F: Ich habe da eine Frage zum ausfüllen des Antrags F. Ich wohne in Wittgendorf, Landratsamt Königsee. Wird da als Geburtsstaat und Wohnsitzstaat Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt eingetragen? Und noch eine Frage zum ausfüllen der Anlage V, mein Vater ist 1939 in Schalkau, Kreis Sonneberg gebohren, seine Mutter, nicht verheiratet ist 1914 auch in Schalkau gebohren, Ihr Vater ist 1883 in Truckendorf, Kreis Sonneberg geboren. Wird da bei meinem Vater, bei meiner Großmutter und bei meinem Urgroßvater als Geburtsstaat Herzogtum Sachsen-Meiningen eingetragen?
F: habe Kopie der Hochzeitsunterlagen Grosseltern erhalten. Auf dem A3 grossen Zettel ist nur ein Stempel vom Standesamt drauf. Keine Unterschrift oder Siegel. Kann man soetwas verwenden? Ist das Gültig oder Ungültig?
A: Nein gültig ist das nicht aber für die "Behörden" reicht das.
F: Ich bin in London geboren (Britischer Pass & Geburtsurkunde) und besitze ebenfalls eine Deutschen Reisepass. Meine Eltern und Grosseltern usw. sind alle in Preußen geborgen. Was muss ich im Antragsformular F Punkt 4.3 eintragen – meine Britische Staatsangehörigkeit oder Preußen / Geburt / Abstammung ?
F: Danke für diese Unterstützung hier: Ich habe den gelben Schein erhalten mit 6 Schwingen und Vorname 1. Buchstabe groß und die anderen klein geschrieben und Familienname 1. Buchstabe groß und die anderen klein und gesperrt. Unterschrieben ist er nicht vom Landrat sondern vom Sachbearbeiter nur mit seinem Nachnamen (der ebenfalls gesperrt geschrieben ist ab dem 2. Buchstaben!!!). Es steht drauf das ich deutsche(r) Staatsangehörige(r) bin. Ist das mit der Unterschrift so in Ordnung oder muss das der Landrat sein oder muss da wenigstens im Auftrag stehen? Es sollte ja Vor- und Familiennahme sein, aber das macht ja so gut wie keiner!! Ist das so für den Zweck okay? Sind hier die 6 Schwingen okay?
A: Genau richtig erkannt... FÜR DEN ZWECK OKAY!
Herzlichen Glückwunsch!
F: Ich habe nun einige Dokumente zusammen (Meldekarteien), die meine Abstammung nachweisen. Dazu eine Frage: Mir wurde von meinem Großvater (da meine Mutter ehelich geboren wurde) nicht seine Eltern, meine Urgroßeltern, sondern ein Nachweis meiner Urgroßeltern großmüttlericherseits gesendet. Ist das bei Antragstellung auch in Ordnung? Da diese im 19. Jahr. geboren wurden. Ebenfalls haben sich meine Eltern nach meiner Geburt scheiden lassen. Ich besitze daher auch nur eine Bescheinigung meiner Großeltern väterlicherseits aus dem Jahre 1922. Ich freue mich auf Ihre Antwort.
A: Der Nachweis muß lückenlos geführt werden. Was genau Sie mit "Meldekarteien" meinen ist uns nicht ganz klar. Geburtsurkunden oder Auszüge aus dem Geburtenregister, sowie Heiratsurkunden sind zu diesem Zweck nötig.
F: Hallo an die Gemeinde, erst einmal möchte ich euch ganz herzlich, für eure Bemühungen danken! Mein Opa wurde 1897 in Deutsch Piekar OS geboren. Da diese Unterlagen über hundert Jahre alt sind, sind sie leider nicht über das Standesamt in Piekary Slaskie zu bekommen! Habt ihr eine Ahnung, welches Staatsarchiv ich anschreiben muss? lg Dan
14.07.2015
Christian Winkler
F: Hallo zusammen. Ich habe meinen Antrag auf die Feststellung der deutschen Staatsanghörigkeit eingreicht und folgende Antwort erhalten: Sehr geehrter Herr xx, Sie möchten einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises stellen. Das beiliegende Formular des Bundesverwaltungsamtes ist leider das flasche Formular, da es nur für Auslandsdeutsche gilt. Wir bitten sie das beiliegende Formular auszufüllen und es uns unterschrieben wieder zurückzusenden. Dabei sind neben den Personalien auch die Aufenthaltszeiten und Aufenthaltsorte anzugeben. Wir werden Ihren Antrag nach dem Staaatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 13.11.2014 umgehend bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen i.A. XX
A: Wir verstehen es wirklich langsam nicht mehr... wir können doch nicht mehr tun, als alles zum Thema zu veröffentlichen. Den Rücken muß schon jeder selbst gerade machen. Schreiben Sie denen, daß Sie keinen Antrag stellen möchten, sondern einen Antrag gestellt haben. Setzen Sie eine 4-wöchige Frist zur Ausstellung, oder man soll Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen. Lesen Sie zuvor noch unbedingt den ersten Artikel unter .
Die Herrschaften haben Handlungsempfehlungen, sie sollen die Leute veräppeln und vielen ist das nicht einmal klar!
F: Hallo, mein Staatsangehörigkeitsnachweis ist vom Sachbearbeiter des LRA unterschrieben, kein i.V., kein Verweis auf den Landrat, einfach mit seinem Namen unterschrieben, auch kein Hinweis auf seine Position im LRA. Der Stempel vom LRA ist natürlich drauf. Ist das so in Ordnung? Vielen Dank!
A: Ja, das ist in Ordnung. Herzlichen Glückwunsch!
F: Danke für Ihre Hilfe und Antwort im voraus schon Mal. Ich habe wirklich viel nachgelesen und ich habe von einigen gelesen, dass sie den Reisepass vorlegen mussten und deshalb haben wir das gemacht, denn sonst hätten sie den Antrag ja nicht angenommen
A: Aber genau das ist das Problem! Vorzeigen ist in Ordnung, aber eben KEINE KOPIE!!! Vielleicht haben Sie ja Glück, in Ausnahmefällen erfolgt die Ableitung trotzdem richtig, aber mehr als darauf zu hoffen bleibt Ihnen jetzt alledings nicht...
F: In unserer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch (haben wir vorgelegt) steht: "Deutscher Staatsangehöriger.StAAusw. des Landratsamtes Nürnberger Land, Dienststelle Nürnberg vom 18. März 1975 und das ist mit Datum 11.04.75 (unser Heiratsdatum) und Unterschrift vom Standesbeamten. Man sagte uns jetzt beim Ausländeramt bei der Antragsabgabe, dass das in den 70er Jahren bei der Heirat Pflicht war und dann wieder abgeschafft wurde. Nun ist unser Antrag so beim Ausländeramt. Sie fragten nach einem Perso oder Paß und wir verneinten die Frage nach einem Perso und mußten uns aber ausweisen bei der Antragsabgabe und da haben wir dann den Reisepass gezeigt und sie haben ihn kopiert. Wenn sie aber den Antrag nicht angenommen haben, ohne dass wir uns ausweisen - was hätten wir da machen sollen oder was können wir da jetzt machen?
A: Das wäre alles in dem ersten Artikel unter der Rubrik nachzulesen gewesen, bzw. es steht dort immernoch. Wenn man zur Behörde kriecht, dann kann man auch nicht aufrecht stehen und wird eben auch nicht ernst genommen.
F: Hallo, ich kann meine Abstammung eindeutig bis 1913 nachweisen. Wie ist das mit dem Ehepartner bzw. meiner Ehefrau und unserern gemeinsamen Kinder ? Erhält meine Frau und die Kinder da sie mit mir verheiratet bzw. es meine Abkömmlinge sind, automatisch auch die Abstammung gemäß §4 Abs.1 RuStAG wenn meine der Staatsangehörigkeit festgestellt wurde ? Oder müssen wir für jeden einen separaten Antrag stellen ? Gibt es für Kinder unter 16 Jahren ein Antragsformular ?
A: Wir haben Gerüchte gehört, daß ein paar Leutchen eine Weltnetzseite gebastelt haben sollen, auf der angeblich alle Informationen, Antragsformulare und Vorgehensweisen zum Thema aufgearbeitet und verfügbar seien. Irgendwas mit "www.gelberschein.info" oder so war das glaube ich... ;-)
F: Hallo! Ich möchte bitte kurz abklären mit Ihnen, ob ich richtig liege und die Abstammung vor 1913 so generell möglich ist: 1. Selbst in Bayern geboren - 2. Vater (verheiratet mit Mutter) geboren in Bayern - 3. Großvater (geschieden nach der Geburt des Vaters) geboren in Bayern - 4. Urgroßvater geboren in Bayern (vor 1913) Bin zwar selbst als unehelich geboren, aber wurde noch im Geburtsjahr durch Vaterschaftsanerkennung, ehelich (mit Familienname des Vaters) bei den Behörden eingetragen und im Besitz der gerichtlichen Nachweise bzw. Urteile. RuStag 1913, sollte demnach also anhand der weiteren Abstammungsnachweise (immer väterlicherseits und bis vor 1913) bei Antragsstellung nachgewiesen werden. Als amtliche bzw. rechtliche Nachweise gelten z.B. Geburtsurkunden , Heiratsurkunden & Sterbeurkunden (evtl. auch international), Auszüge aus dem Geburten-, Ehe- und Familienbuch, sowie auch Sterberegisterbuchabschriften. Wenn die Abstammung in Form dieser Personenstandsurkunden nachgewiesen wird, ist RuStaG 1913 also möglich bzw. übertragbar!? Wenn ich jtatsächlich die allgemeinen Informationen (vor Antragstellung) richtig ausgewertet habe, freue ich mich auf ein kurzes Feedback Ihrerseits und bedanke mich auch für Ihre überzeugenden Bemühungen bei der notwendigen Aufklärung in den Details rund um den Gelben Schein! Schöne Grüße.
A: Perfekt wiedergegeben und verstanden!
F: vier behörden und vier stunden jetzt hab ich die beurkundeten unterlagen bis 1885 zusammen . da ich ja alles hin schicken soll ! ist es da besser das ich kopien versende und dazu schreibe das ich die oeginale bei abholung mitbringe ???? bitte um schnelle antwort !
A: Das können Sie machen.
F: Mein Großvater ist in Oggersheim (Kgr. Bayern) geboren, mein Vater und ich in Karlsruhe (Großherzogtum Baden). Damit erben mein Vater und ich die Staatsangehörigkeit von Bayern. Was aber ist jetzt bei Geburtsstaat bei mir und meinem Vater auszufüllen: Das vererbte Bayern oder Baden?
F: ich wurde in Russland geboren, bin jedoch deutscher und habe auch deutsche eltern. kann ich trotzdem meinen gelben schein erhalten? Danke
A: Entscheidend dabei ist die gesetzeskonforme Ableitung über einen Vorfahren, der vor 1914 in einem Bundesstaat geboren sein muß.
F: Ich bin gerade dabei alles für meinen gelben schein zusammen zu suchen . Wenn ich den Esta Auszug habe , sind dann meine Kinder automatische (unter 16) mit eingetragen oder muß ich dann den Antrag FK noch ausfüllen ?
A: Für Ihre Kinder müssen Sie jeweils den Antrag FK audfüllen. Machen Sie am besten alles in einem Aufwasch, denn minderjährige Kinder werden in der Regel mit auf Ihrem Staatsangehörigkeitsausweis vermerkt.
F: Ich finde meinen Großvater nicht. Es gibt keine Unterlagen über ihn. Er ist vermutlich 1878 in Pitschalowka (Wolhynien) geboren, war aber kein Russe, sondern deutscher Einwanderer und flüchtete später wieder nach Deutschland. Mein Vater sagte, er ist in Mölschow gestorben, aber auch da kann (will) man mir nicht weiterhelfen. Wenn ich diesen Vorfahrensnachweis nicht bekomme, was kann ich sonst noch tun, um aus dieser Staatenlosigkeit heraus zu kommen? Ich will kein Personal der BRD mehr sein! Danke, Elke
A: Gehen Sie Schritt für Schritt vor. Besorgen Sie sich erst einmal die Urkunden, die klar sind. Aus denen sollten eigentlich jeweils Informationen hervorgehen, die Sie bei der Recherche nach der jew. Generation zuvor weiterbringen sollten.
F: Mein Großvater ist 1915 unehelich geboren, da sein Vater im Krieg war. Dieser, also mein Urgroßvater, hat jedoch bei seiner Eheschließung im Jahr 1916, das Kind als das seinige anerkannt. Dies wurde sowohl in der Heiratsurkunde meines Urgroßvaters, als auch in der Geburtsurkunde meines Großvaters(als Nachtrag) vermerkt. Muß ich nun zur Beantragung des Gelben Scheines die Geburtsurkunde der Mutter oder die Geburtsurkunde des Vaters meines Opa`s beibringen.
F: Also bei abgeleistetem Zivildienst gebe ich unter 6 ein: Ich habe bisher keinen Militärdienst geleistet?
F: Was ist, wenn man Zivildienst geleistet hat?
A: Nichts, was soll da sein?
F: Hallo, wie sind die Antraege auszufuellen? Mit Tinte oder koennen diese auch am PC bearbeitet werden?
A: Die Anträge können auch am PC ausgefüllt werden. Dann aber doppelt ausdrucken und den Eingang bestätigen lassen.
F: Sorry, wenn ich euch nerven sollte aber ich bin etwas panisch und verstehe nichts mehr... Meine Mutter hat den den gelbenschein nach Rustag 1913 mit allem. Mein Vater hat nur den Reisepass (Vertriebener mit deutschsämmigen Wurzeln, die nicht nachweisbar sind>400Jahre). Ich bin ehelich geboren 1970. Kann ich den gelben schein bekommen? Inclusive Esta Eintrag abstammung und rustag? Vielen Dank!!
A: Das werden Sie nicht erfahren, wenn Sie es nicht probieren. Mit den Stichpunkten können wir Ihnen dazu keine Antwort geben.
F: Bitte verweist mich nicht auf das Gemeindeverzeichnis. Meine Vorfahren sind im Kreis Landskron in Triebitz geboren. In der Liste steht das aber nicht. Es existiert nur Landskron Kreis Friedland. Ist das das gleiche? Selbst aus der Geschichte von diesem Dorf kann ich nicht genau entnehmen, ob das Deutsch, österreichisch, ungarisch oder Tschechisch war.
A: Also mit den Informationen kann man das nicht genau sagen. Aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch.
F: Sie haben uns nach Perso oder Paß gefragt und wir haben den Paß gegeben und sie haben ihn kopiert und bei der Frage, ob noch ein weiterer Paß vorhanden ist, angekreuzt - ist das nun ein Problem?
A: Ja das ist ein Problem. Wir predigen das hier nicht aus Spaß an der Freude.
F: Wir haben nun den Staatsangehörigkeitsausweis nach RustAG beantragt und wir haben aber durch Heirat in den 70er Jahren den von 1937 bekommen - bekommen wir dann trotzdem den nach RustAG?
A: Mit den Informationen lässt sich das nicht beantworten.