Besucher letzten 24h:
754
Besucher letzte Woche:
4.662
Besucher letzten Monat:
19.003
Besucher gesamt:
3.713.380
Besucher online:
5


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2828

04.05.2024

1476

24.04.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3369

14.04.2024

11.07.2017
Geheimsache Staatsangehörigkeit-Freiheit für die D
F: Bitte, hat einer von euch das Buch von Max von Frei schon gelesen? Stehen das Desinformationen oder deckt sich der Inhalt des Buches mit euren Erkenntnissen und Wissensstand?

A: Nein wir haben das Buch noch nicht gelesen. Aber die Erfahrungen sagen, dass 90% richtig sind.


10.07.2017
Herbert
F: Hallo, eine Frage zu diesem Beitrag. 09.07.2017 Fred F: 1) bzgl. Heto 5.7.17 - Antrag Grüner Reisepaß WAS genau meinten Sie mit Ihrer Antwort: "Ich hoffe Sie haben die Regel erst GELB dann GRÜN berücksichtigt." ??? 2) Ich möchte einen Reisepaß beantragen, am besten natürlich den vorläufigen, aber der normale Rote ginge auch, jedoch finde ich nur noch den ePass mit Fingerabdrücken als Angebot! Wie kann ich Fingerabdrücke verhindern? Herzlichen Dank! A: Erst Gelberschein dann grünen Reisepass. Wenn man den Roten nimmt gehört Fingerabdruck und biometrisches Passbild dazu. Ich möchte doch auf dem gelben Schein, dass der NAchname ebenfalls klein geschrieben wird, dann brauche ich doch auch den grünen Reisepass, da außen und innen der Adler 6 Schwingen auf jeder Seite hat. Wenn ich den gelben Schein jetzt beantrage, sollte ich doch den grünen vorzeigen als Ausweis oder wie sieht das aus?

A: Wer sagt das??? Es ist vollkommen egal mit welchem Ausweis sie sich ausweisen. Es ist immer die jur. Person(Name). Die Beschaffung des grünen Pass ist in dem Rechtskreis Rechtlich auch kontraproduktiv und kann auch im Nachgang zu Schwierigkeiten führen.


10.07.2017
friedrich
F: Hallo liebes Team. Vor kurzem habe ich euch geschrieben bezüglich Weidners Ausfüllhilfe welche ich Dank euch korregieren konnte. Jetzt erscheint auf Alexander Wagand seinem YouTube Chanel ein neues Video über den Weidner: https://youtu.be/N_QwWFzpEUU. Dort behauptet er das wir als nachgewiesene Bundesstaatler dem EU Recht unterliegen. Wusste gar nicht das irgendein Handlungsfähiger dem Lissaboner Vertrag unterschrieben hat. Da die BRD nicht der Rechtsnachfolger ist somit können die doch uns gar nicht dem EU Recht unterwerfen oä. Oder stimmt das was der da von sich gibt?

A: Bundesstaatler können nicht den EU Recht unterliegen. Das Kaiserreich ist nie in den Verein EU eingetreten. Das ist Desinformation vom feinsten. Vielleicht können Sie 1 und 1 zusammen zählen.


09.07.2017
Fred
F: 1) bzgl. Heto 5.7.17 - Antrag Grüner Reisepaß WAS genau meinten Sie mit Ihrer Antwort: "Ich hoffe Sie haben die Regel erst GELB dann GRÜN berücksichtigt." ??? 2) Ich möchte einen Reisepaß beantragen, am besten natürlich den vorläufigen, aber der normale Rote ginge auch, jedoch finde ich nur noch den ePass mit Fingerabdrücken als Angebot! Wie kann ich Fingerabdrücke verhindern? Herzlichen Dank!

A: Erst Gelberschein dann grünen Reisepass. Wenn man den Roten nimmt gehört Fingerabdruck und biometrisches Passbild dazu.


08.07.2017
Lisa
F: Ich habe im Juni meinen Feststellungsantrag (BVA-Formulare) ans Berliner-Bezirksamt geschickt. Nun soll ich eine Kopie Perso/Reisepaß nachreichen (ich weiß, daß ist nicht erlaubt, hab aber noch nicht recherchiert, worauf ich mich da beziehen kann). Tip? Ganz herzlichen Dank für eure Arbeit!

A: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/


07.07.2017
Reißator
F: Ich habe jetzt von einem Kollegen ein Schreiben erhalten, wo man bei Ausstellung des GS eine Verfügung und eine Rechtsmittelbelehrung erhält.Da steht unter anderem folgendes drin: Nach § 4 Abs.1 StAG erwirbt ein Kind durch Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Auch ein eigenartiger Satz. Ist das wichtig das man dieses Schreiben hat oder ist es zu vernachlässigen?EStA und GS sind in Ordnung.Meiner Meinung nach ist so ein Schreiben zu vernachlässigen.Von RuStAG steht dort auch nichts.

A: Das sind nur Textbausteine ohne Sinn. Der ESTA Eintrag ist seit kurzem geändert. Da steht jetzt nur noch Geburt(Abstammung).


06.07.2017
Dan
F: Hallo, Kann ich einen Staatsangehörigkeitsausweis auch ohne festen Wohnsitz beantragen?

A: Warum sollten Sie nicht. Das ist zwar eine besondere Herausforderung, aber der Mensch wächst mit seinen Aufgaben.


06.07.2017
Jörn
F: Im Anhörungsbogen steht: Sie sind in jedem Fall verpflichtet, die Fragen zu Ihrer Person vollständig zu beantworten...Die Verletzung dieser Pflicht stellt eine OWiG dar, welche mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann (§111 OWiG)" An diesem Prozedere erkennt man, dass hier mit der Unterschrift der Juristischen Person alles nur auf Einwilligung zu einem Geschäft abläuft. Nun möchte ich mir aber keinen zusätzlichen Ärger einhandeln, den Zettel ausfüllen, allerdings nur mit den Angaben meiner Natürlichen Person, da ich keine Angaben zu einer Person machen kann, die mir eben nicht gehört. Verstehe ich euch richtig, dass ich dennoch als Juristische Person abgehandelt werde, selbst wenn ich meine Unterschrift auch nur im Auftrag und als Natürliche Person wiedergeben würde? Das wäre ja allerhand.

A: Tolle Behauptung, im OWIG §111 ist nur von falschen Angaben die Rede. Nicht von keinen Angaben!!! Eine Plicht lässt sich nicht erkennen und widerspricht auch dem Zeugnisverweigerungsrecht als Beschuldigter. Im EGBGB Artikel 5 steht, ist die Person auch Deutscher geht diese Rechtstellung vor. Als GS Träger ist das OWiG für Sie nicht einschlägig, da es nicht in Ihrem Rechtskreis vorhanden ist. Es ist vollkommen egal ob das Angebot als jur. oder nat. Person konkludent annehmen. Mit dem willen Ärger aus dem Weg zu gehen, werden Sie Ihre Rechte nicht Umsätzen können.


06.07.2017
Adler 🦅
F: Moin wollte mal fragen ob man von diesen ERNESTO die Beiträge irgendwo zusammen fassen könnte. Der Kerl ist mir komisch aufgestoßen 🤢

A: Nein das ist nicht möglich. Einige provozierende Fragen sind auch gleich gelöscht worden.


05.07.2017
Jörn
F: Die Abteilung OWiG will auf ihrem Anhörungsbogen Angaben zur Juristischen PERSON haben, offensichtlich eine Jurisdiktion herbeiführen und unterschreiben soll man diesen Zettel auch noch. Sie selber unterschreiben ihre Briefe aber nicht bzw. versenden diese nur "im Auftrag". Habe den GS und werde, um größtmöglichen Ärger aus dem Weg zu gehen, auf dem Anhörungsbogen Angaben machen, allerdings nur zu meiner Natürlichen Person. Empfiehlt sich, diesen Anhörungsbogen ebenso nicht zu unterschreiben oder, da man ja nur Angaben zur Natürlichen Person gemacht hat, diesen ebenso lediglich "im Auftrag" zu unterschreiben?

A: Das wird Ihnen nicht helfen, denn die SB können aus Unwissenheit die Personen nicht auseinanderhalten. Dass müssen sie auch nicht, da das Ausfüllen die Einlassung auf das Geschäft ist. Notwendig ist hier eine kurze Zurückweisung.


05.07.2017
Bunzel
F: Hallo! Habe mir nochmal Gedanken gemacht. Was GS dranhängen angeht. Das muß eine notariell beglaubigte Fotokopie sein, oder? Meinen Original GS gebe ich natürlich nicht aus der Hand. Das Argument mit der Ungültigkeit der Wahlen will ich u.a. auch bringen.

A: Eine Kopie ist ausreichend, sie können ja in die Akte kucken.


05.07.2017
Reißator
F: Ist immer wieder erschreckend wie ängstlich die Leute sind.Wenn der GS nur zu Hause im Schrank liegt hätte man sich die ganze Arbeit sparen können.Ich habe das schriftlich das ich dem Verfassungsschutz und der Polizei gemeldet wurde.Einen Brief bezüglich ungültiger Wahlen habe ich 2016 wegen § 15 BWahlG und § 1 Landeswahlgesetz Berlin an das Bezirkswahlamt geschrieben.Die Antwort kam und folgend kam auch der GS.Nicht verkriechen, sondern gezielt und mit Verstand vorausgehen.Ich füge jedem Schreiben mit den Behörden den GS mit einer Antidiskriminierungserklärung basierend auf Gesetzen bei.Probleme gab es noch nicht.Natürlich sollte an auch die entsprechenden Gesetze argumentieren können. Die Art.79 Abs.1, Art.120 Abs.1, Art.125, Art.133 und Art.146 GG dürfen nicht fehlen. Der ein oder andere SB wird da mal ins GG reinschauen und dann geht die Lampe ein stückchen weit an.

A: Ja, ein bisschen Argumentation braucht man.


04.07.2017
Bunzel
F: Liebe Leute vom GS-Team, Eure Antwort an mich darf ich wohl als Satire werten. GS dranhängen? Das ist nicht euer Ernst. Wenn ich das andere Schreibe wegen Wahlgesetz, Kontrolle der GS, dann dauert es bestimmt nicht lange, bis ich übereifrigen "Besuch" bekomme.

A: Also die Einhaltung der Gesetzmäßigkeiten zu kontrollieren, kann keine Satire sein!!! Sonden eher Aufgabe. Ich war schon 2013 bei der Wahl und habe die Aufgefordert sich an das Bundeswahlgesetz zu halten. Dazu betreibe ich noch diese Seite. Besuch bisher Fehlanzeige. Aber Kuchen habe ich immer auf Vorrat da. Man weiß ja nie ob der Werkschutz zu Besuch kommt. Ist aber auch eine Tolle Möglichkeit der Aufklärung von Bediensteten. Sollten Sie Besuch bekommen, fragen Sie die doch einfach nach der Rechtsgrundlage für diese Handlung.


04.07.2017
Reißator
F: Zu Bunzels Antwort.Ich hätte denen die Frage gestellt welche Person denn angeschrieben wurde.Die juristische Person oder die natürliche Person.Ich denke dann wäre schon Schluß gewesen."Reichsbürgeralarm".Die Antwort mit der Kontrolle der Staatsangehörigkeitsausweise gibt denen den Rest.

A: lol


04.07.2017
Bunzel
F: Von meiner Gemeinde wurde ich benachrichtigt, daß ich bei der Wahl im September als Wahlhelfer ausgewählt wurde, ehrenamtlich, aber Pflicht. Gründe für Nichtzurverfügungstehung müßen mit Nachweisen belegt werden. Der gelbe Schein wird mir wohl nichts nützen, um zu sagen, ich gehöre nicht mehr zur "Bunzeldingens", oder?

A: Schreiben Sie doch einfach der Gemeinde, dass Sie nicht bereit sind, sich für die BRvD für Scheinwahlen der Beihilfe zum Verfassungsbruch schuldig zu machen. Teilen Sie Ihnen auch mit, dass Sie nicht das GG meinen. Hängen Sie den GS dran und warten auf das Ergebnis. Ihre Beihilfe sollten Sie an Bedingungen hängen. z.B. die Einhaltung des Bundeswahlgesetzes §15. Sie würden also zu Verfügung stehen, die Staatsangehörigkeitsausweise zu kontrollieren. Das auch wirklich nur Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen und nicht jeder vermutete Deutsche. Ab dann dürften Sie nicht mehr tragbar als Wahlhelfer sein.


03.07.2017
Unsicher....(Silvia)
F: Ääääähh, eure Antwort an Ernesto(3.7.17) hab ich nicht verstanden. Wollt ihr damit sagen, das ihr nachvollziehen könnt, wer,wann und wie oft eure Seite angeklickt und besucht habt? Ist denn hier gar nichts mehr annymisiert?

A: Selbstverständlich werden die IP Adressen gespeichert. Wie überall!!! Private IP Adressen lassen sich nicht nachvollziehen. Dort kann man nur das Land und eventuell den Ort(ungenau) und Provider nachvollziehen. Behörden die als Provider auftreten, sind dann natürlich zu erkennen. Die haben dann auch eine Feste IP.


03.07.2017
Origenes
F: ich habe unbelastetes Wohneigentum. Ich möchte meine Rechte an diesem Wohneigentum sichern, die aktuellen Entwicklungen lassen ja nichts gutes ahnen und Beispiele der Massenenteignung gibt es aus der Historie ja genug. Reicht der Status als nachgewiesener Deutscher als Schutz aus, oder muß man wie einige Aktivisten meinen, eine "Formaljuristische Lebenderklärung" machen, (Maltamasche), oder Katasteramtsauszug mit Apostille? Ich blicke da nicht mehr durch.

A: Eine Person ist und bleibt eine Fiktion. Fiktionen lassen sich nicht lebend erklären. Ihnen bleibt noch die Eigentümerurkunde vom Katasteramt auf die nat. Person. Zu beachten ist die Unterschrift und das Siegel. Hilfe zur Vorgehensweise bekommen Sie auf unserem GS TS3 Server.


03.07.2017
Ernesto
F: Also mal zu Eurer ANtwort an Manu: Ich habe mir verbeten einen Führer-Schein auszustellen, denn dann bin ich ja ganz klar katalogisiert. Ich kann nur raten eine Fahrerlaubnis nach den Vorschriften vor 1933 zu beantragen. Denn die StVO gilt ja tatsächlich nicht - wie hier ja klar zu ermitteln ist.

A: Sie sind eh kategorisiert! Das sollten Sie mit etwas Selbstreflexion wissen. Weiß Ihr Dienstherr was Sie während Ihrer Arbeitszeit veranstalten? Oder werden Sie sogar für Desinformation bezahlt. Nach 367 besuchen seit dem 05.06.2015, hatten Sie genug Zeit sich mit der Rechtslage auseinander zu setzen. Gerne helfen wir Ihnen bei der effektiven Nutzung Ihrer Arbeitszeit und setzen Sie auf unsere EVILLIST. Die Folge wäre einen automatische Weiterleitung zu Telefonseelsorge. Wir freuen uns schon auf das Zusammentreffen in Nürnberg. Lange kann das ja nicht mehr dauern.


01.07.2017
Manu
F: Hallo, mein Vater hatte heute 30.06. mit einer Kundin bei seiner Arbeitsstelle gesprochen, die ihm sagte, wenn man den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, dass der Gelbe Schein nicht mehr ausgestellt bekommt, sondern einen Ausweis, darauf steht Amt für Heimat oder so, der die Größe eines Personalausweises hat, also eine Karte und für ihre Führerschein Amt für Fahrerlaubnis drauf steht, jetzt wollte ich fragen, ob diese Information stimmt, das man den gelben Schein nicht mehr bekommt? Außerdem würde mich interessieren, ich werde in den nächsten Tagen 20 Jahre alt, habe aber noch keinen Führerschein, ob es Probleme gibt, wenn ich meinen Führerschein machen will und ich dann den Staatsangehörigkeitsausweis schon habe? Vielen Dank schon mal im voraus für die Antworten meiner Fragen.

A: Sie sind wohl ein paar Desinformationen aufgesessen. Es gibt zwar einige Landratsämter mit hoher krimineller Energie. Das ist aber nicht die Regel. Auf Ihren Führerschein hat der GS keine Einwirkung.


29.06.2017
JochenGS
F: Ich habe mir mal den Spaß erlaubt und beim Kraftfahrbundesamt eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragt. Im Antrag den Geburtsnamen weggelassen und den ggf. Familiennamen eingetragen, zusammen mit dem GS weggeschickt. In der Auskunft steht jetzt Geburtsnamen Mustermann und Familienname Mustermann. Staatsangehörigkeit(en) wurde freigelassen. Klar, auf dem GS steht ja auch nicht das ich königlicher Bayer bin. Klever gelöst würde ich sagen. Meint ihr ich soll auf meine Staatsangehörigkeit pochen? Die Auskunft ist ja schließlich unvollständig. Ach ja, an alle die spekulieren, meine Punkte habe ich immer noch. Strafe muss schon sein wenn man bei Rot über die Ampel fährt ;)

A: Wenn Sie versuchen bei Mercedes eine Bescheinigung zu bekommen das Sie VW fahren, wird das auch nicht funktionieren. Sie können maximal eine Bescheinigung bekommen das Sie ein Auto fahren. Für eine Bescheinigung für die Staatsangehörigkeit der nat. Person, sollten Sie sich an Ihren Bundestaat wenden. Sollte der mangels Organen zufällig handlungsunfähig sein, kennen Sie Ihre Aufgabe. Der Hausverwalter ist hingegen nur für jur. Personen zuständig.


29.06.2017
Roswitha
F: Bitte entschuldigt die oft gestelle Frage: Ist die BRD eine Firma? Ich meine, das ihr irgenwann einmal gesagt habt:"Nein, ist sie nicht, aber eine Treuhandverwaltung. Was ist die BRD denn noch? Rechtsnachfolger von.....?BFVG faselte doch mal von"Rechtsnachfolger des Dritten Reiches? Bitte erklärt es noch einmal ganz kurz... Danke schön

A: Eine Treuhandverwaltung ist auch eine Firma. Sie ist aber nicht die BRD Finanz Agentur GmbH. Diese ist eine Firma der BRvD. Die Aussage die BRvD wäre Rechtsnachfolger des Dritten Reiches sehen wir nicht. Aber lieber diese als keine Legitimation. Die BRvD ist eher die Weiterführung der Weimacher Republik. Die BRvD wird auch als Staatsfragment bezeichnet, dies meint den Geschäftlichen Bereich eines Staates. Quelle dazu wäre Carlo Schmid mit seiner Rede zu Einführung des GG.


29.06.2017
Justus
F: Hallo, leider kann ich Eure Antworten an Swetlana "premium Systemsklave" nicht nachvollziehen. In der Einbürgerungsurkunde steht ganz klar: "...hat mit Aushändigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.." Eindeutiger kann es doch nicht sein - sie ist Staatsbürgerin u. nicht Staatsangehörige oder Statusdeutsche. Weiterhin verstehe ich auch nicht immer den Verweis auf Anträge zur Strafverfolgung der SB. Also die BRD ist wie sie darlegen kein Staat - wer soll denn Strafverfolger sein? Was sollen denn dann in diesem Kontext auch Fach- u. Dienstaufsichtsbeschwerden innerhalb des Systems bezwecken? Ihr ratet stets dazu eine Akte zu füllen - wessen Akte ist gemeint - und wem soll die (ich gehe mal davon aus, es ist die Systemakte gemeint) nützen? Ich wäre Euch sehr verbunden, wenn es Euch möglich wäre konkrete Antworten zu geben.

A: Die BRvD hat keine Staatsbürgerschaft, maximal eine Staatszugehörigkeit. Ja die BRvD ist kein Staat nur ein Staatsfragment(Geschäftlicher teil eines Staats). Natürlich lässt sich in dem Staatsfragment nichts regeln. Darum ist es umso wichtiger diese Straftäter nicht davon kommen zu lassen. Eine Einstellung des Verfahrens ohne Unterschrift, hält das Verfahren offen(ohne Verjährungsfristen). Somit ist es wichtig für die spätere Aufarbeitung. Dabei geht es um die Dienstakten der SB die gefüllt werden müssen.

Bei uns geht es nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern um die Bundesstaatenangehörigkeit. Das ist für Swetlana nicht zu erreichen. Sie besitzt eine andere Staatsangehörigkeit. GG 116 Abs. 1 Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung(Bundesstaatenangehörigkeit nach RuStAG), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt(besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung nach StAG) oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937(Firma Weimar mit jur. Personen -> Staatszugehörigen) Aufnahme gefunden hat.


29.06.2017
Da Basti
F: Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage zwecks GEZ- Gebühr. Ich hoff da kennt sich jemand aus ... Ich habe Briefe von der GEZ bekommen, die ich ignoriert habe. Weder habe ich mich angemeldet noch auf ein Schreiben reagiert . Nun hat mir die Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde ein formloses Schreiben geschickt das ich dem Mitteldeutscher Rundfunk angeblich 180€ schulden würde . Das Schreiben enthält weder Stempel noch Unterschrift oder sonstiges und es kam auf normalen Postwege kein Einwurfeinschreiben oder sonstiges . Meine Frage soll ich darauf reagieren bzw wie soll ich mich verhalten ? Hat jemand Erfahrung damit ? Vielen Dank schonmal Basti :)

A: Beitragsservice ist nicht unser Thema! Dafür gibt es spezielle Seiten. Ein souverän handelt auch eigenverantwortlich und lebt mit den Konsequenzen.


27.06.2017
Kruppstahl
F: Hallo, ich habe ne Frage bezüglich der Aktenzeichen im EStA Register und der Selbstauskunft. Mir wurde gesagt daß das Aktenzeichen für EStA automatisch aus dem Computerprogramm übermittelt wird das sieht dann so aus STA7957. In der Selbstauskunft steht als Aktenzeichen 19.85-209.359. Können Sie mir sagen was nun richtig ist? Denn bei einem Bekannten wurde in EStA das selbe AZ wie in der Selbstauskunft eingetragen, war natürlich von einem anderen Landkreis. Die angegeben AK sind nur beispielhaft und nicht die Originale. Danke schon mal im vorraus.

A: Es gibt nur 1 Akte, also kann es auch nur 1 Aktenzeichen geben. Dieses wird frei von SB(frei nach System der Behörde) vergeben.


26.06.2017
Markus
F: Hallo zusammen, ich brauch mal Euren Rat. Zunächst vielleicht eine kurze Info, was ich bisher gemacht habe. Ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und auch relativ schnell von der Ausländerbehörde bekommen. Soweit so gut - momentan weiß ich zwar noch nicht, ob die Ableitung korrekt erfolgt ist, allerdings waren alle Unterlagen vollständig, was ich mir auch durch das Ausländeramt habe quittieren lassen. Kurz darauf bin ich nach Malta geflogen und habe die formaljuristische Lebenderklärung unter Hoheitsrecht gemacht. Das Antragsformular für den EStA-Auszug ist bereits fertig und geht morgen per Post raus. Heute war dann ein Steuerberatertermin (ich bin Selbständig und wollte zumindest meinen längjährigen Steuerberater nicht ganz ohne Info im Regen stehen lassen) - jedenfalls, hat mich ein regelrechtes Gewitter an Aggression und Ablehnung inkl. Betitelung als Reichsbürger und zum Schluss noch der Vorschlag, ich solle mich doch am besten gleich in die Psychatrie einweisen lassen, denn genau da gehören "wir Reichsbürger" hin erwartet. Irgendwann lief der Steuerberater, der normalerweise eigentlich wirklich ein netter Typ ist und mich nie wirklich hängen gelassen hat komplett rot an, drehte die Augen raus und schrie mich an, ich soll mit diesem ganzen verrückten Mist aufhören, da ich ansonsten ins Gefängnis kommen werde, ein eventuelles UST-Guthaben intern im Finanzamt verrechnet wird und mir aufgrunddessen nicht mehr ausbezahlt wird und egal ob Patientenverfügung oder nicht - ich gehöre seiner Meinung nach genau wie alle anderen, die diesen Weg gehen in eine Zwangsjacke!! Das ganze ging ca. 1 ganze Stunde lang so, kein einziges Argument wurde Ernst genommen und seiner Meinung nach ist das alles völliger Blödsinn, der noch niemals funktioniert hat. Darauf hin las er mir, als ich mit dem fehlenden Geltungsbereich der AO dachte, ein Ass im Ärmel zu haben aus seinem Gesetzbüchlein vor und entkräftete eigentlich alles was ich mir zuvor zurecht gelegt hatte. Um es auf den Punkt zu bringen - es hat mich bisher schon ziemlich viel Kraft gekostet die ganzen Unterlagen anzufordern, Notare zu finden die bereit waren zu beglaubigen und durch dieses ganze hin und her hat meine Firma aufgrund der vielen Zeit, die das alles in Anspruch nimmt ziemlich gelitten. Ich wusste zwar von Anfang an, dass es sicherlich nicht einfach wird aus diesem teuflischen System auszusteigen, jedoch fühle ich mich im Moment mehr als demotiviert. Gibt es denn irgendjemanden, der bereit wäre mich auf meinem Weg (natürlich gegen Bezahlung) zum souveränen Menschen zu unterstüzten? Stammtische finden in meiner Gegend nicht statt und ich stehe nun da und weiß überhaupt nicht mehr was ich machen soll und was nicht. Eigentlich wollte ich morgen meinen Personalausweis abgeben und das Finanzamt anschreiben und darüber informieren, dass ich aufgrund der Kriegsfinanzierung usw. ab sofort meine Zahlungen einstellen werde. Ich war bisher wirklich nicht von meinem Weg abzubringen, aber es schlägt mir von allen Seiten einfach nur die pure Ablehnung entgegen. Hat jemand von Euch wirklich diesen ganzen Weg durchgezogen? Wie ist es Euch ergangen? Sorry für den langen Text aber, ich brauch einfach echt Unterstütztung. Danke schonmal

A: GS TS3 Server


Ergebnisseite 61 von 135
<<  <  56  57  58  59  60  61  62  63  64  65  66  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour