F: Ist es wirklich ratsam, sich die deutsche Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen? Ein Bekannter und ich gehen einen anderen Weg. Wir wollen uns den Status als Deutsche direkt bestätigen lassen, weil wir denken, dass wir unsere wahre Staatsangehörigkeit verlieren könnten, wenn wir die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.
A: Es geht hier nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit. Aber Sie können das Rad ja neu erfinden. Werfen Sie mal einen Blick in den §40a des StAG. Vielleicht klärt das die Verwirrung.
F: Was muß auf dem gelben Schein, dem Staatsangehörigkeitsausweis drauf stehen, wenn nach RuStaG 1913 § 1, 3, 4 Abs. 1 korrekt die betreffende Bundestaatsangehörigkeit vor 1914 abgeleitet worden ist? 1.) "Vorname Familienname" ist Deutscher und/oder 2.) "Vorname Familiienname" ist deutscher Staatsangehöriger?
A: Die Urkunde an sich ist in beiden Fällen die gleiche: "... ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)."
F: Ich möchte mich für meine die erste Frage entschuldigen, da ein genaueres lesen der unteren Antworten diese obsolet gemacht hat. Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich als uneheliches Kind mit den Nachnamen meines Vaters nach der späteren Heirat über meinen Vater ableiten.
A: Kein Problem... ja, denn dieser Sachverhalt wird wie gesagt als eheliche Geburt gewertet.
F: In Sachen Ableitung wieder was neues bei euch gelesen: bei uneheliche Geburt aber eine Verehelichung mit Anerkennung der Vaterschaft gilt die neu ausgestellte Geburtsurkunde,falls keine neue Ausgestellt wurde und nur mit Randbemerkung versehen wurde gilt die Legitimation dann nicht? Mein Vater wurde 1950 geboren und 8 Jahre später kam die legitimation...wo genau kann man sich schlau machen
A: Doch, sollte sie eigentlich schon. Also davon zu versuchen sich bei "denen" vorher schlau zu machen können wir ehrlich gesagt in solchen Fällen nur abraten. Manche machen ihre Arbeit zwar inzwischen korrekt, aber die Gefahr ist einfach zu groß, daß die solche Dinge nutzen, um einen dann doch in den falschen Gebietsstand zu versetzen. Beantragen Sie einfach am besten dementsprechend!
F: Ich bin etwas verwirrt. Ein Stefan Scheil stellte die Frage: "Ich wurde 1960 UNEHELICH geboren, meine Eltern heirateten 1961. Ich bekam den Familiennamen meines Vaters - welcher Linie (mütterlich oder väterlich) muss ich folgen, um meine Staatsangehörigkeit nachweisen zu können ?" Und als Antwort wurde die väterliche Linie gennant. Nun ist es bei mir ähnlich. Ich bin 1982 unehelich geboren und meine Eltern heirateten zwei Jahre später. Ich bin aber immer davon ausgegangen, dass ich deshalb über die mütterliche Linie gehen muss.
A: In der Regel wird aufgrund der späteren Heirat eine 2. Geburtsurkunde für das gemeinsame Kind ausgestellt. Gewertet wird das also in diesem "Ausnahmefall" als eheliche Geburt, also alles vollkommen korrekt.
F: Ich wurde 1971 unehelich geboren und meine Eltern heirateten 1976 erst, von wem leite ich nun ab?? Dringend !!
A: Das hängt ganz davon ab, ob aufgrund der Heirat eine zweite Geburtsurkunde für Ihre Person existiert. Falls ja, dann leiten Sie über Ihren Vater ab, ansonsten über Ihre Mutter.
14.07.2015
Muttermitschein
F: Meine Mutter 70+ lebt. Ihr Vater ist 1903 in Breslau geboren. Wenn Sie den Schein beantragt und bekommt. Kann ich ihn dann auch bekommen obwohl dies für den Vater nicht gilt und ich 40+ bin?
A: So ganz verstehen wir die konkrete Frage zwar nicht, aber Sie sollten beide keine Probleme haben, Ihre Bundesstaatsangehörigkeit feststellen zu lassen.
14.07.2015
stuttgarter1750
F: Hallo zusammen, meine Vorfahren sind aus Stuttgart (väterlicherseits 1750 geboren) ausgewandert (Donauschwaben) und 1945 wieder nachdeutschland vertrieben. Wenn ich alle männlichen nachweisen würde, würde das gelten oder ist er zu früh ausgewandert?
A: In der Praxis ist uns noch kein solcher Fall untergekommen... Versuch macht kluch!
F: Die Staatsangehörigkeit habe ich beantragt. Nun habe ich in einem höflichen Brief die Antwort bekommen, alle Papiere zu beglaubigen, OK das ist nicht das Problem, aber meine Geburtsurkunde ist aus Bagdad. Jetzt werde ich aufgefordert diese übersetzen zu lassen und zu beglaubigen. Dazu werde ich aufgefordert persönlich vorbei zu kommen. Wie muss ich mit solch einer Urkunde umgehen, bzw. auf was muss ich achten?
A: Naja, Sie müssen schon dafür Sorge tragen, daß die Herrschaften auch feststellen können, d.h., daß sie die Urkunden auch lesen können. Vielleicht reicht eine Übersetzung eines Übersetzungsbüros. das sollten Sie aber vorher klären.
F: Ich habe einen befristeten, jetzt abgelaufenen Staatsangehörigkeitsausweis. Wer verlängert diesen? Oder muß ein Neuantrag gestellt werden?
A: Zum Glück muß er neu gestellt werden, denn höchst wahrscheinlich hat der alte Ihnen lediglich aufgrund der damaligen Antragstellung / Ableitung die deutsche Staatsangehörigkeit bescheinigt.
F: Danke für die Antwort! Was würde die Erteilung einer kostenpflichtigen Ablehnung bedeuten und bewirken?
A: Diese würde de jure die Feststellung Ihrer Staatenlosigkeit bedeuten! Aber keine Angst, dies ist ein Bluff, den die Sachbearbeiter oft gerne selbst anwenden um die Antragsteller zu dem einen oder anderen zu bewegen, um einzig und allein die deutsche Staatsangehörigkeit feststellen zu können und nicht auch noch die Bundesstaatsangehörigkeit feststellen zu MÜSSEN. Wenn man dann aber Rückgrat beweist und lächelnd sagt: "Macht doch!", dann liegt oft genug ein paar Tage später direkt ein Staatsangehörigkeitsausweis im Briefkasten oder eine Abholbenachrichtigung, weil Sie eben genau um den o.g. Sachverhalt wissen und dieser äußerst schlecht für Sie ausgehen kann. Dem greifen wir somit einfach vor damit denen klar ist, daß wir wissen worum es geht.
F: Ich habe nach 2 Monaten ein (Gleichschaltungs-)Schreiben als sog. Zwischenmitteilung vom Ausländerbüro erhalten. Eine Beschwerde ist von meiner Seite schon erfolgt. "Betr. des Schr.: Ihr Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit." | Die geben in den ersten 3 Sätzen den Sachverhalt falsch (manipulativ) wieder und behaupten dann: "Da der Sachverhalt rechtlich nicht unproblematisch ist, sind zur weiteren Bearbeitung Rücksprachen mit anderen Aufsichtsbehörden erforderlich. Sobald eine Klärung erfolgt ist, werden Sie unaufgefordert über das Ergebnis informiert. Ich bitte Sie Daher von weiteren Anfragen abzusehen." | Ich bin nicht gewillt das so stehen zu lassen, da ja der Tenor die tendenzöse Gesinnung und Absicht betont. Könnt Ihr mir da weiterhelfen oder eine angemessene und effektive Reaktion empfehlen? Ggf. auf einem anderen Kommunikationskanal?
A: Schreiben Sie denen ungefähr folgendes:
"Die Rechtslage ist eindeutig. Daher erwarte ich die Zusendung des Staatsangehörigkeitsausweises bzw. einer entsprechenden Abholungsmitteilung bis spätestens zum xx.xx.xxxx [4 Wochen Frist setzen], oder die Erteilung einer kostenpflichtigen Ablehnung innerhalb dieser Frist."
F: Ich weiß, keine Kopie eines Ausweises! Ich habe aber den Antrag mit einer Kopie des grünen Reisepasses an das Ausländeramt geschickt bevor ich auf eure Seite aufmerksam wurde. Kann ich RuStAG damit vergessen?
A: Das muß man abwarten. In seltenen Fällen kann man Glück haben.
F: Wieso darf ich bei der Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises keine Kopie meines Reisepaßes zulassen? In Ihrem Video "Konkrete Schritte" ist unter Schritt 4, weitere Anlagen auch "Kopie eines Reisepaßes oder ..." angegeben. Ob bei der Eröffnung eines Bankkontos oder dem abschließen eines Mietvertarges wurde auch immer eine Kopie des Ausweises verlangt, hat dies ebenfalls unangenehme Folgen?
A: Eine Kopie des PA und Pass haben in der Akte nicht zu suchen. Die Juristische hat mit der Natürlichen Person nichts zu tun.
F: Hallo, mein Vater lebte in Polen, Stadt Częstochowa, mein Großvater und älteste Bruder meines Vaters - Kazimierz Kolman sind im Krieg Richtung deutsche Grenze getrieben.Seitdem wissen wir nichts mehr von den Beiden.Wo bekomme ich Auskunft ?, sitdem wissen wir nicht
A: Aus dem Auszug aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde Ihres Vaters.
F: Meine Frage: Ich sende alle Anträge auf dem Postweg ein. Was ist mit den Geburtsurkunden? Sende ich diese als Kopie mit oder muss das Orginal da hin. Muss eine Kopie meines Reisepasses und ein Kopie der Meldebescheinigung beiliegen? Und zuletzt gibt es ein Musteranschreiben zur Antragseinreichung? VIELEN DANK.
A: Bitte lesen Sie die Rubrik "ERPROBTES".
F: Meine Gemeinde will mich nicht anerkennen als Rustag Deutscher obwohl alle Bescheinigungen eingetroffen sind von den Behörden und diese mich auch richtig eingetragen haben und abgeheftet sind. Der Bürgermeister erkennt das Rustag nicht an und sagt das nur das STAG gültigkeit hätte. Ich sollte ihn mit den richtigen Gesetzen belegen das ich richtig liege. Ich habe ihm gesagt das ich richtig liege mit den ganzen Nachweisen und er mir beweisen sollte das ich falsch sei.Wie bringe ich jetzt den Bürgermeister dazu mich in der Gemeinde als Rustag Deutschen anzuerkennen? Ich bin übrings der erste Rustag Deutsche in der Gemeinde sagte die Sachbearbeiterin die sehr interessiert ist.
A: Die sollen bearbeiten oder eine kostenpflichtige Ablehnung schicken.
F: Mein Sohn wurde vor Eheschliessung geboren. Die Eheschliessung erfolgte ca. 14 Monate später. Dadurch wurde mein Sohn automatisch als Kind anerkannt und die Geburtsurkunde nachträglich geändert. Ist für die Abstammung nun die mütterliche, oder väterliche Linie ausschlaggebend?
F: Erst mal vielen Dank, daß ihr diese Infos mit mir teilt und ich dadurch die Chance habe meinen Staus zu verändern! Hier noch zwei Fragen: Kann mein Sohn später (im Moment kommt das Ganze für Ihn wohl nocht nicht in Frage) für seinen Ausweis meinen Ausweis als Unterlage nehmen und nur noch seine Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde von seiner Mutter und mir dazuschicken. Würde dies ausreichen, oder muß er auch alle Unterlagen bis zu seinem Urgroßvater gehen. Ich stamme aus Württemberg berufe ich mich für den Eid dann auch auf die Preusische Verfassung, oder nehme ich die Verfassung 25. September 1819 mit allen Änderungen bis 1911?
A: Nein den Ausweis nicht, aber die Unterlagen sind für ihn schon hinterlegt. Er braucht also nur seine Geburtsurkunde. In der Willenserklärung (mit Eid) würde ich mich nur auf meine nachgewiesene Staatsangehörigkeit berufen.
F: Hallo, ich habe heute meinen Antrag auf Feststellung meiner deutschen Staatsangehörigkeit bei meiner zuständigen Ausländerbehörde (Teltow-Fläming) eingereicht. Die gute Frau mir gegenüber hat meinen Antrag zwar entgegen genommen, wollte jedoch von mir den Nachweis, dass mein Vater sowie mein Großvater die deutsche Staatangehörigkeit besitzen bzw. besaßen. Bei meinem Vater würde eine beglaubigte Kopie des Personalausweise, was ja eigentlich kein Nachweis der deutschen Staatangehörigkeit ist, ausreichen. Bei meinem Großvater sieht die Beschaffung des Nachweises jedoch etwas schwieriger aus. Er lebte von 1899 bis 1966 in Deutschland. Meine Frage ist nun, bin ich wirklich dazu verpflichte den Nachweis über die deutsche Staatangehörigkeit meiner Vorfahren erbringen zu müssen und wenn ja wie und wo kann ich das machen?
A: Ich hoffe, Sie haben den Nachweis wie auf unserer Seite beschrieben geführt? Dazu gehören natürlich die Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren bis vor 1914. Ausweise werden prinzipiell nicht kopiert. Zusätzlich hoffen wir dass Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit meinen, sondern die der Bundesstaaten. Informationen wie das geht finden Sie auf der Seite.
F: Was muß auf dem gelben Schein, dem Staatsangehörigkeitsausweis drauf stehen, wenn nach RuStaG 1913 § 1, 3, 4 Abs. 1 korrekt abgeleitet worden ist? a) Vorname Familienname, jeweils klein und normal geschrieben (Erster Buchstabe jeweils groß, keine Sperrschrift mit Leerzeichen) und b) ist deutscher Staatsangehöriger. c) Gültigkeit unbegrenzt oder entfällt oder gestichen. d) Der Landrat oder der Oberbürgermeister eigenhändig bzw. im Auftrag mit Unterschrift des Beauftragten mit Siegel. e) Präzisere Angaben zur Staatsangehörigkeit erfolgen in der nummerierten EStA-Register-Eintragung. Sind meine Antworten a), b), c), d) und e) richtig? f) "Besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit [Reichsangehörigkeit 1934/1999/2000 bzw. DEUTSCH]" darf natürlich nicht drauf stehen. g) Direkte Musterbeispiele von Staatsangehörigkeitsausweisen (richtig und falsch) wären zur Anschauung hilfreich. Vielen Dank für eine Bestätigung oder Korrektur und Euren Einsatz.
A: Sie haben alles richtig verstanden und korrekt wiedergegeben.
F: Habe Antrag gem. RuSTAG per Einschreiben eingereicht. Jetzt nach 2 Wochen bekommen vom Standesamt ein Schreiben bez. Feststellungsinteresse für STAG §30 Abs.1 mit Bogen zum ausfüllen zurück. Mit Vermerk bei nichtvorliegen von aussagekräftigen Beweisen kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Wie verhalte ich mich jetzt?
A: § 30 StAG
(1) Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann die Feststellung auch von Amts wegen erfolgen.
Unglaublich, netter Versuch... Schreiben Sie denen am besten folgendes:
"Eine von Ihnen behauptete "Pflicht" ergibt sich aus dem von Ihnen genannten Gesetz nicht. Daher erwarte ich die Zusendung des Staatsangehörigkeitsausweises bzw. einer entsprechenden Abholungsmitteilung bis spätestens zum xx.xx.xxxx [4 Wochen Frist setzen], oder die Erteilung einer kostenpflichtigen Ablehnung innerhalb dieser Frist."
F: Wir haben zum Ende des letzten Jahres für uns und unsere beiden Söhne (15 und 17 Jahre) den Antrag auf Ausstellung des Staatangehörigkeitsausweises gestellt. Heute bekamen wir Post. Es wird eine aktuelle Meldebescheinigung verlangt (Gut - machen wir, wie in Erprobtes geschildert), aber außerdem wird uns mitgeteilt, daß "gem. Nr. 7.1.1.i.V. Nr.3.1. der Verwaltungsvorschrift im Staatsangehörigkeitsrecht (VwV-StA) die Unterschrift auf o.g. Antrag, soweit sie nicht bei der Staatsangehörigkeitsbehörde vorgenommen wurde, amtlich oder öffentlich beglaubigt sein muß". Man Bietet uns an, einen Termin zur Unterschriftenleistung vor Ort zu machen. Weiterhin wurde von mir eine eigene Geburtsurkunde verlangt, obwohl ich diese Daten mit dem, damals noch möglichen, Auszug aus dem Familienbuch (3 Generationen) nachgewiesen habe. Muß ich tatsächlich noch mal eine Geburtsurkunde nachlegen und !!! wie verhalten wir uns in der Unterschriften - Sache? Vielen Dank im Voraus - Barbara
A: Schicken Sie wie beschrieben eine Aufenthaltsbescheinigung dort hin und schreiben Sie denen am besten darüber hinaus ungefähr so etwas wie [selbstverständlich ohne die Hinweise für Sie in den eckigen Klammern]:
"Die Abstammung meiner Person geht eindeutig aus den beigefügten Urkunden der Anträge hervor. [Natürlich nur, falls dem tatsächlich so ist, bitte prüfen] Desweiteren gelten Verwaltungsvorschriften ausschließlich für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und sind weder für uns, noch für unsere Personen gültig, sondern einzig und allein Gesetze. Daher ist unseren Anträgen nichts hinzuzufügen. Auch wird keine unfreiwillige Dienstbarkeit unsererseits geleistet. Wir erwarten also die Zusendung der Staatsangehörigkeitsausweise bzw. einer entsprechenden Abholungsmitteilung bis spätestens zum xx.xx.xxxx [4 Wochen Frist setzen], oder die Erteilung kostenpflichtiger Ablehnungen innerhalb dieser Frist."
F: Im Formular F werden unter 2 bisherige Staatsangehörigkeiten/Ausweise/Pässe abgefragt. Ich bin 1985 offiziell aus der DDR ausgereist.Muß ich unter Punkt 2 irgendeine Angabe machen? Vielen dank!
A: Kuken Sie in die die Ausfüllhilfe auf unserer Seite. Angaben in den Bereich sin tunlichst zu verweiden.
F: Hallo, noch mal eine Frage: In der Ausfüllhilfe meines Antrages sind PLZ und [Deutschland_als_Ganzes] ind eckige Klammern gesetzt, ist das nur als Hinweis für die nach 1937 geborenen gedacht oder muss das im Antrag SO eingetragen werden?
A: Die eckigen Klammern sind wichtig, bitte setzen Sie sie! Juristisch bedeuten diese eine Ausklammerung.