F: Ich habe mir mal einige Anträge auf Leistungen angesehen.Krankenkasse wechseln und Antrag auf Rente sind für die juristische Person und die Anträge auf Alg I und Alg II sind für die natürliche Person.Bräuchte dazu mal eine Erklärung.
A: Der tausch von Privilegien gegen Rechte muss immer mit der nat. Person stattfinden.
F: Also dann lieber alles so lassen wie es ist mit der Gesundheitscarte?
Capitis deminutio media?
A: Souveräne treffen ihre Entscheidungen selbst. Das kann Ihnen keiner abnehmen. Die jur. Person beißt nicht, es ist der Umgang mit ihr.
F: Zu dem was Reißator am 10.06 über Capitis deminutio minima bezüglich Gesundheitskarte erwähnt.
Eure Aussage ist das es euch bekannt ist???
Ist ja toll und wieso weist ihr uns alle dann nicht darauf hin auf eurer tollen Seite?
Ich dachte, solche Informationen und aktuelle Ereignisse würden hier für uns alle zur Verfügung stehen ?!
A: Das Thema der Seite ist der GS und nicht die Krankenkasse oder Harz4. Zumal der Versicherte trotzdem die jur. Person ist. Nichtbedacht sind auch die Schwierigkeiten die daraus entstehen können. Was passiert wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht mehr überweisen kann? Kommt man dann in Erklärungsnot?
F: Ich weiß nicht ob ich das hier schon mal mitgeteilt habe.Ich habe meiner Krankenkasse den GS mit entsprechender Information dazu gesendet und dann war meine alte Versichertenkarte ungültig.Jetzt steht vorne auf der Karte Max a.d.F. Mustermann.Und hinten steht Max a.d.F. und dann unter Name Mustermann.Da hat sich zwar an der juristischen Person nichts verändert, aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist das.Wird ein Beweis meiner Aussage hier verlangt, werde ich den auch erbringen.Vielleicht habt ihr ja in Berlin einen Kollegen von euch.Dem kann ich das zeigen.
A: Diese Sachen sind uns bekannt.
F: Hallo,
mich beschäftigt seit dem ich den GS gemäß §4 Abs.1 RuStaG 1913 beantragt und auch letzten Juli erhalten habe, folgende Frage : Wie muss ich mich jetzt wirklich nennen, Mensch Frank aus der Familie Cook ( Cook ist der Familienname meiner Ehefrau den ich 2001 annahm, lange bevor ich den GS hatte und von ihm wusste ) oder Mann Frank Cook aus der Familie ........ ? Cook ist nicht mein Geburtsname und auch nicht der meiner Ahnen !
A: Frank aus der Familie Cook oder Frank aus dem Hause Geburtsname oder Cook, Frank
F: Hallo,
bei www.gelberschein.info (R.OPberüber?) steht unter Praktisches das PDF „Die Staatsangehörigkeit der Deutschen von Armin Kerus“ verlinkt. Darin sind auch Änderungen zum Ausfüllen des Feststellungsantrags.
1) Soll man sich jetzt nur noch danach richten, also nur noch Deutschland angeben und nicht mehr zusätzlich z.B. Kgr. Preußen? Soll man dann auch NICHT MEHR im Antrag F unter Punkt 4.2 ankreuzen: „Ich besitze/besaß neben der deutschen Staatsangehörigkeit usw.“ und unter Punkt 4.3 sodann NICHT MEHR den Einzelstaat des Deutschen Reiches anzugeben?
2) Da das Inkrafttreten des RuStAG erst am 1. Januar 1914 erfolgte, soll man für Vorfahren, die vor dem 1. Januar 1914 geboren wurden, unter Punkt 3.8 der Anlage V §§1 und 2 Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juli 1870 angeben, das vorher galt?
Besten Dank!
A: Es macht keinen Sinn durch schwammige, jur. ungenauer Formulierungen die Antragstellung erleichtern zu wollen. Das kann auch nicht unser Weg sein und kann auch ins Auge gehen. Deutschland wäre schon mal die unmittelbare statt der mittelbare Staatsangehörigkeit. Der Rest ist genauso ein Blödsinn.
F: Liebes Team,
in eurer Ausfüllhilfe Antrag F soll man den Wehrdienst angeben. Da wäre aber Hochverrat und sollt man doch nicht noch schriftlich bestätigen?
Ist es eurerseits ein alter Fehler oder soll man dies eurer Meinung nach immer noch angeben?
Weder Rainer Oberüber, Matthias Weidner noch Matthias Klama empfehlen die Angabe des Wehrdienstes, im Gegenteil! Warum Ihr?
Danke!
A: Durch das weglassen des Wehrdienstes kommt es immer zu unnötigen nachfragen. Zum ersten war Wehrdienst nicht freiwillig und Sie unterlagen einer Täuschung durch die BRvD. Dieses kann also nicht zum Hochverrat führen. Außerdem soll man auch nicht BRvD hinein schreiben sondern Deutschland oder Bund, wie in der Ausfüllhilfe beschrieben.
F: Im BMG steht "Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren." Ich möchte mich jetzt aus der Wohnhaft abmelden und dem Bürgermeister mitteilen, daß ich in seiner Stadt meinen Wohnsitz nehme. Dafür würde doch für mich die Meldepflicht wegfallen - oder sehe ich das falsch?
A: Sie können SICH nicht aus der Wohnhaft abmelden, sondern nur die jur. Person. Voraussetzung ist das Ihnen eine nat. Person zugeordnet ist, die nicht der Meldeplicht unterliegt. Diese Person sollte also im Status quo ante 1913 sein. Alle anderen Ableitungen unterliegen der Meldepflicht. Hoffentlich können Sie mit den Konsequenzen umgehen. Beschäftigen Sie sich nochmal mit dem Thema Mensch und Person bzw. Personen.
F: Nur merkwürdig, dass in meinem Pass "british citizen" u. nicht - wie aus Ihrer Argumentation folgend Greatbritain or United Kingdom zu finden ist.
Damit wäre ja dann auch im deutschen Pass "deutsch" eigentlich nur richtig.
A: Der Staat britische Staatsbürger wird es auf der Karte auch nicht geben und ist auch keine Staatsangehörigkeit. Es ist genau das gleiche wie mit deutsch. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Geschäftswerdung der Welt.
F: Hallo GS-Team, in meiner Vollauskunft vom Meldeamt steht unter Staatsangehörigkeit der Eintrag "deutsch". Mein Hinweis, das dieser Eintrag falsch ist und geändert werden muss, da ich ja deutscher Staatsangehöriger bin, wurde mit dem Hinweis abgelehnt, da ich ja die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt/Abstammung erworben habe und somit die Bezeichnung "deutsch" richtig sei. Sollte ich hier eine Anzeige wegen unterlassener Diensthandlung einbringen bzw. wie müsste der richtige Eintrag lauten. Vielen Dank
A: Die Staatsangehörigkeit deutsch der jur. Person können Sie nicht ändern. Denn diese Person gehört Ihnen nicht. Es sollte aber auf den folgenden Seiten einen Hinweis auf die nat. Person geben. Der Staatsangehörigkeitsausweis sollte dort auftauchen.
F: Hallo,
mittlerweile ist das Kopieren von Personalausweisen nicht mehr verboten. Siehe https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/. Hier ist auch ein Link zur Stellungnahme des Bundesministerium des Innern zu finden.
VG
A: Seit wann ändert eine Stellungnahme das Gesetz??? Fangen wir jetzt auch an auf Handlungsempfehlungen und Dienstanweisungen zu hören, ohne das wir dort Angestellt sind.
F: Hallo,
in eurer Ausfüllhilfe Antrag F soll man den Wehrdienst angeben. Da wäre aber Hochverrat und sollte man doch nicht noch schriftlich bestätigen, oder?
Ist es eurerseits ein alter Fehler oder soll man dies eurer Meinung nach immer noch angeben?
Weder Rainer Oberüber, Matthias Weidner noch Matthias Klama empfehlen die Angabe des Wehrdienstes, im Gegenteil! Warum Ihr?
Besten Dank!
A: Durch das weglassen des Wehrdienstes kommt es immer zu unnötigen nachfragen. Zum ersten war Wehrdienst nicht freiwillig und Sie unterlagen einer Täuschung durch die BRvD. Dieses kann also nicht zum Hochverrat führen. Außerdem soll man auch nicht BRvD hinein schreiben sondern Deutschland oder Bund, wie in der Ausfüllhilfe beschrieben.
F: Hallo noch mal,
www.gelberschein.info ist ja nicht irgendeine andere Seite, sondern die von R.Oberüber, von dem ihr euch abgespalten habt. Insofern noch mal die doch berechtigte Frage bzgl. des Aufsatzes von Armin Kerus von 2017 zur historisch-juristischen Entwicklung, denn es kommen ja auch immer neue Erkenntnisse hinzu, so daß man ggf. Änderungen im Antrag vornehmen sollte, oder?
A: Denke, dass dazu alles gesagt ist.
F: Hallo liebes GS-Team, bisweilen bin ich bei der Lektüre dieser Seiten sehr irritiert, weil Begriffe offenkundig hier andere Bedeutungen haben bzw. erlangen als im täglichen Leben. Daher folgende Frage: Wie verhält es sich denn nach Eurem Verständnis mit "ausgewiesenen Deutschen" haben die nun einen Nachweis das sie deutsch sind oder sind es Deutsche die ausgewiesen wurden also i.S. einer Verbannung aus Deutschland (als Ganzes)?
A: Wohin soll man den Deutsche ausweisen? Wer soll das tun? Damit ist eher der Bezug zum Ausweis gemeint. Allerding reden wir dann meistens von nachgewiesenen Deutschen.
F: Ich weiß das ist ne Plattform für Staatsangehörigkeit. Aber mit dem ts Server bekomme ich nicht auch nicht hin. Wenn ich google dann wollen da welche Anbieter den Server verkaufen oder vermieten. Gibt es da nicht ne Anleitung wie man das macht?
F: Danke für Eure schnelle Antwort zu meiner Frage vom 02.06.2017. Den Hinweis auf TS3 GS Server kann ich nicht nutzen, da mein Computer (mac) nicht dem erforderlichen Betriebssystem entspricht. Gibt es eine weitere Möglichkeit, die diesen Server umgeht?
Danke für eine andere Option,
wolfram
A: Es gibt auch ts3 für den Abgebissenen Apfel.
F: Guten Abend, am Donnerstag erreichte mich ein Schreiben von der Ausländerbehörde in Osnabrück, dass mein Antrag z. Feststellung der dt. Staatsangehörigkeit von der Ausländerbehörde in Osnabrück nicht bearbeitet werden kann und zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsamt in Köln-Riehl abgegeben wurde. Ich soll vom BVA aus gesondert beschieden werden. Warum macht man so etwas? Gibt es schon ähnliche Fälle, bei denen so etwas passiert ist? Woran liegt das? LG Tim
A: Nein solche Fälle sind uns nicht bekannt. Sie sind dort aber gut aufgehoben.
F: Hab heute meine notarielle beglaubigte Kopie vom Staatsausweis samt Apostille zurückgekriegt per post. Mir ist aufgefallen, die haben das Siegel bei der Apostille, einfach rechts neben die Unterschrift gestempelt. Das Feld für "Siegel" steht aber links von der Unterschrift. Meine Frage wäre, ob das jetzt gültig ist so? Oder hat man es absichtlich "entwertet"? Wisst ihr da was zu? Nachher gibt es im Ausland noch Probleme bei der Anerkennung.... Danke Euch leute
A: Das ist so in Ordnung!
F: Eine Nachfrage zu der Antwort an Viktor vom 02.06.2017.
Zitat, Anfang
Der grüne Pass wird auch nur benötigt, wenn man kein anderes Dokument mehr hat.
Zitat, Ende
Wer den GS besitzt benötigt den grünen Pass nur, wenn er ins Ausland reist.Ansonsten weist man sich in der BRiD über die natürliche Person, den GS aus.Wer den GS nicht besitzt und auch keinen Personalausweis, der muß sich in der BRiD mit einem Pass, also der juristischen Person ausweisen.Sehe ich das so richtig?Nach Art.5 Abs.1 Satz 2 EGBGB ist das so.Die Rechtsstellung der Person, welche Deutscher ist geht vor.Die juristische Person ist obsolet.Ich beschreibe es mal so, das Original steht immer vor dem Plagiat.
A: Ja, man kann die jur. Person auch nutzen, wenn es einen nutzt. Allerdings immer nur Als begünstigter der Person und nicht als Treuhänder.
F: In Ihrer Anleitung empfehlen Sie die Beantragung eines grünen, vorläufigen Reisepasses. Das Problem bei einer Beantragung eines zusätzlichen Ausweisdokuments ist doch, wenn ich entweder deutschstämmige Eltern habe UND in einem Melderegister mit einer Wohnung registriert bin ODER einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitze, werde ich automatisch ohne mein Zutun von der Staatsangehörigkeitsbehörde und auch von anderen Behörden als bereits behandelter deutsche(r) Staatsangehörige(r) angesehen mit der Vermutung „DEUTSCH“ und somit entrechtet. Das ist doch der Grund warum 95% aller Anträge abgelehnt werden oder die restlichen 5% der Antragssteller maximal die Glaubhaftmachung „DEUTSCH“ durch Ersitzung bestätigt bekommen. Wo ist da die Besserung der eigenen Rechtstellung? Sollte es nicht genau umgekehrt sein, dass man vor dem Feststellungsantrag alle Pässe und Personalausweise loswird und die Wohnungsanmeldung rückgängig macht? In meinen Augen ist ein zusätzlicher Pass vor der Staatsangehörigkeitsfeststellung kontraproduktiv.
A: Die Devise heißt erst GELB dann GRÜN!!! Der grüne Pass wird auch nur benötigt, wenn man kein anderes Dokument mehr hat. Lesen Sie dazu auch den Artikel unter Erprobtes. Für einen Piloten macht der grüne Pass keinen Sinn. Denn Zusammenhang zwischen Ausweisdokument, Meldeadresse und Ablehnung, können wir auch nicht bestätigen.
F: hallo hier in nrw wird mir der gelbe schein verweigert.
es hieß zwar erst das es mit den richtigen nachweisen kein problem sei den gelben nach rustag 1913 zu beanrtragen. aber als ich dann alles zusammen hatte bestünde ja kein bedarf. nach langem hin und her habe ich einen termin bei der bürgermeisterin bekommen.
diese hat dann behauptet sie hätte da nie von gehört wäre dafür aber auch nicht zustândig. und hätte selber auch keinen.könnt ihr mir sagen ob man für das amt des bürgermeisters voraussetzung ist disen schein zu besitzen ?
ich würde gerne wissen ob ich belogen wurde oder ob es wirklich unwissenheit ist.
A: Bein einem Bürgermeister muss das nicht sein. Selten auch nach Gebietsstand 1913.
F: Kann ich mich mit dem StaatsangehörigkeitsAUSWEIS bei z.B. Polizreikontrollen AUSWEISen? Oder ist das eher nicht zu empfeheln und die Herrschaften bestehen auf den PERSONALAUSWEIS oder Reisepass?
A: Wenn Sie glauben einen Ausweis zu brauchen. Dabei besteht aber immer die Gefahr einer Personenstandsfälschung. Besser ist die ruhige und sachliche Diskussion.
F: Vielen DAnk für die ausführliche - aber auch verwirrende - Antwort.
Was ist denn der genaue Unterschied zwischen geltendem u. gültigem Recht?
Was hat eine Staatsangehörigkeit / Staatsbürgerschaft / Nationalität mit dem Personenstand zu tun.
Wenn der GS dazu dienen soll einer Person - so wie Sie hier angeben - einen bestimmten Rechtskreis zuzuordnen, warum könnte ich dann tatsächlich jeden GS einer beliebigen GS (da z.B. ohne Lichtbild) als meinen ausgeben? Und kann ich mit dem GS in andere (souveräne) Staaten reisen - ihn also als Passersatz etc. benutzen?
A: Es ist uns über diese Plattform nicht möglich, den gesamten Inhalt der Seite wiederzugeben. Schauen Sie auch mal ein paar Videos von der Seite. Geltendes Recht ist das von der BRvD durch Waffengewalt geltend gemachtes Recht. Zum gültigen Recht schauen Sie in das EGBGB Artikel 50. Der Personenstand sind die Eigenschaften einer Person. Dazu gehört auch die Staatsangehörigkeit. Zum Reisen müssen Sie wohl die jur. Person nutzen.
F: Den Personalausweis nicht abgeben, sondern als verloren melden. Ist das sinnvol, um den Ärger bei den Behörden zu umgehen ?
A: Es spielt keine Rolle ob Sie den PA abgeben oder nicht. Wichtig ist den Umgang mit der jur. und nat. Person zu lernen. Lesen sie dazu den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes.
F: Was verstehen Sie eigentlich unter Personenstand/Personenstandsfälschung - Begriffe die hier immer wieder auftauchen?
Personenstand nach meinem Wissen ist die familienrechtliche Stellung einer Person innerhalb einer Rechtsordnung. So umfasst der Personenstand Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod, sowie die damit in Verbindung stehenden familien- u. namensrechtlichen Tatsachen.
Und inwiefern neigt denn in diesem Bereich die "Wortmarke" zur Fälschung?
Ferner bitte ich mal um Auskunft inwiefern der GS oder dessen Kopie irgenwie die natürliche Person identifizieren kann - dann würde ja auch jede andere Urkunde hierzu genügen.
A: Ja aber zum Personenstand gehören auch die Staatsangehörigkeit und der damit verbundene Rechtskreis. Die Personen unterscheiden sich durch die Anrede und den Namen bzw. Familienname. Die Wortmarke macht aus der nat. Person Familienname ständig die jur. Person Name. Denn diese ist die einzige mit der Sie agieren können. Für die andere sind ist die Wortmarke nicht zuständig. Jede andere Urkunde reicht nicht, da die Staatsangehörigkeit und damit der Rechtskreis nicht geklärt sind. Somit verbleibt man in der geltenden Gesetzgebung und kommt nicht in die gültige.