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Fragen und Antworten

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18.09.2017
Dave - Nachfrage
F: Sorry, habe die Frage(n) aus Versehen noch mal gestellt. JEDOCH verstehe ich eure Antworten nicht so recht. Die BRD versucht ALLES, damit wir den GS nach RuStAG NICHT erhalten, handelt also vielfach kriminell. WIESO sollte man dann keine - nach euren Worten - Abkürzung nehmen? WIESO soll das KEINE Option sein? Ich finde man unterstützt das System damit nicht, sondern nutzt deren Spielregeln, um doch noch an sein Recht zu kommen, was einem legal kriminell vorenthalten wird. Da jetzt auf Moral zu pochen, finde ich selbst zerstörerisch. Oder wie meint ihr das genauer? Ihr betont doch selbst immer wider, daß wir es hier mit Kriminellen zu tun haben. Glaubt ihr denn, daß es selbst nach der Wahlfarce in 1 Woche immer noch möglich sein wird, den GS zu bekommen? Meine Hoffnung sinkt.

A: Es kann nicht unsere Aufgabe sein Straftaten noch zu unterstützen!!! Ausgedachte Sachendscheidungsinteresse fallen den Antragstellern regelmäßig auf die Füße. Die Wahl wird an dem derzeitigen Zustand nichts ändern.


18.09.2017
Dave
F: Hi, ich weiß, daß es keine Rechtsgrundlage für das oft verlangte schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse der „Behörden“ gibt. a) Könnte man dennoch, um eine rechtswidrige Ablehnung zu vermeiden, deren „Wunsch“ nachkommen, indem man z.B. behauptet, daß man vorhat, ins Ausland überzusiedeln? Ich bin Deutscher gemäß RuStAG, meine Ehefrau jedoch gebürtige Russin. Wenn wir für meinen GS nun angäben, wir wollten in naher Zukunft nach Rußland gehen, würde dies funktionieren, d.h. wäre dies ein in deren Sinne berechtigter Grund, den die Straftäter nicht so einfach abbügeln könnten? b) Wenn ja, wo liegen ggf. Fallstricke? c) Wenn nicht, welche „Gründe“ kämen im System durch? Besten Dank!

A: a) Nein, Abkürzungen sind für Deutsche keine Option. Wir sollten die Straftäter auch nicht noch unterstützen
b) Eine Nachfrage kann das Konstrukt zum Einsturz bringen.
c) Unterstützen wir nicht.


18.09.2017
Christine
F: geplante Ablehnung! Seid gegrüßt! hab den FA im Juni abgeschickt, 1 Monat später kam ein Schreiben mit vielen unsinnigen, rechtswidrigen Nachforderungen wie z.B. DDR–Ausweis des Vaters u.a.. Habe deren Rechtsgrundlagen angefordert. Es kam nichts zurück, 2 Monate Ruhe. Jetzt kam ein Anhörungsschreiben da eine Ablehnung beabsichtigt ist!! Es war ein 1,5-seitiges Schreiben: Deren Begründungen: 1) mit Perso oder Reispaß sei die deutsche Staatsangehörigkeit i.d.R. nachgewiesen (§1, §6 PAuswG, ) 2) ein Staatsangehörigkeitsausweis wäre nur dann nötig, wenn die dt. StA. zweifelhaft wäre 3) da ich nicht dargelegt habe, warum meine dt. StA klärungsbedürftig sein soll, könnte daher eine Antragstellung mißbräuchlich sein und dem FA ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegenstehen (verweis: Urteil Potsdam vom 14.3.16 VG 8 K-4832/15) 4) Zitat: „Um eine mißbräuchliche Inanspruchnahme der Verwaltung für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke auszuschließen, ist anerkannt, daß vergleichbar mit dem im Verwaltungsprozeß erforderlichen allgemeinen Rechtschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemein ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im Verwaltungsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat.“ 5) Zitat: „Bei einem fehlenden schutzwürdigen Interesse ist die Behörde berechtigt, die beantragte Amtshandlung zu verweigern , auch wenn „an sich“ ein Anspruch besteht“ ( vgl. BVerwG, Urteile vom 23.März 1973 - IV C 49.71-, BVerwGE 42, 115 ff. = juris Rdnr. 14 m.w.N. und vom 17. Oktober 1989 – 1 C 18.87 – BverwGE 84, 11 ff. = juris RDnr 13 sowie Beschluß vom 30 Juni 2004 – 7B 92.03 -, a.a.O. = juris RDnr 24; OVG Verlin-Brandenburg, Urteil vom 24.Oktober 2013 – OVG 12B 42.11 -, juris RDnr. 19; Kopp/Ramsauer VwVFG Kommentar, 16 Auflage 2015, § 22 Rdnrn. 77 ff. m.w.N. Ritgen, in: Knack/Henneke, VwVfG Kommentar, 9.Auflage 2010, § 22 Rdnr. 24; Schwarz, in: Fehling/Kastner/Störmer (Hrsg), Verwaltungsrecht Handkommentar, 4.Auflage 2016, § 22 VwVfG Rdnr. 49; Wittreck, BayVBl. 2004, 193 ff.) Zu guter letzt haben die mir sogar die „Gelegenheit“ eingeräumt, den FA zurückzuziehen, natürlich kostenlos (!) und mir gleich auch noch das entsprechende Formular mitgeschickt. Prima! Fragen: A) WIE kann ich 1) bis 5) sachlich entkräften? B) WIE kann ich die Verantwortlichen (Sachbearbeiter, Vorgesetzter, FBleiter, Behördenleiter usw.) für Ihre rechtswidrigen Versuche, mir meinen Anspruch vorzuenthalten persönlich haftbar machen? BITTE nicht auf den GS Server verwiesen, da ich momentan keine Möglichkeit dazu habe. Besten Dank vorab!

A: Leider ist das Thema zu komplex um das auf dieser Plattform abhandeln zu können. Natürlich liest der Feind hier auch mit. Aber das Sinnlose Geschwurbel der SB ist schon hoch interessant. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen werden Sie an unserem TS3 GS Server nicht vorbei kommen.


17.09.2017
Liberty Bell
F: Hi die SB wollte eine Melderegisterauskunft vom Tag meiner Geburt bis ich zweieinhalb Jahre alt war.Habe nun festgestellt das ich das erste mal gemeldet war an dem Tag bis zu dem die Auskunft sein soll.Vorher gab es keine Anmeldung über mich,lediglich meine Geburtsurkunde und vermerktest Datum.Das muss die SB aber schon gewusst haben weil sie den Zeitraum genau eingrenzen konnte.Jetzt hält sie mich schon seit Monaten hin damit.Was kann ich machen?

A: Das riecht nach Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


09.09.2017
Mike
F: Hallo, ich war bei der Hamburg Behörde und wollte meinen Antrag stellen. Ich wurde informiert, dass sie mein Antrag (gerne auch auf Toilettenpapier!) annehmen, aber nicht bearbeiten würden. Für die Bearbeitung müsste ich eine berechtigtes Interesse haben wie z.B. eine Bewerbung ins Auswärtiges Amt vorhabe. Leider habe ich ähnliches nicht auf Ihrer Seite gefunden. Können Sie mir bitte weiterhelfen? Besten Dank!

A: TS3 GS Server


08.09.2017
klarossa
F: Meine Geburtsurkunde in Saarlouis (neu,ältere werden nicht angenommen)läßt auf sich warten.Kann sonst bis Uropa 1853 alles belegen. Das Ausländer Amt Bayern will noch eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt haben.Blatt 5 vom Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigenausweis (Stellungnahme der Gemeinde) Muß das sein? Ohne dem wird mein Antrag für GS nicht angenommen?

A: Das ist uns mit der Stellungnahme ist uns neu. Aber dem Einfallsreichtum der Willfährigen Erfüllungsgehilfen kennt keine Grenzen. Das StAG gibt dazu nichts herr.


07.09.2017
Hardi
F: Hallo, ea geht drum das ich vor rund einem Jahr den GS erhalten habe, und danach prozedere-mäßig miit dem Musterschreiben, nen Wiedersprich auf Falschaustellung eingelegt habe, und daa Ganze später vor dem Landrats"amt" behandelt, wurde! Jetzt habe ich nach 3 Monaten nach diesem der Ganze Fall geschlossen wurde, erneut Akteneinsicht gefordert, in diesem ich mein Antrag F in beglaubigter Form bekam, aber nebenbei hatte ich entdeckt, daß meine Meldung zum Esta, Kopie Staatsangehörigkeitausweis und noch paar Papiere fehlen! Ist dies möglich daß sie mich auf dem Esta gelöscht haben!?Geht dieses? Will auch mal erneut nen EStA Auszug aus Köln anfordern!

A: Eigentlich ist das nicht möglich, aber Kontrolle ist angebracht.


06.09.2017
hans lang
F: habe soeben vom Landratsamt eine wiederholte Ablehnung erhalten...wie bitte geht es jetzt weiter? Könnt ihr mir überhaupt noch helfen?

A: GS TS3 Server


06.09.2017
hans lang
F: guten Tag an die netten Helfer, die gestellt Frist zur Erteilung des gelben Scheines ist abgelaufen, wir haben keine Nachricht erhalten. Wo können wir die Belege über die postalische Zusendung eingeben? Mit freundlichem Gruß Hans Lang

A: GS TS3 Server


05.09.2017
Locke
F: Hallo zusammen. Ich habe den GS beantragt, vom Sachbearbeiter einen Ablehnungsbescheid bekommen, fristgerecht bei der Landrätin Wiederspruch eingelegt und von dieser jetzt einen Bescheid bekommen in dem es heißt 1. Der o.g. Wiederspruch wird zurückgewiesen. Gegen den Bescheid kann Klage vorm Verwaltungsgericht erhoben werden. Macht das Sinn???

A: Nein, besuchen Sie uns auf unserem TS3 Server.


04.09.2017
Horst
F: Mein Feststellungsantrag wird abgelehnt, da kein begründetes Interesse besteht. Meine schriftliche Begründung lautete: bezogen auf ihr Schreiben vom 1.8.2017. In unserem Gespräch ging es um die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit, sie sprachen darauf hin, meine Person und bezüglich meines Personalausweises, das dort ja eine Staatsangehörigkeit drin stehe. Im Anhang finden Sie eine öffentliche Bildkopie einer Internetseite, die sich darauf bezieht das der Personalausweis sowie der Reisepass keine Nachweise sind bezüglich meine Staatsangehörigkeit/Nationalität. Laut ihre Aussage, im Schreiben das für mich also das gültige StAG zum Zeitpunkt meiner Geburt gilt. Somit wäre also das RuStAG in der Fassung vom 1970 gültig. Leider habe ich nur die Gesetzes Änderung vom 1974 gefunden. Im Anhang als PDF Datei. Da meine Eltern früh verstarben und Ich niemanden über meine Staatsangehörigkeit befragen kann und mein Wehrdienst auch bei der Bundeswehr absolvierte. (Dies aber auch kein Nachweis ist, sondern damals eine Bürgerliche Pflicht laut Grundgesetz.) Wenn ich aber die Abstammung zurück verfolge, die ihnen als Kopie vorliegen. Bin ich somit vom logischen denken her also ein Preuße und meine Eltern müssten mich nach Artikel 116(2) eingebürgert haben. Da eine, ja aus politischen Gründen (Adolf Hitler und dem Gleichstellungsgesetz von 1934) die Staatsangehörigkeit aus einem Bundesstaat entzogen wurde. Bezogen auf die Entnazifizierung im Artikel 139 GG hätte ich also von Deutschland als Preuße eingebürgert werden müssen. Es liegt mir keine Dokumentation vor, das diese Ableitung durch geführt wurde. Ich weiß auch nicht in wieweit mein Vater von dessen Vater eingebürgert wurde. Beides war ja damals dem Bundesstaat Preußen zugeordnet. Mir ist natürlich klar, in meiner Nachforschung der Geschichte, das ich als "Preuße und somit Deutscher Volksangehöriger bin." Das RuStAG was somit, für meine Person gültig ist und nicht das StAG. Da, wie ich ihnen nun mitgeteilt habe das RuStAG für mich zuständig ist und somit in der Gebühren Verordnung STAGebV die Austellung bzw Amtshandlung gebührenfrei ist, als Abkömmling nach GG116(2). Mir liegt nun wirklich kein Behördlicher Nachweis vor über Abstammung (außer die Beglaubigte Heirats/Geburtsurkunden und dem Stammbuch meiner Eltern.) welche Staatsangehörigkeit ich nun verfüge, bzw. welchen Rechtstatus ich habe. Den laut EGBGB Artikel 5(1)....ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtstellung vor. Vielleicht habt ihr eine Lösung??? Oder ist etwas faul in meinem Landkreis Mettmann.

A: Da ist noch einiges durcheinander. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


30.08.2017
btpfeif@t-online.de
F: Antrag auf staatsangehörigkeitsausweis wurde abgelehnt wegen antragsinteresse nicht schlüssig vorgetragen

A: GS TS3 Server


24.08.2017
Alex
F: Gibt es Anwälte, die auf den Antrag für den gelben Schein spezialisiert sind und sich gegen die Behörden durchdrücken?

A: Nein, die wären sofort die Lizenz los.


24.08.2017
Markus
F: Behörde fordert Darlegung eines Feststellungsinteresses sowie begründete Unterlagen. Zudem wird auf rechtskräftiges Urteil des VG Minden, 11 K 630/16 vom 02.03.2017 verwiesen, welches dieses Feststellungsinteresse voraussetzt. Ohne begründete Unterlagen keine weitere Bearbeitung. War es das jetzt mit dem gelben Schein?

A: Hier sind Willfährige Erfüllungsgehilfen am Werken. Diese bekommen ihre Handlungsempfehlungen per E-Mail und werten das als eine gesetzeskonforme Dienstanweisung. Das Urteil ist eine Einzelentscheidung und auf Sie nicht anwendbar. Es gibt auch keine rechtliche Grundlage für ein Feststellungsinteresse. Sie haben einen Antrag eingereicht diese bedarf auch eines Bescheids. Einfach nicht weiter bearbeiten, zeigt die hohe kriminelle Energie der Bediensteten. Das sind die Herrschaften die andere als Reichsbürger bezeichne. Leider fehlt ihnen auch etwas Selbstreflexion. Besuchen Sie uns auf dem TS3 GS Server.


19.08.2017
Neugierig
F: Hallo, ich habe beim Widerspruch schreiben das Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam mit einfließen lassen, und es wie folgt formuliert: Außerdem weise ich Sie darauf hin, dass das von ihnen genannte Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14. März 2016 - VG 8 K - 4832/15 ein Einzelurteil ist, und daher nicht auf mich angewandt werden kann. Kann ich das so stehen lassen? Danke.

A: Das gibt einen Daumen hoch.


19.08.2017
NeoFreigeist
F: Hallo nach nun endlich 8 Monaten Wartezeit seit meiner Beantragung des GS habe ich mal eine Antwort vom BVA bekommen und weiss nun nicht genau ob alles korrekt ist. Denn meinen Antrag habe ich komplett korrekt abgeschickt mit beglaubigten Auszügen aus dem Geburtenregister bis zu meinem Urgrossvater (1908). Folgendes Schreiben kam nun bei mir an im Wortlaut: Sehr geeehrter Herr xxxxx Zur weiteren Bearbeitung benötige ich noch folgende Unterlagen (soweit nicht anders vermerkt, im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie, bei fremdsprachigen Unterlagen mit beglaubigter deutscher Übersetzungdurch einen amtlich vereidigten Übersetzer): – Heiratsurkunde der Eltern der antragstellenden Person – Heratsurkunde der Urgrosseltern väterlicherseits – Angaben aller Wohnorte des Vaters, Grossvaters und Urgrossvaters mit Staatenbezeichnung Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass die einzureichenden Unterlagen Bestandteil der hier geführten Verwaltungsakte werden. MfG im Auftrag J.M. Warum die Heiratsurkunden auch noch? Und warum die Wohnorte und wie finden man diese allenfalls heraus? Oder ist das nur eine Schikane gegen die man sich wehren könnte? Besten Dank für eure Antworten! NeoFreigeist

A: Die Heiratsurkunden gehören dazu. Die Wohnorte des Vaters, Großvaters und Urgroßvaters sind nicht mehr zu ermitteln.


18.08.2017
LoveBot
F: Standesamt Potsdam verweigert Annahme Antrag Feststellung Staatsangehörigkeit weil nur noch ausgestellt wird wenn es eine Behörde anfordert bzw. Zweifel an Person besteht. Was ist nun zu tun?

A: Antrag mit Einschreiben Rückschein an die Behörde. Damit man wenigstens irgendwas Schriftliches für Ihre Straftaten in der Hand bekommt. Melden Sie sich wieder nach Antwort.


17.08.2017
hans lang
F: ich und meine Lebensgefährtin hatten vor vier Wochen eine Ablehnung von der zu bearbeiteten Stelle bekommen, haben Fristgemäß Widerspruch eingelegt und haben deutlich gemacht das wenn wieder eine Ablehnung kommt,wir dann eine Srafanzeige stellen werden. Habe daraufhin die bisherige Sachbearbeiterin angerufen wie weit denn die Angelegenheit wäre. Daraufhin kam die Antwort das nicht Sie sondern Ihre Chefin dies bearbeite. Habe an die Chefin entsprechende Gesetze der EU zukommen lassen. Die Ihr gesetzte Frist war heute zu Ende. Habe die Chefin heute angerufen, sie sagte es würde die Sachbearbeiterin machen aber diese wäre seit heute in Urlaub und Sie käme erst am 18.09.2017 wieder zurück. Es wird auf diesem Amt von einer zur anderen Person immer hin und her geschoben. wir hoffen das Ihr uns helfen könnt

A: Anrufen ist immer die schlechteste Lösung. Gerichtsverwertbares Papier wäre besser gewesen. Schreibt die also an, mit einer Frist von 3 Wochen. Wenn bis dahin nichts kommt geht Ihr davon aus, das eine Bearbeitung nicht stattfindet. Nach Ablauf der Frist wird dem Europäischen Rat die Vertragsverletzung zur Anzeige gebracht. Das ganze per Einschreiben Ruckschein oder persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung. Ist die Frist erwartungsgemäß Ergebnislos abgelaufen, meldet euch auf unserem ts3 Server.


16.08.2017
Neugierig
F: Hallo, ich habe Post vom Ordnungsamt/Ausländerbehörde bekommen. Und mein Antrag wurde mir zurück geschickt mit der Begründung das der Perso und Reisepass ja der Nachweis für die Deutsche Staatsangehörigkeit sind, und in meinem Fall ja niemand meine DEUTSCHE Staatsangehörigkeit anzweifelt PAuswG bla bla "Sie erhalten den Antrag zu unserer Entlastung zurück". Und natürlich hat niemand diesen Wisch unterschrieben und selbstverständlich auch kein Name vom SB nur MfG, ihr kennt ja das Spiel. Mir ist bewusst das die nur bluffen das sieht man schon daran das niemand mit seinem Namen dafür steht. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Danke.

A: Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


16.08.2017
Martin
F: Sehr geehrtes GS-Team ! Bitte zwei Fragen: 1. Ich habe mir bei meiner Wohnsitzgemeinde einen "erweiterten Melderegisterauskunft" geholt mit den Eintrag Staatsangehörigkeit: deutsch ! Da diese Eintragung für mich fehlerhaft war, habe ich mir im Anschluss die "Vollauskunft" geholt mit den Eintrag Staatsangehörigkeit: deutsch aber hier mit der Zusatzeintragung: Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit. Reicht das ? Ist das in Ordnung ? Denn eine andere Eintragung im "nur erweiterten Melderegisterauskunft" ist nicht möglich und wird von der Gemeinde in keinster Weise durchgeführt ! Selbst der Bürgermeister stellt sich dagegen. 2. Wenn die Polizei z.b. eine Personenstandsabfrage im Melderegister macht, welche Info bekommt sie zu lesen, die "erweiterte Melderegisterauskunft" mit Staatsangehörigkeit: deutsch ohne (!) Zusatzeintragung oder die "Vollauskunft" mit den Eintrag "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" ?? Was kann ich sonst noch tun ? Danke Ihnen ;-)

A: Das deutsch in der Ihnen nicht gehörenden Person, werden Sie nicht ändern. Der vorhandene Eintrag ist alle was Sie erreichen können! Die POLIZEI macht keine Anfrage im Melderegister. Die hat ihr PolIs (Polizeiliche Informationssysteme). Wenn alles so sauber gelaufen ist wie bei Ihnen, können Sie davon ausgehen das die Optiker und Schreibwarenhändler Bescheid wissen.


15.08.2017
Klaus aus Sverige
F: Hallo Leute , ich habe den GS beantragt vor ca. 3 Wochen in Neubrandenburg , Mecklenburgische Seenplatte und heute kam die Ablehnung von denen mit der Begründung , ich hätte kein schutzwürdiges Sachentscheidungsinteresse vorgetragen . Ich habe den Antrag ordungsgemäß mit allen Unterlagen meiner Vorfahren und mir eingereicht und auf die zwischenzeitlich Aufforderung von der Behörde eine Begründung nach zu liefern, habe ich , so wie auf eurer Seite empfohlen , geschrieben , das ich das nicht müsse und sie mir ja eine kostenpflichtig Ablehnung schicken können . Genau das haben die jetzt getan . ich bin mega stinke sauer und frage euch , was ich in diesem Fall am Besten tun kann ?? Ich kann euch den Bescheid gerne zumailen , brauche aber hier Hilfe von jemanden von euch, der sich auskennt, denn ich möchte Einspruch einlegen oder sonst etwas tun, was mir weiterhilft

A: TS3 GS Server


14.08.2017
Lars
F: Hallo was soll die Weiterleitung zu einem Server der ins nichts führt!? Könnt ihr bitte nicht kurz mal das weitere Vorgehen gegen diese Urteil vom VG Potsdam erläutern das wäre sehr nett, danke. Viele Grüße Lars

A: Das Programm sollten Sie zuerst Herunterladen!!! Dann funktioniert auch der Verweis. Es tut uns leid das die Anleitung nicht DAU sicher geschrieben ist. Das Urteil aus Potsdam ist eine Einzelentscheidung. Kann auf Sie also nicht angewandt werden. Diese Info wird Ihnen gegen Straftäter aber auch nicht weiterhelfen.


14.08.2017
Gunnar 1982
F: Hallo Leute, Ich habe am 30.5.2017 meinen Antrag bei der zuständigen Behörde abgegeben. Ich hab meine Blutlinie nachgewiesen bis vor 1914. Nach 3 Anrufen meinerseits bekam ich am Freitag meine Unterlagen zurück und ein Schreiben vom Amt. Dieses würde ich gern hier aufschreiben. Sehr geehrter Herr....., ihren Angaben zufolge,beantragen sie die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt,wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.Ansonsten wird die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel mit einem gültigen Personalausweis oder Pass der BRD glaubhaft gemacht,denn die Erteilung eines solchen Ausweisdokuments setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist (§9Abs.3 des Personalausweisgesetzes),§6Abs.2 des Passgesetzes).Auf Grund der in der BRD bestehenden Ausweispflicht(§1 Abs.1 Satz 1 und 2 PAuswG) gehen wir davon aus, dass ihnen ein solches Ausweisdokument,dass sie mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweist, auf ihren Antrag hin ausgestellt worden ist.Sie haben weder dargelegt,weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in ihrem Fall gleichwohl zweifelhaft und klärungsbedürftig oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte,noch ist dies auch sonst nur ansatzweise ersichtlich. Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in ihrem Fall offensichtlich von niemanden angezweifelt wird,steht dem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegen.(vgl. u.a. Urteil VG Potsdam vom 14.3.2016 VG 8 K 4832/15). Wie kann ich auf dieses Schreiben antworten bzw. auf welcher Gesetzesgrundlage muss ich argumentieren damit der Antrag ordnungsgemäß bearbeitet wird. Ich bitte um eure Hilfe. Mfg Gunnar

A: GS TS3 Server


11.08.2017
Uwe
F: Hallo zusammen, habe meinen Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatangehörigkeit bereits bei der zuständigen Behörde eingereicht und jetzt ein Antwortschreiben dieser Behörde bekommen. In diesen Schreiben wurden mir zwei Fragen gestellt wo ich mir nicht so ganz sicher bei der Beantwortung bin. 1 Frage: Wofür (im Sinne von- für welche Amtshandlung) bzw. Wo (im Sinne von- bei welcher Instution) müssen sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen? 2 Frage: Kopie des gültigen Personalausweises (vorder und rückseitig) Möchte nichts falsch machen und würde mich über Hilfe sehr freuen Mit freundlichen Güßen

A: Das Kupieren des PA ist verboten. Google hilft dort weiter. Für die 1. Frage sollten Sie mal nach der Rechtsgrundlage fragen. Es gibt keine Rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise.


10.08.2017
Peppino
F: Hallo, ich habe bereits 2015 meinen Feststellungsantrag gestellt und den gelben Schein auch in der richtigen Schreibweise erhalten. Auf meine höfliche Frage, weshalb bei "Erworben durch:" nichts eingetragen ist, wurde mir mitgeteilt, dass dies kein Pflichtfeld sei. Auf meine Bitte um Eintragung wurde mir mit nicht gerade freundlichen Worten klargemacht, dass dies nicht nachgeholt wird. Ist dem wirklich so ?

A: Ja leider.


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