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Fragen und Antworten

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01.10.2016
Norbert
F: Hallo. Danke für ihre schnelle Antwort. Abgesehen davon dass mich der Herr beleidigt hat hatte er mich aber dennoch ganz normal bedienen müssen und meine Waffen Angelegenheit bearbeiten müssen,oder? Gruß Norbert

A: Ja genau, kuken Sie mal ins StGB §336.


30.09.2016
Berndle
F: Hallo, ich habe den gelben Schein nun bekommen. Mit einem Begleitschreiben dass ich unterschrieben zurück senden soll. Bestätigung dass mir keine Tatsachen bekannt wären, die den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung als Deutscher bei mir und den Personen von denen ich herleite zur Folge hätten. Dass ich eine ausländische Staatsangehörigkeit weder erworben noch eine Verleihung beantragt hätte. Desweiteren einen Absatz über Streitkräfte und Wehrpflichtgesetz. Ist dies alles richtig? Muss ich den Empfang der Urkunde und diese oben genannte Bestätigung unterschrieben zurück senden? Ist es richtig, dass auf der Urkunde die aktuelle Postleitzahl meines Wohnortes steht? Oder ist das alles unrellevant? Danke für die Infos.

A: Sie haben keine weitere Erklärung abzugeben. Den Empfang können Sie bestätigen. Aber nicht mehr. Sie haben ja schon den Antrag nach bestem Wissen und Gewissen beatwortet.


30.09.2016
Norbert
F: Hallo. I bin Sportschütze seit über 20 Jahren und hab seit einem halben Jahr den gelben Schein! Ich wollte mir heute morgen einen sogenannten voreintrag holen. Quasi die Genehmigung um einen neuen Revolver zu kaufen. Unser Rathaus ist ziemlich klein, da macht das Ordnungsamt Waffen und Ausländer amt gleichzeitig. Achtung!!! Der Mann der mir unter Protest den gelben Schein damals überreicht hat sagte: Ihr Reichsbürger seid doch der Meinung dass ämter und Beamte gar nicht für euch zuständig sind. Und dass es die Verwaltung eigentlich gar nicht gibt! Ein Reichsbürger bekommt von mir einen solchen Eibtrag nicht (als ich keinen gelben Schein hatte war das nie ein Problem) Ich soll mir doch den Eintrag beim Staat holen aber er ist nicht für mich zuständig! In wie fern hat der Mann denn Recht? Stimmt das was er sagt? Können sie mir einen Ratschlag geben für das weitere Vorgehen? Gruss Norbert

A: Ja der Reichsbürger saß Ihnen wohl gegenüber. Denn Sie sind Ja Bundesstaatenangehöriger. Sie sollten dort nichts mehr ohne Zeugen machen. Denn Sie als Reisbürger zu bezeichnen ist eine Straftat.


29.09.2016
Leewin
F: Für den GS Antrag heißt es aktuelle beglaubigte Unterlagen vorzulegen (z.B. Auszug aus Geburtsregister) Wie aktuell muss das sein und warum kann ich z.B. nicht beglaubigte Dokumente / Auszüge von vor 10 Jahren vorlegen - oder geht das auch?

A: Das liegt aber nur an den Bediensteten Ihrer Besatzerverwaltung. Vorschriften gibt es dort keine.


29.09.2016
Kunigunde
F: Hallo, in meinem EStA Registerauszug steht nichts nach "erworben durch" (habe nach RuStaG .. abgeleitet) und "Dtsche Staatsangehörigkeit erworben am" dort steht auch nicht mein Geburtsdatum. Ansonsten ist alles richtig, mein Familien- und Vorname ist richtig geschrieben. Ist das so okay oder was sollte ich tun? Vielen Dank.

A: Das mit dem Datum ist in Ordnung. Beim Rest sollten Sie gegen angehen. Beschreibung der Vorgehensweise ist in älteren Beiträgen in diese Kategorie.


28.09.2016
Stankoweit
F: Hallo, vielen Dank für die Antwort. Noch eine Rückfrage zu der vom Landratsamt gewünschten Bestätigung mit folgendem Inhalt: "Ich habe eine ausländische Staatsangehörigkeit weder erworben noch eine Verleihung Beantragt. Außerdem erkläre ich, dass ich nach dem 31.12.1999 nicht aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen bewaffneten Verband eines anderen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, eingetreten bin. Ich erkläre weiterhin, dass mir bekannt ist, dass ein freiwilliger Eintritt in Streitkräfte oder einen anderen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, ohne vorherige Zustimmung nach § 8 Wehrpflichtgesetz zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt". Den Staatsangehörigkeitsausweis habe ich ja erhalten. Soll ich diese Bestätigung demnach dann einfach NICHT dem Landratsamt vorlegen? Ist Ihnen bekannt, ob sich die Ämter damit dann letztlich "zufrieden" geben oder hat das irgendwelche Folgen für mich? Herzlichen Dank!

A: Eigentlich ist mit der 1. Antwort alles gesagt. Alle Angaben stehen im Antrag!!! Es ist lediglich der erhalt zu bestätigen. Sie werden Erleben ob sich das Amt damit zufrieden ist. Aber mehr bekommen sie nicht!


27.09.2016
Deutscher
F: Hallo nochmal und danke für die schnelle Antwort. Ich hatte von der Behörde den Hinweis erhalten, dass die deutsche Staatsangehörigkeit bis 01.01.1975 bei ehelicher Geburt nur vom Vater weitergegeben wurde. Daher dachte ich, dass ich nach diesem Zeitpunkt auch von der Mutter ausgehen kann. So wie ich das verstanden habe, kann ich den EStA-Eintrag "erworben durch" nur in einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter evtl. bekommen, aber da mein Name im EStA Register klein geschrieben ist, handelt es sich um eine Staatsangehörigkeit nach RuStAG, richtig?

A: Ja, aber lesen Sie doch mal ältere Beiträge in dieser Rubrik. Dort ist die Vorgehensweise beschrieben. Dazu gehört nicht das Persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter.


27.09.2016
Deutscher
F: Hallo und dankeschön für Eure Arbeit! Ich habe beim Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit die Einbürgerung meines Vaters angegeben (war nach 1913). Ansonsten ist alles wie empfohlen ausgefüllt worden. Daraufhin wurde mir der gelbe Schein ausgestellt. In der Vollauskunft der Gemeinde steht bei Staatsangehörigkeit: Art "Deutscher" und bei Nachweisart "Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis" Im EStA Register allerdings ist bei "Wirksam geworden am" und "Erwoben durch" kein Eintrag vorhanden! Mein Nachname und Vorname sind bis auf den Anfangsbuchstaben klein geschrieben. Eine Rückfrage bei der Behörde hat ergeben, dass eine Verpflichtung zur Übermittlung dieser Daten nach § 33 StAG nicht besteht und es wurde ein Gerichtsurteil zitiert (VG Augsburg vom 4.12.2015, Az. Au 1 K 15.1489). Meine Mutter allerdings hatte ihre Vorfahren bis vor 1914 nachweisen können und bei ihr ist auch der korrekte Eintrag im EStA Auszug vorhanden. Habe ich Chancen auch diesen Eintrag "Geburt (Abstammung) , §4 Abs.1 (Ru)StAG" zu erhalten wenn ich den Antrag nochmal stelle, diesmal allerdings mich auf meine Mutter beziehe und dann bis vor 1914 gehe? Sollte ich in meinem Fall auf diese Eintragung bestehen?

A: Es gibt dort eine Handlungsempfehlung die Einträge nicht mehr vorzunehmen. Die Willfährigen Erfüllungsgehilfen halten sich dran. Mal ganz abgesehen davon das Sie nicht über Ihre Mutter ableiten können, würde das zum selben Ergebnis führen. Wie Sie an den Eintrag kommen wird in dieser Rubrik erklärt.


27.09.2016
paddy
F: Hallo, habe heute meinen Staatsangehörigkeitsantrag abgegeben. Jedoch wird der Antrag nicht angenommen ohne das Hauseigene (Formular) das ganz unten stehen hatte,,ich versichere der Vorfahre ist Deutsch,, ich habe unterschrieben aber die mit eingereichten Unterlagen sind korrekt wie auch die Angaben von Antrag F und Anlagen V. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Dankef ur die Antwort

A: Die erste Frage muss sein "Wo steht das!!!". Es gibt keine Vorschrift für die Form. Der Antrag kann auch Formlos gestellt werden. Lesen Sie dazu unter Erprobtes "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!".


27.09.2016
pichti
F: Guten Morgen, wir K&K Reitz haben den "Gelben" erhalten, Der wichtige Eintrag in EStA ( erworben durch ... ) fehlt natürlich. Haben erstmal Einspruch erhoben mit Verweis auf die fehlenden Formulierung im §36 daß keine weiteren Einträge möglich sind und auf weil nach Feststellung des BVerfG (2 BvE 9/11 vom 25.07.2012) seit 1952 kein Parlament mehr verfassungsgemäß (gemeint ist das Grundgesetz!) zustande gekommen ist. Was können wir noch tun ? Gruß

A: Bitte ältere Beiträge in dieser Rubrik lesen.


27.09.2016
pichti
F: Guten Morgen Wir, die Familie Reitz, haben den "Gelben Schein" erhalten. Im EStA fehlt natürlich der Eintrag "erworben durch..." Die Behörte beruft sich auf $36 Abs.2, dagegen haben wir erstmal Einspruch erhoben. Was können wir noch unternehmen ?

A: Bitte ältere Beiträge in dieser Rubrik lesen.


26.09.2016
HerbertH
F: mein gelber Schein habe ich am 23.Juni 2015 erhalten,bekam nach etwa 6 Wochen meinen ESTA und es war keine Ru Stag- eintrag. Ich legte Widerspruch ein, nachdem ich 3 Wochen später anrief, wurde mir gesagt, dass das ganze ans Kreisverwaltungsgericht weiter geleitet wurde und dass damit Geldforderungen auf mich zu kämen.Zu diese Zeit war ich gesundheitlich sehr angeschlagen und mit meiner Berufsunfähigkeitsrente von 634 Euro zog ich den Widerspruch zurück.Meine Frage: Ich habe mittlerweile meine Vollrente und wohne bei meinem Sohn in Spanien, wie kann ich zu meinem RuStag-Eintrag noch erhalten. Vielen Dank und Gruß Herbert

A: Aus Spanien wird das schwer. Aber die Anleitung steht in älteren Beiträgen in dieser Rubrik.


23.09.2016
Alex adF Schneider
F: Hey ..ich habe zuletzt bei meinem Staatsangehörigkeitausweis Widerspruch eingelegt wegen Falschausstellung wg. meiner preußischer Staatsangehörigkeit! Jetzt bekam ich Bescheid, das sie dieses wegen der Druckvorlage von der Bundesdruckerei nicht anders ausstellen können! Ich sollte doch meinen Widerspruch bis zum 07.10 schriftlich zurücknehmen, andernfalls werden sie dieses an den Kreisausschuß der Gemeinde weiterleiten zwecks Kostenpflichtiger Antwort! Widerspruch wuerde ich ungerne zurücknehmen, da ich mir ja selbst widersprechen würde! Wie sollte ich da weiter vorgehen?

A: Sie werden doch wohl erwarten, dass die da Preußen reinschreiben. Sie können mit Ihrem VW nicht zu Mercedes fahren, und eine Bestätigung wollen, dass Sie einen VW fahren. Aber eine Bestätigung das Sie Auto fahren können Sie bekommen. Es ist einzig Ihre Entscheidung was Sie tun.


23.09.2016
Grünling
F: Hallo, ich habe meinen EStA Auszug erhalten, und dies wurde sowohl erworben "am" und erworben "durch" perfekt befüllt! Allerdings ist das Feld "Wirksam geworden am" Leer! Ist dieses von Belangen?

A: Lesen Sie ben Beitrag unter Ihnen!


23.09.2016
Micha
F: Danke für die Antwort. Soll ich noch eine kostenpflichtige Ablehnung verlangen, falls dem nicht entsprochen werden kann oder kann das nach hinten losgehen?

A: Nein wenn die kommt muss man gesondert reagieren.


23.09.2016
Lutz
F: Gestern habe ich meinen Esta Auszug bekommen, Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am kein Eintrag, erworbenen durch kein Eintrag, wirksam geworden am 25.08.2016. Name ist richtig geschrieben. Auf Nachfrage beim Sachbearbeiter meinte dieser die fehlenden Angaben müssen nicht eingetragen werden. Was kann oder muss ich nun machen oder ist das in Ordnung so?

A: erworben am kann lehr sein. Dort zählt das Geburtsdatum. Vordern Sie den Sachbearbeiter schriftlich auf den Mangel abzustellen. Danach Dienstaufsichtsbeschwerde und Weiterführende Dienstaufsichtsbeschwerden. Grundlage finden Sie im Verweis §11. Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkei


23.09.2016
Micha
F: Hallo, haben für die gesamte Familie (8 Anträge) den gelben Schein beantragt. Nach 8 Monaten nun die Mitteilung des Ausländeramtes an jedes Familienmitglied, dass der Antrag bearbeitet sei, der gelbe Schein jedoch erst in Druck geht, wenn das Formular zur deutschen Staatsangehörigkeit (Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde niemals ausgeschlagen noch eine andere beantragt oder so ähnlich) unterschrieben zurückgesendet wird. Was antwortet man denn auf so was?

A: Die Anträge sind so zu bearbeiten wie sie eingereicht wurden! Für zusätzliche Erklärungen, teilen sie uns bitte die Rechtsgrundlage mit.


20.09.2016
Peter
F: Hallo habe genau dasselbe Problem wie AnjaA. Die Ausländerbehörde schickt mir immer den kompletten Antrag nach ca. 2 Wochen zurück mit der Begründung, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde seit dem 01.07.2016 nicht mehr für die Feststellung der dt. Staatsangehörigkeit zuständig sei. Ich musste den Antrag jetzt 3 mal wieder zurückschicken und deren Antwortschreiben zurückweisen. Ist das normal?

A: Nein natürlich ist das nicht normal!!! Es ist das Zeichen eines untergehenden Systems, das sich mit Händen und Füssen gegen den Untergang wehrt. Die Willfährigen Erfüllungsgehilfen dieses Faschistischen Systems, sind sich nicht zu schade, für ein paar bunte Zettel, Straftaten zu begehen. Aber der Führerin%u2018s Fluchtflugzeug ist nicht groß genug für euch alle. Viele von ihnen wissen was kommt und trotzdem wird so weiter gemacht wie bisher. Der schuldige ist ja nicht das System, sondern der Antragsteller.


19.09.2016
AnjaA
F: Hallo, habe wie MaxM (Mail vom 7.9.2016) meinen Antrag beim Kreis Gütersloh abgegeben. Der ist bislang zweimal unbearbeitet zurück gekommen. Beim ersten Mal (nach vier Wochen) mit dem Hinweis ich hätte mich "rechtsmissbräuchlich verhalten da ich Preußen angegeben habe". Beim zweiten Mal (nach einer weiteren Woche) mit dem Hinweis "ich verweise auf mein Schreiben vom letzten Mal". Ich habe es wieder hingeschickt und darauf hingewiesen, das der Herr beim Amt mit seinem schikanösen Verhalten aufhören soll und eine weitere Frist von 10 Tagen gesetzt. Nun sind drei Wochen vergangen und die neue Masche ist wohl gar nicht mehr zu antworten. Hatte schon mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und Fachaufsichtsbeschwerde gedroht falls nichts weiter unternommen wird. Wie soll ich weiter verfahren? Würde mich auch gerne mit MaxM austauschen. Danke

A: 3 Wochen ist noch kein Zeitraum, die haben 3 Monate Zeit.


19.09.2016
bernd50
F: F: Habe heute von der Staatsangehörigkeisbehörde Post bekommen, darin wird mir der Eingang meines GS Antrages bestätigt. Jetzt verlangen Sie eine Kopie vom Reisepass oder Perso, und eine Begründung für wofür weshalb ich ihn benötige???? Wie soll ich reagieren und antworten???

A: Das Kopieren des Personalausweises ist laut Personalausweisgesetz §14 verboten!!! Sie können Ja bei der Abholung den Ausweis VORZEIGEN(ABER KEINE KOPIE).

Datenschutzbeauftragter

Sie benötigen den GS zur Teilnahme an Wahlen der BRvD. Dieses ist laut Bundeswahlgesetz §12 nötig. Denn der Perso und Pass ist kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit. Aussage des Bundesverfassungsgericht BVerfGE 77, 137 - Teso.


18.09.2016
pichti
F: Hallo, wir, meine Frau und ich haben den Gelben erhalten, allerdings fehlen im ESTA die Eintragungen erworben am und erworben durch obwohl wir nach RuStAG 1913 abgeleitet und anerkannt nachgewiesen haben. Was können wir noch tun um die beantragten Eintragungen zu erlangen. Mit besten Grüßen

A: Ja das ist mittlerweile Standard bei unseren Reichsbürger in den Behörden. Fordern Sie Ihren Reichsbürger auf sich an das Gesetz zu halten und den Eintrag nachzuholen. Sollte das nicht fruchten, bleibt nur noch die Dienstaufsichtsbeschwerde. Falls man beim nächsten Reichsdeutschen landet gibt es die weiterführende Dienstaufsichtsbeschwerde. Volle Akten der Reichsbürger helfen bei der Aufarbeitung. Es soll ja keiner sagen die Führerin war es, ich habe von nichts gewusst.

Bundesgesetzblatt_TeilII_Nr_15 §11


16.09.2016
Tina
F: Hallo, bei uns im Landkreis Havelland wurde die Staatsangehörigkeitsbehörde für immer geschlossen und die Zuständigkeit auf das Ordnungsamt übertragen. Demnach gibt es keine Öffnungszeiten mehr, nur noch schriftliche Anträge möglich. Ich habe meinen Antrag mehrfach schriftlich eingereicht. Die Behörde nimmt den Antrag nicht mehr an und schickt den immer nach 3 Tagen an mich zurück, da auf Anordnung des Innenministeriums seit 01.07.2016 keine Staatsangehörigkeitsausweise mehr ausgestellt werden und die Feststellung nur noch beim BVA möglich ist. Das BVA weigert sich allerdings auch die Anträge zu bearbeiten, mit folgender Begründung: "Sehr geehrter Herr ..., Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Bitte wenden Sie sich daher an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde. Bitte bedenken Sie, dass das Bundesverwaltungsamt auch für im Ausland lebende Deutsche derzeit aufgrund der Vielzahl an eingereichten Anträgen keine neuen Anträge entgegennehmen kann. Die Bearbeitungszeit Ihres Feststellungsantrages würde mehr als 36 Monate betragen. Die beigefügten Unterlagen sende ich Ihnen zur weiteren Verwendung hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Bundesverwaltungamt - Referat SII3." Das Schreiben ist nicht unterschrieben und es befindet sich ein Strichcode auf dem Schreiben. Ich habe meine Nachweise erbracht. Mehr kann ich nicht tun. Ich bin sauer und da hilft es wenig, dass die Sachbearbeiterin sagt, ich könne ja dagegen klagen und die BRD würde eh nur noch ein paar Monate bestehen. Was sind das nur für Beamten, die selbst nicht mal mehr an die Bundesrepublik Deutschland als Staat glauben und doch als treuer Sklave dafür arbeiten?

A: Bitte besuchen Sie uns wenn möglich heute Abend ab 19:00 Uhr auf diesem Portal: GelberSchein-TS


16.09.2016
Klaus Link
F: Moin, meiner Freundin in Hessen (Mörfelden) wird die Ausstellung des GS verweigert, Unterlagen hat sie alle. Wir stellen die dinger nicht mehr aus heist es am Landratsamt. was kann man tun. Kann jemand helfen ?

A: Dazu gibt es in diesem Bereich schon umfangreiche Infos.

TS3 GS Server Freitag ab 19:00


14.09.2016
Chris95
F: Hallo, seit ca. 1 Jahr habe ich Probleme den gelben Schein zu bekommen und bekomme immer wieder Ablehnungen (Sachbescheidungsinteresse). Andere Familienmitglieder haben den Antrag wie ich ausgefüllt und bekommen den Schein. Seit heute weiß ich woran das liegt. Vor einer Stunde rief mich der Landrat an, dass gegen mich bei der StA Schwerin noch eine offene Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vorläge und dies der Hinderungsgrund sei den gelben Schein auszustellen. Herr Christiansen bat mir an, dass der Staatsangehörigkeitsausweis sofort ausgestellt würde, wenn ich die offene Geldstrafe begleichen würde. Ich nenne so etwas Erpressung! Oder soll ich diesen „Deal“ mit dem Landrat eingehen? Kann man ihm vertrauen? Oder soll ich dies zur Anzeige bringen (Telefongespräch wurde aufgezeichnet)? Gibt es ähnliche Erfahrungen von anderen, wo gegen die Antragsteller ermittelt wird oder irgendwelche Geldstrafen vorlagen?

A: Verlangen Sie die Aussage vom Landrat schriftlich, da Ihr Telefonat nicht verwertbar ist. Es ist eine absolute Frechheit vom Landrat. Schriftlich wird er das wohl nicht wiederholen. Nach BVerfGE 77, 137 %u2013 Teso kommt der Ablehnungsbescheid einem Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit gleich. Vordern Sie den Herrn doch mal auf, Ihnen die passenden Dokumente für einen Staatenlosen auszuhändigen. Uns ist so etwas noch nicht untergekommen!!!


14.09.2016
Frank
F: Hallo, die Dienstleistungsabteilung meines Landkreises hat einen eigenen Antrag für den GS. Muß ich den nehmen (unübersichtlich und unklar), oder kann ich den vom BVA nehmen? Was ma che ich wenn die Annahme des BVA-Antrages verweigert wird? Gibt es eine rechtliche Grundlage? Vielen Dank Frank

A: Es gibt keine Vorschriften über die Form des Antrages. Es liegt an Ihnen ob Sie das hinbekommen oder nicht.


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