F: Müsste die Behörde nachträglich doch noch den Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ausstellen und den Staatsangehörigkeitsausweis zurücknehmen, wenn man auf die unmittelbare Reichsangehörigkeit verzichtet und die StaatsBÜRGERSCHAFT eines Landes außerhalb der Europäischen Union zuvor angenommen hat?
außerdem: Vofahren väterlicherseits aus der Gegend um Memel, sprich vielleicht ohnehin nicht unter dem Zwang der Unmittelbaren? Vertriebenenbescheinigung nach § 15 BVFG wurde jedoch im Nachhinein ausgestellt.
A: Die Rechtsstellung als Deutscher gibt es nur innerhalb des Gebietsstandes 1913, aber außerhalb des Gebietstands 1937.
F: Ich habe mir mal Teile der Verfassung von Nordkorea durchgelesen.Da wird der Bürger genannt.Und in Art.78 steht das ihre Person unantastbar ist.Wenn ich das richtig verstehe haben die nur natürliche Personen.Da steht ja IHRE Person ist unantastbar.
Artikel 78
Den Bürgern werden die Unantastbarkeit ihrer Person und ihres Wohnraums sowie das Postgeheimnis garantiert.
Was meint ihr dazu?
A: Uns fehlt einfach die Zeit uns mit jeder Verfassung der Welt auseinander zu setzen. Wir möchten auch nicht Sinnlos in die Beschäftigung gezogen werden.
F: Hallo, ich habe mal eine Frage zum Ablauf zur Antragstellung beim Ausländeramt.
Ich möchte den Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit persönlich einreichen, sollte ich da einen Zeugen mitnehmen?
Und wer macht die beglaubigte Kopie des Antrags für meine Unterlagen der SB oder ein anderer "Beamter" ? Danke schon mal im Voraus.
F: Warum wird in der Ausfüllhilfe Antrag F der Wehrdienst angegeben? Im Erklärvideo wird dies als Hochverrat betitelt.
A: Wenn der Wehrdienst nicht einträgt kommt es immer zu nachfragen. Außerdem steht dort Deutschland oder Bund und nicht Bundesrepublik. Auch kann aus Täuschung im Rechtsverkehr keine Straftat resultieren.
F: Mein Anwalt wuerde mich vertreten wollen bei dem Antrag RE, F & V, um den gelben Schein zu erhalten
macht dies Sinn?
Vielen Dank
Arnold
berlinmahlow@gmail.ocm
A: Warum stellen Sie uns diese Frage? Sie sind auf dem Weg in die Souveränität und sollten daher eigenverantwortlich solche Endscheidungen treffen. Sie scheinen aber noch einen langen Weg vor sich zu haben, wenn Sie Ihre Eigenverantwortung an dritte abgeben.
F: Eine Frage beschäftigt mich schon länger: Warum müssen wir bis vor 1913 ableiten?
Ist es nicht so, das jeder Vorfahre, um nach RuStaG abzuleiten völlig ausreicht, der VOR dem 05.02.1934 (Hitlerverordnung "deutsch") geboren wurde?
Immerhin befinden sich diese Vorfahren (die vor dem 05.02.1934 geboren wurden) immer noch im geltenden Rechtskreis des noch gültigen RuStaG vom 22.07.1913, warum also bis vor 1913?
Danke schonmal für die Antwort und weiter so, hier wird wichtige Aufklärungsarbeit betrieben!
A: Diese Vorfahren befinden sich im Rechtskreis der BRD 1.0 (Weimarer Republik). Ausschlaggebend ist der Letzte Tag vor dem Krieg. Das wäre also der 27.07.1914. Die Verordnung von AH ist nur geltendes Recht wie das StAG in der BRvD und fand nur im 3. Reich und in der BRvD Anwendung. Eine Eintragung in die Geburtsregister der Bundesstaaten ist seit der WR nicht mehr möglich.
F: Guten Abend,
Wann werden die Ausfüllanleitungen für den gelben Schein neu eingestellt?
Was hat sich wesentliches verändert das diese nicht mehr aktuell sind???
Grüße aus dem Schwarzwald
A: Die werden nicht geändert denn die sind genau wie sie sind RICHTIG! Daraus ergeben sich keine Änderungen.
26.07.2017
noch mal zur PERSON
F: BITTE antworten! Vielen Dank!
Das mag schon sein, aber dann drücken Sie sich doch bitte etwas präziser aus, schriftlich kann man immer etwas leichter mißinterpretieren. Wenn ich denjenigen sowieso nicht kenne, warum erwähnen Sie ihn dann überhaupt? Ich würde mich freuen, wenn Sie wenigstens noch meinen eigentliche Frage/Thematik beantworten würden. Was meinten Sie zudem mit dem Denkfehler? Wo liegt der?
A: Dazu ist alles geschrieben!!! Langsam entwickeln Sie sich hier zum Troll. Halten Sie uns nicht weiter in der Beschäftigung.
F: Ich als Vater (Deutscher) möchte für mich und mein ehelich geborenes minderjähriges Kind gleichzeitig den Feststellungsantrag einreichen. Allerdings brauch man dafür die Unterschrift des 2.“Sorgeberechtigten“. Seine Mutter ist Russin und dagegen. Hätte ich da mehr Mitspracherecht, wenn ich bereits den GS hätte? Könnt ihr mir irgendeinen Rat geben?
A: Da kommen Sie nicht drum rum. Ihre Frau sollte also aufwachen.
F: Hallo zusammen, ich habe den gelben Schein und im EStA-Register wurde ebenfalls Geburt (Abstammung) und Geburtsdatum vermerkt. Der Nachweis war bis vor 1913. Somit kann ich m. W. auf die alten gültigen Gesetze zugreifen. Wenn ich Schriftverkehr mit einer Behörde habe ist dieser bekanntermaßen nicht unterschrieben, teilweise sind nicht einmal Namen vermerkt oder Unterschrift i. A. In welcher Form ist mein Schreiben aufzusetzen? Vorname, Familienname, oder Vorname Mann aus der Familie? Schreib ich dann als Vertreter der Person oder doch in der ICH-Form. Wird nochmals darauf hingewiesen, dass ich Deutscher Staatsangehöriger bin?
Da bin ich mir noch unsicher vielen Dank im Voraus und alles Gute weiterhin
A: Die natürliche Person wird Familienname, Rufname geschrieben. Die jur. Herr Vorname Name. Sie können auch a.d.F oder a.d.H verwenden. Je nachdem was für Sie zutrifft.
F: Ich habe nur einen Reißpaß – in meiner Vollauskunft steht Familienname. Meine Mutter hat nur einen Person - in ihrer Vollauskunft steht nur NAME (allerdings anderes Bundesland). Heißt dies, ich bin in deren System bereits als natürliche Person klassifiziert oder warum der Unterschied?
A: Das System kennt keine natürlichen Personen! Diese sind nur bei der BVA registriert und nicht in der Vollauskunft.
F: Hallo, noch einen Nachtrag zu meiner gestrigen (25.07.17) Frage: Im aktuellen Video mit Matthias Weidner und Jo Conrad bei Bewusst.TV (http://bewusst.tv/droht-die-komplette-entrechtung/ oder https://www.youtube.com/watch?v=N_QwWFzpEUU) wird mehrmals darauf eingegangen, daß man sich beeilen soll mit dem "Gelben Schein" (ab Minute 39 und 49). Gesamtes Thema ab Minute 37.
A: Die gestellte Frage war eine rhetorische. Herr Weidner tut alles um sein Geschäftsmodell voranzutreiben. Es geht nur um Schekel Schekel!
F: Hallo, stimmt es, daß man die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nur noch dieses Jahr beantragen kann? Soll das ab 2018 nicht mehr möglich sein oder nur noch (weiter) erschwert werden? Danke!
A: Wo haben Sie denn diese Verschwörungstheorie her? Letztes Jahr die Bodenrechte und dieses Jahr der GS.
F: Ich dnke mal ihr habt auch das Buch Geheimsache Staatsangehörigkeit gelesen.Auf Seite 125 im ersten Absatz heißt es:
"Hitler war das RuStAG ein Dorn im Auge, sollte doch dadurch die politische Macht bei den Bundesländern bleiben."
Das muß doch Bundesstaaten heißen.
Kaiserreich=Bundesstaaten
Weimarer Republik=deutsche Länder
BRiD=Bundesländer
Ansonsten ist das Buch zum Aufwachen in Ordnung.
A: Nein wir haben das Buch nicht gelesen. Die Behauptung ist auch nur eine Meinung des Autors. Die auch zutreffend sein kann. Natürlich meinte AH die Freistaaten(Kleinstaaterei), was auch der Grund für seine Verordnung war(Ein Volk, ein Reich, ein Führer). Das hat aber alles nichts mit den Bundesstaaten zu tun. Das RuStAG war auch das Gesetz zu der Zeit. Wir stellen auch immer fest, dass die Geschäftsmodelle es nicht so genau mit der Begrifflichkeit nehmen.
F: Stimmt, Österreich war erst 1938-1945 im dt.Reich. Aber warum soll es deswegen hier nicht diese Problematik mit natürlicher und juristischer Person geben? Und die Wichtigkeit des Unterschiedes zw. Österreicher per Abstammung oder Geburtsort? Warum braucht ein dt.staatsbürger seinen Stammbaum bis 1913 und ein Österreicher nicht? Nichtmal bis 1938? Oder 1945? Wirklich nicht? Warum bitte nichts?
A: Mit der Gesetzgebung und Situation in Österreich haben wir uns nicht auseinander gesetzt. Das ist auch die Aufgabe der Österreicher. Die Situation in Österreich dürfte dieselbe sein wie bei uns. So wie sich das anhört, sind Sie bis jetzt nur in der Firmenstruktur. Die Antwort gilt auch für Ihre 2. Frage.
Österreicher sind Deutsche
F: Guten Tag,
ich höre/lese nun im Internet, dass die BRD keine Urkunden ausstellen darf, da sie ja nur die Verwaltung ist. Außerdem würde man sich durch diesen gelben Schein wohl komplett entrechten:
"Ganz im Gegenteil, wird durch den Verwaltungsakt die Staatsangehörigkeit "Deutsch" fundamentiert und in den offiziell nun bestätigten Rechtstand gesetzt, der vorher nur den Stand der Vermutung im Perso oder dem Reisepass darstellte. Was sich INSBESONDERE darin zeigt, dass es einen Eintrag ins EStA ausgelöst hat. Damit ist der Gelbe Schein, für eine Rechtstellung eines Bundesstaatlichen Heimatscheines nicht nur völlig daneben gegriffen, unnötig ider überflüssig, sondern es wurde ein nun verbindlicher, Verwaltungsakt in Staatsrechtlicher Angelegenheit und Entscheidung getätigt, der den Rechtstitel nach RuStAG 1913 nachgewiesen beseitigt hat. Ein vorherige rechswirksamer Anspruch auf die Bundesstaatangehörigkeit, ist nicht nur nicht bestätigt worden, sondern sogar ausdrücklich als nicht gegeben festgestellt, was zur Folge hat, dass die nur vermutete Staatsangehörigkeit "Deutsch" nun behördlich bei der BRD geltend gemacht wurde. Damit hat man die Staatsangehörigkeit im Sinne RuStAG 1913 rechtlich abgegeben und die im Sinne StAG zugeschrieben bekommen. Was seitens der BRD nun verbindlich gewertet wird."
WAS IST NUN RICHTIG? Wie stelle ich meine volle Rechtsfähigkeit her?
A: Ob wir Ihnen jetzt das Gegenteil erzählen oder nicht, Sie werden um die eigene Recherche nicht um hinkommen. Oder Sie müssen weiter den Desinformanten der Dienste folgen. Alle Informationen finden Sie auf der Seite.
F: Die Spaßkasse, vermutlich auch andere Banken (?), verschicken "Selbstauskunft für natürliche Personen für den zwischenstaatlichen Informationsaustausch und FATCA". Nach welchen Kriterien ist mir leider nicht bekannt. Es geht um Meldung an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern und diese an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet. Dabei direkt eine Drohung das bei Verweigerung der Abgabe die Konten als "undokumentiert" gemeldet werden und dieses steuerliche Folgen hat. Es geht da u.a. um Fragen zur Staatsangehörigkeit und steuerlicher Ansässigkeit zu anderen Staaten als "Deutschland und/oder der Vereinigten Staaten von Amerika". Mir kommt es so vor als wollten die USA ihre Schäffchen zählen. Vor allen der direkte Bezug auf die "natürliche Person" und "Deutschland" macht mich stutzig.
Ist das Papier bekannt? Gibt es Vorschläge zum Umgang?
A: Gehört nicht zu unseren Themen Spektrum.
F: " Ich frage mich langsam ob ich Chinesisch schreibe". Mitnichten, es ist alles angekommen:-) Die Frage lautete, warum die Spaßkasse auf die "natürliche Person" verweist? Also auf den Rechteträger, mit dem sie doch gar NICHT arbeiten kann! Also wieso tut sie das?
A: Die Spaßkasse nutzt die natürliche Person nicht!!! Sie nutzt den EigenNamen Natürliche Person. Die Spaßkasse greift nicht auf die Rechteträger zu. Das schreibe ich bestimmt schon zum 5x. Also kann es nicht angekommen sein. Was ist also so schwer natürlich von Natürlich zu unterscheiden? Eigennamen werden groß geschrieben, der Mensch in seiner Eigenschaft als natürliche Person klein. Das kann doch nicht so schwer sein zu verstehen!!! Vielleicht hilft die Farbliche Unterstützung?
F: Seid ihr sicher, dass dass die Natürliche Person die juristische Person ist? Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Sparkasse in ihrer Pfändung, indem sie von "nat. Person" schreibt, den legitimen Rechtsträger mit dem FAMILIENNAMEN meint. Denn diese "nat. Person" gehört ja mal eben nachweislich nicht zu deren Rechtskreis. Ist das Täuschung oder schlichtweg Unwissenheit von der Sparkasse? Wieso also der Verweis zur "nat. Person"?
A: Ich frage mich langsam ob ich Chinesisch schreibe. Natürliche Person ist ein EigenNAME und hat nichts mit den Rechteträgern zu tun. Die rechte Träger sind die natürlichen Personen. Mit den können die Banken nicht arbeiten. Mit Ihrem EigenNAMEN Natürliche Person schon. Erkennen Sie den Unterschied zwischen Natürlich und natürlich?
F: Kann man NUR durch den GS seine natürliche Person erhalten oder
was sagt ihr dazu: auf meiner DDR-Geburtsurkunde lautet meine Name Max Mustermann/ auf der Geburtsanzeige sowie in der Vollauskunft ebenfalls Max Mustermann, zudem steht jeweils noch Familienname! Da ich keinen Perso habe, hieße dies, daß ich doch noch eine natürliche Person habe oder welcher Eintrag ist der Entscheidende? Vielen Dank!
A: In den Gesetzen der BRvD steht nichts davon, dass die Gesetzgebung der DDR vorgeht. Wir fragen uns auch wie Sie den Gebietsstand der DDR Augmentieren wollen. Kennen Sie sich mit den Gesetzen der DDR so gut aus? Das was Ihnen hilft ist nur der Gebietsstand 1913.
F: Die Natürliche Person ist die jur. Person, ein bißchen verwirrend. Könnte man so verstehen das natürlich und juristisch das gleiche ist. Nur der Begriff Mensch und Person unterscheiden sich. Sobald ich Person bin, bin ich natürlich und juristisch?
Gruß Lupo
A: Nein das kann man so nicht verstehen. Sie unterliegen immer noch einer Täuschung!!! Ich weiß nicht wie ich das hier verständlich ausdrücken soll. Natürlich ist nicht natürlich!!! Die Natürliche Person ist ein EigenNAME und ist nicht die natürliche Person. Eine Person ist auch immer eine Fiktion(Erfindung). Also wenn Sie sagen, Sie sind eine Person, dann sind Sie eine Erfindung. Ihnen sind als Mensch Personen zugeordnete. Sie sind aber nie die Person.
F: habe meinen Perso verloren, wie kann ich mich dann aus der BRD abmelden
A: Sie können sich gar nicht aus der BRvD abmelden! Sie können lediglich deren Person nicht mehr verwenden. Der Ausweis ist ja nun schon weg. Jetzt brauchen Sie die Person nur noch ins Ausland abmelden. Zu beachten sind dabei die Konsequenzen.
F: Es liegt ein Schreiben zur Kontenpfändung der Sparkasse wegen diesen unsäglichen Rundfunkabgaben vor. Darinnen steht: "Sofern die Person eine nat. Person ist, wird auf § ..ZPO sowie §.... StGB verwiesen". Werden hier ganz fiese Tricksereien angewendet? Wird hier versucht, über die nat. Person mit dem NAMEN die privatrechtliche juristische Person handlungsfähig zu machen? In deren Augen sind wir das doch hier alle sowieso. Der legitime Rechtsträger mit dem FAMILIENNAMEN ist mit " nat. Person " doch bestimmt nicht gemeint, richtig? Worauf will die Spaßkasse hinaus?
A: Ja es ist der Unterschied zwischen dem EigenNAMEN Natürliche Person zur natürlichen Person. Die Natürliche Person ist die jur. Person.
F: Hallo! Gilt das alles für Österreicher gleichermaßen? Weil wir waren ja zwangsweise auch im Dt.Reich...
A: Das ist mir neu! Österreicher waren 1913 im Dt. Reich? Da ist wohl was an mir vorbeigegangen.
F: Wollte was zu Meldebescheinigung sagen,habe meinen SB darauf aufmerksam gemacht das er laut Bundesmeldegesetz Auslieferdatum 03.05.2013 § 34 Datenübermittlung an andere öffentliche Stellen,im Sinne von § 2 Abs.1-3 und 4Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes diese Daten selber erheben kann.Glaube eine ähnliche Satzung steht auch im Stag,bei dem er ja anfangen sollte um gegebenenfalls aufs RuStag zu kommen.Bitte berichtigen falls fehlerhaft.
A: Für eine Antwort ungenügende Informationen.