F: Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Nachdem ich alles eingereicht habe kam ein nettes Schreiben zurück, worin Stand das der Antrag gemäß §30 abs. 1 erhalten wurde. Und das Gem. §22 VwVfG-NRW im Antragsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig, wen der Antragsteller ein schutzwürdiges Interesse an der von ihm beantragtenn Amtshandlung hat, insbesondere Sie zur Verwirklichung oder Wahrung eines Rechts benötigt. Und die Verwaltung nicht für unnütze, unlautere Zwecke oder sonnst missbrauchlich in Anspruch nimmt.
Für die weitere Bearbeitung bzw. Entscheidung des Antrages ist es erforderlich einen geeigneten Nachweis über das berechtigte Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, welches über die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland hinaus geht nachweisen.
Was ist das für eine masche und was soll ich jetzt tun.
Ich hoffe auf schnelle hilfe.
viele Grüße
F: Ich habe am 16.12.2016 beim Innenminister Hessens Beschwerde gegen unseren Bürgermeister und SB wegen der Nichteintragung der deutschen Staatsangehörigkeit in unserer Vollauskunft eingereicht.
Wie lange kann oder muß ich auf eine Antwort warten bis ich weitere Schritte (Dienstaufsichtsbeschwerde) einleiten kann.
A: Wieso warten und wenn max. 1 Monat. Es gibt auch noch den Strafantrag mit Strafverfolgung, es riecht ja auch nach Täuschung im Rechtsverkehr.
F: Danke fuer die Antwort am 10.1.17 zum Antrag meiner Kinder. Ich habe bereits im August letzten Jahres einen Antrag fuer mich beim BVA eingereicht (da Wohnsitz im Ausland). Die Bearbeitungsdauer wird mit 1-2 Jahren angegeben...
Ich habe damals jedoch einen alten Reisepass in Kopie mit beigegeben sowie Kopien der Ausweise meines Vaters/Grossvaters. Jetzt habe ich auf ihrer Seite gelesen, dass dies unbedingt zu vermeiden sei.
Worin liegt das Problem und ist dies noch rückgängig zu machen?
A: Das Problem ist eine eventuelle falsche Ableitung. Rückgänig kann man das nicht machen. Die Gefahr ist aber bei der BVA nicht gegeben.
F: Ich habe gestern ein nettes Schreiben auf meinen Antrag, eingeworfen unter Zeugen am 18.12.2016, bekommen.
Dort schreibt eine Person i.A.: "Ich beabsichtige, Ichren Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises mangels Bestehen eines Schutzwürdigen Feststellungsinteresses abzulehen" (Nach §30 STAG... bla, bla)
Was ist zu tun?
F: Meine Kinder sind nach 2000 im europäischen Ausland geboren. Laut tel. Auskunft vom BVA kann ich bei Geburt nach Einführung der StAG nicht mehr nach RuStAG ableiten. Ist dies korrekt oder hängt dies vom zuständigen Sachbearbeiter ab...
A: Mm... Ihre Kinder stammen also nicht von Ihnen ab. Tolle Aussage von der BVA. Es gilt das Abstammungsprinzip(Ius sanguinis) und nicht Geburtsortsprinzip(Ius soli). Ihre wären auch nicht die ersten nach 2000 geborenen Kinder. Also los geht%u2019s!!!
F: Hallo,ich wollte mir eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellen lassen. Es scheint da eine Änderung im Bundesmeldegesetz Parag.18 zu geben.Die nennt sich jetzt wohl erweiterte Meldebescheinigung.Es steht zumindest das gleiche drauf, bis auf den Titel.Auf div. Netzseiten steht das auch so beschrieben.Ist das wieder eine Finte? Habt Ihr da schon Erfahrungen gemacht?
Gruß Angus
A: Das ist wohl wieder eine Finte. Den Aufenthaltsbescheinigung und erweiterteMeldebescheinigung gab es schon vor der Änderung. Die Aufenthaltsbescheinigung hat die wenigsten Infos. Dem würde die Meldebescheinigung am nächsten kommen, aber nicht die erweiterte Meldebescheinigung.
F: Grüße an Euch! Habe heut eine Info vom Stadtarchiv bekommen das sie bereit wären die Urkunde von meinem Großvater zu suchen, jedoch wollen die 24€!!! -für jede angefangene halbe Stunde- Suchbebühr ohne Aussicht auf Erfolg und schreiben noch rotzfrech wieviel ich ausgeben will! Gibt es da nicht eine Pflicht für diese Leute mir diese Urkunde zu geben, für den normalen Satz von 5-15€? Das ist doch den ihre Ordnung und nicht meine.
A: Da ist uns nichts bekannt.
F: Hallo liebe Mitmenschen! Ende August 2015 holte ich mir meinen Gelben von der Meldestelle ab. Am 06.09.2016 habe ich einen Bescheid bekommen, dass mein Perso/Reisepass abgelaufen sind. Ich möchte diesen umgehend persönlich beantragen. Man nannte mir auch die § 1 PAuswG und § 1 PassG, die mich dazu verpflichten.
Am 08.09.2016 antwortete ich und führte die §§ GG 133, 116; PAuswG §§ 1, 9, 27 und PauswV § 28, auf und widerlegte den Besitz eines Personalausweise. Mit der Bitte, mir dieses zu widerlegen. Dazu fügte ich den UPIK Datensatz der Stadt bei.
Daraufhin, bekam ich am 18.10.2016 ein Schreiben vom Abt. Ltr. (ohne Unterschrift)
Anhörung – Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
In dem Schreiben nannte man mir die gleichen Paragraphen, wie im ersten Schreiben. Auf meine Ausführungen sind sie gar nicht eingegangen!
Am 29.10.2016 bat ich um Beantwortung folgender Frage:
„Teilen Sie mir schriftlich den Geltungsbereich des OWiG mit.“
Ich teilte denen mit, dass ich nach § 9 PAuswG (6) einen Ausweis (Gelben) habe und rechtfertigte das mit dem Art. 116 GG.
Am 03.11.2016 bekam ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 68,50 Euro! Ohne Unterschrift.
Mein Antwortschreiben bestand aus Fragen, die mir der Leiter schriftlich beantworten solle.
1. Antwort auf das Schreiben vom 29.10.16
2. schriftlichen Nachweis für den Geltungsbereich OWiG
3. schriftlicher Nachweis, dass das DR nicht existiert
4. eine persönliche Unterschrift auf die Bestätigung des Schreiben vom 03.11.16
5. Man möchte mir beweisen, dass ich eine juristische Person nach § 28 PAuswV sein muss.
Am 14.11.2016 bekam ich ein Schreiben:
„Abgabemitteilung Staatsanwaltschaft“
Gemäß § 69 OWiG
Am 29.11.2016 bekam ich ein Schreiben:
„Ladung“
Sie sind zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet.
Was kann ich machen, um da nicht hingehen zu müssen? Oder, gibt es schon einen Rechtsbestand für uns Ausweisträger RuStAG 1913?
F: Habe aber schon viel erlebt. Wenn man das nicht zulässt dann weigern die sich den Antrag anzunehmen. Da drohte der SB schon.
A: Dann hätte ich gerne den Namen und das vollständig für die Meldung an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Haben sie für mich auch eine Ladungsfähige Adressen für die Strafanzeige? Nein? Wollen Sie jetzt die Polizei holen oder soll ich das tun.
Last euch von den Reichsbürgern nicht die Butter vom Brot nehmen. Man kann auch mal Fragen ob der SB zu der Gruppe der Reichsbürger gehört. Das MdI sagt das Reichsbürger sich nicht an die Gesetze der BRvD halten. Gehören Sie dazu? Weiß das ihr Vorgesetzter? Das sind die Fragen die dann kommen müssen.
F: Habe heute meinen grünen Reisepass geholt. War schon nervig da,Aufjedenfall ist er nur 3 Tage gültig. Ist das rechtens? Ich bin der Meinung, nein.
A: 3 Tage, LOL im Gesetz steht bis zu einem Jahr. Die werden hier immer verrückter.
F: Guten Abend,
ich habe meinen Antrag wie in der Ausfüllhilfe per Einschreiben mit Rückschein eingereicht und auch schon die Bestätigung einer SB bekommen das der Antrag eingegangen ist. Es lag auch gleich ein Überweisungsträger über 25,-bei. Erst nach Eingang der Gebühr wird der Antrag bearbeitet. Soweit alles gut.
Zur Bearbeitung wird noch einiges benötigt.
1 -Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag meiner Behörde, wobei die SB schon das Feld für die Daten meines Großvaters schon durchgestrichen hat!!!
2 -Erklärung zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.(Übrigens mit Verweis auf Stag von 22.07.1913!)
3 -div.Unterlagen als Original die ich als Kopie eingereicht habe.
4 -Meldebescheinigung
5 -Original und Kopie des Reisepass o.Perso vorlegen.
Ich werde zudem zu einem persönlichen Gespräch gebeten.
Ich würde nun ein Antwortschreiben aufsetzen mit der Aufforderung meinen Antrag der BA zu bearbeiten oder mir die Rechtsgrundlage zu nennen da ich auch einen Formlosen Antrag stellen könnte.
Die Erklärung zum Besitz der deutsch.Stag. lehne ich ab.Sollte man dazu Stellung nehmen?
Ich besorge mir eine Aufenthaltsbescheinigung.
Die benötigten Originale sende ich ein.
Ich erkläre das ich mich bei einem pos. Bescheid und Urkundsübergabe ggf ausweise.Halte mich an die Vorgehensweise wie in" Erprobtes" beschrieben.
Ist meine Vorgehensweise so in Ordnung.
LG Angus
A: Die Vorgehensweise ist in Ordnung! Die Erklärung würde ich mit der Begründung ablehnen, dass dies schon aus dem von Ihnen Unterschriebenen Antrag hervorgeht. Ansonsten Gesetzliche Grundlage. Originale sollten Sie nicht aus der Hand geben. Perso und Originale können Sie bei Abholung vorlegen.
09.01.2017
Erwin Kerstholt
F: Hallo Frau Fassungslos, habe auch in Arnsberg meinen Gelben Schein beantragt. Gerne Austausch an meine e-Mail Erwin.Kerstholt@gmx.de
F: Ich habe Ende Dezember 2016 den Antrag für den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStAG §4 Abs.1 vom 22.07.1913 für mich und meine Tochter (geb. 1995) gemeinsam abgegeben (per Post). Die dazugehörigen beglaubigten Urkunden gelten für beide Anträge, da der Nachweis über mich bzw. meine väterliche und großväterliche Linie läuft. Der Sachbearbeiter hat jetzt den Antrag für meine Tochter an das zuständige Amt in ihrem Wohnsitz weitergeleitet, mit der Begründung des abweichenden Wohnsitzes von mir. Ist das so in Ordnung? Ich dachte bisher, dass Anträge aus der gleichen Familie gemeinsam abgegeben werden können. Zudem möchte er noch eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises oder Reisepasses, um den Antrag bearbeiten zu können. Braucht er das wirklich? Danke für Ihre Antwort. Freundliche Grüße Nicoletta
09.01.2017
Frau Fassungslos
F: hallo, ich bin vollkommen fassungslos. Heute Antrag nach Rustag gestellt in einem Kreis des Regierungsbezirks Arnsberg mit 2 Zeugen. (Falls jemand auch dort Erfahrungen gemacht hat, gerne hier posten) Bei Geburtsstaat und Wohnsitzsaat hatte ich im Antrag überall "Königreich Preußen (Abstammung, Geburt nach §4(1))" eingetragen. Erst wollte die sehr unfreundliche Sachbearbeiterin den antrag nicht annehmen. Nach einiger Diskussion hat sie es doch angenommen und sagte in dem Moment sinngemäß: "So, das haben Sie hiermit dann so abgegeben und ich muss Sie wegen der Angabe "Königreich Preußen" an den Kreis/Regierungsbezirk und an den Verfassungsschutz (!!) melden, weil dies auch einen Bezug zu den Reichsdeutschen darstellt".
1) Haben Sie sowas schon erlebt, das an den Verfassungsschutz gemeldet wird?
2) Ich habe von einem Bekannten aus einem andern Kreis gehört, dass es auch massive Schwierigkeiten bei der Antragsstellung ggab/gibt. Zwar Probleme anderer Art als bei mir, aber trotzdem scheint die Gangart der „Ämter“ spezielll im letzten Monat krass härter geworden zu sein. So das diese wohl alle vorgegeben bekommen, fast gar keine anträge mehr anzunehmen. Und die das auch so durchziehen. Entspricht das auch ihrem Erlebten?
3) Gibt es ganz aktuell überhaupt noch eine nennenswert große Anzahl von Leuten, die ihren Ausweis bekommen? Also lohnt sich es überhaupt noch da dranzubleiben?? Danke euch!
A: Die Reichsbürger Meldung ist derzeit Standard in diesen Behörden. Hoffentlich melden die sich auch selber, wenn es Anzeichen von Reichsbürgerverhalten zeigen. Vielleicht sollten wir sie auch melden wenn sie die Gesetze der BRvD nicht einhalten und sich somit zu Reichsbürgern machen. Es gibt aber auch viele SB die sauber arbeiten und das Verhalten ihrer Kollegen nicht verstehen können. Denn immerhin ist die Ablehnung eine Grundrechtsverletzung. Ein paar SB wollen aber unbedingt das Schicksal der Mauerschützen von 1990 teilen. Ihr Landrat bzw. Bürgermeister schickt sie in die Straftat und sie setzen es für ein paar Bunte Zettel um. Umso wichtiger ist jeder Antrag um dieses System ad absurdum zu führen. Jede Strafbare Handlung der Behörden erhöht den Druck auf sie.
F: Ablehnungsbescheid - sie behaupten u.a. Preußen hat es bei meiner Geburt nicht mehr gegeben! Wenn ich die Feststellung zurück ziehe erlassen sie mir die Gebühr, wenn nicht muss ich zahlen und soll vor VVG klagen.
A: Dann sollen Sie Ihre Behauptung mal belegen. Das BVG sagt dazu ganz was anderes. Scheint eine neue Masche zu sein, die Gebühren bei Rückzug zu erlassen. Aber nehmen Sie ruhig den Ablehnungsbescheid.
F: Danke für Ihre Antwort. Ich habe den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land?" gelesen (http://gelberschein.net/?page=4).
Nun, was wäre der bessere Weg, damit den SB von seiner Vermutung/Meinung wegbringe, ich hätte aufgrund der Fachbegriffe (hier geht es wohl in erster Linie um RuStAG 1913) eine Verbindung zu den "Reichsbürgern"? Dessen Vermutung ist allein schon strafrechtlich relevant.
A: Das habe ich doch schon geschrieben!!! Seine Konditionierte Meinung werden Sie nicht ändern. Der "Ärmste" sieht seine Felle davon schwimmen und wird von seinen Arbeitgeber in Schulungen Konditioniert. Geben Sie ihm die Möglichkeit sich als "Reichsbürger" zu outen. Dann ist Ihr Zeitpunkt gekommen.
F: Vielen Dank für Ihre Antwort. Das mit dem §241a StGB ist wirklich interessant, denn dann stellen sämtliche Ablehnungsbescheide, in denen mit "Reichsbürgernähe" oder ähnliches begründet wird, strafbare Handlungen dar.
In meinem Fall werde ich eine E-Mail (mit Empfangs-/Lesebstätigung) an den betreffenden SB schreiben, indem ich mich zunächst nach dem Zeitraum erkundige, wann ich die Original-Dokumente persönlich vorlegen sollte.
Interessant ist auch, dass vorab die Gebühr in Höhe 25,00 Euro zu entrichten ist. Offenbar auch bei einem negativen Bescheid - so schnell kann man Kasse machen.
Gleichzeitig werde ich auch folgende Formulierung wählen:
"Ich weise nochmals ausdrücklich und vorsorglich daraufhin, dass eine Verbindung zu diesem Personenkreis noch nie bestanden hat und auch nicht bestehen wird. Auch hege ich keinerlei Sympathie mit deren Ideologie. Es ist für mich daher in keinster Weise nachvollziehbar, weshalb Sie darauf schließen, dass ich mich aufgrund der von Ihnen angesprochenen Terminologie mit diesem Personenkreis in Verbindung gebracht habe.
Ich weise daraufhin, dass eine Betitelung als "Reichsbürger" bzw. eine Vermutung der Verbindung zu "Reichsbürgern" eine Straftat nach §241a StGB (Politische Verdächtigungen) darstellt.
Sehen wir doch, ob Sie sich an die Gesetze der BRD halten und meinen Antrag positiv bescheiden."
A: Ich würde mal ein bisschen den Kampf rausnehmen. Die Situation könnten Sie durch die Vorverurteilung in Ihren Anschreiben verursacht haben. Sie sollten den SB die Möglichkeit geben sich richtig Strafbar zu machen. Lesen die dazu den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land? " unter Aktuelles. Die Kommunikation mit dem SB kann nicht über ePost laufen. Das wären für Nürnberg 2.0 nicht verwertbar und wäre wahrscheinlich auch nicht in Ihrer Akte.
F: Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Antrag zur Feststellung meiner deutschen StAG nach RuStAG 1913 $4(1) am 29.12.2016 per Post in Kempten eingereicht. Am 7.1.2017 erhielt ich nun einen Brief vom zuständigen SB. In diesem werde ich gebeten, die Original-Unterlagen vorzulegen und auch darauf hingewiesen, dass vor(!) Bearbeitung des Antrages 25,00 Euro zu entrichten sind.
Und jetzt der Hammer: Der SB merkte im Brief an, "dass ich mich leider selber durch die von mir verwendete Terminologie mit den so genannten "Reichsbürgern" in Verbindung gebracht habe. Ihr mit *** gekennzeichneter Absatz kann diesen Eindruck leider auch nicht entkräften".
Dem Antrag habe ich ein Begleitschreiben beigefügt, indem ich mich in einem eigenen Absatz (mit *** gekennzeichnet) klar von den Ideologien der Reichsbürger distanziere und ich keine Verbindungen zu diesem Personenkreis habe und haben werde.
Weiter schrieb ich, dass ich die BRD als Staat anerkenne.
In meinem Begleitschreiben zum Antrag habe ich darauf hingewiesen, dass eine Ablehnung meines Antrages unzulässig ist.
Ich habe dabei höflich aber bestimmt geschrieben, worum es mir geht. Ich habe die SBs vom Einwohnermeldeamt beauftragt, die Feststellung durchzuführen und die Daten gemäß StAG §33 an das EstA-Register zu übermitteln (u. a. der Rechtsgrund - Geburt - Abstammung nach RuStAG 1913 §4(1))
Wie soll ich mich bei dieser Verdrehung und Vermutung seitens des SB verhalten?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe.
Viele Grüße
Stefan
A: Drehen Sie den Spieß doch einfach um!!! Das betiteln als Reichsbürger ist eine Straftat nach §241a StGB. Da stellt sich doch die Frage, wer der Reichsbürger ist. Auch der Begriff Reichsbürger dient nur der Diffamierung und Sie springen wie gewollt drauf an. Sie hätten doch auch sagen können, wir werden sehen ob sie sich an die Gesetze der BRD halten.
F: Dass § 33 StAG geändert wurde scheint hinstichtlich der Übermittlung des Erwerbsgrunds an das ESTA-Register auch nicht DIE Lösung zu sein, denn es heißt in Abs. 2: "Im Einzelnen DÜRFEN in dem Register gespeichert werden:" Leider steht da nicht "... MÜSSEN in dem Register gespeichert werden"
Der Sachbearbeiter beim LRA meinte, dass es für ihn aus § 33 Abs. 2 StAG keine Verpflichtung gebe, den Erwerbsgrund zu übermitteln. Außerdem gäbe es bereits ein Urteil eines Verwaltungsgerichts dass bestätigt, dass der Erwerbsgrund nicht eingetragen werden müsse. Ein Hinweis auf § 11 des Europäischen Übereinkommens vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit hat leider auch nichts geholfen. Weitere Anfragen werden ignoriert. Was kann man da noch machen?
A: Der §33 des StAG ist wiedermal sehr umständlich geschrieben. Der § lässt wieder beide Interpretationen zu. Das ignoriert der Gesetze der BRvD (Europäischen Übereinkommen) zeigt, dass Sie es wieder mit einem Willfährigen Erfüllungsgehilfen zu tun haben. Ihr Begehren ist ja nun schon Aktenkundig. Da bleibt Ihnen nur noch die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde. Auch wenn es das Problem nicht lost. Aber der SB kann hinterher nicht sagen, die Führerin war es, ich habe von nichts gewusst.
F: Nein,den gelben Schein habe ich noch nicht. Meine Frage, war so gemeint,ob ich zusätzlich ein Kündigungsschreiben des Personalausweises einreiche? So wie ich Sie verstanden habe, ist es deren Aufgabe darauf zu reagieren und nicht ich. Mir geht es um die Bestätigung, die diese mir verweigert haben, also einen Nachweis dafür,dass ich diesen PA zurück gewiesen habe. Meine Bedenken sind,dass der PA dort liegen bleibt, bis zum Nimmerleinstag ohne Wirkung, dass ich weiterhin Personal bleibe.
A: Hoffentlich stolpern Sie nicht, wenn Sie den 10. Schritt vor dem 1. Machen. Ihrer Person können Sie auch nicht kündigen. Lesen Sie dazu den Beitrag "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes. Beschäftigen Sie sich auch mit dem Thema Mensch und Personen.
F: Guten Abend,
im letzten Jahr 2016 hatte ich eine Verlustanzeige meines Personalausweises aufgegeben(verloren).
Am letzten Mittwoch: Zurückweisung des Personalausweises laut PAusG Familienname.
Es wurde mir verweigert eine Bestätigung auszustellen, ich solle mich an die Bundesdruckerei wenden.Alle taten so, als ob sie nichts wissen, selbst der Chef. Ist schon klar wer den Auftrag erteilt! Jetzt meine Frage, soll ich abwarten oder kündigen? Die Herrschaften wollen diesen liegen lassen. (Zeugin anbei)
A: Das nicht Wissen scheint die neue Masche zu sein. Wenn man Rechtlich keine Argumente hat, kann man die Leute nur so abwimmeln. Ich verstehe auch nicht warum Sie deren Arbeit machen sollen und sich an die Bundesdruckerei wenden sollen. Denn es ist ihre Aufgabe dies bei Unstimmigkeiten mit dem Gesetz zu tun. Eine Empfehlung ihres Handels können wir Ihnen nicht geben. Wir wissen auch nicht was Sie kündigen wollen, oder ob Sie im Besitz des GS sind.
F: Habe Antrag am 27.12.16 an Landratsamt Fürstenfeldbruck verschickt (vorab Fax + Einschreiben Einwurf per Post. Erhielt heute eine Rückantwort mit der einmaligen Gelegenheit zur Korrektur meines Antrags. Die vom Amt gewünschte Korrektur: x Ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft und den Punkt mit RuStaG 1913 streichen. Ausserdem meine Ausweise angeben, Reisepass hab ich nur einen der schon lange abgelaufen ist, Personalausweis soll ich nicht angeben. Und schließlich wollen sie die Urkunden im Original sehen und auch meinen Ausweis...dazu müsste ich aber hin gehen und ich habe niemanden, der mich begleiten kann/will/sich traut. Was soll ich denn nun machen? Sie haben mir Zeit gegeben bis 7.2.17, dann wird Verfahren eingestellt.
A: Schreiben Sie denen: Der Antrag ist so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde. Es ist weder etwas hinzuzufügen oder wegzulassen. Originale und Perso werden bei Abholung zur Einsicht vorgelegt.
F: Ich habe heute die Ablehnung meines Staatsangehörigkeitsantrages erhalten, den ich schon im Mai eingereicht habe. Die Ablehnung ist als Schreiben verfasst, der nicht mit "Bescheid" überschrieben und nur mit Paraphe "im Auftrag" unterschrieb ist. Der SB begründet die Ablehnung mit dem Besitz meines dt. Reisepasses, da dieser mich als deutschen Staatsangehörigen ausweise. Außerdem schreibt er zu meinem Sachbescheidungsinteresse, dass dieses zweifelhaft sei, weil sich aus meinen Antragsangaben zu den Geburts- und Wohnsitzstaaten Königreich Preußen usw., der behaupteten Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie den Bezug auf das RuStag 1913 ergäbe, dass ich zu dem Personenkreis der "Reichsbürger" zugerechnet sei.
Am Schluss des Schreibens ist in der "Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt, dass ich Widerspruch beim VwGericht einlegen kann. Was soll ich tun? Lohnt sich eine Klage vor dem Verwaltungsgericht? Vielen Dank für Eure Hilfe.
F: Ich darf mich ganz herzlichen für den Link bedanken. Aber irgendwie kriege ich es nicht hin an die Information zu kommen. Was muss ich tun? Danke für eine Unterstützung.
A: Das Programm herunterladen, installieren und mit uns verbinden.
F: Ich habe am 30.12.2016 meinen Antrag per Fax ans KVR München gesendet - Einschreiben Einwurf per Post am Folgetag zugeschickt, und habe heute per Post vom KVR augenscheinlich das Fax zurück bekommen. Er enhält eine Ablehnung mit Datum 02.01.2016 der Staatsbürgerschaft da kein "Sachbescheidungsinteresse besteht. Es bestehen weder Zweifel bezüglich Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit noch benötigen Sei einen Staatsangehörigkeits ausweis für ein anderweitiges Verfahren. Ihr Antrag wird daher in Ermangelung eines Sachbescheidungsinteresse nit bearbeitet".Der per
Post gesendete Antrag samt unterlagen habe ich nicht zurück bekommen.
Wie soll ich nun weiter vorgehen?