F: Hallo ich habe freiwillig Militärdienst geleistet, allerdings nur für ca. 3 Wochen,also nicht einmal den Grundwehrdienst.Muss ich das angeben beim Antrag, oder reicht da die Angabe keinen Militärdienst? besten Dank für eure Mühen
A: Geben Sie es ruhig an.
F: Geht die Beantragung auch über die Großeltern mütterlicher seits und die Mutter.
A: Gehen Sie diese Rubrik hier bitte doch einmal durch und zählen, wie oft diese Frage schon beantwortet wurde. Ein Blick ins RuStAG selbst (§ 4 Abs. 1) hilft da auch weiter, zu finden z.B. unter "HISTORISCHES" und dort sogar rot unterstrichen.
F: Hallo, ich habe jetzt schon mal den gelben Schein erhalten und warte aufs Esta. Unterschrieben ist der Schein aber nur i. A. und dann Nachnahme. Darüber steht aber auch direkt die Stadt und der Fachbereich. Reicht das? Oder muss ich jetzt schon beanstanden? Vielen Dank und Grüße :-)
A: In dem Falle ist i.A. ja völlig korrekt. Nur Familienname zwar nicht, aber die Herrschaften akzeptieren es und das ist es, was schlußendlich zählt, fast alle sehen so aus. Zudem würde dort wahrscheinlich eh nicht nachgebessert werden.
F: Hallo und guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der zu bekennenden Staatsangehörigkeit. Wenn meine Vorväter in Königreich Bayern geboren wurden aber ich in Königreich Preußen, zu welcher Staatsangehörigkeit bekenne ich mich dann?
A: Ihre Staatsangehörigkeit liegt im Königreich Bayern. Ihr Geburtsstaat ist Preußen.
F: Habe da eine Frage , in meiner Geburtsurkunde steht das ich unehelich Geboren bin ,aber mein Vater die Vaterschaft anerkannt hat, ...versuche seit 2 std heraus zulesen welcher Richtung ich nehmen muss ...Vater oder Mutter ? Nicht den Kopp abreißen bitte!!! normal doch die Mutter .oder?
A: Geheiratet haben Ihre Eltern aber nicht und wenn doch, ist dann eine weitere Geburtsurkunde von Ihnen, z.B. die auf seinen Familiennamen lautet vorhanden? Wenn beide Rückfragen ein eindeutiges "nein" ergeben, dann leiten Sie definitiv über Ihre Mutter ab.
Bei durchaus verständlichen Fragen wie dieser hier werden übrigens keine Köpfe abgerissen... und auch sonst nur in Ausnahmefällen... und wenn, dann selbstverständlich völlig Sharia konform... ;-)
14.07.2015
Enrico Habiger
F: Nach gründlicher Recherche weiß ich nicht, wo und wann mein Uropa geboren wurde. Weder meine Oma kann mir das beantworten noch irgendwelche Ämter. Habe ich jetzt gar keine Chance auf diesen Schein?
A: Besorgen Sie sich am besten zunächst alle Geburts- und Heiratsurkunden von sich und den bekannten Vorfahren, die für die Ableitung notwendig sind. Oft gehen aus diesen Dokumenten auch die vorhergehenden Generationen hervor. Wenn gar nichts mehr geht, dann versuchen Sie es mal bei den entsprechenden Kirchen.
F: Muss mich noch mal auf die Frage vorher beziehen. Bei Geburtsort steht zusätzlich in der Bundesrepublik Deutschland dabei. Die Adresse ist ebenfalls komplett, sprich Straße, PLZ und Wohnort. Dann ist das auch nicht korrekt, oder? Zurückweisen auf folgender Grundlage? Einfach zurückweisen wird nicht funktionieren. Danke für Eure Unterstützung!
A: Doch, die Angabe der kompletten Adresse mit PLZ ist korrekt, nur eben die Angabe BRD beim Geburtsort nicht. Ihr Geburtsstaat ergibt sich aus Ihrem Antrag, somit ist das eine Falschangabe und ein Zurückweisungs- und Nachbesserungsgrund.
F: Hallo. Ich habe die Feststellung meiner Staatsangehörigkeitsnachweis beim Landratsamt beantragt und soweit auch richtig abgeleitet. Habe Post erhalten, dass er fertig ist und ich ihn nach telefonischer Terminvereinbarung abholen kann. Der freundliche Mitarbeiter vom LRA war so nett und hat mir die Urkunde was drauf steht vorgelesen und bestätigt, dass der Name richtig geschrieben ist, also 1. Buchstabe groß, der Rest klein. Das wird sich bei der Abholung hoffentlich bestätigen. Beim Geburtsort hat er mir folgendes vorgelesen: geboren am x.x.19xx in Musterstadt in der Bundesrepublik Deutschland. Ist die Nennung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang des Geburtsorts korrekt, bzw. ein Problem? Vielen Dank!
A: Üblicherweise steht dort nur der Ort, nicht einmal die PLZ ist dort angegeben. Sollte dies tatsächlich so da stehen, dann weisen Sie ihn zurück und fordern zur Korrektur auf.
F: Hallo, bitte beantworten Sie auf meine Fragen,ich will eine Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis ) stellen.In Anlage Vorfahren in Abschnitt 1.7 Kgr Preußen soll ich eingeben? und in Abschnitt 4.3 Preußen, Geburt, §1RuStaG Stand 1913 soll ich eingeben? Wenn mein Großvater wurde in 1906 aus Oberschlesien geboren?
A: Sie geben unter Geburtsstaat natürlich den Bundesstaat an, in dem Sie geboren sind. Ob dies in Ihrem Falle Preußen ist, läßt aus Ihrer Fragestellung nicht eindeutig herauslesen. Ihre Staatsangehörigkeit liegt aufgrund des Geburtsortes Ihres Großvaters jedenfalls in Preußen.
Und bitte... es geht hier nicht um die "deutsche Staatsangehörigkeit", auch wenn wir diese Feststellung über das Antragsformular billigend mit in Kauf nehmen müssen, sondern um unsere Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten! Wer sich hinreichend fit fühlt, der sollte es mit einem FORMLOSEN Antrag versuchen.
F: Servus! Ich bin als uneheliches Kind geboren und trug laut Geburtenregister mein erstes Lebensjahr den Nachnamen meiner Mutter bis sie meinen Vater ein Jahr später heiratete. Mein Vater ist laut Register Unehelich und es gibt keine Angaben über dessen Vater. Welcher Line habe ich zu folgen?
A: Sie selbst verfolgen die Linie Ihres Vaters, weiter geht es dann über dessen Mutter.
F: Was ist zu beachten bei DDR-Bürgern und Wehrdienst bei der NVA
A: Gar nichts, alles ganz normal wie beschrieben. Tragen Sie Ihren Wehrdienst einfach ein.
F: Mein Großvater war in 1906 (Rybnik ) aus Oberschlesien (Polen) geboren, welche Staatsangehörigkeit muss ich eitragen? Preußen oder Deutsche Reich?
A: Das Deutsche Reich setzt sich aus den einzelnen Bundesstaaten zusammen. Sie tragen selbstverständlich den Bundesstaat ein.
F: Hallo, ich bin 1979 in Köln geboren, mein Vater 1954 in Hindenburg (Schlesien, Polen) dessen Vater 1927 in Kunzendorf ( Schlesien, Polen) und dessen Vater 1901 in Kunzendorf( Schlesien, Preussen). Kann ich somit auch den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen? Danke Sebastian
F: Hallo! Mir würde eine Antwort auf folgende Frage brennend interessieren, und zwar: Als ich bei meiner zuständigen Behörde aufgeschlagen bin, haben mir die (äusserst freundlichen Mitarbeiter) einen"Antrag auf Asstellung eine Staatsangehörigkeitsausweises" gegeben, dieser ist aber eine Eigene Variante meiner Heimatbehörde, ist es auch o.k. wenn mann diesen ausfüllt? Oder MUSS es zwingend der hier vorgeschlagene vom Bundesverwaltungsamt sein? Danke!
A: Die eigenen Formulare der einzelnen Landratsämter bieten oftmals nicht die Möglichkeiten des BVA-Formulares oder beinhalten sogar diverse Fallstricke. Wir weisen nicht umsonst auf diese Dinge hin! Bitte lesen Sie unbedingt auch die Rubrik "ERPROBTES" in diesem Zusammenhang.
F: Wenn ich eine Frist setze für mein Staatsangehörigkeitsausweiss sollte man da drauf Hinweisen wie z.b BGB §839 und §823 private Haftbarkeit usw.In Film war auch noch die Rede von STGB §81 Mutmaßlicher Hochverrat aber ich glaube das wär wohl zu weit her geholt oder?
A: Nein, je knapper desto besser. Und... die Frage EIN mal zu senden reicht völlig aus...
F: Ich bin seit 30 Jahren verheiratet (2. Mal). Unter 1.9 sind zwei Zeilen für Ehen vorgesehen, meine beiden habe ich eingetragen. Müssen für die erste Ehe noch Eheurkunde und Scheidungsurteil beigefügt werden? Und für die zweite Ehe die Eheurkunde? Vielen Dank für Eure Bemühungen.
A: Das wäre wohl ein bißchen übertrieben. Wenn die das sehen wollen, sollen sie es nachfordern. Wir sehen aber keinen Grund dafür.
F: Ich bin soweit den Antrag abzuschicken, muß da ein ausführliches Anschreiben dabei mit Begründung und so? Und ist per Einschreiben angebracht?
A: Nein, ein AUSFÜHRLICHES Anschreiben ist nicht notwendig und ja, Einschreiben mit Rückschein ist in dem Falle angebracht.
F: Mein Großvater wurde in Forbach Moselle, Elsaß-Lothringen, geboren. Wo kann ich eine beglaubigte Geburtsurkunde erhalten (Frankreich?, wenn ja, wird diese anerkannt?)?
A: 2 x ja, versuchen Sie diese aber auf deutsch zu erhalten, sollte ja eigentlich auch auf deutsch vorliegen...
F: Hallo ich habe da zwei Fragen bezüglich des bekennens der Staatsangehörigkeit und der bestimmung der Blutlinie. Mein Vater wurde in Bayern gebohren, ich bin im Ruhrgebiet also Preußen gebohren. Auf welchen Bundesstaat bekenne ich mich? Zweitens sind meine Großväter alle nach 1920 gebohren und waren Unheheliche Kinder. Muß ich dann die Geburtsdaten meiner Urgroßmutter angeben? Vorab schon mal vielen Dank
A: Ihre erste Frage ist nicht zu beantworten, da es auf den Geburtsort Ihrer Urgroßmutter ankommt und ja, Sie müssen die Geburtsurkunde Ihrer Urgroßmutter einreichen.
Darüber hinaus sollten Sie sich wesentlich genauer mit den Inhalten dieser Seite beschäftigen, denn wenn es an dem Punkt schon hapert, dann wird das nichts!
Übrigens, die Frage ein mal zu stellen reicht völlig aus, Sie brauchen Sie nicht x-fach zu senden...
F: Habe eben meinen Staatsangehörigkeitsausweis abgeholt. Vornamen und Geburtsname sind "kleingeschrieben", jedoch der Familienname in Großbuchstaben (trotz Vorlage Reisepass). Außerdem weist das Dokument nur aus "ist deutsche Staatsangehörige" (Abstammung und § 4 Abs. 1 fehlt). Werde nun gleich EStA anfordern. Was ist zu unternehmen?
A: 1. Wegen der Schreibweise Ihres Famileiennamens hätten Sie den Staatsangehörigkeitsausweis gar nicht erst annehmen dürfen und mit der Aufforderung zur Korrektur zurückweisen müssen.
2. Natürlich steht da nicht drauf (Abstammung) usw., wir haben hier doch alles haarklein beschrieben und das nicht aus Langeweile!
14.07.2015
Günter wilhelm
F: Kann ein antrag auch per einschreiben beim bva eingereicht werden? Ist eine lebenderklärung parallel nötig? Wird der reichspass in Spanien und Schweiz auch anerkannt, oder muss ich weltweit mit Einschränkungen rechnen? Für weitere fragen wäre für mich eine Beratung per Tel. Ganz toll. Wenn möglich bitte die Tel.nr. Bei mir steht das Motto "Heim ins deutsche reich " ganz oben. Vielen dank!
A: Da geht vieles durcheinander bei Ihnen. Das BVA direkt ist nur zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben. Was Sie parallel (danach) tun, bleibt Ihnen überlassen. Wer sollte Ihnen denn einen LEGITIMEN sog. "Reichspaß" ausstellen (dürfen)?
F: Ich wurde Enfang 1967 unehelich geboren und Ende 1967 adoptiert. Meine Adoptiveletern haben 1962 geheiratet. Ich habe den Familiennamen meines Adoptivvaters. Welche Staatsangehörigkeit habe ich geerbt?
A: Die Ihres Adoptivvaters.
F: wie beantrage ich den gelbsen schein reicht es wenn ich meine Geburtsurkunde vorlegen beim Ausländeramt oder brauche ich dafür zwingend einen Personalausweiss bzw den Status als BRD Bürger? Danke
A: Nur für Sie haben wir diese Internetseite gebaut. Auf der bekommen Sie alle Informationen die Sie brauchen.
F: Ich kann meine Abstammung vom Opa geb. 1907 nachweisen. In der Anlage V wollen die wissen, woher er seine Staatsangehörigkeit hat. Muß ich die von meinem Uropa geb. 1871 nun noch ergänzen?
A: Nein, denn wie weit würden Sie denn dann sonst gehen wollen? Ihr Opa ist sozusagen die "Quelle" und bei ihm tragen Sie dort gar nichts ein, so wie in den Ausfüllhilfen beschrieben.
F: Unter 5.1 werden die Aufenthaltsorte abgefragt. Mein heutiger Wohnort ist Bitche. Soll unter -Staat- Frankreich oder Elsaß-Lothringen eingetragen werden?
A: Immer die Bundesstaaten also >>>> Elsaß-Lothringen.