F: Liebes GS Team und Mitleser,
mein Sohn hat nun einen Ablehnungsbescheid bekommen und braucht auch keine Gebühr entrichten. Ich möchte Euch die 2 Gründe, die das LA Unterallgäu anführt mitteilen.
Grund 1 lautet:
Einen Grund warum er den Staatsangehörigkeit benötigt, gab er nicht an. Nach Rücksprache mit der Stadt Wörishofen ist er im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Melderegister erfasst. Weiterhin ist er im Besitz eines deutschen Personalausweises der noch gültig ist. Weiterhin wird erklärt das der Staatsangehörigkeit nicht klärungsbedürftig sei und daher abgelehnt wird.
Grund 2:
Ein sachliches Interesse besteht nicht, da er Er zweifelsfrei die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Er erwirbt auch nicht erst mit der Ausstellung eines Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern diese haben sie kraft Abstammung erworben. Weiterhin wird auf ein Verwaltungsverfahren verwiesen nach Kopp/Ramsauer, VwVfg Kommentar,16 Auflage 2015, § 22 Rn.77; Potsdam vom 14.3.2016, 8K4832/15.
Weiter heisst es im Text.
Sie sind am..... in München als Sohn der Deutschen Staatsangehörigen XX und YY auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren worden. Sie besitzen einen gültigen deutschen Personalausweis und würden bei Beantragung eines solchen Identitätspapieres als deutscher Staatsangehöriger behandelt (vgl. §3 Abs. 2 Satz 2 Stag). Es wird auch darauf verwiesen das die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen nicht verloren gegangen sind, da er diese Rechte ausüben kann.
Zum Schluß heißt es:
Ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse ist schon deshalb zu verneinen, da Sie angaben, sie besäßen neben der deutschen Staatsangehörigkeit, deren Feststellung sie begehren, die Staatsangehörigkeit eines der historischen Staaten des ehemaligen Deutschen Reiches. Er wäre am xx.xx.xxxx im Königreich Bayern geboren und ihre deutsche Staatsangehörigkeit hätten sie nach Rustag 1913 erworben. Ein Königreich Bayern existiert seit seiner Auflösung 1918 nicht mehr. Nach Herstellung der deutschen Einheit ist Stag dafür zuständig und ersetzt Rustag 1913 und es besteht nicht mehr fort.
Zuletzt die Rechtsbelehrung. Wir können innerhalb eines Monates vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg klage erheben.
Es wird darauf verwiesen das eine Gesetzesänderung von 2007 GVBI Seite 390 im Verwaltungsgerichtsordnung ein Widerspruchsverfahren im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht abgeschafft wurde.
Jetzt heißt es kühlen Kopf bewahren und gezielt vorgehen und dazu brauche ich Eure Hilfe da wir zu wenig Erfahrung besitzen. Was wären eventuell die nächsten Schritte?
Lieben Gruß Lupo
F: Hallo, ich habe heute meinen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Leider wurde der Familiennamen groß geschrieben. Ausgefüllt wurde der Antrag nach Anleitung. Was könnt da schief gelaufen sein und gibt es eine Möglichkeit das zu ändern? Danke und Gruß
A: Schief gelaufen ist, das Sie auf einen Willfährigen Erfüllungsgehilfen(Reichsbürger, Straftäter) getroffen sind! Fordern Sie den SB schriftlich auf den Mangel abzustellen, da sonst eine Personenstandsfälschung vorliegt. Sie erwarten das der Familienname genauso geschrieben ist wie auf Ihrer Geburtsurkunde.
F: Hallo an alle!!!
Also mein Bruder hat seinen Staatsangehörigkeitsausweis die Tage erhalten. Zuerst nicht angenommen, denn der Familienname wurde MUSTERMANN geschrieben und NICHT
M u s t e r m a n n ODER Mustermann. Die Behördenangestellte meinte, sie können dies so machen, da es ein Gesetz oder Verordnung gibt, aber sie wollte und konnte den § oder Artikel natürlich nicht nennen, weil es so was nicht gibt. Dann meinte sie gleich, sie könne so agieren wie sie möchte - unverschämt. Dann gab es noch einen Termin beim Amtsleiter die Tage da er nicht im Hause war und dieser hat gleich auch den Abteilungsleiter dazu geholt und beide haben verkündet, dass die Namensschreibweise immer hier in Großbuchstaben abgeleitet wird - obwohl mein Bruder tatsächlich noch einen Staatsangehörigkeitsausweis aus den 90ern noch hatte, der damals befristet war auf 5 Jahre und vermutlich nur auf die 1937er Variante ausgestellt wurde vom angeblichen "Staat", da er beim Finanzamt anfangen wollte. Da wurde der Familienname tatsächlich richtig geschrieben, nämlich M u s t e r m a n n. Aber es gab eine Ausrede nach der anderen, dass dies eine andere Behörde damals war (ok war richtig, damals noch Einwohnermeldeamt geheißen und auch anderer Standort). Es gebe auch ein Gerichtsurteil, wo nach die Behörden die Ausweise so ausstellen dürfen wie sie wollen, egal ob es so eins gibt oder nicht, Gerichte und Staatsanwaltschaften sind im gleichen System und decken das ganze, somit auch da keine Chance. Haben nämlich schon Bekannte in der gleichen Stadt probiert vor ca. 1 Jahr. Natürlich nichts heraus gekommen, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ;-) Kurz um: Der Ausweis wurde nicht geändert, und erst durch die Annahme wird die Weiterleitung nach Köln zum ESTA - Register erfolgen, meinte der Amtsleiter. Er meinte ehrlich, auch die Ableitung Geburt (Abstammung) wird so auch erfolgen.
Leider stand auch in der Vollauskunft nur Staatsangehörigkeitsausweis drin und NICHT der Satz GLAUBHAFTMACHUNG DER DEUTSCHEN STAATSANGEHÖRIGKEIT. Er meinte, er kenne dies von keiner einzigen Behörde in der BRD, aber dies ist natürlich falsch.
Fragen:
1) Was sollen wir noch tun wegen dem Familiennamen? Evtl. Ummeldung in einen anderen Landkreis? Gibt es da Probleme weil man schon einen Ausweis wo anders beantragt hat? Es gibt noch Gemeinden hier in der Nähe, die richtig ableiten, haben wir bereits gesehen.
2) Im ESTA muss der Familienname so sein, also Mustermann, richtig?
3) Die Zeile Erwerbsgrund: Geburt (Abstammung) ohne §4.1 (Ru)StAG - auch so ok? Ist das wirklich so, dass dies mit dem neuen Gesetz vom 11.10.2016 in Kraft seit dem 1.11.2016 zu tun hat? Da dies ja eigentlich nur sagt, dass die Behörden es weiterleiten müssen. Vorher war es ja nur eine Kann-Bestimmung glaub ich.
4) Genügt das Wort Staatsangehörigkeitsausweis in der Vollauskunft oder muss Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit drin sein wie es bei vielen der Fall ist? Falls ja, auch hier was tun, wenn sie sich weiterhin weigern? Amtsleiter macht es nicht.
Danke für die Beantwortung und macht weiter so ;-)
Viele Grüße
F: Hallo
Ich könnte eure Hilfe gebrauchen. Ich habe Antwort auf meinen Feststellungsantrag bekommen.
Ich soll ein Feststellungsinteresse zugrunde legen.
Wie mach ich das am besten.
Die wollen auch das ich eine Kopie von einem Ausweis dazu lege. Mach ich natürlich NICHT, da ich mich ja dann wieder meine Systhemzugehörigkeit nachweise.
A: Als erstes könnten Sie Ihren SB nach der Rechtsgrundlage für das Feststellungsinteresse Fragen.
GS TS3 Server
F: Ich habe für mich und für meine drei Kinder den Gelben Schein beantragt. Nun habe ich vier Schreiben bekommen mit förmlicher Zustellung darin steht:
1. Der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird abgelehnt.
2. Sie tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € festgesetzt. Die Höhe der Auslage beträgt 4,00 €.
Frage: Muss ich die Gebühr, die für je ein Brief festgesetzt wurde, bezahlen? (Es sind 4 Briefe)
Wie soll ich weiter Verfahren um den Gelben Schein zu bekommen? Wiederspruch - was schreiben?
F: Danke für die Antwort. Es kann doch nicht sein, dass es für mich ein Nachteil ist, wenn meine Vorfahren und ich "alle" ehelich zur Welt kamen, weil ich nur den Stammbaum mütterlicherseits besitze btw nachweisen kann. - Der Vater Meiner Mutter ist in den 30zigern in Gross Puspern/ Kreis Gumbinnen/Ostpreußen geboren (heute Russland was aber keine Rolle spielen würde)und sein Vater in Ostdeutschland zur Welt kam. Das weiss meine Mutter von ihrer Oma. Und nur weil ich keine Dokumente u.a keinen Stammbaum von meinem Herrn Erzeuger nachweisen kann, bin ich der ***** wtf
A: RuStAG 1913 § 4
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
12.05.2017
planitzbauer@web.de
F: was ist im nachhinein zu einer iligalen Durchsuchung und beschlafnahmung möglich ?
F: Guten Tag, seit März habe ich meinen Gelben Schein vom Ausländeramt nach RuStaG ausgestellt bekommen, alles in Ordnung soweit.
Habe gestern Post vom BVA bekommen und den EStA-Registereintrag jetzt vorliegen.
Was den Sachverhalt angeht, alles gut, eingetragen wurde: "Erworben durch Geburt (Abstammung)".
Einen Fehler gibt es aber trotzdem, bei meinem Geburtsort wurde mein jetziger Wohnort eingetragen und dieser ist nicht mein Geburtsort. Wie gehe ich jetzt weiter vor und an wen muss ich mich nun wenden?
A: Weisen Sie den SB der den GS ausgestellt hat auf den Fehler hin.
F: Meine gesamte Familie besitzt den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag 1913.
Für meine Schwiegertochter haben wir diesen dieses Jahr auch beantragt und bekommen.
Reiner Oberüber hatte mir 1914 Gott sei Dank schon telefonisch geraten, meine Eintragungen beim BVA in Köln überprüfen zu lassen.
Jetzt haben wir beim EStA- Registerauszug meiner Schwiegertochter festgestellt,
daß im Auszug folgende Daten stehen:
a) wirksam geworden am ---> Datum
b) gültig bis ---> gleiches Datum
c) Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am ----> Datum, durch Geburt
Hinweis: Meine Schwiegertochter hat die Ahnenkette bis vor 1913 im Detail nachgewiesen.
M.E. fehlt bei:
1. Deutsche Staatsangehörigkeit erworben (durch Geburt) der Nachweis RuStaG.
2. Schlimmer scheint mir jedoch, daß beim Datum wirksam geworden ... und gültig bis ... das gleiche Datum steht.
Damit sieht es so aus, als wenn die Deutsche Staatsangehörigkeit genau 1 Tag bestätigt und dann wieder entzogen wurde. Sehen Sie das genau so?
Frage: Wenn letzten Endes die Deutsche Staatsangehörigkeit meiner Schwiegertochter wirklich nur 1 Tag gegolten hätte, mit welcher Argumentation könnten wir beim Ausländeramt in Bayern dagegen vorgehen?
Ich bedanke mich im Voraus sehr herzlich für Ihre Antwort und danke Ihnen sehr für Ihre wertvolle Arbeit am deutschen Volk.
Juerga12
A: Schreiben Sie dem SB, dass bei der Übermittlung ans ESTA vermutlich ein Fehler aufgetreten ist. Drängen Sie auf Änderung. Setzen Sie dazu eine Frist(4 Woche) und rufen den ESTA Auszug noch einmal ab. Halten Sie das Schreiben VERSÖNLICH!
F: in meinem Registerauszug ist "Erworben durch" mit "Geburt im Inland" versehen. Kein "Abstammung", was soll das nun?
A: Falscher Ableitungsgrund!!! Fordern Sie den SB auf das zu ändern.
F: Habe den gelben Schein, im Esta Auszug steht nun erworben durch "Ersitzung ".Was bedeutet das?
A: Falsche Ableitung!!! Fordern Sie den SB auf das zu ändern.
F: Habe meinen Esta-Registerauszug erhalten. Mein Name wird Franz Karl Heinz geschrieben. Im Esta steht aber Franz Karl-Heinz also mit Bindestrich sonst ist alles richtig eingetragen.Ist der Esta-Eintrag wegen dem Bindestrich nun ungültig?
A: Nein, aber Sie sollten den SB zur Änderung auffordern.
F: Hallo!
Ich habe heute meinen ESTA Auszug erhalten. Mein Name steht Mustermann, allerdings steht unter "Staatsangehörigkeit erworben durch" nichts.
Der GS wurde mir im November 2016 ausgestellt, ich habe bis zu meinem Ur-Grossvater, geb 1900 im Kgr. Bayern, abgeleitet.
Im GS Steht mein Familienname M u s t e r m a n n.
Muss ich die Eintragung des Erwerbsgrundes bei der Einbürgerungsbehörde reklamieren?
A: Ja Sie sollten dem SB schreiben, das er vermutlich denn Erwerbsgrund nach StAG §33 im ESTA vergessen hat.
F: Habe einen Termin bei der Polizei gehabt zwecks kleinen Waffenschein (habe den GS).
Ich wurde gefragt ob ich Reichsbürger wäre und warum ich denn im Antrag zum GS Preußen geschrieben hatte.
Habe denen gesagt das man das so macht und warum sollten Sie die Stadt bzw. Ausländerbehörde fragen.
Wenn man nicht nach deren Anfrage ob man ein Reichsbürger ist eingeht und sagt man besitzt keinerlei Waffen, machen die nichts. Wichtig ist sich ein bisschen blöde zu stellen und so tun als man das nicht versteht warum Preußen und Ausländerbehörde...
Wenn diese einem den kleinen Waffenschein enziehen wollen würde ich immer nach der Grundlage bzw Gesetz fragen. Auf jeden Fall dann vor Gericht. Wenn das dann jeder macht haben die kein Bock mehr.
Leute ich wurde verarscht,verdächtigt und beschuldigt. Lasst es nicht zu, Ihr seid im Recht und gibt nicht auf.
LG an das Team hier und weiter so.
F: Die Behörde möchte den kleinen Waffenschein einziehen, da ich eine Staatsangehörigkeitsausweis besitze,wie sollte man reagieren?
A: Damit haben wir keine Erfahrung!
F: Ich habe für meinen Mann und mich den gelben Schein 2016 erhalten. Nun wollten wir diesen auch für unsere Tochter und meine Mutter beantragen. Die Behörde hat den Antrag abgelehnt, da kein berechtigtes Interesse vorliege. Zu unserer Tochter wurde angemerkt, da die Eltern den Schein haben, beständen keine Zweifel an der Staatsangehörigkeit. Was ist nun zu tun? Widerspruch einlegen? Wie bekommen wir den Schein für unsere Tochter? Für meine Mutter?
F: Hallo zusammen,
bei meinem Landratsamt wird der RuStAG-Antrag, den ich mir bei Ihnen heruntergeladen habe, nicht akzeptiert. Begründung: Dieser Antrag gilt nur für Deutsche die im Ausland leben. Wie kann ich dem Landratsamt antworten?
A: Fragen Sie nach der Rechtsgrundlage und ob Sie den Antrag Formlos einreichen sollen.
F: Ich war hier bei unserem Landratsamt in Fulda/Hessen und wollte meinen Antrag für den "Gelben Schein abgeben. Ich habe alle Unterlagen zusammen, -
(mein Vater bestitzt bereits die Urkunde )und als ich sie einreichen wollte sagte man mir auf dem Ausländeramt, das sie das nicht mehr machen würden, da es ein Urteil in Berlin gegeben habe, das diese Urkunde nicht mehr ausgestellt werden darf...ist da was dran? Hat man mich dors schlichtweg belogen??
A: Man hat Sie einfach verarscht.
F: Ich stehe noch ganz am Anfrang mit meinem Staatsangehörigkeitsausweisantrag. Ausgefüllt hatte ich diesen nach der hier verfügbaren Ausfüllhilfe. Heute habe ich die Eingangsbestätigung für meinen Antrag in der Post. Nun werden die Originale der eingereichten Personenstandsurkunden angefordert sowie meine Eheurkunde (was ich nicht verstehe) und eine Kopie meines Ausweises oder Reisepasses, außerdem fordern sie noch die Aufenthaltszeiten vom Vater, Großvater und Urgroßvater. Diese soll ich angeben mit den Aufenthaltszeiten (von - bis) mit Angabe des Aufenthaltsortes einschließlich des Staates. Wie ist nun die weitere Vorgehensweise?
A: Die Aufenthaltszeiten vom Vater, Großvater und Urgroßvater sind nicht zu ermitteln. Überprüfen der Originale ist in Ordnung dazu gehört auch Ihre Heiratsurkunde. Die Originale sollten Sie aber nicht aus der Hand geben. Bei der Gelegenheit können Sie sich dort auch Ausweisen. Aber auch dort ist keine Kopie des PA zu machen.
Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!
F: Ich hatte mal wieder eine Telefongespräch mit dem Datenschutzbeauftragten.Es ging mal wieder um den Eintrag der deutschen Staatsangerhörigkeit in einer Vollauskunft.Da uns die Vollauskunft mit Staatsangehörigkeit immer noch verweigert wird.
Er hat mir mitgeteilt, dass alles in Ordnung wäre, mit dem Eintrag deutsch. Einen Eintrag der nachgewiesenen deutschen Staatsangehörigkeit durch den Staatsangehörigkeitausweis wäre nicht nötig, da ich ja die deutsche Staatsangehörigkeit durch meine Geburt mit der daraus vollgenden Geburtsurkunde nie verloren hätte.Da ich mich noch im Lernprozess befinde, was kann und sollte ich auf solch einen Mist Antworten.
A: Das erste Problematische ist das Sie das Telefon benutzt haben. So können sich die Straftäter sicher sein das sie jeden Blödsinn erzählen können. Sie sollten versuchen diese Aussagen in Gerichtsverwertbarer Form zu bekommen.
F: Landratsamt, die Staatsangehörigkeitsbehörde (Ausländerbehörde), verlangt eine Unterschrift auf folgender Erklärung mit dem Wortlaut "Mir sind keine Tatsachen bekannt, die zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt haben könnten. Ich habe keine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben"+was ist zu tun?
A: Eigentlich ist das unverfänglich. Aber um auf Nummer sicher zu gehen, streichen Sie das deutschen vor Staatsangehörigkeit durch.
F: Hallo,
ich habe den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Hansestadt Lübeck eingereicht. Und erhalte nun ein Schreiben mit der Aufforderung, eine Begründung für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises vorzulegen sowie einen aktuellen Personausweis bzw.Reisepass.
Was sollte ich als Begründung schreiben? Ich habe hierzu keinerlei Informationen.
Herzlichen Dank und liebe Grüße
Mohini
A: Es gibt kein Gesetz oder Verordnung für das schutzwürdige Interesse. Wir haben es hier mit Straftätern und willfährig Erfüllungsgehilfen des Systems zu tun. Diese sollten von uns auch nicht noch Unterstützt werden.
GS TS3 Server
F: Hallo! Ich habe meine Unterlagen dem Ausländeramt zusgesendet und heute kam die Ablehnung, dass kein schutzwürdiges Interesse vorhanden sei. Jetzt habe ich dazu mal ne Frage: Wie wäre es, wenn ich einen Reisepass beantragen würde/wollte? Reisepässe dürfen ja laut den eigenen BRD-Gesetzen nach § 6 Abs. 2 Passgesetz nur an Deutsche ausgegeben werden, die die Eigenschaft als Deutscher auch hinreichend sicher nachweisen können (z.B. durch Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises). Die Vermutung alleine reicht nicht aus. Wäre das nicht eine gute Begründung, um nach § 30 StAG ein berechtigtes Feststellungsinteresse zu begründen? Freundliche Grüße Ulli
A: Nein das wäre es nicht. Es gibt kein Gesetz oder Verordnung für das schutzwürdige Interesse. Wir haben es hier mit Straftätern und willfährig Erfüllungsgehilfen des Systems zu tun. Diese sollten von uns auch nicht noch Unterstützt werden.
GS TS3 Server
F: Liebe Fachleute! Ich bin ganz verzweifelt. Meine Tochter hat den Feststellungsantrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit nach RuSTAG in Han. abgegeben und mußte eine "Erklärung zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit" unterschreiben. Meine Tochter hat jetzt Widerspruch gegen ihre Unterschriften unter die "Erklärung zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit" und ihren Anträgen F und V eingelegt. Wie soll sie weiter vorgehen? Hinzu kommt das sie Sozialhilfe bezieht. Hat sie mit Repressalien zu rechnen? Danke für Ihre Hilfe und freundliche Grüße.
A: Die Frage nach der Rechtsgrundlage für die Erklärung wäre besser gewesen. Jetzt ist erstmal die Endscheidung abzuwarten. Mit Repressalien hat sie nicht zu rechnen.
F: Das kann doch nicht war sein. Und ich kann nichts machen?
A: Doch einreichen!!! Schauen was passiert und dann Strafantrag mit Strafverfolgung plus Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde. Den Straftätern die Akten Füllen, nicht das es nachher heißt die Führerin war es wir haben von nichts gewusst. Anzeige einer Vertragsverletzung an den Europäischen Rat sollte auch erfolgen.