F: Hallo: Welche Möglichkeiten können noch in Betracht gezogen werden, wenn die erforderlichen Abstammungsnachweise (Vertreibung) nicht auffindbar sind und das Zeitfenster der Suche noch sehr gross ist, um aus dieser Gefangenschaft zu entkommen? Die Zeit läuft davon für eine Beantragung des GS.
A: Es ist eigentlich nicht möglich, dass sie keine Unterlagen finden. Wenn die Standesämter vor Ort keine Unterlagen haben, ist die Kirche der nächste Ansprechpartner. Vielleicht kann Ihnen auch die Deutschen Dienststelle (WASt) helfen.
02.10.2017
der Spielverderber
F: Guten Abend zusammen,
ich habe heute die Anträge für meine Kinder abgegeben. Nun ist mir gerade aufgefallen das ich in einer Anlage V, Punkt 3.2 Abstammung, das Kreuz zwar bei Abstammung gemacht habe jedoch bei "vom Vater" in der Zeile verrutscht bin und das "vom Vater" jetzt bei Punkt 3.3 Adoption angekreuzt ist. Ich habe eben gerade dem SB eine E-Post geschrieben, ihm diese Korrektur angezeigt, ihn aufgefordert dies bei der Bearbeitung zu berücksichtigen und uns das schriftlich ggf. durch E-Post zu bestätigen, da der Antrag nach unserem Willen sonst nichtig sei. (Hab ihn darauf hingewiesen das es sich um das Antragsblatt vom Großvater handelt. Da die Anträge aber nicht zusammengeheftet sind, könnte er sie theoretisch noch vertauschen. Blöd ist, daß ich für beide Kinder im Grunde genommen 6 identische Seiten zu diesen Punkten abgegeben habe.) Ich hoffe meine Schilderung ist nachvollziehbar.
Hinzufügen muss ich noch das ich letztes Jahr meinen Antrag abgegeben habe und es hier absolut keine Probleme gab, alles super gelaufen. GS, ESTA, Vollauskunft wie gewünscht. Wohl ein korrekter SB.
Was ist eure Meinung? Abwarten oder beide Anträge zurückziehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
A: Nach Ihrer Erklärung würde ich das einfach Abwarten.
F: Hallo, ich habe mal eine Frage zum Beantragen des gelben Scheines: In den Merkblättern und Anleitungen steht, dass man für den gelben Schein vorher einen Personalausweis oder besser Reisepass benötigt. Meine Frage dazu: Kann man den gelben Schein auch beantragen ohne dass man einen Reisepass oder Perso besitzt? Ich weiß, dass es für Deutsche eine sogenannte Pass- oder Ausweispflicht gibt aber ich brauche wirklich keinen Pass oder Personalausweis und bin bisher immer ohne ausgekommen, da ich mich stets mit Führerschein + Meldebescheinigung + Geburtsurkunde ausweisen kann. Geht das? MfG Lars
A: Bitte mal mit dem Thema Mensch und Personen auseinandersetzen! Nachgewiesene Deutsche(nat. Personen) unterliegen nicht der Pass- oder Ausweispflicht. Das betrifft nur vermutete Deutsche(jur. Personen). Der Antrag wird von der nat. Person gestellt. Diese ist nicht in Besitz eines Ausweisdokuments. Legitimieren können Sie sich, auf die von Ihnen beschriebene Art. Kopien Ihrer Legitimation dürfen dabei nicht entstehen!!! Also nur kucken nicht anfassen.
F: hallo, bin erst spät auf diese Seite aufmerksam geworden , selbst habe ich die Abstammung für den GS , meine Frage bezieht sich auf meine eheliche Tochter , Grossvater und Urgrossvater väterlicherseits stammen wohl aus der Tschechoslowakei ..... gehörte dies damals zum deutschen Reich ? eine antwort wäre lieb , falls es nicht zu spät ist, danke
A: Teile gehören zum Sudetenland. Dieses Finden Sie auf den Geburtsurkunden.
26.09.2017
Heinrich Huber
F: Guten Abend zusammen,
wenn ich für meinen unehelich geborenen Sohn den Antrag stelle, muss ich bei den Punkten 3.8 und 4.2 noch den Paragraphen der Legitimation hinzufügen oder reicht nach RuStAG 4.1. Ich muss hinzufügen das ich die Vaterschaft 7 Tage nach seiner Geburt anerkannt habe und wir knappe 8 Monate später geheiratet haben. Vielen Dank für Eure Antwort!
A: Auch für Junior bleibt es bei der Ableitung nach RuStAG.
19.09.2017
Fabian aus Duisburg
F: Also muss ich bei Geburtsort/-kreis:" Duisburg/ Stadtkreis Duisburg"! Eintragen ? Weil im Register steht nach Langer suche:
Duisburg {Stadt}
Stadtkreis Duisburg – Königreich Preußen
http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/rheinprovinz/rb_dssd1900.
A: Das haben Sie richtig erkannt.
16.09.2017
Max M u s t e r m a n n
F: Hallo! ich wünsche mir eine Ausfüllhilfe für den Antrag FK (für Minderjährige).
habe zu viele Fragen die hier den Rahmen sprengen würden. Außerdem gibt es im Formular-V keinen Eintrag für Ur-Urgroßvater, welcher benötigt wird,da ich selbst schon über meinen Urgroßvater abgeleitet habe.
Ein Helfer im Raum Thüringen wäre natürlich die Rettung.
A: Die Anträge lassen sich doch einfach um einen erweitern. Die Anträge für Kinder sind bis auf eins Identisch! Dort ist einfach Erziehungsberechtigter einzutragen.
F: Hallo!
Ich habe keine Urkunde meines Urgroßvaters auftreiben können, nur die meines Vaters und Großvaters.
Kann ich den Ausweis trotzdem beantragen?
A: Sie sollten damit schon vor 1914 kommen. Sonst macht das keinen Sinn.
F: Hallo, für mich trifft wohl der RuStAG 1913 $4 Abs 1 zu. (Mutter preußisch, Vater Inder, Heirat 1970). Gibt es eine andere Möglichkeit "eingebürgert" zu werden?
Vielen Dank!
A: Einbürgerung geht nur in die Republik des Bundes(BRvD). Rest mangels Organen handlungsunfähig.
F: Hallo,
ich habe meinen Antrag an die Ausländerbehörde geschickt , habe mich ziemlich lange mit diesem Thema befasst. Nun ist aufeinmal das Landratsamt in meinem Bezirk für die Feststellung verantwortlich. Der Antrag ging per Einschreiben raus und mit Zeugen!
Sollte ich anrufen und den ANtrag zurückfordern oder einfach mal alles stehen lassen und abwarten?
Vielen Dank
A: Die Ausländerbehörde ist dem Landrat unterstellt. Also ist doch alles richtig.
F: Hallo,
bin mit einem Ausländer verheiratet (Ägypter). Habe 3 Kinder, Scheidung steht an, wie kommen die Kinder an einen Gelben Schein, werden sie dann über mich abgeleitet? Oder nur, wenn sie mit zugesprochen werden? Habe dazu nichts gefunden.
Vielen Dank!
A: Ein GS für Ihre Kinder ist nicht Sinnvoll, da diesen nur in Gebietsstand der BRvD(Ersitzung) für Ihre Kinder gibt. Lesen Sie dazu im RuStAG den Artikel 4 und 6.
F: Gut, danke. Bin also ein Nachkomme eines Statusdeutschen, aber wie belege ich das ohne Schriftstücke aus der Zeit vor 1913? Allerdings sind die Grosseltern beide hier verstorben. Reicht das aus? Deren Heriatsurkunde wäre sicher hilfreich, aber die zu bekommen?Tipps? Danke!
A: Da müssen Sie sich an das Standesamt oder Kirche des Geburtsortes Ihres Vorfahren wenden.
F: Bin 1968 in Württ. geboren, mütterlicherseits ist die Abstammung problemlos zurückverfolgbar (da auch Württ.) bis vor 1900.
Vater ist 1932 in Drexlerhau (Janova Lehota, heute Slovakei) geboren Urkunden sind keine vorhanden.
Wie wäre am einfachsten abzuleiten
A: Konsultieren Sie das RuStAG 1913 im Artikel 4 Abs. 1 finden Sie die Lösung.
F: Hallo, ich habe mir von meinen Geburtsurkunden (Opa/Vater/meine) noch beglaubigte Kopien beim Notar erstellen lassen. Meine Frage: Kann ich mit diesen beglaubigten Kopien meinen Antrag auf Staatsbürgerschaft einreichen oder sind die originale von den Standesämtern zwingend erforderlich? Danke für eine evtl Rückmeldung.
A: Ich weiß nicht wer Ihnen eine StaatsBürgerschaft bestätigen soll. Aber für den Antrag auf Feststellung der StaatsAngehörigkeit werden nur Kopien der beglaubigten Urkunden eingereicht.
F: Großvater (Sudetendeutsch), geboren 1906 in Nieder Einsiedel, heutige Tschechei
gilt hier auch das Abstammungsprinzip nach RuStAG 1913? Wer kann mir hier helfen?
A: Schauen Sie hier mal hinein: GEMEINDEVERZEICHNIS
Ein "Nieder Einsiedel" direkt ist dort zwar nicht zu finden, aber prüfen Sie es selbst nochmal nach. Ansonsten gehen Sie einfach noch eine Generation weiter zurück.
F: Hallo zusammen,
ich beschäftige mich schon eine Weile mit dem Thema und möchte gern endlich den Antrag stelle. Leider komme ich beim Besorgen der Urkunden, welche meine Abstammung nachweisen nicht weiter. Urgroßvater 1885 und Großvater 1925 im Netzekreis, polnisch verwaltet) geboren. Ich komme einfach nicht an die Geburtsurkunden. Hab es auch schon beim Standesamt 1 in Berlin und in Polen versucht. Was ich allerdings habe, ist die Sterbeurkunde meines Großvaters und alle weiteren Urkunden bis heute. Ich kann also bis 1925 meine Abstammung nachweisen. Frage: Macht es Sinn, einen Antrag zu stellen? Und funktioniert das mit der Sterbeurkunde? Alles besser als staatenlos zu sein!
Danke im Voraus
A: Berlin 1 hilft Ihnen nicht weiter. Schreiben Sie die Standesämter vor Ort an. Vordrucke finden unter herunterladen.
F: Hallo,
Ich habe 1991 einen Staatsbürgerschaftsausweis ausgestellt bekommen. Ich habe ihn gemäß Abstammung von vor 1914 und RuStaG beantragt, wohne jetzt woanders.
Haben die noch die Unterlagen?
Leider war er auf 10 Jahre begrenzt.
Bei ESTAG bin ich nicht registriert.
Kann ich eine Verlängerung beantragen?
Kann ich auch mit abgelaufenem Staatsbürgerschaftsausweis einen ESTA -Eintrag beantragen? Meine Abstammung hat sich ja nicht geändert(wurede nicht adoptiert oder ähnliches).
A: Da sollten Sie nochmal einen Antrag stellen. Nachweisen brauen Sie nur die Zeit von 1991 bis heute. Natürlich sollen Sie den alten GS dabei legen. Dazu das nochmal mit dem SB besprechen.
F: Ich habe den Namen meiner Frau angenommen, welche Vorfahren väterlicherseits bis 1700 nach Siebenbürgen zurückzuführen sind.
Ich selbst habe alle meine Vorfahren väterlicher und mütterlicherseits bis vor 1600 im Königreich Württemberg gehabt.
Nun ist es so, dass ich seit 4 Jahren den Namen meiner Frau angenommen habe, unser Sohn ebenfalls.
Was gibt es für uns für eine Lösung um an den Staatsangehörigkeitsausweis zu kommen?
Können Sie weiterhelfen?
A: Ich verstehe das Problem nicht? Wollen Sie etwa wegen der Namensänderung nicht ans RuStAG halten? Sie werden schon Ihre Vorfahren nehmen müßen. Das gilt auch für Ihre Abkömmlinge!
F: Hallo,
Ich bin zwar in Bayern geboren (muss daher im Antrag F bei 1.6 Königreich Bayern angeben) wohne in bayern (daher auch bei 1.11 Kngr. Bayern). Wenn ich aber auf Seite 2 angeben muss welche Staatsbürgerschaften ich neben der Deutschen habe, muss dann „in Bayern“ angeben da ich gebürtiger Bayer bin, oder In Preußen, da meine Mutter in der schlesischen Provinz geboren ist und ich unehelich bin?
A: Wo Sie eine Staatsbürgerschaft herbekommen wollen wissen wir nicht. Ihre Staatsangehörigkeit bekommen Sie von Ihrem Vorfahren der im Gebietsstand 1913 geboren wurde. Prüfen Sie auch eine Vaterschaft Anerkennung Ihres Erzeugers!
F: Wenn ich den gelben Schein beantragen möchte, muss ich ja nachweisen, dass meine Vorfahren bis vor 1914 Deutsche sind.
Nun bin ich unehelich und daher geht meine Abstammung nach meiner Mutter, sie ist allerdings in Schlesien (Groß Strehlitz) geboren - die Preusische Provinz Schlesien steht unter polnischer Verwaltun- ihr wurde nach ihrer Geburt die polnische Staatsangehörigkeit gegeben, als sie in die BRD „eingewandert“ ist, erhielt sie die „deutsche Staatsangehörigkeit“. Sie selber ist ehelich, also geht sie nach ihrem Vater welcher ebenfalls in Schlesien geboren ist, dieser erhielt die Deutsche und Ponische Staatsangehörigkeit, obwohl er auf polnisch verwaltetem Gebiet geboren wurde, da sein Vater im dt. Reich geboren wurde. Dessen Vater, also der Urgroßvater meiner Mutter wurde vor 1914 in der Provinz Schlesien geboren.
Erhielt meine Mutter ihre dt. Staatsbürgerschaft nun durch Einbürgerung oder durch Abstammung?
A: Zu Ihrer Information, eine deutsche Staatsbürgerschaft gibt es nicht. Wenn Ihre Mutter eine grüne Urkunde hat und die Feststellung noch nicht durchgeführt hat, geschah das nach Einbürgerung. Dann steht auch bei Ihrer Mutter die Feststellung noch aus.
F: Ich bin ehelich geboren und kann meine Staatsangehörigkeit über meinen Vater leider nicht nachweisen, da die Unterlagen auf der Flucht/im Krieg damals anscheinend unwiderbringlich verloren gegangen sind.
Macht es Sinn, zu versuchen, den Staatsangehörigkeitsausweis mit den Nachweisen mütterlicherseits zu beantragen, die ich zwischenzeitlich komplett beibringen konnte oder müssen die Behörden in meinem Falle grundsätzlich nur Nachweise väterlicherseits akzeptieren?
A: RuStAG 1913 Artikel 4 Abs. 1
Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
F: Hallo, ich habe von meinem Großvater nur noch die Heiratsurkunde der zweiten Ehe (Vater geb. 1935, Heirat war 1939). Reicht die aus oder brauche ich die von der ersten Ehe (das Datum ist mir leider nicht bekannt)? Danke!
A: Mit den Informationen sollte es möglich sein an die nötigen Unterlagen heran zu kommen. Zur Glaubhaftmachung reicht das zwar, aber das könnte der SB auch anders sehen.
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort:
Um meinen Antrag endlich richtig ausfüllen zu können, benötige ich bitte noch folgende Info (ich komme sonst einfach nicht weiter, werde auch gerne dafür eine Spende an euch überweisen):
- trage ich bei meinem Geburtsstaat "Königreich Bayern" od. "Bayern" ein? Oder Preußen(Deutschland_als_Ganzes)wie es in der Ausfüllhilfe steht? (bin in München geb.)
-Was genau trage ich im Antrag bei Punkt 3.8 bei Sonstiges für mich, meinen Vater (geb.1940 in Böhmisch Leipa/Dt. Reich) u. meinem Opa (geb. 1905 Böhmisch Leipa/Österreich-Ungarn)für die von Ihnen angeratene "mittelbare Staatsangehörigkeit ein? Im Moment steht da: Abstammung gem. § 4 Abs. 1 RuStAG Stand 1913.
-Was genau trage ich im Antrag bei Punkt 4.3 Staatsangehörigkeit/erworben durch bei mir, meinem Vater u. meinem Opa ein? Soll ich bei mir Bayern eintragen, bei meinem Vater u. Großvater Böhmen oder Suedetendeutschland oder was genau?
Ganz lieben Dank noch einmal für Ihre Antwort!
F: Frage: Mein verheirateter Großvater ist 1905 in Böhmisch Leipa (Königreich Österreich-Ungarn) geboren, war aber Suedetendeutscher. Mein verheirateter Vater 1940 ebenso, damals Deutsches Reich 1938-1945. Ich bin in München (Bayern) geboren. Mein Vater war in München Posthauptsekretär und verbeamtet mit Urkunde auf Lebenszeit. Wenn ich die Urkunden bei meinem Antrag mit abgebe, habe ich dann bessere Chancen die unmittelbare Staatsangehörigkeit zu bekommen? Matthias Weidner hat im letzten Interview auf bewusst.tv gesagt, dass ALLE Beamten einen Staatsangehörigkeitsausweis hatten. Sie wussten dies nicht, dennoch war der Ausweis in Ihren Akten. Vielen Dank für eine Antwort!
A: Urkunden und Dokumente sollten die deutsche Volkszugehörigkeit erkennen lassen. Sie sollten daher auch nicht auf die unmittelbare(Koloniezugehörigkeit) sondern auf die mittelbare(Bundesstaatenangehörigkeit) Staatsangehörigkeit gehen. Nutzen Sie also alle Dokumente die Ihnen zu Verfügung stehen. Herr Weidner betreibt ein Geschäftsmodell. Also die Aussagen doppelt prüfen. Es ist viel Blödsinn dabei.
F: Vielen Dank für die schnelle Beantwortung der Frage vom 15.08.2017
bezugnehmend darauf: weder auf der Landkarte noch in der Gemeinde-Übersicht konnte ich einen solchen erfreulichen Rückschluß ziehen. Wo oder wodurch läßt sich Ihre Antwort konkret nachlesen bzw. erhärten (bitte Quelle angeben; für Anlage F u. V)?
Vielen Dank nochmals
A: Das finden Sie in den Geburtsurkunden der Vorfahren. Ähnlich der Antwort für Andi!