F: Hallo nochmal und vielen Dank für den Hinweis auf die natürliche Person.
Hab ich das dann richtig verstanden. Da ich mit meiner juristischen Person im Grundbuch eingetragen bin und diese Person keinen Anspruch auf Eigentum hat muss ich mit meiner natürlichen Person im Katasteramt vorstellig werden oder wie erlange ich mein rechtmäßiges Eigentum?
F: Hallo
Ich muss euch noch einmal schreiben, da ihr mir offensichtlich eine falsche! Auskunft gegeben habt.
Bezüglich der Haftung über eine natürliche Person und NICHT über die juristische.
Ich habe Schriftverkehr mit dem Amtsgericht welches eindeutig die natürliche Person! nutzt.
Das kommt auch deutlich zur Sprache über den "Diplopmaten", dessen Ausführungen ihr ja auch mit einem Link weitergegeben habt. Habt ihr das selber nicht durchgearbeitet?
Ich schätze es ist an der Zeit für euch dazuzulernen! Ich habe praktische Erfahrungswerte welche fast alles bestätigen was der "Diplomat" aufzeigt.
Glaube nichts und prüfe selbst! ( http://rrredaktion.eu/wir-die-rrredaktion-beginnen-eine-interview-serie-ueber-die-einschaetzung-deutschlands-in-der-welt-ein-diplomat-einer-un-nahen-organisation-packt-aus/ )
Nun, wer ist eurer Meinung nach der Herausgeber der natürlichen Person? Wie funktioniert das ?
A: Unsere Erfahrungen decken sich auch mit den Aussagen des sogenannten "Diplomaten". Auch eine Nutzung der Natürlichen Person oder natürlichen Person durch das Amtsgericht steht nicht in Widerspruch zu unseren Aussagen. Das liegt eher an der Positionierung der Person. Die Person wird vom Bundestaat herausgegeben. Das funktioniert durch den Auftrag(ordere Public) der Verwaltung durch die Alliierten. Dazu kommt die geltende Gesetzgebung und die UN Charta Artikel 73 folgend.
PS: Angreifende Formulierungen helfen dem Erfahrungsaustausch nicht. Vielleicht sind es ja auch Sie, dem ein kleiner Baustein für das Puzzle fehlt.
F: Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. des Eigentums für nicht festgestellte deutsche Staatsangehörige. Wie hier im Forum und auch in Videos gesagt wird ist der gelbe Schein doch nur eine "Quittung" ausgestellt von der Treuhandverwaltung, welche mir anzeigt das ich den Nachweis meiner Bundesstaatenzugehörigkeit erbracht habe. Wenn wir davon aus gehen das die Shaef Gesetze noch vollumfänglich gültig sind, so ist alles Eigentum von den Alliierten beschlagnahmt außer von Staatsangehörigen des Deutsches Reiches. Sollte nun die Treuhandverwaltung Anspruch an meinem Grundstück erheben könnte ich mich doch mit meinen Unterlagen jederzeit als Staatsangehöriger eines der Bundesstaaten ausweisen und dagegen ankämpfen. Wo ist hier der Vorteil des Scheines bzgl. des legitimen Anspruchs auf Eigentum wenn ich meine Abstammung jederzeit nachweisen kann? Falls die Nennung meines Namens im Grundbuchamt als Eigentümer nicht ausreicht - was sollte ich tun um sicher zu gehen das mein Grundstück und die Immobilie darauf wirklich als mein Eigentum ausgewiesen wird.
Danke im voraus!
A: Ihren Ausführungen ist zu entnehmen das Sie noch sehr weit vom Thema entfernt sind. Als erstes sollten Sie sich mit dem Thema Mensch und Personen auseinandersetzen. Denn zur Sicherung sind einige Schritte zu gehen, um die begangenen Fehler auszubügeln. Dazu benötigen Sie eine andere Person als die der BRvD.
F: Hallo zusammen,
ich habe keinen Personalausweis und mein Reisepass ist seit 12 Monaten abgelaufen. An meinen alten Wohnort in Bayern habe ich mich zur See gemeldet und am neuen in Niedersachsen nicht angemeldet, obwohl dieses nun gewünscht wird. Ich wohne dort seit 1,5 Jahren in Pensionen, Hotels und Ferienwohnungen.
Ist es sinnvoll in solch einer Konstellation den gelben Schein zu beantragen?
Gruß Kuno
A: Der GS wäre der 1. Schritt auf diesem Weg gewesen. Das sollten Sie umgehend nachholen!
F: Hi,was wäre der richtige Eintrag in der Vollauskunft, Staatsangehörigkeit,deutsch plus Glaubhaftmachung der dt . Staatsangehörigkeit?
F: Muss ich weil ich in Frankreich wohne eine Auslandsvertretung an geben?
F: Hallo und frohe Weihnachten, Ich wollte meine Staatsangehörigkeit beantragen bin aber selber wohnhaft in Frankreich ist das richtig dass für mich das zuständige Amt das BVA in Köln ist? Desweiteren würde ich gerne meinen Personalausweis abgeben der eh schon seit Monaten abgelaufen ist er wird in Frankreich nicht benötigt weil jeder nur den Reisepass sehen möchte wird der auch auf dem BVA abgegeben oder wie stelle ich das an? Des Weiteren ist es für mich da ich im Ausland wohne und den gelben Schein bzw eine Staatsangehörigkeit nachweisen muss unbedingt die Amtshandlung hier auszuführen ist es für mich einfacher den gelben Schein zu beantragen oder kann es dazu kommen dass ich auf Gegenwehr stoße? Auf welchem Amt stelle ich meine vollauskunft? Und wie viel Personen werden benötigt um eine freie Willenserklärung zu beglaubigte? Lg
A: 1. Ja
2. Das Thema Perso hat sich bei Ihnen schon erledigt.
3. Eigentlich sollte Sie keine Schwierigkeiten bekommen.
4. Vollauskunft entfällt bei Ihnen.
5. Willenserklärung ist veraltet.
Zu.2 Bin doch noch immer im Besitz des Perso was mich wenn ich mich entscheiden sollte nach Deutschland zurückzukehren in der BRD festhält?!
Zu.4 Woher weiß ich dann dass das BVA Köln mich auch nach 1914 eingestuft hat wenn ich keine vollauskunft habe. Woher weiß ich dann dass ich es geändert wurde?
A: Lösen Sie den Knoten in Ihrem Kopf! Nicht der Besitz sondern der Umgang mit der Person ist das Problem.
Die Ableitung prüft man im ESTA und nicht in der Vollauskunft.
F: Sehr geehrtes GS-Team ! Bitte eine Frage ! Ich habe den GS mit Eintragung Geburt (Abstammung).
Die nächstliegende russische Botschaft ist für mich in Österreich. Sollte ich meinen GS von dieser Botschaft apostillieren lassen und zu meinen Verständnis, warum ist das wichtig ? Würde diese Botschaft das auch ohne Probleme machen ? Kann man da so einfach hingehen ? Welche Begründung sollte man angeben ?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
Grüße aus Bayern
A: Die Apostille muß in der zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde ausgestellt werden. Dazu sollten Sie Ihre PLZ und Haager Apostille in die Suchmaschine Ihres Vertrauens eingeben. Die Apostille macht die Urkunde im Ausland verkehrsfähig.
F: Wie ist das jetzt genau mit "natürliche Person" und "Natürliche Person" ?
Gibt es rechtsrelevante Unterschiede und wenn ja, wovon sind diese abgeleitet bzw. wo sind die Definitionen zu finden?
A: Natürliche Person = Ein Eigenname (lat. nomen proprium) benennt einzelne Dinge oder Wesen. Eigennamen bilden eine eigene Klasse von Wörtern.
F: Habe gestern meinen Staatsangehörigkeitsausweis bei der FIRMA Gemeinde abgeholt, in der Vollauskunft ist alles soweit ersichtlich.
Soll ich das Widerspruchsverfahren nun angehen?
Freiheitlicher Gruß
F: Hallo habe meinen Gelben Schein heute in Empfang genommen,wollte morgen zum LABO um diesen apostillieren zu lassen.Frage,für welches Land,Deutschland?Da D ja auch als Land im Übereinkommen steht?
A: Herzlich Willkommen in der Heimat. Die Urkunde ist in der BRvD auch ohne Apostille verkehrsfähig. Also sollte man einen anderen Staat nehmen. Welcher ist eigentlich egal. Zu empfehlen wären die Russische Föderation oder Niederlande.
F: Die Treuhandverwaltung GERMANY nimmt ja über die natürliche Person Zugriff auf den Mann/das Weib,das Humankapital.
Was ist das für eine natürliche Person? Wer hat sie neben der juristischen Person herausgegeben?
Wenn ich den Nachweis erbracht habe via "gelbem Schein" / EStA Register aus einem Bundesstaat des Deutschen Reiches abzustammen, gehört dann nicht die natürliche Person diesem Staat bzw. dem "Staat Deutschland" und kann dann doch eigentlich nicht von GERMANY/BRD verwendet werden ?
A: Die Treuhandverwaltung GERMANY nimmt nur über die jur. Person Zugriff auf den Mann/das Weib. Wie sollten sie auch Zugriff auf Personen in anderen Staaten haben? Das einzige was ihnen bleibt ist ordere Public(Öffentliche Ordnung) im Gebietstand der Feststellung.
F: Hallo! Ich beschäftige mich jetzt schon eine Weile mit dem GS. Allerdings kann ich leider eine Frage für mich nicht beantworten/abschätzen. Ich bin seit paar Monaten offiziell geschieden, meine Exfrau kommt aus Afrika(waren ca 4 Jahre verheiratet), haben keinen Kontakt mehr! Was bedeutet das für mich und für sie, wenn ich einen GS habe?
Nach RuStAG 1913 §6 (erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes.)
Weitere Verpflichtungen/Nachteile für mich? Bekommt sie automatisch die StaatsA. von 1913? Ich bin euch für jeden Tipp/Anmerkung/Gedankenanstoß dankbar! Vielen Dank euch im Voraus!!!
A: Für Sie bedeutet das gar nichts.
F: Wie kann ich mit einem gelben Schein, den ich seit 2 Jahren habe, ein Bußgeldverfahren abwehren? Bis jetzt hat die "Beamtin" mir 2 Mal den Zettel mit Foto per Post ohne Unterschrift zugeschickt und mich aufgefordert in dem Brief zu meiner PERSON die Angaben zu vervollständigen und den Anhörungsbogen auf der Rückseite auszufüllen und wieder zurück zu schicken. Beim 2. Breif den ich jetzt vor mir liegen habe schreibt die gute Frau (war im 1. Breif nicht enthalten der Satz) Zitat: "Mit Angaben zur Fahreigenschaft vermeiden Sie jedoch weitere polizeiliche Ermittlungen in Ihrem Umfeld und an Ihrer Arbeitsstelle. Aber das muss sicherlich nicht sein." Zitat ENDE.
IST DAS ZU FASSEN?! DROHT SIE MIR AUCH NOCH! Am Rande: es geht um konkret 22km/h auf der Autobahn zu schnell gefahren. Also ohne Gefährdungen o.ä. einfach nur pure Abzocke.
Da jetzt schon der Breif das 2. Mal ins Haus geflattert ist und auch nicht unterschrieben, wäre meine Taktik erstmal abzuwarten, bis sich von der Behörde wieder was regt. Schließlich kann die gute Dame sich nicht sicher sein, dass der Brief überhaupt ankam bei mir, gnaz ohne Einschreiben oder sonst was wird das unmöglich nachzuweisen sein.
Habt ihr eine bessere Taktik oder Tipps oder war von euch schon mal einer in einer ähnlichen Situation?
Gruß
Schnellfahrer :)
A: Die Lösung liegt im EGBGB Art. 5 Abs. 1. Für Bundesstaatenangehörige Ist das OWIG nicht einschlägig. Leider halten sich SB selten an die Gesetze der BRvD. Wählen Sie also für die Zurückweisung den richtigen Ansprechpartner.
F: Stimmt es, dass die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises in Sperrschrift erfolgen muss (Bedeutung lebend). Die Schriftart hat doch eine Bedeutung oder?
A: Der Ruf und Familienname sollte so wie auf der Geburtsurkunde geschrieben sein. Sperrschrift gib es hauptsächlich in den Südlichen Bundesländern der Verwaltung.
28.12.2017
Andreas-Heinrich
F: Teamspeak auch unter XP?
Kann ich mich bei Euch auch unter Teamspeak austauschen, wenn ich auf meinem Rechner Windows XP habe?
A: Eigentlich sollte das kein Problem sein.
28.12.2017
Ausland lebend
F: Hallo, besteht die Möglichkeit, einer in Deutschland registrierten Person eine Vollmacht auszustellen, die befugt ist, Dokumente persönlich bei der Behörde und deren Post entgegen zu nehmen? Muss die Behörde die Vollmacht akzeptieren? Grund ist, dass ich in einem Land lebe, wo die Postzustellung nicht 100%ig gewährleistet ist und ein Untergehen des Schriftverkehrs vermeiden möchte. Ein gutes Neues Jahr 2018 mit viel Erfolg und Ausdauer (Ihr seid klasse!) wünsche ich Euch und Euer Team! LG
A: Mit einer Vollmacht sollte das möglich sein! Erfahrungen haben wir damit nicht.
F: Danke, aber Teamspeak funktioniert leider nicht. Mit freundlichen Grüßen Ebs
A: Da ist nicht den ganzen Tag jemand da! Probieren Sie das nochmal gegen 19:00 Uhr.
F: Muss ich meinen Personalausweiss abgeben wenn ich mir den Deutschen ausweiss holen möchte?
F: Hallo ich nochmal ...
Ich wollte nur noch etwas an merken bzw hinzufügen : Meine Mutter hat im November 1997 einen GS machen müssen weil die Ausländer Behörde es verlangt hat damit sie ihren damaligen Mann Heiraten konnte. Sie hatte nur ihren Vater angegeben der 1927 Geboren wurde . Sprich der GS leitet sich nicht nach RuStaG 1913 ab . Die Schreibweise meiner Mutter auf dem Schein ist aber auch Max Mustermann . Auch ist der GS im November 2002 abgelaufen. Was zum Glück heutzutage nicht mehr der Fall ist. Jetzt hat meine Mutter durch mich noch einmal einen GS beantragt und zwar nach RuStaG 1913 mit ihrem Opa der 1894 bei Regensburg geboren wurde. Kann sie wegen dem ersten Schein den sie ja schon bekommen hatte den von RuStaG 1913 eventuell nicht bekommen? Auch wurden wir beide bei der Kripo vorgeladen wegen Personen Überprüfung in Sache Staatenschutz !!! Weder meine Mutter noch ich hatte je eine Anzeige. Was ich während der Befragung gefragt wurde war schon allerhand. Nun habe ich noch eine 14 Jahre junge Tochter der ich natürlich auch den GS machen möchte. Was muss ich bei ihr beachten?
Ich Danke schon mal im Vorraus für eure Antworten auch würde ich gerne noch mehr erfahren denn ich habe ein paar Menschen aufwachen lassen denen ich nun gerne helfen möchte bei ihrem Antrag auf den GS . Nur kenne ich niemanden der in Regensburg wohnt der auch einen GS hat oder ob wir einen kleinen Stammtisch haben um sich mal zu treffen und sich auszutauschen oder sich weiter zu Bilden . MfG
A: Ihre ganzen Fragen aus den 3 Beiträgen lassen sich über diese Plattform nicht beantworten. Besuchen Sie uns auf unserem Server.
TS3 GS Server
F: Leider kann ich mich nicht mehr auf dem TS einloggen.
Habe XP als Betriebssystem.
Es kommt seit kurzem die Meldung ,das euer Server einen aktuelleren Clienten fordert.Danach kommt die Meldung das ich bereits den aktuellsten Clienten für das olle XP habe ( gibt da nichts mehr...).
Ich solle doch ein aktuelleres Betriebssystem nutzen..
Ist das so gewollt ?
Gruß
F: Frage zu Dieter
Würde also als Anfang z.Bsp.Visitenkarten und Briefpapier meiner Firma mit Namen der Person aus der Familie der...,ansässig im Bundesstaat...ausstellen.Belegbar mit dem EStA Registerauszug wäre die BRD für diese Firma nicht zuständig,kann für diese also auch keine Steuern erheben.Oder über diese als Begünstigter verfügen da der Name dieser Person nicht ihr unterliegt sondern einem anderen Staat?
A: Nicht alles lässt sich hier besprechen. Schauen Sie mal nach der Schreibweise der nat. Person in der DIN 5007. Auch sollten Sie die Zuordnung des Lagerblocks sichtbar aus der Adresse entfernen.
glaube-nichts-und-pruefe-selbst
F: Stand bis 1989 im Staatsangehörigkeitsausweis das man diese besitzt?Und das deutschER StaatsangehörigER erst nachdem mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag in Art.7 Abs.1 Deutschland als Ganzes von den Vier Mächten frei gegeben wurde?
A: Sie verwechseln den Staatsangehörigkeitsausweis mit der Einbürgerungsurkunde.
14.12.2017
der Spielverderber
F: Hallo zusammen,
ich habe einen Reisepass beantragt. Unter Erprobtes steht hier das der grüne Reisepass dem roten vorzuziehen ist, weil hierfür kein biometrisches Bild und Fingerabdrücke benötigt werden. Ich bekomme nun einen Expressreisepass und musste trotzdem Fingerabdrücke abgeben, Lichtbild ist auch biometrisch. Ist der Expressreisepass nun der grüne Reisepass? Und wenn ja, welche Vorteile hat er denn nun noch? Danke für Eure Antwort
A: Nein, es ist der rote, es geht nur schneller.
F: Ich kann mich leider bei dem Server nicht anmelden? Muss ich da was spezielles tun ?
A: Ja, Programm herunterladen, installieren, Zugangsdaten eigenen und verbinden.