F: wenn ich das mache möchte ich auch den reichspass aber wo und wie??
A: Wer sollte Ihnen den denn derzeit ausstellen können, außer irgendwelche Geschäftemacher?
F: Ist es unabdingbar für die eigene volle Souveränität den Perso abzugeben? Wenn ich mich auf das höherrangige Recht mit Staatsangehörigkeit im Bundesstaat berufe und den Perso nicht mehr zur Ausweisung verwende, sollte es doch auch funktionieren. Wie ist Euer Standpunkt dazu?
A: Nein, zwingend notwendig ist es nicht, allerdings ist ein Reisepaß immer einem Paßersatzdokument (Personalausweis) vorzuziehen. Lesen Sie dazu auch bitte den entsprechenden Artikel dazu unter unserer Rubrik "ERPROBTES".
14.07.2015
Ernesto Gonzales
F: Geboren in Sachsen 1870 März. Welche Rechtsgrundlage ist gültig, RuStAG oder rechtliche Grundlage des Königreich Sachsens.
A: Uns ist nicht so ganz klar, worauf Sie hinaus wollen. Wenn es um die von einem Ihrer Vorfahren (1870 geboren in Sachsen) ererbte Staatsangehörigkeit Ihrer Person geht, dann ist die entsprechende Rechtsgrundlage dafür das RuStAG vom 22. Juli 1913.
F: Wer kann noch eine Vollauskunft drucken? Die Dame vom Bürgerservice war erst stutzig… aber dennoch bemüht und hilfsbereit. Erwerb/Nachweis durch Stag., steht alles drin, aber diesen Teil ausdrucken gibt die Software (Hessen) nicht her, nur am Bildschirm…
A: Jede Software gibt das her. Vielleicht muss ein Ableitungsteiler, mit höherer Berechtigung dazu kommen.
F: Ich hab da gerade was interassantes zum Art.116 Abs.2 gefunden. Ich kann nicht genau sagen wie vertrauenswürdig diese Informationen sind. Ich bin sprachlos. http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/02__Staatsangehoerigkeit/06__Einbuergerung__GG/Einbuergerung__Art__116__2__GG.html
A: Ihre Sprachlosigkeit können wir nicht ganz nachvollziehen. Für den Personenkreis, auf den der genannte Artikel zutreffend ist, ist er selbstverständlich auch anwendbar. Mit uns hat er allerdings nichts zu tun.
F: Habt ihr die ungefähre Zahl des letzten Esta-Register Eintrags? Sind wir schon 5 Millionen?
A: Nein, wir kämpfen an den 4 Mio.
F: habe mich heute drei Stunden mit Eurer Seite beschäftigt. Sehr aufschlußreiß! Bedeutet das mit anderen Worten es sind auch alle Steuerbescheide etc. nichtig ?
A: Grundsätzlich schon, aber solange einer kritischen Masse der Menschen dies so (noch) nicht bewußt ist, wird sich an der derzeitigen Tatsache nichts ändern, daß insbesondere diese Mühle sich noch ein Weilchen weiter drehen wird.
F: wenn ich den gelben Schein beantrage und die Deutsche Staatsangehörigkeit inne habe, kann es passieren, im Falle der Arbeitslosigkeit, das die kein Hart4 oder auch kein Arbeitslosengeld mehr zahlen, keine Rente etc.? weil man ja mit der Firma bichts mehr am Hut haben will, auch keine Knöllchen mehr zahlen möchte, keine Steuern, dann im Umkehrschluss auch keine Leistungen mehr erhält?
A: Alles bleibt wie es ist, aber lesen Sie bitte unbedingt in diesem Zusammenhang den grünen Artikel in unserer Rubrik "ERPROBTES"!
F: Kann mir jemand sagen, wo ich das Formular runterladen kann, um meinen Perso abzugeben. Danke!
A: Dafür gibt es kein Formular!
F: Die letzte richtige Verfassung des Bundesstaates Sachsen ist nach meiner Recherchen die vom vom 4. September 1831, oder?
F: Gibt es einen Staatsangehörigkeistausweiß in Österreich ?
A: Da haben wir uns noch nicht mit beschäftigt.
F: Wie ich jetzt von meiner Großmutter väterlicherseits erfahren habe, ist mein Urgroßvater väterlicherseits vor 1914 in Leipzig in Sachen geboren, also bin ich Sächsin und leider nicht Preußin wie ich vorher dachte. Welche Verfassung den für mich als Sächsin gilt? Danke.
A: Verfassung 1871 und die Verfassung des Bundesstaates Sachsen.
F: Betr. Sozialrecht: Angenommen, ich kann meine Abstammung als Preuße nachweisen und gelange so in einen Rechtsstand außerhalb des Dunstkreises der BRD. Da meine Rente zu schmal ist, bekomme ich Leistungen nach dem SGB XII. Hätte ich als Preuße auch weiterhin darauf einen Rechtsanspruch? Warum sollte eine Firma (BRD) einem "Ausländer" helfen? Stehe hilflos da!!! Tausend Dank, wenn Ihr mir eine rechtsrelevante Auskunft geben könntet!!!!!!
A: 1. Ja
2. Weitere zuständigkeit durch ordere Public(Öffentliche Ordnung)
F: Wir möchten unsere Staatsangehörigkeitsurkunden und einen gesiegelten Grundbuchauszug apostillieren lassen. Dazu sollen wir das Land angeben, für das die Beglaubigung gelten soll. Was schreiben wir am besten? International? Es könnten auch telefonisch Rückfragen kommen. Danke schonmal.
A: Schreiben? Wir raten dringend dazu, die Urkunden nicht per Post hin und her zu schicken! Das beste wäre, Sie suchen Ihr Regierungspräsidium zu deren Geschäftszeiten in Ihrer Region selbst auf und lassen die Apostillen für den internationalen Verkehr vor Ort anbringen.
F: Habe meinen EStA Auszug erhalten. Hier steht unter Erworben durch Geburt (Abstammung), §4 Abs.1 (Ru)StAG, also alles ok. Unter deutsche Staatsangehörigkeit erworben am steht mein Geburtsdatum. Habe gelesen, es gibt auch EStA Auszüge, wo dieses Feld leer ist, was bedeuten würde, dass man nur die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat hat, was ja das Ziel ist. Frage: Ist es möglich, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit zurück gibt und dann nur noch eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat hat und somit der Eintrag deutsche Staatsangehörigkeit erworben am im EStA gelöscht wird? Gibt es hierzu Erfahrungen? Vielen Dank!
A: Es gibt die sog. Entlassungsurkunde, welche eigentlich auf Antrag ausgestellt werden sollte, was aber trotz aller bisherigen Bemühungen unsererseits bislang hartnäckig verweigert wird. Eine entsprechende Klage ist bereits eingereicht, hierfür notwendige Auslagen wurden entrichtet, aber die Sache liegt seit über 2 Jahren seitens des Gerichtes auf Eis. Diese Kartoffel ist der Verwaltung wohl zu heiß.
F: Ich habe eine Frage zur Willenserklärung. Ist meine Willenserklärung gültig, wenn 2 Personen sie unterzeichnen? (bsp. Sohn und Schwiegertochter)
A: Der Begriff der "Gültigkeit" trifft hierauf nicht wirklich zu. Es geht darum, die Erklärung mit den Unterschriften zu einer ÖFFENTLICHEN Erklärung zu machen. 2 Mitunterzeichner (vorzugsweise Bundesstaatsangehörige) reichen dazu aus, allerdings sollten diese am besten außerhalb der Familie stehen.
F: Beim fortwährenden "Kampf" gegen die BRD-GmbH überlege ich, ob ich bei der hiesigen Meldestelle die Kündigung meines Pesonalkontos einfordere. Unabhängig vom Erfolg versuche ich Für + Wider abzuwägen. Hätte eine Kü. ggf. zur Folge, daß die Vollauskunft verschwindet ? und somit auch der Eintrag "Glaubhaftmachung der dt. Staatsangeh." ? Habt ihr Erfahrungswerte ? - Danke
A: Gesetzt den Fall, die Verwltung würde sich darauf einlassen, was sie höchstwahrscheinlich nicht tut, dann wäre dem so, richtig. Wenn Sie bereits so autark sind, was nahezu unmöglich ist, daß Sie so leben können, dann spricht nichts dagegen, aber ansonsten können wir eigentlich dahingehend nur auf unseren grünen Artikel unter der Rubrik "ERPROBTES" hinweisen.
F: Ich habe die Staatsangehörigkeit ins Königreich Württemberg und möchte wissen ob ich beim Abfassen des öffentlichen Eides die württembergische Verfassung von 1819 genauso bedenkenlos erwähnen kann wie im Falle einer preussischen Staatsangehörigkeit die preussische Verfassung von 1850? Vielen Dank
F: Ich beabsichtige keine Kriminelle Karriere, aber jeder hat doch seine Leichen im Keller und da frage ich mich doch, warum ich mich von wem richten lassen soll, der ja eigentlich überhaupt nicht dazu befugt ist, weil es keine wirksame rechtliche Grundlage dafür gibt. Ich will ihnen damit eher noch zeigen, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss. Habe aber auch ein bisschen Angst, in meiner Lage diesen Weg zu gehen, weil sonst wird man ja sogar noch als Staatsfeind oder was auch immer bezeichnet. Und danke für die schnellen Antworten.
A: Alles gut, aber wie gesagt, argumentieren muß man das ganze schon. Die Verwaltung gebärdet sich uns gegenüber feindlich, nicht umgekehrt... ;-)
F: Also wenn z.Z. gegen mich ermittelt wird, weil ich gegen die "AGB´s" der BRD verstoßen habe, müsste das Verfahren eingestellt werden, wenn ich den gelben Schein besitze? Da ich ja mit meinem Perso den AGB´s mehr oder weniger zugestimmt habe? Oder würde ich dann zu der damaligen Gesetzeslage angeklagt werden?
A: Wir stellen immer wieder fest, daß unsere Besucher sich das zu einfach vorstellen! Wir bieten hier keinen Weg zu einer kugelsicheren Weste an, auch ist keinen Freifahrtsschein für eine kriminelle Karriere (das soll keine Unterstellung sondern lediglich eine Klarstellung sein)! Auch darf man nicht erwarten, daß die Verwaltung sich sofort auf den Rücken rollt und den Schwanz einzieht, nur weil man mit nem gelben Zettel winkt. Wir machen denen ihr Geschäftsmodell kaputt und das gefällt der "Mafia" nunmal gar nicht! Der Umgang damit will gelernt sein, aber viel wichtiger ist, daß die Masse zunimmt und sich das Volk zurückmeldet, sowie endlich aktiv wird, die Veränderungen selbst herbei zu führen, die wir in der Welt sehen wollen!
F: Ich habe erfahren, dass man seine deutschen Vorfahren durch Geburtsurkunden nachweisen muss, um den Gelben Schein zu erhalten. Ich stamme aber von Nicht-Deutschen Eltern ab und wurde erst 2013 eingebürgert. Ich bin also, laut Einbürgerungsurkunde, deutscher Staatsbürger. Ist mir die Antragsstellung auf einen Gelben Schein aufgrund meiner nicht-deutschen Vorfahren verweigert?
A: Ja, helfen Sie Ihren Deutschen Freunden dabei, klären Sie sie auf, damit diese auf den Weg kommen. Eine Verleihung einer Bundesstaatsangehörigkeit für z.B. Sie ist erst möglich, wenn viele Deutsche sich so zurückgemeldet haben und alles reaktiviert und reorganisiert ist. Helfen Sie dabei wie gesagt durch Aufklärung Ihrer Deutschen Freunde mit!
F: Wenn ich den gelben Schein besitze, werden dann die Gesetze der BRD ungültig und könnte man die Staatsangehörigkeit "Deutsch" im Nachhinein wieder erlangen?
A: 1. Theoretisch ja, die Praxis liegt an jedem selbst.
2. Die haben Sie auch weiterhin, da läßt Sie die Verwltung auch nicht raus. Worauf es ankommt ist, daß Sie mit dem von uns vorgestellten Verfahren der Verwaltung anzeigen, daß Sie gemerkt haben, noch ein "andere", nämlich Ihre ECHTE Staatsangehörigkeit zu haben, was die ganze Situation verändert.
F: Gestern habe ich Rainer Oberüber bei bewusst.tv mit Joe Conrad gesehen.Thema:Staatsangehörigkeit. Er vertrat den Standpunkt das wir Deutschen nur aus dem Schlamassel wieder rauskommen, wenn ein Abkömmling aus der Thronfolgererblinie des Kaiser Wilhelms die Friedensverhandlungen führen würde.Nur er wäre dazu legitimiert-wenn ich das so richtig verstanden habe. Aber bisher dachte ich, wir-das Volk der nachgewiesenen Deutschen wären der Souverän-wenn kein König oder Kaiser gerade da ist? Rainer erwähnte, wir hätten eine Erbfolge-Monarchie und wir bräuchten den gebürtigen Nachfolger..........? Ich bin platt. Wie ist denn jetzt eure Meinung dazu????
A: Das wäre in der Tat der "einfachste" Weg. Aber es geht / muß auch anders gehen. Solange wir aber nicht viele einzelne Gemeinden reaktiviert und reorganisiert haben und das Ganze Schritt für Schritt von "unten nach oben" aufbauen, ist daran (noch) nicht zu denken.
F: Was ist denn von der Urkunde Umsetzung Artikel 146 GG zu halten? Die nehmen ja die deutsche Verfassung vom 11.8.1919 an, um Friedensverträge abschließen zu können und die Grenzen von 1937 wieder herzustellen. Das ganze wird in Moskau ausgestellt oder beglaubigt und wird von der Aktion blauer Punkt beworben (staatenlos.info). Da steht jemand seit über 550 Tagen vor dem Reichstag in Berlin (und erhält extrem wenig Beachtung, wie wir sehen konnten!!!) Uns würde sehr Ihre Meinung dazu interessieren - Danke!
A: Wollen Sie in die bereits besatzungsrechtlich beschnittene Weimarer Republik zurück? Also wir nicht, wir wollen auf souveränen, staatlichen Boden! Wenn man so will, setzen wir sogar den Artikel 146 des GG um, indem wir uns zu der Verfassung von 1871 bekennen, denn auch in diesem Artikel steht nichts von einer NEUEN Verfassung. Daß auch diese, sobald die Bundesstaaten und der Staatenbund wieder handlungsfähig ist in einigen Aspekten in die "Neuzeit" geholt werden muß, sollte sich von selbst verstehen.
F: ich versteh nicht wieso ich nach RUstag ableite aber nachher drauf hinweise dasss sie zur eintragung und offenlegung meiner daten nach §33 Stag verpflichtet sind ?
A: Es gibt nicht nur einen Bundesstaat(GG §20 Abs. 1) im Bund. Zu einem gehört das StAG und nach dem haben sie zu handeln. Das heißt aber nicht das alle Deutsche im Sinne des StAG(§1) sind.