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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Ralf
F: Ich bin in Deutschland geboren und so ziemlich durch und durch Deutscher. Allerdings war mein Vater Isländer. Er Kam in den 50ern nach Deutschland und wurde um 1960 Deutscher ( deutsche Staatsangehörigket, was auch immer das heißt). Meine äalteste Schwester kam als Isländerin in Deutschland zur Welt und bekam erst später die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich selbst wurde als Deutscher geboren. Sicherlich nicht gemäß RuStag. Mütterlicherseits könnte ich meine Abstammung bis vor 1913 nachweisen (Großvater wurde 1900 geboren). Kann ich überhaupt einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen?

A: Wenn Sie ehelich geboren sind, dann funktioniert die nötige Ableitung um in den Rechtsstand von 1913 zu gelangen in Ihrem Falle leider nicht.


14.07.2015
Frank
F: Hallo, ich stelle kommende Woche meinen Antrag und überlege gleichzeitig den Gelben Schein für meine Kinder mit zu benatragen. Spricht da was dagegen - Stichwort Verfahrensfragen/Reihenfolge der Feststellung? Ich hier weiter unten gelesen, das dass wohl schon geschehen ist... Meine Fragen: Für die Vollmachtsformulare der KInder verwende ich auch für Staat Preußen und [PLZ], richtig? Wenn ich für meine Kinder als Vorfahre das Formular V aussfülle, muss ich dann hier auch meine Abstammung .. nachweisen/ bzw. diesen entsprechenden Bereich ankreuzen (weiteres Formular V...) ... obwohl ich den GS gleichzeitig beantrage? Viele Grüße und tausend Dank für eure super Arbeit hier.

A: Die Anträge sollten unbedingt parallel gestellt werden, denn minderjährige Kinder bekommen in der Regel keinen eigenen Staatsangehörigkeitsausweis, sondern werden auf Ihrem mit eingetragen. Im Antrag für Ihre Kinder verweisen Sie dann einfach auf Ihren Antrag inkl. Anlagen. Außerdem lassen Sie die PLZ am besten komplett weg.


14.07.2015
Bernhard
F: Ein herzliches Hallo! Zur Zeit, bin ich daran die Vorbereitungen für den gelben Schein (nach RuStAg 1913), zu machen. Hierzu, habe ich ein paar "grundlegende und wichtige" Fragen. Erste Frage: Ich selbst bin im Jahre 1989, in Bayern geboren als noch uneheliches Kind, da meine Eltern zu diesem Zeitpunkt (meiner Geburt) "noch" nicht verheiratet waren. Da sie dann aber noch im selben Jahr (1989) drei Monate nach meiner Geburt geheiratet haben und mein Vater auch im selben Jahr (1989) 9 Monate nach meiner Geburt die Vaterschaft anerkannte, bin ich nun also ein eheliches Kind, oder!?? Da ich also unehelich geboren wurde aber dann noch im selben Jahr ehelich wurde, darf/kann ich meine Abstammung "auch" über meine Mutter ableiten??? Oder ausschliesslich doch nur vom Vater? Die Abstammung meiner Vorfahren mütterlicherseits (Königreich Bayern), könnte ich mittlerweile anhand von beglaubigten Abschriften/Auszügen sowie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, standesamtlich nachweisen bis zum Jahr 1885 --- wenn es den in meinem Fall gestattet wäre meinen bayerische Abstammung mütterlicherseits nachzuweisen!?! Auch ist mir aufgefallen, das der Vater meiner Mutter (Opa mütterlicherseits), ebenso als uneheliches Kind geboren wurde und/aber seine Eltern im Jahre 1939 (ein Jahr nach seiner Geburt), ebenso noch geheiratet haben! Wie würde ich bei ihm also ableiten können/dürfen (mütterlich oder väterlich)??? Bitte Sie sehr freundlich um "genaue" Information und Anleitung bzgl. meiner Grundlagen zur Beantragung des gelben Scheines (RuStAg 1913)! Haben Sie vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

A: Ihr Fall wird als ehelich geboren gewertet, also über Ihre Mutter abzuleiten geht nicht. Alle "Grundlagen" und noch mehr stehen auf unserer Seite zur Verfügung.


14.07.2015
Vision Freiherr v. P.
F: Ich habe die beglaubigten Geburtsnachweise von mir, meinem Vater und Großvater in meinem Eigentum und Besitz. Aus diesen Geburtsnachweisen geht eindeutig hervor, das die Knaben alle ehelich geboren wurden (Schlüsselwörter: Ehefrau, Ehemann, Ehe etc.). Ehedaten (Tag der Eheschließung) werden nicht genannt. Reichen solche Nachweise (ohne Eheurkunden) aus, um die väterliche Linie zu belegen? Wie sind Eure Erfahrungen? Vielen Dank für Eure Antworten.

A: Die Eheurkunden müssen auch eingereicht werden. Manche Behörden so erpicht darauf falsch ableiten und die Antragsteller somit in den falschen Gebiets- und Rechtsstand zu versetzen, daß sie jede sich bietende Gelegenheit dazu nutzen dies zu tun und sei sie auch noch so an den Haaren herbeigezogen.


14.07.2015
Alex
F: Ist es richtig, dass ich zum Nachweis meiner Abstammung nach RuStAg von 1913 einen Auszug aus dem Geburtenbuch benötige aus dem hervorgeht " der Knabe..etc."? Laut Auskunft des Standesamtes wird seit 1967 nur noch der Ausdruck "männlichen Geschlechts" verwendet. Werden die digitalen Ausdrucke der Auszüge aus dem Geburtenregister (Geburtsurkunde) beim Nachweis anerkannt?

A: Ja werden Sie, schließlich sind sie ja beglaubugt.


14.07.2015
Anke
F: Leider wurde das Ganze bis jetzt immer am Beispiel von Männern erklärt, was es für uns Frauen nicht gerade vereinfacht. Ich als verheiratete Frau muss doch nicht nur meine eigene Abstammung bis vor 1913 nachweisen, sondern auch die meines Mannes bzw Exmannes, denn laut RUStAG § 17 geht meine Staatsangehörigkeit gegebenenfalls verloren, wenn ich einen Ausländer heirate und laut §6 erwerbe ich mit der Eheschließung die Staatsangehörigkeit des Ehemannes. Demnach müsste ich also bei „Besitz anderer Staatsangehörigkeiten“ auch eintragen (Königreich Preußen seit Eheschließung durch Eheschließung gemäß § 6 RuStAG, Stand 1913?? Bleibt das auch nach einer Scheidung so? Also dem zu Folge wäre für mich und meinem ehelichen Sohn die Abstammung bzw Staatsangehörigkeit folgendermaßen nach zu weisen: ehelicher Vater meines Sohnes (mein Ehemann) unehelicher Sohn also seine Mutter (meine Schwiegermutter) verstorbener Ehemann meiner Schwiegermutter Vater des verstorbenen Ehemannes meiner Schwiegermutter? Oder gilt bei dem Vater meines Sohnes doch sein Vater, weil dieser auch als Vater eingetragen war... oh man ist das kompliziert (§5) Joe ehelicher Sohn von Heinz-Josef und Anke ---> Geburtsurkunde Joe (§4) unehelicher Sohn von Heinrich und Magdalena ---> Geburtsurkunde Heinz-Josef (§4) vor der Zeugung von Heinz-Josef verwitwete Magdalena, Ehefrau von Theo ---> Trauschein Magdalena und Theo (§6) + Geburtsurkunde Theo (§4) gegebenenfalls noch Geburtsurkunde Theos Vater Habe ich das so richtig verstanden?

A: Formal gesehen reicht nach RuStAG 1913 für Frauen sogar der Nachweis der Ehe mit einem deutschen Mann umd Deutsche zu werden. Die Verwaltung weigert sich jedoch bislang auch dies zu bestätigen, aber wir arbeiten dran. Es ist nicht kompliziert, Sie denken ein wenig kompliziert. Scheidungen sind z.B. völlig irrelevant, es sei denn der Nachkomme wurde bei einer erneuten Heirat seiner Mutter von deren neuem Ehemann adoptiert, dann geht es nach dessen Linie.


14.07.2015
Anke
F: Frage zur Vererbung der Staatsangehörigkeit: Und noch eine weitere Frage, wenn sich die Staatsangehörigkeit vererbt, dann kann ich doch nicht sicher sein, denn selbst wenn mein Urgroßvater im Königreich Sachsen geboren wurde, weiß ich doch nicht unbedingt ob sein Vater auch dort geboren wurde. Denn laut §7 kann ich in einen anderen Bundesstaat ziehen und dort einen Antrag auf Aufnahme stellen. In meinem konkreten Fall: ich geboren in Preußen, Vater geboren in Sachsen, Großvater geboren in Elsaß-Lothringen, Urgroßvater geboren in Sachsen, Ururgroßvater geboren in Sachsen (weiter bin ich noch nicht zurück) also wenn mein Urgroßvater in Elsaß-Lothringen, wo sein Sohn zur Welt kam, einen Antrag auf Aufnahme gestellt hat, wie bekomme ich so was denn heraus?

A: Darum geht es nicht, es geht um Glaubhaftmachung Ihrer / einer Staatsangehörigkeit gegenüber der Verwaltung. Wenn Sie Freude an der Ahnenforschung haben, umso besser, das hat aber eher nur am Rande mir dem zu tun, was durch die Feststellung der Staatsangehörigkeit beabsichtigt wird.


14.07.2015
Michael S.
F: Guten Tag, ist es auch möglich einen Staatsangehörigenausweis zu bekommen, wenn die eigene Familie Russlands-Deutsch ist? D.h. nur müterlicherseits hatt meine Uroma im deutschen kaiserreich gelebt. Väterlicher Seits ist die Familie viel früher ausgewandert.

A: Wenn Sie keine auf Reichsgebiet geborenen Vorfahren unter Berücksichtigung der vorgegebenen Ableitungsbedingungen dokumentiert vorweisen können, dann funktioniert dies leider nicht. Aber vielleicht kommen Sie ja entweder doch noch weit genug zurück. Das GEMEINDEVERZEICHNIS haben Sie hinsichtlich der Geburtsorte hoffentlich geprüft.


14.07.2015
Peter
F: Nein, mein Großvater ist erst nach 1914 gebohren! In seiner Eheurkunde ist nur Seine Mutter eingetragen und unter dem Punkt Eheschließung der eltern steht nichts!

A: OK, dann müssen Sie natürlich seine mütterliche Linie verfolgen.


14.07.2015
Peter
F: Also im Eheregister meines Großvaters steht unter eltern des Vaters nur die Mutter drinn. Diese Trägt aber nicht den Nachnahmen meines Großvaters! etwas weiter unten steht unter sonstige Eintragungen: Dem Mann ist nach §1706 BGB der Name "************" erteilt worden. Also den des Vaters. Laut diesen Informationen müsste ich doch von der mutter ableiten und währe fertig oder!? Oder benötige ich noch weitere nachweise über diesen Umstand? Ich hoffe, ich konnte die Problematik richtig rüber bringen!

A: Wenn ihr Großvater vor 1914 geboren wurde, ist dies völlig unerheblich. Falls nicht, dann formulieren Sie Ihr eigentliches Problem bitte erneut.


14.07.2015
Peter
F: Nach wem geht Reise, wenn die eltern z.b. erst lange nach meiner Geburt geheiratet haben?

A: Entscheidend ist, ob ihr Vater mit / nach der Heirat die Vaterschaft anerkannt hat. Wenn ja, dan verfolgen Sie seine Linie.


14.07.2015
Micha
F: Mein Großvater hat noch vor 1914 eine andere Staatsangehörigkeit durch Annahme erworben. Das Original gibt es nicht mehr, sondern nur noch die Kopie, die ich habe (Kopie der Kopie will keiner beglaubigen). Kann ich dann die Staatsangehörigkeit zu seiner Geburt angeben, die er dann 1910 durch seine Annahme abgelegt hat?

A: Versuchen können Sie es, aber eine Garantie, daß es auch funktioniert gibt es nicht.


14.07.2015
Thomas D.
F: (War noch gar nicht fertig) Also, mein Antrag liegt jetzt ca. 4, 5 Wochen im "Amt". Ich habe schon mehrfach dort angerufen. Die Bearbeiterin war: Nicht da, krank, im Urlaub, an Sprechtagen sowieso nicht zu erreichen usw. Jetzt hatte ich sie in dieser Woche an der Strippe und auf Nachfrage sagte sie mir, sie hätte noch nicht mal einen Blick in den Antrag geworfen (selbst bei meinem mit ihr vereinbarten Termin zur Abgabe des Antrages war sie nicht da) und sie hätte ja eh 3 Monate Zeit dafür. Ich bin sicher, dass noch Fragen sind, weil sie die Originale, die ich dabei hatte und von denen ich Kopien mitgebracht habe, nie gesehen hat. Besten Gruß.

A: Tja, manche schieben "unangenehme" Arbeiten gerne mal auf die lange Bank.


14.07.2015
Thomas D.
F: Hallo zusammen. Meine heutige Frage: Wieviel Zeit dürfen sich die Mitarbeiter bei der Bearbeitung des Antrages lassen?

A: Also die normale Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate. Manche Gemeinden brauchen auch schon mal 6 Monate.


14.07.2015
Peter
F: Geht die Abstammung auch weiterhin vom Vater aus, wenn die Elternteile mitlerweile geschieden sind?

A: Ja.


14.07.2015
Moshk
F: So habe mich mit allem nochmal beschäftigt. Habe gesehen, dass einer unter Erworben durch: hingeschrieben hat gemäß §4Abs.1 und dies wird ja auch immer EsTA Registerauszug benannt daher sollte man vielleicht in der Spalte Erworben Seit: folgendes hinschreiben Erworben Seit: Geburt gemäß §3 Abs. 1 RuSta

A: Nein, dann erreichen Sie nicht den gwünschten Gebiet- und Rechtsstand. Dies funktioniert nur über die Abstammung nach § 4 Abs. 1 RuStAG.


14.07.2015
Friedrich
F: Juhu....habe meinen Gelben...Meine Freundin,die eine Vollmacht von mir hatte,hat ihn für mich abgeholt.Der Amtmann bot sogar an diesen überbeglaubigen zu lassen. Er sagte auch das er es der Meldebehörde weiterleiten tut. Jetzt erstmal Esta Auszug beantragen und den Vollauszug bei der Gemeinde.Es geht vorran...

A: Herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
Ralf
F: Kann ich auch weiter als 1913 zurückgehen wenn ich z.b. vorfahren habe der eine hat die preußische staatsangehörigkeit und eine genration weiter zurück hat einer die bayrische. wenn ich nun die bayrische will kann ich dann einfach noch weiter zurückgehen und diese staatsangehörigkeit haben?

A: Ja, können Sie.


14.07.2015
Anneliese
F: Ich habe ihr Video angesehen und zum Antrag für die Deutsche Staatsangehörigkeit benennen den Auszug aus dem Geburtenbuch für Großvater und Vater sowie für mich eine Kopie des Reisepaßes. Ich besitze einen grünen abgelaufenen Reisepaß, den ich vermutlich nicht verwenden kann. Was meinen Sie mit der beglaubigten Kopie von mir. Ist damit meine beglaubigte Geburtsurkunde gemeint, die die Kopie des Reisepaßes erstzt?

A: Bitte beschränken Sie sich nicht auf die Videos allein! Vor allem sollten Sie den derzeit noch unter der Rubrik AKTUELLES zu findenden Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung!" lesen und vor allen Dingen: KEINE KOPIEN VON AUSWEISEN ODER PÄSSEN! Ja, es geht immer um beglaubigte Geburts- und Heiratsurkunden.


14.07.2015
Viktor A
F: Kann ich den Gelbenschein beantragen? Die Abstammung geht ja immer nach dem Vater. Mein Vater war verheiratet, mein Opa war auch verheiratet, und jetzt kommt es, wir sind Russlands Deutsche. Meine Opa und Oma sind in der Ukraine geboren, in 1941 waren sie nach Kasachstan Deportiert mit Kinder, mein Opa von der Vaters Seite und von der Mutters Seite waren noch im 1938 erschossen nur wall sie Deutsche waren damals waren viele Deutsche erschossen, ich bin im Kasachstan geboren jetzt Wohne ich seit 25 Jahren in Deutschland im Bayern. Ich habe auch die Einbürgerungsurkunde dort steht drin (hat mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben am 05.02.1992) Und jetzt die Frage: Wir sind Deutsche aber nicht in Deutschland Geboren, habe ich einen Schanz den Gelbenschein zubekommen. Und die Zweite Frage: Ich bin verheiratet, und habe eine Russische Frau vor 33 Jahren geheiratet, sie hat jetzt auch den gleichen Personalausweis wie ich, und wie geht man in diesem fall vor. Solche wie ich gibt es ca. 4 bis 5 Millionen in Deutschland.

A: Wenn die Ort der Geburt des Vorfahren auf Reichsgebiet liegt (siehe GEMEINDEVERZEICHNIS), dann ja. Ihre bundesrepublikanische Einbürgerung wird dem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit allerdings im Wege stehen. Sie sind im Rechtsstand von 1937. Wir wissen daß es viele in Ihrer Situation gibt und wenn die Geburtsorte der Vorfahren stimmen, dann ist dies auch kein Problem... aber diese unselige Einbürgerung ist leider fatal...


14.07.2015
Martin
F: Genügt dem zuständigen Amt die Heiraturkunden zur Abstammungsbestätigung, wenn dort auch die Geburtsdaten und der Geburtsort angegeben ist?

A: Das sollte reichen.


14.07.2015
Heinz H.
F: Guten Tag, obgleich ich mir die Videos mehrfach angesehen habe, ist mir noch nicht in Gänze klar ob ich die angesprochene Patientenverfügung lediglich zur eigenen Sicherheit zu meinem Besitz zählen soll, oder diese evtl. in Kopie mit abgeben soll und kann.

A: Natürlich nicht!


14.07.2015
jason bilevitz
F: Ich habe eine Kopie meiner Geburtsurkunde vom Pfarrer beglaubigen lassen. (Mit Siegel) Der Vorname steht aber dort nicht drauf. Muss er sie nochmal unterschreiben ?

A: Es geht vermutlich um den Vornamen des Pfarrers... nehmen Sie es einfach hin und reichen Sie die Geburtsurkunde so wie sie ist mit dem Antrag ein.


14.07.2015
Utz
F: Mein Vater ist Österreicher meine Mutter Deutsche. Habe den Gelben Schein trotzdem bekommen, obwohl ich über eine Mutter abgeleitet habe. Wie ist das möglich?

A: Ganz einfach, Sie wurden nicht nach RuStAG 1913 abgeleitet und haben somit auch nicht den entsprechenden Gebiets- und Rechtsstand erlangt, sondern Sie wurden in den Rechtsstand von 1937 versetzt.


14.07.2015
Nadine
F: Zuallererst, Vielen Dank für Eure Arbeit! Frage: ich komme nur indirekt (liegt bei einem Onkel) an unser Familienstammbuch, wo kann es beglaubigt werden? Oder kann ich es beim entsprechenden Standesamt anfordern? Vielen Dank für eine Antwort

A: Sie können versuchen, sich Kopien der relevanten Seiten aus dem Stammbuch entweder von Ihrer Gemeinde oder der Kirche beglaubigen zulassen, welche Sie dann einreichrn. Bei den jeweiligen Standesämtern der Geburten und Eheschließungen können Sie selbstverständlich die entsprechenden Urkunden anfordern, was ja eh der herkömmliche Weg wäre.


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