F: Hallo, mir ist aufgefallen das die sogenannten "Hoheitszeichen" der BRD mit denen
der Weimarer Rep. identisch sind, im großen und ganzen zumindest.
Bitte klärt mich auf wenn ich falsch liege, aber mir kommt es so vor als ob man die
Fassade der Weim. Rep. als Außenanstrich nutzt, und im inneren das
,,12 Jährige Reich' und deren Gesetze oder besser gesagt Verordnungen weiter führt.
Und alles und jeden der die Symbole und Zeichen des REICHS von 33-45 öffentlich zur
schau stellt, mit der ganzen härte des "Rechtsstaates" der BRvD verfolgt.
Und seit ein paar Jahren ist auch so einiges der ehemaligen DDR ins innere der
1990er BRD hinzugekommen.
Liege ich mit dieser Aussage richtig oder eher falsch?
F: Wenn man dem jeweiligen Verein in Form als Bundesstaat beigetreten ist, ist man damit nicht gleichzeitig verpflichtet, den PA nach §1 PAuswG zu beantragen (es wird behauptet, das GG existiert noch)?
A: Das PAuswG befindet sich nicht im Rechtskreis von Bundesstaatenangehörigen außerhalb der Republik des Bundes. Ausschlaggebend ist hier Artikel 5 Abs. 1 und 50 des EGBGB. Verein in Form als Bundesstaat sollten Sie auch nochmal Recherchieren.
F: Liebe Landsleute,in Anlehnung an die Fragen von "Samuel", frage ich mich, ob ich als Bezieher einer Altersrente/Rente (u.a.von der Deutschen Rentenversicherung), als Besitzer des GS, eine Änderung meines Personenstandes mitteilen sollte? Wäre das auch für die gesetzliche Krankenversicherung zu empfehlen? Vielen Dank
A: Das ist eine Endscheidung die wir Ihnen nicht abnehmen können. Sie sind der Souverän!!!
F: O.k. Schriftform,mit der Person auch gleich aufs EGBGB 5,50 berufen,um dem willkürlichen Besteuerungen der Renten entgegenzuwirken oder geht dies nicht da diese mit der jr.Person beantrag wurde?
A: Nein, nur auf die Personenstandsänderung hinweisen. Manchmal ist weniger mehr.
F: Angenommen das LRA hat mir mit dem GS und ESTA die mittelbare Reichsangehörigkeit Stand 1913 bestätigt, kann ich die NAZI-Staatsangehörigkeit "DEUTSCH" nach STAG ablehnen bzw. darauf verzichten ?
A: Eine Nazi Staatsangehörigkeit gibt es nicht. Die Umbenennung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit durch AH macht daraus keine Nazi Staatsangehörigkeit. Die Frage ist auch wie Sie ohne die jur. Person durchs Leben kommen wollen. Ihnen sollte klar sein, dass ohne diese Person in der Bundesrepublik nichts geht. Außerdem liegt es doch nur an Ihnen, ob Sie deren Person nutzen oder nicht. Legen Sie die Person bei Seite und probieren Sie ohne Sie klar zukommen.
F: Hallo,habe die GS für meine Eltern beantragt,sollte ich nach erhalt dieser nochmal die Rentenstelle aufsuchen,um dort klar zu stellen das eine Personenstandsänderung stattgefunden hat und dort diese auch geändert wird.Oder läuft dies automatisch da ja alle Stellen miteinander vernetzt sind?
A: Automatisch lauft dort gar nichts. Natürlich können Sie der Rentenstelle die Personenstandsänderung mitteilen. Versprechen Sie sich aber zur Zeit keine großartige Änderung. Zur Anspruchssicherung macht es aber Sinn. Wählen Sie statt des Persönlichen Erscheinens die Schriftform.
F: Hallo, mein Urgroßvater wurde 1887 in Deutsch Jassnik/ Kaiserreich Österreich und mein Großvater in Mähr. Ostrau auch Kaiserreich Österreich, mein Vater wurde als Vetriebener im Sudetenland(heute Tschecheslowakei)geboren.Ich bin in Baden geboren und wohne in Baden. Der GS wurde korrekt ausgefüllt, Vor- und Familienname(Sperrschrift) kleingeschrieben. Im ESTA Register wurde korrekt nach Geburt(Abstammung) abgeleitet. Welche Staatsangehörigkeit hat mir das LRA mit dem GS bestätigt z.B. Bundesstaaten- oder Reichsangehöriger Stand 1913 ? Ist das die mittelbare Staatsangehörigkeit ?
A: Wie sollen wir das mit den Daten herausbekommen? Als erstes muss man sagen, dass auch Österreicher Deutsche sind. Sie könnten aber auch genau so gut Sachse sein.
F: Sorry, kann Eure Videos aus mangelndem Empfang (lebe in der sprichwörtlichen Pampa) nicht sehen, hab aber viel gelesen. Eine ganz simple Frage trotzdem: Brauche ich Geburts- UND Heirats- UND Sterbeurkunde des jeweiligen Vorfahren oder reich eines davon?
Außerdem möchte ich Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufklärungsarbeit danken. MfG
A: Sie brauchen Geburts-- oder Sterbeurkunden und Heiratsurkunden.
F: habe die Fage, habe seit 3. Juni den Gelben Schein, so auch Esta-Auszug und gestern fallterte mir, ob wohl man es wusste das ich raus bin, von einem Inkasso eine Pfändung der Rente von der LVA auf den Tisch. Ist es richtig Schdensersatzmassnahme zu ergeifen und bei der LVA widersprechen? Was nun???? Wie komme ich aus dem Sumpf?
F: Hallo GS Freunde,meine jur.Person steht seit meiner Geburt im Melderegister meines
Wohnsitzstadt . Ich habe mich dort nicht angemeldet. Ich nehme an es wurde damals vom
Standesamt übernommen. Soll oder kann ich meine jur.Person überhaupt abmelden ?
Habe ich mit dem GS Nachweis nicht automatisch einen Wohnsitz nach BGB § 7 ?
Danke für Eure gute Arbeit.
A: Wenn Sie die Person nicht angemeldet haben, warum wollen Sie die den abmelden? Schicken Sie die Post einfach zurück. Person hier nicht vorhanden. Den Wohnsitz ist dort wo Ihn genommen haben. Dabei können Sie entscheiden ob sie das dem Bürgermeister mitteilen oder nicht. Ein 3 Zeiler ohne Adresse sollte dazu reichen.
26.08.2018
Biggi Lautweber
F: Ich brauche den Reisepass für im Januar zu Freunden nach Dominikanischen Republik und Argentinien. Im Februar nach Kaliningrad, wo mir gesagt wurde das da eine Einreise mit EU-Pass(rot) nicht möglich sei. Anderen Fall versteh ich, dass BRD-Verwaltung sicher jur. Form beibehält, sonst hättten sie sich verraten? Ihc bin sehr sicher, das bald es zum großen Umschwung kommt, aber eine zurückhaltende Reaktion DEUTSCH zum Deutschen/e nicht verstehe. Ich denke meine Vermutung geklärt ist!
A: Mit den Informationen ist für die jur. Person eigentlich nur der Rote geeignet. Das hat aber auch keinen Einfluss auf die nat. Person. Vielleicht nochmal mit dem Thema Mensch und Person beschäftigen.
25.08.2018
Heinrich Huber
F: Hallo zusammen,
wieso finde ich im Gemeindeverzeichnis, den Ort Rotenburg (Wümme) nicht und was für ein Kreis/Gemeinde ist das? Vielen Dank für Eure Hilfe
A: Der Namenszusatz Wümme kam erst später dazu. Rotenburg finden Sie unter Rotenburg in Hannover, Flecken {Stadt} auf Seite 1395.
F: Art. 50 EGBGB ist uns bekannt. Dann ist doch die letzte Ausgabe des BGB vor Kriegsbeginn 1914 für uns (RuStAG-Ableitung) bindend. Alle danach erfolgten Änderungen basieren ja unter Kriegseinfluß, dann unter der Weimarer Republik und danach unter der BRD (Art. 133 GG) und sind somit nicht anwendbar. Ist das so korrekt?
A: Zu den Reichsgesetzen gehört mehr als das BGB. Zum Beispiel auch das RuStAG und das StGB. Dies wird auch gültige Gesetzgebung genannt. Alles ab WR ist dann die geltende Gesetzgebung und für GS(Ableitung 1913) nicht einschlägig(EGBGB Art. 5 Abs. 1 geltend).
25.08.2018
Biggi Lautweber
F: nix Perso, den ist schon zwei Jahre out. Ich will doch nicht mehr Staatenlos sein! wäre dann beklobbt. Ist eine einfache Frage mit Porfiantwort?
PASS, der läuft am 23.11. 18 aus. Wird nicht verlängert, also neuer. Welche Form?
A: Es ist vollkommen egal welche Form, es ist immer die jur. Person. Es bleibt nur die Frage zu was Sie einen Pass brauchen. Danach sollte Sie für sich entscheiden welche Form für Sie geeignet ist. Mit dem grünen Pass haben Sie den Stress jedes Jahr. Dafür aber keine Biometrischen Daten auf dem Pass. Aber da Sie ja schon einen Pass haben sind die eh schon bekannt.
25.08.2018
Biggi Lautweber
F: hallo, habe festgestellt, mein Reise-Pass (BRD EU rot) läuft im November aus. Habe da bei dem Bürgeramt vorgesprochen, die möchte/muss mir den selben wieder ausstellen, wie der alte. Ich habe widersprochen, dass die Daten GROßSCHREIBUNG leider BRD-Norm ist, ich aber die Staatsangehörigkeit amtlich bestätigt habe, daher möchte ich wissen, welchen Pass ich nun bekomme? Grün. Rot, oder dunkel? Das konnte die Dame nicht sagen, da muss Sie mit Ihrer Chefin Rücksprache halten. Daher meine Anfrage, damit die mich nicht übern Tisch zieht und mich wieder "Staatenlos macht" ESTA habe ich ihr vorgelegt! Gruß Biggi
F: Ich bin am recherchieren und habe mir das Ergänzungsband für alle Rechtsbücher, die Gesamt-Ausgabe (Deutsches Recht) der am 1. Januar 1901 in Kraft getretenen Reichsgesetze und Verordnungen nebst den preußischen Ausführungsgesetzen, Verordnungen und Verfügungen im Original gekauft. Im EGBGB in dem Buch ist der Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Art. 10 Abs. 1 so nicht vorhanden. In Art. 7 steht folgendes. Die Rechtsfähigkeit einer Person wird nach den Gesetzen des Staates beurteilt, dem die Person angehört. Nach Art. 10 der Preußischen Verfassung ist der Bürgerliche Tod ausgeschlossen. Nun meine Frage, seit wann steht der Art. 5 und der Art. 10 Abs. 1 so wie er heute im EGBGB steht, im EGBGB? Meine Vermutung ist, seit der Gründung der Weimarer Republik bzw. der BRD. Und das im Kaiserreich die Person nicht dem Staat gehört, sondern dem Menschen. Es gab ja keine juristischen Personen (heutiger Art. 10 Abs. 1 EGBGB).
A: Das ist nicht nur eine Vermutung, sondern Fakt. Das EGBGB Art. 5 Abs.1 ist auch nicht für uns einschlägig. Der ist von der Verwaltung und Bediensteten für uns einzuhalten. Firmen(jur. Person) gab es auch damals schon.
24.08.2018
kurze zwischenfrage
F: wäre es juristisch korrekt, das Deutsche Reich mit der Verfassung von 1871 als ein "Imperium" zu bezeichnen?
A: Nein, das Imperium ist wohl eher die VSA.
F: Hi nochmal habt ihr noch einen kleinen Tipp,welche Gesetzgebung sich der Kaufmann anschauen sollte,oder findet er alles im HGB?Danke
A: Ja, das Treuhandgesetz.
F: Also fange ich bei meinem Arbeitgeber an der mich ja über die jr.Person beim Amt angemeldet hat.Ich muss mich bei ihm schon mit dem GS vor und einstellen und nicht die Dokumente des Kaufmanns vorlegen?
A: Ihr Arbeitgeber wird nicht Ihren Kampf kämpfen. Der befindet sich im BRvD System. Er wird seine Existenz nicht aufs Spiel setzen. Eher wird er eine andere jur. Person einstellen. Wenn Sie also auf den Job angewiesen sind, müssen Sie einen anderen Weg finden.
F: Richtig,das Gesetzt geht aber davon aus,das wir durch Täuschung mit einer jr.Person ausgestattet und dementsprechend zur Kasse gebeten werden ist ja bekannt.Es sollte sich doch wie mit anderen Anträgen verhalten Namen,in Familiennamden ändern,GS ran,EGBGB Art.5,50 rangeheftet und wegen Täuschung BGB §123 und Irrtums BGB §119 berufen.Sich dann nach Preußens Einkommensteuergesetz berechnen lassen,auch wenn die nat.keine Steuernummer hat zum zahlen verpflichtet waren auch alle Preußischen Staatsangehörigen (nat.Person).
A: Eine Täuschung findet nicht statt! Jeder Kaufmann(HGB §17) ist verpflichtet sich mit der Gesetzgebung zu beschäftigen. Die sind nicht in der bringe Schuld, sondern Sie in der hole Pflicht. Dazu haben Sie auch die Möglichkeit die nat. Person zu nutzen. Diese hat keine Steuernummer und ist nicht Steuerpflichtig. Das bedeutet, dass dort Art. 5 Abs. 1 und 50 EGBGB aus meiner Erfahrung eingehalten wird. Wenn Sie also keine Steuern zahlen wollen, nutzen Sie deren Person nicht. Ansonsten müssen Sie die Nutzungsgebühr der Person schon entrichten.
F: Zu franjo,gleich verhält das sich dann wohl auch in Bezug auf die Steuern.Wenn ich mich auf EGBGB Art.5,50 berufe sollte docb das Steuergesetz von Preußen angewendet werden,da die laut Steuerbehörde ja von der nat.Person erhoben werden.Dummerweise haben Sie die immer von der jr.Person laut Einkommensteuergesetz 1934 erhoben.Der GS sollte da doch die Klärung bringen auch rückwirkend da noch keiner meiner Bescheide abgeschlossen sind.
A: Kann es sein, dass die nat. Person weder eine Steuernummer hat noch Steuern in der BRvD bezahlt? Sie gehen doch das Verhältnis mit der jur. Person ein.
F: hat der G.S mit ESTA, eine poitive Auswirkung auf Auszahlung der Rente? (höhere? kein Beamter, sondern Arbeiter)
Die letzte Antwort wie Andreas Clauss (Video) war positiv. Danke dafür.
A: Das hängt davon ab, ob man die Bediensteten überzeugt bekommt die geltende Gesetzgebung der Bundesrepublik einzuhalten.
21.08.2018
Kein Anwaltszwang???
F: Danke, nettes Team für die schnelle Reaktion. Euren TS3 GS Server kann ich leider nicht in Anspruch nehmen, da ich bedingt durch seelische und körperliche Misshandlungen im Elternhaus aufgrund eines posttraumatischen seelischen Schocks taub auf beiden Ohren bin (ich gehöre der Kriegsenkel und der Geprügelten Generation an; darüber gibt es Bücher). Ich kann leider nur schriftlich kommunizieren. Nichts für ungut. Trotzdem danke.
A: Ja das ist schade, das Thema ist etwas komplexer. Wichtig dabei ist das Thema Mensch und Person. Die Frage die man sich stellen muss, wer ist eigentlich angesprochen. Die nächste Frage ist, macht man sich mit der nat. Person unnötig Schwierigkeiten. Nach meinem Gefühl würde ich nur mit der jur. Person agieren. Aber selbst dort kann man ohne Anwalt agieren. Zu mindestens würde ich das Probieren.
21.08.2018
Kein Anwaltszwang???
F: Wie ist das z. B. als Gelber-Schein-Haber mit richtigem EStA in einer Pflichtteilsauseinandersetzung. Kann man da als Pflichtteilsberechtigter ohne Anwalt beim Gericht Klage einreichen und vor Gericht selbst erscheinen, wenn die Gegenseite (ein Geschwister, das Alleinerbe geworden ist und wohl keinen Gelben Schein hat) über seinen Anwalt (der das Mauern vermutlich unterstützt) in Sachen Auskunftserteilung und Erstellung eines Nachlassverzeichnisses mauert und mauert und mauert und mauert...
F: Besten Dank für eure Antwort. Ja der Unterschied zwischen "ist" und "besitzt" ist geläufig. Ich wollte eher in Erfahrung bringen, welche Schreibweise korrekt ist,da ich eben öfter lese, dass "Deutsche Staatsangehörigkeit" (wie im Esta-Eintrag geschrieben) als "deutsche Staatsangehörigkeit" angegeben wird und "ist deutsche(r) Staatsangehörige(r) (siehe Staatsangehörigkeitsausweis) als "ist Deutsche(r) Staatsangehöriger" betituliert wird. Oder anders gefragt: Die Schreibweisen im Esta-Eintrag und Staatsangehörigjeitsausweis sind die korrekten?
A: Die richtige Schreibweise sollte eigentlich deutsche Staatsangehörigkeit sein. Das hat aber bei der BVA nichts zu sagen.