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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Martin
F: Ich habe jetzt bald die Unterlagen über die Abstammung vor 1914 zusammen. Ich habe in Deutschland keinen Wohnsitz. Macht es Sinn den "Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher" zu beantragen?

A: Der Ansatz ist durchaus der richtige, da erkennt man gleich, Sie haben sich recht eingehend mit der Materie beschäftigt. Der Versuch ist allerdings derzeit so gut wie aussichtslos, wir arbeiten selbst seit geraumer Zeit intensiv daran und hierzu Bedarf es einiges an Vorarbeit, sowie auch geeignete Voraussetzungen.


14.07.2015
Fränk
F: Ich habe einen gelben. Allerdings mit dem falschen Antrags Formular bekommen (Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 45). Ich würde den Antrag zurück nehmen, sodass dieser Antrag von mir für nichtig erklärt wird. Und gleichzeitig den F und 3 x V Anträge einreichen mit der bitte es im EStA zu Koregieren. Wäre das der richtige Schritt? Und - Ich habe noch keine EStA-Selbstauskunft.

A: Holen Sie sich erstmal den ESTA Auszug, um zu kontrollieren was da drin steht. Vielleicht ist der Aufwand nicht nötig.


14.07.2015
Ich
F: Meine Tochter wurde in der Schweiz geboren. In der Geburtsurkunde des dortigen Standesamtes heisst es unter dem Punkt "Eltern": Mustermann,deutscher Staatsangehöriger und Musterfrau, deutsche Staatsangehörige,beide wohnhaft in Deutschdorf (Baden-Würtemberg, Deutschland)... Lässt sich hieraus irgendein Recht/Stand ableiten? Ist schliesslich beurkundet. :-)

A: "Ein" Rechtsstand läßt sich so gut wie aus allem ableiten, die Frage ist nur, ist derjenige gut für mich und um welchen handelt es sich schlußendlich wirklich dabei. Wenn Sie sich und Ihre Familie in einen Rechtsstand versetzen wollen, der auf Staatlichkeit beruht, dann beschäftigen Sie sich bitte intensiv mit den hier zu Verfügung gestellten Informationen und handeln Sie für sich und Ihre Lieben danach.

Herzlich Willkommen!


14.07.2015
Wieder einmal David
F: Hallo noch einmal, ich bekam heute ein Schreiben zu meinem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, indem auch die Daten der Personalausweise zu meinen Eltern gefordert werden. Zudem soll ich Angaben zu meinen Miltärzeiten angeben, ohne die mein Antrag nicht bearbeitet werden kann. Wie soll ich jetzt reagieren? Ich bitte Sie höflichst um eine schnelle Antwort, da ich die vollständig ausgefüllten Formulare bis Oktober zurücksenden soll. Vielen Dank im Voraus.

A: Lassen Sie sich die Rechtsgrundlagen für die Forderungen nennen (die es nicht gibt). Wenn die sich stur stellen, wenden Sie sich an den Vorgesetzten. Danach, wenn auch das nicht hilft, reichen Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde ein.


14.07.2015
Hypermaniac
F: Also, bei der Darstellung im Video wird auf die Reisepassangabe nicht verzichtet, in den Formularen aber nicht. Was ist nun korrekt und was hat das mit der "Ersitzung" auf sich?

A: Wie Sie mit dem Reisepaß verfahren ist ziemlich egal. Es ist allerdings unbedingt darauf zu achten, daß keine Kopie des Personalausweises in die Akte gelangt!

Erstitzung: StAG § 3 (2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.

Achtung! Hier geht es nur um die "deutsche Staatsangehörigkeit", nicht die in einem Bundesstaat!


14.07.2015
Michael P
F: Ich und mein Vater wurden in der Ukraine geboren, meine Großeltern wurden in deutschland geboren, kamen aber im 2 weltkrieg in die Ukraine und blieben dann dort, jetzt habe ich das problem, dass die Großeltern starben, da war ich noch klein also weiss ich sogut wie nix über die 2 und zu meinem Vater habe ich keinen kontakt, gibt es irgend eine möglichkeit trotzdem an die nötigen unterhalgen zu kommen oder ist es dann unmöglich? danke

A: Wenn Sie den Geburtsort und am besten auch das Geburtsdatum Ihres Großvaters kennen, dann reicht oft ein Anruf bei dem dortigen Standesamt. Oft hilft auch das Standesamt 1 in Berlin weiter. Die Ahnenforschung kann Ihnen jedoch niemand wirklich abnehmen.


14.07.2015
Sushi
F: Hallo. Ich komme aus Bayern und war bereits beim Auslandsamt und habe mir einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen lassen. Allerdings wurde bei mir über die mütterliche Linie abgeleitet. Da aber bis zu meinen Urgroßeltern (also bis vor 1914) alle Kinder ehelich waren, müsste ich ja eigentlich über die väterliche Linie ableiten. Ich habe somit versucht, die väterliche Linie zurückzuverfolgen. Mein Urgroßvater wurde jedoch in Freiwaldau, was damals (vor 1938) der Tschechoslowakei angehörte. Alle anderen Vorfahren stammen aber aus Deutschland. Kann ich mir somit keine Staatsangehörigkeit eines Bundeslandes des Deutschen Reiches ausstellen lassen? Danke.

A: Zunächst einmal, im Reich gibt es keine Bundesländer sondern nur 25 Bundesstaaten plus ein sog. Reichsland (Elsaß-Lothringen). Wenn alle Vorfahren, abgesehen von der einen Ausnahme, in einem Bundesstaat geboren wurden, dann ist dies natürlich möglich. Nachträglich könnte dies allerdings etwas schwierig werden, aber dran bleiben lohnt sich!


14.07.2015
Thomas Zielinski
F: Ich bin unehelich geboren, meine Mutter und mein Vater sind Hamburger. Mein Opa mütterlicher seits ist 2012 in Preußen geboren. Meine Mutter heiratete einen anderen Hamburger, dieser adoptierte mich mit 5 Jahren und ich erhielt auch seinen Namen. Gilt nun die Abstammung meiner Mutter oder die Abstammung meines Adoptivvaters?

A: Die Abstammung ihres Adoptivvaters.


14.07.2015
Sebastian
F: Hallo. Ich habe folgendes Problem. Ich komme bei meiner Ahnenforschung nicht weiter. Mein Vater war ein Uneheliches Kind und wurde im Alter von drei Jahren adoptiert. Muss ich nun die Lienie meiner Oma nehmen oder meines Stiefopas? Es wäre einfacher wenn ich die Linie meines Stiefopas nehmen könnte, aber nach bequemlichkeit geht es ja leider nicht. Über eine Antwort würde ich mich freuen.

A: Wenn die Adoption Ihres Vaters einwandfrei dokumentiert ist (Kopien beifügen), dann MÜSSEN Sie über Ihren Stiefopa weiter ableiten.


14.07.2015
Helena
F: Bin Aussiedlerin. Meine Eltern haben einen Vertriebenenausweiss. Die Vorfahren meiner Oma mütterlicher Seits sind ca. 1816 nach Russland ausgewandert. Von den Vorfahren meines Vaters ist nur bekannt das sie Deutsche waren. Gibts es eine Möglichkeit trotzdem den gelben Schein zu bekommen? Danke

A: Das ist mit diesen Angaben schwer zu beurteilen. Für einen Antrag würden Sie in jedem Falle die entsprechenden Urkunden benötigen, das bedeutet also Ahnenforschung. Erst dann läßt sich das mit Sicherheit sagen. Wenn Geburts- sowie Heiratsorte bekannt sind, dann rufen Sie einfach bei den entsprechenden Standesämtern an. Sollten diese Orte auf fremdverwaltetem Gebiet bzw. Ausland liegen, wenden Sie sich am besten an das Standesamt 1 in Berlin.


14.07.2015
Markus Kutil
F: Nachtrag zu meinen Fragen "Antrag/Ableitung" von heute Vormittag: Ich war mittlerweile in meiner zuständigen Ausländerbehörde und mir wurde mitgeteilt, daß ich meine Staatsangehörigkeit auch über meine Mutter ableiten kann, da ich 1983 geboren wurde (es gibt Stichtagregelungen). Sie aber, muß ihre Angehörigkeit wiederum über ihren Vater und Großvater ableiten. Nach meinem Verständnis kann ich hier aber nicht die "RuSAG"-Voraussetzungen erfüllen. Auch bekam ich einen anderen Antrag ausgehändigt, als vom BVA erhältlich. Ich würde trotzdem den Antrag stellen wollen. Ist es Empfehlenswert, diesen Weg einzuschlagen?

A: Sie entscheiden welchen Antrag Sie verwenden. Außerdem will man Sie hier ins StAG ziehen (Ableitung über Mutter). Sie sollten es auf alle Fälle probieren und sich dann beim EStA Eintrag überraschen lassen.


14.07.2015
Silence
F: Schönen guten Tag liebe Gemeinde =) Mein Ehrfahrungsbericht: Wir habe heute unseren gelben Zettel abgeholt, das schöne ist das wir keine Kopie unserer Nazikennkarten abgeben mussten und auch nicht vorzeigen. Der gelbe Zettel ist komplett korrekt ausgestellt. Das schöne an der Sache ist das als wir unseren gelben Zettel beantragten man uns sagte ohne vorlage eines Ausweises würde man uns ihn nicht ausstellen und bei abholung müssten wir eine Kopie dort lassen. Daraufhin haben wir uns schriftlich beschwert und unser unterfangen war von erfolg gekrönt. Vielen Dank für alle eure tipps ohne diese wäre es nicht so leicht gewesen.Für den anpfiff in die zweite runde hätten wir aber eine Frage und zwar wie lange wir warten sollten bis wir den ESTA - Registerauszug anfordern oder können wir dies sofort tun? MfG Silence

A: Danke für die Info. 4 bis 6 Wochen, den der Eintrag hat ja unverzüglich stattzufinden. :-)


14.07.2015
Markus Kutil
F: Was passiert, wen der Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises abgelehnt wird? Bin ich dann nachweislich Staatenlos?

A: Keine Sorge, der wird nicht abgelehnt, das wäre der Sargnagel für die Verwaltung, es sei denn, Sie sind eben kein Staatsangehöriger eines Bundesstaates.


14.07.2015
Markus Kutil
F: Auch ich möchte einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Mittlerweile habe ich alle Urkunden bis 1906 gesammelt. Es gilt bei mir die Abstammung in ehelicher Folge über meinen Vater. Nur: Mein Ur-Großvater wurde 1906 im Egerland, damals Österreich-Ungarn geboren, Heimatvertrieben 1946 nach Bayern. Kann ich den Ausweis trotzdem beantragen?

A: Leider nein, aber versuchen Sie doch mal noch eine Generation weiter zurück zu gehen, vielleicht haben Sie ja Glück und der Vater Ihres Urgroßvaters ist auf Reichsgebiet geboren.


14.07.2015
Gedeitzk
F: Zum Nachweis des Erwerbes der Staatsangehörigkeit gemäß §4(1) RuStaG, d.h. Anlagen zu Antrag auf Staatsanghörigkeitsausweis: Wenn ich bis vor 1914 Geburts- und Heiratsurkunden meiner Vorfahren vorlege, ist noch nicht nachgewiesen, dass der Vorfahre, der vor 1914 geboren ist, tatsächlich Deutscher gemäß §1 RuStaG ist, denn die Aussage, dass dieser wiederum durch Abstammung die Staatsangehörigkeit erworben hat, ist zunächst eine nicht untermauerte Behauptung. Die Geburts- und Heiratsurkunden reichen also nicht zum Nachweis, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben habe. Sehe ich das richtig? Wie kann ich an einen Nachweis kommen, dass der relevante Vorfahre Deutscher war?

A: Wenn der vor 1914 geborene Vorfahre in einem der Bundesstaaten geboren wurde ist er Deutscher. Ihrer Interpretation konsequent folgend würde dies überspitzt formuliert ja schlußendlich bedeuten, daß Sie bis zu Adam zurück ableiten wollten, wobei sich dann noch die Frage stellen würde, von welcher Abstammung dieser Adam eigentlich ist.


14.07.2015
Marcel Kehl
F: da ich 1995 geboren wurde muss ich bis zu meinem ururgroßvater zurück aber die verfügbaren dokumente gehen leider nur bis zum urgroßvater , kann ich das selbe dokument vom urgroßvater auch für den ururgroßvater nehmen ?

A: Ja, machen Sie dies bitte innerhalb der entsprechenden Anlage V so deutlich wie möglich und führen Sie die weiteren Anlagen (Geburts- und Heiratsurkunden) detailliert und unmißverständlich auf, dann sollte es keine Probleme geben.


14.07.2015
Niko D.
F: Guten Tag, warum muss man bis vor 1914 ableiten?Das Rustag trat 1913 in Kraft, aber es gilt doch ununterbrochen bis zum heutigen Tage, warum ist dann der Zeitpunkt des in Kraft tretens entscheidend?Wenn beispielsweise mein Vater 1930 in Preußen geboren wurde und ich ebenfalls auf preußischem Gebiet geboren bin, weshalb ist das dann nicht ausreichend von der Ableitung her?

A: Die Verwaltung nutzt jedes ihr sich bietende Schlupfloch aus, um uns in einen falschen Gebiets- und somit Rechtsstand zu versetzen! Ihnen eine solche Möglichkeit zu liefern vermeiden wir, indem wir absolut auf Nummer sicher gehen und bei der Ableitung nicht in der Weimarer Republik oder im Gebietsstand von 1937 zu landen.


14.07.2015
Stefan L
F: Ich hab mir den Antrag von BVA und von meinen Lankreis Altötting heruntergeladen http://www.ck-dataservices.de/formoffice/get.front?client=lkr-aoe&form=1794 solte ich nicht besser den Antrag von meinen LRA nehmen da hier auf die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit verwießen wird, wenn ja auf was muss ich bei diesen Antrag achten?

A: Wenn Sie es probieren wollen die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, würde ich auf einen formellen Antrag verzichten. Hilfestellung hierzu können wir Ihnen nicht geben, da uns damit die Erfahrung fehlt. Komisch ist allein schon, daß ich oben begründen muß, wo ich die Urkunde vorlegen muss und weswegen.


14.07.2015
Uwe Krotsch
F: Auf meinem Staatsangehörigkeitsausweis ist der Familienname groß geschrieben, und zwar so K R O T S C H,also jeweils mit Abstand zwischen den Buchstaben. Frage : Ist das korrekt, oder bin ich betrogen worden?

A: capites deminutio minima = Max Mustermann, Inhaber aller Rechte.
capites deminutio media = Max MUSTERMANN, Verlust der Bürgerrechte.
capites deminutio maxima = MAX MUSTERMANN, Verlust der Bürgerrechte und Familienrechte.

Wie Sie sehen, JA. Das sollten Sie umgehend ändern lassen. Das kann an einem Fehler in der Beantragung liegen (z.B. Einreichen einer Kopie des Personalausweises).


14.07.2015
Hypermaniac
F: Habe meine UNterlagen vor Wochen (per Einschreiben) eingereicht und kein Feedback bislang erhalten. Spielen die auf Zeit, müssen irgendwelche Fristen beachtet werden?

A: Je nach Region kann die Bearbeitungszeit inzwischen 2 bis 3 Monate dauern. Manchmal kann es auch sein, daß auf Zeit gespielt wird. Fristen müssen nicht beachtet werden. Vielleicht rufen Sie einfach mal dort an und erkundigen sich nach dem Bearbeitungsstand.


14.07.2015
Marcel
F: Wenn ich fertig abgeleitet habe und beim relevanten Vorfahren vor 1913 angekommen bin, was trage ich bei Abstammung ein. Wieder Abstammung durch Vater? und bei besitzt/besaß neben deutsche Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Bayern durch Geburt?

A: Sie streichen in dem Antrag besaß neben der deutsche durch und schreiben dann Bayern durch Geburt rein.


14.07.2015
leckertee
F: Mein Urgroßvater hat im Auszug des Stammbuches stehen: Württemberger durch Abstammung. Dieses ist in eine Bürgerliste unter einer Nummer eingetragen dessen Auszug ich zusätzlich beim Standesamt angefordert habe. Ist es sinnvoll diesen Auszug beizulegen oder eher nicht?

A: Eine Kopie davon sollten Sie auf alle Fälle beilegen.


14.07.2015
leckertee
F: Mein Urgroßvater war bis zu seinem Tod verheiratet. Seine Frau ist später verstorben. Bei Ehe/Lebenspartnerschaft BIS: Tod eintragen?? Oder Todesdatum? Herzlichen Dank!

A: Datum und dazu: (Sterbedatum)


14.07.2015
Markus
F: Meine Großmutter hat nach Scheidung nochmals geheiratet. Hat jetzt einen anderen Nachnamen. Der aktuelle Nachnamen gehört bei Familienname rein, oder?

A: Ja, vermerken Sie am besten zusätzlich noch ihren Geburtsnamen, damit die Zuordnung zu ihrer Geburtsurkunde klar ist.


14.07.2015
Markus
F: Mein Vater ist unehelich geboren. Er hat dann seine Staatsangehörigkeit erworben durch Abstammung von der Mutter, richtig?

A: Richtig!


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