F: Was mache ich beim erstellen der öffendlichen Willenserklärung, wenn mein Vater, meine Großväter und Urgroßvater väterlicher seits in Bayern geboren wurden aber ich in Preußen? Zu welcher Staatsangehörigkeit bekenn ich mich? Zudem kommt, dass meine beiden Großväter uneheliche Kinder waren und den Nachnamen der KIndesmutter hatten? Gilt es dann den Namen und Geburtsdatum der Urgroßmutter einzutragen?
A: Sie haben die Staatsangehörigkeit in Bayern von Ihrem Urgroßvater geerbt. Die Ableitung ist doch eindeutig beschrieben.
F: 1. Frage: Die Familie meines Urgroßvaters wurde nach der Geburt meines Großvater im 2. Weltkrieg aus Böhmen vertrieben. Also bekam mein Urgroßvater und/oder mein Großvater die Staatsangehörigkeit in Preußen (§ 3 Satz 4 RuStag 1913)!? Also kommt in die Anlage V meines Urgroßvaters oder Grovaters dieser Paragraph rein und bei allen anderen § 4 Abs. 1!? 2. Frage: Wenn ich eine Staatsangehörigkeit besitze, meine Fraundin und ich dann Heiraten und meine Freundin dann einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, fällt für sie die Vorfahrensuche weg weil bei ihr dann § 3 Satz 3 (RuStaG 1913) zur Anwendung kommt!? Ist das so richtig???
A: 1. Nein, das ist alles völlig irrelevant zumal nach dem sog. 2. WK die preußische Staatsangehörigkeit ja längst nicht mehr verliehen wurde, sondern nur noch "die eine deutsche Staatsangehörigkeit". Es kommt nur darauf an, wo ein Vorfahre vor 1914 in einem Bundesstaat geboren wurde. Bitte prüfen Sie dies anhand des , denn mit Böhmen z.B. dürften Sie da wenig Glück haben.
Formal nach RuStAG ist dies so, richtig. Allerdings weigert sich die Verwaltung die Feststellung auf diesem Wege vorzunehmen bzw. diesen Sachverhalt auch so zu bestätigen und Ihre Freundin sollte daher sicherheitshalber über ihre eigene Linie ableiten.
F: Ich bin in London geboren (Britischer Pass & Geburtsurkunde) und besitze ebenfalls eine Deutschen Reisepass. Meine Eltern und Grosseltern usw. sind alle in Preußen geborgen. Kann ich trotz meiner Geburt in England die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, oder ist das vollkommen ausgeschlossen ?
A: Wir hoffen, Sie meinen Ihre Bundesstaatsangehörigkeit... ;-) Ja, das können Sie!
F: Habe mir alles mehrmals angesehen,meine Frage: Muss ich für mich selber als Antragsteller ebenfalls eine Geburtsurkunde vorlegen bzw. andere Nachweise? Besten Dank
A: Ja, das sollten Sie tun.
F: Muss ich, als Nachweis das ich bzw. meine Vorfahren ehelich geboren bin/sind, Eheurkunden mit dem Antrag einreichen?
A: Ja, sollten Sie, wenn es nicht woanders dokumentiert ist.
14.07.2015
Klaus Borgolte 16 Feb 2015
F: Wenn ich das Beispielformular richtig deute, sollte ich nur die gelb unterlegten Felder ausfüllen. Demnach lasse ich Zeilen 8.1 und 8.2 aus. Zum Verständnis: Ist mit zuständiger >Auslandsvertretung< das Ausländeramt in der Gemeinde, in der man wohnt, gemeint und nichts mit deutschen Konsulaten/Botschaften im Ausland zu tun.
A: Damit sind lediglich Botschaften und Konsulate gemeint, falls Sie Ihren Wohnsitz im Ausland genommen haben.
F: Weil in meinem Fall alle Kinder ehelich geboren wurden, müsste ich den Nachweis väterlicherseits bringen! Was mache ich aber, wenn ich auf der väterlichen Seite nicht mehr nachweisen kann, das ich deutsche Vorfahren habe (keine Urkunden vorliegen, zu wenig Daten um sie irgendwo zu beantragen)? Gilt dann die mütterliche Seite, oder hat sich der Staatsangehörigkeitsausweis dann für mich erledigt?
A: Sie können nicht über die mütterliche Linie ableiten. Also heißt es, sich mehr Mühe zu geben. Ihr Vater steht doch schon in Ihrer Geburtsurkunde (Geburtenregister). Was glauben Sie, wer in seiner steht und das mit allen Daten die man braucht?
F: Hallo zusammen,kann ich den gelben Schein auch beantragen wenn ich Zeitsoldat war? LG
F: Habe meine Blutlinie nun soweit zurückverfolgt, dass ich einen Ur-Opa als Vorfahre vor 1914 einsetzen kann. Habe nur ein Problem, welches mich etwas verwirrt, da ich meine unterschiedliche Auffassungen gelesen zu haben. Mein Opa wurde ehelich geboren. Einige Jahre später ließen sich dessen Eltern (also auch mein Ur-Großvater auf den ich mich berufe) scheiden. Seine Frau behielt den angeheirateten Familiennamen jedoch bis zu ihrem Tode. Kann ich trotz allem weiterhin nach meinem Ur-Großvater gehen? Danke vorab.
A: Ja, spätere Scheidungen sind für die Ableitung irrelevant.
14.07.2015
Klaus Borgolte am 15.02.15
F: 1. Meine Frau hat bei unserer Eheschließung am 14.04.1967 gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt (§ 6 Absatz 2 RuStAG, Fassung vom 19.08.1957) und am 30.05.1967 eien entsprechenden gelben deutschen Staatsangehörigkeitsausweis (Anmerkung:10 Jahre gültig) vom Oberkreisdirektor erhalten. Dieser Vorgang steht in einem Vermerk unseres Familienstammbuchs. Sollte/muss ich das im Antrag Zeile 7.2 vermerken ? --- 2. Wir wohnen derzeit in Kapstadt. Sollte man den Antrag direkt an das BVA (ich glaube in unserem Fall ist es BVA Köln) oder besser an das deutsche Konsulat (Kapstadt) bezw. Die deutsche Botschaft (Pretoria) schicken? Bei einer entsprechenden telefonischen Terminabsprache - auf die die lieben Deutsch-Repräsentanten bestehen - benahm sich der Konsulatsmitarbeiter so unannehmbar, dass ich meinen Antrag erstmal auf Eis legte. --- P.S. Mein Vater wurde 1903 geboren; ich hoffe damit das gewünschtes Ergebnis zu erreichen.
A: 1. Das betrifft doch Ihre Frau und nicht Sie selbst. Wenn es um den Antrag Ihrer Frau geht, dann geben Sie ihn ruhig an, aber mit Gültigkeitsdatum.
2. Am besten Sie schicken den Antrag direkt per Post (wenn möglich als so etwas wie Einschreiben mit Rückschein) und vorab per Fax mit qualifiziertem Sendebericht direkt an das BVA.
F: Hallo, Alle Vorfahren waren verheiratet und somit mus ich Väterlicherseits nachweisen! Mein Opa wurde 1921 in Eisenach (Sachsen-Weimar-Eisenach) geboren und ist der letzte Deutsche vorfahre! Mein Urgroßvater stammt aus Österreich, aus Wien! Mütterlicherseits stammt meine Gesamte Familie bis vor 1834 aus dem Eisenacher Raum. Kann Ich die Reichsangehörigkeit dennoch nachweisen? oder sollte Ich versuchen über die Österreichischen Behörden weiter zurück zu kommen?
A: Versuchen Sie noch eine Generation weiter zurück zu gehen.
14.07.2015
Therapie für "Deutschland"
F: §§ 1, 3, 4 Abs. 1 Geburt durch Abstammung vor RuStAG 1913 - Was muß denn dann auf dem gelben Staatsangehörigkeitsausweis draufstehen? a) ist Deutsche(r)? b) ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)? b) bezieht sich doch begrifflich auf 1934.
A: Die Urkunde ist die gleiche, also b). Nein, diese Formulierung bezieht sich nicht auf 1934, denn dann würde dort stehen: "... besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.". Wir arbeiten allerdings weiterhin daran, endlich die "Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit" zu bekommen.
F: Hallo. Ich habe den Antrag für die Feststellung der Staatsangehörigkeit gemäß der Ausfüllhilfe erstellt und eingereicht. Jedoch habe ich bei meinem Urgroßvater nur die Heiratsurkunde beigefügt, aus der das Geburtsdatum und der Geburtsort meines Urgroßvaters hervorgeht. Reicht das oder ist eine Geburtsurkunde noch zwingend notwendig? Jetzt habe ich Post vom Landratsamt bekommen, dass ich meinen Staatsangehörigkeitsnachweis abholen kann. Jedoch steht beim Betreff: Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG). Ich haben den Antrag jedoch nach RuStAG gestellt. Was soll ich jetzt machen? Ausweis abholen oder Post an die Behörde, dass ich den Antrag gemäß RuStAG gestellt habe und er auch als solcher auch bearbeitet werden soll? Vielen Dank!
A: Holen Sie ihn ab, aber achten Sie wir beschrieben dabei auf die Schreibweise Ihres Familiennamens. Ist diese komplett in Großbuchstaben gedruckt, dann weisen Sie den StAG-Ausweis sofort zurück und fordern Sie zur Nachbesserung auf.
F: Ist der Antrag mit dem roten Reisepass überhaupt sinnvoll,wegen den 7 Federn des Adlers?Im grünen sind wohl nur sechs,was später zur Kleinschreibung des Familiennamen führen soll?!
A: Kein Problem, über das Feststellungsverfahren wechseln Sie ja erst den Rechtskreis.
F: kurze Frage: nach welchem Gestz leitet mein Grossvater ab, wenn er vor 1913 geboren ist?
A: Was sollte bei ihm anders sein, als bei allen anderen? Das RuStAG natürlich... mit dem Unterschied, daß er keine Ableitung über seine Vorfahren vornehmen muß, sondern alles über seine Geburt direkt läuft.
F: was trage ich ein für meine armeezeit bei der NVA und Bundeswehr?
A: Die Wahrheit! Aber schreiben Sie bitte als Staat ruhig DDR, aber nicht BRD sondern Deutschland.
F: Hallo, ich kam nach Deutschland aus Kasachstan. Meine Vorfahren sind zwischen 1801 und 1814 aus Grafenhausen, Pfalz, Deutschland nach Russland genau gesagt nach Mannheim in Gebiet Odessa (Krim, Ukraine) gekommen. Und meine Uhrgroßeltern sind im zweiten Weltkrieg nach Deutschland zurückgekommen. Meine Uhrgroßmutter ist im 1893 geb. und im 1961 gestorben (habe Sterbeurkunde) Mein Uhrgroßvater ist im 1890 geb. und im 1965 gestorben (habe Sterbeurkunde) Meine Frage ist besteht auch für mich eine Chane den Deutsche Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen, weil man die Zugehörigkeit zu dem Deutschen Reich zwischen 1871-1913 beweisen muss? Bedanke mich für Ihre Bemühung PS: vor kurzem habe gleiche Frage geschrieben, sehe aber in der Fragenliste nicht, deswegen sende noch mal.
A: Jeder der bis vor 1914 ableiten kann hat diese Chance.
F: Hallo, habe heute Post vom Ordnungsamt bekommen, sie wünschen eine Kopie meines Personalausweises.... ich entgegnete, das es nicht rechtens sei, Kopien des Ausweises anzufertigen und dass ich mich legetimieren werde wenn der Anrag beareitetund derAusweis fertig sei. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag unter diesen Umständen nicht bearbeitet werden könne. Wie kann ichin diesem Falle am besten reagieren? Danke für die Hilfe
A: Wie Sie damit hätten umgehen sollen, bzw. jetzt damit umgehen sollten, steht unter "ERPROBTES".
F: Was kann passieren wenn man eine Kopie (in geistiger Umnachtung) vom Perso hat machen lassen, beim Antrag abgeben??
A: Da hilft nur Daumen drücken. Entweder Sie landen jetzt im Gebietsstand von 1913 oder eben nicht, sondern in dem von 1937. Das ist halt jetzt Lotto...
F: ich habe das selbe problem wie patrick. ich habe jetzt 1,5 stunden die vorträge angesehen und mehrmals den link ERPROBTES gelesen und weiss immernoch kein rat auf die frage : was tun wenn die staatsangehörigkeitsbehörde von mir und meinen vorfahren die kompletten meldebescheinigungen will von geburt bis tod ??? muss ich die einreichen ? wenn nein, was wenn die ohne diese bescheinigugen den antrag nicht annehmen. ich wäre sehr dankbar über ein direkt antowrt ohne verweiss auf irgendeinen link !
A: Sie haben keinen Zugriff auf die Unterlagen Dritter! Das schreiben Sie und beachten dabei den Artikel unter "ERPROBTES".
F: Meine Fraundin und ich werden den Antrag F einreichen. Auch den Antrag FK, für unsere Kinder. In Potsdam gibt es sowohl eine Ausländerbehörde als auch eine Staatsangehörigkeitsbehörde. Wo müssen denn die Anträge dann hin geschickt werden?
A: Das können wir Ihnen auch nicht sagen. Fragen Sie dort doch einfach an.
F: Welche dt. Staatsangehörigkeit wird einem bei der Beantragung der Feststellung der dt. STA bestätigt? die verwaltungstechnische oder die gesetzliche?
F: hallo. ich habe alles genau so gemacht wie ihr es beschrieben habt. jetzt will die behörde noch die meldebescheinigungen von mir, papa , opa und uropa. muss ich diese einreichen und wenn ja, soll ich meldebescheinigungen oder aufenthsaltsbescheinigungen einreichen ? konnte dies bei keinem video oder bei erprobtem nachlesen.
A: Lesen Sie bitte den ersten Artikel unter "ERPROBTES". Auf Unterlagen Dritter haben Sie keinen Zugriff.
F: Ich habe in der DDR Wehrdienst geleistet (3 Jahre): angeben oder nicht?
14.07.2015
David Ulbricht
F: Meine Freundin und ich werden den gelben Schein für uns und unseree Kinder beantragen. Die Frage die sich mir stellt ist: Wo? Hier in Pptsdam gibt sowohl eine Ausländerbehörde als auch eine Staatsangehörigkeitsbehörde. Wohin also mit den Anträgen?