F: deutsche Staatsangeh. erworben am durch im esta Reg. (Sachverh.) leer wird nicht eingetragen, sollen kann felder sein behoerde weigert sich , widerspruch muss man einlegen,Kreisrechtausschuss prüft nocheinmal , wie kann man weiter fortfahren um den Eintrag zu erreichen?
A: Über die Zeiträume innerhalb des § 33 StAG, falls das Geburtsdatum des Antragstellers innerhalb dieser liegt.
F: Kann Mütterlicherseits bis 1898 meine D.Staatsangehörigkeit nachweisen .Bin jedoch ausserehelich 1974 geboren dazu kommt das mein Vater aus Tunesien stammt.Könnte das ein Problem werden ?
A: Nein bei Ihnen geht es 1x über die Mutter und dann über ihren Vater weiter.
F: Meine Großmutter väterlicherseits war verheiratet. Der Ehemann meiner Großmutter wurde im Krieg als vermisst gemeldet. In dieser Zeit zeugte sie ein Kind (mein Vater). Mein Vater wurde von jenem Mann anerkannt und er steht auch in der Geburtsurkunde. So gilt die Abstammung meines Vaters über die Mutter da sie nicht mit dem Vater verheiratet war. Benötige ich dann eine Heiratsurkunde obwohl diese Heirat für mich nicht relevant ist?
A: Nein der Weg geht über die Anerkennung weiter, also über den Erzeuger.
F: Bekomme ich auch diesen gelben Schein mit EStA Eintrag mit Bezug auf RuStaG 1913 wenn meine Vorfahren also sprich Vater,Großvater und Urgroßvater aus dem Sudetenland stammen? Weil das gehörte ja zur damaligen Zeit nicht zum Deutschen Reich.Und wenn ja,auf welchen § vom RuStaG 1913 muß ich mich dann beziehen? Danke schon mal im Voraus für eure Antworten....Allerdings gehörte Sudetenland in der Zeit von 1815-1866 zum Deutschen Bund.
A: Unter den Voraussetzungen kommen Sie nicht in den Gebietsstand 1913 sondern nur in den Gebietsstand 1937.
F: Habe mehrere Kinder die alle von der Mutter abgeleitet werden.Kann ich da alles zusammen einreichen mit einer Geburtsurkunde oder muss ich jedes Kind extra einreichen?
A: Die Frage sollten Sie Ihrer "Behörde" stellen.
F: Also ist die Abstammung meiner Vorfahren vor dem Stichtag 01.01.1914 dafür ausschlaggebend welche Staatsangehörigkeit ich hab? Oder versteh ich da jetzt was falsch?
25.07.2015
Aribert Christ
F: Mein Großvater wurde vor 1913 in Schlesien geboren. Ich weiß aber weder den genauen Ort noch das genaue Datum. Kann man irgendwo einen Nachforschungsauftrag stellen? Ich möchte einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag 1913 beantragen. Danke im voraus!
A: Ja die Info die Sie brauchen steht auf den Urkunden Ihres Opa.
F: Hallo, bekommt man eigentlich Probleme, wenn man mit seiner festgestellten Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 und seinem Staatsangehörigkeitsausweis im öffentl. Dienst oder bei der Stadt arbeitet oder es dort möchte? Z.b. Schule / KiGa? Ich möchte auch meine Staatsangehörigkeit beantragen und alles in die Wege leiten. Nur weiß ich nicht, wie es dann als Soz. Pädagoge dann weitergeht...
A: Hellseherische Fähigkeiten betreffs Ihres Arbeitsvertrags haben wir nicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, wurden wir uns in Ihrer Situation nur die Urkunden besorgen. Oder über meinen neu Anfang nachdenken.
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort, und vor allem dafür, dass Sie sich so engagieren - Hochachtung!!! ich sehe im Grundsatz auch kein Problem als GmbH Geschäftsführer. An der Stelle spiele ich halt die entsprechende Rolle im System, unabhängig von meiner privaten Situation. Nur aus Interesse: Können Sie so ca. eine Zahl nennen, wieviel Menschen bereits den gelben Schein haben...? Es muss doch irgendwann eine "kritische Masse" erreicht werden?
A: Wenn Sie nicht auch gleich den Perso von sich werfen wollen, sollte das kein Problem sein. Für die Firma müssen Sie weiter mit der jur. Person agieren. Die laufende Zahl beim ESTA liegt bei ca. 3,91 Mio.
F: Hab den Antrag F so ausgefüllt wie auf youtube beschrieben. Die haben mir gesagt der Antrag sei Falsch ausgefüllt und zwar der Punkt 1.5 und 1.11 da steht jetzt Preußen (ist auch auf dem damaligen Gebiet) ich soll jetzt nur Deutschland eintrage? Frage bekomme ich dann trotzdem noch den RuSTaG eintrag oder bekomme ich die Staatsangehörigkeit von 1934 ? vielen Dank
A: Sie stellen den Antrag und nicht der Bedienstete. Aus sowas muss automatisch die Frage kommen, wo ist die Rechtsgrundlage dafür? Lesen Sie "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.
F: Der Vorname und Familienname ist so geschrieben, Max Musterman. so steht es auch im pass drinn. mfg..
A: Wir können immer noch nicht hell sehen. Aber die Schreibweise ist schon mal in Ordnung.
F: Hallo,ist mein Gelber Schein nach (Ru)StaG oder nur die von 1934? Meine bedenken sind, das mein Opas Vater um 1900 geb. in Morgenthau (Deutsch Gabel) damals (Böhmen) Österreich-Ungarn und mein Opa 1925 auch in Morgenthau geboren ist,aber zu der Zeit Tschechoslowakei war. Wisst ihr da eventuell mehr? der ESTA Auszug lässt schon seid 4 Wochen auf sich warten. Danke im vorraus mfg...
A: Normalerweise nach 1937. Aber hell können wir auch nicht sehen. Warten Sie ab was im ESTA steht.
F: hi ich habe den gelben schein,aber warte noch auf den esta auszug.was mir bedenken macht ist das der vater meines opas in morgenthau ,stadt kunnersdorf (deutsch gabel) bis 1919 österreich-ungarn war.danach Tschechoslowakeid
A: Wenn die Vor- und Familiennamen Schreibung auf dem Gelben richtig ist, würde ich mich entspannt zurücklehnen.
F: HILFE...bin in der freien und Hansestadt Hamburg geboren....musss ich beim antrag Staatsangehörigkeitsausweiss in der spalte "geburtsstaat" preussen oder Hamburg angeben???
A: Freie und Hansestadt Hamburg
Prüfen Sie welche Stadtteile damals zu Hamburg gehörten. Nutzen Sie beim nächsten mal die Fragen und Antworten und nicht das Kontaktformular.
21.07.2015
Rainer XY ungelöst
F: Hallo, können sie bitte erklären: Im Antrag F, wird nach (meinem) dem WOHSITZSTAAT gefragt. Was muß dort stehen? Deutschland oder Preußen (Deutschland als Ganzes). Vielen Dank und Gruß. Ich habe verschiedene Versionen gesehen.
A: Beides ist möglich, vollkommen korrekt ist allerdings "Königreich Preußen".
F: Im Antragsformular wird man aufgefordert, die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizulegen. Einen PA habe ich nicht, einen roten Reisepaß schon. Außerdem habe ich, da ich keinen Wohnsitz mehr in der BRD habe, sondern in CH lebe, einen CH-Ausländerausweis. Sollte ich stattdessen letzteren in Kopie beilegen?
A: BITTE KEINE KOPIEN VON AUSWEISEN ODER PÄSSEN ZULASSEN ODER GAR HINSCHICKEN! Also einfach ignorieren. Für Sie ist ja dann das BVA direkt zuständig und die wissen eigentlich auch was sie tun.
F: Mein Vater wurde 1906 (also vor 1914) geboren im Königreich Preußen. Das wäre also der einfachste Abstammungsnachweis für mich. In meiner Geburtsurkunde bin ich als "Mädchen" nur mit Vornamen aufgeführt. Ebenso vermerkt ist die Anerkennung der Vaterschaft durch meinen Vater. Die Anlage V fragt nach dessen Familienstand. Er war zum Zeitpunkt meiner Geburt zwar verheiratet, aber nicht mit meiner Mutter. Frage 1: Was kreuze ich also nun als dessen Familienstand an? Frage 2: Kann ich mich nun gar nicht auf die Abstammung von meinem Vater (geb. 1906 im KR Preußen) berufen? Muß ich stattdessen die Abstammung von meiner Mutter (ebenso KR Preußen) und vom Großvater mütterlicherseits (ebenso KR Preußen) darlegen?
A: Absolut eindeutig ist das so nicht zu beantworten. Die Fragen wann und wie (Adoption) er die Vaterschaft anerkannt hat und ob Sie seinen Familiennamen führen bzw. geführt haben. Ist dies nicht der Fall, dann leiten Sie über Ihre mütterliche Linie ab.
F: habe wie empfohlen antrag auf gelben schein mit formular vordruck vom bundesverw.amt gestellt,wurde nach 4 mon. mit dem hinweis abgelehnt :dass,das antrags formular nur von ihrem haus zulässig ist und demzufolge aber nicht bis 1913 sondern nur bis 1938 abgeleitet wird !was kann ich tun um dennoch die ableitung gem. RuStAG Stand 1913 zu erlangen mfg.
A: Dies ist eine glatte Lüge! Bestehen Sie darauf, daß man Ihnen die entsprechenden Rechtsgrundlagen dafür in rechtsverbindlicher Schriftform mitteilt. Man kann auch z.B. eine Fachaufsbeschwerde ankündigen und sich sowohl zivil- als auch strafrechtliche Schritte vorbehalten. Frist von ca. 2 Wochen zur Ausstellung des richtig abgeleiteten Staatsangehörigkeitsausweises nicht vergessen...
F: Hallo! Meine Frage: Im Antag F, soll der Wohnsitzstaat angegeben werden. Ist das nun Deutschland oder Preußen , Deutschland als Ganzes? Habe beide Versionen gesehen.
F: Muß ich bei Anlage V meines Großvaters den Antrag genauso ausfüllen wie vom Vater? Als auch 3.2, 3.84.2 und 4.3 ?
A: Schauen Sie in die Ausfüllhilfe PDF Urgroßvater unter Praktisches.
F: Guten Morgen, ich hatte schon vor 1 Woche Fragen an Sie. Da mein Vater 1912 in Südböhmen geboren ist, empfahlen Sie mir, eine Linie zurück zugehen! Ich bin 8 Linien zurück und immer noch in Südböhmen. Jetzt habe ich in meinem Familienbuch (anläßlich meiner Heirat) entdeckt, dass im Vermerk über die Staatsangehörigkeit folgendes steht: "Deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörigkeitsausweis vom 16. April 1969". Ist das die Staatsangehörigkeit nach STaG?? Und bitte, noch eine 2. Unklarheit: ... "über Staatsangehörigkeit und Optionsfragen vom 26.11.38 (R. G. Bl. II S. 895) alle Sudetendeutschen, die vor dem 01. Oktober 1938 nicht deutsche, sondern tschechoslowakische Staatsbürger waren, deutsche Staatsangehörige und blieben es bis zum Umbruch des Jahres 1945." Ist Ihnen derartiges bekannt, und könnte ich mich darauf beziehen? Aber
A: Melden Sie sich über unser Kontaktformular.
F: Danke für die Hilfe und die Beantwortung meiner Frage. Eine Sache quält mich allerdings noch. Als unehelich geborenes Kind(geb. 1985 - Vater unbekannt) muss doch über die Mutter(ehelich geb. 1967), den Großvater(ehelich geb. 1941) und dann weiter über den Ur-Großvater abgeleitet werden. Was macht man aber, wenn bedingt damals durch den Krieg und die Vertreibung absolut keine Nachweise mehr über den Ur-Großvater vorhanden sind? Außer beim Ur-Großvater(also beim Vaters des Großvaters) und beim Großvater die nicht mehr vorhande Geburts-/Abstammungsurkunde, kann die Abstammung vollständig und lückenlos über die mütterliche Linie bis 1889 nachgewiesen werden. Danke für Ihre Hilfe.
A: Wenn die Standesämter nicht weiterhelfen können / wollen, dann hilft oft das Kirchenarchiv weiter. Nein, Sie haben die Ableitungsbedingungen doch verstanden.
F: Wenn sämtliche Vorfahren aller Linien immer verheiratet waren, habe ich dann die freie Wahl, welcher Linie ich folge? Oder muss es zwingend die väterliche Linie sein?
A: Es muß die väterliche Linie sein, wenn alle Geburten ehelich waren.
F: Hallo. Nach der Beantragung meines Staatsangehörigkeitsausweises und der dazu eingereichten Unterlagen, bekam ich folgende Antwort vom Landratsamt. "Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Zur Feststellung des Besitzes bzw. auch eines möglichen Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem RuStAG bitten wir Sie, die Angaben über den Besitz von deutschen Personaldokumenten sowie die Aufenthaltszeiten und -orte von Ihnen und Ihren Vorfahren (Mutter und Großvater) zu ergänzen." Ich muss dazu erwähnen das ich in dem Antrag weder [Deutschland_als_Ganzes] hinter Preußen geschrieben habe und das ich die Aufenthaltszeiten auch nicht eingetragen hatte. Außerdem habe ich im Antrag F unter Punkt 4. (erworben durch) Geburt geschrieben gehabt. Wie verhalte ich mich jetzt richtig??? Danke schon mal für die Hilfe
A: Die Aufenthaltszeiten sollten ergänzt werden. Allerdings kommt bei den Vorfahren "nicht zu ermitteln" rein.
F: Muss ich mir "Sorgen" machen zwecks Antragsstellung in Brandenburg, wegen der Weisung in Staatangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.24?