F: Ich habe Heute ein Schreiben vom Landrat bekommen. Sie verlangen von mir: Abschrift meiner Heiratsurkunde, beglaubigte Kopie vom Perso. oder Reisepass und Aufstellung der Wohnorte mit Aufenthaltszeiten von Geburt bis jetzt von meim Vater. Könnt ihr mir Tipps geben was ich den Schreiben soll? Kopie vom Perso. bekommen die auf jeden Fall nicht! Danke
A: Die Aufenthaltszeiten des Vaters sind nicht mehr zu ermitteln. Die Heiratsurkunde können Sie ja beibringen. Für den Perso oder Pass heißt es "identifizieren JA > kupieren NEIN" laut § 14 i.V.m. § 20 Abs. 2 PAuswG.
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten
F: Macht es Sinn den STAG 116/2 zu beantragen, da ich Abkömmling von Sudetendeutschen bin. Welche Nachteile bestehen gegenüber dem RuSTAG 116/1? Kann diesen auch gleichzeitig für den Ehegatten mitbeantragen?
A: Der STAG 116/2 ist nicht für Deutsche. Partner müssen eigenständig ableiten.
F: Die Frage für Umzugsfreudige: Ich bin im Königreich Preußen geboren. Mein Vater im Herzogtum Sachsen – Meiningen. Mein Großvater im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Was für eine Staatsangehörigkeit durch Vererbung habe ich jetzt? Von Geburt Preuße und durch Vererbung Schwarzburg-Sondershausen? Gibt man das so an oder reicht der Geburtsstaat.
A: Die vom Großvater(Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen). Geburtsstaat Königreich Preußen. Ihre konnte mangels Organen nicht im Bundestaat eingetragen werden.
F: Ich habe gestern meinen gelben Schein bekommen. Wie lange soll ich jetzt warten mit dem ESTA Auszug ?
A: Hmmmmm Unverzüglich >> geben Sie Ihnen 3 Wochen.
F: Ich war Zeitsoldat der Bundeswehr von 2005 bis 2012 un möchte gern wissen wie ich dies in de3r Anlage F eintragen muss.
A: 2005 bis 2012 Deutschland
F: Da nirgends Hinweise zu dieser Konstellation, meine Frage: Welche Möglichkeit habe ich noch den Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten, da ich als eheliches Kind 1975 geboren wurden bin (Wolfen Krg. Preußen), aber mein Vater Ungar (samt Vorfahren) ist und nur meine Mutter im Deutschen Reich (samt Vorfahren) geboren ist? Hinweis: Geschieden sind sie seit 1977. Wie kann ich mich noch rechtskräftig vom „Personalstatus“ von der BRD trennen? Über die ungarische Staatsangehörigkeitsgesetzgebung?
A: Wir haben keine Erfahrung in Ungarn. Mit der Konstellation kommen Sie auch nicht in den Gebietsstand von 1913. Teilen Sie uns über das Kontaktformular Ihre ePost Adresse mit.
F: Habe diese Woche meinen gelben Schein bekommen, der ist korrekt ausgestellt. Ich war heute auf der Gemeinde und habe eine Vollauskunft verlangt. Dort steht folgendes drinnen: Nachweis der Staatsang: Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis; Datum Nachweis: 03.03.2015; Nachweisbehörde: LRA XY; befristete deutsche Staatsang. N; unter dem Punkt Staatsangehörigkeiten steht unter Staatsangehörigkeit: deutsch; ist die Auskunft so korrekt? es steht da nichts von "Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit"; unter welchem Punkt müsste das stehen? Vielen Dank!
A: Ja besser geht im Moment nicht. Nicht überall ist der Eintrag vorhanden. Solange der Staatsangehörigkeitsausweis drin steht ist das io.
F: Hi Leute. Danke für eure wertvolle Arbeit. Gelber kam Heute per Einschreiben. Vor und Familienname klein (korrekt) jedoch steht drauf "ist Deutsche(r) Staatsangehörige(r). Sollte das nicht um gem. Abstammung RuStag ergänzt sein? Soll ich den Schein zurück schicken und beanstanden?
A: Nein alles in Ordnung. Schlimm wäre es nur wenn dort "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit" drauf stehen würde.
14.07.2015
Tiborals heutigen Antraggsteller zu beziehen? Denn
F: Beginnt das Recht nach § 4 Abs. 1 bei dem geborenem Kind vor 1914 oder ist dieses auf mich als heutigen Antraggsteller durchgreifend zu beziehen? Denn meine leibliche Mutter und ihre Vorfahren sind im DR geboren, aber mein Vater und dessen Vorfahren alle in Ungarn. Ich bin ehelich 1975 geboren.
A: Nein es geht um Ihre Geburt und Abstammung.Egal wie Sie Ihre Frage formulieren, Sie können nicht über Ihre Mutter ableiten.
F: Ich bin ein so genannter Aussiedler, und kehrte 1994 mit meiner Familie in die Heimat ein, nun stell ich fest BRD ist gar kein Staat, ist es für mich auch möglich den gelben Schein zu bekommen?
A: Ja über die Abstammung.
F: Danke für die Beantwortung, jetzt noch die Frage, da ich ehelich nach 1975 geboren bin, müsste es doch auch möglich sein über meine Mutter abzuleiten, oder hat das Auswirkungen?
A: NEIN!!! Damit verbleiben Sie im StAG und kommen nicht ins RuStAG.
F: Das Landratsamt will den Antrag nicht annehmen, Sie haben mich rausgeschmissen. Was soll ich tun, Sie akzeptieren nur den Antrag den wir von Ihnen bekommen würden?
A: Auf unserer Seite unter Erprobtes den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" Lesen.
F: Hallo, ich habe mit Antragstellung auch gleich die 25euro mitgeschickt, jetzt soll ich bei der Ausländerbehörde auftauchen und mir das Geld abholen,weil die Gebühr erst nach Abschluss der "Amtshandlung" fällig wird.Ist das ein Trick von denen? Ich soll auch Meldebescheinigung und Scheidungsurteil sowie Heiratsurkunde nachreichen(und natürlich den Perso mitbringen).Was muss ich beachten?
A: Den Perso nicht kopieren lassen. Bereiten Sie sich darauf vor.
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
F: Hallo, ich habe Staatsangehörigkeitsausweis (so genannte gelbe Schein, der allerdings in 2008 abgelaufen ist), vor ein paar Wochen habe ich Anfrage an Bundesverwaltungsamt geschickt, um zu erfahren, wie ich im Register eingetragen bin. Mir hat man geantwortet, dass im Register „Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten – EStA“ gibt es keine Eintragungen zu meine Person. Sollte ich im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises sein, ist mir empfohlen mich an örtlich zuständige Behörde zu wenden mit der Bitte, die Eintragung in das Register EStA nachzuholen. Mein Frage ist, wie soll ich jetzt am besten vorgehen…? Soll ich mich an Behörde zu wenden? Oder neuen Staatsangehörigkeitsausweis (von Deutsches Kaiserreich) machen? Wenn für mich dies überhaupt möglich ist, weil ich Spätaussiedler bin und meine Vorfahren zwischen 1808 und 1814 nach Russland umgesiedelt haben, d.h. keine von meine Vorfahren zwischen 1871-1914 in Deutschland geboren sind. PS: Ich vermute mal, der Staatsangehörigkeitsausweis was ich habe ist von Nazi-Zeit von1930-er Jahren. Danke.
A: Es geht nicht um den Zeitraum von 1871 bis 1914. Gehen sie weiter zurück bis Sie Vorfahren finden und beantragen Sie den gelben Schein neu.
F: Hatte heute meinen 2. Abholtermin des Staatsangehörigkeitsnachweises, nach dem beim 1. Versuch der Ausweis nicht korrekt ausgestellt war. Alle meine Beanstandungen wurden nachgebessert, alles steht korrekt drauf. Dann kam noch die Aufforderung mich mit dem Personal- oder Reisepass auszuweisen und diesen zu kopieren und zu den Akten zu legen. Ich wies mich mit dem Führerschein aus und beharrte darauf, dass dies möglich ist. Der Sachbearbeiter akzeptierte das dann. Ich musste noch eine Übergabebestätigung unterschreiben, auf der lediglich die Aktennummer drauf stand und mein Name korrekt klein geschrieben war. Denke das alles richtig gelaufen ist, danke für Eure Unterstützung! Grüße
A: Es ist auch kein Problem sich mit dem Perso oder Pass zu Legitimieren. Das kupieren von den Dokumenten ist aber nach Bundesdatenschutz Beauftragten verboten.
F: Ok, verstanden. Die Antragsabwicklung läuft nach StAG. Die Feststellung der Staatsangehörigkeit nach RuStAG. Danke nochmals.
A: Ja der Weg führt übers StAG. Genauer können wir hier nicht drauf eingehen.
F: die einbürgerungsbehörde mochte von mir eine kopie Pera. Antrags.u. Geburtsurkunde, Geburtsurk.von meinem Vater und kopie ausweis, und heiratsurkunde vom Großvater , was soll dann das
A: Bis auf die Kopien vom Ausweis ist das nach Ableitung voll in Ordnung. Wenn die Heirat auf anderen Urkunden vermerkt ist, reicht das für die Glaubhaftmachung aus.
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten
F: Aber wenn ich die Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 besitzte und nun anschließend für meine Frau die Staatsangehörigkeit beantrage, sollte es doch ausreichen wenn ich benatrage: Abstammung durch Eheschließung nach RuStAG 1913, § 6 ? Dass müsste doch gehen ? Bitte um Hilfe. Danke.
A: Wenn Sie mir im StAG den § zeigen mit dem das möglich ist.
F: Mein Vater ist in Ungarn geboren dessen Vater in Philladelphia. Mein Vater wurde 1973 In Baden Württemberg eingebürger und ich hier geboren wie sieht es bei mir aus mit der Staatsangehörigkeit
A: Eine Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten ist so nicht möglich.
F: Ich habe eine sehr wichtige Frage: Wenn ich ich nicht deutscher Abstammung bin, d.h. meine Eltern sind zwar in "Deutschland" geboren aber all meine Verwandten davor nicht, welche Staatsangehörigkeit kann ich dann erlangen um diesen Personalausweis loszuwerden? Meine Urahnen kommen aus Österreich-Ungarn (und Österreicher will man ja durch den Personalstatus auch nicht werden). Welche Möglichkeiten habe ich denn noch überhaupt, diesem fiesen System zu entgehen? Soll ich nun den Ungarischen Ausweis holen oder den französischen da ich auf französischem Raum lebe (BW) oder den Russischen (in Thüringen geboren)? Wie geht es weiter?
A: Wir beschäftigen uns ausschließlich mit Deutschland. So haben wir leider keine Erfahrung mit dem Ausland. Gehen Sie eventuell noch eine Generation tiefer.
F: Mein Vater wurde im November 1913 in München geboren (unehelich), seine Mutter wurde in Dessau geboren. Reicht es für mich, wenn ich meinen Vater angebe und somit Kgr. Bayern? Oder muss ich auf meine Großmutter zurück und entsprechend Herzogtum A....? Danke für die Antwort.
A: November 1913 reich vollkommen aus.
F: Zum Sachverhalt: Ich wurde ehelich geboren, diese Ehe ging jedoch in die Brüche, meine Mutter ließ sich scheiden und heiratete Jahre später (ich war 6 Jahre alt) neu und dieser "Steifvater" hat mich dann adoptiert. Soweit ich herausgefunden habe, spielt der leibliche Vater wohl für mich keine Rolle mehr, aber muss ich nun nach meiner Mutter oder meinem Stiefvater ableiten (da zum Zeitpunkt meiner Geburt diese Ehe noch ar nicht bestand)? Weiterhin schließt sich die Frage an, ob ich durch die Adoption überhaupt "durch Geburt" in die ESta eingetragen bekommen?
A: Ich würde hier über die Väterliche Linie ableiten. Aber auch die Unterlagen des Stiefvater organisieren. Der Eintrag im ESTA bleibt in beiden Fällen gleich.
F: Ich habe alle erforderlichen Dokunente/Urkunden beisammen und bin damit soweit, den Antrag auszufüllen. Beim genauen Hinschauen der hierfür relevanten Informationen sind mir dabei drei Ungereimtheiten aufgefallen: 1. Im Vortrag "Kongrete Schritte zum Gelben Schein" hießt es in der 16. Minute, man könne ruhig angeben dass man einen PA oder Pass betitze, da die das ohnehin schon wüssten. In der Ausfüllhilfe Antrag F sind die Punkte 2.3 und 2.4 über den Besitz eines deutschen Ausweises allerdings durchgestrichen. 2. In der 17./18. Minute wird im Vortrag davor gewarnt anzugeben, das man für die BRD Wehrdienst geleistet hätte, da einem dies u.U. einmal als Hochverrat ausgelegt werden könne. In der Ausfüllhilfe wiederum ist unter 6.2 und 6.3 angegeben, dass Wehrdienst geleistet wurde. 3. In der 18. Minute des Vortrags wird gesagt, man könne entweder eine begl. Kopie (seiner Geburtsurkunde) oder die Kopie eines Reisepasses (!!??) als Anlage beilegen, während es unter Punkt 7 der Informationen zur Antragstellung heißt, man solle unter keinen Umständen eine Kopie des PAes oder Reisepasses selbst dort einreichen! Um unnötige Fehler im Antrag zu vermeiden, bitte ich euch um die Kärung eben jener Widersprüche.
A: Ja die Entwicklung geht weiter. Sie können sich gerne bei Abholung Legitimieren aber in den Unterlagen hat der Perso oder Pass nichts zu suchen. Ihre Wehrdienstzeit haben Sie doch wohl in den glauben Deutschland zu dienen absolviert. Also können Sie das auch so eintragen.
14.07.2015
Der Antragsteller
F: Heute beim Amt, Als ich der Dame dann gegenüber saß und sie meine Unterlagen durchsah, erwähnte ich aussagekräftig unter Punkt 3.8 Sonstiges, Abstammung gemäß Paragraph 4 Abs.1 RuStag Stand 1913. Sie direkt " Ich bearbeite dies Sachlage und RuStag gibt es nicht, nur Stag." Ich darauf, im Esta-Verzeichnis wird Abstammung gemäß Paragraph 4 Absatz 1 RuStag Stand 1913 stehen. Sie direkt NEIN das wird nicht drin stehen, denn sie macht den Eintrag in das Esta Verzeichnis, daher wird sie wissen was da rein gehört. Und darüber wird sie auch mit mir nicht diskutieren. Um sicher zu gehen das nachher doch nicht das richtige drin steht, nahm ich den Antrag lieber wieder mit. Lieber Verbündeter, hast du vielleicht noch ein oder zwei Tipps die ich als Argumentation verwenden kann??? Mit jeder hilfe bin ich sehr dankbar.
A: Argumentieren hilft da nicht. Sie weiß selber nicht was sie tut. Also muss der Fakt erstmal eingetreten sein. Sonst kann man nichts dagegen machen. Also wird der Antrag erstmal hin müssen.
F: Angenommen nach positiver Feststellung meiner Saatsangehörigkeit möchte ich das gleiche für meine Frau erzielen. Reicht es dann aus im Antrag meiner Frau, meinen Staatsangehörigkeitsausweis mit dem Hinweis: erlangt durch Eheschließung anzugeben ? Gilt das gleiche Ablauf auch für meine Kinder ? Erlangt durch Geburt unter Angabe meines bestehenden Staatsangehörigkeitsausweises ? Für Kinder unter 16 Jahre gibt es einen extra Antrag namens FK.
A: Nein das reicht nicht, da ihre Frau aus dem Rechtskreis der BRD kommt. Bei Ihren Kindern dürfte das reiche. Zu mindestens haben Sie für Ihre Kinder alle Unterlagen zusammen.