F: Hallo. ich habe eine ablehnung bekommen. Aber mal von vorne. Ich beantragte den StaA, bekam dann eine Ablehnungsankündigung (berechtigtes Interesse und schutzwürdiges Interesse fehlt)Ich schickte ein Schreiben mit Bezug auf Teso, BVergG §31, VwGO §1 und und und. Jetzt bekam ich die endgültige Ablehnung, allerdings ohne auf mein Schreiben einzugehen. Es ist WORT FÜR WORT die gleiche Begründung wie in der Ablehnungsankündigung. Jetzt soll ich natürlich die 18€ zahlen. Wenn ich das tue, dann akzeptiere ich ja. Jetzt die Frage, ich werde den ausweis nicht bekommen, wie viele andere auch nicht. Ich habe es aktenkundig gemacht. Bringt eine Fachaufsichtsbeschwere und Widerruf etwas? Klar ich gebe denen Arbeit, aber ist das zielführend zum Ausweis? Ein Schmankerl noch: mein Sachbearbeiter ist auch noch Anwalt.
Viele Grüße und vielen Dank
A: Erstmal in Wiederspruch gehen. Wenn der nicht funktioniert, Strafantrag mit Strafverfolgung und Anzeige Vertragsverletzung an den Europäischen Rat. Das Ihr Sachbearbeiter Anwalt ist, ist auch ein Vorteil. Hier geht auch eine Beschwerde bei der Anwaltskammer.
F: und wie verhält man sich dann am besten? Rückantwort mit Stag §30 oder er soll sich ummelden und von mir aus den Antrag stellen LA Mühldorf. Bei mir hat es einwandfrei geklappt und meine Tochter hat in auch schon gestellt aber noch nichts negatives zurückbekommen. Gruß Lupo
A: Einfach mal Fragen wo denn das sachliche Interesse im Gesetz steht. Die VwGO kann von Verwaltungen nicht verwendet werden. Lesen Sie den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land?" unter Aktuelles.
F: Meine Sohn stellte seinen Antrag am 28.11.2016. Er bekam am 9.12.2016 Post vom LA unterallgäu mit der Info ein sachliches Interesse an der Feststellung der deutschesn Staatsangehörigkeit nachzuweissen, es wird der Stag §3 Abs. 2 Satz 2 ins Spiel gebracht.
Ich würde gerne darauf Antworten mit dem Hinweis auf §116 und das Wahlrecht §12.
Würde das Sinn machen? Gruß Lupo
A: Nein, dieses Schreiben zeigt den Zustand der Behörde an. Sie schaffen es nicht einmal die Textbausteine zu tauschen. Es ist das Schreiben an Optionspflichtige, die sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden haben.
F: Ablehnung. Unbeachtlich ist ihr bloßes Besitzinteresse an einem Staatsangehörigkeitsausweis. Was kann ich tun.
F: Bei uns am Landratsamt WÜ werden beglaubigte Ablichtungen aus dem Geburten- und Eheregister verlangt, obwohl man möglicherweise im Besitz von Ehe- und Geburtsurkunden ist. Man hat ja seinerzeit schon dafür bezahlt. Jede Beglaubigung 10,--€! Dann wird verlangt, dass die Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses ebenfalls beglaubigt wird (10,--€)! Ist der Ausweis gültig oder nicht bzw. wird hier eine Dokumentenfälschung unterstellt? Die beglaubigte Kopie des Personalauweises oder Reisepasses soll man dann ebenfalls mit allen Unterlagen einreichen!? Beglaubigte Personalausweiskopie einreichen?
F: Hallo, ich habe heute die Antragsunterlagen und alle Nachweise beim Ausländeramt meiner Satdt eingereicht. Im Großen und Ganzen soweit okay (bis auf die
typischen "Stolperfallen" die der Sachbearbeiter für mich bereit hielt).
Leider wollte man mir nicht den Eingang auf meinen Kopien bestätigen. Keine Unterschrift, kein Stempel/Siegel. Ich hab also keinen Nachweis von denen,
was ich bei denen eingereicht hab. Ich habe hier mal gelesen, neben dem StAg-Ausweis selbst, ist der gestellte Antrag in den Akten wichtig, da man einen Verwaltungsakt
ausgelöst hat. Nur ohne das ich einen Nachweis hab, könnte ja auch einfach mal so, etwas aus meiner Akte "verschwinden".
Deswegen 2 Fragen: Dürfen die mir einfach eine Eingangsbestätigung auf meinen Kopien verweigern, oder gibt es Vorschriften auf die ich mich berufen kann?
Brauch ich die Eingangsbestätigung doch noch, oder genügt es wenn ich alle Antragsunterlagen und die Geburts- und Heiratsurkunden noch per Fax an mein
Ausländeramt schicken? (Denn da gibts ne Sendebestätigung und ich hab gelesen Faxe wären gerichtsfest.)
A: Dann hätten Sie wieder gehen sollen und den Antrag über die Poststelle oder per Einschreiben einreichen sollen. Auch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten wäre möglich gewesen. Jetzt sollten Sie das über die Akteneinsicht regeln. Allerdings sollten Sie warten bis ein Aktenzeichen da ist.
F: Hallo, bei mir wurde der Erwerbsgrund nicht im EStA-Register eingetragen. die Staatsangehörigkeitsbehörde weigert sich, dies nachzutragen.
Akteneinsicht wird ebenfalls verweigert, mit der Begründung, dass es kein laufendes Verfahren mehr ist und man verweist auf die entsprechende Rechtsgrundlage, §29 VwVfG.
Habt Ihr mir einen Tipp, wie man dennoch Akteneinsicht erlangen kann oder was man tun kann?
Noch eine Anmerkung: Im Forum ist mehrfach der § 62 Abs. 2 Personenstandsgesetz als Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht genannt. Ich habe aber das Gefühl, dass dies nicht die richtige Rechtsgrundlage ist, denn das Personenstandsgesetz bezieht sich meines Erachtens auf den Bereich Standesamt und deren Urkunden.
Danke u. Gruß
A: Schauen Sie dazu den Artikel "Änderung des StAG" unter Aktuelles.
F: Hallo, habe heute eine Vollauskunft mir eingeholt da steht nichts drinnen nur Glaubhaftmachung : Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis. Das steht aber auch bei jene die keinen GS haben. Was könnt ich tun ??
A: Den Sachbearbeiter der Ausländerbehörde auffordern den Eintrag nach StAG vorzunehmen.
F: Habe 2011 den GS erhalten und damals ohne schriftlichen Antrag von mir dirakt auf dem Ausländeramt beantragt. MIt Nachweisen bis 1875. Ich bin allerdings 1943 geboren, aus Schlesien vertrieben. Habe den Flüchtingsaussweis A, weil auch aus der DDr hierher 1955 geflüchtet.
Im letzten Jahr erfuhr ich, daß ich meine Eintragungen aus Köln erhalten kann. Ich bekam aus die Auskunft. ABER da steht drin, daß ich in Polen geboren bin (1943 war es aber Deutschland in Schlesien), keinerlei Vermerk auf RuStAG, auch nicht auf (Ru)StAG. Folgendess fehlt ganz oder ist falsch.
Geburtsort: (fehlt)
Gebutsstaat: Polen (1943 war dies Deutschland beweisbar, diskussionslos)
Geburtsname: Christoph Johannes Alfred Freiherr Steinig von Steinegg (dies nach Geburtsurkunde, die schrieben aber nur "Steinig")
Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am: (fehlt)
Erworben durch: (fehlt ganz)
Habe mehrer Male hingeschrieb ens und war einmal dort. NEIN, es bleibt bei diesen Eintragungen, es gibt keine Änderungen. Und diese Äußerungen und Briefe waren ziemlich frech.
Hat jemand eine Idee, wie ich zu den richtigen Eintragungen kommen kann.Ich habe auch gar keine Vorstellungen, und die sagen auch nichts, was die veranlaßt hat alles so falsch und fehlend einzutragen UND auch nicht ändern zu wollen?
A: Wichtig ist das es Aktenkundig ist. Also sollten Sie keine weitere Energie damit verschwenden.
F: Ist es wahr, dass bis 1974 die deutsche Staatsangehörigkeit NUR über den Vater abgeleitet werden kann? Das steht doch so gar nicht im RuStag, oder. Die Ausländerbehörde schreibt das so und lehnt daher eine Ableitung bis vor 1914 ab.
A: Lassen Sie sich nicht verarschen. Diese Aussage gibt weder die geltende noch die gültige Gesetzgebung nicht her. Bei einer Ableitung über die Mutter ist die Gesetzgebung allerdings zu beachten!!!
F: Nach längerem Antwortschreiben auf unsere Beschwerte wegen fehlendem Eintrag im Esta
wollen wir diese Weigerung die entsprechenden Einträge vorzunehmen, zurückweisen.
Das "Amt" beruft sich im wesentlichen auf den Abs. 3 0 Abs.3 und führen aus, dass kein Rechtsanspruch auf die Feststellung der Staasangehörigkein nach RuSTAG 1913 besteht.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ihre Antwort auf meinen Widerspruch ... vom ... weise ich zurück.
Ich reichte mit dem dafür vorgesehenen Formular
"Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit"
einschließlich der notwendigen Urkundlichen Nachweise zur Feststellung meiner Rechtsstellung als Deutscher nach RuSTAG 1913. Dieser Antrag wurde von Ihnen unwidersprochen angenommen.
Die Bearbeitung erfolgte jedoch willkürlich unvollständig.
Ich bewiese anhand meiner Blutlinie, das das Gesetz RuSTAG 1913 (Reichs- und Staatsangehörigkeit) von 1913 für mich gilt und bestehe auf den geforderten vollständigen Darstellung, wie beantragt, "erworben durch Geburt/Abstammung nach RuSTAG 1913" auf den von Ihnen ausgestellten "Staatsbürgerschaftsausweis" sowie den Eintrag im Esta -Register.
Hat jemand einen Hinweis ?
A: Den RuStAG Eintrag im ESTA gibt es so nicht mehr. Sehen Sie sich den Artikel Änderung des StAG unter Aktuelles an. Das Teso Urteil des BVG sagt eindeutig das, dass RuStAG noch in Anwendung ist. Der §31 des BVerfGG bestätigt das die Behörden das Anzuwenden haben. Leider haben wir es hier zum großen Teil mit "Reichsbürgern" zu tun, die sich auch noch zu einer kriminellen Vereinigung zusammengeschlossen haben.
F: Ich soll ein berechtigtes Interesse benennen um de Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen. Was soll ich tun?
A: Es gibt keine Rechtliche Grundlage für ein Feststellungsinteresse. Einen Grund erfinden macht keinen Sinn. Damit kann man bei den Schwerverbrechern auch schnell auflaufen. Lesen Sie den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Reichsbürger hier im Land?%u201C unter Aktuelles.
F: Nach Antragstellung Anfang Nov16 bekomme ich jetzt so einen Feststellungsinteressenschein nach§ 30 STAG.Wenn ich da nicht glaubhaft aufführe, welches Interesse ich habe, wird der Antrag abgelehnt. Dort soll ich dann unterschreiben. Was sollich machen?
A: Es gibt keine Rechtliche Grundlage für ein Feststellungsinteresse. Einen Grund erfinden macht keinen Sinn. Damit kann man bei den Schwerverbrechern auch schnell auflaufen. Lesen Sie den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Reichsbürger hier im Land?%u201C unter Aktuelles.
F: Ich habe einen Antrag nach Rustag ( Abstammung )Anfang Nov. gestellt. Heute kommt ein Papier der Behörde, wo drauf steht Feststellungsinteresse nach §30 STAG. Wenn ich das nicht glaubhaft ausfülle, bekomme ich den Ausweis nicht. Was nun? Muss ich das ausfüllen. Wir brauchen den für REchtsgeschäfte im Ausland. Eltern leben da, hochbetagt!!!
A: Es gibt keine Rechtliche Grundlage für ein Feststellungsinteresse. Einen Grund erfinden macht keinen Sinn. Damit kann man bei den Schwerverbrechern auch schnell auflaufen. Lesen Sie den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Reichsbürger hier im Land?%u201C unter Aktuelles.
F: Die haben das gesperrt für die Bediensteten. Die dürfen und können das nicht mehr da eintragen [ Geburt,Abstammung gemäß Paragraph 4 Absatz 1. Anweisung von oben. Die haben Angst vor angeblichen Bürger des Reiches.
Zuverlässige Quelle eines Bediensteten.
Mit freundlichen Grüßen
A: Es steht jetzt nur noch Geburt(Abstammung) drin. Aber auch das ist richtig. Das sie vor dem Rechtskreis Angst haben ist klar. Denn die GS Träger stehen auf Staatlichen Boden und in ihren Rechten.
F: Liebes GS-Team, ich hab am 08.08.2016 meinen Antrag per Rückschein versendet und diesen auch mit Empfangsbestätigung vom 10.08.2016 zurückerhalten. Das ist nun fast 4 Monate her und ich hab bisher noch keinerlei Reaktion bekommen und da ich in diesem Forum gelesen habe, das eine Wartezeit von bis zu 3 Monaten normal ist und ich nun drüber bin, mache ich mir nun so langsam Sorgen. Habt Ihr einen Rat, was ich (auch wie am besten) vielleicht tun könnte?
ich sage schon mal Danke für Eure Hilfe
A: Da wird es Zeit für eine schriftliche Sachstandsanfrage.
29.11.2016
Louise von Dobermann
F: Zu Chandler,
die Aktionen mit den sogenannten reichsbürger was zur Zeit läuft ist nur ein Vorwand den gelben Schein einzustellen. Nur Ausnahmen.
In der Presse wird das anders verkauft, da wird ein Mist erzählt damit das normale Volk nix rafft. Diese Operation läuft seid ca 1 Jahr.
Aus verlässlichen Quellen ist bekannt das die Masche mit den reichsbürgern zieht. Manche Gemeinden haben schon die Anweisung keine stagAusweise mehr auszustellen. Natürlich inoffiziell. Einer hat mir ein Tip gegeben, das man alles abgeben soll Reisepass, Perso.
Aber ohne gelben Schein alles abgeben?
Mit freundlichen Grüßen
A: DANKE! Aber die jur. Person von sich werfen, ist auch keine Lösung. Mit den Konsequenzen können nur die wenigsten leben.
F: Hallo zusammen,
zusätzlich zu meinem Antrag, vom 11.11.16, auf die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises benötigt der Sachbearbeiter des Landkreises Harburg noch weitere Unterlagen .
Dies wurde mir am vergangenem Mittwoch, d. 23.11.16 per Post mitgeteilt.
1.) Unterschriebene Erklärung (siehe Anlage) —> Anlage: Ich habe in meinem Antrag angegeben, dass ich die preußische Staatsangehörigkeit besitze. Ich stelle klar, dass ich daneben keine weiteren ausländischen Staatsangehörigkeiten besitze.
Seevetal, den
und
2.) Auszug aus dem Eheregister für Ihre aktuelle Ehe
Handelt es sich hierbei nur um eine Verzögerungstaktik des Sachbearbeiters oder steckt mehr dahinter?
Mit der Bitte um Auskunft bzgl. der weiteren Vorgehensweise verbleibe ich mit einem Gruß aus Seevetal
Sven
A: Ja das könnte Verzögerungstaktik sein. Ihre Eheurkunde hat gehört dazu, wenn Sie weiblich sind. Ist aber für das StAG uninteressant. Die Erklärung ist mittlerweile Standard und enthält ein paar gewollte Fehler.
F: Hallo, habe nach nach ca. 2 Monaten ein schreiben bekommen der Ausweis sei zum abholen bereit, kostet 25€ und kann von eine bevollmächtigten Person abgeholt werden. Bin nun mit einem Zeugen hingegangen, legte das Schreiben vor und bekam den Staatsangehörigkeitsausweis ohne das ich mich legitimieren musste. Hat dies einen Haken, oder ist sowas die absolute Ausname?
Freundliche Grüße
A: Es gibt auch noch Ämter die sauber arbeiten.
F: Hallo ihr Leut,
ich hatte noch nie solchen Ärger und Streß mit dem Umgang von Behörden.
Selbst mein bekanter der den GS hat hat sowas noch nie erlebt.
Nachdem wir drei mal da waren und viel schriftlichen kontakt hatten kam jetzt die Tage dieser Brief und man versucht es uns auch immer noch nicht leicht zu machen.
Ich hoffe auf Hilfe und gute tipps.
In dem Brief steht:
Widerspruchverfahren…..,…., gegen den Landrat des Landkreises Saarlouis -Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung-, 66740 Saarlouis, wegen Bescheid vom 30.09.2016
Sehr geehrter Herr S……,
Ihr Widerspruch vom 28.10.2016 ist dem Kreisrechtsausschuss im Landkreis Saarlouis am 08.11.2016 zur Entscheidung vorgelegt worden und wird unter dem Aktenzeichen …/.. bearbeitet.
Gemäß § 16 Abs. 1 AGVwGO entscheidet der Kreisrechtsausschuss über den Widerspruch aufgrund mündlicher Verhandlung, es sei denn, dass alle Beteiligten auf die mündliche Verhandlung verzichten. Ich bitte um Mitteilung, ob ein solcher Verzicht erklärt wird. Für den Fall, dass kein Verzicht erfolgt, erhalten Sie zu gegebener Zeit eine Ladung zur münlichen Verhandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
usw.
Ich freue mich über vorschläge tipps und Hilfe in meiner Angelegenheit.
Zur Vorgeschichte gehört soviel Material das ich schon gar nicht mehr weiß wo ich anfangen soll.
Man hat mich als Reichsbürger betitelt, die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bearbeiterin wurde vom Landrat zurückgezogen.
Und die bearbeitung des Antrages wurde abgeleht.
Das ist echt heftig wie oft wir jetzt da waren und wie wir das ganze Amt auf den Kopf stellten aber die sind echt hartnäckig!
Liebe menschliche Grüße
Chandler
F: Hallo. Nachdem ich den Antrag Staatsangehörigkeitsausweis gestellt habe, wird nun nachträglich von meinem Großvater väterlicherseits (geboren 1905 in der Region Danzig-Westpreußen, bereits verstorben)
-eine Kopie vom Vertriebenenausweis
-und die Angaben zu seinem Wohnsitz von Geburt bis Tod benötigt.
Leider liegen mir solche Informationen und Dokumente nicht vor. Als Nachweis meines Großvaters Geburtsort habe ich die Eheurkunde meiner Großeltern abgegeben.
Meine Frage: sind diese Nachweise wirklich relevant für die Ausstellung?
Und wenn ja, gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Wenn nein, mit welcher Begründung kann ich argumentieren? Vielen Dank.
A: Teilen Sie denen das mit. Die Aufenthaltszeiten sind nicht zu ermitteln. Der Ausweis liegt Ihnen auch nicht vor.
F: Hallo zusammen,
Habe heute mein vorläufigen Reisepass beantragt und bekommen. Hab auch den gelben Schein. Der Pass ist allerdings nur 4 Tage gültig, was halten Sie davon? Zudem habe ich irgendwo gelesen das der Anfangsbuchstabe A staatenlos bedeutet. Was halten sie davon?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
A: Das wird ja immer lustiger hier. Im Gesetz steht bis zu einem Jahr. Das A für Staatenlos steht ist uns nicht bekannt.
F: Hallo, habe vor 6 Monaten meinen Antrag abgegeben. Habe bis heute leider ausser der Bestätigung der Abgabe keine andere Antwort erhalten. Soweit es mir bekannt ist soll die Bearbeitung des Antrages nur etwa 3 Monate betragen. Wie könnte ich argumentieren um die Herrschaften im Ausländeramt zun schnelleren baearbeiten des Antrags zu bewegen. Danke für Ihre Antwort.
A: Als erstes sollten Sie den bearbeitungsstand abfragen und dabei mal Rechtliche Schritte ankündigen.
F: F:Ich habe heute vormittag meinen Antrag (BVA) auf Feststellung meiner Staatsangehörigkeit abgegeben.Der Mitarbeiter gab mir einen weiteren Antrag, in dem ich folgende Frage ankreuzen sollte:"Meine deutsche Staatsangehörigkeit wird von einer öffentlichen Stelle bestritten oder in Frage gestellt".Dies habe ich abgelehnt und den Antrag mitgenommen.Er sagte, daß wenn ich diese Frage nicht mit ja beantworte und durch einen Nachweis belegen kann,lehnt er den Antrag ab. Ohne diesen Zusatzantrag bearbeitet er den Antrag nicht. Was tun?
A: Sie hätten ihn gleich mal Fragen sollen wo das steht, was er behauptet. Der Antrag ist so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde. Es werden immer mehr Straftäter in den Behörden. Teilen Sie ihm mit das der Antrag so zu bearbeiten ist wie er eingereicht wurde, bei nicht Bearbeitung oder Ablehnung wird der Europäische Rat über die Vertragsverletzung Informiert.
F: Hallo, bei mir will das Ausländeramt die Erklärung zum Verlust der "deutschen Staatsangehörigkeit" unbedingt. Ich habe denen einen entsprechenden Gegenentwurf geschickt, nachdem ich nichts unternommen habe, dass zum Verlust "meiner Staatsangehörigkeit" geführt hat. Darauf ist das Ausländeramt überhaupt nicht eingegangen. Habt ihr noch eine Idee, wie man diese Erklärung vielleicht doch unterschreiben kann, oder sollte ich das Verfahren lieber so offen stehen lassen, da ich mein Möglichstes getan habe?
A: Streichen Sie auf Ihrem Zettel das "deutsche" vor deutsche Staatsangehörigkeit durch. Dann sollte das gehen.