F: Wenn ich für meine Kinder den Staatsangehörigkeitsausweis beantrage und ich habe diesen durch Abstammung erworben, reicht ein Verweis auf mich?
F: Die Sachbearbeiterin verweigerte die Annahme der Eheurkunde meiner Urgroßeltern und sagte, dass sie dem Antrag nach RuStag nicht ausstellen darf. Ich habe nur im Antrag bei 3.8 Abstammung nach RuStag eingetragen. Bei den Vorfahren hab ich bei 3.8 nix eingetragen..War das der Fehler?
A: Ja leider wissen die nicht was sie da tun. Trotzdem ist der Antrag so zu bearbeiten wie Sie ihn eingereicht haben. Da drin ist nicht rum zu malen oder beigefügte Urkunden zu entfernen. Also fügen Sie die Urkunde wieder dem Antrag zu. Oder holen den Antrag wieder ab und gehen den auf der Seite beschriebenen Weg.
F: Ich hab nur im Antrag bei 3.8 Abstammung nach rustag geschrieben und bei Den Anlagen V nichts bei 3.8. Bekomm ich da nicht die richtige Ableitung? Meine Bearbeiterin wollte nicht die Eheurkunde meiner Urgroßeltern sehen und so bleib ich bei 1919 stehen. Is der Punkt 3.8 wichtig und ich muss den Antrag neu einreichen?
A: Die Urkunden sind Bestandteil des Antrags. Sollte Sie nicht dabei sein reichen Sie die zum Antrag nach. Dann ist Abwarten angesagt.
F: Ich bin 1988 in Mannheim (Ba-Wü) unehelich geboren,also geht es über die Mutter. Diese ist ehelich geboren,sprich dann gehts über den Großvater. Und dieser ist 1910 in Königsberg (Ostpreußen) geboren. ALSO MUSS ICH DOCH IN ANLAGE F EINTRAGEN: Geburtsort: Königsberg? Kreis: ? Staatsangehörigkeit: ? Ich bin ja der rechtmäßige Erbe, also bin ich doch ein Ostpreuße aus Königsberg oder?
A: Nur um Mißverständnisse auszuschließen: Der Antrag F ist für Ihre Daten und die Anlage(n) V für die Ihrer Vorfahren.
In letzte Anlage V tragen Sie ein: Königsberg und Preußen.
Ost- und Westpreußen sind nur regionale Bezeichnungen. Der Bundesstaat heißt schlichtweg Preußen.
F: Hallo! Ich habe im Ausland meine ausländische Ehegattin geheiratet! Kann ich trotzdem über RuStag ableiten und meine Heiratsnachweise und deutsche Nachbeurkundung des Standesamtes beifügen zum Antrag auf Feststellunt??? Wenn der Staatsangehörigkeitsnachweis bis vor 1913 nachgewiesen wurde, kann dies dann auch auf meine ausländische Partnerin übertragen werden??? Danke
A: 1. Ja.
2. Nach § 6 RuStAG ist dies so, aber diesen Sachverhalt weigert sich die Verwaltung hartnäckig festzustellen und zu bescheinigen.
F: In Ihrer Mustervorlage schreiben Sie bei Geburtsstaat: Preußen [Deutschland_als_Ganzes]. In der Erklärung dazu, "Nur wenn nach 31.12.1937 geboren". Ich bin 1963 in Bayern geboren. Soll ich nun Bayer und "Deutschland_als_Ganzes" eintragen, oder nur Bayer, oder nur "Deutschland_als_Ganzes"? Ich verstehe den Zusammenhang nicht so richtig
A: Bitte tragen Sie nicht "Bayer" (das wäre analog zu "deutsch"), sondern unbedingt "Königreich Bayern"! Deutschland als Ganzes kann auch weggelassen werden.
F: Wenn mein Ur-Ur-Großvater in Russland (als Ausgewanderter) geboren wurde, seine Vorfahren wohlmöglich aber in Preußen, muss der Stammbaum bis dahin zurückgeführt werden?
A: Ja dann müssen Sie die Generation weiter.
F: Mein Urgroßvater wurde 1915 in Westpreußen geboren, das reicht von der Jahreszahl also noch nicht, um die preußische Abstammung zu beweisen. Da er ein eheliches Kind ist, schaue ich in die Linie seines Vaters und er ist ist 1877 laut Geburtsurkunde in Russland geboren. Was nun? Heißt das, dass ich den gelben Schein nicht beantragen kann, weil ich von der Abstammung russisch wäre? Wenn dieser in Russland geborene Mann nun aber das Kind von ausgewanderten Russlanddeutschen ist und also seine Vorfahren noch in Preußen lebten, behielt er dann als Aussiedler trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit bei? Wie war das damals? Würde ein Stammbaum, der bis bspw. 1700 zurückreicht und die preußische Abstammung beweisen kann, akzeptiert und der gelbe Schein trotzdem ausgestellt werden?
A: Theoretisch würde auch 1915 reichen, aber die Verwaltung sucht oft nach jeder Möglichkeit dann doch die Bundesstaatsangehörigkeit zu übergehen. Dies ist zwar nicht überall so, kann aber vorkommen. Wenn Sie also weit genug in der Ableitung zurück kommen, dann versuchen Sie es über diesen Weg.
F: Hallo zusammen! Ich brauche bitte dringend eure Hilfe bzw. Auskunft. Habe vor ca. 2 Wochen, beglaubigte Kopien aus dem Sterberegister meines Großvaters (verstorben 03/2009), beim zuständigen Standesamt angefordert. Dieser hat mir nun auf meinem Anforderungsschreiben lediglich folgendes notiert: “gibt es seit 01.01.2009 nicht mehr!” Ich weis das es eine Änderung des PStG in 2009 gegeben hat, aber kann das tatsächlich sein das keine beglaubigte Kopie des Sterbeeintrages mehr ausgestellt werden darf? Einen beglaubigten Registerausdruck aus dem elektronisch erfassten Sterberegister und eine internationale Sterbeurkunde, hat mir aber der Standesbeamte schonmal zugesendet. Falls ich evtl. doch Anspruch auf die “beglaubigte Kopie des originalen Eintrages”, habe bitte sagt mir wie muss ich vorgehen bzw. welche Argumentierung benötige ich für den Standesbeamten??? Habt vielen Dank schonmal für eure Antwort und Hilfe! Grüße Erich
A: Für den Antrag sollten die Ihnen vorliegenden Dokumente reichen. Sie können dort aber mal nach der Rechtsgrundlage für sein Vorgehen fragen.
F: Ich habe die Sterbeurkunde mit dem Geburtsort meines Großvaters in beglaubigter Form, Benötige ich trotzdem die Geburtsurkunde meines Großvaters?
A: Nein, eine aktuell beglaubigte Sterbeurkunde sollte ausreichen.
F: ich habe Wurzeln in Bayern (leibliche Mutter, deren Vater) und bin dann adoptiert, dort auch Wurzeln in Bayern (Adoptivvater und Großvater). Meine Frage: 1. ist es richtig, daß für mich die Adoptiveltern als Nachweis gelten? 2. Berufe ich mich dann auch auf Bundesstaat (§1 RuStAG 1913) und die kaiserliche Verfassung von 1871 und die preussische Verfassung aus 1850 oder muss ich da eine Verfassung aus Bayern angeben? Wenn ja, von wann ist dort die letzte gültige Verfassung? Ganz herzlichen Dank!
A: 1. Ja
2. Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 und Reichs Verfassung 1871
F: Wie wird denn nun abgeleitet?Ich ehelich geboren also klar Vater.Mein Vater knapp 1 Jahr vor Heirat seiner Eltern geboren.Also müsste ich doch jetzt laut RuStag13 mütterlich ableiten und dann schauen ob seine Mutter ehelich oder unehelich geboren wurde?Ich hab alles da väterlicherseits (Heiratsurkunden,Geburtsurkunden und Sterbeurkunde Ur Großvater bis 1906) aber dann hätte ich doch an der Stelle meines Vater selbst wenn er den Nachnamen trägt und die Vaterschaft anerkannt wurde laut Gesetz nicht richtig abgeleitet oder? Bitte um Hilfe da immer de eine so und der andere so sagt.Danke für diese Plattform!!!!
A: Für Ihren Vater müßte es dann eine zweite Geburtsurkunde geben, welche nach der Heirat seiner Eltern ausgestellt wurde. Diese ist dann zu verwenden.
F: Ich bin gerade dabei die Abstammung meiner Vorfahren zu klären. Meine erste Frage besteht darin, ob ich ich die Abstammung meines Vaters nehmen kann oder nicht, wenn meine Eltern 1 Jahr nach meiner Geburt geheiratet haben? Meine Mutter ihre Eltern bzw. Großeltern kamen aus Schlesien. Gibt es dort auch ein Verzeichnis/Amt, wo ich die Urkunden bekommen kann? Vielen Dank.
A: Ihre erste Frage ist mit den Informationen nicht zu beantworten. Hier wäre wichtig zu wissen, ob Ihr Vater Sie anerkannt hat. Tragen Sie den Familiennamen des Vaters oder der Mutter? Über den Familiennamen erkennen Sie welcher Weg der richtige ist. Im Gemeindeverzeichnis auf der Seite finden Sie dann die Orte. Die Namen der Orte können sich geändert haben. Das sollte über Google aber rauszufinden sein.
F: Hallo, den "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" schickt man zu seinem Ordungsamt in seinem Wohnort, ...ist das richtig? Ich "wußte" es mal, bin mir aber nicht mehr 100%-ig sicher. Ich kann diese Info hier leider niergendwo finden. Danke
A: Fragen Sie doch einfach auf Ihrer Gemeinde nach. In der Regel schickt man den Antrag an die Ausländerbehörde.
F: Hallo, ich habe mich nun schon längere Zeit mit der Thematik auseinander gesetzt, scheue jedoch noch den ersten Schritt, da hierzu im Netz unterschiedliche Aussagen vorhanden sind und ich möglichst keine Fehler machen möchte. Ich habe in der Vergangenheit bereits den Antrag F und die Anlage V heruntergeladen und nach einer Anleitung aus dem Netz ausgefüllt, jedoch dann nicht abgegeben. Wenn ich dies nun mit der Ausfüllhilfe dieser Seite vergleiche, entstehen hierbei bereits erste Differenzen. Weiter verunsichert mich nun noch ein weiterer Beitrag in dem darauf hingewiesen wird, das es den "korrekten" Antrag nur auf der Seite der dt. Botschaft in Brüssel gebe. Auch diesen habe ich mir runtergeladen. Dieser sieht nun wiederum völlig anders aus, er besteht aus 6 Seiten, hat keine Anlagen und man müsste dort direkt die Eltern und Großeltern eintragen, hierbei käme ich dann aber nur bis 1931. Meine Abstammung kann ich jedoch anhand der Familienstammbücher bis 1899 nachweisen. Welcher Antrag ist denn nun tatsächlich der Richtige?? Liebe Grüße
A: Ihre Unsicherheit können wir nicht zerstreuen. Aber die Antwort liegt ja schon in Ihrer Frage. Ein Antrag bei dem Sie nur bis 1931 kommen kann nicht richtig sein.
F: Hallo allen. Vieleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Möchte gelben Schein beantragen was muß ich als erstes mache. Mein Vater ist 1914 geboren Mutter1923 in Eisleben Vater Pommern (Stettin) Mutter
A: Der Weg zum Staatsangehörigkeitsausweis ist in diesem Viedeo genauestens beschrieben:
F: Ich und meine Mutter wurden als Vertriebene in Irkutsk(Russland) geboren, mein Opa in Eisleben, gebe ich in Anlage F meinen Geburtsort Irkutsk an oder den der Abstammung ?
F: die Bearbeiterin meines Antrags für den Staatsangehörigkeitsausweis besteht auch auf Heiratsurkunden um meine Abstammung bestätigen zu können. Auf den Geburtsurkunden meiner Vorfahren stehen doch die Namen der Eltern und auch der Geburtsname der Mutter mit dabei. Ist das nicht genug Beweis dafür, daß die Geburt unter ehelichen Verhältnissen stattgefunden hat? In den Videos habe ich immer nur von Geburtsurkunden oder Familienstammbüchern gehört?! Was tun? Viele Grüße
A: Die Abstammung muß lückenlos nachgewiesen werden. Im Falle ehelicher Geburten gehören selbstverständlich die entsprechenden Heiratsurkunden der Eltern des jew. Nachkommen dazu. Dies geht aber auch aus den Videos eindeutig hervor.
F: ich bin in Neustrelitz geboren kommt dann Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz bei Punkt1.6
F: Kann dieser Antrag auf Staats Angehoerigkeit auch im Ausland beantragt werden, oder muss ich in Deutschland darum betteln?
A: In Deutschland können Sie nicht betteln, da keiner da ist. Das beträfe wohl dann eher die BRiD. Sie können aus dem Ausland Ihren Antrag direkt an die BVA stellen, oder an das Konsulat.
F: Wenn ich adoptiert wurde, muss ich dann meinen Geburtsnamen auf dem Antrag F Punkt 1.2 angeben? Und wie verhält es sich, wenn sich auch der Vorname geändert hat? Vielen Dank im voraus.
A: Ja und bzgl. der zweiten Frage tragen Sie dort Ihren aktuellen Vornamen ein und stellen den Sachverhalt kurz und knapp unter "weitere Angaben" klar.
F: heute bei der für mich zuständigen Behörde gewesen. Für Großvater geb. 1892 gibt es keine Geb.UK sondern nur einen "belaubigten Auszug aus dem Geburtenregister". Ausreichend?
F: Das für mich zuständige Amt für Staatsangehörigkeit reagiert seit mehr als 3 Monatem nicht auf meinen abgegebenen Antrag.
A: Dann erkundigen Sie sich nach dem derzeitugen Bearbeitungsstand und setzen Sie eine Frist zur Bearbeitung wie unter der Rubrik "ERPROBTES" beschrieben.
14.07.2015
Renee Strohamier
F: Ich habe ein Paar Fragen, und zwar bin ich Bremer mein Vatter ist auch Bremer mein Opa war auch Bremer so jetzt kommt es etwas anders mein Uropa war Österreicher aus Graz muss ich jetzt beim antrag auch Abstammung gemäß §4 Abs.1 RuStaG Stand 1913 eintragen oder was muss ich nehmen
A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular (unten) bei uns und geben Sie dabei bitte die Geburtsjahre der letzten beiden Vorfahren an.
F: Mein Gelber Schein wurde mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. Ist das richtig, oder kann und sollte ich was dagegen tun ? Esta-Eintrag und Vollauskunft sind noch nicht Vorhanden, weiß also nicht, ob die richtige Abstammung eingetragen wurde. MfG
A: Nein, Sie sollten ihn SOFORT zurückweisen und den Sachbearbeiter innerhalb einer Woche zur Korrektur auffordern!