, daß ich nicht für die jur. Person bürge, von denen die was fordern (sondern nur in positiven Fällen Begünstigter bin), interessiert das die doch einen Pups. Die schicken mir trotzdem ein Inkassobüro, Gerichtsvollzieher ins Haus oder leiten eine Kontopfändung ein. WAS tun in solchen Fällen? Neben A.Wagandt, könnt ihr mir noch Tips geben, um die 2 Personen + Mensch besser zu verstehen? Wer beschäftigt sich offiziell noch mit diesem Thema ausgiebiger?

A: Und das mit Recht!!! Sie haben erst Ihre Verträge sauber Rückabzuwickeln. Wenn Sie die jur. Person für einen Arbeitsvertrag nutzen, hängt dort eben die Krankenkasse dran. Zum Thema Mensch und Person gibt es 20h Videomaterial auf der Seite.


19.07.2017
Ich weiß es nicht!
F: Ihr schreibt irgendwo als Antwort zu einer Frage bzgl. des Video "Deutschland BEANTRAGT den Friedensvertrag" mit H.Dietzel, M.Klama und ?? (vergessen), daß wir zuerst zurück in den Gebietsstand 1913 müssen und erst dann kann der Friedensvertrag kommen. Es erschien mir logisch, daß wir ERST den Friedensvertrag brauchen und uns dadurch befreien und was Neues aufbauen. Falsch? WIE kommen wir den zurück? WAS kann jeder einzelne Bundesstaatsangehöriger denn dafür tun??? Ganz ehrlich, ich weiß es nicht! Vielen Dank!

A: gemeindebelebung.wordpress.com


19.07.2017
Katze
F: Hallo, ich habe bisher alle Videos von Matthias Weidner gesehen. Allerdings beim letzten „Droht die komplette Entrechtung?“ scheint er mir total ins Gegenteil verkehrt? Sogar ich habe erkannt (weiß von Rechtsbetrug erst seit Februar), daß wir ja gerade durch den GS und die echte deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr der BRD und EU unterliegen. Warum redet der plötzlich von EU-Bundesbürgern oder hab ich da was mißverstanden? Falls er jetzt (oder schon immer gewesen) die Seiten gewechselt hat, WEN haltet ihr noch für ggf. oder sicher Desinformanten? Rainer Oberüber, Holger Dietzel, Heike Werding, Matthias Klama (wißt ihr warum Gemeinde Neuhaus das NESTAG geschlossen haben?) oder gar Alexander Wagandt? Alles Liebe!

A: Leider kann ich Ihnen zu dem Video keine Auskunft geben. Ich war nicht tolerant genug mir das länger als 4 ½ min anzukucken. Die Videos von Herrn Weidner und Herrn Dietzel waren schon immer sehr Fehler behaftet. Besonders da sie immer auf die Begrifflichkeiten hinweisen. Selber bekommen Sie die Staatsbürgerschaft von der Staatsangehörigkeit und Deutschland nicht von der BRvD getrennt. Aber so ist das wenn man nur Schekel im Kopf hat. Das betrifft auch Frau Werding. Leider sind ihre Bodenrechte nun ausgelaufen und auch schnelles wischen haben die nicht zurück in den Eimer bekommen. Also müssen wohl neue Themen aufgetan werden um diese CDs und Seminare weiter zu verkaufen. Natürlich lassen sich über eine Petition auch gut Adressen von Leuten sammeln die bereit sind aktiv zu werden. Bedenklich ist allerdings die Täuschung in der Ausfüllhilfe des Antrags. Das lässt sich mit Unwissenheit nicht mehr erklären. Dazu kommt noch das eine oder andere Ego Problem. Zu berücksichtigen ist auch der eine oder andere Besuch von den Optikern und Schreibwaren Händlern. Von Herrn Oberüber ist momentan nichts zu hören. Er hat wohl verstanden, dass man von 50 Euro Spenden im Monat das Häuschen nicht abbezahlt bekommt.


19.07.2017
Kyobpa
F: Hallo, ist es möglich eine beglaubigte Kopie des Staatsangehörigkeitsausweises seines Vaters unabhängig von diesem zu beantragen?

A: Das dürfte an der Beglaubigung scheitern. Die Frage kann Ihnen aber nur der SB beantworten.


19.07.2017
Andreas
F: Hallo zusammen, auch wenn das nicht wirklich in irgend eines Eurer Foren passt: Ich bin nun an den Punkt gelangt an dem ich mich geschlagen gebe. Zum besseren Verständnis zunächst mal alles, was bereits ich bereits erfolgreich erreicht habe: 1. Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und erhalten mit korrekter Ableitung 2. EStA Auszug erhalten mit korrekter Ableitung 3. Personalausweis zurück gegeben und vernichten lassen, mit schriftlicher Bestätigung 4. Verzichtserklärung auf StAG 1934 an die Staatsangehörigkeitsbehörde versendet (bisher keine Antwort) 5. Aufforderung der Gemeinde auf Entlassung aus der Meldepflicht (bisher keine Antwort) 6. Nach Malta geflogen und die Lebenderklärung gemacht und erhalten 7. Urkunde 146 nach Russland geschickt, genau wie Schutzantrag und Rehabilitationsantrag. 8. Vollauskunft wurde korrekt berichtigt, Perso usw. ist nicht mehr eingetragen. Soweit so gut. Heute stand ein sog. Vollziehungsbeamter des Finanzamtes vor meiner Tür. Ich habe ihn nicht herein gelassen, seinen Amtsausweis verlangt, den er mir natürlich nicht zeigen konnte und ihn darauf hingewiesen, dass ich Ihn wegen seiner fehlenden Legitimation nicht anerkenne und ich auf Rechtssicherheit bestehe. Danach ist er zwar wieder weg gefahren, jedoch drohte er mir an "wir werden uns wieder sehen" und hat gleich erstmal einen Rundgang auf meinem Grundstück gemacht und bezug auf meine beiden Autos sofort gesagt: "Sie könnten ja zahlen, wollen aber anscheinend nicht". Konkret geht es um eine USt.-Forderung. Mein Konto wurde sofort darauf hin gesperrt und die Bank hat mir angedroht, sollte ich nicht zahlen sofort die Bankverbindung aufzulösen. Ich werde diese Forderung jetzt UNTER ZWANG und unter VORBEHALT DER RECHTSSICHERHEIT bezahlen, denn es war deutlich rauszuhören, dass das alles völlig egal ist welches Recht ich nun für mich geltend machen will oder nicht. Sie werden mir die Tür aufbrechen, meine Autos einkassieren und als Reichsdeutscher betiteln, wodurch ich sozusagen als Terrorist gehandelt werde und mir meine Firma (ich bin selbständig) zerstören. Nun bin ich am Ende meiner Kräfte angelangt. Ich habe fast ein Jahr lang fast meine ganze Energie in dieses Sklavensystem gesteckt und alles daran gesetzt hier raus zu kommen. Nun ist mir aber bewusst geworden, dass auch wenn das Recht auf meiner (unserer) Seite ist und alles korrekt geändert wurde, niemand auch nur einen Dreck drauf gibt und sich niemand auch nur im Geringsten an gültiges Recht in Deutschland hält. Die Gefahr ist mir mittlerweile einfach zu groß für mich, meine Familie und meine Firma. Falls mir irgendjemand von Euch helfen kann (BITTE NICHT ÜBER TEAMSPEAK) sondern ganz klassisch am Telefon oder per E-Mail so bin ich für jede und wirklich jede Hilfestellung dankbar. Ich fühle mich wie ein Sklave ohne Rechte - vom Staat ausgenutzt und in jeder Hinsicht abgezockt. Ich kenne niemanden hier in meiner Region (Schweinfurt), der mir helfen könnte oder den ich um Rat fragen könnte. Ich wünsche Euch allen trotzdem viel Kraft für den steinigen Weg. Sollte es jemanden geben, der mich unterstützten kann (gerne gegen Bezahlung), bitte auf diesen Beitrag mit E-Mailadresse antworten. Ich weiss einfach nicht mehr weiter

A: Es ist verständlich bei Ihrem durcheinander, das Fehler unterlaufen. Das lässt sich aus Ihrer Frage deutlich heraus lesen. Leider können wir Ihnen nur über den TS3 Server Hilfe anbieten.


19.07.2017
Tamarino
F: Ein freundliches Hallo in die Runde,ich habe meine Unterlagen zusammen. Geburtsurkunde vom Vater 1944 sowie die Geburtsurkunde von meinem Großvater 1907. Sind beide durch einen Standesbeamten beglaubigt. Meine eigene Geburtsurkunde ist postalisch auf dem Weg. Das sollte doch als Nachweis reichen!? Meine Frage in diese Runde: Gibt es einen erfahrenen Gelben-Schein-Menschen aus dem Raum Weilheim-Schongau bzw. Garmisch Partenkirchen, der mich auf den Gang zur Ausländerbehörde begleiten könnte? Guss (tamarino@gmx.net)

A: Ich stelle das mal einfach in die Runde hier.


18.07.2017
Jörn
F: ...aber ja, die Unterschiede zwischen "natürlich" und "juristisch" sind mir geläufig, ich bezog mich aber auf die Groß-und Kleinschreibung des Wortes "Natürlich" bzw. "natürlich", da hier Unterschiede zwischen "natürlichen Personen" bzw. "Natürlichen Personen" angewendet wurden. Das Wort "Natürlich" sollte mE nicht als Adjektiv geschrieben werden, weil Adjektive rechtsunsicher sind und im Deutschen Rechtsverkehr keinerlei Bedeutung haben. Wir sind doch die "Natürlichen Personen", oder nicht?

A: Das Spiel mit den nat. und jur. Personen scheinen Sie noch nicht verstanden zu haben. Sie bezeichnen sich immer noch als Person. Sie sind also Identisch mit Ihrem PA oder Geburtsurkunde. Menschen können nur authentisch sein!!! Ich weise nun zum 3. Mal darauf hin, dass "Natürliche Person" ein eigenNAME ist. Andernfalls würde es natürliche Person geschrieben.


18.07.2017
Jörn
F: Siehe 17.07.2017 JochenGS "Die Krankenkasse kann nur mit Natürlichen Personen(Eigenname) um aber nicht mit natürlichen Personen" Ich verstehe diesen Satz nicht. Worin besteht gerade eben der Unterschied zwischen der "Natürlichen Person" und der "natürlichen Person". Ich nahm an, wir sind die "Natürlichen Personen". Oder etwa nicht? Sind wir die "natürlichen Personen" ? Und wenn nein, wer sind diese dann?

A: Wir sind Menschen und keine Personen! Eine Person ist immer eine Fiktion. Uns sind lediglich Personen zugeordnet. Die Natürliche Person ist ein Eigenname(NAME) wie in Klammer schon steht. Die natürliche Person hat einen Familiennamen.

(Personalausweisverordnung - PAuswV) § 28 Antrag

Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen;


bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung;

bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;


17.07.2017
Giovanni
F: Zur Antwort - Heiratsurkunde - und wo liegt nun dieser GS? Die Standesbeamtin "versucht" ihnzu finden.

A: Staatsangehörigkeitsausweis des Landratsamtes Passau


17.07.2017
Gerd
F: Das mit dem TS 3 GSServer hab ich schon mal vor Einlegen des Widerspruchs versucht. Bin dann auf abends verwiesen worden, kam dann aber nicht durch. Bitte versuchen Sie doch auf diesem Wege mir zu helfen. Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür.

A: Eine andere Möglichkeit gibt es nicht!


17.07.2017
JochenGS
F: Die Krankenkasse hat durch meine Person den Staatsangehörigkeitsausweis unter Hinweis das ich als natürliche Person gemäß §1 BGB zu behandeln bin. EGBGB § 5 ist zu beachten. Ich vermute es wird sich nichts ändern, oder gibt es da andere Erfahrungswerte? Inkassobüro der Treuhand bleibt Inkassobüro.

A: Die Krankenkasse kann nur mit Natürlichen Personen(Eigenname) um aber nicht mit natürlichen Personen. Trotz alle dem ist von der KK das EGBGB Artikel 5 umzusetzen. Auf das Ergebnis sind auch wir gespannt. Halten Sie uns auf dem laufenden.


17.07.2017
Giovanni
F: Hallo, ich habe "entdeckt", dass in meiner Heiratsurkunde, von 1972, für meine Frau und mich unter <7. Vermerk über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis> folgendes steht. "Deutscher Staatsangehöriger, Staatsangehörigkeitsausweis des Landratsamtes Passau vom (Datum)"

A: Der GS wurde in den 70igern von Amtswegen bei Hochzeiten noch durchgeführt.


15.07.2017
friedrich
F: Hallo. Folgendes Video habe ich mir angesehen und darin wird auch auf den Art 116 eingegangen. Es wird argumentiert das der 116.2 der richtige sei für die Ableitung. Mit dem 116.1 falle ich in den Gebietsstand von 1937. Außerdem bin ich nach 116.1 auch Ausweispflichtig. Wie seht ihr das? Heimatliche Grüße

A: Grundgesetz Art. 116, Abs. 1 oder Art. 116, Abs. 2, welcher von beiden ist richtig?


14.07.2017
Peaceman
F: Gibt es einen Rechtsanwalt der die Rechte der deutschen Staatsangehörigen verteidigt und mit ihnen auch Gerichtstermine wahrnimmt? Wenn ja, wo finde ich den?

A: Nein, der wäre seine Lizenz ganz schnell los!


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