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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Peter
F: in dem einen video wurde gesagt: wenn der BRD Werkschutz kommt (Kontrolle) ... das sie für einen nicht mehr zuständig sei. ich verstehe es nicht ganz. könnte es mir jemand erklären?

A: Für Bundesstaatsangehörige braucht die Polizei einen Amtsausweis um hoheitliche Aufgaben durchführen zu können. Ohne Amtsausweis kann die Polizei nur ihre Dienstleistung anbieten, also nur ein Angebot machen. Angebote kann man annehmen, muß man aber nicht. Für Personal reicht der vorhandene Dienstausweis.


14.07.2015
Dagmar Beuther
F: Ich habe den gelben Schein und möchte meinen Personalauweis zurückgeben. Wie weise ich mich aus? Wie kann ich ohne Paß reisen?

A: Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch!
Das derzeit geeignetste und verfügbare Dokument diesbezüglich ist der grüne Reisepaß. In allen Ländern wird dieser allerdings nicht akzeptiert.


14.07.2015
Siegfried E.Kremhöller
F: Bin selbständig, was hat der gelbe Schein für Konsequenzen falls ich Ihn erhalte ?

A: Wenn Sie so alles so weiter machen wie bisher, hat der Gelbe keine Konsequenzen.


14.07.2015
Enmenda
F: gibt es einen Gelben Reisepass? Da laut Internet der vorläufige Reisepass nur maximal 1 Jahr gültig ist, stellt sich jetzt für mich folgendes Problem. Als Verkehrspilot befinde ich mich natürlich ständig im Ausland und müsste also jedes Jahr mit der zeitkritischen Ausrede zu meiner Gemeinde gehen um für den nächsten Tag einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Ich kann ja schlecht den gelben Schein nutzen und mit einem BRD-Reisepass meinem Beruf nachgehen. Gibt es da noch eine andere Möglichkeit, die mich als Staatsdeutscher im Ausland besser einreisen lässt? Vielen Dank

A: Also ein solches Reisedokument gibt es seitens der Verwaltung nicht. Aufgrund Ihres Berufes, sollten Sie ehrlich gesagt sogar bei dem roten bleiben, denn auch der grüne Reisepaß wird nicht in allen Ländern vorbehaltlos akzeptiert.


14.07.2015
Chris
F: Nachdem ich den "gelben Schein " habe ... wie sieht das dann mit dem Führerschein bzw mit dem Anmeldung eines PKW aus.Explizit wenn mein Wohnsitz nicht in der BRD ist. Ich gehe davon aus das ich der BRD exterritorial gegenüber stehe.Da ich als Ausländer behandelt werde ist mein Wohnsitz im Ausland obwohl ich auf dem Gebiet des Staatenbundes Deutschland lebe ....oder ?

A: Prinzipiell ist dies natürlich korrekt, aber bitte überstürzen Sie nichts! Fangen Sie erstmal langsam an, mit kleineren Sachen. Recht haben und Recht bekommen sind hier nunmal 2 völlig unterschiedliche Dinge, sonst wäre das alles ja gar nicht nötig. Die Annahme, daß man nur mit dem "Gelben" zu winken braucht und die Bediensteten packen ein, ist wie schon oft erwähnt ein Trugschluß! Die Herrschaften sind indoktriniert und haben ihre Aufträge für deren Erfüllung sie bezahlt werden. Die Aufklärungsarbeit hat gerade erst begonnen und muß von uns allen fortgesetzt werden.


14.07.2015
Hedrich Leopold
F: muss die brd, die menschen auch alimentieren also harz 4, rente sozialamt usw. wenn ja, wie weit verändert sich die leistung im einzelnen? bisher ist mir nur bekannt, das man über das sozialamt mittels antrag auf besoldung stellen kann die bei 1824,01 € liegt... und darf das harz 4 in seiner jetzigen form gegenüber dem reichs deutschen bestrafungen wie kürzungen und dergleichen vornehmen? was gilt für die rentener, es gibt menschen die nur für bis zu 2 jahren befristet worden sind und ob diese grundlage der brd auch für reichs deutsche gilt oder muss die rente fortlaufent gezahlt werden und wie ist es mit der höhe dieser rente? ich wurde von vielen leuten darauf gefragt weil sie angst haben wieder in das system der steuerlichen ungerechtigkeiten zurück fallen würden. hierzu würde es helfen mehr information und aufklärungen im internet (youtube) zu leisten... danke für ihre mühen und werde weitere fragen hier stellen müssen da es an anderer stelle an aufklährung noch etwas mangelt.

A: Hinsichtlich den Ansprüchen auf die von Ihnen genannten Leistungen ändert sich gar nichts. Ein Fall allerdings, der tatsächlich erfolgreich den Unterhalt nach HLKO (was Sie "Besoldung" nennen) eingefordert hat, ist uns bislang nicht bekannt. Wie gesagt, es ändert sich grundsätzlich nichts und wie weit Sie darüber hinaus Ihre Rechte geltend machen können liegt weitestgehend daran, wie intensiv Sie sich selbst mit der Materie auseinandersetzen.


14.07.2015
Silvia
F: Hallo, ich möchte meinen Lebenslauf für Bewerbungen jetzt aktualisieren. Bisher stand bei Staatsangehörigkeit: Deutschland.Schreibe ich jetzt beim Lebenslauf, Staatsangehörigkeit: Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Staatsangehörigkeit in einen Bundesstaat gemäß RuStAG 1913?

A: Wenn Sie noch "BRD-Bürgerin" sind, dann müßten Sie dort "deutsch" angeben. Falls Sie im Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises nach RuStAG 1913 sind, dann wäre die Angabe "Deutschland" nahe genug an der Wahrheit und somit das unauffälligste. Sollten Sie mehr Wert auf ein Aufklärungsgespräch mit Ihrem zukünftigen Ex-Arbeitgeber legen, als auf einen Arbeitsplatz, dann können Sie dort ruhig Ihre eigentliche Staatsangehörigkeit eintragen. ;-)


14.07.2015
Klaus L.
F: Was würde wohl passieren wenn ich als Bundesbeamter den "gelben Schein" beantragen würde? Entfernung aus dem Dienstverhältnis!?

A: Auf eventuelles Mobbing sollten Sie sich ggf. einstellen, aber eine Entfernung aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist ja immerhin auf direktem Wege nicht so einfach und auch schwerlich begründbar, ohne daß die Dienststelle die eine oder andere stattfindende Täuschung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit(en) offenbaren müßte.


14.07.2015
RalfH
F: Wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft habe, ist dann der öffentlich-"rechtliche" Beitragsservice hinfällig (ich nutze ihn tatsächlich nicht) ?

A: 1. Hier geht es um die Staarsangehörigkeiten in den Bundesstaaten, nicht um die deutsche Staatsbürgerschaft!
2. Der Rundfunkbeitrag entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage, für jeden. Wie intensiv Sie sich mit den Grundlagen beschäftigen wollen, um Ihre Rechte auch durchsetzen zu können, liegt ganz bei Ihnen. Einige unserer Partnerseiten liefern explizit zu diesem Thema weiterführende Informationen.


14.07.2015
Nikon
F: Wenn ich im Besitz des Gelben Scheins bin, habe ich dann trotzdem noch anspruch auf ALG II (Hartz 4)? Wenn ich mal meinen Job verliere, warum auch immer wie ist das dann mit der Grundsicherrung? Denn von irgendwas muss ich in dem Fall ja dann Leben. Oder greift in dem Fall das Kriegsgefangenengeld (was aber wohl auch sehr schwer zu bekommen sein soll.

A: Sie verlieren keinerlei Ansprüche.


14.07.2015
Edward R.
F: wenn ich mir den gelben schein hole, wie läuft das dann mit der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung usw. ?

A: Was sollte sich da ändern und warum?


14.07.2015
Dirk Imping
F: Was habe ich für Vorteile mit diesen gelben schein??

A: Sie helfen dabei, den deutschen Volkskörper vor dem drohenden Aussterben zu bewahren bzw. ihn wieder zu bilden und erlangen sowohl die eigene Souveränität, als auch - bei entsprechendem Engagement - die Ihrer Landsleute. Was könnte es für hehrere Ziele geben?

Weitere Implikationen können Sie beim Studium unserer Seite entdecken.


14.07.2015
noch ängstlich
F: Mal angenommen es klappt alles mit dem gelben sowie rückgabe personalausweiß, willenserklärung ect..Nachdem man dann erfolgreich den "positiv" Esta-Eintrag bekommen hat was kommt dann. Wie geht mein Arbeitgeber damit um bzw. Krankenkasse ?

A: Wie soll ihr Arbeitgeber oder die Krankenkasse damit umgehen? Wollen Sie denen den Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen?


14.07.2015
Torsten Auer
F: Wenn ich diesen gelben schein beantrage ? bin aber noch harz4 leider gottes ! bekomm ich dan trozdem diese bezüge noch oder giltet dann das nicht mehr für mich ???

A: Es ändert sich diesbezüglich nichts.


14.07.2015
Josephine Schwarzer
F: Ich bin Angestellte bei einem privaten Pflegedienst, meine Freundin Rentnerin. Sehe ich das richtig, nachdem ich den gelben schein habe, gelte ich als Nicht-EU angehörige und habe somit ein Arbeitsrecht nur nach diesen Kriterien? Wie sieht es mit Krankenversicherung aus und wie mit steuerlichen Abgaben? Und würde meine Freundin immer noch ihre Rente beziehen können oder sollte sie sich vorher finanziell absichern?

A: Bitte lesen Sie die bereits unter dieser Rubrik veröffentlichten Antworten, sollten dann noch Fragen offen sein, beantworten wir diese selbstverständlich gerne.


14.07.2015
Sil69
F: Willenserklärung: hallo, ich wollte gerne wissen ob es einen Wert hat wenn ein Notar meine Willenserklärung nur mit seiner Unterschrift beglaubigt. Er meint, dadurch wird sie zu einer Urkunde, mit Urkundennummer, aber sie wird nicht in seiner Urkundenrolle oder Anwaltdrolle veröffentlicht sondern bleibt quasi im Haus. Ist das dann noch eine öffentliche Willenserklärung???

A: Was der Notar damit macht spielt keine Rolle. Sie haben dem Gesetz (BGB) genüge getan.


14.07.2015
Peter
F: muss ich Steuern an die Brd zahlen?

A: Mit Verlaub... wenn das alles ist was Sie interessiert und worum es Ihnen geht, dann lassen Sie sich bitte einfach weiterhin betreuen...
Nun die sachliche Antwort: Formaljuristisch betrachtet, nein. Aber ein solches Unterfangen um dies zu erreichen müssten Sie sich selbst erarbeiten und bei dem Thema ist, wie intzwischen sicherlich dutzendfach bereits erwähnt, am wenigsten mit der Treuhandverwaltung zu spaßen.


14.07.2015
Uwe
F: Wenn man sich nun abmeldet und den gelben Schein hat, was wird aus z.B. meinem Arbeistverhältnis? Aus Steuern,Rente, KV usw.? Mehr Infos und mehr Aufklärung würde zu mehr Interesse und mehr führen.

A: Mehr Infos und mehr Aufklärung? Bitte verzeihen Sie... aber das ist ein Scherz, oder?

Zu Ihrer Frage: Sie entscheiden selbst, welche Verträge Sie mit welchen Unternehmen eingehen oder auch eben nicht. Es geht um Souveränität (durch den Staatsangehörigkeitsausweis wieder in Anspruch genommen) und diese muß sich von jedem selbst erarbeitet und vor allen Dingen auch gelebt werden. Zudem darf man nicht vergessen, daß das System BRD klammert und ggf. auch willkürlich handelt / handeln kann!


14.07.2015
Ottmar
F: welche folgen hat jemand der im öffntichen Dienst steht oder ihm angeglichen ist??

A: Außer ggf. Mobbing seitens des Dienstherren oder der Kollegen sollte es keine Konsequenzen geben. Das eigene Gewissen, die Dinge nicht mehr zu tun, die von einem verlangt werden könnte sich allerdings (hoffentlich) rühren und zu entsprechender Handlungsweise führen...


14.07.2015
Andi
F: 1.Ich habe den Antrag für den *Gelben-Schein* abgegeben mit allen unterlagen und habe dafür 25 Euro gezahlt.jetzt muss ich nur noch warten bis der Staatsangehörigkeitsausweis kommt.wenn ich den Gelben schein habe...kann ich dann meinem Perso abgeben und dann einen Reisepass beantragen? welchen Reisepass brauche ich da?hatte noch nie einen. Habe jetzt aber noch gelesen das der Gelbe Schein ein Fake sein soll ( Laut Der Parteifreien Wähler)

A: Der grüne (vorläufige) Reisepaß wäre der richtige, der ist aber nur max. 1 Jahr gültig, muß dann neu beantragt werden und wird nicht von allen Ländern akzeptiert. Bevor Sie diese Schritte gehen, beschäftigen Sie sich aber bitte unbedingt weiter eigenständig mit der Gesamtthematik! Daß eine Partei, also ein Instrument des Prinzips "Teile und Herrsche", echte Souveränitätsbestrebungen als "Fake" bezeichnet, verwundert uns gar nicht...


14.07.2015
Infos für kritische Beamte
F: Beamter im Ruhestand - Welche negativen Auswirkungen bei Beantragung des "Gelben Scheins" ? ? - Hallo, könnte bitte jemand mal einige Handlungsanweisungen für aktive oder Beamte im Ruhestand (auch Vorruhestand wegen Dienstunfähigkeit) geben ?. - Wie ist das dann mit den Pensionen, Beamte können ja nur "Deutsche" werden, oder was ist mit dem Diensteid auf das Grundgesetz, das soll doch anscheinend ausser Kraft sein. - Vielen Dank für eure Sendungen und euren Einsatz

A: Handlungsanweisungen... ist schon irgendwie witzig derartiges ausgerechnet von einem "Beamten" bzw. Bediensteten zu lesen... das müssen Sie zugeben, oder?

Leider können wir zu Ihrer Frage keine gesicherten Auskünfte geben, da wir von dieser Gruppe einfach zu wenige Informationen bekommen, obwohl die Hilfeschreie in manchen Behördenschreiben deutlich zu spüren sind. Beamte im Ruhestand sollten mit der Beantragung keine Probleme bekommen. Die Beamten die noch im Dienst sind könnten Mobbing der Dienstherren ausgesetzt sein. Denn hier wird dem Dienstherren klar, daß der Beamte das Spiel durchschaut hat.


14.07.2015
claus
F: Eine dumme Verständnisfrage: Wenn ich StAG-Ausweis habe mit der Bezeichnung deutsche Staatsangehörigkeit und entsprechendem RuStAG_Eintrag müsste ich doch gemäß Passgesetz in der Lage sein, den Perso anzufechten wegen Unrichtigkeit. Falsche Familienschreibweise, Deutsch statt Deutscher, Familienname statt Name etc....was würde wohl passieren, wenn ich höflich um Korrektur bitten würde? Nur zum Verständnis, danke

A: Eine "Korrektur" wird nicht vorgenommen. Das für uns derzeit geeignetste Ausweisdokument ist der grüne (vorläufige) Reisepaß, aber auch dort stehen "Falschangaben" drin. Dieser wird max. für ein Jahr und sehr ungern ausgestellt. Aber wenn man z.B. Freitags eine Stunde vor Dienstschluß mit einem Paßfoto dort hingeht (am besten in Begleitung), weil man am Samstag eine Reise antreten will, dann wird dieser oft ausgestellt... schließlich würde die Verweigerung ja eine Einschränkung Ihrer Reisefreiheit bedeuten...


14.07.2015
Andi
F: Hallo. Wollte mal wissen wie das mit dem Staatsangehörigkeitsausweis ist mit der Rente,Versicherungen usw. oder sogar mit Arbeitslosengeld. Würde es da probleme geben? Muss ich denen bescheid sagen das ich den Gelben Schein habe? Lg

A: Schauen Sie bitte in die Fragen und Antworten unter Implikationen und Sonstiges. Dort ist das Thema zu genüge bearbeitet.


14.07.2015
ull
F: Bei Antworten wird gesagt, Daß selbst von Gerichten die Feststellung der Staatsangehörigkeit verweigert wird. Wo sind solche Urteile zu finden? Es gibt doch keine gestzliche Richter und keine staatliche Gerichte. Meines Wissens gibt es kein Gesetz zur Mitwirkungspflicht. Aufenthalte tragen nicht zur Findung einer Staatsangehörigkeit bei sondern nur die nachweisbare Abstammung. Sind solche irrige Forderungen denn auf Menschen welche nicht in der BRiD leben überhaupt anwendbar ( sie befinden sich ja nicht in einem - wenn überhaupt - gesetzlichen Geltungsbereich dies NGO-BRD. Man kann es drehen und wenden wie man will, wer keinen Bückling in der NGO macht kommt nicht weiter bei diesen Systemidioten. Dank für eine Antwort.

A: Die Verweigerung der Gerichte eine Feststellung der Staatsangehörigkeit hat nichts mit irgendwelchen Urteilen zu tun. Sie machen es einfach nicht, was man mutmaßliche Willkür nennen könnte... Dieses Prinzip gilt auch für Ihre weiteren Ausführungen.
Einen "Bückling" machen ist nur nötig, wenn man nicht ausreichend vorbereitet ist, seine Rechte nicht gut genug kennt und auch nicht bereit ist, diese geeignet durchzusetzen, auch wenn es mal den einen oder anderen Rückschlag gibt.


14.07.2015
Sebastian
F: Hallo. Ich bin vor 2 Tagen auf dieses Thema gestossen und bin nun aufgewacht und will dieses Treiben nicht weiter unterstützen. Sobald ich die Staatsangehörigkeit des Königreichs Preussen besitze bin ich ja nun kein Angestellter der BRiD mehr und gebe somit meinen Personalausweis ab. Richtig? Ich habe von da an nichts mehr mit der BRiD zu schaffen bezüglich der Polizei, Lohnsteuer, Einkommensteuer, KFZ- Steuer? Wie sieht es mit der gesetzlichen Krankenversicherung aus? Bleibt diese bestehen?

A: Wir schlagen vor, daß Sie sich aufgrund der für Sie noch recht neuen Thematik zunächst mit der Erlangung des Staatsangehörigkeitsausweises beschäftigen. Alles weitere sollten Sie keinesfalls überstürzen, auch nicht die vorschnelle Abgabe von Dokumenten!
Grundsätzlich haben Sie natürlich mit den Implikationen die Sie nennen recht, allerdings besteht zwischen Theorie und Praxis ein Unterschied. Man sollte sich Schritt für Schritt, eine Baustelle nach der anderen vornehmen. Mit dem "Gelben" zu winken und sämtliche Bediensteten fallen in den Staub ist ein Wunschtraum!
Man muß im Einzelfall seine Rechte und die Gesetze kennen um jeweils geeignet argumentieren zu können - der Staatsangehörigkeitsausweis versetzt Sie in den entsprechenden Rechtsstand, dies tun zu können!


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