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Fragen und Antworten

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19.04.2018
Andreas herchenhain
F: Hallo mein Opa ist 1888 in der Ukraine als Sohn von deutschen Eltern geboren, was soll ich eintragen als Geburt Ort, er ist ja außerhalb von deutschem reich geboren?

A: Natürlich seinen Geburtsort! RuStAG§ 4. [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter. Es ist also egal wo auf der Erde das Kind eines Deutschen geboren wurde.


09.04.2018
nikki-1975
F: Wertes GS-Team, ich bin gerade dabei, meine Unterlagen zusammenzustellen. Alle Vorfahren ehelich geboren, -> Ableitung über Vater-Linie. Da mein Großvater 1917 geboren wurde (Heirat 1946), muss ich folglich bis zum Urgroßvater (geboren 1875) zurückgehen. Da alle aus ein und demselben Ort kamen/kommen, sollte das ja einfach sein, dachte ich. Schon bei meinem Großvater musste ich die sog. Standes[beamtin] mehr als freundlichst darauf hinweisen, dass die Fristen für Eheregister 80 Jahre und für Geburtenregister 110 Jahre betragen. Nun bekomme ich für ihn die entsprechenden Dokumente. Für meinen Urgroßvater sollte ich dann nur noch bestätigte Kopien bekommen können? ("Die Kopie stimmt mit dem Original überein", Ort, Datum, Stempel und Unterschrift). Reicht dies als Nachweis aus?, da m.W.n. aus den jeweiligen zuständigen Archiven keine beglaubigten Abschriften mehr ausgestellt werden [dürfen]. "Normale" Kopien von Geburtenrister- und Heiratseintrag ohne irgendwas drauf haben ich vom Urgroßvater bereits vorliegen, das reicht wohl nicht? Derzeit sieht es so aus, als ob die [Behörde] auf Durchzug stellt und meinen Wunsch nach den Dokumenten meines Urgroßvaters ignoriert... Was kann ich machen? Wenn ich dann einmal den Antrag einreichen kann (wenn ich alles habe), dann von den Dokumenten nur Kopien mitschicken, und die Originale bei mir belassen und erst auf Aufforderung vorlegen, ist das korrekt? Danke euch und weiter so.

A: Die Dokumente vom Standesamt bzw. Archiv sollten auf jeden Fall ausreichen. Die Originale bleiben bei Ihnen. Zum Antrag kommen nur Kopien. Eine schnell und schmutzig Lösung wäre mit Geburtsdatum 1917 gegeben.


06.04.2018
Adagio
F: Hallo. Danke für die Auskunft von vor paar Tagen. Mein Antrag befindet sich nun auf der Zielgeraden zum Abgeben. Was mir helfen würde, ist eine Empfehlung einer Erklärung zu den Gründen, die die haben wollen, also um einer leidigen Ablehnung schon im Vorhinein vorzubeugen. Ich weiß, dass es eigentlich keines Grundes bedarf, es ist ja lediglich eine Maßnahme zur Feststellung. Die ticken aber anders kraft ihrer Anweisungen. Womit kann ich eine effiziente Begründung liefern? Und sollte ich auch noch zusätzlich vermerken, dass ich ausdrücklich die St.Ang. NICHT nach stag nach 1934 bescheinigt haben will, sondern nach RuStag.... ? LG und Dankeschön. Adagio gg

A: Im Bewusstsein eines zukünftigen GS Trägers sollten Sie die Herrschaften nicht auch noch bei ihren Straftaten unterstützen.


05.04.2018
Natela65
F: Und noch eine Frage, kann ich erst Kopien einreichen auch von Geburtsabschriften und anderen Dokumenten und zur Legitimierung dann die beglaubigte Unkunden dann mitnehmen? Die Beglaubigungen waren teuer auch für Heiratsurkunde. Und wenn ich jetzt schon geschieden bin, muss ich da was beachten? Grüße

A: Es werden aus Prinzip nur Kopien eingereicht. Originale können auf Anfrage vorgelegt werden.


05.04.2018
Natela65
F: Hallo, ich bin Ausländerin und wurde 1997 eingebürgert durch die Heirat, habe grüne Unrkunde, ich möchte für mich und meine volljährige Söhne die Feststellung beantragen. Muss ich bei mir "durch Heirat" auf dem Antrag ankreuzen bzw schreiben? Danke im Voraus

A: Sie haben schon alles was für Sie in der BRvD möglich ist.


04.04.2018
Romanny
F: Hallo, mein Vater will den GS beantragen. Sein Vater ist genau 1900 geboren, nur leider haben wir nicht die Geburtsurkunde, sonder nur seine Heiratsurkunde wo auch sein Geburtsdatum drin steht. Reicht das aus, oder müssen wir uns die Geburtsurkunde besorgen? Wenn ja, wo? Er ist in Ostpreußen geboren.

A: Eigentlich sollte die Urkunde reichen. Das liegt aber im ermessen des SB. Also ist es besser die Urkunde beim Standesamt vor Ort anzufordern. Vordrucke erhalten Sie in der Rubrik Herunterladen.


29.03.2018
Adagio
F: Hallo. Bin ich dazu verpflichtet, den Antrag im zuständigen Amt der Gemeinde abzugeben? Oder aber empfiehlt es sich aus Erfahrung doch über das BVA Köln einzureichen? Wenn ja dort, muss man auch persönlich dazu im BVA erscheinen? Selbstverständlich inklusive aller notwendigen Dokumente und Urkunden, diese habe ich zusammen. Ich hatte in meinem hiesigen zuständigen Amt einen Antrag erbeten, habe natürlich den "falschen" zugeschickt bekommen, also die Falle mit dem 3.Reich..... war doch klar. Und: Welche Rolle spielt eine ausgestellte nationale Geburtsurkunde bei der persönlichen Ausweisung? Diese möchte ich nämlich vorher beantragen, die muss mir meine Ortsbehörde doch geben oder? Freue mich über Antworten und Erfahrungen dazu. LG Adagio gg

A: Das BVA ist nur für Deutsche zuständig die im Ausland wohnen. Sollten Sie also Wohnhaft in der BRvD sein, müssen Sie den Antrag bei Ihrer Gemeinde stellen. Die nationale Geburtsurkunde ist die normale Geburtsurkunde. Die sollten Sie beim Standesamt bekommen.


29.03.2018
Kay
F: Hallo,ich habe Heiratsurkunden und Geburtsurkunden aus Polen beantragt. Wie ist das mit der Bezahlung, schicken die eine Rechnung. Ich bekomme nichts. Mit Freundlichen Grüßen Armin Kay

A: Die schicken eine Rechnung. Die bezahlen und Nachweis der Überweisung schicken. Dann sollten die Urkunden kommen.


27.03.2018
JanS.
F: Hallo, ich habe im Jahr 1984 befristet für einen Jahr Staatsangehörigkeitsausweis bekommen, ich brauchte den damals für die Entlassung aus dem polnischen Staatsverband. Letztes Jahr habe ich im BVA in Köln nachgefragt, was steht dort in meinem Register, aber es steht dort nichts. Wie ich, auf dem Staatsangehörigkeitsausweis lese gibt es Vermerk „ Nur zur Vorlage bei polnischen Behörden „ Ist das der Grund dass im Register nichts darüber steht?. Ist jetzt meine deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen oder nicht ?, soll ich einen neuen Antrag stellen?. MfG JanS.

A: Das ESTA Register gibt es erst seit 2007. Am besten ist es wenn Sie die Sache nochmal angehen.


25.03.2018
Samuel
F: Hallo zusammen,bin gerade dabei GS Antrag für meinen Vater zu stellen.Punkt Militär ausfüllen mit etwa Zeiten(da auch nicht mehr genau bekannt)für Bund bzw.Deutschland oder frei lassen?Einfach etwas reinschreiben damit die kein Ansatz zu Fragen finden?Habe es bei mir auch frei gelassen wurde auch nicht nachgefragt,habe auch nur Wehrdienstersatz geleistet.

A: Das steht eigentlich alles in der Ausfüllhilfe drin. Natürlich können Sie das auch weck lassen. Sollten dann aber auf eine Nachfrage eingestellt sein.


20.03.2018
Domi
F: Hallo, ich habe folgendes Problem meine Eltern haben den Schein schon ca 10 Jahre. Leider habe ich zum Beantragen von meinem Großvater keinerlei Dokumente, meine Frage nun.Geht das irgendwie , das es Beantragen ohne Angaben von meinen Vorfahren zu haben?

A: Nein, da auch nicht sicher ist, wie abgeleitet wurde. Sie werden die benötigten Urkunden schon bei den Standesämtern holen müssen.


18.03.2018
Felix
F: Ich soll für die Beantragung des Gelben Scheins mit dem Antrag noch eine Meldebescheinigung einreichen. Darauf sind ja bekanntlich folgende Angaben vermerkt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift. Macht es etwas aus, wenn auf der Meldebescheinigung die Postleitzahl des Wohnortes steht? In den Antrag soll man ja keine Postleitzahl schreiben. Sieht dies bei einer Aufenthaltsbescheinigung oder erweiterten Meldebescheinigung anders aus? Dort ist ja zusätzlich Familienstand, Konfession und "Staatsangehörigkeit" vermerkt.

A: Nein, das ist schon in Ordnung. Wenn Ihnen dort Zuviel Daten drauf stehen, dann nehmen Sie die Aufenthaltsbescheinigung.


18.03.2018
Samuel
F: Hallo Folgende Frage,bei der Festellung eines GS für ein Familienmitglied (selbe Abstammungslinie)sollte dies wie vorgegeben im Antrag F reingeschrieben werden wenn ich als letzter der Abstammung schon die Glaubhaftmachung quittiert(GS) bekommen habe?Damit wäre der Beweis für noch lebende Familienangehörige der Linie auch erbracht,da diese Teil meine sind.

A: Ja, trotzdem sind Kopien der Urkunden dem Antrag beizulegen.


13.03.2018
Tyson1705
F: Kann man den gelben Schein auch bekommen, wenn man kein Stammbuch hat, bzw. wenn man keine Unterlagen mehr von den Großeltern hat ? Wie sieht es aus mit Kindern aus Ehen mit 2 unterschiedlichen Nationalitäten ( eine deutsch), die aber den deutschen Pass haben?

A: Sie sollten Ihre Abstammung schon nachweisen können. Dazu gehören natürlich die Abstammungsurkunden. Damit dürfte sich auch die 2. Frage geklärt haben.


13.03.2018
Neuling
F: Meine Vorfahren, also Vater, Großvater und Urgroßvater wurden in Bayern geboren, ich jedoch in Württemberg welche Angehörigkeit beantrage ich ?

A: Nach Abstammung vom Urgroßvater.


11.03.2018
Hans
F: ich habe meine Staatsangehörigkeit nach RuStAG richtig abgeleitet und bestätigt. Wenn ich jetzt eine Thailänderin heirate, könnte die nach RuStAG §§ 1, 3.3. und 6 die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben ?

A: Nein, in der Besatzerverwaltung muß sie alleine aus dem StAG kommen um ins RuStAG zu kommen. In den Bundestaaten ist sie nach der Heirat automatisch Deutsche.


09.03.2018
GT
F: Ich würde gerne den gelben Schein beantragen. Mein Vater ist Holländsche Abstammung und meine Mutter Deutsch. Meine Frage ist da mein Vater Holländische abstammung ist wie muss ich mich verhalten

A: Sie sollten schon deutsche Vorfahren haben für den GS. Einfach mal tiefer graben.


08.03.2018
Richard
F: Ich, Nachkomme von Auslandsdeutschen, kann di deutsche Abstammung leider nicht nach Rustag ableiten. Dennoch versuche ich, alles zu tun, um im Alltag mehr Rechte nachweisen zu können. Ich hörte, neben dem Rustag gäbe es auch ein so g. Stag. Vllt. kann ich so etwas erreichen. ?

A: Das StAG betrifft nur die Republik des Bundes(BRvD). Das sollte die Frage beantworten.


08.03.2018
Commonwealth of Australia (2)
F: Hallo, vielen dank für Ihre schnelle Antwort!! Meine Kinder sind unehelich, also leite ich sie über mich ab, und mich über meinen Vater und den über seinen Vater :) Wenn ich das also richtig verstehe, habe ich die Australische Staatszugehörigkeit?! Bei 4.3 nenne ich also nur meine sächsische Staatsangehoerigkeit? Die Australische Staatszugehörigkeit wegzulassen, ist demnach keine Urkundenfälschung? Oder muss ich nun intensiv prüfen, dass ich doch keine Australische Staatsangehörigkeit habe? Ich habe ein “Certificate of Australian Citizenship”. Wie kann ich das prüfen? In einen Rechtsstreit verwickelt zu werden kann ich mir nicht leisten (emotional und finanziell)! Vielen Dank für Ihre Hilfe Natalja

A: In Punkt 4.3 wird nach einer Staatsangehörigkeit gefragt. Was hat dort also eine Staatszugehörigkeit zu suchen. “Certificate of Australian Citizenship” hört sich sehr stark nach einer jur. Person an. Prüfen Sie ob Sie einen Namen oder Familiennamen zugeordnet haben.


06.03.2018
Commonwealth of Australia
F: Hallo Ich habe 2010 die “Australische Staatsbürgerschaft” angenommen, ohne einen Beibehaltungsantrag zu stellen, also die Deutsche verloren. Australien ist ja nun auch nur eine Firma, aber mir wurde gesagt, dass ich Probleme mit dem Gelben Schein haben kann. Mein Vater wird den Antrag stellen, und dann sollen ich und meine beiden unehelichen Kinder über ihn ableitet werden. Würde alles prima klappen, wenn ich nicht diesen Denkfehler 2010 gehabt hätte!! Hat jemand eine Idee was man da machen kann? Ich halte mich an die Ausfuellhilfen von Reiner Oberueber und würde bei 4.3 erst Sachsen, Geburt und Abstammung schreiben, und dann auf der nächsten Zeile: “Commonwealth of Australia”, Datum, erworben durch: Einbürgerung (Bei den Kindern: Geburt) schreiben. Das Einzige was mir einfällt ist, ein Copyright Symbol vor Commonwealth of Australia zu schreiben, aber ob das was bringt?! Vielen Dank für die Hilfe Natalja

A: Wir glauben nicht, dass Sie Ihre Staatsangehörigkeit verloren haben. Dieses würde die Annahme eine Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft bedingen. Staatzugehörigkeiten können Sie haben so viele Sie wollen. Ihre Kinder können nur über den Vater aber nicht über den Opa ableiten. In der Abteilung 4.3 wird von Staatsangehörigkeiten gesprochen, dass scheint bei Ihnen nicht gegeben. Dies bedarf aber einer intensiven Prüfung.


04.03.2018
Richard
F: Bisher war mir klar, dass ich den gelben Schein nicht beantragen kann, da meine dt. Vorfahren nicht zwischen 1871-1913 im dt. Reich gelebt haben. Nun ist mir aufgefallen, dass ich eine Einbürgerungsurkunde (erhält am Tag der Ausstellung die dt. Staatsangehörigkeit) besitze. Kann man damit auch ableiten?

A: Leider nein, Sie sind in die Republik des Bundes Eingebürgert(BRvD). Das hat mit den Bundesstaaten nichts zu tun.


02.03.2018
Rapunzel
F: Kann man unehelichem Nachwuchs, deren Mutter Deutsche per Abstammung ist, einen Gelben Schein (RuStAG 1913) besorgen?

A: Einfach den Antrag für Kinder nehmen.


26.02.2018
Deracki
F: Kann ich die Abstammung komplett über die Mutter ableiten. Vater ist damals aus Pommern geflohen und ich weiss, das es da kaum Unterlagen gibt.

A: RuStAG § 4
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


25.02.2018
Adam
F: Kann ein gelber Schein auch von einem im Ausland geborenen Menschen (somit in der BRD eingebürgerter und unbescholtener), beantragt werden? z.B. durch Berufung auf RuStAG §8 Danke für die Antwort im Voraus.

A: Nein, Deutscher kann man nicht werden Deutscher muß man sein. Da braucht man schon Vorfahren im Gebietsstand 1913. Der Geburtsort ist dabei unerheblich.


19.02.2018
Mandala
F: Liebes GS-Team, es scheint falsch zu sein euren "Antrag auf Feststellung der DEUTSCHEN Stattsangehörigkeit" zu nutzen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist doch die auf dem Perso (jur.Person=deutsch). Kein Wunder, dass diese Anträge aufgrund fehlenden Sachbescheidungsinteresses sofort abgebügelt werden.

A: Ein Rechtlich nicht vorhandenes Sachendscheidungsinteresses bekommen die Leute grade wegen des richtig gestellten Antrags. Uns ist auch nicht bekannt, dass es in einem Perso um den Familienname geht. Die deutsche Staatsangehörigkeit muss auch gar nicht nachgewiesen werden, da dieses schon im §40a des StAG verankert ist. Vielleicht werfen Sie mit Ihrem Fachwissen nochmal einen Blick in unsere Ausfüllhilfe und verstehen warum der Antrag genauso aussehen muss. Natürlich können Sie den Antrag auch Formlos stellen. Das ist Anfänger aber nicht zu empfehlen.


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