F: Dank Ihrer tollen Arbeit habe ich nun den GS und den korrekten ESTA-Auszug. Eine kleine Spende als Dankeschön geht heute an Sie auch noch raus.
Nun habe ich noch zwei Fragen:
1. Wie geht es nun weiter durch den GS? Ich kann in meiner Nähe keinen Stammtisch finden, gibt es noch eine andere Möglichkeit mit GS-Inhabern in Kontakt zu kommen?
2. möchte ich gerne noch wissen, wenn man sich auf dieser Seite als Deutscher registriert, was ist damit verbunden (z.B. Newsletter, Infos...)? Sie schreiben von einer Vernetzung, wie sieht die denn genau aus?
A: Herzlich willkommen in der Heimat.
Wenn in deiner Region kein Stammtisch vorhanden ist, scheint es deine Aufgabe zu sein einen zu eröffnen. An Dir wird es liegen den GS zu leben. Wir geben keine Newsletter heraus und Infos kommen über die Seite.
F: Hallo - Guten Abend,
die diversen Hamburger Stammtische reagieren nicht auf mailanfragen. Gibt es die Stammtische nicht mehr?
Bin nicht bei facebook und co.
A: Das ist uns nicht bekannt.
F: Ist das Pfarramt verpflichtet eine Fotokopie vom Taufschein auszustellen? Nach einem 3/4 Jahr hat man mir in Stichworten die Daten geschickt.Für 30,00 €. Sonst 10.00 €. BEGRÜNDUNG:bei so alten Daten 1875 würden die Kirchenbücher zerstört!!!!
A: Das ist uns nicht bekannt. Aber selbst wenn, was nicht da ist können die nicht rausgeben.
F: Ich habe eine wichtige Frage und brauche Ihre Hilfe.
Wenn eine Frau geheiratet hat und den Namen von ihrem Mann nun mit Bindestrich an ihren Namen anfügt, wird das ja ein neuer Name, eine neue Person.
Was geschieht mit den alten Namen der juristischen und natürlichen Person von vor der Heirat und der Namensänderung?
Werden die weiter geführt, sind die auch weiter existent oder werden die “gelöscht“ oder in welcher Form unwirksam?
Kann diese Frau mit dem neuen Namen z.B. ein Erbe aus der Zeit ihres alten Namens einfordern?
Vielen Dank für Ihren Rat / Hilfe !
A: Wie das gehandhabt wird ist uns auch nicht bekannt. Es besteht auch die Möglichkeit das der Stand der Person einfach geändert wird.
F: Hallo,
ich habe keine Immobilie, aber wie seht ihr denn jetzt die kommende Problematik mit der Erhöhung der Grundsteuer um das 30 bis 50-fache?
Und hier ist auch noch eine interessante Seitehttps://dieunbestechlichen.com/2017/11/vorsicht-enteignung/
Bisher scheint sich noch kein Gelbscheinträger mit einer Immobilie Sorgen zu machen. Reicht es in diesem Fall mit der Eigentumsurkunde vom Katasteramt zu wedeln oder sich auf Shaef Gesetzt oder Haager Landkriegsordnung zu berufen?
A: An Verschwörungstheorien beteiligen wir uns nicht. Das es nicht möglich ist, sollte schon eine Überschlags Rechnung ergeben. Enteignen kann man auch nur im Eigentum und nicht im Besitz. Allerdings würde uns ein beschleunigter Zusammenbruch entgegenkommen.
F: Hallo,
geht um eine Gewerbeanmeldung in der Gemeinde. Hab den "gelben Schein" vorliegen, Nachweis gem. RuStaG wurde aber vom EStA-Register nicht explizit vermerkt. Was schreib ich jetzt bei der Gewerbeanmeldung unter Staatsangehörigkeit? Bzw. auch bei IHK und den anderen Freunden???? Ableitung erfolgte bis UrGroßvater im Königreich Bayern
Danke
A: Deutsch natürlich, geht ja um die jur. Person. Eine Anmeldung einer Firma im Bundestaat ist mangels Organen nicht möglich.
F: Ist eine Flugreise ins Ausland ohne BRvD Pass möglich? Und wenn ja, hat er dies auch ausprobiert? Heimatliche Grüße
A: Wenn man Fahrrad fahren will braucht man ein Fahrrad.
F: Hi,Frage unter Verwendung der jr.Person kann ich doch weiterhin eine Einkommensteuererklärung tätigen,um wenigstens noch ein bischen Geld zu mir zurückzuführen?
F: Dann ist es aber eher sinnig,nur den Reisepass zu verlängern?
A: Wie sich die Person im außen darstellt ist vollkommen irrelevant. Es ist und bleibt der Name nach HGB § 17.
F: Hallo GS-Team.
Mein GS ist beantragt und ich warte auf die Meldung der Gemeinde.
Mein Perso. läuft demnächst ab und eigentlich hatte ich nicht vor diesen zu verlängern-da ich mich aber aus beruflichen Gründen , öfters an verschiedenen Stellen ausweisen muss, ist meine Frage 1. : Gibt es für mich noch eine andere Option als evtl. den Grünen Reisepass?
Frage 2. : Wäre es ungünstig, im schlimmsten Fall, jetzt so lange das Antragsverfahren des GS noch läuft, die Persoverlängerung zu beantragen?
Beste Grüße
A: Warum haben alle nur so viel Angst vor der Person? Die Person ist doch nicht das Problem, es ist der Umgang mit dieser. Es liegt also nur am Wissensstand den man verstoffwechseln muß!
F: LeeWild
F: Es wurde doch beschrieben das jeder der keine Staatsangehörigkeitsurkunde besitzt seinen Namen und Vornamen komplett groß geschrieben ist?!Eine bekannte ist auch nicht im Besitz der Staatsangehörigkeit und in ihrem Perso steht der Name und Vornamen klein geschrieben.[Capitis deminutio minima] kann sie jemand erklären warum das so ist?
A: Wahrscheinlich hat er ein ß im Namen.
Ja Kuchelmeister geb. Strauß.
Was hat das dann aber mit der Schreibweise zu tun?
Lg
A: Einfach mal die Verordnung dazu lesen.
F: Hallo! Die Fragen bzgl. Owig und Meldepflicht / Wohnsitz nach BGB sind sehr interessant, hätte mich sehr über eine öffentliche Antwort im Forum gefreut, anstatt Servereinladung für den Friedrich. Es betrifft mich nämlich auch gerade. Vielleicht könnten Sie das noch einmal für mich beantworten. Beste Grüße und Danke für die Unterstützung bisher!
A: Es gibt sachen die man hier nicht vollkommen besprechen kann. Aber was hindert Sie uns auf unserem Server zu besuchen.
F: Es wurde doch beschrieben das jeder der keine Staatsangehörigkeitsurkunde besitzt seinen Namen und Vornamen komplett groß geschrieben ist?!Eine bekannte ist auch nicht im Besitz der Staatsangehörigkeit und in ihrem Perso steht der Name und Vornamen klein geschrieben.[Capitis deminutio minima] kann sie jemand erklären warum das so ist?
A: Wahrscheinlich hat er ein ß im Namen.
15.01.2018
wahrheitssucher
F: Glück Auf.
Ich komme bei Gelber Schein.info nicht mehr auf die Seite.Wurde die blockiert?
Mit freundlichem Gruß
A: Tut uns leid, dass ist nicht unsere Baustelle.
F: Hallo Hallo. Bei mir sieht soweit alles gut aus . Außer beim Geburtsland steht im ESTA -Registerauszug Deutschland und nicht Königreich Preußen . Muss ich da irgendwie nacharbeiten lassen oder kann das so bleiben ?
Vielen Dank für eure Hilfe
A: Mehr geht nicht. Seien Sie froh das dort nicht DEUTSCHLAND steht.
F: Sodann bin ich über den Kaufvertrag als Eigentümer anzusehen,kann muss aber nicht der Halter sein.So hat der Eigentümer des Namens der Person,auf dem Zulassungsbrief,auch den Beweis des Erwerbs des Fahrzeuges zu erbringen.
A: Schade, meine Antwort nicht verstanden. Wer(Person) hat den Kaufvertrag gemacht? Wem gehört diese Person? Kann ein Stück Plastik einen Kaufvertrag machen?
Der einzige Nachweis ist der Besitz des Eigentümerzertifikats des Herstellers.
F: O.k. danke für die Info,aber wie kann sich dann gegen den willkürlichen Endzuges des Fahrzeuges durch den Eigentümer schützen?Den Fahrzeughalter ändern,auch wenn der Eigentümer der gleiche bleibt,um wilkürliches handeln über die Person abzuwenden.
A: Es gibt keinen willkürlichen Entzug des Fahrzeuges!!! Denn Sie haben das Fahrzeug angemeldet(überschrieben). Sie sind auch als Kaufmann(jur. Person HGB §17) für Ihr Wissenstand in der hole Pflicht. Das Eigentum am KFZ wird durch ein Eigentümerzertifikat des Herstellers nachgewiesen. Der Besitz des Zertifikates beweist das Eigentum.
F: Guten morgen,habe mir heute erst mal einen Termin geben lassen.Entschuldigung das ich so naive klinge aber die geltenden Gesetze geben mir doch Recht (FZV §6,BMG §12).Ich bin doch verpflichtet personenbezogenen Daten die unrichtig sind auf Antrag berichtigen zu lassen.Warum sollte ich das Auto nicht weiter nutzen können schließlich läuft es ja noch auf die jr. Person,deren begünstigter ich bin.Noch mal sorry für meine Naivität,das die Täter nicht aufgeben wollen ist mir schon klar.
A: Bei einem Personenwechsel ist der Wagen vorher abzumelden! Wissen über das FZV und BMG reichen zur Argumentation auch nicht aus. Dazu bedarf es auch wissen über das Verwaltungsverfahrensgesetz. Dazu sollte man wissen, wie man der Reichsbürger Augmentation umgeht und die SB in ihre Konditionierung setzt. Der Weg wird Sie bis zum Verkehrsministerium führen.
F: Hallo zusammen, noch mal genauer, hier die erste Anfrage:
F: Hallo zusammen, ich habe keinen Personalausweis und mein Reisepass ist seit 12 Monaten abgelaufen...in Bayern habe ich mich zur See gemeldet und am neuen in Niedersachsen nicht angemeldet...
A: Der GS wäre der 1. Schritt auf diesem Weg gewesen. Das sollten Sie umgehend nachholen!
Ich meinte kann ich den GS ohne Ausweisdokumente, beantragen? Die vom Standesamt in Altötting, wollen schon mal meinen Personalausweis sehen, wenn ich die Geburtsurkunden meiner Ahnen will, oder brauche ich die garnicht? Muß ich den GS in meinem jetzigen oder vormaligen Wohnort beantragen? Ich werde mich nie wieder irgendwo anmelden, weil mich ohne Anmeldung die Gerichte sehr vorsichtig behandeln. Das scheint wohl der Dreh- und Angelpunkt zu sein. Gruß Kuno
A: Der Führerschein sollte zur Beantragung reichen. Die Urkunden Ihrer Vorfahren benötigen Sie natürlich für die Beantragung. Zwingend notwendig für die Beantragung ist eine Meldeadresse!!! Ohne Meldeadresse keine Zuständigkeit irgendeines Landratsamts. Ohne GS verstörst Ihre Person gegen das Meldegesetz und Ausweisgesetz.
11.01.2018
Andreas-Heinrich
F: Hallo Ihr Leute vom GS-Team. Ich habe den gelben Schein (bis vor 1914), den EStA-Eintrag, die Betroffenenauskunft nach §9 und §10 des Meldegesetzes, und den Auszug aus dem Geburtenregister.
Wenn ich, um die natürliche Person, die ich habe, und anwenden möchte, unterschreibe, mache ich das besser mit "Max Moritz" (meine beiden Vornamen, die im Auszug aus dem Geburtenregister stehen), oder mit "Mustermann, Max" (Familienname, erster Vorname), alles ohne Anführungszeichen?
A: Vielleicht erklärt der Begriff RUFNAHME die Situation besser. Schreibweise ist: Familienname, Rufname.
F: In welcher Gemeinde kann ich den GS feststellen lassen ( damit ich mich dort zur Miete anmelde fuer die Zeit ) ohne Probleme ?
A: Es gibt für Bundesstaatenangehörige keinen Weg des geringsten Widerstands. Diese Zeiten sind für ERWACHTE vorbei.
F: Hallo, ich komme gerade eben vom Bürgerbüro, jetzt steht bei meiner Selbsauskunft unter Glaubhaftmachung: Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis. Und dann unter Dokument , Staatsangehörigkeitsausweis. Passt das so? Danke.
10.01.2018
Christiane Erler
F: Ist der gelbe Schein ungültig,wenn er vorher geklammert war?
F: Hallo ,
ich wollte heute wie empfohlen von meinem Standesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, wo mein geänderter Personenstand vermerkt ist. Ich habe den Gelben Schein und die ESTA-Registrierung dabei gehabt. Ich wurde hinausgebeten, keine weitere Diskussion! Angeblich dürften die laut Gesetz(?) keine derartige Eintragung/Veränderung vornehmen. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
Wie bekommt man eine Änderung ins Stammbuch/Geburtenregister eingetragen ???
Worauf kann man sich berufen?
A: Das Standesamt ist nur für jur. Person zuständig. Da Ihnen diese nicht gehört, haben Sie auch keine Berechtigung diese umzufirmieren.
F: Ist für das BVA Köln eine genaue Adresse bekannt wo der Antrag hin muss? Also Namen des Bearbeiters oder Haus 2 oder sowas in der Art?