F: Ich würde gerne den Status Mitglied der BRD verlassen, wohne aber nicht mehr in Deutschland, da ausgewandert. Wie ist das mit den Anträgen? Muss ich dafür jetzt nach Deutschland reisen oder kann das auch über die Botschaft abgewickelt werden. Danke
A: Sie können den Antrag über die Botschaft oder direkt an das BVA schicken.
F: Meine Eltern waren verheiratet. Ist es dann garnicht möglich das ich den nachweis nach meiner Mutter bringe? Weil da habe ich alle Unterlagen vorätig
A: Auch die 1000. Nachfrage ändert nichts an der immer gleichen Antwort: NEIN!
F: Mein Vater ist in Prenzlau gebohren, ich habe aber keinerlei unterlagen von seinem Vater, nur sein Geb. Datum. wie kann ich jetzt herausfinden wo er gebohren ist? Das Prenzlauer Standesamt hat weder geb. noch Sterbeurkunde und meinte, das die leute sich früher nicht immer so umgemeldet haben. Was soll ich tun? Nur die Geburkunde meines Vaters ist das was ich bekommen kann.
A: Also normalerweise sollte über das Geburtsstandesamt Ihres Vaters auch der Geburtsort Ihres Großvaters herauszubekommen sein. Ansonsten bleiben wohl nur noch Verwandte etc..
F: Mein Perso geht bis 2017, frage: Soll ich bis dahin warten bis der abläuft und dann den Gelben beantragen, oder jetzt beantragen wo der noch gültig ist ?
F: Muss ich als Eheliches Kind unbedingt der Blutlinie meines Vaters Folgen oder darf ich auch die meiner Mutter nachgehen? Danke!
A: Wie wäre es mal damit, etwas in den Fragen und Antworten zu lesen. Kleiner Tip Antrag/Ableitung reicht.
F: Ich bin geboren in Eisenhüttenstadt und diese gab es erst ab den 50er Jahren (Stalinstadt und später Eisenhüttenstadt). Wie trage ich diese ein? Reicht es, wenn ich Eisenhüttenstadt eintrage und als Staat dann natürlich Kgr. Preußen?
F: Heute rief mich die Gemeinde, die mir Ausländerbehörde gesprochen hat (sich informierte) und meint, einen Staatsangehörigkeitsausweis von 1913 (RuStag) gäbe es nicht mehr. Wissen Sie es besser oder mehr?
A: Ja wir wissen mehr. Die Erklärung wäre ein mehrstündiger Vortrag. Sie brauchen dazu Artikel 20 Abs. 1 GG, Artikel 116 Abs. 1 GG, StAG §4 §1 und das RuStAG. Im GG Artikel 133 gibt es noch einen Hinweis.
F: Mein Vater ist 1926 in Bayern geboren, schreibe ich in die Anlage V für meinen Vater Königreich Bayern oder Freistaat Bayern. Zum Freistaat wurde er ja nach der Revolution am 14.08.1919, also vor dem Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920
A: Bloß nicht Freistaat! Freistaaten waren bereits hinsichtlich ihrer Souveränität beschnittene Länder zur Zeit der Weimararer Republik.
F: Auf dem Registerauszug meines Vaters ist vermerkt, dass meinem Vater ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wurde.Dieser Registerauszug ist eine Anlage zum Antrag (als Abstammungsnachweis). Soll ich die Frage unter Punkt 7 des Antrags "Angaben zu Staatsangehörigkeitsverfahren" demnach beantworten oder doch frei lassen? Das Kopieren von Ausweisen ist ja verboten - der Antrag fordert aber eine Kopie ein.
A: Nicht mehr als unbedingt nötig! Auf nachfragen kann man immer noch reagieren.
F: Gebe ich beim Ausfüllen des Antrages bei Geburtsort/ Kreis den damaligen existierenden Kreis an oder der heutige bestehende? da Kreisgebietsreform
F: Die Behörden benennen nur noch das StAG als verbindliche Rechtsgrundlage. Ist denn das RuStAG nun noch gültig, so dass man sich auch darauf beziehen kann?
A: Sie können 1000 mal sagen das sie nach StAG ableiten. Sie tun es nicht, auch wenn sie es nicht wissen.
F: Mein Vater ist 1932 in Ostpreußen geboren, mein Großvater ist ist verschollen (unbekannt). Jedoch kann ich mütterlicherseits sogar bis zum Urgroßvater 1868 ableiten, der in Elsaß-Lothingen geboren wurde. Ist es möglich über die Mutter abzuleiten, auch wenn meine Eltern verheiratet waren?
A: Ich weiß nicht wie oft wir diese Frage noch beantworten sollen? NEIN!!!!!!!!!!
F: Ich habe die Hinweise zum Personalausweis unter "Erprobtes" gelesen. Soll ich im Antrag den Punkt 2.4 (Fragen zum Ausweis) unbeantwortet lassen?
F: Der zuständige Beamte fordert für die Antragsbearbeitung eine Heiratsurkunde von mir als Antragsteller und meiner Frau ein. Muss ich dies machen?
A: Eigentich macht das keinen Sinn, aber wenn er sie will.
F: Ist die Angabe des Berufes (ich, Eltern, Großeltern) unverzichtbar?
F: Ich habe meine Unterlagen für den gelben Schein eingereicht. mit Geburtsurkunden von mir meinem Vater und Großvater geb. 1913. Von mir und meinem Vater habe ich auch die Heiratsurkunde eingericht aber vom Opa nicht. Was mache ich jetzt? Wird der Antrag abgelehnt. Bei meinem Anruf heute hieß es ich bekäme nächste oder übernächste Woche bescheid.
A: Immer mit der Ruhe, die werden sich melden wenn sie noch was brauchen. Eine kostenpflichtige Ablehnung werden Sie nicht bekommen, das wäre die Bestätigung der Staatenlosigkeit.
F: Habe ich es richtig verstanden; man muss nachweisen, dass mein Vorfahre bis 1913 im Deutschen Reich geboren ist? Oder gibt es da zeitliche begrenzung wie z.B. von 1871 - 1913? Danke vorab.
A: Das haben Sie falsch verstanden. Sie brauchen einen Vorfahren, der vor 1914 geboren ist um von ihm ableiten zu können.
F: ich stamme aus Ratibor in Schlesien/Preußen das seit 1945 von Polen verwaltet wird. Muß ich die polnische Staatsangehörigkeit, die meinen Vorfahren aufgezwungen wurde aufführen oder nicht. Wenn ja, was soll ich unter ( seit wann ) und ( erworben durch ) schreiben?... zwangseingebürgert?
A: Was Sie nicht wissen, können Sie auch nicht angeben. ;-)
F: Wenn der Opa 1884 in Hermsdorf (Thüringen)geboren ist und meine Person in Berlin, welcher Ursprung gilt dann ? Leider kann ich dies nicht auf euren Seiten ( Hilfestellung ) nicht zuordnen . Lieben Dank für eure Hilfestellung
A: Das ist in dem Praxisvideo eindeutig beschrieben. Sie besitzen die Staatsangehörigkeit des Vorfahren über den Sie ableiten.
F: Ich habe beim Antrag für den vorläufigen Reisepass (der grüne Reisepass) angegeben, dass ich keine weitere Staatsangehörigkeit außer die "deutsche" besitze. Führt diese Tatsache zu Problemen bei der Anerkunng der Staatsangehörigkeit durch Abstammung gemäß §4 Abs. 1 RuStaG von 1913? (Status Quo: Personalausweis- und Reisepass-Inhaber, kein Staatsangehörigkeitsausweis, z.Zt Zusammentragen der benötigten Unterlagen für "Antrag auf Feststellung ..")
A: Nein, zu dem Zeitpunkt der Beantragung wußten Sie es ja nicht besser und die Feststellung Ihrer Bundesstaatsangehörugkeit erfolgt ja erst jetzt.
F: Bei der Anlage V geht es nur bis zu den Urgroßeltern zurück. Was ist wenn ich bis zu meinen Ur-Urgroßeltern zurück muss? Wie fülle ich die Anlage dann am besten aus?
A: Sie nehmen einfach wie zuvor auch ein weiteres Formblatt, kreuzen Urgroßvater an und setzen handschriftlich noch ein "Ur-" davor.
F: Sowohl ich als auch mein Großvater väterlicherseits sind uneheliche Kinder, wobei unsere Eltern jeweils nach unserer Geburt geheiratet haben. Muss ich nun bei solch einer Konstellation über die mütterliche Seie gehen oder doch über die väterliche oder kommt es darauf an, wie die Geburtsurkunde aussieht? (Ich hab z.B. nach der Heirat meiner Eltern eine neue Geburtsurkunde bekommen.)
A: Sie leiten in Ihrem Falle über Ihre väterliche Linie ab und verwenden dabei auch die zweite Geburtsurkunde.
F: Ich habe einen meinen Antrag F mit Anlagen mit dem Vermerk - Eilt - im Anschreigen gestellt. Innerhalb welcher Zeit muss die "Behörde" den Antrag bearbeitet haben? Gibt es da gesetzliche - nationale bzw. internationale - Vorschriften? Vielen Dank für Eure Antworten.
A: Nein es gibt keine zeitlichen Angaben zu Bearbeitungszeiten. Aber nach max. 3 Monaten sollte es erledigt sein. Desto mehr zu prüfen ist, desto länger dauert es.
F: Ich hatte nach RuStag beantragt die wollten aber nur nach Stag §30 positiv entscheiden, aber ich könne in Widerspruch gehen ...
A: Schreiben Sie denen, sie sollen den Antrag so bearbeiten wie er gestellt wurde oder Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen. Alles andere wäre Diskriminierung.
F: Hallo, ich habe Geburtsurkunden meiner Großeltern beantragt, jetzt teilt man mir mit: Die Geburtseinträge Ihrer Großeltern sind schon älter als 110 Jahre, deswegen habe ich Ihnen beglaubigte Abschriften aus den Archiveinträgen gemacht. Leider darf ich daraus keine Geburtsurkunden mehr ausstellen, reichen diese Abschriften in Beglaubigter Form aus, oder will die Verwaltung keine Ausstellen, Bitte um Antwort, Danke
A: Das ist für die Glaubhaftmachung vollkommen ausreichend.