F: hahaha, das dachte ich mir auch!
Wie gehe ich am besten vor? Soll ich dem Oberbürgermeister einen Brief schreiben?
A: Der SB versteht unter unverzüglich was anderes als Sie. Die Eintragung wird bzw. muss er vornehmen. Da ist wohl nur etwas Geduld erforderlich. Ich würde am 15.1 nochmal beim ESTA anfragen. Sollte bis dahin der Eintrag nicht vorhanden sein wird es zeit für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
F: Ich habe im Oktober meinen GS bekommen. Ich habe von ESTA mitgeteilt bekommen, dass dort keine Eintragungen zu meiner Person vorhanden sind. Als ich den Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde angerufen habe, hat der Mann mir gesagt, dass es derzeit ein Problem mit der Software fuer das ESTA register geben würde und ich solle mich bis nächstes Jahr gedulden.
Ich finde dies ziemlich unglaubwürdig um ganz ehrlich zu sein.
A: Der SB bekommt den 1. Preis für Kreativität. Der ist wohl ab dem neuen Jahr in Rente.
F: ...jooo, das werde ich dann mal erfragen, korrekt. Wie sollte man am besten - nachdem die Rechtslage abgeklärt ist - auf so einem Formular unterschreiben? Als juristische Person?
F: ...na die rechtlichen Grundlagen werden ja aufgeführt....in diesem Fall §10 zum Schutz personenbezogener Daten der entspr. Verwaltung - i.d. Fassung vom ....zuletzt geändert durch Gesetz usw., usw.......sind die personenbezogenen Daten grundsätzlich bei dem Betroffenen mit seiner Kenntnis zu erheben. Oder was meint ihr, mit erfragen der rechtlichen Grundlagen? Ebenso steht auf dem Blatt auch, ´dass man seine Einwilligung dazu zwar verweigern kann, aber in diesem Fall eine anschliessende Prüfung des Antrages , also die Feststellung, ob man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wahrscheinlich nicht möglich ist, so dass der Antrag nicht beschieden und die beantragte StAG-Urkunde nicht ausgestellt werden kann´.
A: Und wo steht das dieses Vorgehen zur Feststellung notwendig ist?
F: ...hey, thx für die schnelle Antwort. Alles klar soweit. Und dann soll ich noch eine "Datenschutzerklärung zum Antrag auf Prüfung der Staatsangehörigkeit und Ausstellung einer Staatsangehörigkeisurkunde" gem. §10 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten" unterschreiben. da, "im Verfahren bei versch. Behörden (Melde, -Vertrieben, -Staatsangehörigkeitsbehörden, Archive, Standesämter, WASt, Krankenbuchlager, Vertriebenbehörden Ermittlungen durchzuführen und ggfls. Akten einzusehen sind....."
Führen die solche Ermittlungen nicht eh ohne unsere Zustimmung durch?
Wieso also dieses komische Teil unterschreiben? Kommt mir ulkig vor. Die verweigern die Bearbeitung ansonsten und dann ist meine im Vorraus geleistete Gebühr von 25 futsch :-(
A: Die Datenschutzerklärung ist neu. Da können Sie ja mal nach der Rechtlichen Grundlage Fragen. Die 25 Euro sind nicht futsch und zeigen schon mal die Bereitschaft zur Bearbeitung. Sonst wären das 18,75 Euro.
F: Hallo zusammen, gibt es feste Sprechzeiten bei über teamspeak? Mein Antrag wurde abgelehnt und ich stecke fest. LG Smilla
A: Ja jeden Freitag ab 19:00 Uhr. Aber ab 18:00 Uhr ist immer wer da.
F: Nach postalischem Eingang meiner Unterlagen hat mir das Bezirksamt meiner Stadt u.a. nun mitgeteilt, dass ich denen eine Kopie meines Persos zusenden soll und bereits jetzt schon die Gebühr von 25 Euro bezahlen und nachweisen soll. Ist das gängige Praxis?
A: Ja leider!!! Teilen Sie denen mit das das Kopieren des Perso verboten ist. Sie sich aber bei Abholung gerne Ausweisen und Überweisen Sie die Gebühr.
F: Eine Frage, wie kann ich kontrollieren, ob der SB den Eintrag:erworben am/erworben durch auch wirklich getätigt hat? Papier ist ja geduldig... Kann man nochmal einen EStA Auzug anfordern, od. kann man es vielleicht auch noch durch die Vollauskunft der Gemeinde kontrollieren? Das habe ich noch nicht gemacht.Das steht noch an.
A: Aus der Vollauskunft geht das nicht hervor. Also bleibt nur ein neuer ESTA Auszug.
F: Ich habe im Mai meinen GS mit allen erforderlichen Unterlagen beantragt. Gestern bekam ich die Ablehnung. Gründe: siehe Urteil VG Potsdam · Urteil vom 14. März 2016 · Az. VG 8 K 4832/15 und ich sollte einen Grund nennen, weshalb ich den GS beantrage.
Ich werde eine Fachaufsichtsbeschwerde schreiben, aber wie soll es danach weiter gehen? Hat jemand den GS vor Gericht eingeklagt? Welchen Anwalt? Kosten? Erfolgsaussichten?
Lieben Gruß
Thomas
A: Es gibt schon ein Urteil vom BVG(Teso Urteil). Darum ist der Weg vor Gericht sinnlos. Zumal der Weg eine gewollte Sackgasse ist. Das Urteil von Potsdam ist eine Einzelfallentscheidung. Also nicht anzuwenden. Lesen Sie dazu den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land?" unter Aktuelles.
GS TS3 Server
F: Der Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde hat meine Daten nicht an das BVA weitergeleitet und ignoriert seitdem jegliche Briefe von mir.
Wie gehe ich vor?
A: Dann geht es mit Dienstaufsichtsbeschwerde und Fachaufsichtsbeschwerde weiter. Wenn das nicht hilft, Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft.
F: Wie meint ihr das?
F: Also das hab ich gemacht. Die händigen den Ausweis nicht aus. Auf Grund von Paragraphen 17 Absatz 3-5 und den PARAGRAPHEN 25-28
A: Erklärt haben Sie das schon im Antrag. Dann streichen Sie das deutsche von deutsche Staatsangehörigkeit durch.
F: Mein GS mit der Schreibweise Max MUSTERMANN wurde letzte Woche Auf Max Mustermann geändert.Leider mußte ich festsellen das beim EsTA Eintrag §4Abs.1(Ru)StAG fehlt.
Es steht nur Geburt Abstammung drin.
Die SB habe ich darauf hin angesprochen, Sie hat mir erklärt das Sie dieses nicht mehr eintragen kann weil es das Kästchen beim Vordruck im Computer nicht mehr gibt.
Sie könne daran nichts mehr machen.
Wenn ich dieses geändert haben wollte sollte ich mich direkt ans Innenministerium wenden.
Ist dieses so richtig oder hat Sie mich wieder verarscht, und was kann ich jetzt noch tun um dieses ändern zu lassen.
A: Ihre SB hat keine Möglichkeit das zu ändern. Die Einträge sind in einem Suchfeld festgeschrieben. Der Eintrag ist bei der BVA geändert worden und heißt jetzt Geburt(Abstammung). Wenn dieser drin steht ist alles in Ordnung.
F: Mir wurde am 1.11.16 eine STAG-Urkunde ausgestellt und am 14.11.16 von der Einbürgerungsbehörde ausgehändigt.
Heute erhalte ich ein Schreiben vom BVA, dass im EStA keine Eintragungen zu meiner Person vorliegen.
Soll ich den Sachbearbeiter bei der Einbürgerungsbehörde anschreiben? Oder wie gehe ich am besten vor?
Vielen Dank
Damian
A: Das war wohl zu schnell. Unverzüglich heißt bei jedem Sachbearbeiter was anderes. Erinnern Sie den Sachbearbeiter nochmal dran.
F: habe den Antrag nach Rustag gestellt und auch per Post bestätigt bekommen. Die Bestätigung lief einher mit dem Hinweis, daß die Bearbeitung seine Zeit braucht und daß ich doch noch vorab eine Begründung abgeben soll für meinen Antrag.
Was oder ob überhaupt soll ich am besten für eine Begründung abgeben (mündlich bei Abgabe des Antrags hatte ich bemerkt "ich brauche diese Feststellung für eine Weltreise")? ? ?
A: Lesen Sie dazu den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land? " unter Aktuelles. Oder Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter doch mal nach der Rechtlichen Grundlage für die Begründung.
F: Hallo, ich habe heute meinen EStA Auszug erhalten. Bei: Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am, und erworben durch wurde KEIN Eintrag vorgenommen.Sollte ich den SB auf Paragraph 33 Abs 2 und 3 hinweisen? Oder macht das wenig Sinn?
F: Ich hatte mit Anschreiben vom 14.11.2016 des Herrn Peterlini vom Bundesverwaltungsamt meinen EStA Register-Auszug erhalten. Natürlich ohne Eintrag der gesetzlichen Angabe §4 Abs. 1 RuStaG. Ich schrieb dies hier im Forum am 19.11.2016. So wollte ich es jedoch nicht belassen und forderte den Regierungshauptsekretät des LRA Coburg schriftlich auf, seine Eintragung um die Gesetzesangabe zu vervollständigen. Schließlich war diese im Antrag von mir aufgeführt und ich bestehe darauf. Das Datum meines Anschreibens war der 19.11.2016. Am 24.11.2016 antwortete mir der Regierungshauptsekretät wie folgt:
Sehr geehrter Herr .....,
auf die Darstellung des Eintrags des Erwerbsgrundes der deutschen Staatsangehörigkeit haben die Staatsangehörigkeitsbehörden keinen Einfluss. Zum 01.11.2016 haben sich da Änderungen durch Artikel 3 des ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes ergeben. Fragen Sie bitte, wenn nötig, beim Bundesverwaltungsamt nach.
Mit freundlichen Grüßen,
Nun kann man das glauben oder nicht, dass die Behörden keinen Einfluss auf die Darstellung des Erwerbsgrundes haben. Sollten hier bei jemanden Beziehungen bestehen , so bitte ich, einmal nachzuforschen, ob diese Aussage wirklich den Tatsachen entspricht.
A: Da haben Sie sich wohl den falschen Ansprechpartner gegriffen. Ansprechpartner ist der Sachbearbeiter. Sein oberster Vorgesetzter ist der Landrat oder in kreisfreien Städten der OB.
F: Hallo mal eine kurze Frage, mein Ausweis ist soweit fertig. Ich hab jetzt noch einen Zettel bekommen "Erklärung zum Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeisausweises". Muss ich das Ding unterschreiben?
LG
A: Nein das brauchen Sie nicht. "Wo steht das?", wäre die Frage für Ihren Sachbearbeiter.
F: Hallo, ich war heute bei der Stadtverwaltung um mir den GRÜNEN Reisepass zu holen. Den grünen wegen der groß und klein Schreibweise des Namens. So, woe steht nun mein name in diesem scheiß Reisepass? Allers groß geschrieben wie im Perso. So eine Sauerei, was mache ich denn jetzt? Ich habe natürlich gefragt was das soll, die Antwort war: die Bundesdruckerei würde das so vorschreiben. Was nun, mit welchem Ausweis soll ich jezt den gelben Schein beantragen? Sorry wegen der Fekalsprache aber ich bin saueer, 26 € für nix.
A: Auch der Grüne Reisepass ist nur die jur. Person. Die reinfolge heißt auch erst Gelb dann Grün. Lesen Sie den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes. Ausweisen können Sie sich auch mit dem Perso, es darf nur keine Kopie gemacht werden.
F: Ich habe vor 3 Wochen den GS mit korrekter Schreibweise erhalten. Sowohl VOR als auch NACH Ausstellung stand/steht in der Gesamtauskunft: Staatsangehörigkeit Art: Deutscher sowie Staatsangehörigkeit: 000 deutsch
Die Gesamtauskunft ist also unverändert.
Kann es sein, dass der Hinweis "Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitsausweis oder anderen Nachweis" nicht an die Meldestelle übermittelt wurde?
An wen kann ich mich ggf. wenden, um hier entsprechend "nachzukorrigieren"?
A: An Ihren Sachbearbeiter der Feststellung.
F: Mein Antrag, gestellt im Januar 2016, für den GS, liegt zurzeit weiter unbearbeitet beim Landratsamt. Ich habe ihn dort das dritte Mal vorgelegt, nachdem sie ihn jeweils zurückgeschickt hatten, weil er rechtsmissbräuchlich wäre, man würde man ihn in der gestellten Form nicht weiter bearbeiten. Ich habe einen gebührenpflichtigen Ablehnungsbescheid mit justiziabler Begründung gefordert. Ferner verwies ich auf mein Grundrecht der Bearbeitung, drohte mit Strafantrag/Strafverfolgung wegen Unterlassung, machte eine Fachaufsichtsbeschwerde (fadenscheinig abgebügelt) bzw. erweiterte Fachaufsichtsbeschwerde (06.11.16) bei der Regierungspräsidentin. Keine Reaktion mehr, Stillstand.
Ich bin mir nicht sicher, mit welchem Schritt ich die Damen und Herren in den Behörden in Bewegung versetzen kann, ohne dass da große Kosten und lange Wartezeiten (Gerichte) für mich entstehen. Was macht man da am besten?
F: Ablehnung
Mein Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wurde abgelehnt und zurückgesandt. Begründung: "Es besteht weder Zweifel bezüglich Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit noch benötigen Sie einen Staatsangehörigenausweis für ein anderweitiges Verfahren. Ihr Antrag wird daher in Ermangelung eines Sachbescheidungsinteresses nicht bearbeitet."
Was ist zu tun?
F: Hallo,
ich war heute auf dem Einwohnermeldeamt um einen Reisepass zu beantragen.
Natürlich habe ich den Zusatzzettell nicht Unterschrieben.Auf meine Weigerung dieses nicht zu unterschreiben, kam sofort eine Ablehnung.Auf meine Forderung nach welcher Rechtlichen Grundlage Sie dies Ablehnen wurde mir immer wieder vorgekaut das nach Ihren Recht dies nicht möglich sei.Nach einigen Diskussionen kam der Bürgermeister auch noch dazu.
Dort wurde mir erklärt wenn ich dieses Recht nicht anerkenne sollte ich mir meinen Pass dort asstellen lassen wo ich der Meinung bin das mein Recht gilt.
Gleichzitig wurde ich vom Bürgermeister gefragt ob ich auch zu den Reichsbürgern zähle.
Nach etlichen weiteren Diskussionen wurde mir auch noch mittgeteilt ,das Sie in meiner Vollauskunft den Nachweis der STaatsangehorigkeit nach rechtlicher Nachfrage nicht eintragen müssen und werden.
Ich könnte dagegen ja Rechtsmittel einlegen.
Was für Rechtsmittel kann ich nach erhalt der Schriflichen Ablehnung einlegen.
Danke.
F: Wir haben ein Problem mit Quittierung des Feststellungs-Antrags auf Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913,
nebstPrüfung auf Vollständigkeit der beiliegenden Urkunden. Die Ausländerbehörde beim Ordnungsamt der Stadt Köln will zwar die Anträge annehmen, aber keinsfalls auf Vollständigkeit prüfen und quittieren
mit Datum und Unterschrift. Bei Beharrung auf unserem Recht, die Abgabe unserer Unterlagen mit Datum quittiert zu erhalten, wurden wir verbal rausgeschmissen aus dem öffentlichen Gebäude und der Sicherheitsdienst wurde gerufen.Meine Tochter bekam vom Sachbearbeiter den Stuhl, auf dem sie saß, weggezogen und es wurde, als sie nicht aufstand, der Stuhl gekippt und dann durch das Amtszimmer gezogen bis sie "Stop, das ist Körperverletzung" rief.Wir haben uns gegen Anfassen u. "Abführen" aus dem Gebäude verbal gewehrt und "Rühren Sie mich nicht an. Ich verlasse freiwillig das Gebäude", aber das wird ein Nachspiel für Sie haben" gesagt. Abends haben wir noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten des Sachbearbeiters gefaxt, der von uns hinzugerufen wurde und seinem Sachbearbeiter Recht gab, dass NICHTS bei ihnen quittiert werden würde und dass sie ihre Rechte und Pflichte kennen würden. Dann sind wir am nächsten Tag wieder hingegangen. Es waren ALLE TÜREN auf der ganzen Etage ABGESCHLOSSEN. Dann versuchten wir es zuerst bei den nächst höheren Vorgesetzten, wo auch abgeschlossen war. Dann bei den stellvertretenden Vorgesetzten,
auch verschlossene Türen, dann beim obersten Leiter, natürlich auch nicht im Hause. Also an einem Freitagvormittag kein Vorgesetzter der Behörde im Hause/zu sprechen.
Danach gingen wir nochmals zum Sachbearbeiter-Zimmer, wo wir hinter verschlossenen Türen Lachen vernahmen. Daraufhin gingen wir sofort zum Verwaltungsgericht Köln und stellten Eilantrag auf Einstweilige Anordnung, dass unsere Unterlagen beim Ausländeramt quittiert würden. Aus unserem Antrag auf EA wurde ein SCHRIFTLICHS Verfahren gemacht. Wir sandten innerhalb der gesetzten 7-Tage-Frist drei Antwortbriefe per Fax, aber der Beschluß war negativ, es bestünde KEIN Verwaltungsakt und unsere angezogenen Gesetze zum Verwaltungsrecht hätten hier keine Anwendung. Interessant : Keinerlei Unterschrift der Richterin und selbst die "Beurkundung" durch die Urkundsbeamtin erfolte OHNE UNTERSCHRIFT !!! Kosten 219,-- EUR. W I E bekommen wir unsere Anträge mit Urkunden
quittiert ? Wir waren nämlich am 1. Tag schon beim BVA, wo auch nur Annahme ohne QUITTUNG erfolgen sollte. Eine RAin, die ich heute tel. ansprach, wollte in der Sache nicht tätig werden, da kein Verdienst bei 200,-- EUR- Std.-Lohn für Fachanalt Verwaltungsrecht, es lohne sich nicht für uns und außerdem keine Ahnung davon.-
Wie bekommen wir unsere Antrage quittiert ? Für sachdienliche Antwort danke ich.
Freundliche Grüße
A: Lesen Sie dazu den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.
F: Hallo,
heute wollte ich auf dem Einwohnermeldeamt einen Reisepass beantragen, da ist mir folgendes passiert, ich soll folgende Erklärung unterschreiben ansonsten können Sie mir keinen ausstellen.
Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit für das beantragte Dokument Deutscher Reisepass Nr.C5YN0LT640.
folgende Tatbestände können zu einem automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen (VGL.§ 25 AB.1 SAtz 1,§27 bzw§28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes-Stag):
-Erwerb einer Ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag,
-Erwerb einer Ausländischen Staatsangehörigkeit durch Adoption als minderjähriger durch einen Ausländer sowie
-Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines Ausländischen Staates,dessen Staatsangehörigkeit Sie ebenfalls besitzen,aufgrund freiwilliger Verpflichtung ohne entsprechende Zustimmung oder Berechtigung.
Sofern die Verlustfolge eingetreten ist,sind betroffene nicht mehr berechtigt,einen deutschen Reisepass oder Personalausweis zu führen.
Eine spätere Erfüllung eines dieser Tatbestände ist der zuständigen Pass-bzw Personalausweisbehörde anzuzeigen.
Erklärung:
Ich habe keine auslädische(n)Staatsangehörigkeit(n)beantragt bzw.erworben.
Könnt Ihr mir sagen was das soll, und wie ich darauf reagieren soll.
Ich brauche ja einen Pass, da ich mich ja ausweisen muß.
Danke
A: Fragen Sie nach der Rechtlichen Grundlage für die Erklärung. Auf keinen Fall Unterschreiben. Möchten die Ihnen keinen Pass ausstellen wollen, lassen Sie sich das schriftlich geben. Dann sollte der Bluff auffliegen.