F: Hi, löschen die eigentlich bei Upik ihre Eintragungen? Ich meine die ganzen verwaltunge, Polizei etc?Weil ich finde nichts mehr.
A: Nein, die strukturieren um und legen zusammen.
F: seit 26 jahren bin ich mit einer Suedamerikanerin verheiratet. 2006 wollte ihre erwachsene Tochter aus sentimentalen Gruenden, dass ich sie adoptiere. Nach der Adoption hat sie die deutsche Staatsbuergerschaft auf der deutschen Botschaft beantragt. 2007 wurde ihr diese erteilt. Sie lebt jetyt seit 3 Jahren in Deutschland. Bei der Reisepasserneuerung wurde eine Staatsangehoerigkeitsausweis verlangt, der wegen der Erwachsenenadoption abgelehnt wurde. Was hat dies fuer Konsequenzen?
A: Mit der Situation haben wir keine Erfahrung.
F: i.A. unterschrieben bedeutet doch, dass der verfasste Text nicht dem Willen des Unterschreibers entspricht. Der Auftraggeber hat auch nicht unterschrieben. Wie soll da irgendetwas rechtmäßigs zustande gekommen sein; Und wieso ist das in Ordnung?
A: i.A. heißt im Auftrag! Der Auftraggeber muß drüber stehen. Dann handelt der SB im Auftrag des z.B. Landrates oder Bürgermeister. Mit freundlichen Grüßen ist nicht der Auftraggeber also falsch. Der Landrat im Auftrag ist dagegen in Ordnung.
F: Zum Ausfüllen des Antrags rät Armin Kerusk in "Die Staatsanghörigkeit der Deutschen" (Download auf gelberschein.info), sich anstatt auf einen Bundestaat Deutschlands auf "Deutschland" zu beziehen (Seite 70). Er begründet dies damit, dass die Bundesstaaten für das Ausland völkerrechtlich keine Relevanz gehabt hätten, sondern eben nur Deutschland insgesamt. Da die BRD im Verhältnis zu Deutschland eine fremde Macht sei, könne diese einen Bezug nur zu Deutschland herstellen und nicht zu den einzelnen Bundesstaaten und umgekehrt (Seite 77). Deshalb solle man sich in dem Antrag auf "Deutschland" beziehen.
Ist das richtig? Kann man sich möglicherweise entweder auf einen Bundesstaat, wie von Reiner Oberüber vorgeschlagen, oder auf Deutschland beziehen?
A: Man sollte schon wissen ob man mittelbarer oder unmittelbarer Staatsangehöriger ist. Es kann ja sein das Sie Kolonieangehöriger(unmittelbar) sind. Dann sollten Sie dort Deutschland reinschreiben. Der geringste Weg des Widerstands ist nicht immer der richtige. Unterstellen wir mal, dass das die Intension von Armin Kerusk ist. Uns fallen dazu aber auch noch andere Sachen ein.
F: Hi liebes GS-Team, eine ähnliche Frage wie Heuer habe ich auch. Bei mir hat der Sachbearbeiter nicht in Auftrag sondern "in Vertretung" des Landrates unterschrieben. Den Vorname hat der Sachbearbeiter in der Unterschrift nur mit Anfangsbuchstaben abgekürzt. Und unter der Unterschrift befindet sich ein Namensstempel, wo noch mal sein Name in runden Klammern steht. Ist das in Ordnung oder wurde ich getäuscht? MfG Moni
A: Ist sogar besser als im Auftrag. Der SB ist direkt haftend.
F: Liebes Team,
erst einmal herzlichen Dank für eure tolle Arbeit die ihr leistet.
Meine Frage bezieht sich nicht direkt auf den gelben schein, sondern auf den Reichs Reisepass.
Durch durchstöbern des internets bin ich auf den blauen Reichs Reisepass aufmerksam geworden, den es wirklich gibt und den die Behörden austellen müssten!Was haltet ihr von dieser Geschichte? Der Personalausweis und Reisepass sind ja falsch für jeden der vor 1913 abgeleitet wurde mit gelben Schein (kein deutsch). Was ist eure Meinung dazu?
Liebe Grüsse und besten Dank! Macht weiter so!
A: Die BRvD stellt nur Dokumente für jur. Personen aus! Nat. Personen im Stande von 1913 unterliegen nicht der Ausweisplicht. Zu Geschäftsmodellen selbst ernannter Reichskanzler äußern wir uns nicht.
F: Morgen. Ja gut aber wie ist die Reihenfolge? Wer muß was wann zu erst melden? Soll ich erst den Esta Auszug beantragen, oder zuerst die Vollauskunft bei meiner Gemeinde. Und wie kann daß noch heißen außer Vollsuskunft, weil die das bei mir nicht kennen?
A: Das Ausländeramt meldet ans ESTA und an die Gemeinde. Das kann schon mal 4 Wochen dauern. Um jede Verwechslung auszuschließen, Möchten Sie die Auskunft des Betroffenen nach BMG §10 in Verbindung mit § 9.
F: Hallo, habe gerade eben meinen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Jetzt wollte ich in meiner Gemeinde ( Rathaus ) die Vollauskunft über mich. Um es kurz zu machen, die stellen sich sowas von blöd an, das grenzt an kompletter Inkompetenz. Vollauskunft wie was warum und was müsste dort stehen usw. jetzt brauch ich Rat von euch, was genau muß ich Verlangen, und wer muß die Personenstandsveränderung wem mitteilen? Danke euch.
A: Betroffenenauskunft nach§ 10 in Verbindung mit §9 BMG. Vergessen Sie die Inkompetenz die Reichsbürgerschulung funktioniert.
F: Ist es möglich, nach bereits erfolgtem Erhalt des Gelben eine andere, vorzugsweise eine Nicht-EU-StaatsBÜRGERschaft anzunehmen, hieraufhin auf die Unmittelbare Reichsangehörigkeit zu verzichten und dann die Feststellung erneut mit dem Antrag auf Feststellung der alleinigen Deutscheneigenschaft / Rechtsstellung als Deutscher vornehmen zu lassen?
A: Wie kommen Sie darauf und welche Vorteile sollte Ihnen das bringen, abgesehen davon daß Sie hier wieder den Umgang mit juristischer und natürlicher Person vermischen....?
F: Die Sperrschrift meines Namens auf meiner Grundstuecksurkunde wurde abgelehnt. Was kann icg jetzt machen?
A: Mit den Informationen ist ein Rat unmöglich. Zumal das auch nicht unser Thema ist. Aber Namen werden nicht in Speerschrift geschrieben, maximal der Familienamen. Diese Person sollte man auch im Besitz haben.
F: Habt ihr eine Erklärung warum der Antrag auf Rente für die juristische Person und der Antrag auf AlG I un AlG II für die natürliche Person ist?Nach meinem Verständnis kann man den Antrag auf Rente gemäß Art.5 Abs.1 Satz 2 BGBEG auch mit der natürlichen Person stellen.Deren Rechtsstellung geht vor.
A: Die Rentenzahlung ist von der jur. Person eingezahlt(Ansprüche erworben). Es müssen also keine Grundrechte abgetreten werden. Beachten Sie bitte den Unterschied zwischen der Natürlichen(Eigenname) und der natürlichen Person. Die nat. Person muss man aber auch nachgewiesen haben um sie nutzen zu können.
F: Wichtige Frage: Wie entscheident ist die mittelbare oder die unmittelbare Reichs-Angehörigkeit?
Welche Nachteile hat die Kolonie-Angehörigkeit?
Sollte man den GS nochmal beantragen, um die reine Bundesstaaten-Angehörigkeit zu bekommen?
A: Unmittelbare Reichsangehörigkeit bedeutet man ist Deutscher ohne Bundestaatenangehörigkeit(mittelbar). Mann steht also nicht in vollen Rechten wie ein mittelbarer Staatsangehöriger. Ist der Antrag das 1. mal gestellt wird nur noch für den Zeitraum von der letzten Antragstellung geprüft.
F: Hallo noch mal, wie meinen Sie das: „Klärung der rechtlichen Stellung der Person“? Es geht um die juristische Person, die hat ja eigentlich keine Rechte bzw. der Mensch keine, wenn er die Treuhand zusätzlich zur Begünstigung übernimmt oder verstehe ich da was komplett falsch?
A: Indem man klarstellt welche Person der Unterzeichner grade nutzt. Dazu sollten sie nicht nur eine jur. Person haben.
F: Ich habe mir mal das SGB X und die dazugehörigen Anträge durchgeselsen.
Nach SGB X § 10 Satz 1 Nr.1 und § 12 Abs.1 Nr.1 benötigt man nicht die juristische Person um sich am Verfahren zu beteiligen.Nach § 11 Abs.1 Nr.1 sind natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht geschäftsfähig sind, zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig.Deren Hauptantrag bezieht sich auf die natürliche Person (Familienname).Das sagt mir, das nur der Mensch, welcher im Besitz der natürlichen Person ist, auch antragsberechtigt ist.Und man für den Antrag nicht die juristische Peson benötigt.Ist das so korrekt?
A: Bitte auf den unterschied zwischen der Natürlichen(Eigenname) Person und der natürlichen Person achten. Der Antrag bezieht sich auf die natürliche Person. Dieses muss dann aber von anfag bis ende durchgezogen werden. Das betrift auch die Post.
F: Hallo ihr Wissenden!
Wie kann man bei schriftlichen Angelegenheiten die Begünstigung der juristischen Person nutzen OHNE die Treuhänderschaft zu übernehmen? Geht das überhaupt derzeit in der BRiD? Um sich davor mündlich zu schützen soll man sich ja nicht z.B. mit den BRiD Ausweisen ausweisen oder vor Gerichten nicht den Namen (der Geburtsurkunde) annehmen. Dann bliebe man Begünstigter aber nicht Treuhänder, richtig? Und schriftlich? Danke!
A: Indem Sie als erstes die Rechtliche Stellung der Person klären.
F: Hallo noch mal,
ja versprochen ich werd mich näher mit dem Thema Mensch vs. Person befassen. Dennoch möchte ich noch mal auf meine Eingangsfrage zurückkommen. Ja, die Klage konnte nicht anders als über die juristische Person eingereicht werden. Ok, hab verstanden, daß man das nicht mehr ändern kann. Es wird dazu auch keine Verhandlung geben, da dies ein Sozialgericht ist. Entweder mein Freund verliert oder er gewinnt. FRAGE: Wenn er verliert, wird ja wieder eine Zahlungsaufforderung eintrudeln. Kann man DANN mit der natürlichen Person reagieren und z.B. zurückweisen oder ist es für diesen Fall grundsätzlich zu spät??? (Bitte kein TS Server-Verweis) Herzlichen Dank!
A: Die Personen können nicht vermischt werden. Nutzen Sie die jur. Person, müssen Sie mit dem Ergebnis leben.
F: Hi,
mir geht es nicht um Bereicherung, sondern wenn dann um Verhinderung von Ausbeutung und v.a. um Verständniserkenntnis. Habe ich das richtig verstanden, daß die natürliche Person nicht abgabenpflichtig ist? Mal rein theoretisch, könnte man hier einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag über die natürliche Person machen unter der Prämisse, daß der Arbeitgeber damit einverstanden ist, denn er würde dabei ja auch gewinnen oder wäre er dennoch verpflichtet? Danke!
A: In der BRvD bekommt immer nur die jur. Person einen Arbeitsvertrag. Jeder AG benötigt eine Steuer ID! Nur die jur. Person besitzt diese.
F: Danke für die schnelle Antwort aber ich meinte zum souveränen Deutschland. Im Moment sind wir ja Puppen von denen. Zumindest von der US Regierung
A: Warum sollte das Imperium ein Interesse an einem souveränen Deutschland haben? Bisher dienen doch die vermuteten Deutschen den Interessen des Imperiums.
F: Wie stehen die USA zum Staatsangehörigkeitsausweis?
A: in den Vereinigten Staaten von Amerika wird zu einigen Rechtsgeschäften (z.B.Firmengründung)ein Staatsangehörigkeitsausweis benötigt.
F: Was sagen eigentlich unabhängige Verfassungsrechtler zu dem Thema BRD? Das gibts doch alles nicht.
A: Was (mehr oder weniger) "unabhängige Verfassungsrechtler" sagen können Sie derzeit noch auf Youtube und in den sozialen Netzwerken sehen und hören. Was "abhängige Verfassungsrechtler" sagen sehen Sie unter "Eingeständnisse" auf unserer Seite.
F: Hallo,
Wollte mal nachfragen ob es hier auch Menschen gibt wo die Behörden Zähne knirschend einlenken mussten?
Mit freundlichen Grüßen
A: Ja, die gibt es in der Tat.
F: Guten Abend miteinander. Verständnisfrage: Die BRD hat seit 1990 die letzen Bodenrechte verloren. Seit her also nur noch See und Handelsrecht mit Personalausweis. Aber warum kann uns die BRD als "Firma" dann noch unsere Staatsangehörigkeit im Namen der Alliierten quittieren?
A: Das kann sie, da sie ja weiterhin die Verwaltung des besetzten (Teil)gebietes gemäß "ordre public" übernimmt. Es ist ja lediglich eine Quittung dafür dass wir ihr unsere Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat nachgewiesen haben.
F: Ich würde sehr gerne mal mit jemandem Kontakt aufnehmen, der den Staatsangehörigkeitsausweis bekommen hat!
A: Kommen Sie doch einfach mal zu uns auf den Teamspeak- Kanal. Dort können Sie mit etlichen Männern und Weibern sprechen, welche mehrheitlich den GS haben.
http://ts3.gelberschein.net/
F: Hallo,
ich habe, nachdem ich mir GS und Esta Registerauszug geholt habe (alles korrekt), jetzt die Selbstauskunft bei der AZR bekommen. Dort steht fett gedruckt, dass "unter den von ihn angegebenen Personalien" keine Speicherungen vorhanden sind. Außerdem dass "Deutsche nicht im Ausländerzentralregister erfasst werden", was ja Sinn ergibt. Ich habe in dem entsprechenden Formular meine korrekte Staatsangehörigkeit im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt angegeben (erworben durch Abstammung). Kann es sein, dass meine juristische Person, die die Staatsangehörigkeit deutsch hat, noch im AZR gespeichert ist?
Vielen Dank!
A: Nach unserer Erkenntnisse sind auch vermutete Deutsche dort nicht registriert.
F: Guten Tag,
ich bin Deutscher Staatsangehöriger mit Staatsangehörigkeitsausweis und "richtigen EstA-Register" Auszug.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bin ich jetzt Bürger (Civis) in meiner Gemeinde. Wenn ich nun eine neue Wohnung in einer anderen Gemeinde beziehen möchte, wie wäre dann der Meldevorgang für mich? Laut BGB gibt es eine Meldepflicht für Bürger. Daneben müssen sich Einwohner (Staatenlose) bei der Einwohnermeldebehörde melden.
Wie muss ich als Bürger verfahren bzw. wo muss ich mich melden, welche Verpflichtung habe ich?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
A: Ob Sie sich als "Bürger" sehen bleibt Ihnen überlassen, doch bedenken Sie, daß dieses Wort auch mit "bürgen" zu tun hat.
In jedem Falle ist Ihre natürliche Person Staatsangehöriger Ihres Bundesstaates. Ihre eigentliche Gemeinde, wie auch Ihr Bundesstaat, ist derzeit (mangels Organen) handlungsunfähig und verlangt sicher nicht von Ihnen sich anzumelden. In der BRD ist man nicht in der Lage über die natürliche Person zu verfügen, es sei denn im Rahmen des Auftrages "ordre public". Ob Sie aber die Ihnen seitens der Republik des Bundes zugeordnete (juristische) Person anmelden sollte davon abhängen ob Sie diese benötigen um mit dieser Rechtsgeschäfte mit und in der BRD wahrzunehmen.