F: Hallo,
Hatte Ihnen schon einmal geschrieben. Habe alle benötigten Dokumente nur mein Uropa macht mir zu schaffen (Heiratsurkunde, Trauungsschein habe ich nur keine Geburtsurkunde). Mein Uropa wurde in Kumrowitz bei Brünn geboren und zwar 1885. Jetzt habe ich endlich Antwort auf meine Kontaktanfrage nach Brünn bekommen. Und zwar würden sie mir einen auszug aus dem Geburtsregister zusenden also keine eigentliche Geburtsurkunde wenn ich das richtig verstehe. Oder? Würde dies so ausreichen? Und nach was kann ich nun ableiten? LG Andi
A: Das sollte ausreichen. Ableitung sollten Sie der Urkunde entnehmen können.
F: Mein Vater wurde 1904 Ciemierow Kr.Slupca geboren, das liegt ca. 10-15 km östl. der
Grenze des Deutschen Reiches. Deutsche Minderheit in diesem Gebiet. Nach 1919 ist er mit
seinen Eltern nach Dramburg in Pommern geflohen. Mein Vater heiratete meine Mutter im Januar 1933, meine Mutter ist 1910 in Stettin, Preußen, geboren. Meine Eltern wurden von den Nationalsozialisten als staatenlos behandelt und Vater beantragte auf Druck
die Staatsbürgerschaft 1939. Ich habe auch die entsprechende Original-Urkunde.
Kann ich die Staatsbürgerschaft nach RuStaG bestätigen lassen?
A: Eine Staatsbürgerschaft im Kaiserreich gibt es nicht. Es handelt sich da um eine Staatsangehörigkeit. Nach Ihren Ausführungen sehe ich keine Komplikationen für den Staatsangehörigkeitsausweis.
F: Meine Mutter ist 1911 in Ungarn geboren,(meine Großmutter ist in Ungarn 1894 geboren). Meine Mutter und meine Großmutter/Großvater und meine Halbschwester geboren in Ungarn 1945) aus 1. Ehe meiner Mutter, mussten 1946 Ungarn verlassen, das damals russisch besetze Zone war. Sie kamen 1946 nach Deutschland (Bayern). Hier in Bayern wurde ICH 1953 als lediges Kind meiner Mutter geboren.
Meine Fragen:
1. War Ungarn 1911 deutsches Land?
2. Wie kann ich nun den deutschen Staatsausweis erlangen?
Danke für die Antwort.
A: 1. Nein Österreich Ungarn
2. Sie bekommen zwar den GS aber nicht im Gebietsstand 1913.
F: Hallo,
meine Kinder, erwachsen, sind zwar recht aufgeweckt, im Bezug auf div. Ungereimtheiten in der BRD schlummern sie aber doch recht tief. Sollten sie doch mal aufwachen...und wollten sie dann doch einmal GS-Deutscher werden, reicht ein Verweis auf meinen Gelben Schein, oder muß dabei wieder die ganze Abstammungsprozedur (bis zurück auf 1913) vollzogen werden ?
Danke schon mals für die Antwort
A: Das liegt an den Befindlichkeiten des SB vor Ort. Der Antrag gibt eine verkürzte Bearbeitung her.
F: Einen schönen Tag,
wie verhält man sich beim Antrag, wenn man Zeitsoldat war ?
MfG
Paul
A: Kann Ihr Problem nicht erkennen! Die Ausfüllhilfe sagt dazu doch alles. Bei Ihnen ist es nichts anderes wie bei allen anderen auch.
F: :-) sie empfehlen auf ihrer Seite doch keine Kopie eines Passes auszuhändigen! Aus welchem Grund?
A: Es besteht die Gefahr einer falschen Ableitung.
F: Weil ich damals eine Kopie miteingereicht habe!
Besten Dank für die schnelle antwort
A: Warum sollten Sie was beheben sollen. Es ist doch alles gut gelaufen. Sie haben halt viel gluck gehabt!
F: Habe meinen gelben schein vor 1 Jahr beantragt und bekommen allerdings damals mit Kopie des Reisepasses und der Begründung eine Französin zu heiraten abgeleitet wurde trotzdem vor 1913! Was habe ich für Nachteile und wenn es diese gibt , kann ich da noch was beheben?
Besten dank
A: Warum sollten Sie was beheben sollen. Es ist doch alles gut gelaufen. Sie haben halt viel gluck gehabt!
F: Hallo: Welche Möglichkeiten können noch in Betracht gezogen werden, wenn die erforderlichen Abstammungsnachweise (Vertreibung) nicht auffindbar sind und das Zeitfenster der Suche noch sehr gross ist, um aus dieser Gefangenschaft zu entkommen? Die Zeit läuft davon für eine Beantragung des GS.
A: Es ist eigentlich nicht möglich, dass sie keine Unterlagen finden. Wenn die Standesämter vor Ort keine Unterlagen haben, ist die Kirche der nächste Ansprechpartner. Vielleicht kann Ihnen auch die Deutschen Dienststelle (WASt) helfen.
02.10.2017
der Spielverderber
F: Guten Abend zusammen,
ich habe heute die Anträge für meine Kinder abgegeben. Nun ist mir gerade aufgefallen das ich in einer Anlage V, Punkt 3.2 Abstammung, das Kreuz zwar bei Abstammung gemacht habe jedoch bei "vom Vater" in der Zeile verrutscht bin und das "vom Vater" jetzt bei Punkt 3.3 Adoption angekreuzt ist. Ich habe eben gerade dem SB eine E-Post geschrieben, ihm diese Korrektur angezeigt, ihn aufgefordert dies bei der Bearbeitung zu berücksichtigen und uns das schriftlich ggf. durch E-Post zu bestätigen, da der Antrag nach unserem Willen sonst nichtig sei. (Hab ihn darauf hingewiesen das es sich um das Antragsblatt vom Großvater handelt. Da die Anträge aber nicht zusammengeheftet sind, könnte er sie theoretisch noch vertauschen. Blöd ist, daß ich für beide Kinder im Grunde genommen 6 identische Seiten zu diesen Punkten abgegeben habe.) Ich hoffe meine Schilderung ist nachvollziehbar.
Hinzufügen muss ich noch das ich letztes Jahr meinen Antrag abgegeben habe und es hier absolut keine Probleme gab, alles super gelaufen. GS, ESTA, Vollauskunft wie gewünscht. Wohl ein korrekter SB.
Was ist eure Meinung? Abwarten oder beide Anträge zurückziehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
A: Nach Ihrer Erklärung würde ich das einfach Abwarten.
F: Hallo, ich habe mal eine Frage zum Beantragen des gelben Scheines: In den Merkblättern und Anleitungen steht, dass man für den gelben Schein vorher einen Personalausweis oder besser Reisepass benötigt. Meine Frage dazu: Kann man den gelben Schein auch beantragen ohne dass man einen Reisepass oder Perso besitzt? Ich weiß, dass es für Deutsche eine sogenannte Pass- oder Ausweispflicht gibt aber ich brauche wirklich keinen Pass oder Personalausweis und bin bisher immer ohne ausgekommen, da ich mich stets mit Führerschein + Meldebescheinigung + Geburtsurkunde ausweisen kann. Geht das? MfG Lars
A: Bitte mal mit dem Thema Mensch und Personen auseinandersetzen! Nachgewiesene Deutsche(nat. Personen) unterliegen nicht der Pass- oder Ausweispflicht. Das betrifft nur vermutete Deutsche(jur. Personen). Der Antrag wird von der nat. Person gestellt. Diese ist nicht in Besitz eines Ausweisdokuments. Legitimieren können Sie sich, auf die von Ihnen beschriebene Art. Kopien Ihrer Legitimation dürfen dabei nicht entstehen!!! Also nur kucken nicht anfassen.
F: hallo, bin erst spät auf diese Seite aufmerksam geworden , selbst habe ich die Abstammung für den GS , meine Frage bezieht sich auf meine eheliche Tochter , Grossvater und Urgrossvater väterlicherseits stammen wohl aus der Tschechoslowakei ..... gehörte dies damals zum deutschen Reich ? eine antwort wäre lieb , falls es nicht zu spät ist, danke
A: Teile gehören zum Sudetenland. Dieses Finden Sie auf den Geburtsurkunden.
26.09.2017
Heinrich Huber
F: Guten Abend zusammen,
wenn ich für meinen unehelich geborenen Sohn den Antrag stelle, muss ich bei den Punkten 3.8 und 4.2 noch den Paragraphen der Legitimation hinzufügen oder reicht nach RuStAG 4.1. Ich muss hinzufügen das ich die Vaterschaft 7 Tage nach seiner Geburt anerkannt habe und wir knappe 8 Monate später geheiratet haben. Vielen Dank für Eure Antwort!
A: Auch für Junior bleibt es bei der Ableitung nach RuStAG.
19.09.2017
Fabian aus Duisburg
F: Also muss ich bei Geburtsort/-kreis:" Duisburg/ Stadtkreis Duisburg"! Eintragen ? Weil im Register steht nach Langer suche:
Duisburg {Stadt}
Stadtkreis Duisburg – Königreich Preußen
http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/rheinprovinz/rb_dssd1900.
A: Das haben Sie richtig erkannt.
16.09.2017
Max M u s t e r m a n n
F: Hallo! ich wünsche mir eine Ausfüllhilfe für den Antrag FK (für Minderjährige).
habe zu viele Fragen die hier den Rahmen sprengen würden. Außerdem gibt es im Formular-V keinen Eintrag für Ur-Urgroßvater, welcher benötigt wird,da ich selbst schon über meinen Urgroßvater abgeleitet habe.
Ein Helfer im Raum Thüringen wäre natürlich die Rettung.
A: Die Anträge lassen sich doch einfach um einen erweitern. Die Anträge für Kinder sind bis auf eins Identisch! Dort ist einfach Erziehungsberechtigter einzutragen.
F: Hallo!
Ich habe keine Urkunde meines Urgroßvaters auftreiben können, nur die meines Vaters und Großvaters.
Kann ich den Ausweis trotzdem beantragen?
A: Sie sollten damit schon vor 1914 kommen. Sonst macht das keinen Sinn.
F: Hallo, für mich trifft wohl der RuStAG 1913 $4 Abs 1 zu. (Mutter preußisch, Vater Inder, Heirat 1970). Gibt es eine andere Möglichkeit "eingebürgert" zu werden?
Vielen Dank!
A: Einbürgerung geht nur in die Republik des Bundes(BRvD). Rest mangels Organen handlungsunfähig.
F: Hallo,
ich habe meinen Antrag an die Ausländerbehörde geschickt , habe mich ziemlich lange mit diesem Thema befasst. Nun ist aufeinmal das Landratsamt in meinem Bezirk für die Feststellung verantwortlich. Der Antrag ging per Einschreiben raus und mit Zeugen!
Sollte ich anrufen und den ANtrag zurückfordern oder einfach mal alles stehen lassen und abwarten?
Vielen Dank
A: Die Ausländerbehörde ist dem Landrat unterstellt. Also ist doch alles richtig.
F: Hallo,
bin mit einem Ausländer verheiratet (Ägypter). Habe 3 Kinder, Scheidung steht an, wie kommen die Kinder an einen Gelben Schein, werden sie dann über mich abgeleitet? Oder nur, wenn sie mit zugesprochen werden? Habe dazu nichts gefunden.
Vielen Dank!
A: Ein GS für Ihre Kinder ist nicht Sinnvoll, da diesen nur in Gebietsstand der BRvD(Ersitzung) für Ihre Kinder gibt. Lesen Sie dazu im RuStAG den Artikel 4 und 6.
F: Gut, danke. Bin also ein Nachkomme eines Statusdeutschen, aber wie belege ich das ohne Schriftstücke aus der Zeit vor 1913? Allerdings sind die Grosseltern beide hier verstorben. Reicht das aus? Deren Heriatsurkunde wäre sicher hilfreich, aber die zu bekommen?Tipps? Danke!
A: Da müssen Sie sich an das Standesamt oder Kirche des Geburtsortes Ihres Vorfahren wenden.
F: Bin 1968 in Württ. geboren, mütterlicherseits ist die Abstammung problemlos zurückverfolgbar (da auch Württ.) bis vor 1900.
Vater ist 1932 in Drexlerhau (Janova Lehota, heute Slovakei) geboren Urkunden sind keine vorhanden.
Wie wäre am einfachsten abzuleiten
A: Konsultieren Sie das RuStAG 1913 im Artikel 4 Abs. 1 finden Sie die Lösung.
F: Hallo, ich habe mir von meinen Geburtsurkunden (Opa/Vater/meine) noch beglaubigte Kopien beim Notar erstellen lassen. Meine Frage: Kann ich mit diesen beglaubigten Kopien meinen Antrag auf Staatsbürgerschaft einreichen oder sind die originale von den Standesämtern zwingend erforderlich? Danke für eine evtl Rückmeldung.
A: Ich weiß nicht wer Ihnen eine StaatsBürgerschaft bestätigen soll. Aber für den Antrag auf Feststellung der StaatsAngehörigkeit werden nur Kopien der beglaubigten Urkunden eingereicht.
F: Großvater (Sudetendeutsch), geboren 1906 in Nieder Einsiedel, heutige Tschechei
gilt hier auch das Abstammungsprinzip nach RuStAG 1913? Wer kann mir hier helfen?
A: Schauen Sie hier mal hinein: GEMEINDEVERZEICHNIS
Ein "Nieder Einsiedel" direkt ist dort zwar nicht zu finden, aber prüfen Sie es selbst nochmal nach. Ansonsten gehen Sie einfach noch eine Generation weiter zurück.
F: Hallo zusammen,
ich beschäftige mich schon eine Weile mit dem Thema und möchte gern endlich den Antrag stelle. Leider komme ich beim Besorgen der Urkunden, welche meine Abstammung nachweisen nicht weiter. Urgroßvater 1885 und Großvater 1925 im Netzekreis, polnisch verwaltet) geboren. Ich komme einfach nicht an die Geburtsurkunden. Hab es auch schon beim Standesamt 1 in Berlin und in Polen versucht. Was ich allerdings habe, ist die Sterbeurkunde meines Großvaters und alle weiteren Urkunden bis heute. Ich kann also bis 1925 meine Abstammung nachweisen. Frage: Macht es Sinn, einen Antrag zu stellen? Und funktioniert das mit der Sterbeurkunde? Alles besser als staatenlos zu sein!
Danke im Voraus
A: Berlin 1 hilft Ihnen nicht weiter. Schreiben Sie die Standesämter vor Ort an. Vordrucke finden unter herunterladen.
F: Hallo,
Ich habe 1991 einen Staatsbürgerschaftsausweis ausgestellt bekommen. Ich habe ihn gemäß Abstammung von vor 1914 und RuStaG beantragt, wohne jetzt woanders.
Haben die noch die Unterlagen?
Leider war er auf 10 Jahre begrenzt.
Bei ESTAG bin ich nicht registriert.
Kann ich eine Verlängerung beantragen?
Kann ich auch mit abgelaufenem Staatsbürgerschaftsausweis einen ESTA -Eintrag beantragen? Meine Abstammung hat sich ja nicht geändert(wurede nicht adoptiert oder ähnliches).
A: Da sollten Sie nochmal einen Antrag stellen. Nachweisen brauen Sie nur die Zeit von 1991 bis heute. Natürlich sollen Sie den alten GS dabei legen. Dazu das nochmal mit dem SB besprechen.